Die Zukunft wird Ihnen verordnet: Ihnen droht die „sozial-ökologische Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft“

von Dr. habil. Heike Diefenbach

Der „Nanny State“, der Ihnen Ihr Leben von der Wiege bis zur Bahre vorstrukturiert und bei Wohlverhalten, d.h. bei Anpassung an die vorgegebenen Lebensabschnitts-Aufgaben, materielle Versorgung verspricht, war gestern. Heutzutage begnügt man sich nicht mehr mit der Steuerung individueller Lebensläufe im Rahmen gewachsener Strukturen: Heutzutage geht es darum, just diese Strukturen zu zerstören und durch neue zu ersetzen, oder – euphemistisch, wie beim Institut für Zukunftsstudien und Technologiebewertung ausgedrückt – eine „sozial-ökologische Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft“ herbeizuführen, deren Leitidee – wie könnte es anders sein?! –die der altbekannten, aber nach wie vor alles andere als klar definierten, „Nachhaltigkeit“ ist.

Zu diesem Zweck werden für Unsummen von Steuergeldern Projekte auf allen Verwaltungsebenen – u.a. Bundesministerien, EU, UNESCO – finanziert, die „Innovationsfelder“ und „Handlungsoptionen“ zur Herbeiführung der angestrebten Transformation identifizieren sollen, damit Ihre Zukunft und die Ihrer Kinder und Enkel entworfen und gestaltet werden kann, durch Verwaltungsebenen, die hierzu zu keinem Zeitpunkt einen Auftrag durch die Bevölkerung im Rahmen demokratischer Entscheidungsfindung erteilt bekommen haben.

Haben Sie beispielsweise bei der letzten Bundestagswahl die CDU, die SPD oder die Grünen gewählt, damit sie die „umweltpolitischen Digitalagenda“ präsentieren, die am 02. Februar 2020 auf den Seiten des Ministeriums Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit in Form einer Broschüre veröffentlicht wurde? Sie wurde erstellt, „[u]m die Digitalisierung in den Dienst von Umwelt, Klima und Natur [aber nicht von Menschen?!] zu stellen“

In ihr wird – auf Seite 11 – ausdrücklich festgehalten, dass „[s]oziale und ökologische Gestaltung der Transformation […] nur mit Digitalisierung zu schaffen [ist]“, denn

„[v]erbindliche [!?] umwelt- und klimapolitische Ziele und die vielfältigen gesellschaftlichen Ansprüche an ein gutes [?!] Leben sind nur dann zu erreichen, wenn die Gesellschaft digitale Technologien besser als bisher für nachhaltige [?!] Formen des Wirtschaftens, Wohnens, Arbeitens und des Zusammenlebens nutzt“.

Eine solche Nutzung umfasst nach Auffassung der Bundesregierung bzw. des BMU „… Digitalisierung im Verkehr für Umwelt und Klima, unter anderem durch vernetztes und fahrerloses Fahren …“ (Seite 75), die „Identifikation von Möglichkeiten zur Überwachung des Vollzugs von Umweltrecht“ (Seite 77), die Veranstaltung von „regionale[n] Diskussionsformate[n]“, „[u]m Fragen der Digitalisierung für die Umweltpolitik im zivilgesellschaftlichen Diskurs zu verankern“ (Seite 77), die „Prüfung verpflichtender Vorgaben, um hohe Datenraten beim Streaming von Medien (insbesondere Videos) zu begrenzen … [und die] Diskussion mit Plattformbetreibern mit Blick auf mögliche Ansätze zur Selbstverpflichtung bzw. Regulierung im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft“ (Seite 78, unter dem Stichwort „Nachhaltiger Konsum[!]“) und – neben vielem Anderen – die ideologisch motivierte Manipulation von Algorithmen in Suchmaschinen:

„Digitale Plattformen sollen den Wandel zu nachhaltigem Konsum unterstützen. Zum Beispiel, indem sie umweltfreundlichen Produkten Priorität in Suchfunktionen einräumen“ (Seite 6).

Diese Maßnahme ist Teil eines von vier „Maßnahmenpaketen“, und zwar desjenigen, das mit „Transparenzinitiative“ überschrieben ist und neben der Manipulation von Algorithmen in Suchmaschinen die Sammlung von Daten durch oder für Kommunen vorsieht:

„Daten und IKT etwa für eine intelligente Verkehrssteuerung zu nutzen und Rebound-Effekte durch digitale Mobilitätsdienstleistungen zu reduzieren. Mustererkennung, besseres Monitoring und öffentliche Daten fördern indes ein besseres Verständnis von Ökosystemen“ (Seite 6),

wobei – anscheinend absichtlich – offengelassen wird, auf wen oder was die „Mustererkennung“ und das „bessere Monitoring“ bezogen sein soll. Jedenfalls ergänzt dieses „Maßnahmenpaket“ ein anderes besonders gut, das mit „Umweltpolitik 4.0“ betitelt ist. Diesbezüglich heißt es:

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„Digitale Technologien ermöglichen eine datenbasierte, transparente und durchsetzungsstarke Umweltpolitik. Mit dem Maßnahmenpaket Umweltpolitik 4.0 will das BMU die Umweltverwaltung stärken. Ein Kompetenzzentrum für Satellitenfernerkundung und Sensorik sowie ein Anwendungslabor KI und Big Data sollen als Dienstleister bei der Nutzung und der Analyse von Daten unterstützen. Der Zugang zu Umweltdaten soll in einem Umwelt- und Naturschutzinformationssystem Deutschland erleichtert werden. Und damit Verwaltungsprozesse effektiver und automatisiert ablaufen können, werden die rechtlichen und technischen Voraussetzungen geprüft“ (Seite 6).

Das bedeutet vermutlich, dass geprüft wird, welche Gesetze verändert oder neu geschaffen werden müssen, damit „Verwaltungsprozesse“ „Big Data“ und künstliche Intelligenz „effektiver und automatisiert“ und sicherlich unter Nutzung der oben erwähnten „Mustererkennung“ ablaufen können, wobei in diesem Zusammenhang generell von der „Nutzung und der Analyse von Daten“ gesprochen wird, was persönliche Daten der Menschen in der Bevölkerung nicht ausschließt.

Die Sammlung von „Big Data“, der Einsatz von KI, „Mustererkennung“, „besseres Monitoring“ –  wie dies alles strategisch für das vermeintlich höhere Gut benutzt und in ein Kontroll- und Strafsystem, z.B. in Form eines „sozialen Kontos“ jedes Bürgers, überführt werden kann, das hat China der Welt auf eindrückliche Weise demonstriert, und vor diesem Hintergrund kann es nicht anders als als äußerst bedenklich bezeichnet werden, wenn ein „Zukunftsprogramm“ eines Bundesamtes zwar explizit die Manipulation von persönlichen Konsumentscheidungen von Menschen vorsieht, aber keinerlei Absätze darüber enthält, wie dafür Sorge getragen werden wird, dass Personenschutz bzw. die Freiheitsrechte von Menschen geschützt werden.

Dass für solches kein Platz im „Zukunftsprogramm“ ist, erklärt sich vielleicht daraus, dass

„[d]ie Umweltpolitische Digitalagenda auf einer Vielzahl von Maßnahmen auf[baut], die aus bestehenden Strategien und Programmen der Bundesregierung und des BMU stammen. Dazu zählen unter anderem das Klimaschutzprogramm 2030, die Nationale Strategie für Künstliche Intelligenz, das Deutsche Ressourceneffizienzprogramm ProgRess sowie das Nationale Programm für nachhaltigen Konsum. Die umweltpolitische Digitalagenda integriert diese Maßnahmen und beschreibt Lösungen, die der Digitalisierung einen Rahmen setzen sollen.“

Die „Umweltpolitische Digitalagenda“ ist also eine Art Entwurf zur Zusammenführung und Koordination „bestehender Strategien und Programme […]“ im Rahmen der Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft, und um deren Durchsetzung geht es. Freiheits- bzw. Individualrechte von Menschen haben in ihr keinen Platz; sie sind lediglich Kollateralschäden, die im Zuge der verordneten „Transformation“ anfallen.

Mit der Entwicklung eines Durchführungsplanes, neudeutsch als „Roadmap“ bezeichnet, ist die – wiederum vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit geförderte – „gemeinnützige Forschungseinrichtung“ „Institut für Zukunftsstudien und Technologiebewertung (izt)“ betraut, dessen Leitung neben einem Diplom-Physiker als Geschäftsführer einen Diplom-Politologen als wissenschaftlichen Direktor und eine Magister-Absolventin in Sachen „Intercultural Business Communication“ als Prokuristin umfasst. (Die dort angestellten „Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler“ haben weit überwiegend Magister- oder Diplomabschlüsse im Bereich der Sozialwissenschaften.)

Die „Leistungen und Methoden“ des izt umfassen u.a. „Akzeptanzforschung“, die an erster Stelle in der Liste genannt wird, „Design Thinking“, „Horizon Scanning“, „Innovations-Workshops“, „Integrierte Roadmaps“ und „Nachhaltigkeitsbewertung“

Und diese Einrichtung koordiniert ein Verbundprojekt gemeinsam mit dem Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie GmbH mit dem Titel

„…‘Transformationsroadmap Digitalisierung und Nachhaltigkeit‘, [in dem untersucht werden soll,] welche Faktoren und Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Gestaltung der Digitalisierung entscheidend sind und wie politisches Handeln so ausgerichtet werden kann, dass die Potenziale der Digitalisierung ausgeschöpft werden können.

Interessanterweise wird das Projekt

„von Mai 2020 bis April 2023 im Rahmen der Förderlinie: Maßnahmen der Künstlichen Intelligenz: ‚KI-Leuchttürme für Umwelt, Klima, Natur und Ressourcen‘ (Förderkennzeichen:  67KI2073A und 67KI2073B)“

gefördert, wobei die „KI-Leuchttürme“ ein Bereich des Maßnahmenpaketes Nummer drei der „umweltpolitischen Digitalagenda“ sind (s. Agenda, Seite 6).

Darüber, was das Ganze den Steuerzahler kostet, schweigt man sich auf der Seite bedauerlicherweise aus, aber das wäre ohnehin nur ein Einzelposten, der möglicherweise von der umfassenden Einbindung der „umweltpolitischen Digitalagenda“ in ein Handlanger- bzw. Nutznießer-Netzwerk ablenkt.

So findet sich unter der Rubrik „Aufgaben“ auf den Seiten einer Organisation namens Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) eine Beschreibung des Verbundprojektes „KI-Leuchttürme für Umwelt, Klima, Natur und Ressourcen“ – wir erinnern uns: das Projekt ist Bestandteil des Maßnahmenpaketes Nummer 3, „Digitale Innnovation für den sozial-ökologischen Umbau“ in der umweltpolitischen Digitalagenda des BMU –, denn

„Zuständige Projektträgerin für das Förderprogramm KI-Leuchttürme ist die Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmnH“.

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Und wie es der Zufall so will, besteht die Geschäftsführung der ZUG aus ehemaligen Angestellten von Bundesministerien, nämlich dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und – wundert es Sie?! – dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit! Einer der beiden Geschäftsführer ist übrigens „Juristin“, was die Frage aufwirft, ob sich die „Juristin“ darüber im Klaren ist, dass es einen Tatbestand erfüllen könnte, der man politischer Korruption zuordnen kann, wenn sie – nunmehr über die ZUG – weiterhin auf der Gehaltsliste des ehemaligen Arbeitsgebers BMU sitzt.

Verwunderlicher erscheint dann schon, dass der identische Text, mit dem das Projekt ‘Transformationsroadmap Digitalisierung und Nachhaltigkeit‘ auf den Seiten des izt beschrieben wird, auf den Seiten des „Forum Wirtschaftsethik“ zu lesen ist und ohne Kommentar von der Redaktion bleibt.

Das „Forum Wirtschaftsethik“ wird seinerseits vom „Deutschen Netzwerk Wirtschaftsethik (DNWE)“ herausgegeben, das wiederum ein nationaler Verband des European Business Ethics Network (EBEN) ist, das seinerseits „… […] Kontakte zu allen wichtigen internationalen Vereinigungen im Bereich der Wirtschaftspolitik [unterhält]“

Die „[e]thischen Grundsätze“ des DNWE beschreibt es selbst wie folgt:

„Das Deutsche Netzwerk Wirtschaftsethik strebt an, politisches und unternehmerisches Handeln in der Wettbewerbswirtschaft nach dem Grundsatz der Folgenverantwortung gegenüber allen Betroffenen zu gestalten. Dies schließt die Verantwortung für die Erhaltung der Natur, die Wahrung der Menschenwürde und das Leben der künftigen Generationen ein. Hierbei sind uns die Grundsätze der Gerechtigkeit, der Fairness, der Partizipation und der Solidarität verbindlich“.

Es ist schon einigermaßen erstaunlich, dass eine Einrichtung, die sich der Ethik verbunden fühlt, dabei gänzlich ohne Bezug zu Freiheitsrechten und Willensfreiheit des Menschen auskommt, ja tatsächlich ohne jeden Bezug zur Ethik als einem Bereich der Philosophie, und dass statt dessen, wo überhaupt die Rede von Menschen ist, auf das abstrakte Konzept von „Menschenwürde“ ausgewichen wird, ganz so, wie in der umweltpolitischen Digitalagenda des BMU vom „guten Leben“ die Rede ist (auf den Seiten 6 und 11), so, als wisse man dort, was das „gute Leben“ für alles und jeden jetzt und in Zukunft sei, das aber bezeichnenderweise an keiner Stelle näher spezifiziert wird. Ein „gutes Leben“ ist anscheinend eines, das im Einklang mit den staatlichen Vorgaben geführt wird, jedenfalls kein selbstgewähltes.

Und damit keine Missverständnisse darüber entstehen, dass das Deutschen Netzwerk Wirtschaftsethik (DNWE) „Ethik“ als exklusive Befähigung und Aufgabe einer selbsternannten „Elite“ von „ökologisch“ Bewegten auffasst – was seinerseits ethisch schwerlich zu rechtfertigen sein dürfte –, die sich ihrem eigenen „Fortschrittsideal“ verschreibt, wird auf seinen Seiten festgehalten:

„Ethik in der Wirtschaft ist maßgeblich auf eine Rahmenordnung und eine Wirtschaftspolitik angewiesen, die sich an einem ethisch gerechtfertigten Fortschrittsideal orientiert. Der Entwurf und die Fortentwicklung einer solchen Rahmenordnung ist fortdauernde Gestaltungsaufgabe für verantwortungsbewusste Personen in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft. Die Leitvorstellung ist eine an ethischen Prinzipien orientierte ökologisch-soziale Marktwirtschaft“.

Anscheinend sitzt das DNWE nicht direkt auf einer Gehaltsliste eines Bundesministeriums, so dass es sich hier wohl eher um geistige Mittäterschaft und ideologische Schützenhilfe handelt als um Nutznießertum, wenn im vom DNWE herausgegebenen „Forum Wirtschaftsethik“ der Werbetext für das Projekt „Transformationsroadmap Digitalisierung und Nachhaltigkeit‘ erscheint, der mit dem Text, der beim izt zu lesen ist, identisch ist. Anscheinend soll die „sozial-ökologische Transformation“ „nur“ mit dem Schein ethischer Unbedenklichkeit versehen werden.

Und dann sind wir noch nicht bei der internationalen Dimension der „Zukunftsstudien“ angekommen. Im internationalen Zusammenhang soll die „sozial-ökologische Transformation“ u.a. durch „anticipatory governance“, d.h. antizipatorische Steuerung oder antizipatorische Regierungsgewalt („governance“ bezeichnet sowohl „Steuerung“ als auch „Regierungsgewalt“!), oder „anticipatory profiling“ befördert werden, das in der Wikipedia in einem seltenen Fall von schonungsloser Aufrichtigkeit wie folgt beschrieben wird:

Anticipatory governance, or anticipatory profiling, is the practice used by the state to collect information and data about its citizens in order to assess events or behaviours in a predictable manner based on the knowledge gathered.[2] Anticipatory governance is also a method of decision making that uses predictive measures to anticipate possible outcomes to then make decisions based on the data provided.[3] Anticipatory governance is a system of governing that is made up of processes and institutions that rely on foresight and predictions to decrease risk and develop efficient methods to address events in their early conception or prevent them altogether”

Und natürlich spielt “Big data” im “anticipatory governance” eine große Rolle, denn

„Data that is gathered by governments in large volumes can be considered Big data. Governments utilize predictive analytics to examine what kinds of behaviour and events that may occur as a result of this collected of data. Anticipatory governance can be used by enforcement agencies in order to proactively protect the public, for instance by estimating where future crimes may occur and identifying areas of improvement for law enforcement” (Hervorhebung d.d.A.).

Beschäftigt man sich näher mit “anticipatory governance”, stellt man schnell fest, dass es sich dabei um ein Sammelsurium von Varianten von Systemtheorie, von nanotechnologischen Konzepten, von postmodernen Glaubensbekenntnissen, spezifischen Interpretationen des Resilienzkonzeptes, von Spielen mit Simulationsmodellen und vielem anderen mehr von weit überwiegend sehr zweifelhafter wissenschaftlicher Qualität handelt, wobei „[p]rophecies and ideas of imaginable futures … the focus of substantial current discussion [sind]“ (Boyd, Nykvist & Borgström 2015: Anticipatory Govervance for Social-ecological Resilience. AMBIO: A Journal of Environment and Soceity 44: 149-161, Seite 149).

Bei der UNESCO wurde eigens ein „Chair in Anticipatory Systems“ eingerichtet, der versuchen soll, Ordnung in diesen Wust von pseudo-wissenschaftlichen, sagen wir: Äußerungen, zu bringen:

„The main purpose of the UNESCO Chair in Anticipatory Systems is to centralize the study of anticipation and to define the Discipline of Anticipation as a cohesive body of knowledge”

Und als Fragen, die der “Chair in Anticipatory Systems” behandeln soll, werden u.a. genannt:

  • „What are the social applications of the Discipline of Anticipation?”

Und

  • “Can we relate anticipation to current interests in sustainability and resilience?”

Ungeachtet der Tatsache, dass derzeit niemand weiß, was “anticipatory governace“ genau sein soll, gibt es schon die ersten Subdisziplinen unter Bezeichnungen wie „anticipatory risk management“ und eine ganze  Reihe von Schlagworten, die irgendwie irgendeinen Aspekt der „anticipatory governance“ abbilden sollen, wie z.B. „social foresight“.

Grundgedanke bei der “anticipatory governance” ist der schlichte Umstand, dass es Systeme gibt, die Entwürfe ihrer eigenen möglichen zukünftigen Zustände in der Gegenwart haben können, also z.B. biologische Systeme wie Sie und ich, die sich vorstellen können, in zwei Stunden ziemlich hungrig zu sein, wenn das Abendessen jetzt nicht auf den Tisch kommt. Aber gemeint sind natürlich nicht (vorrangig, wenn überhaupt) „Systeme“ wie Sie und ich, sondern Gesellschaften oder internationale Organisationen, denen es (aus nicht näher angegebenen Gründen ) aufgegeben sein soll, angesichts von Antizipationen bedrohlicher zukünftiger Zustände dieselben abzuwenden – im Interesse des „guten Lebens“, was auch immer das sein mag, oder auch nur im Interesse des Selbsterhaltes der „Systeme“ (wobei „Systeme“ gut auf eine Reihe von Individuen verzichten können, solange ihr Verlust durch „Selbsterhalt“ der „Systeme“ gerechtfertigt werden kann).

Und was sind die bedrohlichen zukünftigen Zustände, die antizipiert werden, damit sie abgewendet werden können? Sie haben es vermutlich schon erraten, nein: antizipiert!:

„Der Klimawandel schreitet voran, Lebensräume verschwinden und Arten sterben aus: Ein gutes Leben in einer intakten Umwelt wird mittelfristig auch in Deutschland und Europa keine Selbstverständlichkeit mehr sein. Zentrale Bereiche unseres Lebens werden sich wandeln müssen. Wirtschaft, Arbeit, unser gesamter Alltag stehen vor einem sozial-ökologischen Umbau. Die Weichen dafür stellt der Mensch in diesem Jahrzehnt. Ob der Weg in eine lebenswerte, treibhausgasneutrale Zukunft führt, hängt auch von der Gestaltung der Digitalisierung ab“

Es ist nicht die Bedrohung durch biologische Kampfstoffe oder Nuklearwaffen in den Händen totalitärer Regierungen oder die Bedrohung der Erde durch Meteoriten-Einschläge oder Sonneneruptionen oder die dringende Notwendigkeit der Entwicklung eines zuverlässigen Frühwarnsystems für Vulkanausbrüche, die die Zukunftsbastler auf den Plan ruft. Nein. Reale Bedrohungen eigenen sich nicht dazu, eine „sozial-ökologische Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft“ voranzutreiben, die rein ideologisch bedingt ist.

Also müssen dem ideologischen Großangriff Erzählungen zugrundegelegt und als faktische Wahrheit ausgegeben werden, die alles andere als das sind: Wahrheit – oder Trivialitäten wie im obigen Zitat aus der „[u]mweltpolitischen Digitalagenda“ des BMU:

„Der Klimawandel schreitet voran“ ist trivial, weil sich das Klima verändert, und zwar immer und ohne Unterlass, seit es den Planeten Erde gibt. Das war so und ist so und wird immer so bleiben, so lange es den Planeten Erde gibt. „Konservatismus“ erhält hier eine ganz neue, extreme Ausprägung, wenn ernsthaft suggeriert werden soll, man könne die Erde daran hindern, ihr Klima zu verändern (vielleicht durch Begradigung der Erdachse oder die Steuerung des Verhaltens der Sonne per Lichtschalter?!?).

„Lebensräume verschwinden“ nur in ihrer spezifischen Ausprägung zu einem bestimmten Zeitpunkt, d.h. korrekt gesprochen: sie verändern sich, aber sie verschwinden nicht. Die Sahara war einst grün, und derzeit ist sie auf dem Weg, es wieder zu werden. Wales lag einmal am Äquator, und Doggerland ist nicht verschwunden, sondern liegt derzeit lediglich unter dem Meeresspiegel, wobei es durchaus „Lebensraum“ bereitstellt, allerdings für andere Spezies als den Menschen, was beim BMU eigentlich gefallen sollte, denn weiter heißt es:

Was Klimaschützer unter Artenschutz verstehen.

„Arten sterben aus“. Und andere entstehen neu oder breiten sich aus, füllen Nischen, die freigeworden sind. Großechsen sind ohne menschliches Zutun umfänglich von der Erde verschwunden, Trilobiten aus dem Meer … Das Aussterben von Arten gehört zum Leben auf dem Planeten Erde ebenso wie das Entstehen von neuen. Menschen werden beides nicht verhindern können. Als alarmistischer Slogan, der eine umfassende sozial-ökologische Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft begründen soll, ist „Arten sterben aus“ deshalb gänzlich lächerlich. Das bedeutet nicht, dass Menschen sich daran beteiligen sollten, ganzen Spezies von Mitkreaturen den Garaus zu machen, wie das mit Bezug auf verschiedene seltene Fledermausarten durch die ach so „umwelt“freundlichen Windräder geschieht. Aber davon scheint man beim BMU nichts zu wissen (oder wissen zu wollen).

Und das ist der grobe Unfug, auf dessen Grundlage umfassende Nutznießer- und Handlanger-Netzwerke ihr Auskommen finden, von denen zumindest ein Teil eine gänzlich andere Agenda verfolgen dürfte als die „Rettung“ der Menschheit vor eingebildeten Drohszenarien. Zum großen Teil bezahlen Sie diese Netzwerke im Zuge einer regelrechten Veruntreuung von Steuergeldern und demokratisch nicht legitimierten Umverteilung von Geldern weg von denjenigen, die einer produktiven Arbeit nachgehen, und hin zu denen, die sich von einem zeitlich befristeten Halbtags-Schreibtisch-Jöbchen zum anderen durchhangeln.

Sie haben in diesem Zusammenhang die Covid-19-Erzählung als katastrophale Menschheitsuntergangs-Erzählung vermisst?! Nun, Xinhua, die offizielle staatliche Nachrichtenagentur des kommunistischen Regimes in China, hat bereits im April 2020 verbreitet, dass „experts“ die Welt dazu aufrufen würden, „anticipatory governance“ zu etablieren, um „Krisen wie Covid-19“ zu bekämpfen.

Allein dieser Umstand sollte hinreichen, um Sie gegenüber „anticipatory governance“ bzw. einer „sozial-ökologischen Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft“ höchst misstrauisch zu machen – und dazu, um Ihnen vor Augen zu führen, wie wichtig es ist, dass die „etablierten“ Regierungsparteien bei der nächsten Bundestagswahl mit irgendeiner Form von Opposition konfrontiert werden.

So, wie die Dinge stehen, muss man festhalten, dass die Zeiten, in denen man seine Wahlentscheidung nach der Position verschiedener Parteien in einzelnen Sachfragen oder nach Politikfeldern treffen konnte oder eine Personenwahl vornehmen konnte, Vergangenheit sind, und dass die Zukunft in der Tat bedrohlich ist – so bedrohlich, dass wir in der Gegenwart (oder so bald wie irgend möglich) eine umfassende politisch-ideologische Transformation brauchen, wenn wir zukünftig als freie Menschen in einer freien Gesellschaft leben wollen.



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