Furchtbare Juristen: Hildesheimer Staatsanwälte auf “Impfgegner”-Hexenjagd

Wenn ein Rechtssystem zur politischen Waffe geworden ist, das eingesetzt wird, um “Regimegegner” zu bekämpfen, dann liegt Totalitarismus als Regierungsform vor.

Das Folgende lernen Schüler über Hexenprozesse im Mittelalter:

“Im ausgehenden Mittelalter waren immer mehr Menschen der Überzeugung, dass für alle möglichen tragischen Ereignisse und Missstände Hexen verantwortlich waren.
[…]
Aufgrund eines Paktes mit dem Teufel hatten Hexen, nach den damaligen allgemeinen Vorstellungen, alle möglichen übernatürlichen Fähigkeiten. Sie konnten anderen Personen Schaden zufügen, sie sogar töten.
[…]
Hexen wurden für Unwetter und Missernten verantwortlich gemacht, sie konnten die Zukunft vorhersagen und sich wie auch andere Personen in Tiere verwandeln.”

Das ausgehende Mittelalter ist in Hildesheim immer noch nicht ausgegangen, es scheint, im Gegenteil, in der dortigen Staatsanwaltschaft einen regelrechten Inquisitions-Kult zu geben, der sich in guter deutscher Tradition gegen die Bürger wendet, die dem Staat nicht gefügig sind, gegen die “Regimegegner”, die “Systemgegner”, die Ungeimpften, die von dem, was den guten Untertan auszeichnet, abweichen.

Die Taz in Berlin berichtet den Fall einer 45jährigen Altenpflegerin, gegen die die Staatsanwaltschaft Hildesheim Anklage wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung erhoben hat:

“drei Tage später soll die Angeschuldigte bereits selbst mit dem Coronavirus infiziert gewesen sein und einen Kollegen bei einer Kaffeepause angesteckt haben, so die Hildesheimer Staatsanwältin Christina Wotschke. Dieser Arbeitskollege habe seinen Dienst bis Anfang Dezember fortgesetzt, ohne von seiner Infektion zu wissen.”

Deshalb, so schreibt die Taz weiter, habe die Staatsanwaltschaft in Hildesheim Anklage wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung gegen die Altenpflegerin erhoben, die zum vermeintlichen Tatzeitpunkt im “Vitanas Pflege Centrum” gearbeitet hat. Weiter schreibt die taz, in wilder Assoziation, dass die Pflegerin für “einen Corona-Ausbruch in dem Seniorenheim verantwortlich sein [soll], in dessen Folge mehrere Bewohner starben”. Am Ende des Textes weiß man dann, dass von drei verstorbenen Heiminsassen NUR bei einem per Autopsie überhaupt COVID-19 als Todesursache festgestellt wurde. Das ist Schmierenjournalismus vom Feinsten. Die ARD-Tagesschau könnte es kaum besser.

Kehren wir zurück zur heiligen Hildesheimer Inquisition, die aus unerfindlichen Gründen als “Staatsanwaltschaft” bezeichnet wird:

“Die Staatsanwaltschaft wirft der 45-Jährigen vor, sie hätte erkennen müssen, dass sie sich durch engen Kontakt mit infizierten Personen auch selbst infizieren könnte – so wie es dann ja auch passierte. Zudem habe sie gewusst, dass einige Heimbewohner gesundheitlich beeinträchtigt waren und Vorerkrankungen hatten. Dass sie sich durch ihr Verhalten möglicherweise infizieren und an Corona sterben könnten, hätte der Frau aus Sicht der Staatsanwaltschaft klar sein müssen.”

Wenn Ihnen das Ganze bislang schon seltsam vorkommt, dann wird es in der Folge vollkommen unerträglich, denn der Hirni – Hirni ist noch das harmloseste Wort, das uns in Bezug auf einen Staatsanwalt, der eine solche Anklage erhebt, eingefallen ist, er meint in der Lage zu sein, eine Indizienkette zu bauen, die belegt, dass die 45jährige für den Ausbruch von COVID-19 im Vitania-Pflegeheim verantwortlich ist. Die Kette geht so:

  • Im Haushalt der 45jährigen haben zwei Personen einen positiven Test auf SARS-CoV-2.
  • Die 45jährige geht, offenkundig asymptomatisch infiziert, d.h. mit keinerlei Symptomen von COVID-19 weiter arbeiten.
  • Ein Arbeitskollege, der sich im selben Zeitraum mit SARS-CoV-2 bei der 45jährigen infiziert habe, so  spekuliert der Staatsanwalt, der die deutsche Rechtsprechung in die 1930er Jahre zurückkatapultiert, habe unwissentlich die Verteilungsarbeit für SARS-CoV-2 übernommen.

Letztlich habe die 45jährige 14 Menschen indirekt angesteckt. “Indirekt angesteckt” meint im staatsanwaltschaftlichen Neusprech, dass vermutet wird, dass die 45jährige SARS-CoV-2 an mindestens eine Person weitergegeben hat, von der dann vermutet wird, dass sie ihrerseits SARS-CoV-2 weitergegeben hat. Wenn Sie also in Zukunft einen Hammer verleihen, seien Sie gewahr, dass man nicht ausschließen kann, dass es in einer Staatswanwaltschaft einen Irren gibt, der sie wegen Beihilfe zum schweren Diebstahl anklagt, weil der Hammer, den Sie verliehen haben, vom Leier an einen Kumpel weiterverliehen wurde, der ihn benutzt hat, um eine Scheibe einzuschlagen und einen Diebstahl zu begehen.

Nun wird aus unserer Darstellung nicht klar, warum die 45jährige und nicht etwa der Arbeitskollege, der seinerseits und offenkundig genau so asymptomatisch wie die 45jährige im Altenheim umhergewandert ist, auch zu einem Zeitpunkt, zu dem bereits Insassen infiziert waren, und SARS-CoV-2 verbreitet hat, wie der Staatsanwalt spekuliert, im Gegensatz zur 45jährigen NICHT angeklagt wird.

Es ist immer nur eine Frage der Zeit, bis das religiöse Eiferertum eskaliert

Der Grund dafür, dass die 45jährige angeklagt wird und nicht ihr Arbeitskollege, ist ein politischer, denn die Staatsanwaltschaft Hildesheim ist eine politische, keine pönale Staatsanwaltschaft mehr. Angeklagt wird offenkundig auf politische Anweisung und Vorgabe und zur Durchsetzung einer politischen Erzählung. Um zu wissen, welche Erzählung das ist, hier ein paar Informationen:

  • Die 45jährige ist ungeimpft;
  • Sie war ihrem Arbeitgeber als “Impfgegner” bekannt;
  • Sie hat einen gefälschten Impfausweis vorgelegt, um eine zweifache Dosis von mRNA oder einem sonstigen gegen COVID-19 unwirksamen Stoff nachzuweisen.

DESHALB wird sie angeklagt.

Nicht dass die Verbreitung von SARS-CoV-2, so man annimmt, dass sie von der 45jährigen ausgegangen ist, ausgeschlossen gewesen wäre, wenn sie die doppelte Dosis COVID-19 Spritzbrühe erhalten hätte. Es ist hinlänglich bekannt, dass dies nicht der Fall ist. Nicht, dass ein Geimpfter, in dessen Haushalt ein positiv Getesteter zu finden ist, nicht zur Arbeit wäre zugelassen worden, obwohl er munter SARS-CoV-2 verbreiten kann. Nichts vom Ergebnis im Altenheim wäre anders gewesen, wenn die 45jährige geimpft gewesen wäre. Und weil dem so ist, muss ein Exempel statuieren, um die nicht vorhandenen empirischen Unterschiede zwischen dem Effekt, den Geimpfte und den Ungeimpfte auf ihre Umwelt haben, politisch herzustellen und rechtlich abzusichern. Das ist ein vorläufiger Tiefpunkt, der nur noch mit Freislers Volksgerichtshof unterschritten werden kann. Aber wer weiß. Es gibt bestimmt emsige Eiferer, die daran arbeiten.

Nun ist aus den Schauprozessen in der Sowjetunion bekannt, dass es notwendig ist, entweder einen geständigen Angeklagten zu präsentieren, einen, den man zumeist, wie im Mittelalter mit Folter gefügig gemacht hat, oder Beweise zu fabrizieren, die unumstößlich für die Gläubigen belegen, dass man es mit einer Hexe zu tun hat. Wenn man eine Hexe ins Wasser wirft, an Händen und Füßen gefesselt und sie ertrinkt, dann war es keine…

Folter als Mittel, ein Geständnis zu erpressen, ist in Hildesheim bislang bestenfalls in psychologischer Variante bekannt, z.B. dadurch, dass man Ermittlungsergebnisse direkt an die Presse gibt und nicht abwartet, ob die Anklage, die erhoben werden soll, vom zuständigen Richter überhaupt zugelassen wird. Ergo muss noch etwas dazu gepackt werden. Im Fall der 45jährigen ist das Folgendes:

“Die bei den Verstorbenen identifizierten Virusdaten hätten mit denen des gestorbenen Partners der Angeklagten übereingestimmt. Weil der Mann in dem betreffenden Zeitraum aber nicht in dem Altenheim gewesen sei, müsse die 45-Jährige verantwortlich sein und das Virus in die Einrichtung getragen haben.”

Wir erinnern uns: Drei Menschen sind im Altenheim mit oder an COVID-19 verstorben. Bei EINEM davon konnte die Autopsie COVID-19 als Todesursache belegen. Das staatsanwaltlich sanktionierte Schmieren geht weiter. Und weil schmieren nicht reicht, wird noch wild assoziiert: Der Mann der 45jährigen ist verstorben und positiv getestet worden und das “SARS-CoV-2”, das bei ihm gefunden wurde, so behauptet dieser Staatsanwalt in einer Form des Anklagerausches, die man nur schwierig mit dem normalen Funktionieren eines menschlichen Verstandes in Einklang bringen kann, sei exakt “das SARS-CoV-2” gewesen, das bei den Verstorbenen im Altenheim gefunden worden sei.

Man kann derartigen BS nicht durchgehen lassen, denn es ist die Vorstufe zur reinen Willkür bei Anklagen und Verurteilungen. Das Genom von SARS-CoV-2 umfasst rund 30.000 Basen. Der Staatsanwalt behauptet, dass alle 30.000 Basen im Genom von SARS-CoV-2, das beim Ehemann der 45jährigen gefunden wurde, mit den 30.000 Basen, die im Genom von SARS-CoV-2 gefunden wurde, das den Verstorbenen entnommen wurde, identisch seien. Faszinierend und wenn es so sein sollte, ein stochastisches Wunder, das darauf zurückzuführen sein muss, dass SARS-CoV-2 in den Organismen der Betroffenen in den Replikations- und zwangsläufig den Mutationsstreik getreten ist. Etwas, was es bislang noch nie gab, aber wer weiß, vielleicht herrschen in Hildesheim andere Mutationsgesetze.

Wie dem auch sei, selbst wenn die 30.000 Basen, die SARS-CoV-2 konstituieren, bei allen vier Verstorbenen identisch wären, wäre damit nicht sichergestellt, dass die 45jährige, die 30.000-mutationsresistente Variante von ihrem Ehemann übernommen oder an ihn vermittelt hat, wie auch immer und dann im Pflegeheim von Vitanas munter verteilt hat, denn wenn eine mutationsresistente Variante im Raum Hildesheim unterwegs ist, dann muss man annehmen, dass sie sich nicht nur bei den vier Personen, die gerade die Aufmerksamkeit eines aufstiegsorientierten und anpassungsfähigen Staatsanwalts erregt haben, findet. Um zu belegen, dass die Insassen des Pflegeheims von der 45jährigen direkt [oder indirekt] angesteckt wurden, muss unser aufstrebender Staatsanwalt nachweisen, dass NUR die 45jährige und niemand sonst, mit diesem Mutations-resistenten Freak of Virus infiziert war. Das ist genau der Punkt, an dem das Lamento von Egon Schneider einsetzt, das Lamento darüber, dass die meisten Juristen von Logik so viel Ahnung haben wie vom Leben auf dem Mars: Keine. Hätte der Staatsanwalt, der in Hildesheim unbedingt einen politischen Schauprozess führen will, auch nur ansatzweise eine Ahnung von Logik, dann wüsste er, dass seine Anklage spätestens da scheitert, wo der Nachweis erbracht werden muss, dass die Variante von SARS-CoV-2, die bei den verstorbenen Insassen gefunden wurde, NUR von der 45jährigen stammen kann, keine andere asymptomatische und bislang unbekannte Quelle haben kann. Wir fürchte, wenn die Richterschaft in Hildesheim nicht von Leuten durchsetzt ist, die die kognitive Kompetenz des Staatsanwalts teilen, dürfte die Anklage nicht zugelassen werden, immer vorausgesetzt, die Richterschaft in Hildesheim ist nicht bereits von Polit-Darstellern instrumentalisiert worden.

Bleibt noch nachzutragen, dass der Arbeitgeber der 45jährigen, dem Vitanas Pflege Centrum, dadurch auffällt, dass er Angestellte überwacht und als Erfüllungsgehilfe des Staates [und mit dem netten Nebeneffekt, jeden Verdacht, man habe durch Nachlässigkeit oder was auch immer den COVID-19 Ausbruch im eigenen Pflegeheim zu verantworten, beseitigen zu können] zur Anzeige bringt:

“Da die Angeschuldigte bei ihren Vorgesetzten bereits als Impfgegnerin bekannt war, holten diese Informationen über den auf dem Zertifikat angegebenen Impftermin und die Chargennummern der vermeintlichen Impfdosen ein. Daraus ergab sich, dass es sich bei dem Dokument um eine Fälschung handelte.

Am 10. Dezember stellte die Heimleitung die Mitarbeiterin daraufhin vom Dienst frei und erstattete Strafanzeige wegen Urkundenfälschung. Die Ermittlungen in dieser Sache laufen laut Staatsanwaltschaft in einem gesonderten Verfahren.”

Wenn Sie zu den Wenigen gehören, die sich noch mit dem Gedanken tragen, Altenpfleger zu werden, dann haben Sie nun eine wertvolle Information im Hinblick auf geeignete Arbeitgeber und als das seltene Gut, das Sie als Altenpfleger sind, können Sie sich ihren Arbeitgeber natürlich aussuchen.

Schließlich, noch ein letzter Punkt: Angesichts von belegten Toten, von erheblichen Nebenwirkungen, die durch die mRNA-Gentherapien und die anderen COVID-19 Spritzbrühen verursacht werden, wäre die logische Konsequenz aus der Anklage der 45jährigen, eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung in Hunderten von Fällen und fahrlässiger Körperverletzung in Zehntausenden Fällen gegen Karl Lauterbach, sorry, er nennt sich jetzt “Prof. Karl Lauterbach”, die logische Konsequenz, denn Lauterbach hat vielen nicht Impfskeptischen eingeredet, die Impfung komme nahezu nebenwirkungsfrei und sie somit über die wirklichen Folgen einer COVID-19 Impfung / Gentherapie hinweggetäuscht. Man kann darin auch Vorsatz sehen. Aber zu einer Anklage gegen Lauterbach wird es nicht kommen, denn die Staatsanwaltschaft ist weisungsgebunden und, wie in totalitären Systemen üblich, zum politischen Handlanger verkommen.

Einen Überblick über die derzeit wissenschaflich belegten, schweren Nebenwirkungen, die sich als Folge einer COVID-19 Impfung / Gentherapie einstellen, finden Sie hier.

Wir wissen, dass bei uns eine recht stattliche Anzahl von Richtern mitliest, aus LEIPZIG [Verwaltungsrichter, Oberlandesrichter, Landrichter und Amtsrichter] aus Chemnitz [Landrichter und Amtsrichter] aus München [Landrichter und Amtsrichter] um nur einige zu nennen. Wir rufen die Betreffenden auf, klar Stellung gegen die politische Instrumentalisierung des Rechtssystems zu beziehen. Wir bieten gerne an, ein entsprechendes Schreiben zu koordinieren, sofern die Betreffenden auf uns zukommen, um den Anfängen, die nun auch das deutsche Rechtssystem in den Morast der Willkür überführt haben, zu wehren.


Featured Image: Quelle [In Marburg war man übrigens in der Hexenverbrennung besonders eifrig… Tradition verpflichtet. Aber das nur am Rande]


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