Furchtbare Juristen: Hildesheimer Staatsanwälte auf “Impfgegner”-Hexenjagd
Wenn ein Rechtssystem zur politischen Waffe geworden ist, das eingesetzt wird, um “Regimegegner” zu bekämpfen, dann liegt Totalitarismus als Regierungsform vor.
“Im ausgehenden Mittelalter waren immer mehr Menschen der Überzeugung, dass für alle möglichen tragischen Ereignisse und Missstände Hexen verantwortlich waren.
[…]
Aufgrund eines Paktes mit dem Teufel hatten Hexen, nach den damaligen allgemeinen Vorstellungen, alle möglichen übernatürlichen Fähigkeiten. Sie konnten anderen Personen Schaden zufügen, sie sogar töten.
[…]
Hexen wurden für Unwetter und Missernten verantwortlich gemacht, sie konnten die Zukunft vorhersagen und sich wie auch andere Personen in Tiere verwandeln.”
Das ausgehende Mittelalter ist in Hildesheim immer noch nicht ausgegangen, es scheint, im Gegenteil, in der dortigen Staatsanwaltschaft einen regelrechten Inquisitions-Kult zu geben, der sich in guter deutscher Tradition gegen die Bürger wendet, die dem Staat nicht gefügig sind, gegen die “Regimegegner”, die “Systemgegner”, die Ungeimpften, die von dem, was den guten Untertan auszeichnet, abweichen.
Die Taz in Berlin berichtet den Fall einer 45jährigen Altenpflegerin, gegen die die Staatsanwaltschaft Hildesheim Anklage wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung erhoben hat:
“drei Tage später soll die Angeschuldigte bereits selbst mit dem Coronavirus infiziert gewesen sein und einen Kollegen bei einer Kaffeepause angesteckt haben, so die Hildesheimer Staatsanwältin Christina Wotschke. Dieser Arbeitskollege habe seinen Dienst bis Anfang Dezember fortgesetzt, ohne von seiner Infektion zu wissen.”
Deshalb, so schreibt die Taz weiter, habe die Staatsanwaltschaft in Hildesheim Anklage wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung gegen die Altenpflegerin erhoben, die zum vermeintlichen Tatzeitpunkt im “Vitanas Pflege Centrum” gearbeitet hat. Weiter schreibt die taz, in wilder Assoziation, dass die Pflegerin für “einen Corona-Ausbruch in dem Seniorenheim verantwortlich sein [soll], in dessen Folge mehrere Bewohner starben”. Am Ende des Textes weiß man dann, dass von drei verstorbenen Heiminsassen NUR bei einem per Autopsie überhaupt COVID-19 als Todesursache festgestellt wurde. Das ist Schmierenjournalismus vom Feinsten. Die ARD-Tagesschau könnte es kaum besser.
Kehren wir zurück zur heiligen Hildesheimer Inquisition, die aus unerfindlichen Gründen als “Staatsanwaltschaft” bezeichnet wird:
“Die Staatsanwaltschaft wirft der 45-Jährigen vor, sie hätte erkennen müssen, dass sie sich durch engen Kontakt mit infizierten Personen auch selbst infizieren könnte – so wie es dann ja auch passierte. Zudem habe sie gewusst, dass einige Heimbewohner gesundheitlich beeinträchtigt waren und Vorerkrankungen hatten. Dass sie sich durch ihr Verhalten möglicherweise infizieren und an Corona sterben könnten, hätte der Frau aus Sicht der Staatsanwaltschaft klar sein müssen.”
Wenn Ihnen das Ganze bislang schon seltsam vorkommt, dann wird es in der Folge vollkommen unerträglich, denn der Hirni – Hirni ist noch das harmloseste Wort, das uns in Bezug auf einen Staatsanwalt, der eine solche Anklage erhebt, eingefallen ist, er meint in der Lage zu sein, eine Indizienkette zu bauen, die belegt, dass die 45jährige für den Ausbruch von COVID-19 im Vitania-Pflegeheim verantwortlich ist. Die Kette geht so:
Im Haushalt der 45jährigen haben zwei Personen einen positiven Test auf SARS-CoV-2.
Die 45jährige geht, offenkundig asymptomatisch infiziert, d.h. mit keinerlei Symptomen von COVID-19 weiter arbeiten.
Ein Arbeitskollege, der sich im selben Zeitraum mit SARS-CoV-2 bei der 45jährigen infiziert habe, so spekuliert der Staatsanwalt, der die deutsche Rechtsprechung in die 1930er Jahre zurückkatapultiert, habe unwissentlich die Verteilungsarbeit für SARS-CoV-2 übernommen.
Letztlich habe die 45jährige 14 Menschen indirekt angesteckt. “Indirekt angesteckt” meint im staatsanwaltschaftlichen Neusprech, dass vermutet wird, dass die 45jährige SARS-CoV-2 an mindestens eine Person weitergegeben hat, von der dann vermutet wird, dass sie ihrerseits SARS-CoV-2 weitergegeben hat. Wenn Sie also in Zukunft einen Hammer verleihen, seien Sie gewahr, dass man nicht ausschließen kann, dass es in einer Staatswanwaltschaft einen Irren gibt, der sie wegen Beihilfe zum schweren Diebstahl anklagt, weil der Hammer, den Sie verliehen haben, vom Leier an einen Kumpel weiterverliehen wurde, der ihn benutzt hat, um eine Scheibe einzuschlagen und einen Diebstahl zu begehen.
Nun wird aus unserer Darstellung nicht klar, warum die 45jährige und nicht etwa der Arbeitskollege, der seinerseits und offenkundig genau so asymptomatisch wie die 45jährige im Altenheim umhergewandert ist, auch zu einem Zeitpunkt, zu dem bereits Insassen infiziert waren, und SARS-CoV-2 verbreitet hat, wie der Staatsanwalt spekuliert, im Gegensatz zur 45jährigen NICHT angeklagt wird.
Es ist immer nur eine Frage der Zeit, bis das religiöse Eiferertum eskaliert
Der Grund dafür, dass die 45jährige angeklagt wird und nicht ihr Arbeitskollege, ist ein politischer, denn die Staatsanwaltschaft Hildesheim ist eine politische, keine pönale Staatsanwaltschaft mehr. Angeklagt wird offenkundig auf politische Anweisung und Vorgabe und zur Durchsetzung einer politischen Erzählung. Um zu wissen, welche Erzählung das ist, hier ein paar Informationen:
Die 45jährige ist ungeimpft;
Sie war ihrem Arbeitgeber als “Impfgegner” bekannt;
Sie hat einen gefälschten Impfausweis vorgelegt, um eine zweifache Dosis von mRNA oder einem sonstigen gegen COVID-19 unwirksamen Stoff nachzuweisen.
DESHALB wird sie angeklagt.
Nicht dass die Verbreitung von SARS-CoV-2, so man annimmt, dass sie von der 45jährigen ausgegangen ist, ausgeschlossen gewesen wäre, wenn sie die doppelte Dosis COVID-19 Spritzbrühe erhalten hätte. Es ist hinlänglich bekannt, dass dies nicht der Fall ist. Nicht, dass ein Geimpfter, in dessen Haushalt ein positiv Getesteter zu finden ist, nicht zur Arbeit wäre zugelassen worden, obwohl er munter SARS-CoV-2 verbreiten kann. Nichts vom Ergebnis im Altenheim wäre anders gewesen, wenn die 45jährige geimpft gewesen wäre. Und weil dem so ist, muss ein Exempel statuieren, um die nicht vorhandenen empirischen Unterschiede zwischen dem Effekt, den Geimpfte und den Ungeimpfte auf ihre Umwelt haben, politisch herzustellen und rechtlich abzusichern. Das ist ein vorläufiger Tiefpunkt, der nur noch mit Freislers Volksgerichtshof unterschritten werden kann. Aber wer weiß. Es gibt bestimmt emsige Eiferer, die daran arbeiten.
Nun ist aus den Schauprozessen in der Sowjetunion bekannt, dass es notwendig ist, entweder einen geständigen Angeklagten zu präsentieren, einen, den man zumeist, wie im Mittelalter mit Folter gefügig gemacht hat, oder Beweise zu fabrizieren, die unumstößlich für die Gläubigen belegen, dass man es mit einer Hexe zu tun hat. Wenn man eine Hexe ins Wasser wirft, an Händen und Füßen gefesselt und sie ertrinkt, dann war es keine…
Folter als Mittel, ein Geständnis zu erpressen, ist in Hildesheim bislang bestenfalls in psychologischer Variante bekannt, z.B. dadurch, dass man Ermittlungsergebnisse direkt an die Presse gibt und nicht abwartet, ob die Anklage, die erhoben werden soll, vom zuständigen Richter überhaupt zugelassen wird. Ergo muss noch etwas dazu gepackt werden. Im Fall der 45jährigen ist das Folgendes:
“Die bei den Verstorbenen identifizierten Virusdaten hätten mit denen des gestorbenen Partners der Angeklagten übereingestimmt. Weil der Mann in dem betreffenden Zeitraum aber nicht in dem Altenheim gewesen sei, müsse die 45-Jährige verantwortlich sein und das Virus in die Einrichtung getragen haben.”
Wir erinnern uns: Drei Menschen sind im Altenheim mit oder an COVID-19 verstorben. Bei EINEM davon konnte die Autopsie COVID-19 als Todesursache belegen. Das staatsanwaltlich sanktionierte Schmieren geht weiter. Und weil schmieren nicht reicht, wird noch wild assoziiert: Der Mann der 45jährigen ist verstorben und positiv getestet worden und das “SARS-CoV-2”, das bei ihm gefunden wurde, so behauptet dieser Staatsanwalt in einer Form des Anklagerausches, die man nur schwierig mit dem normalen Funktionieren eines menschlichen Verstandes in Einklang bringen kann, sei exakt “das SARS-CoV-2” gewesen, das bei den Verstorbenen im Altenheim gefunden worden sei.
Man kann derartigen BS nicht durchgehen lassen, denn es ist die Vorstufe zur reinen Willkür bei Anklagen und Verurteilungen. Das Genom von SARS-CoV-2 umfasst rund 30.000 Basen. Der Staatsanwalt behauptet, dass alle 30.000 Basen im Genom von SARS-CoV-2, das beim Ehemann der 45jährigen gefunden wurde, mit den 30.000 Basen, die im Genom von SARS-CoV-2 gefunden wurde, das den Verstorbenen entnommen wurde, identisch seien. Faszinierend und wenn es so sein sollte, ein stochastisches Wunder, das darauf zurückzuführen sein muss, dass SARS-CoV-2 in den Organismen der Betroffenen in den Replikations- und zwangsläufig den Mutationsstreik getreten ist. Etwas, was es bislang noch nie gab, aber wer weiß, vielleicht herrschen in Hildesheim andere Mutationsgesetze.
Wie dem auch sei, selbst wenn die 30.000 Basen, die SARS-CoV-2 konstituieren, bei allen vier Verstorbenen identisch wären, wäre damit nicht sichergestellt, dass die 45jährige, die 30.000-mutationsresistente Variante von ihrem Ehemann übernommen oder an ihn vermittelt hat, wie auch immer und dann im Pflegeheim von Vitanas munter verteilt hat, denn wenn eine mutationsresistente Variante im Raum Hildesheim unterwegs ist, dann muss man annehmen, dass sie sich nicht nur bei den vier Personen, die gerade die Aufmerksamkeit eines aufstiegsorientierten und anpassungsfähigen Staatsanwalts erregt haben, findet. Um zu belegen, dass die Insassen des Pflegeheims von der 45jährigen direkt [oder indirekt] angesteckt wurden, muss unser aufstrebender Staatsanwalt nachweisen, dass NUR die 45jährige und niemand sonst, mit diesem Mutations-resistenten Freak of Virus infiziert war. Das ist genau der Punkt, an dem das Lamento von Egon Schneider einsetzt, das Lamento darüber, dass die meisten Juristen von Logik so viel Ahnung haben wie vom Leben auf dem Mars: Keine. Hätte der Staatsanwalt, der in Hildesheim unbedingt einen politischen Schauprozess führen will, auch nur ansatzweise eine Ahnung von Logik, dann wüsste er, dass seine Anklage spätestens da scheitert, wo der Nachweis erbracht werden muss, dass die Variante von SARS-CoV-2, die bei den verstorbenen Insassen gefunden wurde, NUR von der 45jährigen stammen kann, keine andere asymptomatische und bislang unbekannte Quelle haben kann. Wir fürchte, wenn die Richterschaft in Hildesheim nicht von Leuten durchsetzt ist, die die kognitive Kompetenz des Staatsanwalts teilen, dürfte die Anklage nicht zugelassen werden, immer vorausgesetzt, die Richterschaft in Hildesheim ist nicht bereits von Polit-Darstellern instrumentalisiert worden.
Bleibt noch nachzutragen, dass der Arbeitgeber der 45jährigen, dem Vitanas Pflege Centrum, dadurch auffällt, dass er Angestellte überwacht und als Erfüllungsgehilfe des Staates [und mit dem netten Nebeneffekt, jeden Verdacht, man habe durch Nachlässigkeit oder was auch immer den COVID-19 Ausbruch im eigenen Pflegeheim zu verantworten, beseitigen zu können] zur Anzeige bringt:
“Da die Angeschuldigte bei ihren Vorgesetzten bereits als Impfgegnerin bekannt war, holten diese Informationen über den auf dem Zertifikat angegebenen Impftermin und die Chargennummern der vermeintlichen Impfdosen ein. Daraus ergab sich, dass es sich bei dem Dokument um eine Fälschung handelte.
Am 10. Dezember stellte die Heimleitung die Mitarbeiterin daraufhin vom Dienst frei und erstattete Strafanzeige wegen Urkundenfälschung. Die Ermittlungen in dieser Sache laufen laut Staatsanwaltschaft in einem gesonderten Verfahren.”
Wenn Sie zu den Wenigen gehören, die sich noch mit dem Gedanken tragen, Altenpfleger zu werden, dann haben Sie nun eine wertvolle Information im Hinblick auf geeignete Arbeitgeber und als das seltene Gut, das Sie als Altenpfleger sind, können Sie sich ihren Arbeitgeber natürlich aussuchen.
Schließlich, noch ein letzter Punkt: Angesichts von belegten Toten, von erheblichen Nebenwirkungen, die durch die mRNA-Gentherapien und die anderen COVID-19 Spritzbrühen verursacht werden, wäre die logische Konsequenz aus der Anklage der 45jährigen, eine Anklage wegen fahrlässiger Tötung in Hunderten von Fällen und fahrlässiger Körperverletzung in Zehntausenden Fällen gegen Karl Lauterbach, sorry, er nennt sich jetzt “Prof. Karl Lauterbach”, die logische Konsequenz, denn Lauterbach hat vielen nicht Impfskeptischen eingeredet, die Impfung komme nahezu nebenwirkungsfrei und sie somit über die wirklichen Folgen einer COVID-19 Impfung / Gentherapie hinweggetäuscht. Man kann darin auch Vorsatz sehen. Aber zu einer Anklage gegen Lauterbach wird es nicht kommen, denn die Staatsanwaltschaft ist weisungsgebunden und, wie in totalitären Systemen üblich, zum politischen Handlanger verkommen.
Einen Überblick über die derzeit wissenschaflich belegten, schweren Nebenwirkungen, die sich als Folge einer COVID-19 Impfung / Gentherapie einstellen, finden Sie hier.
Wir wissen, dass bei uns eine recht stattliche Anzahl von Richtern mitliest, aus LEIPZIG [Verwaltungsrichter, Oberlandesrichter, Landrichter und Amtsrichter] aus Chemnitz [Landrichter und Amtsrichter] aus München [Landrichter und Amtsrichter] um nur einige zu nennen. Wir rufen die Betreffenden auf, klar Stellung gegen die politische Instrumentalisierung des Rechtssystems zu beziehen. Wir bieten gerne an, ein entsprechendes Schreiben zu koordinieren, sofern die Betreffenden auf uns zukommen, um den Anfängen, die nun auch das deutsche Rechtssystem in den Morast der Willkür überführt haben, zu wehren.
Featured Image: Quelle [In Marburg war man übrigens in der Hexenverbrennung besonders eifrig… Tradition verpflichtet. Aber das nur am Rande]
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Der Vergleich des vorgeblichen Verbrechens der Altenpflegerin mit dem wirklichen des Gesundheitsministers ist leider genauso vergeblich wie er logisch richtig ist: Quod licet Jovi, non licet bovi.
Schon toll. Da müßte man ,gerichtsfest, nachweisen können wer wann wie infiziert war und wer wen angesteckt hat. Da bin ich ja mal gespannt. Und wieder maßen sich geistlose Jünger der Jurisprudenz medizinischer Expertise an. Genau wie über die Frage wie ein Maskenbefreiungsattest auszusehen hat. Wer legt diesen selbstherrlichen KANAILLEN in schwarzen Roben ENDLICH das Handwerk?
Ich bitte Sie, “gerichtsfest nachweisen”, darauf kommt es doch gar nicht an. Aber “sie hat ihren Müll nicht getrennt!” (mein Lieblingszitat aus der schwarzen Komödie “Serial Mom” mit Kathleen Turner, das die ganze Bigotterie menschlicher Gesellschaft treffendst zusammenfasst, die Älteren werden sich erinnern).
Was für ein Irrsinn! Dieser – ich übernehme mal Ihre Formulierung – Hirni sollte umgehend aus dem Dienstverhältnis entlassen werden! Wie er auf Basis seiner wilden Spekulation überhaupt eine Anklage konstruieren konnte, ist schon erstaunlich. Aber bestimmt wird sich, wenn es zu einem Prozess kommt, ein wohlgesonnener Gutachter finden, der diese Thesen bestätigen kann. Ich frage einfach mal, der Mann der Altenpflegerin starb an Covid 19 und man habe sowohl bei ihm als auch bei einem der im Altersheim Verstorbenen ein identisches Virus gefunden. Wann wurden diese Viren sequenziert? Nach dem Tod der beide? Oder wahrscheinlicher überhaupt nicht. Selbst wenn es so wäre, ist allerdings immer noch kein Beweis erbracht, weil die Infektion ebenso gut in der Gegenrichtung vom Altersheim zum Haushalt erfolgt sein könnte.
Ich halte die Wette, dass diese Travestie auf ein Rechtssystem die Information vorliegen hat, dass alle mit “Delta” oder “Alpha” infiziert waren und deshalb meint, unter dem Dach von Alpha oder Delta fänden sich ausschließlich vollständig identische Virensequenzen. Man soll die Idiotie und Unkenntnis solcher Leute nicht unterschätzen.
Es existieren ja nun genug Bilder aus den Jahren 2020 bis heute, auf denen Politdarsteller zu sehen, die trotz Maskenpflicht in Innenräumen und trotz Abstandsregeln eben diese nicht eingehalten haben.
Wenn es einem Fuchs, Marder oder Wiesel gelingt, nächtens in einen Hühnerstall einzudringen, wird er alle Tiere töten, derer er habhaft werden kann. Nicht nur ein Küken oder ein Huhn, als Mahlzeit genug, sondern alle. Man nennt das “Blutrausch”, bei dem ohne Verstand alles totgebissen wird.
Der Mensch meint, er unterscheide sich durch den Verstand vom Tier. Manche aber haben scheinbar noch sehr viel Fuchs, Marder und vor allem Wiesel in sich, die Engländer haben dafür den Ausdruck “Weasel” gefunden. Und der Fuchs ist natürlich Tollwut-Träger. Passt also.
Unglaublich, was diese Staatsanwaltschaft hier konstruiert hat.
Wäre die Frau geimpft gewesen und hätte andere angesteckt, dann wäre das “erlaubt” gewesen?
Für jemanden, der infolge einer Ansteckung verstirbt, ist es doch völlig egal, ob derjenige, der ihn -unabsichtlich – ansteckte, geimpft war oder nicht!
Weiß man denn, ob die Frau sich nicht auf der Arbeit von anderen (Geimpften) angesteckt hatte?
Werden nun die Infektionsketten zurück verfolgt bis an den Anfang?
Wer hat die Frau angesteckt? Wer hat denjenigen angesteckt, der die Frau ansteckte? Wer hat diesen angesteckt?
Usw.
Hat man diese Personen allesamt ermittelt, käme es dann zu einer “Sammel-Anklage”?!
Das wäre die “Logik” aus dieser konstruierten Anklage dieser Staatsanwaltschaft.
Tut man das aber nicht (weil es unmöglich ist), so verstößt man gegen den Grundsatz, dass “gleiches gleich behandelt” werden muss.
So eine Anklage kann ein Staatsanwalt ja erst dann formulieren und dem Gericht vorlegen, wenn das unabhängige Justizsystem schon tief im After der Politik verschwunden ist. Richter, Anwälte und Staatsanwälte werden einen Teufel tun um solche Perversionen Einhalt zu gebieten. Sie sind mit den Medizinern und Funktionären doch die, die an diesem System, egal wie Totalitär und Menschenverachtend es sein möge, am meisten Partizipieren. Man sieht doch wer heute als Berufsstand nicht zu befürchten hat das er seine Privilegien verliert. Man muß sich nur die Geschichte der Charite zw. 1933-1989 ansehen.
Normalerweise müßte dieser Mann auf Grund von Unfähigkeit und mangeldem Fachwissen sofort beurlaubt und entlassen werden.
Die von ihm gebastelte Logik wäre in einer Erstsemester-Klausur als nicht hinnehmbar abgekanzelt werden.
Stellt sich die Frage, an welcher Unität er sein Examen bestanden hat und ob dieses Bestehen überhaupt belegen kann.
Wenn diese Grattler-Unität bekann ist, schließen, sie gefährdet die Allgemeinheit.
Die nachfolgende Expertise ist der Frage nachgegangen, ob ein Staatsanwalt, der den Richtereid gemäß § 38 DRiG statt des Beamteneides gemäß § 38 BeamtStG leistet, zur Ausübung der Tätigkeit eines Staatsanwaltes befugt ist:
Zusammenfassen lässt sich sagen: Bundesdeutsche Staatsanwälte handeln hoheitlich ohne zwingende Ableistung ihres Beamteneides. Die falsche Eidesleistung von bundesdeutschen Staatsanwälten sind als Bestrebungen anzusehen, die tragenden Verfassungsgrundsätze, wie sie in § 92 Abs. 2 Ziffn. 1, 2 und 6 StGB aufgezählt sind, zu beseitigen, außer Geltung zu setzen oder zu untergraben mit der Gefahr von verfassungswidriger Gewalt- und Willkürherrschaft. Der entsprechende Personenkreis bietet nämlich nicht die Gewähr dafür, aktiv für die freiheitliche demokratische Grundordnung auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes einzutreten.
Da soll jemand juristisch zerstört werden. Sie können wahrscheinlich nicht zweifelsfrei beweisen, dass sie es eindeutig war und niemand anderes. Aber das brauchen sie ja auch nicht, die Dame ist in ihrer beruflichen und finanziellen (und sozialen) Existenz vernichtet, denn wer wird sie einstellen?
Und damit sendet man das Zeichen aus: lasst euch impfen oder wir machen euch bei der ersten Gelegenheit fertig.
War die Dame denn überhaupt krank? Oder haben sie nur ein paar Viren in ihrem Rachen gefunden?
Wieviele Altenpfleger haben wohl unbeabsichtigt an ihre Pfleglinge die eine oder andere Grippe-Erkältungs-Infektion weitergegeben?
Bei einer absichtlichen Ansteckung mit HIV über ungeschützten Geschlechtsverkehr gibt es eine Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung. Und bei Corona, das nie so tödlich war wie HIV damals, vernichtet man die Existenz von Menschen.
Also, eine asymptomatische Infektion gibt es nicht. Das hat in einem lichten Moment sogar schon ein Drosten gesagt. Wer keine Erkältungssymptome hat, steckt auch keinen mit einer Erkältung an. Von dem unsäglichen PCR-Test will ich gar nicht sprechen. Ich glaube, dass dieser Staatsanwalt der Ausfluss des Faschismus in Deutschland ist, der nie weg war, sondern nur längerer Zeit unter der Decke schwelte und seit Corona seinen Kopf wieder frech unter den Tisch hervorhebt.
@Staatsanwälte auf “Imfgegner”-Hexenjagd
Handlanger eines totalitären Regimes !
Wer die gen-Experimente verweigert, wurde ja schon als Geiselnehmer und Terrorist bezeichnet – der unwissenschaftliche Dienst des bunten Tages hat das Erschießen von Untherapierten schon genehmigt, und das Verfassungsgericht im Prinzip auch – wenn die tödliche Spritze zur Pflicht wird, ist der Übergang zum aktiven Erschießen nur noch Formsache.
Und vom Terroristen zum Aufständischen ist es auch nicht mehr weit – wenn mich mich recht erinnere, hat der unwissenschaftliche Dienst da schon zugesagt – und nach Lissabon ist die Todesstrafe für alle, die das Regime zu aufständischen erklärt – juristisch in Ordnung!
Jetzt wissen sie auch, wofür das Regime ein “Inlandskommando” der bunten wehr braucht : https://www.wochenblick.at/welt/neues-inland-kommando-hetzt-deutsche-regierung-bei-unruhen-die-armee-aufs-eigene-volk/
Ok – die eigene Bevölkerung ist ja schon länger die Zielgruppe der bunten wehr – die einzige Zielgruppe, für die man weder Flugzeuge, noch Panzer oder Schiffe braucht. Leichte Waffen und abhängig beschäftigte, die auf Kommando schießen, sind da alles, was der “Politiker” braucht !
Diese Pläne werden jetzt nur formal offen umgesetzt statt im Hintergrund !
Wie war das noch einmal mit der Ausstattung der bunten wehr ?
Also… Ich stelle mir die Frage, warum die Frau nicht gleich wegen vierfachen Mord (die Heimbewohner und ihren Mann hat sie sicherlich auch auf dem Gewissen) und wegen versuchtem Mord an den Arbeitskollegen und versuchtem Mord an einer unbekannten Zahl weiterer geschädigter (die man nicht weiter ermitteln konnte) – die Angeklagte war während ihrer asymptomatischen Phase sicherlich einkaufen – und hat dort die anderen Kunden des Marktes und die Mitarbeiter angesteckt. Also ich würde die Frau mindestens lebenslänglich einsperren und anschließend in Sicherungsverwahrung nehmen. Obwohl bei so skrupellosen Menschen sollte man ernsthaft über die Wiedereinführung der Todesstrafe nachdenken…
P.S. dieser Kommentar ist ebenso ironiebehaftet wie hoffentlich auch diese unsägliche Anklage 😏
Geht das durch, ist die ” Jagt” auf ungeimpfte eröffnet. Wir dürfen das nicht so weit kommen lassen. Komisch nur, dass in Sachen Impfnebenwirkungen und Todesfällen im Zusammenhang mit der Gen-Spritze nichts passiert.
Der Vergleich des vorgeblichen Verbrechens der Altenpflegerin mit dem wirklichen des Gesundheitsministers ist leider genauso vergeblich wie er logisch richtig ist: Quod licet Jovi, non licet bovi.
Schon toll. Da müßte man ,gerichtsfest, nachweisen können wer wann wie infiziert war und wer wen angesteckt hat. Da bin ich ja mal gespannt. Und wieder maßen sich geistlose Jünger der Jurisprudenz medizinischer Expertise an. Genau wie über die Frage wie ein Maskenbefreiungsattest auszusehen hat. Wer legt diesen selbstherrlichen KANAILLEN in schwarzen Roben ENDLICH das Handwerk?
Ich bitte Sie, “gerichtsfest nachweisen”, darauf kommt es doch gar nicht an. Aber “sie hat ihren Müll nicht getrennt!” (mein Lieblingszitat aus der schwarzen Komödie “Serial Mom” mit Kathleen Turner, das die ganze Bigotterie menschlicher Gesellschaft treffendst zusammenfasst, die Älteren werden sich erinnern).
Was für ein Irrsinn! Dieser – ich übernehme mal Ihre Formulierung – Hirni sollte umgehend aus dem Dienstverhältnis entlassen werden! Wie er auf Basis seiner wilden Spekulation überhaupt eine Anklage konstruieren konnte, ist schon erstaunlich. Aber bestimmt wird sich, wenn es zu einem Prozess kommt, ein wohlgesonnener Gutachter finden, der diese Thesen bestätigen kann. Ich frage einfach mal, der Mann der Altenpflegerin starb an Covid 19 und man habe sowohl bei ihm als auch bei einem der im Altersheim Verstorbenen ein identisches Virus gefunden. Wann wurden diese Viren sequenziert? Nach dem Tod der beide? Oder wahrscheinlicher überhaupt nicht. Selbst wenn es so wäre, ist allerdings immer noch kein Beweis erbracht, weil die Infektion ebenso gut in der Gegenrichtung vom Altersheim zum Haushalt erfolgt sein könnte.
Ich halte die Wette, dass diese Travestie auf ein Rechtssystem die Information vorliegen hat, dass alle mit “Delta” oder “Alpha” infiziert waren und deshalb meint, unter dem Dach von Alpha oder Delta fänden sich ausschließlich vollständig identische Virensequenzen. Man soll die Idiotie und Unkenntnis solcher Leute nicht unterschätzen.
sollte man den Spieß nicht umdrehen??????
Es existieren ja nun genug Bilder aus den Jahren 2020 bis heute, auf denen Politdarsteller zu sehen, die trotz Maskenpflicht in Innenräumen und trotz Abstandsregeln eben diese nicht eingehalten haben.
Wenn es einem Fuchs, Marder oder Wiesel gelingt, nächtens in einen Hühnerstall einzudringen, wird er alle Tiere töten, derer er habhaft werden kann. Nicht nur ein Küken oder ein Huhn, als Mahlzeit genug, sondern alle. Man nennt das “Blutrausch”, bei dem ohne Verstand alles totgebissen wird.
Der Mensch meint, er unterscheide sich durch den Verstand vom Tier. Manche aber haben scheinbar noch sehr viel Fuchs, Marder und vor allem Wiesel in sich, die Engländer haben dafür den Ausdruck “Weasel” gefunden. Und der Fuchs ist natürlich Tollwut-Träger. Passt also.
Unglaublich, was diese Staatsanwaltschaft hier konstruiert hat.
Wäre die Frau geimpft gewesen und hätte andere angesteckt, dann wäre das “erlaubt” gewesen?
Für jemanden, der infolge einer Ansteckung verstirbt, ist es doch völlig egal, ob derjenige, der ihn -unabsichtlich – ansteckte, geimpft war oder nicht!
Weiß man denn, ob die Frau sich nicht auf der Arbeit von anderen (Geimpften) angesteckt hatte?
Werden nun die Infektionsketten zurück verfolgt bis an den Anfang?
Wer hat die Frau angesteckt? Wer hat denjenigen angesteckt, der die Frau ansteckte? Wer hat diesen angesteckt?
Usw.
Hat man diese Personen allesamt ermittelt, käme es dann zu einer “Sammel-Anklage”?!
Das wäre die “Logik” aus dieser konstruierten Anklage dieser Staatsanwaltschaft.
Tut man das aber nicht (weil es unmöglich ist), so verstößt man gegen den Grundsatz, dass “gleiches gleich behandelt” werden muss.
So eine Anklage kann ein Staatsanwalt ja erst dann formulieren und dem Gericht vorlegen, wenn das unabhängige Justizsystem schon tief im After der Politik verschwunden ist. Richter, Anwälte und Staatsanwälte werden einen Teufel tun um solche Perversionen Einhalt zu gebieten. Sie sind mit den Medizinern und Funktionären doch die, die an diesem System, egal wie Totalitär und Menschenverachtend es sein möge, am meisten Partizipieren. Man sieht doch wer heute als Berufsstand nicht zu befürchten hat das er seine Privilegien verliert. Man muß sich nur die Geschichte der Charite zw. 1933-1989 ansehen.
Normalerweise müßte dieser Mann auf Grund von Unfähigkeit und mangeldem Fachwissen sofort beurlaubt und entlassen werden.
Die von ihm gebastelte Logik wäre in einer Erstsemester-Klausur als nicht hinnehmbar abgekanzelt werden.
Stellt sich die Frage, an welcher Unität er sein Examen bestanden hat und ob dieses Bestehen überhaupt belegen kann.
Wenn diese Grattler-Unität bekann ist, schließen, sie gefährdet die Allgemeinheit.
Die nachfolgende Expertise ist der Frage nachgegangen, ob ein Staatsanwalt, der den Richtereid gemäß § 38 DRiG statt des Beamteneides gemäß § 38 BeamtStG leistet, zur Ausübung der Tätigkeit eines Staatsanwaltes befugt ist:
Expertise: Staatsanwälte & Richtereid
Zusammenfassen lässt sich sagen: Bundesdeutsche Staatsanwälte handeln hoheitlich ohne zwingende Ableistung ihres Beamteneides. Die falsche Eidesleistung von bundesdeutschen Staatsanwälten sind als Bestrebungen anzusehen, die tragenden Verfassungsgrundsätze, wie sie in § 92 Abs. 2 Ziffn. 1, 2 und 6 StGB aufgezählt sind, zu beseitigen, außer Geltung zu setzen oder zu untergraben mit der Gefahr von verfassungswidriger Gewalt- und Willkürherrschaft. Der entsprechende Personenkreis bietet nämlich nicht die Gewähr dafür, aktiv für die freiheitliche demokratische Grundordnung auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes einzutreten.
Da soll jemand juristisch zerstört werden. Sie können wahrscheinlich nicht zweifelsfrei beweisen, dass sie es eindeutig war und niemand anderes. Aber das brauchen sie ja auch nicht, die Dame ist in ihrer beruflichen und finanziellen (und sozialen) Existenz vernichtet, denn wer wird sie einstellen?
Und damit sendet man das Zeichen aus: lasst euch impfen oder wir machen euch bei der ersten Gelegenheit fertig.
War die Dame denn überhaupt krank? Oder haben sie nur ein paar Viren in ihrem Rachen gefunden?
Wieviele Altenpfleger haben wohl unbeabsichtigt an ihre Pfleglinge die eine oder andere Grippe-Erkältungs-Infektion weitergegeben?
Bei einer absichtlichen Ansteckung mit HIV über ungeschützten Geschlechtsverkehr gibt es eine Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung. Und bei Corona, das nie so tödlich war wie HIV damals, vernichtet man die Existenz von Menschen.
Also, eine asymptomatische Infektion gibt es nicht. Das hat in einem lichten Moment sogar schon ein Drosten gesagt. Wer keine Erkältungssymptome hat, steckt auch keinen mit einer Erkältung an. Von dem unsäglichen PCR-Test will ich gar nicht sprechen. Ich glaube, dass dieser Staatsanwalt der Ausfluss des Faschismus in Deutschland ist, der nie weg war, sondern nur längerer Zeit unter der Decke schwelte und seit Corona seinen Kopf wieder frech unter den Tisch hervorhebt.
@Staatsanwälte auf “Imfgegner”-Hexenjagd
Handlanger eines totalitären Regimes !
Wer die gen-Experimente verweigert, wurde ja schon als Geiselnehmer und Terrorist bezeichnet – der unwissenschaftliche Dienst des bunten Tages hat das Erschießen von Untherapierten schon genehmigt, und das Verfassungsgericht im Prinzip auch – wenn die tödliche Spritze zur Pflicht wird, ist der Übergang zum aktiven Erschießen nur noch Formsache.
Und vom Terroristen zum Aufständischen ist es auch nicht mehr weit – wenn mich mich recht erinnere, hat der unwissenschaftliche Dienst da schon zugesagt – und nach Lissabon ist die Todesstrafe für alle, die das Regime zu aufständischen erklärt – juristisch in Ordnung!
Jetzt wissen sie auch, wofür das Regime ein “Inlandskommando” der bunten wehr braucht :
https://www.wochenblick.at/welt/neues-inland-kommando-hetzt-deutsche-regierung-bei-unruhen-die-armee-aufs-eigene-volk/
Ok – die eigene Bevölkerung ist ja schon länger die Zielgruppe der bunten wehr – die einzige Zielgruppe, für die man weder Flugzeuge, noch Panzer oder Schiffe braucht. Leichte Waffen und abhängig beschäftigte, die auf Kommando schießen, sind da alles, was der “Politiker” braucht !
Diese Pläne werden jetzt nur formal offen umgesetzt statt im Hintergrund !
Wie war das noch einmal mit der Ausstattung der bunten wehr ?
In den Niederlanden haben sie es schneller kapiert als in D.
Knapp 70 % der Geimpften planen keine Auffrischungsimpfung: „Ich bin fertig mit all diesen Impfungen“.
https://uncutnews.ch/knapp-70-der-geimpften-planen-keine-auffrischungsimpfung-ich-bin-fertig-mit-all-diesen-impfungen/
Also… Ich stelle mir die Frage, warum die Frau nicht gleich wegen vierfachen Mord (die Heimbewohner und ihren Mann hat sie sicherlich auch auf dem Gewissen) und wegen versuchtem Mord an den Arbeitskollegen und versuchtem Mord an einer unbekannten Zahl weiterer geschädigter (die man nicht weiter ermitteln konnte) – die Angeklagte war während ihrer asymptomatischen Phase sicherlich einkaufen – und hat dort die anderen Kunden des Marktes und die Mitarbeiter angesteckt. Also ich würde die Frau mindestens lebenslänglich einsperren und anschließend in Sicherungsverwahrung nehmen. Obwohl bei so skrupellosen Menschen sollte man ernsthaft über die Wiedereinführung der Todesstrafe nachdenken…
P.S. dieser Kommentar ist ebenso ironiebehaftet wie hoffentlich auch diese unsägliche Anklage 😏
Assymptomatische Übertragung, sehr praktische Erfindung.
Übertragung des Virus durch Nicht-Infizierte ;-P
Geht das durch, ist die ” Jagt” auf ungeimpfte eröffnet. Wir dürfen das nicht so weit kommen lassen. Komisch nur, dass in Sachen Impfnebenwirkungen und Todesfällen im Zusammenhang mit der Gen-Spritze nichts passiert.
Mensch mach doch noch schnell das fehlende P in der Überschrift bei Imfgegner rein. Ansonsten ein schöner, runder Beitrga, so wie imer 🙂