#ichhabemitgemacht – Feindeslisten: Die Politisierung des Strafrechts – Die SPD ist hinter Godesberg zurück [Reihe Furchtbare Juristen]

Für alle jüngeren Leser, die es nicht wissen: Die SPD war bis 1959 eine revolutionäre Partei, die heute vom Verfassungsschutz beobachtet würde, denn bis 1959 war es das erklärte Ziel der SPD, einen sozialistischen Staat zu errichten, einen, wie er in der DDR Realität geworden ist. Vielleicht hat die Anschauung des faschistischen DDR-Regimes [freuen Sie sich auf einen Beitrag von Dr. habil. Heike Diefenbach, in dem der Begriff des Faschismus aufgearbeitet wird] dazu geführt, dass man in der SPD von Kurt Schumacher die Lust an der Revolution und am Beseitigen der bürgerlichen Demokratie verloren hat.

Wie auch immer 1959 hat sich die SPD von allem, was bis dato in Parteiprogrammen marxistisch geprägt war, verabschiedet und sich, nicht innerparteilich unumstritten, zu 100% auf den Boden der neuen Bundesrepublik und ihrer demokratischen Verfassung gestellt. Ein Schritt, den übrigens Herbert Wehner vehement vertreten hat: “Glaubt den Gebrannten”, hat er denen auf dem Parteitag zugerufen, die nach wie vor mit Marxismus geliebäugelt haben. Letztlich ist die SPD weg vom Marxismus und dem damit verbundenen Kollektivismus und hin zu einer individualistisch begründeten bürgerlichen Demokratie als politisches System anstelle der Herrschaft der “Avantgarde der Arbeiterklasse”, ein Schritt in die Realität, den nur aushält, wer auch in der Realität lebt.

Etliche der heutigen Sozialdemokraten haben indes und offenkundig beschlossen, zurück in die vordemokratische Zeit der SPD zu gehen, in der sich die Genossen das Recht genommen haben, für alle zu BESTIMMEN, was korrekt ist und in der sie – wie alle Sozialisten – den unterschiedlichen Methoden, Opposition und Kritik zu unterdrücken, sehr verbunden waren.

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Damit sind wir bei § 126a, der weitgehend unbemerkt seinen Weg in das Strafgesetzbuch gefunden hat. Seit dem 22. September 2021 ist er in Kraft und seither gilt Folgendes

Ҥ 126a
Gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) personenbezogene Daten einer anderen Person in einer Art und Weise verbreitet, die geeignet und nach den Umständen bestimmt ist, diese Person oder eine ihr nahestehende Person der Gefahr

1. eines gegen sie gerichteten Verbrechens oder
2. einer gegen sie gerichteten sonstigen rechtswidrigen Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert auszusetzen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Handelt es sich um nicht allgemein zugängliche Daten, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

Dieser Stuss, der eine subjektiv von Dritten zu bestimmende Gefahr zu einem Straftatbestand macht, geht noch auf Christine Lambrecht zurück, die bis zum 8. Dezember 2021 das Justizministerium in etwa der Weise zugrunde gerichtet hat, wie sie das heute mit dem Verteidigungsministerium tut.

Offiziell wird mit diesem Gesetz, mit dem man jedes Telefonbuch mit etwas Phantasie zu einer Sammlung von Namen erklären kann, das diejenigen, deren Telefonnummer darin verzeichnet ist oder eine ihnen nahestehende Person zur Zielscheibe von Trickbetrügern macht, die das Ersparte von im Telefonbuch Verzeichneten und damit eine “Sache von bedeutendem Wert” stehlen, die Zeit der Verfolgungswillkür eingeführt, denn dass Gesetze, deren Straftatbestand nicht anfällt, sondern in einer subjektiv festzustellenden Gefährdung besteht, die sich in keiner Weise materialisiert hat, zu einem hervorragenden Mittel politischer Korruption und ideologischer Kriegsführung gemacht werden kann, das ist offenkundig. Nicht nur, weil wir das schreiben, sondern weil es bereits in dieser Weise angewendet wird.

Damit sind wir bei den Hinweisen, die unsere Mailbox am heutigen Tag gefüllt haben. Sie haben diese Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung zum Gegenstand:

Mic de Vries wird strafrechtlich verfolgt, weil er bei der Twitter-Aktion #ichhabemitgemacht mitgemacht hat.

Die Aktion hatte zum Ziel, diejenigen, die sich im Laufe der vermeintlichen Pandemie und im Glauben, im Schutz der Mehrheit Ungeimpfte beschimpfen, beleidigen oder sonstwie angehen zu können, mit dem, was sie gesagt haben, zu sammeln und in einer entsprechenden “Liste” zu verewigen. Solche Leute zum Beispiel:

Sicher kein Zeitgenosse, mit dem man etwas zu tun haben will, insofern eine nützliche Aktion. Aber eine, die natürlich gegen das geht, was man als von vor allem SPD-Ministern vertretene Staatsdoktrin ansehen kann, von den Lauterbachs und den Faesers, denen offenkundig jedes Mittel recht ist, um Opposition zu unterdrücken und die Spuren der Gehässigkeit, die ihre Politik über die letzten Jahre befördert hat, zu verwischen.

Deshalb wird Mic DeVries strafrechtlich verfolgt, wobei VERFOLGT hier das richtige Wort ist.

De Vries hat wie viele andere die Liste #ichhabemitgemacht auf Twitter verbreitet.
Diese Liste umfasst ausschließlich Veröffentlichungen solch’ netter Zeitgenossen wie Herrn Pimminger, die man am liebsten von Hinten sieht.
Sie umfasst nichts anderes.

Und dennoch ist es möglich, unter der neuen ideologisch ausnutzbaren Regelung von § 126a diejenigen, die an dieser Liste mitgearbeitet, die sie verbreitet haben, zu kriminalisieren. Die SED-Schergen, die noch am Leben sind, sie haben sicher ihre helle Freude angesichts dieser Rennaissance der politischen Justiz. Bereits die Begründung für § 126a im damaligen Gesetzentwurf hat auf vermeintliche “Feindeslisten” bezug genommen:

Die Beschreibung des Straftatbestands ist schon in diesem Entwurf eine Katastrophe: “subtile Drohungen”, also Drohungen, die man nicht dingfest machen kann, subjektive Gefühle wie das Empfinden, eine Namensnennung sei einschüchternd, “Verunsicherung der Bevölkerung”, “öffentlicher Friede”, “geeignet, die Bereitschaft anderer zu wecken oder zu fördern, Straftaten gegen die genannten Personen zu begehen”, die vagen Begriffe, sie sind in Legion aufgefahren, um denen, die nichts Besseres zu tun haben, als die politische Justiz, für die faschistische Systeme so bekannt sind, und sozialistische Systeme sind faschistische Systeme, wieder zu beleben.

Der Fall de Vries macht deutlich, dass es bereits Weisungen an Staatsanwälte in Nordrhein-Westfalen zu geben scheint, eine Strafverfolgung aufzunehmen, wenn eine Liste quasi daraus entsteht, dass man das, was andere von sich gezeigt und VERÖFFENTLICHT haben, sammelt. Eine krudere Art des Missbrauchs eines Rechtssystems ist kaum vorstellbar, eine boshaftere Art, ideologischer Strafverfolgung auch nicht. Und dass es eine ideologische Strafverfolgung ist, das ist offenkundig, nicht nur, weil der Straftatbestand mit so großer Phantasie herbeigebogen werden muss, sondern auch deshalb, weil die Erstellung von Listen offensichtlich nur dann ein Problem ist, wenn Claqueure und Kleingeistige auf der Liste zu finden sind, die im Fahrwasser der Regierung unterwegs sind.

Als die Amadeu-Antonio-Stiftung mit dem Neue Rechte Wiki eine Feindesliste angelegt hat, die geeignet ist, die darauf Verzeichneten der in diesem Fall realen Gefahr eines gegen sie gerichteten, von der Antifa begangenen Verbrechens auszusetzen, hat niemand in den verlogenen Hallen, die Justizministerium sind, auch nur daran gedacht, Feindeslisten unter Strafe zu stellen. Und als die Heinrich-Böll-Stiftung mit ihrer Feindesliste “Agentin.org” versucht hat, den von der AAS-Stiftung begonnenen Krieg gegen Andersdenkende forzusetzen, auch nicht.

Die Liste der Einzelpersonen, die von den im Entwurf zu § 126a genannten Gefahren NICHT heimgesucht werden, nach gängiger Rechtsmeinung der Regierung, kann fortgesetzt werden:

Vor einiger Zeit haben wir beschrieben, wie Vera Lengsfeld ins Fadenkreuz der Antifa geraten ist.
Davor haben wir berichtet, dass sich Jörg Baberowski, Professor für die Geschichte Osteuropa an der Humboldt-Universität zu Berlin, Attacken auf seine persönliche Integrität von linksextremen Studenten ausgesetzt gesehen hat.
Wir haben von Werner J. Patzelt berichtet, der regelmäßig von linksextremen Studenten und ihren geistigen Mentoren zum Gegenstand von Anfeindungen gemacht wurde. Wir haben von Hadmut Danisch berichtet, der zur Zielscheibe der linksextremen Hassbeutel geworden ist. All das war keine Strafverfolgung wert. Die Angesprochenen stehen politisch nicht linksaußen, das ist ihr Grund-Delikt.

Die Versuch, das Strafrecht zu instrumentalisieren, um Bürger zu VERFOLGEN, die sich Opposition zum, Kritik am und Widerstand gegen das Regime haben zu schulden kommen lassen, ist offenkundig. Und nicht nur die SPD ist auf dem Weg in vor-demokratische Verhältnisse …



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