#ichhabemitgemacht – Feindeslisten: Die Politisierung des Strafrechts – Die SPD ist hinter Godesberg zurück [Reihe Furchtbare Juristen]
Für alle jüngeren Leser, die es nicht wissen: Die SPD war bis 1959 eine revolutionäre Partei, die heute vom Verfassungsschutz beobachtet würde, denn bis 1959 war es das erklärte Ziel der SPD, einen sozialistischen Staat zu errichten, einen, wie er in der DDR Realität geworden ist. Vielleicht hat die Anschauung des faschistischen DDR-Regimes [freuen Sie sich auf einen Beitrag von Dr. habil. Heike Diefenbach, in dem der Begriff des Faschismus aufgearbeitet wird] dazu geführt, dass man in der SPD von Kurt Schumacher die Lust an der Revolution und am Beseitigen der bürgerlichen Demokratie verloren hat.
Wie auch immer 1959 hat sich die SPD von allem, was bis dato in Parteiprogrammen marxistisch geprägt war, verabschiedet und sich, nicht innerparteilich unumstritten, zu 100% auf den Boden der neuen Bundesrepublik und ihrer demokratischen Verfassung gestellt. Ein Schritt, den übrigens Herbert Wehner vehement vertreten hat: “Glaubt den Gebrannten”, hat er denen auf dem Parteitag zugerufen, die nach wie vor mit Marxismus geliebäugelt haben. Letztlich ist die SPD weg vom Marxismus und dem damit verbundenen Kollektivismus und hin zu einer individualistisch begründeten bürgerlichen Demokratie als politisches System anstelle der Herrschaft der “Avantgarde der Arbeiterklasse”, ein Schritt in die Realität, den nur aushält, wer auch in der Realität lebt.
Etliche der heutigen Sozialdemokraten haben indes und offenkundig beschlossen, zurück in die vordemokratische Zeit der SPD zu gehen, in der sich die Genossen das Recht genommen haben, für alle zu BESTIMMEN, was korrekt ist und in der sie – wie alle Sozialisten – den unterschiedlichen Methoden, Opposition und Kritik zu unterdrücken, sehr verbunden waren.
Damit sind wir bei § 126a, der weitgehend unbemerkt seinen Weg in das Strafgesetzbuch gefunden hat. Seit dem 22. September 2021 ist er in Kraft und seither gilt Folgendes
Ҥ 126a
Gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) personenbezogene Daten einer anderen Person in einer Art und Weise verbreitet, die geeignet und nach den Umständen bestimmt ist, diese Person oder eine ihr nahestehende Person der Gefahr1. eines gegen sie gerichteten Verbrechens oder
2. einer gegen sie gerichteten sonstigen rechtswidrigen Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert auszusetzen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Handelt es sich um nicht allgemein zugängliche Daten, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
Dieser Stuss, der eine subjektiv von Dritten zu bestimmende Gefahr zu einem Straftatbestand macht, geht noch auf Christine Lambrecht zurück, die bis zum 8. Dezember 2021 das Justizministerium in etwa der Weise zugrunde gerichtet hat, wie sie das heute mit dem Verteidigungsministerium tut.
Offiziell wird mit diesem Gesetz, mit dem man jedes Telefonbuch mit etwas Phantasie zu einer Sammlung von Namen erklären kann, das diejenigen, deren Telefonnummer darin verzeichnet ist oder eine ihnen nahestehende Person zur Zielscheibe von Trickbetrügern macht, die das Ersparte von im Telefonbuch Verzeichneten und damit eine “Sache von bedeutendem Wert” stehlen, die Zeit der Verfolgungswillkür eingeführt, denn dass Gesetze, deren Straftatbestand nicht anfällt, sondern in einer subjektiv festzustellenden Gefährdung besteht, die sich in keiner Weise materialisiert hat, zu einem hervorragenden Mittel politischer Korruption und ideologischer Kriegsführung gemacht werden kann, das ist offenkundig. Nicht nur, weil wir das schreiben, sondern weil es bereits in dieser Weise angewendet wird.
Damit sind wir bei den Hinweisen, die unsere Mailbox am heutigen Tag gefüllt haben. Sie haben diese Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung zum Gegenstand:
Mic de Vries wird strafrechtlich verfolgt, weil er bei der Twitter-Aktion #ichhabemitgemacht mitgemacht hat.
Die Aktion hatte zum Ziel, diejenigen, die sich im Laufe der vermeintlichen Pandemie und im Glauben, im Schutz der Mehrheit Ungeimpfte beschimpfen, beleidigen oder sonstwie angehen zu können, mit dem, was sie gesagt haben, zu sammeln und in einer entsprechenden “Liste” zu verewigen. Solche Leute zum Beispiel:
Sicher kein Zeitgenosse, mit dem man etwas zu tun haben will, insofern eine nützliche Aktion. Aber eine, die natürlich gegen das geht, was man als von vor allem SPD-Ministern vertretene Staatsdoktrin ansehen kann, von den Lauterbachs und den Faesers, denen offenkundig jedes Mittel recht ist, um Opposition zu unterdrücken und die Spuren der Gehässigkeit, die ihre Politik über die letzten Jahre befördert hat, zu verwischen.
Deshalb wird Mic DeVries strafrechtlich verfolgt, wobei VERFOLGT hier das richtige Wort ist.
De Vries hat wie viele andere die Liste #ichhabemitgemacht auf Twitter verbreitet.
Diese Liste umfasst ausschließlich Veröffentlichungen solch’ netter Zeitgenossen wie Herrn Pimminger, die man am liebsten von Hinten sieht.
Sie umfasst nichts anderes.
Und dennoch ist es möglich, unter der neuen ideologisch ausnutzbaren Regelung von § 126a diejenigen, die an dieser Liste mitgearbeitet, die sie verbreitet haben, zu kriminalisieren. Die SED-Schergen, die noch am Leben sind, sie haben sicher ihre helle Freude angesichts dieser Rennaissance der politischen Justiz. Bereits die Begründung für § 126a im damaligen Gesetzentwurf hat auf vermeintliche “Feindeslisten” bezug genommen:
Die Beschreibung des Straftatbestands ist schon in diesem Entwurf eine Katastrophe: “subtile Drohungen”, also Drohungen, die man nicht dingfest machen kann, subjektive Gefühle wie das Empfinden, eine Namensnennung sei einschüchternd, “Verunsicherung der Bevölkerung”, “öffentlicher Friede”, “geeignet, die Bereitschaft anderer zu wecken oder zu fördern, Straftaten gegen die genannten Personen zu begehen”, die vagen Begriffe, sie sind in Legion aufgefahren, um denen, die nichts Besseres zu tun haben, als die politische Justiz, für die faschistische Systeme so bekannt sind, und sozialistische Systeme sind faschistische Systeme, wieder zu beleben.
Der Fall de Vries macht deutlich, dass es bereits Weisungen an Staatsanwälte in Nordrhein-Westfalen zu geben scheint, eine Strafverfolgung aufzunehmen, wenn eine Liste quasi daraus entsteht, dass man das, was andere von sich gezeigt und VERÖFFENTLICHT haben, sammelt. Eine krudere Art des Missbrauchs eines Rechtssystems ist kaum vorstellbar, eine boshaftere Art, ideologischer Strafverfolgung auch nicht. Und dass es eine ideologische Strafverfolgung ist, das ist offenkundig, nicht nur, weil der Straftatbestand mit so großer Phantasie herbeigebogen werden muss, sondern auch deshalb, weil die Erstellung von Listen offensichtlich nur dann ein Problem ist, wenn Claqueure und Kleingeistige auf der Liste zu finden sind, die im Fahrwasser der Regierung unterwegs sind.
Als die Amadeu-Antonio-Stiftung mit dem Neue Rechte Wiki eine Feindesliste angelegt hat, die geeignet ist, die darauf Verzeichneten der in diesem Fall realen Gefahr eines gegen sie gerichteten, von der Antifa begangenen Verbrechens auszusetzen, hat niemand in den verlogenen Hallen, die Justizministerium sind, auch nur daran gedacht, Feindeslisten unter Strafe zu stellen. Und als die Heinrich-Böll-Stiftung mit ihrer Feindesliste “Agentin.org” versucht hat, den von der AAS-Stiftung begonnenen Krieg gegen Andersdenkende forzusetzen, auch nicht.
Die Liste der Einzelpersonen, die von den im Entwurf zu § 126a genannten Gefahren NICHT heimgesucht werden, nach gängiger Rechtsmeinung der Regierung, kann fortgesetzt werden:
Vor einiger Zeit haben wir beschrieben, wie Vera Lengsfeld ins Fadenkreuz der Antifa geraten ist.
Davor haben wir berichtet, dass sich Jörg Baberowski, Professor für die Geschichte Osteuropa an der Humboldt-Universität zu Berlin, Attacken auf seine persönliche Integrität von linksextremen Studenten ausgesetzt gesehen hat.
Wir haben von Werner J. Patzelt berichtet, der regelmäßig von linksextremen Studenten und ihren geistigen Mentoren zum Gegenstand von Anfeindungen gemacht wurde. Wir haben von Hadmut Danisch berichtet, der zur Zielscheibe der linksextremen Hassbeutel geworden ist. All das war keine Strafverfolgung wert. Die Angesprochenen stehen politisch nicht linksaußen, das ist ihr Grund-Delikt.
Die Versuch, das Strafrecht zu instrumentalisieren, um Bürger zu VERFOLGEN, die sich Opposition zum, Kritik am und Widerstand gegen das Regime haben zu schulden kommen lassen, ist offenkundig. Und nicht nur die SPD ist auf dem Weg in vor-demokratische Verhältnisse …
Wenn Sie selbst von “Furchtbaren Juristen” heimgesucht werden, das sind Juristen, die
- auf Basis von Ideologie und/oder im Widerspruch zu Fakten urteilen,
- Gruppenrechte nutzen, um Individualrechte zu beseitigen,
oder jemanden kennen, bei dem das der Fall ist, wenn Ihnen ein entsprechender Bericht in den MS-Medien über den Weg läuft, dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung:
- Per email an: furchtbare-Juristen @ Sciencefiles.org
- Per Nachricht in unserem Telegram Diskussions-Kanal “SciFi: Furchtbare Juristen“.
wir berichten den Fall und erfassen ihn in einer Datenbank der “Furchtbaren Juristen”.
Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Texte, wie dieser, sind ein Grund dafür, dass versucht wird, ScienceFiles die finanzielle Grundlage zu entziehen.
Die Deutsche Bank und Paypal haben uns unsere Konten gekündigt.
Aber: Weil Sie uns unterstützen, lassen wir uns nicht unterkriegen.
Helfen Sie uns, ScienceFiles auf eine solide finanzielle Basis zu stellen:
Entweder direkt über die ScienceFiles-Spendenfunktion spenden [das ist sicher und Sie haben die volle Kontrolle über ihre Daten]:
Oder über unser Spendenkonto bei Halifax:
HALIFAX (Konto-Inhaber: Michael Klein):
IBAN: GB15 HLFX 1100 3311 0902 67
BIC: HLFXGB21B24
Wenn Sie ScienceFiles weiterhin lesen wollen, dann sind Sie jetzt gefordert.
Folgen Sie uns auf Telegram.
Anregungen, Hinweise, Kontakt? -> Redaktion @ Sciencefiles.org
Wenn Ihnen gefällt, was Sie bei uns lesen, dann bitten wir Sie, uns zu unterstützen. ScienceFiles lebt weitgehend von Spenden. Helfen Sie uns, ScienceFiles auf eine solide finanzielle Basis zu stellen.
Wir haben drei sichere Spendenmöglichkeiten:
Donorbox
Unterstützen Sie ScienceFiles
Unsere eigene ScienceFiles-Spendenfunktion
Unser Spendenkonto bei Halifax:
ScienceFiles Spendenkonto:
HALIFAX (Konto-Inhaber: Michael Klein):
- IBAN: GB15 HLFX 1100 3311 0902 67
- BIC: HLFXGB21B24
Unser Spendenkonto bei Halifax:
ScienceFiles Spendenkonto: HALIFAX (Konto-Inhaber: Michael Klein):- IBAN: GB15 HLFX 1100 3311 0902 67
- BIC: HLFXGB21B24
@das erklärte Ziel der SPD, einen sozialistischen Staat zu errichten
Heute nicht mehr ?
Damals war es vielleicht die SPD – heute ist es die ganze Blockpartei – und das totalitäre Regime ist mit der Ermächtigungsgesetzgebung des IFSG doch längst Wirklichkeit. Die Diktatur der DDR ist längst übertroffen – die Übergriffe des Staates übertreffen die der DDR doch um einiges – und meine Nachbarn in meiner Kindheit hatten Verwandte in der DDR – ich erinnere mich da an die eine oder andere Erzählung !
Auch wenn die Regel “es soll demokratisch” aussehen besser eingehalten wird – der Gegenwind des Regimes braucht sich von der DDR nicht zu verstecken !
Und der geplante Einsatz der Breuer-Truppen gegen Demonstranten einschließlich Schießbefehl – gab es das eigentlich in der DDR, daß das Militär gegen das Volk eingesetzt wurde ?
Ich halte es für einen Grenzfall. Falls jemand seine Meinung revidiert, was mit Sicherheit in einigen Fällen passiert, und zuvor öffentliche Tweets löscht, wären seine Rechte verletzt. Die Handhabung und Durchsetzung des Gesetzes steht freilich auf einem anderen Blatt.
Das treffen Sie m.E. genau den Punkt. Ich habe mit öffentlichen “Feindeslisten” auch so meine Probleme, aber ich meine, das hätte man (und hat man nach meiner Erinnerung auch) mit strafrechtlichem Bordwerkzeug lösen können.
Dieses Gesetz hier hingegen ist dermaßen unbestimmt, dass es schon daran scheitern muss, dass für Strafgesetze der Bestimmtheitsgrundsatz gilt, d.h. sie müssen sehr genau beschreiben, welches Verhalten strafbar ist. Das ist hier sehr offensichtlich nicht der Fall, sondern das Gesetzt wimmelt von auslegungsbedürftigen und damit der Willkür der Staatsanwaltschaft und der Gerichte unterworfenen Begriffen.
Zu anderen Zeiten hätte ich gesagt, mei, gleich beim ersten Verfahren geht das zum Bundesverfassungsgericht, die kassieren das, schelten den Gesetzgeber, und gut ist.
Nachdem aber die Politik in nie dagewesener Weise das Gericht gekapert hat und dieses nur noch als Superabsegnungsinstanz und nichts mehr als letzter Schutz der Bürger gegen die Übergriffigkeit des Staates funktioniert, bin ich nicht mehr zuversichtlich.
Und ja, da steckt so viel DDR drin, es ist einfach unglaublich. “Kompromat sammelt nur die Stasi, Du nicht, kleiner Wicht.” Das ist der Geist dahinter.
“… dass man das, was andere von sich gezeigt und VERÖFFENTLICHT haben, sammelt.”
Dann wäre auch Argo Nerd mit seinen subtilen, dabei entlarvenden Gegenüberstellungen dran.
@Alex Micham: Gerechterweise und um niemanden unnötig-boshaftem Gerede auszusetzen, müsste es tatsächlich so laufen, wie Sie es verlangen. Aber es ist erlaubt, öffentliche Aussagen einer anderen Person zu zitieren, sofern man nicht falsch oder sinnentstellend, z.B. durch Auslassungen, zitiert. Übrigens machen sich gerade Linke seit Jahrzehnten damit verdient, dass sie ihren für “rechts” erklärten Gegnern Sätze unterschieben, die diese nie gesagt haben oder zielgerichtete Auslassungen vornehmen, z.B. ein “nicht” in einem “zitierten” Satz auslassen, so dass die “zitierte” Person dann das Gegenteil von dem gesagt haben soll, was sie tatsächlich gesagt hat. Ganz legal ist das zwar nicht, aber solange man nicht zu weit geht und z.B. Mordaufrufe gegen politische Gegner veröffentlicht (das haben 2021 etwa gleichzeitig linke und rechte Extremisten getan), wird es nur selten eng für diejenigen, die persönliche oder politische Gegner in dieser Weise verleumden.
–
Also: bevor nicht ein rechtlicher Schutz für Menschen besteht, die frühere Aussagen zurückgenommen haben, die dann nicht mehr zitiert werden dürfen, und bevor nicht dieser Schutz ausdrücklich für alle gilt und von allen mit gleichen Erfolgschancen beansprucht werden darf, ist es kein Anzeichen für ein rechtlicheres Vorgehen, bzw. für ein Ende der einseitigen, linken Propaganda, wenn “IchHabeMitgemacht” als “Feindesliste” verboten wird, weil einigen Leuten nicht passt, das, was sie gesagt oder gepostet haben, dort wiederzufinden. Ohne Erfindungen, ohne zielgerichtete Auslassungen!
–
Die von Mic de Vries geposteten, öffentlichen Aussagen gehörten übrigens noch zu den harmlosesten, die auf “IchHabeMitgemacht” zu finden waren.
–
Echte, linke Feindeslisten, die dem Antifa-Milieu entstammen, listen AfD-Mitglieder, deren Angehörige und Bekannte sowie mutmaßlich AfD-nahe Personen als “Nazis” oder “Faschisten” auf. Für gewöhnlich mit nicht überprüfbaren, angeblichen Zitaten, über die unklar bleibt, ob Sätze aus Privatgesprächen denunziert worden sind oder ein linker Kämpfer sie schlicht erfunden hat. Mit Fotos, Adressen und privaten Telefonnummern und Email-Adressen. der “Faschisten”. Vermutlich gibt es Entsprechendes auf rechtsextremen Seiten. Diese tatsächlichen Feindeslisten sind etwas ganz anderes als eine Sammlung ÖFFENTLICH getätigter Aussagen, die zwar unter Namensnennungen und oft mit Fotos erneut veröffentlicht werden, aber weder Verleumdungen erzählen noch private Aussagen denunzieren noch die Adressen und Email/Telefonnummern der zitierten Personen preisgeben. Das war immer legal und muss es bleiben. Ob es dem Sich-wohlfühlen einer zartbesaiteten Person schadet oder nicht, ihre eigene, öffentliche Hetze z.B. gegen “Verschwörungsideologen und Impfverweigerer” auf “IchHabeMitgemacht” wieder zu finden, muss rechtlich EGAL sein.
Das kann man wohl kaum als Feindesliste bezeichnen.Allerdings geht es wohl nicht darum,auf einem Foto war wohl eine Adresse eines Arztes zu sehen und das darf man auch nicht mehr…obwohl das Schild ja jeder sehen kann wenn er vorbei geht…
Die aufgezählten juristischen Pseudobegrifflichkeiten sind übrigens dem Blasphemiegesetz entlehnt, wie es neben dem Iran, Pakistan und Afghanistan nur noch – angetrieben durch die beiden Staatskirchen – Deutschland hat.
Die schwammigen und juristisch nicht haltbaren Gesetzeformulierungen sind als Einladung zur selektiven Rechtsanwendung gemeint und formuliert.
Selektive Rechtsanwendung ist Rechtsbeugung !
Rechtsbeugung (§ 393 StGB) hat den Strafrahmen von mindestens 1 Jahr Knast bis 5 Jahre.
Die Nichtanwendung von § 393 StGB ist wiederum Rechtsbeugung.
Das ist das, was unsere Amtsträger wollen, tun und fördern.
Das ist die Beseitigung des GG und damit ein Umsturz.
Das ist das, was 85 % der Wähler wollen und wählen.
Hätten wir einen funktionierenden Rechtsstaat, würde das Bundeskabinett nahezu komplett einsitzen.
Finis !