Toxisch: Bundesrichter mit Blut an den Händen? Oder sind es Straftaten gegen die Landesverteidigung?

Metaphorisch natürlich…

Ausgerechnet der Supreme Court des Deep Blue States New York hat gerade in einem Urteil die Wiedereinstellung aller Angestellten angeordnet, die entlassen wurden, weil sie sich geweigert haben, eine experimentelle Prozedur, die als COVID-19 Impfung verkauft wurde und wird, über sich ergehen zu lassen. Der Grund, den die Richter des obersten Gerichtes im Bundesstaat New York angegeben haben: “being vaccinated does not prevent an individual from contracting or transmitting COVID-19” – eine angebliche COVID-19 “Impfung” schützt weder vor Ansteckung mit noch vor Übertragung von SARS-CoV-2.

Es gibt also Richter, die sich auf den Stand der wissenschaftlichen Forschung bringen und politischer Einflussnahme auf ihr Urteil trotzen … in den USA gibt es sie. In Deutschland gibt es eher das Gegenstück zu den zitierten US-Richtern, Bundesrichter, die sich über jede empirische Evidenz hinwegsetzen und einen Beschluss fassen, der so ganz im Sinne des politischen Herren dem sich diese Richter mit ihrem Beschluss unterordnen, ist. So geschehen im so genannten Soldaten-Prozess vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, dessen Richter es in einem Beschluss für mit geltendem Recht vereinbar sehen, wenn Bundeswehrsoldaten von ihrem Dienstherrn zur “Impfung” mit nutzlosen Spritzbrühen gezwungen werden:

Um es auf den Punkt zu bringen. Die Bun[t]desverwaltungsrichter haben entschieden, dass Soldaten es erdulden müssen, mit Impfbrühen traktiert zu werden, von denen ihnen so gut wie kein Nutzen entsteht, denn sie sind in der Regel in einer Altersgruppe, der von SARS-CoV-2 nicht einmal ein Hauch von Gefahr droht. Es liegt nach Ansicht der Bundesverwaltunsgsrichter im Ermessensspielraum des Bundesverteidigungsministeriums, Soldaten dazu zu zwingen, eine vermeintliche Impfung gegen COVID-19 zu erdulden, obschon es zwischenzeitlich Unmengen von Belegen gibt, die zeigen, dass die Wahrscheinlichkeit, die Soldaten mit dieser Injektion krank zu machen, höher ist als die Wahrscheinlichkeit, sie vor schwerer Erkrankung zu schützen. Die Bundesverwaltungsrichter sehen kein Problem darin, dass die COVID-19 Spritzbrühen von Pfizer/Biontech und Moderna keine Impfstoffe, sondern gentherapeutische Medikamente sind, die nach wie vor einen experimentellen Charakter haben, da es KEINERLEI Daten zu Langzeitfolgen von dem, was als mRNA-Impfstoffe fehlbezeichnet wird, gibt. Dass COVID-19 Impfstoffe / Gentherapien NICHT vor schwerer Erkrankung schützen, das könnte selbst ein Bundesverwaltungsrichter, immer vorausgesetzt, er ist des Lesens mächtig, im Eigenstudium herausfinden:

Fraiman, Joseph, Juan Erviti, Mark Jones, Sander Greenland, Patrick Whelan, Robert M. Kaplan, and Peter Doshi (2022). Serious adverse events of special interest following mRNA COVID-19 vaccination in randomized trials in adults. Vaccine (2022).

Dass COVID-19 Impfstoffe / Gentherapien eine Unmenge von Nebenwirkungen hervorrufen, viele davon schwer, manche davon tödlich, selbst das ist außerhalb einer sich selbst verdummenden Blase kein Geheimnis mehr. Wir berichten seit Jahren davon, die wissenschaftliche Literatur, in der eine entsprechende Kausalitäten zwischen oft genug COVID-19 Gentherapie und Tod hergestellt wird, ist so zahlreich, dass wir mit der Aufarbeitung derzeit nicht mehr hinterherkommen und dass der Nutzen einer COVID-19 Impfung / Gentherapie in keinem Verhältnis mehr zum Schaden steht, das Pfeifen die Spatzen mittlerweile von öffentlich-rechtlichen Dächern.

Malhotra, Aseem (2022). Curing the pandemic of misinformation on COVID-19 mRNA vaccines through real evidence-based medicine – Part 1. Journal of Insulin Resistance 5(1).

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Nun sind Bundesverwaltungsrichter in ihrem historischen Gemäuer in Leipzig offenkundig nicht willens oder nicht in der Lage, sich auf den Stand der wissenschaftlichen Forschung zu bringen, schon um zu verhindern, dass man sie zum politischen Büttel macht und am Talar durch die Manege führt, selbst dann nicht, wenn ihnen in einer langen Beweisaufnahme von Wissenschaftlern die entsprechenden Forschungsergebnisse auf dem Teller und bereits in selbst für Unbedarfte leicht verdaulichen Happen präsentiert werden. Dass sich die Bundesverwaltungsrichter Stunde um Stunde Belege dafür haben präsentieren lassen, was die Richter des obersten Gerichts des Bundesstaats New York nun in ihrem Urteil dokumentiert haben, was schon seit Monaten, wenn nicht Jahren bekannt ist, dass weder Comirnaty noch Spikevax etwas taugen, im Gegenteil mit vielen Nebenwirkungen, die selbst einen geringen Nutzen zu einem teuren Spass werden lassen, einhergehen, das hat Wilfried Schmitz den Anwalt der Soldaten, die vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig geklagt haben, so verärgert, dass er eine Anhörungsrüge erhoben hat, um die Richter dazu zu zwingen, die Belege dafür, dass sie sich an der Gesundheit von Soldaten schuldig machen, zur Kenntnis zu nehmen.  Wir haben darüber berichtet.

Gestern haben wir in einem Post dargestellt, dass es keinen vernünftigen Zweifel mehr daran gibt, dass SARS-CoV-2 aus einem Labor, aus dem Wuhan Institute of Virology stammt. SARS-CoV-2 in seiner Wuhan-Variante ist somit das Ergebnis von Gain of Function Research. Im Rahmen von Gain of Function Research werden Eigenschaften, die ein Pathogen hat, verstärkt: Es wird, wie gerade in Boston mit SARS-CoV-2 geschehen, letaler gemacht oder seine Transmissibilität verbessert. Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, am Genom eines Pathogen herum zu basteln, um es für Menschen gefährlicher zu machen. Und wenn ein Virus, das durch die Bevölkerung geht, ein Virus, das Ergebnis von Gain of Function Research ist, in genau dieser Endversion von Gain of Function zur Grundlage von vermeintlichen Impfstoffen gemacht wird, dann transportieren diese “Impfstoffe” all das, was potentiellen und erheblichen Schaden im Organismus der Geimpften anrichten kann. mRNA-Impfstoffe, die einen gentechnisch veränderten und synthetisierten, kompletten Bauplan des Wuhan-Spike-Proteins in Zellen der Geimpften transportieren oder Vektor-Impfstoffe, die auf Basis der Wuhan-Variante geschaffene DNA verbreiten, sie tragen zwangsläufig das in menschliche Zellen, was im Labor verändert wurde, um das gain-of-function-Virus für Menschen toxischer zu machen. Eine große Anzahl von Forschung liegt zu dieser Frage vor, welche für Menschen toxischen Veränderungen am Genom von SARS-CoV-2 vorgenommen wurden und über mRNA- oder Vektor-“Impfstoffe” in die Zellen von Geimpften getragen werden. Und wenn man sich über diese Forschung einen Überblick verschaffen will, dann wird man im neuesten Schriftsatz von Wilfried Schmitz fündig.

Wir zitieren:

Explizit wurden bisher folgende künstliche und das Spike [Protein von SARS-CoV-2] toxischer für den Menschen machenden Eigenschaften entdeckt und beschrieben:

1. Die sogenannte „Codon-usage“, also die Basen in der Nukleinsäure, welche für die Aminosäuren codieren, sind künstlich (vermutlich durch Zellkultur oder Passage in humanisierten Mäusemodellen) an menschliche Erbinformation angepasst, damit ein besonders effektives Herstellen des Proteins in den Zellen ermöglicht wird.

2. Neben den ungewöhnlich, ganz offensichtlich zur verbesserten Bindung an den menschlichen ACE2-Rezeptor optimierten Rezeptorbindedomänen verfügt das Wuhan-1 Spike (und damit auch die „Impf“-Spikes über eine Rezeptorbindestelle für Neuropilin-1) und damit, ansonsten nicht in Coronaviren vorkommend, eine Anbindemöglichkeit an Nervenzellen, was die gesteigerte Neurotoxizität (Geschmacksverlust, Lähmungen, Fatique, Neuropathien) der Original-Viren, aber vor allem der „Impfstoffe“ erklären kann.

3. Zweifelsfrei und allgemein anerkannt ist die „Furin-Spaltstelle“ als auffälligstes Merkmal des Virus-Spikes, welches ausschließlich in der Wuhan-Variante (und bisher keinen anderen humanpathogenen SARS-Viren) beobachtet wurde. Diese Spaltstelle wurde bereits in einer der ersten Publikationen (Wölfel et al, Nature. 2020 May;581(7809):465-469. ) als Auffälligkeit beschrieben. Diese Furin-Spaltstelle ermöglicht zum einen, dass sich ein Fragment des Spike-Proteins ablösen und frei im Körper zirkulieren kann (dieses SpikeFragment enthält die meisten toxischen Infos), und zum anderen wird durch die Spaltung des Spike-Proteins an dieser Stelle ermöglicht, das betroffene Zellen miteinander fusioniert werden, was deren Zellintegrität nachhaltig stört und so z.B. zu massiven Fehlfunktionen der Gefäßwände und Lungengewebe führen kann.

Die erste umfangreiche Diskussion der Furin-Cleavage-Site inklusive eines Nachweises synthetischer Erstellung der Furin-Cleavage-Site findet sich bei Yan et al.:

Yan, Li-Meng, Kang, Shu, Guan, Jie & Hu, Sanchang (2020). Unusual Features of the SARS-CoV-2 Genome Suggesting Sophisticated Laboratory Modifications Rather Than Natural Evolution and Delineation of Its Probable Synthetic Role

Unsere Besprechung des Yan-Reports findet sich hier.

Durch Sequenz-Analysen wurden ferner folgende ungewöhnliche (und nur durch Laboroptimierung erklärbare) Eigenschaften des Spike-Proteins gefunden

[…]

3. Eine Heparin-Bindestelle, welche es dem Spike-Protein ermöglicht nicht nur weitere Zellen als Wirtszellen für das Virus zu erschließen, sondern vor allem massive negative Auswirkung auf die Blutgerinnung bedingt

Segreto, Rossana, Yuri Deigin, Kevin McCairn, Alejandro Sousa, Dan Sirotkin, Karl Sirotkin, Jonathan J. Couey, Adrian Jones, and Daoyu Zhang (2021). Should we discount the laboratory origin of COVID-19? Environmental Chemistry Letters 19(4): 2743-2757.

4. Eine Region des Spike-Proteins ist so gestaltet, dass sie der wichtigsten Region von Prionen (Alzheimer, BSE, Scrapie) entspricht und von den Entdeckern für sehr schnell verlaufende akute Sterbefälle aufgrund er Jakob-Kreutzfeld-Erkrankung verantwortlich gemacht werden

5. Ein sogenanntes „Superantigen-Motiv“, welches ausschließlich in SARS-CoV-2 Spike vorkommt und für den „Zytokin-Sturm“ auslösend sein könnte, der in manchen sehr schweren Verläufen der Virusinfektion aber auch infolge der „Impfung“ beobachtet wurde.

Brown, Matthew, and Nina Bhardwaj (2021). Super (antigen) target for SARS-CoV-2. Nature Reviews Immunology 21(2): 72-72.

Cheng, Mary Hongying, She Zhang, Rebecca A. Porritt, Magali Noval Rivas, Lisa Paschold, Edith Willscher, Mascha Binder, Moshe Arditi, and Ivet Bahar (2020). Superantigenic character of an insert unique to SARS-CoV-2 spike supported by skewed TCR repertoire in patients with hyperinflammation. Proceedings of the National Academy of Sciences 117(41): 25254-25262.

Cheng, Mary Hongying, She Zhang, Rebecca A. Porritt, Moshe Arditi, and Ivet Bahar (2020). An insertion unique to SARS-CoV-2 exhibits superantigenic character strengthened by recent mutations. Biorxiv (2020).

Aus all dem, was Schmitz in seinem neuen Schriftssatz zusammengetragen hat, folgt nach seiner Ansicht, dass es sich bei SARS-CoV-2 um eine Biowaffe handele, die für den Einsatz gegen Menschen mit gain-of-function Research optimiert worden sei:

“Somit entspricht das Spike-Protein aus der Wuhan-1 Variante eindeutig einem „Gainof Function“ Produkt, welches 1:1 mit den „Impfungen“ in die Menschen transportiert wird und damit als Biowaffe eingestuft werden muss.“

Die Frage, ob es sich bei SARS-CoV-2 um eine Biowaffe handelt, obschon die meisten Ergebnisse von gain-of-function Research sicherlich als solche eingesetzt werden können, ist eigentlich nebensächlich, denn die Belege, die seit dem Auftauchen von SARS-CoV-2 gesammelt wurden und die zeigen, dass das Virus eine Reihe seltsamer Eigenschaften, die nur über einen menschlichen Eingriff in das Genom des Virus erklärt werden können, aufweist, sie sind mittlerweile so zahlreich, dass an einem Laborursprung kein vernünftiger Zweifel mehr bestehen kann. Und falls es Zweifel daran geben sollte, dass man im Wuhan Institute of Virology in der Lage ist so genannte Chimera, also Hybride eines Virus herzustellen, dann können wir die noch in aller Schnelle ausräumen:

“The working definition of the term “chimera” is a new hybrid microorganism created by joining nucleic acid fragments from two or more different microorganisms in which each of at least two of the fragments contain essential genes necessary for replication.”

Das schreibt das United States Department of Agriculture. Wird aus mehreren Sequenzen unterschiedlicher Viren ein neues Virus, ein optimiertes Virus geschaffen, dann ist dies ein solcher hybrid, eine solche Chimera. Das Wuhan Institut of Virology ist in der Kreation von Chimera ausgewiesen. Das Wuhan Institut of Virology schafft neue Hybrid-Mikroorganismen im Rahmen von Gain-of-Function Research. Dabei werden harmlose Viren so optimiert, dass sie nicht mehr harmlos sind:

  • 2007 hat eine Forschergruppe um Zheng-Li Shi am Wuhan Institute of Virology (WIV) Chimeren von Spike-Proteinen von Coronaviren hergestellt. Ziel war es herauszufinden, wie es Coronaviren gelingt, von Tieren auf Menschen überzuspringen.
  • 2008 hat eine Forschergruppe an der University of North Carolina die Arbeit des WIV einen Schritt weiter getrieben und die Chimera eines kompletten Coronavirus geschaffen.
  • 2015 haben beide Gruppen, die Gruppe aus Wuhan und die Gruppe von der University of North Carolina, ihre Anstrengungen gebündelt und eine weitere Coronavirus-Chimera geschaffen, dabei wurde die Receptor Binding Domain (RBD), also die Gensequenz, die die Fähigkeit eines Coronavirus, Zellen anderer Organismen zu infizieren, determiniert, eines Coronavirus von Mäusen mit der RBD eines Coronavirus von Fledermäusen ausgetauscht.
  • 2017 hat die Gruppe um Shi in einem Beitrag die Schaffung von acht neuen Coronaviren-Chimeras beschrieben. In jedem Fall wurde die RBD optimiert, so dass die Fähigkeit der jeweiligen Coronavirus-Chimera verbessert wurde, die Zellen anderer Organismen zu befallen.

Die Voraussetzungen dafür, SARS-CoV-2 im Labor, im Wuhan Institute of Virology, zu schaffen, sie liegen somit vor.

Die Richter beim Bundesverwaltungsgericht stehen damit vor einer einfachen Frage: Wollen Sie einen “Impfstoff” zur Pflicht für Soldaten machen, der auf einer Virensequenz basiert, von der man fast mit Gewissheit annehmen kann, dass sie im Wuhan Institute of Virology in der Absicht geschaffen wurde, maximalen Schaden und maximale Übertragbarkeit miteinander zu kombinieren, so dass man davon ausgehen muss, dass die oben beschriebenen toxischen Merkmale des Spike-Proteins der Wuhan-Variante über angebliche Impfstoffe nicht nur vor Mutation zum Harmloseren, wie sie sich in der Natur seither vollzieht, gesichert werden, sondern in Organismen von Geimpften verbracht werden, um dort Schaden anzurichten. Die Richter schreiben in ihrem Beschluss, mit dem sie die Impfpflicht für Soldaten aufrecht erhalten haben, es sei die Pflicht eines Soldaten und die seines Dienstherren, sich bzw. den Soldaten in top gesundheitlichem Zustand zu halten. Wenn auch nur der leiseste Zweifel daran besteht, dass eine medizinische Prozedur dazu beträgt, den Top-Gesundheitszustand nicht zu schaffen, sondern ihn im Gegenteil zu gefährden, dann kann ein Urteil eigentlich gerade nicht darin bestehen, diese Prozedur verpflichtend zu machen, es sei denn, es geht darum, Soldaten zu schädigen oder der Wahrscheinlichkeit einer Schädigung auszusetzen. In letzterem Fall hätten Richter metaphorisch gesprochen: Blut an den Händen,

Nun sind die Zweifel an der Nützlichkeit von COVID-19 Impfstoffen / Gentherapien und die Hinweise auf ihre Schädlichkeit keine “leisen Zweifel”, sie schreien vielmehr jedem, der sich den Belegen auch nur kurz aussetzt, ins Gesicht. Sie zu ignorieren, wie die Bundesverwaltungsrichter das bislang getan haben, grenzt an § 109 StGB, Straftaten gegen die Landesverteidigung, darunter:

§ 109 Wehrpflichtentziehung durch Verstümmelung

(1) Wer sich oder einen anderen mit dessen Einwilligung durch Verstümmelung oder auf andere Weise zur Erfüllung der Wehrpflicht untauglich macht oder machen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Führt der Täter die Untauglichkeit nur für eine gewisse Zeit oder für eine einzelne Art der Verwendung herbei, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
(3) Der Versuch ist strafbar.




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