Während Gerichte in Deutschland Ansprüche auf Schadensersatz durch COVID-19 Shots Geschädigter, die gegen die Hersteller der experimentellen Brühen geltend gemacht werden, mit dem Verweis auf die nicht belegbare Kausalität abschmettern, ist die Realität der wissenschaftlich belegten Impfschäden eine ganz andere. Dass gerichtliche Urteile und wissenschaftliche Realität nichts miteinander zu tun haben, ist nicht verwunderlich. Richter, wie so viele, die das Wort „Kausalität“ aufgeschnappt haben, rennen einer Fiktion hinterher bzw. benutzen einen nicht erreichbaren Idealtyp, um dessen Unerreichbarkeit denen als Manko entgegen zu halten, die einen Impfschaden geltend machen wollen. Sie kommen nicht über die Alltagsverwendung von „Kausalität“ hinaus.
Die ganze Tragödie der gerichtlichen Aufarbeitung von Impfschäden zeigt einmal mehr, dass Gerichte der falsche Ort sind, um Tatsachenfeststellungen, die über die Suche nach Belegen für eine Straftat hinaus gehen, zu treffen. Richter sind damit regelmäßig überfordert und verstecken sich aus diesem Grund hinter Floskeln, hinter Gutachtern und unter dem Mantel staatlicher Autorität. Das ist der Hauptgrund dafür, dass von Gerichten keine Rechtsprechung, die nicht im Interesse von Regierung und Staat ist, erwartet werden kann. Die meisten Richter sind Anpassungskünstler, keine selbständigen Denker und den Richtern, die selbständige Denker sind, fehlt oft das Rückgrat, um die Folgen dieser gerichtsfernen Denk-Tätigkeit tragen zu können. Und dem einen, dem das Rückgrat nicht gefehlt hat, wird derzeit der politische Prozess gemacht.
Ergo werden von Gerichten keine Erfolge für Klagen von Impfopfern zu berichten sein, denn Gerichte decken den Staat, sind Teil davon, und die Regierung und damit die Täter, die Impfschäden mit zu verantworten haben. Und so lange die Täter im Amt sind, wird sich kein noch so erfahrener Richter trauen, ein Urteil zu sprechen, das die Amtsinhaber als Täter entlarvt.
Indes, die Realität der Impfschäden liefert die deutlichsten Belege dafür, dass COVID-19 Shots unzähliges Leid verursacht haben, die man sich wünschen kann, zum Beispiel für Bluterkrankungen.
Nur kurze Zeit nachdem wir im März 2021 damit begonnen haben, die Datenbank der WHO, Vigiaccess, auszuwerten, in der Berichte über Nebenwirkungen nach COVID-19 Shot gesammelt werden, damit sie gesammelt sind, denn daran, sie auszuwerten, hat kein Offizieller auch nur das geringste Interesse, haben wir bereits ein Signal in den Daten gefunden, und zwar dafür, dass Meldungen über Bluterkrankungen häufiger eintreffen als zu erwarten wäre, wenn kein Zusammenhang zwischen COVID-19 Shot und Bluterkrankung bestehen würde.
Die Methode, die wir zur Bestimmung dieser Erwartungswerte genutzt haben, ähnelt der Methode, von der wir wissen, dass sie von Mitarbeitern der WHO angewendet wird, um die eigenen Daten in Vigiaccess auszuwerten. Die Signale, die wir gefunden haben, müssen auch den Mitarbeitern der WHO aufgefallen sein. Aber das Rückgrat hat wohl nicht dazu ausgereicht, gegen offenkundig vorhandene Anweisungen, COVID-19 Impfschäden zu vertuschen, zu verstoßen.
Bereits im Juni 2021 haben wir über die große Häufung von Meldungen zu Gerinnungsstörungen berichtet, die Eingang in Vigiaccess finden, die somit mit hoher Wahrscheinlichkeit Nebenwirkung von COVID-19 Shots sind. Blutgerinnungsstörungen können zu zwei Ergebnissen führen, Einblutungen, die sich z.B. als Blutergüsse oder Hautausschlag, in den harmloseren Fällen zeigen oder Thrombosen, also Verstopfungen in Blutgefäßen, die schnell zu erheblichen Schäden in Gewebe und Organen führen. Im Juni 2021 war bereits zu erkennen, dass COVID-19 Shots, egal, ob auf Basis von Adenoviren oder als mod-RNA-Shot zu Blutgerinnungsstörungen führen, nicht etwa bei wenigen, sondern bei vielen.
Die folgende Abbildung stammt aus dem Dezember 2021 und zeigt bereits einen deutlichen überproportionalen Anstieg der Meldungen von Bluterkrankungen in VigiAccess:
Die Verantwortlichen haben die Ergebnisse ignoriert.
Bereits Ende September 2021 hat die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und medizinische Onkologie auf Häufungen von Fällen Aplastischer Anomie unter Geimpften hingewiesen. Die Aplastische Anomie gehört eigentlich zu den sehr seltenen Erkrankungen. Sie äußert sich in einer Schädigung von Zellen des Knochenmarks, die dazu führt, dass weniger weiße, rote oder weiße und rote Blutkörperchen gebildet werden als notwendig wäre, um einen gesunden Organismus zu betreiben. Wir haben die Meldung im Oktober 2021 veröffentlicht.
Abermals hat sich niemand bemüsigt gesehen, auf die Häufung selbst eigentlich sehr seltener Bluterkrankungen zu reagieren.
Die Beleglage wurde in der Folge immer dichter, die Berichte von Ärzten in medizinischen Journalen über Impfschäden bei ihren Patienten immer zahlreicher, so zahlreich, dass wir im Oktober 2022 basierend auf 160 Studien eine Liste von 53 Erkrankungen veröffentlichen konnten, für die belegt ist, dass sie sich nach COVID-19 Shot einstellen.
Ein weiterer Beleg dafür, dass COVID-19 Shots zu Impfschäden, zu vielen und erheblichen Impfschäden führen. Ein weiterer Beleg den die Täter ignoriert haben.
Unter den Belegen finden sich zahlreiche, die eine Bluterkrankung, in der Regel eine
Blutgerinnungsstörung,
eine aplastische Anämie,
oder eine Hämophilie,
zum Gegenstand haben.
Einmal mehr ohne Wirkung auf diejenigen, die dafür verantwortlich sind, die große Kasse mit ihren gesundheitsvernichtenden Mitteln gemacht haben, die sich politisch profilieren wollten, und deshalb über Leichen und Erkrankte hinweg gegangen sind.
Und damit sind wir bei der folgenden neuen Studie aus Korea:
Choi, H.S., Kim, M.H., Choi, M.G., Park, J.H. and Chun, E.M., (2023). Hematologic abnormalities after COVID-19 vaccination: A large Korean population-based cohort study. medRxiv.
Choi et al. (2023) untersuchen auf großer Datengrundlage die Frage, ob COVID-19 Shots zu einem erhöhten Auftreten von Bluterkrankungen führen. Die Daten stammen aus Südkorea und umfassen rund die Hälfte der Bevölkerung von Seoul, die Choi et al. (2023) als zufällige Stichprobe aus der Datenbank des Korean National Health Insurance Service (KNHIS) gezogen haben.
KNHIS stellt nicht nur Daten für alle Versicherte in Korea bereit, es ist auch möglich, einen Verlauf von Erkrankungen entlang der ICD-10 CODES, die einzelne Koreaner in einem bestimmten Zeitraum aufzuweisen haben, abzubilden.
Und genau das haben Choi et al. für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021 getan, wobei der 30. September 2021 als Stichtag gewählt wurde, um zweifach mit COVID-19 Shots Traktierte von Ungeimpften zu differenzieren. Letztlich stellen die Autoren in ihren Analysen 1.911.617 Einwohner von Seoul, die sich zweimal haben einen COVID-19 Shot verpassen lassen, 324.138 Ungeimpften gegenüber. Eine Größenordnung, ab der sich keine Fallzahlprobleme mehr stellen.
Für alle Personen in ihrem Datensatz analysieren die Autoren die Bluterkrankungen, die unter den ICD-10 CODES von D50 bis D70 abgelegt sind, das sind u.a.:
Von Nährstoffmangel (z.B. Eisenmangel) verursachte Anämie;
Aplastische Anämie;
Blutgerinnungsstörungen (Thrombosen oder Blutergüsse);
Drei Bluterkrankungen, für die sich eindeutig erhöhte Wahrscheinlichkeiten daran zu erkranken, für „Geimpfte“ ergeben, wie die folgende Tabelle zeigt:
Offenkundig stören COVID-19 Shots die Aufnahme von Nährstoffen, entsprechende Anämien (nutritional anemia) sind ab einer Woche nach COVID-19 Shot nachweisbar. Für aplastische Anämie, jene seltene Erkrankung des Knochemarks, die die Bildung weißer oder/und roter Blutkörperchen beeinträchtigt, findet sich zwei Wochen nach dem zweiten COVID-19 Shot ein erhöhtes Risiko für „Geimpfte“ daran zu erkranken. Der selbe Verlauf, erhöhtes Risiko einer Erkrankung spätestens zwei Wochen nach dem zweiten COVID-19 Shot, ergibt sich für Blutgerinnungsstörungen. Für diese drei Erkrankungen besteht auch drei Monate nach dem zweiten COVID-19 Shot noch ein erhöhtes Erkrankungsrisiko für Geimpfte. Und dass es drei Monate sind, das liegt daran, dass die Autoren nur drei Monate nach dem zweiten COVID-19 Shot in ihre Analyse einbezogen haben. Es gibt also keinen Grund anzunehmen, dass das erhöhte Risiko nach drei Monaten verschwindet.
Die Menge der Belege dafür, dass COVID-19 Shots Bluterkrankungen nach sich ziehen, ist so groß, dass man sich der Erkenntnis „COVID-19 Shot führt zu Bluterkrankung“ kaum entziehen kann, wenn man sich nicht die Ohren und die Augen zuhält.
Es wird Zeit, die Täter zur Verantwortung zu ziehen.
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Wer den mangelden Erfolg von Schadensersatzklagen beklagt, sollte einen Blick in den Entwurf der neuen Luftqualitätsrichtlinie werfen, nach der dann Menschen, die ihre Gesundheit durch 30 µg/m³ NO2 vor ihrer Wohnung geschädigt glauben, Schadensersatz einklagen können sollen. Wo der Staat will, kann er. Wo er nicht will. Pech gehabt. Interessant das Kriterium unter Abschnitt 4:
Artikel 28
Schadenersatz für Schädigungen der menschlichen Gesundheit
(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass natürliche Personen, deren Gesundheit durch einen Verstoß der zuständigen Behörden gegen Artikel 19 Absätze 1 bis 4, Artikel 20 Absätze 1 und 2, Artikel 21 Absatz 1 Unterabsatz 2 und Artikel 21 Absatz 3 dieser Richtlinie geschädigt wird, Anspruch auf Schadenersatz gemäß diesem Artikel haben.
(2) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Nichtregierungsorganisationen, die sich für den Schutz der menschlichen Gesundheit oder der Umwelt einsetzen und alle Anforderungen des nationalen Rechts erfüllen, die in Absatz 1 genannten natürlichen Personen vertreten und Sammelklagen auf Schadenersatz einreichen dürfen. Die Anforderungen des Artikels 10 und des Artikels 12 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2020/1828 gelten sinngemäß für solche Sammelklagen.
(3) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass ein Anspruch auf Schadenersatz wegen eines Verstoßes nur einmal von einer in Absatz 1 genannten natürlichen Person und von den in Absatz 2 genannten Nichtregierungsorganisationen, die die Person vertreten, geltend gemacht werden kann. Die Mitgliedstaaten erlassen Vorschriften, um sicherzustellen, dass die betroffenen Personen nicht mehr als einmal wegen desselben Anspruchs gegen dieselbe zuständige Behörde entschädigt werden.
(4) Wird ein Anspruch auf Schadenersatz durch Nachweise gestützt, aus denen hervorgeht, dass der Verstoß nach Absatz 1 die plausibelste Erklärung für das Eintreten der Schädigung bei dieser Person ist, so wird der ursächliche Zusammenhang zwischen dem Verstoß und dem Eintritt der Schädigung vermutet.
Die belangte Behörde muss in der Lage sein, diese Vermutung zu widerlegen. Insbesondere hat der Antragsgegner das Recht, die Relevanz der von der natürlichen Person angeführten Nachweise und die Plausibilität der vorgebrachten Erklärung infrage zu stellen.
(5) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die nationalen Vorschriften und Verfahren im Zusammenhang mit Schadenersatzansprüchen, auch im Hinblick auf die Beweislast, nicht auf eine Weise ausgestaltet sind und angewendet werden, die die Ausübung des Rechts auf Schadenersatz nach Absatz 1 unmöglich oder übermäßig schwierig macht.
Hier musste unlängst nach der Geburt ihres Kindes einer Frau 3 Liter Blut zugeführt werden. Sie hatte sich früher gegen Covid-19 impfen“ lassen. Sie hat überlebt. Nun stellte das KH fest, dass es seit 2020 eine Häufung gibt und diese Frau ist jetzt in einer Studie der Charité. Wenn das schon nichts heißt. Logischerweise wird dies sicherlich nun auch verschwiegen, damit werdende Mutter keine Angst bekommen.
Toll nicht, Herr Gesundheitsminister?
Hier musste unlängs nach der Geburt ihres Kindes ihres Kindes der Frau 3 Liter Blut zugeführt werden. Sie hatte sich früher gegen Covid-19 impfen“ lassen. Sie hat überlebt. Nun stellte das KH fest, dass es seit 2020 eine Häufung gibt und diese Frau ist jetzt in einer Studie der Charité. Wenn das schon nichts heißt. Logischerweise wird dies sicherlich nun auch verschwiegen, damit werdende Mutter keine Angst bekommen.
Das sind doch tolle Aussichten …
Mich wundert woher viele Mediziner immer noch die Gewissheit nehmen, dass die „Impfung“ vor schweren Verläufen schützt . Das wurde in den klinischen Trials von Pfizer doch gar nicht geprüft, mal ganz abgesehen von anderen methodischen Fehlern und vorzeitiger Entblindung! Das eunuchoide Nachplappern der politischen Parolen von ApoKarlypse & Co. ist ja zum Fürchten!
Dazu passt, dass die betreffende Fachgesellschaft für Hämatologie und Onkologie- analog zu den Kardiologen-in ihren Leitlinien nach wie vor die „ Impfung“ gegen SARS- CoV2 sowie jährliche „ Auffrischungen „ für Patienten mit hämatologischen Erkrankungen empfiehlt. Ignoranz oder Korruption der sogenannten „ Meinungsbildner“, die i.d. R. für die Erstellung von Leitlinien verantwortlich zeichnen.
Da will jemand die Krankenkassenkosten verringern, indem die chronisch kranken Patienten weggeimpft werden, weiterhin scheint ein hohes Alter ebenfalls als chronische Erkrankung verstanden zu werden, daher auch für diese „Patienten“ die Impfempfehlung.
Ist gar nicht so weit entfernt von den Ideen des schnauzbärtigen, braunen Österreichers.
Es geht langsam los mit der rechtlichen Aufarbeitung> Am 10.12. wurden in Karlsruhe fast 600 Anzeigen gegen die politischen Haupttäter am BGH eingereicht. Bis es zur Anklage kommt, kann dauern, aber der erste Schritt ist getan.
@Bis es zur Anklage kommt, kann dauern, aber der erste Schritt ist getan.
solange die nicht rechtsgültig verurteilt sind – und zwar wirksam – nicht per forma – gebe ich da gar nichts drauf.
Da müßten sich die Juristen ja selbst mit auf die Anklagebank setzen – denn sie unterstützen den Spritzenterror bis heute !
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Wer den mangelden Erfolg von Schadensersatzklagen beklagt, sollte einen Blick in den Entwurf der neuen Luftqualitätsrichtlinie werfen, nach der dann Menschen, die ihre Gesundheit durch 30 µg/m³ NO2 vor ihrer Wohnung geschädigt glauben, Schadensersatz einklagen können sollen. Wo der Staat will, kann er. Wo er nicht will. Pech gehabt. Interessant das Kriterium unter Abschnitt 4:
Artikel 28
Schadenersatz für Schädigungen der menschlichen Gesundheit
(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass natürliche Personen, deren Gesundheit durch einen Verstoß der zuständigen Behörden gegen Artikel 19 Absätze 1 bis 4, Artikel 20 Absätze 1 und 2, Artikel 21 Absatz 1 Unterabsatz 2 und Artikel 21 Absatz 3 dieser Richtlinie geschädigt wird, Anspruch auf Schadenersatz gemäß diesem Artikel haben.
(2) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Nichtregierungsorganisationen, die sich für den Schutz der menschlichen Gesundheit oder der Umwelt einsetzen und alle Anforderungen des nationalen Rechts erfüllen, die in Absatz 1 genannten natürlichen Personen vertreten und Sammelklagen auf Schadenersatz einreichen dürfen. Die Anforderungen des Artikels 10 und des Artikels 12 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2020/1828 gelten sinngemäß für solche Sammelklagen.
(3) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass ein Anspruch auf Schadenersatz wegen eines Verstoßes nur einmal von einer in Absatz 1 genannten natürlichen Person und von den in Absatz 2 genannten Nichtregierungsorganisationen, die die Person vertreten, geltend gemacht werden kann. Die Mitgliedstaaten erlassen Vorschriften, um sicherzustellen, dass die betroffenen Personen nicht mehr als einmal wegen desselben Anspruchs gegen dieselbe zuständige Behörde entschädigt werden.
(4) Wird ein Anspruch auf Schadenersatz durch Nachweise gestützt, aus denen hervorgeht, dass der Verstoß nach Absatz 1 die plausibelste Erklärung für das Eintreten der Schädigung bei dieser Person ist, so wird der ursächliche Zusammenhang zwischen dem Verstoß und dem Eintritt der Schädigung vermutet.
Die belangte Behörde muss in der Lage sein, diese Vermutung zu widerlegen. Insbesondere hat der Antragsgegner das Recht, die Relevanz der von der natürlichen Person angeführten Nachweise und die Plausibilität der vorgebrachten Erklärung infrage zu stellen.
(5) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die nationalen Vorschriften und Verfahren im Zusammenhang mit Schadenersatzansprüchen, auch im Hinblick auf die Beweislast, nicht auf eine Weise ausgestaltet sind und angewendet werden, die die Ausübung des Rechts auf Schadenersatz nach Absatz 1 unmöglich oder übermäßig schwierig macht.
Hier musste unlängst nach der Geburt ihres Kindes einer Frau 3 Liter Blut zugeführt werden. Sie hatte sich früher gegen Covid-19 impfen“ lassen. Sie hat überlebt. Nun stellte das KH fest, dass es seit 2020 eine Häufung gibt und diese Frau ist jetzt in einer Studie der Charité. Wenn das schon nichts heißt. Logischerweise wird dies sicherlich nun auch verschwiegen, damit werdende Mutter keine Angst bekommen.
Toll nicht, Herr Gesundheitsminister?
Hier musste unlängs nach der Geburt ihres Kindes ihres Kindes der Frau 3 Liter Blut zugeführt werden. Sie hatte sich früher gegen Covid-19 impfen“ lassen. Sie hat überlebt. Nun stellte das KH fest, dass es seit 2020 eine Häufung gibt und diese Frau ist jetzt in einer Studie der Charité. Wenn das schon nichts heißt. Logischerweise wird dies sicherlich nun auch verschwiegen, damit werdende Mutter keine Angst bekommen.
Das sind doch tolle Aussichten …
Mich wundert woher viele Mediziner immer noch die Gewissheit nehmen, dass die „Impfung“ vor schweren Verläufen schützt . Das wurde in den klinischen Trials von Pfizer doch gar nicht geprüft, mal ganz abgesehen von anderen methodischen Fehlern und vorzeitiger Entblindung! Das eunuchoide Nachplappern der politischen Parolen von ApoKarlypse & Co. ist ja zum Fürchten!
Dazu passt, dass die betreffende Fachgesellschaft für Hämatologie und Onkologie- analog zu den Kardiologen-in ihren Leitlinien nach wie vor die „ Impfung“ gegen SARS- CoV2 sowie jährliche „ Auffrischungen „ für Patienten mit hämatologischen Erkrankungen empfiehlt. Ignoranz oder Korruption der sogenannten „ Meinungsbildner“, die i.d. R. für die Erstellung von Leitlinien verantwortlich zeichnen.
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@Bis es zur Anklage kommt, kann dauern, aber der erste Schritt ist getan.
solange die nicht rechtsgültig verurteilt sind – und zwar wirksam – nicht per forma – gebe ich da gar nichts drauf.
Da müßten sich die Juristen ja selbst mit auf die Anklagebank setzen – denn sie unterstützen den Spritzenterror bis heute !
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@Bluterkrankung
noch ein Kollateralnutzen für die Gesundheitsindustrie !
Wer kann da noch den Überblick behalten ?