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Obdachlose Syrer: Wie demokratisch nicht legitimierte Organisationen, Zuwanderer besser als Einheimische stellen

Mit dieser Passage beginnen die Probleme:

„The Committee shall consider inadmissible any communcation under the present Protocol which is anonymous, or which it considers to be an abuse of the right of submission of such communications or to be incompatible with the provisions of the Covenant.“

Quelle: UN

Diese Passage findet sich im „Optional Protocol to the International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights (ICESCR: Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte) der Vereinten Nationen. Fakultativ, für diejenigen, die mit dem Begriff nichts anfangen können, bezeichnet etwas, das man tun bzw. in diesem Fall unterschreiben KANN, aber nicht MUSS. Unterschrieben hat diesen Zusatz zum „International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights“ (ICESCR), einem dieser Kompendien, mit denen vermeintliche Gutmenschen sich ein Auskommen auf Kosten der steuerzahlenden Teile der Bevölkerung verschaffen, die rot-grün-gelbe Bundesregierung im April 2023, quasi als Gratisgeschenk für alle, die nach Deutschland kommen, um dort auf Kosten der Steuerzahler zu leben. Die Kopfnicker im Bundestag haben den Zusatz wenig später durchgenickt.

Der ICESCR selbst wurde 1976 verabschiedet und in Kraft gesetzt. 1985 folgte das „Committee on Economic, Social and Cultural Rights“, ein mit 18 Gestalten, die auf Vorschlag der Mitgliedsstaaten ernannt werden, besetztes Gremium, das auf Basis dessen, was wir eingangs zitiert hat, in nationale Belange hineinregieren kann, ohne jede demokratische Legitimation und ohne dass es denen, die die Schoße bezahlen müssen, bekannt ist. Derzeit sitzen unter anderem die folgenden Personen im Committee on Economic, Social and Cultural Rights:

Name
Vertreter für
Bis
Preeti Saran (Chairperson)
Indien
31.12.2026
Nadir Adilov (Vice-Chair)
Azerbaijan
31.12.2028
Peters Sunday Omologbe Emuze (Vice-Chair and Rapporteur)
Nigeria
31.12.2026
Lazhari Bouzid
Algerien
31.12.2028
Ludovic Hennebel
Belgien
31.12.2026
Joo-Young Lee
Südkorea
31.12.2026
Karla Vanessa Lemus de Vásquez
El Salvador
31.12.2026
Santiago Manuel Fiorio Vaesken
Paraguay
31.12.2026

Ergänzt werden diese acht von 10 weiteren Vertretern, die in der Vergangenheit und derzeit von China, Frankreich, Ghana, Guatemala, Italien, Japan, Mauritius, der Mongolei, Namibia, Portugal, Russland, Südafrika und Schweden entsandt wurden bzw. werden. Wie man sieht, hat sich hier der Who’s Who von Ländern mit einer ausgezeichneten Reputation im Hinblick auf ökonomische, soziale und kulturelle Rechte versammelt, Länder wie Algerien, China, Ghana, Nigeria, Guatemala… Das Recht ist bei Vertretern dieser Länder in guten Händen …

Ironie beiseite. Das Committee on Economic, Social and Cultural Rights ist eine der Unternehmungen, die „Anwälte“ und ihre Lobbygruppen geschaffen haben, um ihren Mitgliedern Zugang zum großen Geld zu verschaffen. Zwar erhalten die Mitglieder des Committees außer Spesen und Aufwandsentschädigung kein Honorar, aber die Mitgliedschaft in einem UN Gremium öffnet die Tür in die Welt der gutbezahlten Consultancy-/Beratungsjobs bei NGOs, Think Tanks und allen anderen, die aus dubiosen Quellen finanziert werden.

Als Beispiel sei Virginia Bonan-Dandan aus den Philippinen genannt, die von 1999 bis 2010 den Vize-Vorsitz im Committee inne hatte. Nach ihrer Amtszeit wurde sie direkt als nun „unabhängiger Experte für internationale Rechte und Solidarität“, ins UN Human Rights Council übernommen (2011 bis 2017) und von dort aus ist ihre Beschäftigung als „unabhängiger Berater“ für Organisationen wie das Kellogg Institute oder die UNESCO, die ihre „Expertise“ zu „indigenen Rechten und Bildung“ mit viel Geld nachgefragt haben, explodiert.

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Die Committee on Economic, Social and Cultural Rights ist wie so viele UN Committees ein Verschiebebahnhof für „Anwälte“ auf dem Weg zum großen Geld, wobei Steuerzahler das große Geld beisteuern.

Warum ist das für Deutschland von Relevanz?

Nun, die Relevanz beginnt mit dem Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, denn dieses Fakultativprotokoll, von rot-grün-gelb unterschrieben, gibt jedem Asylbewerber, der in Deutschland abgelehnt wird, jedem illegal nach Deutschland Zugewanderten die Möglichkeit, sich unter Bezug auf den Eingangs genannten Artikel 3 an das Committee von Economic, Social and Cultural Rights zu wenden, und sich über seine Behandlung im Zielland seiner illegalen Einreise zu beschweren. Und natürlich gibt dieses Fakultativprotokoll auch für alle anderen, die in Deutschland „aufgenommen werden wollen“ und den Standard von Verpflegung, Unterkunft und Finanzierung als Verstoß gegen ihre ökonomischen, sozialen und kulturellen Rechte einschätzen.

Der Stoff, aus dem Herz-Schmerzgesicchten im öffentlich-rechtlichen Schundfunk sind:

„Keine Unterkunft, keine Verpflegung, keine Gesundheitsversorgung – gar nichts mehr sollen abgelehnte Asylbewerber vom Staat bekommen, die ihr Asylverfahren in einem anderen europäischen Land als Deutschland durchführen müssten. Diese Verschärfung hatte noch die Ampelkoalition durchgesetzt, obwohl es große rechtliche Bedenken gab und gibt.

Einer der Kritikpunkte war stets: Betroffenen Menschen drohe die Obdachlosigkeit. Genau das ist einem Mann aus Syrien in Thüringen passiert. Sein Asylantrag wurde abgelehnt. Zuständig sei Malta, da er über diesen Weg in die Europäische Union eingereist ist. Sozialleistungen wurden ihm vollständig gestrichen. Er musste im Februar die Unterkunft verlassen und seine Gesundheitskarte abgeben.

Quelle: Tagesschau

Obdachloser Mann
Das ist schon eine Drohung: Es könne abgelehnten Asylbewerbern so gehen, wie Deutschen, z.B. Männern, die nach Scheidung keine Unterkunft und vor allem kein Geld mehr für eine Unterkunft haben. Obdachlosigkeit ist ein Problem, das vornehmlich Männer betrifft, aber das interessiert natürlich das Committee on Economic, Social and Cultural Rights nicht, denn die meisten obdachlosen Männer sind Deutsche.
Es ist überhaupt eine sehr interessante Sache:
Stellen Sie sich vor, Sie reisen im Urlaub nach Mauritius und fallen dort unter die Räuber. Ihr Geld, ihre Ausweise alles wird ihnen gestohlen und sie wachen im Krankenhaus auf, weil ihnen „for good measure“ noch ein Schlag über die Rübe mitgegeben wurde. Es wird Sie nicht verwundern, dass die Regierung von Mauritius keinerlei Anstalten macht, sie zu verpflegen, unterzubringen, ihre Krankenhausrechnung zu bezahlen. Und wie jeder gut erzogene Bürger werden sie nach der deutschen Botschaft oder einem ebensolchen Konsulat Ausschau halten, um über die Runden zu kommen. Hätten Sie auf Mauritius den Status, den ein abgelehnter Asylbewerber in Deutschland hat, der sich widerrechtlich im Land aufhält, dann kämen ihnen die öffentlichen Wohltaten von bezahlter Unterkunft und Verpflegung von Gesundheitskasse und damit unentgeltlicher Behandlung bei Verpflegung nach dem Willen des Committee on Economic, Social and Cultural Rights zugute.
Seltsam, oder?
Es wird noch seltsamer.
Der Syrer, über den die Tagesschau berichtet, ist in seiner Obdachlosigkeit, die ihn im Thüringischen Ilm-Kreis ereilt hat, über die Gesellschaft für Freiheitsrechte gestolpert. Was liegt näher als über eine Gesellschaft zu stolpern, die 2015 gegründet wurde, die zwar ihren Sitz in Berlin hat, aber was liegt näher für einen abgelehnten Asylbewerber, der in Thüringen das Schicksal so vieler obdachloser deutscher Männer teilt, als in Kontakt mit einer Gesellschaft aus Berlin zu kommen, von der die meisten Deutschen noch nie etwas gehört haben?
Die Bereicherungsindustrie, die aus Menschenrechten Umsatz erwirtschaftet, ist gut vernetzt, wie es scheint. Unser Syrer wurde vermutlich eher rekrutiert, als dass er seinerseits tätig geworden ist und ist nun zum Präzedens-Fall für die Gesellschaft für Freiheitsrechte geworden, die im Namen und in Vollmacht des nicht in Deutschland asylberechtigten Syrers für diesen Syrer eine Beschwerde beim Committee on Economic, Social and Cultural Rights eingelegt hat. Und das Kommittee, die Mannen aus Indien (Obdachlosigkeit vollkommen unbekannt), Nigeria (obdachlos, ach was, bei uns gibt es Wellblechhütten en masse) und Algerien (bekannt für die großzügige Versorgung abgelehnter Asylbewerber) hat eine Vorverfügung ans deutsche Außenministerium geschickt, um die Verpflegung und Unterbringung des Syrers zu fordern und damit noch den letzten Unterschied, der berechtigten Asylanspruch von missbrauchtem Asylanspruch trennt, zu beseitigen.
Oder wie es die ARD-tagesschau formuliert:

„Nach Malta ausreisen könne er nicht. Er habe keine Passdokumente. Die Behörden hätten außerdem nicht mit Malta abgesprochen, dass und wann er dort einreisen könne. So berichtet es die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Der Verein unterstützt den 20-Jährigen bei Gerichtsverfahren gegen den Leistungsausschluss. In Deutschland allerdings bislang ohne Erfolg.““

Quelle: Tagesschau

Karl Griese (2000). Obdachlosenasyl. Berlin: Dr. Köster

Einer der Hauptakteure bei der GFF, der Gesellschaft für Freiheitsrechte, ist Malte Spitz. Er agiert als Geschäftsführer der Gesellschaft und ist so manchem vermutlich durch seine missglückte Kandidatur im Wahlkreis Unna I für Bündnis90/Grüne, mit der er in den Bundestag einziehen wollte, bekannt. Mit 5,6% der Erststimmen und Platz 16 der Landesliste Nordrhein-Westfalen hat Spitz dieses Ziel im Jahre 2013 verfehlt. Wenn man auf dem ersten Arbeitsmarkt nicht unterkommt, weil man dafür keinerlei Qualifikationen mitbringt und wenn eine sicher geglaubte Einnahmequelle wegfällt, muss man sich eine andere schaffen. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte, 2015 gegründet, hat die Diäten ersetzt. Als Geschäftsführer des Vereins gehen auf dem Konto von Spitz in der Gegend von 100.000 Euro im Jahr ein. Die GFF selbst hatte 2024 Einnahmen in Höhe von 3.278.367 Euro, davon stammen 2.084.280 Euro aus Fördertöpfen, wobei die Robert-Bosch-Stiftung Hauptförderer der GFF ist. Ausgaben von 2.980.908 Euro im Jahr 2024, vornehmlich für PERSONAL, stehen dem gegenüber.

Was wir hier beschrieben haben, ist ein bekanntes Schmarotzermodell.

In internationalen Gremien wird ein Rechtsanspruch für eine bestimmte gesellschaftliche Gruppe geschaffen.

Wo ein Rechtsanspruch ist, sind Anwälte und diejenigen, die sich in diesen Rechtsansprüchen suhlen, um ihren Status als vermeintlich guter Mensch, der sich um „die Menschen“ kümmert, zu begründen und vor allem, sich selbst eine Einnahmequelle zu verschaffen, nicht weit.

Der Markt der Menschenrechte ist vermutlicher einer der Märkte, die mindestens zweistellige Zuwachsraten zu verzeichnen haben. Die Kassen bei den „Menschenrechtsanwälten“ klingeln und ihr Gravy Train führt über Internationale Organisationen wie die UN, die sie direkt in lukrative Jobs der entsprechenden Schmarotzerindustrie weitervermitteln.

Internationale Rechtsansprüche schaffen national einen Möglichkeitsraum, sich an Steuergeldern dadurch zu laben, dass man diejenigen, die – den meisten vollkommen unbekannt – Inhaber eines internationalen Rechts sind, rekrutiert und zu Einkommen macht, indem man sie vor Gericht vertritt. „Deutschland“ zu verklagen ist ein lukratives Unterfangen, das schon so manche Kanzlei gemästet hat.

Dass es funktioniert, liegt vor allem daran, dass die rückgratlosen Gesellen, die Regierung spielen, Angst davor haben, wegen einer vermeitlichen Verletzung von Menschenrechten international zum Paria oder national an den Pranger gestellt zu werden. Selbst ein zahnloser Tiger wie das Committee on Economic, Social and Cultural Justice wird dann zum Tyrannosaurus Rex, vor dem die Polit-Darsteller kuschen.

Tatsächlich hat das Committee keinerlei rechtliche Grundlage, auf der es möglich wäre, die Empfehlungen des Committees durchzusetzen. Wenn nationale Regierungen beschließen, das, was aus dem Committee kommt, zu ignorieren, dann können die 18 Gestalten in New York Veitstänze aufführen, aber es wird nichts ändern. Indes, sie werden es natürlich nicht beim Veitstanz belassen. Sie werden Berichte veröffentlichen, in denen Menschenrechtsverletzungen in Deutschland angeprangert werden, dem Land, in dem manche Asylbewerber das Schicksal mancher Deutscher teilen, das mit Obdachlosigkeit bezeichnet wird.

Diese Art der Gleichstellung autochthoner und illegal zugewanderter Bevölkerung kann nicht sein.

Illegale müssen bessergestellt werden.
Zu diesem Zweck gibt es die Gesellschaft für Freiheitsrechte und das Committee on Economic, Social and Cultural Rights.

Der Schwanz wedelt mit dem Hund.

Um diesen Beitrag konstruktiv zu beendet: Wir haben eine Adresse, an die sich der obdachlose Syrer, der wieder Erwarten in Deutschland nicht durchgefüttert wird, wenden kann:

Botschaft der Arabischen Republik Syrien
Leitung: Herr Abdulkareem Khwanda, Botschaftsrat (Geschäftsträger a.i.)
Ort: Berlin
Postadresse: Rauchstraße 25
Öffnungszeiten: Mo. – Fr. 09.00 – 12.00 Uhr (Visaabteilung)
E-Mail: info@syrianembassy.de
Telefon: +49 30 501 77 0
Fax: +49 30 501 773 11


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