Die Beispiele machen zum einen deutlich, dass soziale Gerechtigkeit ein Begriff ist, der multifunktional einsetzbar ist: Soziale Sicherheit lässt sich nahezu in jedem Lebensbereich fordern. Zum anderen zeigen die Beispiele, dass soziale Gerechtigkeit mit der Verteilung von Ressourcen zu tun hat. Und da Ressourcen und insbesondere ihre Verteilung immer etwas mit Interessen zu tun haben, eignet sich soziale Gerechtigkeit bestens, um für die eigenen Interessen instrumentalisiert zu werden. Mit dem Verweis auf soziale Gerechtigkeit kann man die Subvention des dezentralen Ausbaus so genannter nachhaltiger Stromerzeugung fordern, man kann eine höhere Steuer für Reiche mit “sozialer Gerechtigkeit” begründen, die vermeintliche relative Armut von Alleinerziehenden zum Problem sozialer Gerechtigkeit stilisieren, das der Beseitigung bedarf, und man kann mit dem Verweis auf soziale Gerechtigkeit die Schaffung von Arbeitsplätzen für Sozialarbeiter und Sozialpädagogen fordern, die sich dann um sozial Benachteiligte kümmern sollen, um auf diese Weise soziale Gerechtigkeit herzustellen.
Diese Form der Prozessgerechtigkeit ist all denen ein Dorn im Auge, denen die Marktergebnisse nicht passen bzw. die eine Privilegierung bestimmter Spieler erreichen wollen. Entsprechend wird mit Gerechtigkeitsbegriffen wie “Bedarfsgerechtigkeit” oder “Verteilungsgerechtigkeit” hantiert , wobei Bedarfsgerechtigkeit, z.B. die Idee hinter dem bedingungslosen Grundeinkommen ist, Verteilungsgerechtigkeit, die Marktergebnisse nachträglich durch Umverteilung ändern will. Diesen Gerechtigkeiten, die unter dem Überbegriff “soziale Gerechtigkeit” gehandelt werden, ist eines gemeinsam: Sie stellen einen interessegeleiteten Eingriff in den Markt dar, bevorzugen die einen Marktteilnehmer zu Lasten der anderen Marktteilnehmer und rechtfertigen dies mit “sozialer Gerechtigkeit”.
Soziale Gerechtigkeit ist der Anlaß eine Bedarfsgerechtigkeit zu fordern, die alle Deutschen mit dem gleichen Grundstock an physischer Sicherheit versorgen soll. Da aber nicht alle Deutschen arbeiten hat dies notwendig zur Folge, dass einige profitieren, weil ihnen gegeben wird, obwohl sie keine Leistung erbringen, während anderen genommen wird, weil sie leisten. Ähnlich verhält es sich bei der Verteilungsgerechtigkeit, die den Leistenden einen Teil ihrer Leistung nimmt, um ihn an weniger oder gar nicht Leistende zu verteilen. Besonders problematisch wird diese Grundstruktur dann, wenn es darum geht zu bestimmen, wem wieviel genommen wird und wem wie viel zugeteilt bzw. zu wessen Gunsten umverteilt wird. In dieser Frage ist Streit vorprogrammiert, denn diejenigen, denen genommen wird, werden der Ansicht sein, es wird ihnen zu viel genommen bzw. jede Umverteilung ablehnen, während diejenigen, die erhalten, der Ansicht sein werden, zu wenig zu erhalten. Mit jeder Umverteilung und jeder Grundsicherung, die eine Regierung einführt, wird sie zudem bei anderen, die noch nicht in den Genuss von umverteilten Mitteln gekommen sind, Begehrlichkeiten wecken, und sie wird bei denen, denen gegeben wird, weitere Begehrlichkeiten wecken. Dagegen wird den Leistenden ein Grund gegeben, die eigene Leistung vor der Umverteilung zu schützen bzw. es wird ihnen der Anreiz genommen, überhaupt zu leisten. Zwischen all denjenigen, die versuchen, in den Genuss von Umverteilung zu kommen bzw. ihre Marktergebnisse vor Umverteilung zu schützen, steht die Regierung. Das Ziel einer Regierung besteht in erster Linie darin, wiedergewält zu werden. Um wiedergewählt zu werden, benötigt man Unterstützung, und Unterstützung kann man dadurch kaufen, dass man bestimmte der beschriebenen Interessen bedient, in dem man umverteilt, im Namen der sozialen Gerechtigkeit.
Diese unvermeidbare Degeneration der umverteilenden Regierung zum Handlanger unterschiedlichster Interessen und der unvermeidbare Streit darüber, was denn nun sozial gerecht ist und ab welcher Höhe eine Zuwendung sich als sozial gerecht qualifiziert, hat Hayek dazu veranlasst, den Begriff der sozialen Gerechtigkeit rundweg zu verwerfen, und nach dem Gesagten kann man ihm eigentlich nur zustimmen.
Hayek, Friedrich A. von (1977). Soziale Gerechtigkeit – eine Fata Morgana. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 16. April 1977, S.13.