Ein Hilferuf, der auf Politaia veröffentlicht wurde, und von dem wir im Zusammenhang mit dem Beitrag über Schulsozialarbeit erfahren haben, hat uns für Jugendämter und ihre Tätigkeiten, vor allem die Grundlage ihrer Tätigkeit sensibilisiert. Dies auch vor dem Hintergrund, dass unlängst, am 29. Juli 2013 das Statistische Bundesamt meldete, dass deutsche Jugendämter im Jahre 2012 107.000 Gefährdungseinschätzungen für Kinder durchgeführt haben. (Keine Pressemeldung war dem Statistischen Bundesamt die Veröffentlichung der Statistik zu “Vorläufigen Schutzmaßnahmen” wert, der man entnehmen kann, dass 2012 insgesamt 40.227 Kinder und Jugendliche in Obhut genommen wurden, 18.435 (46%) davon auf Betreiben des Jugendamts und.)
“Die Gefährdungseinschätzung”, so heißt es in der Pressemeldung des Statistischen Bundesamts, “wird vorgenommen, wenn dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines … Minderjährigen bekannt werden…”
Im angesprochenen Hilferuf, so kann man dem verlinkten Beitrag entnehmen, geht es um ein offensichtlich minderjähriges Mädchen, das wohl länger als 12 Tage dem Schulunterricht fern geblieben ist. Entsprechend hat “das Jugendamt” veranlasst, dass morgens um 6.55 Uhr die Tür zur Wohnung der Mutter des Mädchens aufgebrochen und das Mädchen in die Jugendpsychiatrie Regensburg eingewiesen wurde.
Ein solches brachiales Vorgehen, zu dem es offensichtlich nur wenig Anlaß braucht, weckt – zumindest bei kritischen Gemütern – die Frage, welche Vollmachten Jugendämter auf welcher rechtlichen Grundlage haben. Wir haben auf ScienceFiles schon häufiger die Ansicht geäußert, dass der vorgebliche Schutz von Kindern und Jugendlichen im Rahmen einer staatsfeministischen Ideologie genutzt wird, um Freiheitsrecht, in diesem Fall die Rechte von Eltern einzuschränken bzw. zu beseitigen. So wird der Jugendschutz genutzt, um Zugang und Freiheit des Internet zu beschränken oder um Konsumgewohnheiten Erwachsener zu illegalisieren uvm. Entsprechend stellt sich uns die Frage, ob Vorgehen wie das beschriebene, das in die Klasse der “Inobhutnahmen” fällt, einen Einzelfall darstellen, systematisch zu finden sind, um z.B. Eltern aus der Unterschicht zu terrorisieren, die vom Mittelschichtsideal der “Elternschaft” abweichen, oder um z.B. Kinder, die nicht dem Schülerideal der öffentlichen Schule entsprechen unter die Ägide staatlicher Instanzen zu stellen und aus ihrem Elternhaus zu entfernen und – vor allem – mit welchen rechtlichen Grundsätzen sie legitimiert werden.
Die oben angesprochene Statistik des Statistischen Bundesamtes hilft schon ein wenig weiter. Die 107.000 Einschätzungen der Gefährdung des Kindeswohls sind eigentlich 106 623. In 16.875 Fällen kamen die Einschätzer vom Jugendamt zu dem Ergebnis, dass eine aktue Gefährdung des Kindeswohls vorliegt, in 21.408 Fällen haben sie eine latente Gefährdung ausgemacht. Der Unterschied zwischen beiden besteht, soweit sich feststellen lässt, darin, dass im ersten Fall, das vermeintlich gefährdete Kind aus der Familie entfernt wird, während im zweiten Fall die gesamte Familie unter die Aufsicht des Jugendamtes gestellt wird. Für einen Sozialforscher ist zunächst jedoch interessant, dass die Einschätzer der Kindeswohlgefährdungen in 68.340 oder 64,1% der Fälle, die ihnen bekannt werden, eine Familie heimsuchen, bei der sich keine Kindeswohlgefährdung feststellen lässt. Eine Fehlerquote von 64% ist normalerweise Anlass, das Prozedere zu hinterfragen. Im vorliegenden Fall sollte es daher Anlass sein, die Frage zu untersuchen, welche “Verdachtsmomente” Jugendamtsmitarbeitern zur Intervention in Familien ausreichen, denn ganz offensichtlich sind die entsprechenden “Verdachtsmomente” zu vage, um die großflächige Intervention, über die das Bundesamt Statistik führt, zu legitimieren.
Davon abgesehen stellt sich die Frage, was man unter “Kindeswohl” und einer Gefährdung des Kindeswohls zu verstehen hat. Wie immer, wenn es um Kinder, Jugendhilfe oder irgend etwas geht, was mit Sozialer Arbeit, Pädagogik oder Sozialpädagogik zu tun hat, trifft man zunächst auf eine erstaunliche Leere. Eine konkrete Definition dessen, was man als akute Kindeswohlgefährdung anzusehen hat, ist nicht auffindbar. Eine Broschüre des BMFSFJ, die in Kapitel 7 verspricht anzugeben, wie sich Kindeswohlgefährdung erkennen lasse, zeigt eine Vielfalt körperlicher Verletzungen, also Belege für eben keine Gefährdung, sondern für eine erfolgte Schädigung. Wie so oft, betreiben öffentliche Institutionen eine Vermengung von tatsächlichen Ereignissen und möglichen Ereignissen. Wie so oft, steht dahinter eine Agenda von Herrschaft und Kontrolle.
Letzteres wird deutlich, wenn man die Publikation des Deutschen Jugendinstituts mit dem Titel “Handbuch Kindeswohlgefährdung” zu Rate zieht und den darin von Heike Schmidt und Thomas Meysen verfassten Beitrag mit dem Titel “Was ist unter Kindeswohlgefährdung zu vestehen?” liest. Das erste Indiz dafür, dass hier Herrschaft und Kontrolle unter dem Deckmantel des Kinderschutzes ausgeübt werden soll, findet sich darin, dass das Verständnis von Kindeswohlgefährdung nicht an konkreten Tätigkeiten, die das Kindeswohl gefährden, gebunden ist, sondern an juristische Sprachspiele.
So stellen Schmidt und Meysen zunächst fest, dass es drei Kriterien sind, die eine Kindeswohlgefährdung bestimmen:
eine gegenwärtig vorhandene Gefahr,
die Erheblichkeit der Schädigung und
die Sicherheit der Vorhersage.
Bereits in dieser Auflistung ist deutlich, dass es nicht um aktuelles Kindeswohl oder den Schutz von Kindern gehen kann. Man lasse sich nicht täuschen, von der “Erheblichkeit der Schädigung”, denn damit ist kein Zustand gemeint, der eingetreten ist, sondern einer, der eintreten könnte, wie sich zeigt, da die Sicherheit der Vorhersage der Gefährdung eine Rolle spielen soll.
Gefährdung des Kindeswohls ist eine subjektive Variable, die von Beobachtern, die nicht Familie und nicht das betroffene Kind sind, objektiviert werden soll, in diesem Fall vom Jugendamt. Entsprechend ist die Einschätzung einer “gegenwärtig vorhandenen Gefahr” der Dreh- und Angelpunkt der Kindeswohlgefährdung. Eine gegenwärtig vorhandene Gefahr kann ein Jugendamtsmitarbeiter bereits orten, wenn elterliches Tun oder Unterlassen aus seiner Sicht inadäquat ist, konkrete Lebensumstände nicht der Norm entsprechen bzw. die Entwicklung des Kindes von der gesellschaftlichen Norm abweicht. Wie sehr diese drei Kriterien der Willkür oder der Tageslaune von Jugendamt und Familienrichter ausgeliefert sind, zeigt sich an den folgenden beiden Zitaten aus dem Beitrag von Schmid und Meysen:
“In der Praxis wird es in vielen Fällen jedoch darauf ankommen, Lebensumstände bzw. Tun oder Unterlassen der Eltern mit den Bedürfnissen des Kindes in Beziehung zu setzen … Da die Bedürfnisbefriedigung des Kindes … maßgeblich ist, muss ein solches elterliches Tun oder Unterlassen gegenüber dem Familiengericht in der Regel nicht mit dem gleichen, sehr hohen Beweisstandard nachgewiesen werden.” (2-5)
Die Kindesbedürfnisse werden in diesem Fall selbstverständlich von den Mitarbeitern des Jugendamts definiert, die sich zum Anwalt der Kinder machen, um deren Bedürfnisse nicht nur zu definieren, sondern auch gegen die Eltern der Kinder zu vertreten. Die jugendamtliche Phantasie darüber, in welchem Maße die vom Jugendamtsmitarbeiter für wichtig befundenen und den Kindern zugeschriebenen Bedürfnisse von den Eltern nicht erfüllt werden, reicht dann aus, um vor Gericht eine Inobhutnahme zu erwirken, denn nichts anderes sagen die “nicht gleichen … Beweisstandards” aus.
“Ein Verzicht auf eine konkret benennbare gefährdungsursächliche Einzelhandlung ist dann möglich, wenn bei der Suche nach der Ursache für die Gefahr im Rahmen der Fallkategorie des “unverschuldeten Versagens” argumentiert werden kann, dass die betroffenen Sorgeberechtigten aufgrund persönlicher, familiärer oder im Kind bzw. in der wechselseitigen Beziehung begründeter Umstände in einem derartigen Ausmaß in ihrer Entwicklungsfähigkeit eingeschränkt sind, dass das Auftreten einer Gefährdung mit ziemlicher Sicherheit angenommen werden kann”.
Wenn also ein Jugendamtsmitarbeiter der Ansicht ist, ein Sorgeberechtigter sei überfordert mit der Erziehung seines Kindes, aus persönlichen, familiären Gründen oder weil die Beziehung zu seinem Kind belastet ist, wodurch auch immer, der Phantasie sind hier keine Grenzen gesetzt, dann kann er aus seiner unbegründeten Meiunung eine Prognose für die Zukunft ableiten und eben einmal annehmen, dass das “Auftreten einer Gefährdung mit ziemlicher Sicherheit angenommen werden kann”. Angesichts der prognostischen Fähigkeiten, die Mitarbeitern in Jugendämtern hier eben einmal zugeschrieben werden, fragt man sich, warum die Mitarbeiter es nötig haben, Mitarbeiter des Jugendamts zu sein, denn da sie offensichtlich in die Zukunft blicken können und damit das können, was trotz elaborierter statistischer Verfahren Sozialforschern nur mit Wahrscheinlichkeit möglich ist, sollten Sie Lotto spielen und den Hauptgewinn nutzen, um sich lebenslang nach Mallorca abzusetzen.
Wieder einmal steht am Ende einer Analyse, die nach der Basis erheblicher Eingriffe gesucht hat, die z.B. das Aufbrechen einer Haustür und der damit einhergehende Übergriff auf die Unverletztlichkeit der Wohnung, sowie die Verfrachtung eines Kindes in die Kinderpsychiatrie darstellt, die Feststellung, dass die entsprechenden Eingriffe auf Willkür und Mutmaßung basieren. Abermals muss festgestellt werden, dass Unsicherheit, die daraus entsteht, der Willkür und Mutmaßung öffentlicher Institutionen und ihrer Bediensteter ausgesetzt zu sein, das ist, was faschistische Systeme auszeichnet. Abermals muss festgestellt werden, dass Kinder zum Staatsgut geworden sind und Eltern ihre Erziehungsrechte solange ausüben dürfen, so lange sie nicht den Argwohn der Schergen ihres Staates erregen. Und um es noch einmal zu sagen: Wer in Kenntnis dieser Umstände Kinder in die Welt setzt, dem ist wirklich nicht mehr zu helfen.
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Der obige Fall klingt in der Tat außergewöhnlich. Allerdings sollte man auch nicht vergessen, dass da häufig Besuche in der selben Familie erfolgen, die erst einmal Hilfsangebote erhalten, bei denen geprüft wird, ob etwas bedenklich ist und bei denen Gespräche stattfinden.
Erst wenn man merkt, dass die Hilfe nichts bringt kommt dann üblicherweise als ultima ratio die Herausnahme aus der Familie.
Einen Einzelfall, in dem eine Tür aufgebrochen wird, mit den Standardfällen zu vergleichen halte ich nicht für sinnvoll.
Natürlich sind alle Entscheidungen auch juristisch angreifbar. Wenn die erste Instanz Mist baut, dann bleibt eben noch die zweite Instanz,zum OLG
Ich kann euch sagen wo die “Fehlerquote von 64%” herkommt: Von Müttern die in Sorgerechtsstreitigkeiten nicht davor zurückschrecken, die Väter mit ausgedachten Vorwürfen zu denunzieren. So geschehen in meinem direkten Umfeld. Der Betroffene berichtet, dem Mitarbeiter des Jugendamtes wäre der Besuch höchst peinlich gewesen, aber da der Vorwurf der “nicht kindgerechten Wohnung” im Raum stand “müsse er das untersuchen”. Er untersuchte die Wohnung, trank einen Kaffee, sprach sein Mitleid aus und attestierte die “Kindgerechtheit” der Einrichtung. Die Mutter fand trotzdem Wege ihm den Umgang zu verweigern, als “Ärztin” findet man immer etwas was dem Kind fehlt und grade heute leider den Besuch verhindert.
meiner erfahrung nach kommen inobhutnahmen wirklich als letzte möglichkeit zum einsatz, um ein kind zu schützen. dann müssen aber wirklich schwerwiegende gründe (nachweisliche misshandlung oder lebensbedrohliche unterversorgung) wahrnehmbar sein. wenn ein kind der schule fernbleibt, würde keine derartig teure maßnahme wie eine inobhutnahme druchgeführt werden. seit einigen jahren gibt es einen “katalog” in dem aufgeschlüsselt ist, welche rahmenbedingungen als kindeswohlgefährdend gelten. aus meiner sicht hat dies die arbeit mit familien erleichtert, weil mehr klarheit besteht
auch diese broschüre (und ich halte mich für einen kritischen leser) kommt mir jetzt nicht so nazimäßig vor:
ich habe einmal im netz von einem fall gelesen, der auf eine überreaktion eines jugendamtes schließen lässt, aber gängig ist es nicht, in funktionierenden familien, kinder zu entfernen… insofern erscheint ihr beitrag etwas neben der praxis
Die verlinkte Broschüre bestätigt auf Seite 32 eigentlich genau die Beliebigkeits-Vorwürfe, die Herr Klein erhebt: Kindeswohlgefährung ist … ein Handeln oder Unterlassen … das zu … führen KANN.
Viel beachtenswerter ist aber, dass (S. 76) “Kontakte mit Einrichtungen der sozialen Kontrolle (z. B. Jugendamt)” einen Risikofaktor für Kindeswohlgefährdung darstellten. Nach obiger Definition sollte sich das Jugendamt also von Kindern fernhalten, da das das Kindeswohl gefährdet?
das ist denke ich eher so gemeint, dass eine Korrelation besteht, dass in familien, die schon einmal mit Einrichtungen der sozialen Kontrolle (z. B. Jugendamt) in berührung gekommen sind, ein erhöhtes “risiko” besteht (ähnlich bei den beschreibungen von risikofaktoren z.b. bei psychischen erkrankungen , aber da kennt sich hr. klein besser aus, denke ich)
ich bin mir sicher, dass man noch mehr textpassagen findet, in die man obige these der überkontrollierenden, dabei aber unklaren jugendhilfe hinein interpretieren kann, insgesamt hatte ich aber den oberflächlichen eindruck, dass auch ein paar elternfreundliche gedankengänge drin waren (S. 92, Haltung zu den Eltern) – also nicht ganz so nazimässig…
und aufgrund der finanziellen lage vieler jugendämter kommt eine inobhutnahme meistens als letzte massnahme in bertacht… dem genannten beispiel (der hilferuf aus dem netz) kann entnommen werden, dass möglicherweise eine intrige dahintersteckt (so hab ich das verstanden) – die regel ist es sicher nicht und auch kein trend in meinem beruflichen umfeld, ich hoffe in anderen regionen auch nicht – ich vertrete die haltung – “so viel wie nötig, sowenig wie möglich” (was hilfe betrifft)
Habe mir Ihre verlinkten “Kriterien” angesehen. Zimmlich willkürlich. Wenn die Überprüferin zB überzeugte Antiraucherin ist, die Eltern aber Raucher, schwant mir übles.
Der letzte Absatz Ihrer Antwort ist aufschlußreich, denn entweder schützt vor Kinderentzug teilweise die finanzielle Lage der JA, oder aus eben diesem Grund wird teilweise eine wirklich notwendige Maßnahme nicht durchgeführt. Wenn also Geld da ist, wird es auch ausgegeben und wenn keins mehr da ist, wird nicht geholfen? Ist das so zu verstehen? (” aufgrund der finanziellen lage vieler jugendämter kommt eine inobhutnahme meistens als letzte massnahme in bertacht” -Wartet erstmal, bis wir mehr Geld bekommen, dann räumen wir erstmal richtig auf!)
es gab vor einigen jahren in einer mittelgroßen stadt einen skandal, weil der amtsleiter inoffiziell hat verkünden lassen, dass aufgrund von knappem budget keine inobhutnahmen für das kalenderjahr durchzuführen sind. viele in heimen untergebrachte kinder sollten von heute auf morgen in ihre herkunftsfamilien zurück, einfach weil das geld knapp war. herausgekommen ist es weil mitarbeiter des jugendamtes sich geweigert haben da mitzumachen…
ich betreue u.a. kindern, deren eltern zigaretten auf ihrer haut ausgedrückt haben oder mit ihren neunjährigen kindern bier trinken und joints rauchen und das normal finden…noch nie habe ich in acht jahren jugendhilfe erlebt, dass aus einer funktionierenden mittelschichtsfamilie einfach ein kind rausgenommen wird, weil es nicht zur schule geht – da gib es nun wirklich wichtigeres zu tun, diese seite der jugendhilfe kenne ich nicht…
@ derdiebuchstaben… natürlich ist “das” so zu verstehen, wo spielt den geld keine rolle? und inwiefern ist es relevant, dass du die kriterien willkürlich findest? sie orientieren sich an den grundbedürfnissen eines kindes und helfen strukturiert eine einschätzung zu vollziehen, ob da wer raucht oder nicht, spielt keine große rolle…wobei ich sagen muss, dass eltern, die im auto rauchen, während ihre kinder drinsitzen, auf mich einen schlechten eindruck machen
amtsmissbrauch finde ich schlimm und das oben geschilderte schicksal macht mich wirklich traurig, aber ich glaube nicht, dass das ein trend ist, das war meine aussage…
Wenn eine Korrelation besteht, und man sie für erwähnenswert hält, muss man sie auch erklären. Eine mögliche Erklärung ist, dass – wie ich erwähnt habe – Jugendämter das Kindeswohl gefährden. Ihre Andeutung könnte man so formulieren, dass Jugendämter offenbar nicht weiterhelfen (sonst wäre da kein erhöhtes Risiko). Oder aber man nimmt es als selbstversstärkende, intendierte (intrigante) Maßnahme: Wenn du schon Kontakt mit dem Jugendamt hast, bist du eh schon abgestempelt.
Ich sehe da kaum Raum für eine “positive” Interpretation.
Die totalitäre Parallele bezieht sich denke ich nicht auf einzelne Sätze, sondern auf die grundlegende Beiliebigkeit – vergleiche (http://www.lpb-bw.de/publikationen/euthana/euthan11.gif) “Meldepflichtig [und damit Hinrichtungskandidat] ist … Schwachsinn jeder Art”.
“seit einigen jahren gibt es einen “katalog” in dem aufgeschlüsselt ist, welche rahmenbedingungen als kindeswohlgefährdend gelten.”
Wo kann man diesen Katalog einsehen? Wenn denn der Katalog eindeutige Kriterien hat, wäre ja der Kritik der Beliebigkeit von Kindeswohlgefährdung der Wind aus den Segeln genommen. (Sie hätten dann sicher schon solch eine Katalog vorgelegt?)
Sollte aber die Kindeswohlgefährdung der willkürlichen Beurteilung des JA überlassen sein, wie können Sie diese Praxis verteidigen? Wer schützt dann den Einzelfall vor dem Jugendamt? Kommen Sie mir nicht, wie Christian AE, mit einem OLG. Das wäre gerade dieser Tage recht lächerlich. Mollath ist zwar kein Kind, aber auch OLGs haben sich einer wirksamen Überprüfung seines Falls verweigert. Und es besteht kein Grund anzunehmen, daß es bei Kindeswohlgefährdung anders sein sollte.
wir haben einen fast 3jährigen sorgerechtsstreit um den sohn meiner lebensgefährtin fast für uns entschieden. wir mußten begleiteten umgang akzeptieren zur wiederannäherung, dem jungen wurde 4 monate lang gesagt,das die mama bei den engeln ist. da war er etwa 2 jahre alt.
wir mußten ins einzugsgebiet des kiga ziehen. kurz zuvor wurde meiner freundin am telefon gesagt, das sie nicht mehr daheim auf zu tauchen brauch. noch nicht mal klamotten oder andere persönliche dinge durfte sie holen. wir mußten zum drogenscreening und meine freundin sogar noch ein psychologisches gutachten über sich ergehen lassen.
wir haben jedem bewiesen und alles auferlegte gemeistert, sehen endlich einem ruhigerem familienleben entgegen. die beiden kids kommen gut miteinander klar, wir haben eine gemeinsame 1jährige tochter, beide sind gesund und fühlen sich wohl.
egal wo wir auftauchen, ziehen alle beide die gesamte aufmerksamkeit auf sich und begeistern die leute um uns herum in einem außergewöhnlichem maße.
unser leben pendelte sich langsam auf normale bahnen ein, als vor kurzem das jugendamt erneut mit den selben vorwürfen an unsere tür klopft. diesmal geht es soweit, das nun von “in obhutnahme durchs jugendamt” die rede ist!!!
das bereits im bericht der jugendamtmitarbeiterin bereits widersprüchliche aussagen enthalten sind, interessiert nicht. sogar eine falschaussage eines polizisten kann belegt werden.
wir haben nichts gemacht,was die kinder in gefahr gebracht hätte. bin selbst adoptiert, weiß also, wie übel so etwas für ein kind sein kann.
oft,wenn ich meine kleine ins bett bringe,heul ich vor machtlosigkeit und unbändiger wut auf amt und justiz, die es mißgünstigen menschen sehr leicht macht, familien zu zerstören. ein anonymer anruf genügt, um eine familie mindestens zu schädigen1.
das geschieht mitten in deutschland, ein zivilisiertes und fortschrittliches land. treffen kann es jeden, jeden tag.
ANDERES KIND, NEUER FALL!!! ES GEHT NUR UMS KINDESWOHL!!!
seit wir zur zweifelsbeseitigung der unterernährung im krankenhaus waren, klammert die kleine viel mehr und läßt sich nur ungern auf den rücken legen…pampers anziehen wird da interessant.
lest ma in den blogs, bevor ihr kinder macht. die anzahl der mutwillig zerrissenen familien ist erschreckend. sogar europäische rechtsprechung wird bewußt mißachtet.
“Wir haben auf ScienceFiles schon häufiger die Ansicht geäußert, dass der vorgebliche Schutz von Kindern und Jugendlichen im Rahmen einer staatsfeministischen Ideologie genutzt wird, um […] die Rechte von Eltern einzuschränken bzw. zu beseitigen. “
Daran habe auch ich keinen Zweifel.
Es gibt noch einen weiteren offensichtlichen Grund: Arbeitsbeschaffung für eine parasitäre Subkultur von Sozialarbeitern, Psychologen, Anwälten, Richterinnen u.dgl. mehr. Alle Beteiligten arbeiten sich gegenseitig in die Hände. Es handelt sich um eine Art von organisierter Kriminalität.
Der Hintergrund ist die bereits vollzogene Etablierung eines Doppelstaates, bestehend aus Normenstaat + Maßnahmenstaat. Dies hat soeben Thorsten Hinz in der JF sehr schön erläutert, siehe Der doppelte Staat.
Mir und meiner Ex-Frau wurde vor einigen Jahren das gemeinsame Sorgerecht für unser Kind entzogen und auf eine Vormünderin übertragen. Dabei war weder eine Kindeswohlgefährdung ausgesprochen worden, noch wurde der Beschluß jemals begründet. Klagen beim OLG, dann beim Verfassungsgericht wurden als zulässig anerkannt, aber verworfen.
Allerdings hat auf meine Eingaben die Vormünderin nachträglich festgestellt, daß eine Trennung von den Eltern, “besonders vom Vater”, ihrer Meinung nach erforderlich sei. Inzwischen ist der Junge tatsächlich seelisch geschädigt; sein Leistungsstand ist gleichbleibend schlecht. Die letzte Versetzung hat er wieder mit Ach und Krach geschafft, und das bei einem IQ von angeblich 141.
Und die Zusammenarbeit mit den Kinderheimbetreibern funktioniert tadellos.
Es entstehen auch immer mehrt Heime im Ausland – die müssen natürlich auch
belegt werden.
Warum verklagt ihr nicht die Familienministerin perlönlich? Kommt doch sicher gut
vor den Wahlen.
bei korrelationen kennt sich hr. klein besser aus, ob er sich mit bei psychischen krankheiten gut auskennt, kann ich nicht beurteilen – no fronting, hr. klein…
Auf der Seite nach dem Satz “In die Psychiatrie eingewiesen” suchen.
Hintergrund ist dabei, dass es in Deutschland eine wachsende Menge von Eltern gibt, die sich dem Bildungssystem verweigern. Gründe dürften sciencefiles-Lesern bekannt sein. Interessant sind aber die Sanktionen des Jugendamts: Bußgelder, Haftstrafen für Eltern, Stellen eines Vormundes, Kinder per Polizei in die Schule bringen lassen, bei eintretenden psychischen Auffälligkeiten Einweisung von Kindern (immerhin erstmal nur die Kinder) in die Psychiatrie (und wenn man sich die Leidensgeschichten von manchen Kindern durchliest, wer würde da _nicht_ auffällig werden?)
Wer sein Kind beim sog. “Staat” registrieren lässt überträgt das Eigentum an dem Kind an den Staat.
Damit werden die Eltern zu Treuhändern im Auftrag des “Staates”, das Kind im Sinne des “Staates” zu erziehen.
Kommen sie ihren Pflichten nicht nach, kommt der “Staat” holt sich sein Eigentum und “erzieht” es selbst.
Der “Staat” braucht systemgläubige und -nützliche Mitläufer für seine Zwecke.
Niemand sollte außer acht lassen, dass Jugendhilfe ein Geschäftsmodell ist. Da die Jugendlichen in einer normalen Umgebung therapiert werden sollen kaufen Investoren, meist mit kirchlichem Hintergrund, Grundstücke in guten bis sehr guten Lagen aber erst dann, wenn der Vertrag mit dem zuständigen Jugendamt abgeschlossen ist. Der Vertrag sieht vor, dass für die zur Verfügungstellung von Therapieplaetzen und nicht für die belegten Plätze gezahlt wird. Das verlangt der Investor zu seiner Sicherheit da das Belegungsrecht beim Jugendamt verbleibt. Damit der Investor nunmehr richtig verdienen kann wird das Therapieheim nur zu einem drittel belegt. Es geht leider nicht anders da man das nötige Fachpersonal nicht findet. Sollte dann doch mal ein Platz frei sein wird das Jugendamt für Belegung sorgen ……. Ein Therapieplatz kostet dann pro Tag € 370, mögliche Belegung ca. 26 Jugendliche / Kinder. Kosten ca. 3,1 Mio. im Jahr das bei einem 10 Jahresvertrag. Dabei gibt es Urteil des BVGericht das solche Häuser in bestimmten Wohnlagen nicht gebaut werden dürfen. Sollte nun jemand darauf Klage einreichen ist er Kinder feindlich und die Mafia macht weiter. So ist es.
So einfach ist das alles leider überhaupt nicht. Was wäre wenn das Recht der Eltern gestärkt wird? Wie sieht es eigentlich aus bei Eltern oder Elternteilen die an einer psychischen Erkrankung leiden und seit Jahren stetig zunehmen und dabei gibt es eine Dunkelziffer bzw. Eltern die überhaupt nicht untersucht bzw. diagnostiziert sind weil sie einfach keinen Arzt aufsuchen. Und was wäre wenn das Recht des Staates gestärkt wird. Gäbe es dann viele Herausnahmen von Kindern und Jugendlichen aus den Familien? Wenn ich betrachte was so eine Inobhutnahme oder gar eine Heimunterbringung so kostet Tagessätze von 200€ sind da eher noch billig. Also wie kann es mit dem Auftrag des Jugendamtes sprich dem Wächteramt weitergehen? Zunehmende Verwahrlosung vernachlässigung ect. der Kinder einfach hinnehmen und vielleicht sogar noch wegschauen? Oder ist der Kostendruck sowieso schon längst zu hoch um überhaupt frei über das sogenannte Kindswohl sprechen zu können?
Das “Kindeswohl” ist ein typisches Beispiel der Begriffsverwirrung von Seiten interessierter Kreise. Leicht durchschauen kann man das Spiel, wenn man sich anschaut: Strafbar macht sich, wer Schutzbefohlene wissentlich einer sie gefärdenden Situation aussetzt. Ich weiß den Paragraphen nicht mehr, spielt auch keine Rolle, hört sich ja sinnvoll an. Nur werden diese Gesetze gänzlich falsch angewandt, nämlich nicht gegen Schulämter und Schulträger beispielsweise, sondern gegen die Eltern, die Ihre Kinder genau davor schützen. So ist es überall, das werdet Ihr auch bei dem Recht auf Kindergarten oder Krippenplätze sehen: Das wird dann nicht als Recht gegenüber den staatlichen Stellen ausgelegt, sondern als Recht des Kindes gegen die eigenen Eltern, die der Vernichtung ihrer Kinder in solchen Einrichtungen natürlich nicht tatenlos zuschauen können. Wir müssen also weg kommen von den Begriffsverwirrungen und lernen, die Gesetze richtig anzuwenden, also zum Schutz der Menschen vor Übergriffen. Das setzt genau die Moralität und Integrität voraus, die uns die Obrigkeit aberziehen möchte. Ich bin unendlich froh darüber, daß wir diesen Drecksladen bald los sind.
Zeigt die Leute vom Jugendamt an – auch diese haben in der sog. “BRD” keine Legitimation.
Und arbeiten mit richterlichen Urteilen und Beschlüssen welche vom Richter nicht unterschrieben sind – Klage einreichen + Schadenersatzforderung.
Belest Euch zum Thema Keine Staatsgerichte/ BRD GmbH usw. usw.
Da macht es sich ein Jugendamt Deggendorf leichter. Steckt Kinder mit Hilfe der Mutter in verschiedene Heime.
Gibt dem sorge-berechtigtem Vater fast keine Auskünfte über sexuelle Handlungen in den Interneten bzw. Heimen. Die Mutter erscheint nicht bei Gerichtsterminen und muß Ordnungsgeld zahlen. Kann jedoch vom Gerichtsvollzieher auch beim vierten mal nicht angetroffen werden. Jedoch gibt man dem Vater die Möglichkeit beim eigenen Sohn mit Gerichtsbeschluss die Wohnung aufbrechen zu lassen. Nachfrage beim Jugendamt “Wir haben mit der Mutter telefoniert, dem mingerjährigen Sohn geht es gut”
hallo,
nein, inobhutnahme durch das jugendamt sind nicht die ausnahme, sondern mittlerweile die regel!
meine geschichte mag manchem vielleicht dazu verleiten, ich wolle mich wichtig machen. nur leider ist sie wahr. denn seit dem inkrafttreten des neuen kinderschutzgesetzes im januar 2012 hat das jugendamt mit dem segen der bundesregierung nun freie handhabe, wenn es darum geht, ein kind aus seiner familie zu entfernen, weil ja eventuell das kindeswohl gefährdet sein könnte.
ich bekam letztes jahr eine tochter. sie musste leider per kaiserschnitt geholt werden.
noch während der schwangerschaft war immer wieder von kindeswohlgefährdung die rede. ich nehme mal an, weil ich nach der geburt keine wie auch immer geartete hilfe in anspruch nehmen wolle und auch eine familienhebamme ablehnte. die mich während der schwangerschaft betreuende ärztin war der ansicht, ich sei total mit der situation überfordert und dem umgang mit einem neugeborenen in keinster weise gewachsen. sie behauptete immer wieder, ich wüsste gar nicht, was mit einem säugling auf mich zukäme. ich habe immer wieder betont, dass ich das sehr wohl wüsste, da ich bereits zwei kinder vom säuglingsalter an betreut und teilweise sogar in obhut hatte. sie ließ sich jedenfalls nicht davon überzeugen, dass ich auch ohne hilfe von wem auch immer zurecht kommen
ein geburtsvorbereitungsgespräch brachte dann das jugendamt ins spiel. und das nur, weil ich an dem tag wirklich sehr schlecht drauf war und ziemlich neben mir stand. merkwürdigerweise stellte mir die ärztin, die das gespräch mit mir und meinem mann (worüber sie sich auch mokierte, dass ich zu diesem gespräch meinen mann mitbrachte! ich finde das selbstverständlich, er war ja auch bei jeder vorsorgeuntersuchung dabei!) führte, ziemlich zu anfang die frage stellte, ob ich mein kind zur adoption freizugeben gedenke oder freigeben wolle. ich verneinte dies vehement, zu lange hatte ich auf die erfüllung dieses herzenswunsches gewartet. daraufhin standen ein paar wochen später zwei frauen vom jugendamt vor meiner tür und begehrten einlass, um zu überprüfen, ob die wohnräume auch kindgerecht seien. ich habe ihnen den zutritt verwehrt, was ja auch mein gutes recht ist, wie ich finde.
keine 24 stunden nach der geburt meiner tochter erhielt ich von meinem mann die schockierende nachricht, dass man uns das sorgerecht enztogen habe. bis auf das umgangsrecht hatte man uns der elternschaft beraubt.
mein verdacht zum damaligen zeitpunkt war, dass es seit dem gespräch im krankenhaus bereits potentielle adoptiveltern gab. diesen verdacht werde ich auch heute noch nicht los.
erst vor gericht wurde in einer für mich nervenaufreibenden verhandlung das sorgerecht wieder auf uns übertragen, allerdings mit erheblichen auflagen seitens des jugendamtes.
ich habe immer kooperiert. in wenigen wochen läuft die “hilfe zur erziehung'” aus. und ich habe das ungute gefühl, dass der für meinen fall zuständige sachbearbeiter dann seinen willen bekommt und ich nach der besprechung ohne meine tochter nach hause gehen muss.
er hält mich als mutter für total ungeeignet, ist der ansicht, ich könne die bedürfnisse meines kindes weder erkennen noch ihnen gerecht werden bzw. nachkommen. ich wäre aufgrund meiner eigenen biographie nicht in der lage, eine stabile, emotional gefestigte bindung zu meinem kind aufzubauen.
eine emotionale beziehung und auch bindung besteht bereits zum ungeborenen kind, wenn man die ersten zaghaften bewegungen spürt.
sicher sind auch ängste ganz normal: wie wird die geburt verlaufen? wie wird das leben mit dem kleinen wurm? wie weit muss ich für mein kind zurückstecken? worauf verzichten?
stellt sich nicht jeder, der ein kind erwartet, diese fragen? und seit wann resultiert aus massiven ängsten eine kindeswohlgefährdung? oder seit wann bekommt das jugendamt eine meldung über zu wahrscheinlich erwartende kindeswohlgefährdung – hungern lassen, keine köperhygiene durchführen, nicht in der lage sein, die bedürfnisse des kindes zu erkennen und ihnen nachzukommen, das kind nicht physisch uns psychisch stabil aufwachsen zu lassen -, nur weil man diesen ängsten im vertraulichen gespräch mit der behandelnden ärztin ausdruck verleiht?
ist man hierzulande jetzt schon soweit, selbst werdende eltern entgegen dem grundgesetz ihrer rechte zu berauben, in aller ruhe ihrer elternschaft auch nachgehen zu können?
und wer kann mir helfen, die gegen mich erhobenen vorwürfe zu entkräften?
welche mittel und zur not auch rechtsmittel gibt es, um gegen das jugendamt bzw. den sachbearbeiter vorgehen zu können?
es kann doch nicht sein, dass so einfach derartige vorwürfe, die an verleumdung grenzen, erhoben werden dürfen.
bitte, helft mir!!!
hier werden die elementaren menschenrechte außer kraft gesetzt! und auch artikel 1 des grundgesetzes! sowie das persönlichkeitsrecht (ich muss niemanden in meine räumlichkeiten lassen, wenn ich es nicht will; nur das jugendamt nimmt sich das recht heraus, dieses recht mit füßen zu treten!)!
ich weiß mir keinen rat mehr. wie gesagt, ich habe das ganze jahr über gute miene zum bösen spiel gemacht und kooperiert. nur, das was ich hier so lese, bestätigt leider nur meine befürchtung, dass mir mein kind doch noch genommen wird.
ich weiß nicht mehr, wohin ich mich noch wenden soll. nicht mal die medien reagieren! und das, obwohl wir doch angeblich in einer demokratie leben!
Nun, was Schulsozialarbeiter und sogenannte beratende Lehrer anrichten können, kann ich aus eigener Erfahrung berichten. Dazu muss ich ein klein wenig ausholen.
Im Vorjahr gab es an der Volksschule, die meine Tochter besucht, eine Helferkonferenz wegen eines verhaltensgestörten Schülers. Der Bub musste mit 12 Jahren immer noch die 3. Klasse der Grundschule besuchen. Zwei Jahre zuvor war er in einer Massnahme für Schwererziehbare untergebracht worden, nachdem er einer Lehrerin den Daumen abgebissen(!) hatte.
Ein Jahr danach kam er, als geheilt entlassen, betreut von einer Sozialarbeiterin und einem Erziehungshelfer des Jugenamtes, wieder an die Schule zurück. Und machte sogleich wieder im alten Stil weiter. Er bedrohte Schüler und Lehrer, störte den Unterricht, belästigte Mitschülerinnen auch sexuell. Zahlreiche Interventionen besorgter Eltern beim Jugendamt wurden abgeblockt, die Eltern als hysterisch und rassistisch (die Familie ist aus der Türkei) abgestempelt und es wurde immer wieder darauf verwiesen, dass der Junge ja bestens betreut sei. Nach etwa einem Jahr dann eskalierte der Zustand, der Junge wurde handgreiflich den Lehrern und sogar dem Direktor gegenüber, er brachte sogar eine Faustfeuerwaffe mit in die Schule und er schlug seinen Erziehungshelfer vor der Schule auf offener Strasse nieder.
Aussagen der Sozialarbeiter vom Jugendamt und Eltern gegenüber waren schlichtweg skandalös. So fragte mich eine von denen allen Ernstes, ob die Waffe, die der Junge mitgebracht hatte, denn geladen gewesen sei, denn es sei ja wohl ein Unterschied, ob er eine Waffe “nur zum Angeben” in die Schule mitbringe, oder ob diese auch geladen sei.
Hallo? Gehts noch?
Nun, es wurde die Helferkonferenz einberufen, da die Lehrerschaft sich inzwischen weigerte, den Jungen noch zu unterrichten, wir Elternvertreter wurden ebenfalls eingeladen und nicht zuletzt durch die von mir initiierte Unterschriftenaktion und meine Argumentation bei der Helferkonferenz, bei der die Schulsozialarbeiter und das Jugenamt halt leider nicht allzu gut wegkamen, konnte die Suspendierung des Jungen von dieser Schule erreicht werden.
So, und jetzt gehts los: Mein Sohn besucht die 2. Klasse der Mittelschule und wir hatten das Pech, dass die Sozialarbeiterin von der Volksschule an eben diese Mittelschule versetzt wurde.
Ein Mitschüler meines Sohnes ist zufälligerweise der Sohn des allerbesten Freundes der Mutter des suspendierten Schülers (die mir nach der Suspendierung gedroht hat, es war sogar eine Strafanzeige wegen gefährlicher Drohung gegen sie anhängig) und plötzlich bekam ich einen Brief vom Jugendamt, meine Wohnung sei stark verschmutzt und es wäre ein Hausbesuch vonnöten. Diesen hab ich abgelehnt und gegen die Schulsozialarbeiterin eine Verleumdungsklage angestrengt. Selbstverständlich hat das Jugendamt sofort den Familienrichter angestrengt und in der Sachverhaltsdartsellung, die der Sozialarbeiter dem Gericht übermittelt hat, stehen nur Lügen drin. So schreibt er zum Beispiel, ich hätte seit Jahren Hausbesuche boykottiert, obwohl ich noch nie mit dem Jugendamt zu tun hatte, ausser bei meinem Antrag auf Allimentationsvorschuss, da der Vater meiner Kinder sich ins Ausland abgesetzt hat und keine Allimente zahlt.
Nun muss ich zwei Monate lang mit den Lügnern vom Jugendamt kooperieren, obwohl ich
mir nichts anderes zu Schulden habe kommen lassen, als dass ich das Jugendamt kritisiert und das im Interesse von 127 Schülern gegenüber eines verhaltensgestörten Kindes.
Lieber Nils. Leider ist deine Meinung sehr einseitig! Mittlerweile betrifft es auch sehr viele Mütter, die vom Vater bei Gericht durch Lügen etc. Verunglimpft werden. Bin selbst Betroffen und kämpfe jetzt seit 1 jahr meine Kinder aus den Fängen des Jugendamts zu bekommen. Gruß alex
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Der obige Fall klingt in der Tat außergewöhnlich. Allerdings sollte man auch nicht vergessen, dass da häufig Besuche in der selben Familie erfolgen, die erst einmal Hilfsangebote erhalten, bei denen geprüft wird, ob etwas bedenklich ist und bei denen Gespräche stattfinden.
Erst wenn man merkt, dass die Hilfe nichts bringt kommt dann üblicherweise als ultima ratio die Herausnahme aus der Familie.
Einen Einzelfall, in dem eine Tür aufgebrochen wird, mit den Standardfällen zu vergleichen halte ich nicht für sinnvoll.
Natürlich sind alle Entscheidungen auch juristisch angreifbar. Wenn die erste Instanz Mist baut, dann bleibt eben noch die zweite Instanz,zum OLG
Ich kann euch sagen wo die “Fehlerquote von 64%” herkommt: Von Müttern die in Sorgerechtsstreitigkeiten nicht davor zurückschrecken, die Väter mit ausgedachten Vorwürfen zu denunzieren. So geschehen in meinem direkten Umfeld. Der Betroffene berichtet, dem Mitarbeiter des Jugendamtes wäre der Besuch höchst peinlich gewesen, aber da der Vorwurf der “nicht kindgerechten Wohnung” im Raum stand “müsse er das untersuchen”. Er untersuchte die Wohnung, trank einen Kaffee, sprach sein Mitleid aus und attestierte die “Kindgerechtheit” der Einrichtung. Die Mutter fand trotzdem Wege ihm den Umgang zu verweigern, als “Ärztin” findet man immer etwas was dem Kind fehlt und grade heute leider den Besuch verhindert.
meiner erfahrung nach kommen inobhutnahmen wirklich als letzte möglichkeit zum einsatz, um ein kind zu schützen. dann müssen aber wirklich schwerwiegende gründe (nachweisliche misshandlung oder lebensbedrohliche unterversorgung) wahrnehmbar sein. wenn ein kind der schule fernbleibt, würde keine derartig teure maßnahme wie eine inobhutnahme druchgeführt werden. seit einigen jahren gibt es einen “katalog” in dem aufgeschlüsselt ist, welche rahmenbedingungen als kindeswohlgefährdend gelten. aus meiner sicht hat dies die arbeit mit familien erleichtert, weil mehr klarheit besteht
auch diese broschüre (und ich halte mich für einen kritischen leser) kommt mir jetzt nicht so nazimäßig vor:
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Kindeswohlgef_C3_A4hrdung-Erkennen-und-Helfen,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf
ich habe einmal im netz von einem fall gelesen, der auf eine überreaktion eines jugendamtes schließen lässt, aber gängig ist es nicht, in funktionierenden familien, kinder zu entfernen… insofern erscheint ihr beitrag etwas neben der praxis
Die verlinkte Broschüre bestätigt auf Seite 32 eigentlich genau die Beliebigkeits-Vorwürfe, die Herr Klein erhebt: Kindeswohlgefährung ist … ein Handeln oder Unterlassen … das zu … führen KANN.
Viel beachtenswerter ist aber, dass (S. 76) “Kontakte mit Einrichtungen der sozialen Kontrolle (z. B. Jugendamt)” einen Risikofaktor für Kindeswohlgefährdung darstellten. Nach obiger Definition sollte sich das Jugendamt also von Kindern fernhalten, da das das Kindeswohl gefährdet?
das ist denke ich eher so gemeint, dass eine Korrelation besteht, dass in familien, die schon einmal mit Einrichtungen der sozialen Kontrolle (z. B. Jugendamt) in berührung gekommen sind, ein erhöhtes “risiko” besteht (ähnlich bei den beschreibungen von risikofaktoren z.b. bei psychischen erkrankungen , aber da kennt sich hr. klein besser aus, denke ich)
ich bin mir sicher, dass man noch mehr textpassagen findet, in die man obige these der überkontrollierenden, dabei aber unklaren jugendhilfe hinein interpretieren kann, insgesamt hatte ich aber den oberflächlichen eindruck, dass auch ein paar elternfreundliche gedankengänge drin waren (S. 92, Haltung zu den Eltern) – also nicht ganz so nazimässig…
wichtig war mir aber folgende aussage: menschen, die mit familien arbeiten, schätzen kindeswohlgefährdungen nicht willkürlich ein, sondern nach bestimmten kriterien, z.B.:
http://caritas.erzbistum-koeln.de/export/sites/caritas/caritas/fachbereiche/ki_ju_fam/kinderschutz/_galerien/download/arbeitshilfen/beratungsdienste/Kindeswohlgefaehrdung_Checkliste_DiCV_Koeln_2.pdf
und aufgrund der finanziellen lage vieler jugendämter kommt eine inobhutnahme meistens als letzte massnahme in bertacht… dem genannten beispiel (der hilferuf aus dem netz) kann entnommen werden, dass möglicherweise eine intrige dahintersteckt (so hab ich das verstanden) – die regel ist es sicher nicht und auch kein trend in meinem beruflichen umfeld, ich hoffe in anderen regionen auch nicht – ich vertrete die haltung – “so viel wie nötig, sowenig wie möglich” (was hilfe betrifft)
@Martin
Habe mir Ihre verlinkten “Kriterien” angesehen. Zimmlich willkürlich. Wenn die Überprüferin zB überzeugte Antiraucherin ist, die Eltern aber Raucher, schwant mir übles.
Der letzte Absatz Ihrer Antwort ist aufschlußreich, denn entweder schützt vor Kinderentzug teilweise die finanzielle Lage der JA, oder aus eben diesem Grund wird teilweise eine wirklich notwendige Maßnahme nicht durchgeführt. Wenn also Geld da ist, wird es auch ausgegeben und wenn keins mehr da ist, wird nicht geholfen? Ist das so zu verstehen? (” aufgrund der finanziellen lage vieler jugendämter kommt eine inobhutnahme meistens als letzte massnahme in bertacht” -Wartet erstmal, bis wir mehr Geld bekommen, dann räumen wir erstmal richtig auf!)
es gab vor einigen jahren in einer mittelgroßen stadt einen skandal, weil der amtsleiter inoffiziell hat verkünden lassen, dass aufgrund von knappem budget keine inobhutnahmen für das kalenderjahr durchzuführen sind. viele in heimen untergebrachte kinder sollten von heute auf morgen in ihre herkunftsfamilien zurück, einfach weil das geld knapp war. herausgekommen ist es weil mitarbeiter des jugendamtes sich geweigert haben da mitzumachen…
ich betreue u.a. kindern, deren eltern zigaretten auf ihrer haut ausgedrückt haben oder mit ihren neunjährigen kindern bier trinken und joints rauchen und das normal finden…noch nie habe ich in acht jahren jugendhilfe erlebt, dass aus einer funktionierenden mittelschichtsfamilie einfach ein kind rausgenommen wird, weil es nicht zur schule geht – da gib es nun wirklich wichtigeres zu tun, diese seite der jugendhilfe kenne ich nicht…
@ derdiebuchstaben… natürlich ist “das” so zu verstehen, wo spielt den geld keine rolle? und inwiefern ist es relevant, dass du die kriterien willkürlich findest? sie orientieren sich an den grundbedürfnissen eines kindes und helfen strukturiert eine einschätzung zu vollziehen, ob da wer raucht oder nicht, spielt keine große rolle…wobei ich sagen muss, dass eltern, die im auto rauchen, während ihre kinder drinsitzen, auf mich einen schlechten eindruck machen
amtsmissbrauch finde ich schlimm und das oben geschilderte schicksal macht mich wirklich traurig, aber ich glaube nicht, dass das ein trend ist, das war meine aussage…
Wenn eine Korrelation besteht, und man sie für erwähnenswert hält, muss man sie auch erklären. Eine mögliche Erklärung ist, dass – wie ich erwähnt habe – Jugendämter das Kindeswohl gefährden. Ihre Andeutung könnte man so formulieren, dass Jugendämter offenbar nicht weiterhelfen (sonst wäre da kein erhöhtes Risiko). Oder aber man nimmt es als selbstversstärkende, intendierte (intrigante) Maßnahme: Wenn du schon Kontakt mit dem Jugendamt hast, bist du eh schon abgestempelt.
Ich sehe da kaum Raum für eine “positive” Interpretation.
Die totalitäre Parallele bezieht sich denke ich nicht auf einzelne Sätze, sondern auf die grundlegende Beiliebigkeit – vergleiche (http://www.lpb-bw.de/publikationen/euthana/euthan11.gif) “Meldepflichtig [und damit Hinrichtungskandidat] ist … Schwachsinn jeder Art”.
@ Martin
“seit einigen jahren gibt es einen “katalog” in dem aufgeschlüsselt ist, welche rahmenbedingungen als kindeswohlgefährdend gelten.”
Wo kann man diesen Katalog einsehen? Wenn denn der Katalog eindeutige Kriterien hat, wäre ja der Kritik der Beliebigkeit von Kindeswohlgefährdung der Wind aus den Segeln genommen. (Sie hätten dann sicher schon solch eine Katalog vorgelegt?)
Sollte aber die Kindeswohlgefährdung der willkürlichen Beurteilung des JA überlassen sein, wie können Sie diese Praxis verteidigen? Wer schützt dann den Einzelfall vor dem Jugendamt? Kommen Sie mir nicht, wie Christian AE, mit einem OLG. Das wäre gerade dieser Tage recht lächerlich. Mollath ist zwar kein Kind, aber auch OLGs haben sich einer wirksamen Überprüfung seines Falls verweigert. Und es besteht kein Grund anzunehmen, daß es bei Kindeswohlgefährdung anders sein sollte.
wir haben einen fast 3jährigen sorgerechtsstreit um den sohn meiner lebensgefährtin fast für uns entschieden. wir mußten begleiteten umgang akzeptieren zur wiederannäherung, dem jungen wurde 4 monate lang gesagt,das die mama bei den engeln ist. da war er etwa 2 jahre alt.
wir mußten ins einzugsgebiet des kiga ziehen. kurz zuvor wurde meiner freundin am telefon gesagt, das sie nicht mehr daheim auf zu tauchen brauch. noch nicht mal klamotten oder andere persönliche dinge durfte sie holen. wir mußten zum drogenscreening und meine freundin sogar noch ein psychologisches gutachten über sich ergehen lassen.
wir haben jedem bewiesen und alles auferlegte gemeistert, sehen endlich einem ruhigerem familienleben entgegen. die beiden kids kommen gut miteinander klar, wir haben eine gemeinsame 1jährige tochter, beide sind gesund und fühlen sich wohl.
egal wo wir auftauchen, ziehen alle beide die gesamte aufmerksamkeit auf sich und begeistern die leute um uns herum in einem außergewöhnlichem maße.
unser leben pendelte sich langsam auf normale bahnen ein, als vor kurzem das jugendamt erneut mit den selben vorwürfen an unsere tür klopft. diesmal geht es soweit, das nun von “in obhutnahme durchs jugendamt” die rede ist!!!
das bereits im bericht der jugendamtmitarbeiterin bereits widersprüchliche aussagen enthalten sind, interessiert nicht. sogar eine falschaussage eines polizisten kann belegt werden.
wir haben nichts gemacht,was die kinder in gefahr gebracht hätte. bin selbst adoptiert, weiß also, wie übel so etwas für ein kind sein kann.
oft,wenn ich meine kleine ins bett bringe,heul ich vor machtlosigkeit und unbändiger wut auf amt und justiz, die es mißgünstigen menschen sehr leicht macht, familien zu zerstören. ein anonymer anruf genügt, um eine familie mindestens zu schädigen1.
das geschieht mitten in deutschland, ein zivilisiertes und fortschrittliches land. treffen kann es jeden, jeden tag.
ANDERES KIND, NEUER FALL!!! ES GEHT NUR UMS KINDESWOHL!!!
seit wir zur zweifelsbeseitigung der unterernährung im krankenhaus waren, klammert die kleine viel mehr und läßt sich nur ungern auf den rücken legen…pampers anziehen wird da interessant.
lest ma in den blogs, bevor ihr kinder macht. die anzahl der mutwillig zerrissenen familien ist erschreckend. sogar europäische rechtsprechung wird bewußt mißachtet.
“Wir haben auf ScienceFiles schon häufiger die Ansicht geäußert, dass der vorgebliche Schutz von Kindern und Jugendlichen im Rahmen einer staatsfeministischen Ideologie genutzt wird, um […] die Rechte von Eltern einzuschränken bzw. zu beseitigen. “
Daran habe auch ich keinen Zweifel.
Es gibt noch einen weiteren offensichtlichen Grund: Arbeitsbeschaffung für eine parasitäre Subkultur von Sozialarbeitern, Psychologen, Anwälten, Richterinnen u.dgl. mehr. Alle Beteiligten arbeiten sich gegenseitig in die Hände. Es handelt sich um eine Art von organisierter Kriminalität.
Der Hintergrund ist die bereits vollzogene Etablierung eines Doppelstaates, bestehend aus Normenstaat + Maßnahmenstaat. Dies hat soeben Thorsten Hinz in der JF sehr schön erläutert, siehe Der doppelte Staat.
Mir und meiner Ex-Frau wurde vor einigen Jahren das gemeinsame Sorgerecht für unser Kind entzogen und auf eine Vormünderin übertragen. Dabei war weder eine Kindeswohlgefährdung ausgesprochen worden, noch wurde der Beschluß jemals begründet. Klagen beim OLG, dann beim Verfassungsgericht wurden als zulässig anerkannt, aber verworfen.
Allerdings hat auf meine Eingaben die Vormünderin nachträglich festgestellt, daß eine Trennung von den Eltern, “besonders vom Vater”, ihrer Meinung nach erforderlich sei. Inzwischen ist der Junge tatsächlich seelisch geschädigt; sein Leistungsstand ist gleichbleibend schlecht. Die letzte Versetzung hat er wieder mit Ach und Krach geschafft, und das bei einem IQ von angeblich 141.
http://igelin.blog.de/2013/04/14/menschenrechtsverletzung-familienzerstoerung-kinderklau-willkuerliche-beschluesse-jugendaemter-petition-wartet-genehmigung-avaaz-gemeinschaft-15755537/
Und die Zusammenarbeit mit den Kinderheimbetreibern funktioniert tadellos.
Es entstehen auch immer mehrt Heime im Ausland – die müssen natürlich auch
belegt werden.
Warum verklagt ihr nicht die Familienministerin perlönlich? Kommt doch sicher gut
vor den Wahlen.
bei korrelationen kennt sich hr. klein besser aus, ob er sich mit bei psychischen krankheiten gut auskennt, kann ich nicht beurteilen – no fronting, hr. klein…
Das mit der Psychiatrie könnte das hier sein:
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2010/_04/_20/Petition_11495/forum/Beitrag_81735.$$$.batchsize.10.tab.2.page.2.html
Auf der Seite nach dem Satz “In die Psychiatrie eingewiesen” suchen.
Hintergrund ist dabei, dass es in Deutschland eine wachsende Menge von Eltern gibt, die sich dem Bildungssystem verweigern. Gründe dürften sciencefiles-Lesern bekannt sein. Interessant sind aber die Sanktionen des Jugendamts: Bußgelder, Haftstrafen für Eltern, Stellen eines Vormundes, Kinder per Polizei in die Schule bringen lassen, bei eintretenden psychischen Auffälligkeiten Einweisung von Kindern (immerhin erstmal nur die Kinder) in die Psychiatrie (und wenn man sich die Leidensgeschichten von manchen Kindern durchliest, wer würde da _nicht_ auffällig werden?)
Wer sein Kind beim sog. “Staat” registrieren lässt überträgt das Eigentum an dem Kind an den Staat.
Damit werden die Eltern zu Treuhändern im Auftrag des “Staates”, das Kind im Sinne des “Staates” zu erziehen.
Kommen sie ihren Pflichten nicht nach, kommt der “Staat” holt sich sein Eigentum und “erzieht” es selbst.
Der “Staat” braucht systemgläubige und -nützliche Mitläufer für seine Zwecke.
Niemand sollte außer acht lassen, dass Jugendhilfe ein Geschäftsmodell ist. Da die Jugendlichen in einer normalen Umgebung therapiert werden sollen kaufen Investoren, meist mit kirchlichem Hintergrund, Grundstücke in guten bis sehr guten Lagen aber erst dann, wenn der Vertrag mit dem zuständigen Jugendamt abgeschlossen ist. Der Vertrag sieht vor, dass für die zur Verfügungstellung von Therapieplaetzen und nicht für die belegten Plätze gezahlt wird. Das verlangt der Investor zu seiner Sicherheit da das Belegungsrecht beim Jugendamt verbleibt. Damit der Investor nunmehr richtig verdienen kann wird das Therapieheim nur zu einem drittel belegt. Es geht leider nicht anders da man das nötige Fachpersonal nicht findet. Sollte dann doch mal ein Platz frei sein wird das Jugendamt für Belegung sorgen ……. Ein Therapieplatz kostet dann pro Tag € 370, mögliche Belegung ca. 26 Jugendliche / Kinder. Kosten ca. 3,1 Mio. im Jahr das bei einem 10 Jahresvertrag. Dabei gibt es Urteil des BVGericht das solche Häuser in bestimmten Wohnlagen nicht gebaut werden dürfen. Sollte nun jemand darauf Klage einreichen ist er Kinder feindlich und die Mafia macht weiter. So ist es.
So einfach ist das alles leider überhaupt nicht. Was wäre wenn das Recht der Eltern gestärkt wird? Wie sieht es eigentlich aus bei Eltern oder Elternteilen die an einer psychischen Erkrankung leiden und seit Jahren stetig zunehmen und dabei gibt es eine Dunkelziffer bzw. Eltern die überhaupt nicht untersucht bzw. diagnostiziert sind weil sie einfach keinen Arzt aufsuchen. Und was wäre wenn das Recht des Staates gestärkt wird. Gäbe es dann viele Herausnahmen von Kindern und Jugendlichen aus den Familien? Wenn ich betrachte was so eine Inobhutnahme oder gar eine Heimunterbringung so kostet Tagessätze von 200€ sind da eher noch billig. Also wie kann es mit dem Auftrag des Jugendamtes sprich dem Wächteramt weitergehen? Zunehmende Verwahrlosung vernachlässigung ect. der Kinder einfach hinnehmen und vielleicht sogar noch wegschauen? Oder ist der Kostendruck sowieso schon längst zu hoch um überhaupt frei über das sogenannte Kindswohl sprechen zu können?
Das “Kindeswohl” ist ein typisches Beispiel der Begriffsverwirrung von Seiten interessierter Kreise. Leicht durchschauen kann man das Spiel, wenn man sich anschaut: Strafbar macht sich, wer Schutzbefohlene wissentlich einer sie gefärdenden Situation aussetzt. Ich weiß den Paragraphen nicht mehr, spielt auch keine Rolle, hört sich ja sinnvoll an. Nur werden diese Gesetze gänzlich falsch angewandt, nämlich nicht gegen Schulämter und Schulträger beispielsweise, sondern gegen die Eltern, die Ihre Kinder genau davor schützen. So ist es überall, das werdet Ihr auch bei dem Recht auf Kindergarten oder Krippenplätze sehen: Das wird dann nicht als Recht gegenüber den staatlichen Stellen ausgelegt, sondern als Recht des Kindes gegen die eigenen Eltern, die der Vernichtung ihrer Kinder in solchen Einrichtungen natürlich nicht tatenlos zuschauen können. Wir müssen also weg kommen von den Begriffsverwirrungen und lernen, die Gesetze richtig anzuwenden, also zum Schutz der Menschen vor Übergriffen. Das setzt genau die Moralität und Integrität voraus, die uns die Obrigkeit aberziehen möchte. Ich bin unendlich froh darüber, daß wir diesen Drecksladen bald los sind.
Zeigt die Leute vom Jugendamt an – auch diese haben in der sog. “BRD” keine Legitimation.
Und arbeiten mit richterlichen Urteilen und Beschlüssen welche vom Richter nicht unterschrieben sind – Klage einreichen + Schadenersatzforderung.
Belest Euch zum Thema Keine Staatsgerichte/ BRD GmbH usw. usw.
Hier mal ein schönes Video das genau diese Entmündigung mal bildlich Untermauert !
“Vater will sein Kind beschützen und landet im Gefängnis ”
http://www.klagemauer.tv/index.php?a=showportal&keyword=bildung&id=1376
Da macht es sich ein Jugendamt Deggendorf leichter. Steckt Kinder mit Hilfe der Mutter in verschiedene Heime.
Gibt dem sorge-berechtigtem Vater fast keine Auskünfte über sexuelle Handlungen in den Interneten bzw. Heimen. Die Mutter erscheint nicht bei Gerichtsterminen und muß Ordnungsgeld zahlen. Kann jedoch vom Gerichtsvollzieher auch beim vierten mal nicht angetroffen werden. Jedoch gibt man dem Vater die Möglichkeit beim eigenen Sohn mit Gerichtsbeschluss die Wohnung aufbrechen zu lassen. Nachfrage beim Jugendamt “Wir haben mit der Mutter telefoniert, dem mingerjährigen Sohn geht es gut”
Sauber raus die Damen.
hallo,
nein, inobhutnahme durch das jugendamt sind nicht die ausnahme, sondern mittlerweile die regel!
meine geschichte mag manchem vielleicht dazu verleiten, ich wolle mich wichtig machen. nur leider ist sie wahr. denn seit dem inkrafttreten des neuen kinderschutzgesetzes im januar 2012 hat das jugendamt mit dem segen der bundesregierung nun freie handhabe, wenn es darum geht, ein kind aus seiner familie zu entfernen, weil ja eventuell das kindeswohl gefährdet sein könnte.
ich bekam letztes jahr eine tochter. sie musste leider per kaiserschnitt geholt werden.
noch während der schwangerschaft war immer wieder von kindeswohlgefährdung die rede. ich nehme mal an, weil ich nach der geburt keine wie auch immer geartete hilfe in anspruch nehmen wolle und auch eine familienhebamme ablehnte. die mich während der schwangerschaft betreuende ärztin war der ansicht, ich sei total mit der situation überfordert und dem umgang mit einem neugeborenen in keinster weise gewachsen. sie behauptete immer wieder, ich wüsste gar nicht, was mit einem säugling auf mich zukäme. ich habe immer wieder betont, dass ich das sehr wohl wüsste, da ich bereits zwei kinder vom säuglingsalter an betreut und teilweise sogar in obhut hatte. sie ließ sich jedenfalls nicht davon überzeugen, dass ich auch ohne hilfe von wem auch immer zurecht kommen
ein geburtsvorbereitungsgespräch brachte dann das jugendamt ins spiel. und das nur, weil ich an dem tag wirklich sehr schlecht drauf war und ziemlich neben mir stand. merkwürdigerweise stellte mir die ärztin, die das gespräch mit mir und meinem mann (worüber sie sich auch mokierte, dass ich zu diesem gespräch meinen mann mitbrachte! ich finde das selbstverständlich, er war ja auch bei jeder vorsorgeuntersuchung dabei!) führte, ziemlich zu anfang die frage stellte, ob ich mein kind zur adoption freizugeben gedenke oder freigeben wolle. ich verneinte dies vehement, zu lange hatte ich auf die erfüllung dieses herzenswunsches gewartet. daraufhin standen ein paar wochen später zwei frauen vom jugendamt vor meiner tür und begehrten einlass, um zu überprüfen, ob die wohnräume auch kindgerecht seien. ich habe ihnen den zutritt verwehrt, was ja auch mein gutes recht ist, wie ich finde.
keine 24 stunden nach der geburt meiner tochter erhielt ich von meinem mann die schockierende nachricht, dass man uns das sorgerecht enztogen habe. bis auf das umgangsrecht hatte man uns der elternschaft beraubt.
mein verdacht zum damaligen zeitpunkt war, dass es seit dem gespräch im krankenhaus bereits potentielle adoptiveltern gab. diesen verdacht werde ich auch heute noch nicht los.
erst vor gericht wurde in einer für mich nervenaufreibenden verhandlung das sorgerecht wieder auf uns übertragen, allerdings mit erheblichen auflagen seitens des jugendamtes.
ich habe immer kooperiert. in wenigen wochen läuft die “hilfe zur erziehung'” aus. und ich habe das ungute gefühl, dass der für meinen fall zuständige sachbearbeiter dann seinen willen bekommt und ich nach der besprechung ohne meine tochter nach hause gehen muss.
er hält mich als mutter für total ungeeignet, ist der ansicht, ich könne die bedürfnisse meines kindes weder erkennen noch ihnen gerecht werden bzw. nachkommen. ich wäre aufgrund meiner eigenen biographie nicht in der lage, eine stabile, emotional gefestigte bindung zu meinem kind aufzubauen.
eine emotionale beziehung und auch bindung besteht bereits zum ungeborenen kind, wenn man die ersten zaghaften bewegungen spürt.
sicher sind auch ängste ganz normal: wie wird die geburt verlaufen? wie wird das leben mit dem kleinen wurm? wie weit muss ich für mein kind zurückstecken? worauf verzichten?
stellt sich nicht jeder, der ein kind erwartet, diese fragen? und seit wann resultiert aus massiven ängsten eine kindeswohlgefährdung? oder seit wann bekommt das jugendamt eine meldung über zu wahrscheinlich erwartende kindeswohlgefährdung – hungern lassen, keine köperhygiene durchführen, nicht in der lage sein, die bedürfnisse des kindes zu erkennen und ihnen nachzukommen, das kind nicht physisch uns psychisch stabil aufwachsen zu lassen -, nur weil man diesen ängsten im vertraulichen gespräch mit der behandelnden ärztin ausdruck verleiht?
ist man hierzulande jetzt schon soweit, selbst werdende eltern entgegen dem grundgesetz ihrer rechte zu berauben, in aller ruhe ihrer elternschaft auch nachgehen zu können?
und wer kann mir helfen, die gegen mich erhobenen vorwürfe zu entkräften?
welche mittel und zur not auch rechtsmittel gibt es, um gegen das jugendamt bzw. den sachbearbeiter vorgehen zu können?
es kann doch nicht sein, dass so einfach derartige vorwürfe, die an verleumdung grenzen, erhoben werden dürfen.
bitte, helft mir!!!
hier werden die elementaren menschenrechte außer kraft gesetzt! und auch artikel 1 des grundgesetzes! sowie das persönlichkeitsrecht (ich muss niemanden in meine räumlichkeiten lassen, wenn ich es nicht will; nur das jugendamt nimmt sich das recht heraus, dieses recht mit füßen zu treten!)!
ich weiß mir keinen rat mehr. wie gesagt, ich habe das ganze jahr über gute miene zum bösen spiel gemacht und kooperiert. nur, das was ich hier so lese, bestätigt leider nur meine befürchtung, dass mir mein kind doch noch genommen wird.
ich weiß nicht mehr, wohin ich mich noch wenden soll. nicht mal die medien reagieren! und das, obwohl wir doch angeblich in einer demokratie leben!
Nun, was Schulsozialarbeiter und sogenannte beratende Lehrer anrichten können, kann ich aus eigener Erfahrung berichten. Dazu muss ich ein klein wenig ausholen.
Im Vorjahr gab es an der Volksschule, die meine Tochter besucht, eine Helferkonferenz wegen eines verhaltensgestörten Schülers. Der Bub musste mit 12 Jahren immer noch die 3. Klasse der Grundschule besuchen. Zwei Jahre zuvor war er in einer Massnahme für Schwererziehbare untergebracht worden, nachdem er einer Lehrerin den Daumen abgebissen(!) hatte.
Ein Jahr danach kam er, als geheilt entlassen, betreut von einer Sozialarbeiterin und einem Erziehungshelfer des Jugenamtes, wieder an die Schule zurück. Und machte sogleich wieder im alten Stil weiter. Er bedrohte Schüler und Lehrer, störte den Unterricht, belästigte Mitschülerinnen auch sexuell. Zahlreiche Interventionen besorgter Eltern beim Jugendamt wurden abgeblockt, die Eltern als hysterisch und rassistisch (die Familie ist aus der Türkei) abgestempelt und es wurde immer wieder darauf verwiesen, dass der Junge ja bestens betreut sei. Nach etwa einem Jahr dann eskalierte der Zustand, der Junge wurde handgreiflich den Lehrern und sogar dem Direktor gegenüber, er brachte sogar eine Faustfeuerwaffe mit in die Schule und er schlug seinen Erziehungshelfer vor der Schule auf offener Strasse nieder.
Aussagen der Sozialarbeiter vom Jugendamt und Eltern gegenüber waren schlichtweg skandalös. So fragte mich eine von denen allen Ernstes, ob die Waffe, die der Junge mitgebracht hatte, denn geladen gewesen sei, denn es sei ja wohl ein Unterschied, ob er eine Waffe “nur zum Angeben” in die Schule mitbringe, oder ob diese auch geladen sei.
Hallo? Gehts noch?
Nun, es wurde die Helferkonferenz einberufen, da die Lehrerschaft sich inzwischen weigerte, den Jungen noch zu unterrichten, wir Elternvertreter wurden ebenfalls eingeladen und nicht zuletzt durch die von mir initiierte Unterschriftenaktion und meine Argumentation bei der Helferkonferenz, bei der die Schulsozialarbeiter und das Jugenamt halt leider nicht allzu gut wegkamen, konnte die Suspendierung des Jungen von dieser Schule erreicht werden.
So, und jetzt gehts los: Mein Sohn besucht die 2. Klasse der Mittelschule und wir hatten das Pech, dass die Sozialarbeiterin von der Volksschule an eben diese Mittelschule versetzt wurde.
Ein Mitschüler meines Sohnes ist zufälligerweise der Sohn des allerbesten Freundes der Mutter des suspendierten Schülers (die mir nach der Suspendierung gedroht hat, es war sogar eine Strafanzeige wegen gefährlicher Drohung gegen sie anhängig) und plötzlich bekam ich einen Brief vom Jugendamt, meine Wohnung sei stark verschmutzt und es wäre ein Hausbesuch vonnöten. Diesen hab ich abgelehnt und gegen die Schulsozialarbeiterin eine Verleumdungsklage angestrengt. Selbstverständlich hat das Jugendamt sofort den Familienrichter angestrengt und in der Sachverhaltsdartsellung, die der Sozialarbeiter dem Gericht übermittelt hat, stehen nur Lügen drin. So schreibt er zum Beispiel, ich hätte seit Jahren Hausbesuche boykottiert, obwohl ich noch nie mit dem Jugendamt zu tun hatte, ausser bei meinem Antrag auf Allimentationsvorschuss, da der Vater meiner Kinder sich ins Ausland abgesetzt hat und keine Allimente zahlt.
Nun muss ich zwei Monate lang mit den Lügnern vom Jugendamt kooperieren, obwohl ich
mir nichts anderes zu Schulden habe kommen lassen, als dass ich das Jugendamt kritisiert und das im Interesse von 127 Schülern gegenüber eines verhaltensgestörten Kindes.
Lieber Nils. Leider ist deine Meinung sehr einseitig! Mittlerweile betrifft es auch sehr viele Mütter, die vom Vater bei Gericht durch Lügen etc. Verunglimpft werden. Bin selbst Betroffen und kämpfe jetzt seit 1 jahr meine Kinder aus den Fängen des Jugendamts zu bekommen. Gruß alex