Hasskriminalität: ministerieller Amoklauf

Es geht derzeit (wieder einmal) ein Referentenentwurf durch die Presse, der sich mit der so genannten Hasskriminalität beschäftigt. Ziel dieses Referentenentwurfs und konkret von Heiko Maas, der zur Zeit den Posten des Justizministers besetzt, ist vermeintlich ein “effektiveres Vorgehen gegen rassistische Gewalt in Deutschland”. Die Botschaft, die Maas nach Angaben der Tagesschau verbreitet, geht jedoch über rassistische Gewalt hinaus: “Täter, denen eine rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Motivation für ihre Tat nachgewiesen werden kann, müssen in Zukunft mit härteren Strafen rechnen” [mit härteren Strafen als?].

Dieses Anliegen, da ist sich Michael Stempfle vom SWR ARD-Hauptstadtstudio sicher, und das gibt er seinen Lesern auch gleich mit auf dem Weg, damit sie nicht falsch lesen: “ist zweifellos ehrenhaft”.

Nun, zweifellos hat bei ScienceFiles noch nie geklappt, deshalb haben wir uns gefragt, ob es wirklich “zweifellos ehrenhaft” ist, die so genannte Hasskriminalität härter zu bestrafen als die nicht-Hasskriminalität (ob es also begründet ist, an Zweifellosigkeit zu zweifeln).

Wie zumeist, bei wissenschaftlichen Analysen, fangen wir bei den Begriffen an: Hasskriminalität. Die Formulierung die Maas benutzt, um Hasskriminalität zu bestimmen, ist vom Richterbund übernommen, der bereits 2012 in seiner Stellungnahme zum damaligen Stand des Hasskriminalitäts-Referentenentwurfs darauf hingewiesen hat, dass es das beste sei, von rassistischer, fremdenfeindlicher und sonstiger menschenverachtender Motivation” zu sprechen.

Wir wollen uns nicht weiter mit der Frage aufhalten, wie man den Unterschied zwischen fremdenfeindlich und rassistisch motivierter Gewalt bestimmt (ist eigentlich einfach: Wer einen Asiaten verprügelt ist rassistisch, wer in einem Kurort einen temporären Bewohner eines Fremdenzimmers verprügelt, ist fremdenfeindlich (solange er keinen asiatischen Fremdenzimmerbewohner verprügelt) oder in beiden Fällen zumindest verdächtig es zu sein – oder?). Vielmehr wollen wir die “sonstige menschenverachtende Motivation” entwickeln.

Schneider_KriminologieDabei ist das Bundeskriminalamt behilflich, das sich eine Definition des Kriminologen Hans-Jörg Schneider zu eigen gemacht hat und Hasskriminalität definiert als: “Gewaltkriminalität, die gegen eine Person oder gegen eine Sache allein oder vorwiegend wegen der Rasse, der Religion, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der politischen oder sexuellen Orientierung, des Alters oder  der geistigen oder körperlichen Behinderung dieser Person oder des Eigentümers oder Besitzers dieser Sache gerichtet ist” (Schneider, 2001: 71)

Hasskriminalität ist also alles, was die im 21. Jahrhundert so beliebten Merkmale einer Person, seine Rasse, seine Religion, seine ethnische Zugehörigkeit, sein Geschlecht, seine politische oder sexuelle Orientierung, seinen geistigen Zustand oder seinen körperlichen Zustand zum Anlass nimmt, um diese Person zu viktimisieren (oder ihr Eigentum zu zerstören, entwenden oder was auch immer).

Es ist demnach Hasskriminalität, wenn die Grüne Jugend aus Göttingen beim Versuch, den Wahlkampfstand der AfD zu boykottieren, eines der AfD-Mitglieder verletzt (politische Gesinnung). Es ist Hasskriminalität, wenn ein kreischender Mob einen männlichen und weißen Professor handgreiflich daran hindert, seine Vorlesung mit der Lektüre von Max Webers “Wissenschaft als Beruf” und unter Verwendung des Begriffs “Hottentotte” fortzusetzen (Geschlecht). Und es ist demnach Hasskriminalität, wenn ein homosexueller Mann einen heterosexuellen Mann, der seinen Zuwendungen nicht positiv gegenüber steht, ohrfeigt (sexuelle Orientierung).

Oder nicht?

Genau: Die Motivation. Der arme Richter in seinem schwarzen Leibchen und in seinem zumeist etwas vernachlässigten Gerichtssaal muss sich fragen, ob die Körperverletzung, die Sachbeschädigung oder gar der Totschlag durch Hass motiviert war. Nur wenn jemand eine Person wegen ihrer Rasse, etnischen oder Geschlechtszugehörigkeit, wegen ihres Alters, ihrer religiösen, sexuellen oder politischen Orientierung, ihres geistigen Zustands oder ihrer körperlichen Behinderung hasst, kommt er für eine Verurteilung wegen Hasskriminalität in Frage.

Die Motivation ist eines der schillerndsten Konzepte der Psychologie und Sozialpsychologie.

ZimbardoSo schreibt Zimbardo: “Mit dem Begriff Motivation verweisen wir auf interne Variablen und Prozesse – vergleichbar dem Lernen. Er trägt dazu bei, beobachtete Verhaltensänderungen zu erklären. Mit ihm werden andere, spezifischere Konzepte assoziiert, wie Ziel, Bedürfnis, Wunsch, Intention und Zweck. Allesamt bezeichnen sie handlungsverursachende Faktoren. Zwei motivationale Begriffe, die besonders häufig benutzt werden, sind Trieb und Motiv. […] Weil Motivation zur Klasse der nicht direkt beobachtbaren intervenierenden Variablen […] gehört, ist die Gefahr groß, diesen Begriff zirkulär zu verwenden. Ein zirkulärer Gebrauch liegt vor, wenn wir etwa sagen: ‘Er hat gegessen, weil er hungrig war’ und diese Behauptung belegen mit: ‘Er muss hungrig gewesen sein, weil er gegessen hat’.” (Zimbardo, 1994: 407-408)

Motivation, so kann man festhalten, ist nicht direkt messbar, sie ist handlungsverursachende und Klammer über einer ganzen Reihe von Begriffen, wie Motiv und Trieb oder Bedürfnis.

Sozialpsychologen unterscheiden in der Nachfolge von Zajonc (1984) gewöhnlich zwischen Motivation und Emotion, wobei Motivation für kognitive Prozesse steht und z.B. bei Festinger (1957) von einer kognitiven Dissonanz, also einem Widerspruch zwischen dem, was wir beobachten und dem, was wir erwartet hätten zu beobachten, verursacht wird. Auch Sozialpsychologen haben das Problem, dass Motivation eine latente, nicht direkt beobachtbare Variable ist, die man mit allerlei Tricks und Skalen zu messen versucht.

Aber die Messprobleme, vor denen die Motivationsforschung seit Jahrzehnten steht, haben nunmehr ein Ende: Nun gibt es zum Glück für den Forschungsprozess deutsche Richter, die die Motivation von Angeklagten zweifelsfrei feststellen werden, vermutlich durch Fragen wie:

Haben Sie X verprügelt, weil er männlich ist?

oder:

Haben Sie Y geschlagen, weil er homosexuell ist?

oder:

Haben Sie Z betrogen, weil er alt ist?

Oder auch nicht. Vermutlich deshalb nicht, weil ein von einem deutschen Rechtsanwalt gut präparierter Angeklagter nicht “Ja” zu solchen Fragen sagen wird, sondern “Nein”, um die Strafverschärfung zu vermeiden.

Also werden die Richter versuchen müssen, der Motivation auf anderem Wege auf die Schliche zu kommen. Da auch sozialpsychologische Skalen zur Messung von Motivation ausfallen, bleibt dem Richter nur, Indizien dafür zu sammeln, dass die Kneipenschlägerei, von der Burkhard Lischka, der rechtspolitische Sprecher der SPD, den Michael Stempfle in seinem Beitrag zitiert, so gerne und natürlich nicht in populistischer Absicht spricht, ob diese Kneipenschlägerei eine einfache Kneipenschlägerei war oder ein “Gewaltexzess aus menschenverachtenden Motiven”.

Man stelle sich also die zunächst (im Zweifel für den Angeklagten) einfache Kneipenschlägerei zwischen Fred P., bekennend schwul, Hans Jürgen W., bekennender Kranfahrer, und Ahmed T., Arbeitskollege von Hans Jürgen W., vor, in deren Verlauf W und T P verprügeln. Alle drei haben 1,2 Promille Alkohol aus Bier extrahiert und sind nach anfänglich sachlicher Diskussion immer hitziger miteinander ins Gespräch gekommen. Das Ende ist ein Krankenhausaufenthalt für Fred P. Hasskriminalität? Herr Lischka entscheiden Sie!

dinefwrAber nein, man muss gar nicht entscheiden, denn im Chor der Absurditäten, der wie gewöhnlich auf der Berliner Bühne gastiert, singt auch Sabine Seyb von ReachOut mit: Ihr Vorschlag zur Identifikation von Hasskriminalität: “Vielmehr sollten sie Beweise haben, dass Rassismus [oder sonstige mennschenverachtende Motivation] als Tatmotiv ausgeschlossen werden kann”. Das ist ein echter Seyb, von dem nicht ausgeschlossen werden kann, dass er im Zustand anti-rassistischer Umnachtung abgegeben wurde. Warum? Weil man nicht zeigen kann, dass es etwas nicht gibt.

Das ist eine logische Unmöglichkeit. Bislang ist es Philosophen nicht einmal gelungen, die nicht-Existenz eines grünen Rindes nachzuweisen. Es gibt zwar Indizien, dafür, dass es keine grünen Rinder gibt, aber wer weiß. Im zweiten Weltkrieg haben die Briten eine nur in Newton House vorhandene Spezies weißer Rinder grün angemalt, um sie vor Deutschen Bomberpiloten zu verbergen, die Newton House und die markante Rinderherde als Wegmarke genommen haben. Man kann schlicht nichts ausschließen, es sei denn, man ist von Seyb, dann weiß man offensichtlich, was richtig ist.

Wanted! Jesus
The Hollywood Free Paper (HFP)—Copyright ©2011;

Womit das eigentliche Problem dieser Hass-Motivations-Gesetzgebung bestimmt ist. Wer, wie Michael Klein, Jahre seines Lebens als Gerichtsreporter in Gerichtssälen verbracht hat und viele Richter persönlich kennt, der weiß, dass Richter auch nur Menschen sind und sich entsprechend und ganz entgegen aller idealen Vorstellung, einen Eindruck von Ihrem Angeklagten machen. Dieser Eindruck ist, wie Karl Dieter Opp schon in den 1970er Jahren gezeigt hat, ein soziales Konstrukt, Ergebnis sozialer Konventionen, die bestimmte gesellschaftliche Gruppen besser, andere schlechter abschneiden lassen. Folglich muss man kein Hellseher sein, um vorherzusehen, dass dann, wenn dieser Entwurf als Gesetz in Kraft tritt, in Gerichtssälen gemäß dem Mainstream konstruiert wird. Das bedeutet, dass Hasskriminalität auf Homosexuelle, weibliche und Menschen nicht-weißer Hautfarbe beschränkt bleibt, nicht weil bei diesen Gruppen eine entsprechende Motivation besonders häufig vorhanden ist, sondern weil Richter eine entsprechende Motivation bei ihren Angeklagten einfacher konstruieren können.

Es ist dies einer der interessantesten Effekte der derzeitigen Herrschaft der Konstruktivisten. Trotz ihrer vermeintlichen Bewusstheit für soziale Konstruktionen konstruieren sie, was das Zeug hält. Mit der Hass-Motivations-Gesetzgebung konstruieren sie bestimmte Mode-Hass-Opjekte und damit eine Zweiklassengesellschaft der Opfer. Zwangsläufig führt eine höhere Bestrafung bei Hass motivierter Körperverletzung dazu, dass das entsprechende Opfer (nicht nur) juristisch betrachtet mehr Wert ist als z.B. ein weißer Mann. Und ist nicht Rassismus u.a. dadurch definiert, dass er gesellschaftlichen Gruppen aufgrund von Hautfarbe und Abstammung unterschiedliche Werte zuweist?

Wie immer im Gutmenschen-Spiel, beißt sich die Schlange in den eigenen Schwanz. Ob das ehrenhaft ist? Wir haben so unsere Zweifel.

 

Festinger, Leon (1957). A Theory of Cognitive Dissonance. Stanford: Stanford University Press.

Opp, Karl Dieter (1998). Soziologie im Recht. Reinbek b. Hamburg: Rowohlt.

Schneider, Hans-Jürgen (2001). Kriminologie für das 21. Jahrhundert: Schwerpunkte und Fortschritte der internationalen Kriminologie. Überblick und Diskussion. Münster: LIT-Verlag.

Zajonc, Robert B. (1984). On the Primacy Effect. American Psychologist 39(2): 117-123.

Zimbardo, Philip (1994). Psychologie. Berlin: Springer.

Folgen Sie uns auf Telegram.
Anregungen, Hinweise, Kontakt? -> Redaktion @ Sciencefiles.org
Wenn Ihnen gefällt, was Sie bei uns lesen, dann bitten wir Sie, uns zu unterstützen. ScienceFiles lebt weitgehend von Spenden. Helfen Sie uns, ScienceFiles auf eine solide finanzielle Basis zu stellen.
Wir haben drei sichere Spendenmöglichkeiten:

Donorbox

Unterstützen Sie ScienceFiles


Unsere eigene ScienceFiles-Spendenfunktion

Zum Spenden einfach klicken

Unser Spendenkonto bei Halifax:

ScienceFiles Spendenkonto: HALIFAX (Konto-Inhaber: Michael Klein):
  • IBAN: GB15 HLFX 1100 3311 0902 67
  • BIC: HLFXGB21B24

Print Friendly, PDF & Email
22 Comments

Bitte keine Beleidigungen, keine wilden Behauptungen und keine strafbaren Inhalte ... Wir glauben noch an die Vernunft!

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Entdecke mehr von SciFi

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen

Entdecke mehr von SciFi

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen