Hasskriminalität: ministerieller Amoklauf
Es geht derzeit (wieder einmal) ein Referentenentwurf durch die Presse, der sich mit der so genannten Hasskriminalität beschäftigt. Ziel dieses Referentenentwurfs und konkret von Heiko Maas, der zur Zeit den Posten des Justizministers besetzt, ist vermeintlich ein “effektiveres Vorgehen gegen rassistische Gewalt in Deutschland”. Die Botschaft, die Maas nach Angaben der Tagesschau verbreitet, geht jedoch über rassistische Gewalt hinaus: “Täter, denen eine rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Motivation für ihre Tat nachgewiesen werden kann, müssen in Zukunft mit härteren Strafen rechnen” [mit härteren Strafen als?].
Dieses Anliegen, da ist sich Michael Stempfle vom SWR ARD-Hauptstadtstudio sicher, und das gibt er seinen Lesern auch gleich mit auf dem Weg, damit sie nicht falsch lesen: “ist zweifellos ehrenhaft”.
Nun, zweifellos hat bei ScienceFiles noch nie geklappt, deshalb haben wir uns gefragt, ob es wirklich “zweifellos ehrenhaft” ist, die so genannte Hasskriminalität härter zu bestrafen als die nicht-Hasskriminalität (ob es also begründet ist, an Zweifellosigkeit zu zweifeln).
Wie zumeist, bei wissenschaftlichen Analysen, fangen wir bei den Begriffen an: Hasskriminalität. Die Formulierung die Maas benutzt, um Hasskriminalität zu bestimmen, ist vom Richterbund übernommen, der bereits 2012 in seiner Stellungnahme zum damaligen Stand des Hasskriminalitäts-Referentenentwurfs darauf hingewiesen hat, dass es das beste sei, von rassistischer, fremdenfeindlicher und sonstiger menschenverachtender Motivation” zu sprechen.
Wir wollen uns nicht weiter mit der Frage aufhalten, wie man den Unterschied zwischen fremdenfeindlich und rassistisch motivierter Gewalt bestimmt (ist eigentlich einfach: Wer einen Asiaten verprügelt ist rassistisch, wer in einem Kurort einen temporären Bewohner eines Fremdenzimmers verprügelt, ist fremdenfeindlich (solange er keinen asiatischen Fremdenzimmerbewohner verprügelt) oder in beiden Fällen zumindest verdächtig es zu sein – oder?). Vielmehr wollen wir die “sonstige menschenverachtende Motivation” entwickeln.
Dabei ist das Bundeskriminalamt behilflich, das sich eine Definition des Kriminologen Hans-Jörg Schneider zu eigen gemacht hat und Hasskriminalität definiert als: “Gewaltkriminalität, die gegen eine Person oder gegen eine Sache allein oder vorwiegend wegen der Rasse, der Religion, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der politischen oder sexuellen Orientierung, des Alters oder der geistigen oder körperlichen Behinderung dieser Person oder des Eigentümers oder Besitzers dieser Sache gerichtet ist” (Schneider, 2001: 71)
Hasskriminalität ist also alles, was die im 21. Jahrhundert so beliebten Merkmale einer Person, seine Rasse, seine Religion, seine ethnische Zugehörigkeit, sein Geschlecht, seine politische oder sexuelle Orientierung, seinen geistigen Zustand oder seinen körperlichen Zustand zum Anlass nimmt, um diese Person zu viktimisieren (oder ihr Eigentum zu zerstören, entwenden oder was auch immer).
Es ist demnach Hasskriminalität, wenn die Grüne Jugend aus Göttingen beim Versuch, den Wahlkampfstand der AfD zu boykottieren, eines der AfD-Mitglieder verletzt (politische Gesinnung). Es ist Hasskriminalität, wenn ein kreischender Mob einen männlichen und weißen Professor handgreiflich daran hindert, seine Vorlesung mit der Lektüre von Max Webers “Wissenschaft als Beruf” und unter Verwendung des Begriffs “Hottentotte” fortzusetzen (Geschlecht). Und es ist demnach Hasskriminalität, wenn ein homosexueller Mann einen heterosexuellen Mann, der seinen Zuwendungen nicht positiv gegenüber steht, ohrfeigt (sexuelle Orientierung).
Oder nicht?
Genau: Die Motivation. Der arme Richter in seinem schwarzen Leibchen und in seinem zumeist etwas vernachlässigten Gerichtssaal muss sich fragen, ob die Körperverletzung, die Sachbeschädigung oder gar der Totschlag durch Hass motiviert war. Nur wenn jemand eine Person wegen ihrer Rasse, etnischen oder Geschlechtszugehörigkeit, wegen ihres Alters, ihrer religiösen, sexuellen oder politischen Orientierung, ihres geistigen Zustands oder ihrer körperlichen Behinderung hasst, kommt er für eine Verurteilung wegen Hasskriminalität in Frage.
Die Motivation ist eines der schillerndsten Konzepte der Psychologie und Sozialpsychologie.
So schreibt Zimbardo: “Mit dem Begriff Motivation verweisen wir auf interne Variablen und Prozesse – vergleichbar dem Lernen. Er trägt dazu bei, beobachtete Verhaltensänderungen zu erklären. Mit ihm werden andere, spezifischere Konzepte assoziiert, wie Ziel, Bedürfnis, Wunsch, Intention und Zweck. Allesamt bezeichnen sie handlungsverursachende Faktoren. Zwei motivationale Begriffe, die besonders häufig benutzt werden, sind Trieb und Motiv. […] Weil Motivation zur Klasse der nicht direkt beobachtbaren intervenierenden Variablen […] gehört, ist die Gefahr groß, diesen Begriff zirkulär zu verwenden. Ein zirkulärer Gebrauch liegt vor, wenn wir etwa sagen: ‘Er hat gegessen, weil er hungrig war’ und diese Behauptung belegen mit: ‘Er muss hungrig gewesen sein, weil er gegessen hat’.” (Zimbardo, 1994: 407-408)
Motivation, so kann man festhalten, ist nicht direkt messbar, sie ist handlungsverursachende und Klammer über einer ganzen Reihe von Begriffen, wie Motiv und Trieb oder Bedürfnis.
Sozialpsychologen unterscheiden in der Nachfolge von Zajonc (1984) gewöhnlich zwischen Motivation und Emotion, wobei Motivation für kognitive Prozesse steht und z.B. bei Festinger (1957) von einer kognitiven Dissonanz, also einem Widerspruch zwischen dem, was wir beobachten und dem, was wir erwartet hätten zu beobachten, verursacht wird. Auch Sozialpsychologen haben das Problem, dass Motivation eine latente, nicht direkt beobachtbare Variable ist, die man mit allerlei Tricks und Skalen zu messen versucht.
Aber die Messprobleme, vor denen die Motivationsforschung seit Jahrzehnten steht, haben nunmehr ein Ende: Nun gibt es zum Glück für den Forschungsprozess deutsche Richter, die die Motivation von Angeklagten zweifelsfrei feststellen werden, vermutlich durch Fragen wie:
Haben Sie X verprügelt, weil er männlich ist?
oder:
Haben Sie Y geschlagen, weil er homosexuell ist?
oder:
Haben Sie Z betrogen, weil er alt ist?
Oder auch nicht. Vermutlich deshalb nicht, weil ein von einem deutschen Rechtsanwalt gut präparierter Angeklagter nicht “Ja” zu solchen Fragen sagen wird, sondern “Nein”, um die Strafverschärfung zu vermeiden.
Also werden die Richter versuchen müssen, der Motivation auf anderem Wege auf die Schliche zu kommen. Da auch sozialpsychologische Skalen zur Messung von Motivation ausfallen, bleibt dem Richter nur, Indizien dafür zu sammeln, dass die Kneipenschlägerei, von der Burkhard Lischka, der rechtspolitische Sprecher der SPD, den Michael Stempfle in seinem Beitrag zitiert, so gerne und natürlich nicht in populistischer Absicht spricht, ob diese Kneipenschlägerei eine einfache Kneipenschlägerei war oder ein “Gewaltexzess aus menschenverachtenden Motiven”.
Man stelle sich also die zunächst (im Zweifel für den Angeklagten) einfache Kneipenschlägerei zwischen Fred P., bekennend schwul, Hans Jürgen W., bekennender Kranfahrer, und Ahmed T., Arbeitskollege von Hans Jürgen W., vor, in deren Verlauf W und T P verprügeln. Alle drei haben 1,2 Promille Alkohol aus Bier extrahiert und sind nach anfänglich sachlicher Diskussion immer hitziger miteinander ins Gespräch gekommen. Das Ende ist ein Krankenhausaufenthalt für Fred P. Hasskriminalität? Herr Lischka entscheiden Sie!
Aber nein, man muss gar nicht entscheiden, denn im Chor der Absurditäten, der wie gewöhnlich auf der Berliner Bühne gastiert, singt auch Sabine Seyb von ReachOut mit: Ihr Vorschlag zur Identifikation von Hasskriminalität: “Vielmehr sollten sie Beweise haben, dass Rassismus [oder sonstige mennschenverachtende Motivation] als Tatmotiv ausgeschlossen werden kann”. Das ist ein echter Seyb, von dem nicht ausgeschlossen werden kann, dass er im Zustand anti-rassistischer Umnachtung abgegeben wurde. Warum? Weil man nicht zeigen kann, dass es etwas nicht gibt.
Das ist eine logische Unmöglichkeit. Bislang ist es Philosophen nicht einmal gelungen, die nicht-Existenz eines grünen Rindes nachzuweisen. Es gibt zwar Indizien, dafür, dass es keine grünen Rinder gibt, aber wer weiß. Im zweiten Weltkrieg haben die Briten eine nur in Newton House vorhandene Spezies weißer Rinder grün angemalt, um sie vor Deutschen Bomberpiloten zu verbergen, die Newton House und die markante Rinderherde als Wegmarke genommen haben. Man kann schlicht nichts ausschließen, es sei denn, man ist von Seyb, dann weiß man offensichtlich, was richtig ist.
Womit das eigentliche Problem dieser Hass-Motivations-Gesetzgebung bestimmt ist. Wer, wie Michael Klein, Jahre seines Lebens als Gerichtsreporter in Gerichtssälen verbracht hat und viele Richter persönlich kennt, der weiß, dass Richter auch nur Menschen sind und sich entsprechend und ganz entgegen aller idealen Vorstellung, einen Eindruck von Ihrem Angeklagten machen. Dieser Eindruck ist, wie Karl Dieter Opp schon in den 1970er Jahren gezeigt hat, ein soziales Konstrukt, Ergebnis sozialer Konventionen, die bestimmte gesellschaftliche Gruppen besser, andere schlechter abschneiden lassen. Folglich muss man kein Hellseher sein, um vorherzusehen, dass dann, wenn dieser Entwurf als Gesetz in Kraft tritt, in Gerichtssälen gemäß dem Mainstream konstruiert wird. Das bedeutet, dass Hasskriminalität auf Homosexuelle, weibliche und Menschen nicht-weißer Hautfarbe beschränkt bleibt, nicht weil bei diesen Gruppen eine entsprechende Motivation besonders häufig vorhanden ist, sondern weil Richter eine entsprechende Motivation bei ihren Angeklagten einfacher konstruieren können.
Es ist dies einer der interessantesten Effekte der derzeitigen Herrschaft der Konstruktivisten. Trotz ihrer vermeintlichen Bewusstheit für soziale Konstruktionen konstruieren sie, was das Zeug hält. Mit der Hass-Motivations-Gesetzgebung konstruieren sie bestimmte Mode-Hass-Opjekte und damit eine Zweiklassengesellschaft der Opfer. Zwangsläufig führt eine höhere Bestrafung bei Hass motivierter Körperverletzung dazu, dass das entsprechende Opfer (nicht nur) juristisch betrachtet mehr Wert ist als z.B. ein weißer Mann. Und ist nicht Rassismus u.a. dadurch definiert, dass er gesellschaftlichen Gruppen aufgrund von Hautfarbe und Abstammung unterschiedliche Werte zuweist?
Wie immer im Gutmenschen-Spiel, beißt sich die Schlange in den eigenen Schwanz. Ob das ehrenhaft ist? Wir haben so unsere Zweifel.
Festinger, Leon (1957). A Theory of Cognitive Dissonance. Stanford: Stanford University Press.
Opp, Karl Dieter (1998). Soziologie im Recht. Reinbek b. Hamburg: Rowohlt.
Schneider, Hans-Jürgen (2001). Kriminologie für das 21. Jahrhundert: Schwerpunkte und Fortschritte der internationalen Kriminologie. Überblick und Diskussion. Münster: LIT-Verlag.
Zajonc, Robert B. (1984). On the Primacy Effect. American Psychologist 39(2): 117-123.
Zimbardo, Philip (1994). Psychologie. Berlin: Springer.
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Klasse Artikel.
Ein gutes Gefühl, zu wissen, hier – in diesem Lande – werden nicht nur einheimisch
Geborene bei einem gleichwertigen (..schlimmen) Verbrechen wie per GESETZ vorraussichtlich härter bestraft.
Nicht nur das, es wird auch gefordert, erstmal grundsätzlich Hasskriminalität zu unterstellen um dann nach Beweisen zu suchen, die die Unterstellung ausräumen.
Und wer jetzt noch behauptet, der Paragraph würde auch Einhemische, sog. Biodeutsche vor Übergriffen religiös motivierter Gewalt anderer Ethnien schützen, der soll einfach die letzten Totschläge und Morde innerhalb der bereits bekannten Großstädte vor Augen halten und die verhängten Strafen vergleichen.
Der heterosexuelle, weiße, deutsche Mann ist jetzt an der untersten Stufe der gesellschaftlichen Zugehörigkeit angekommen. Als Steuerzahler oder Unterhaltszahler zu gebrauchen, ansonsten nicht mehr Wert (für den Staat, vertreten durch Politiker) als ein Wischmob.
“Es ist möglich, daß der Deutsche (*Mann) noch einmal von der Weltbühne verschwindet; denn er hat alle Eigenschaften, sich den Himmel zu erwerben, aber keine einzige, sich auf Erden zu behaupten, und alle Nationen hassen ihn wie die Bösen den Guten. Wenn es ihnen aber wirklich einmal gelingt, ihn zu verdrängen, wird ein Zustand entstehen, in dem sie ihn wieder mit den Nägeln aus dem Grabe kratzen möchten.”
(Friedrich Hebbel) *von mir ergänzt
Das Motiv des Täters bedeutet doch nicht, dass nur weiße, deutsche Männer bestraft werden. Wieso sollte nicht ein Marrokaner, der einen Juden angreift, genauso betroffen sein oder eine Nigerianerin, die Homosexuelle verfolgt?
Zumindest ich kann mich mit diesen Tätern nicht so umstandslos identitfizieren. Und was bitte ist ein Biodeutscher? Jemand der ohne Pestizide und Funghizide großgezogen wurde, freilaufend in Bodenhaltung in natürlicher Umgebun?
Huch, die Tagesschau vergißt zu zensieren und schon wird Volkes Meinung sichtbar:
http://meta.tagesschau.de/id/84676/gesetzentwurf-maas-will-hasskriminalitaet-staerker-bestrafen
Sieht so aus, als wenn der maasvolle Entwurf schon ad acta gelegt werden soll. Versuchsballon geplatzt.
In letzter Zeit habe ich des öfteren in den Medien den Zusammenhang wahrgenommen, dass sich des Volkes Unmut gegen zunehmend “mittelmäßige” Politiker äußert. Amüsant ist dieser Ausdruck, weil er noch ein Maß attestiert, dass es längst nicht mehr gibt. Tatsache ist, dass “mittelmäßig” in etwa einem “befriedigend” in einer Schulnote entspricht. Allerdings habe ich eher den Eindruck, dass “ungenügend” heutzutage die Grundvoraussetzung ist, um in Berlin “Politik” zu spielen. Nur wer Verstand hat (egal wie viel), kann ihn schließlich verlieren.
Die Berücksichtigung der Motivation bei Tötugsfällen war einmal – über zwei Jahrtausende ists her – ein großer Fortschritt: zu unterscheiden ist zwischen Mord (absichtliches Tun), fahrlässiger Tötung und Unfall (unbeabsichtigte / versehentliche Tötung).
Damit aber war zugleich de Büchse der Pandora geöffnet, denn sofort kamen Ideologen nach, die unterschieden zwischen guter und schlechter Motivation.
Für bestimmte Motivationen gibts dann härtere Strafen – bestraft wird dann aber nicht mehr die Tat, sondern de Motivation. Andere Motivationen gelten dann als besser – und sei es zunächst nur ex negativo, weil sie nicht die schlimmen Motivationen sind.
Gewalt aus bestimmten Motivationen wird jedenfalls weniger hart bestraft wie Gewalt aus anderen Motivationen. Die Art der Motivation wird zum straferschwerenden oder straferleichternden Tatbestand.
Es ist nicht weit, bis
– nur noch die Motivation bestraft wird, selbst ohne erfolgte Strafttat.
– bestimmte Motivationen als strafbefreiend anerkannt werden.
Wie auch immer: Ein mord aus “richtigen” gründen ist dieser Logik zu Folge weniger schlimm als ein Mord aus “falschen” Gründen.
Die Diktatoren aller Länder und Zeiten nicken zustimmend.
Letztlich ist es Haß, was anderen Haß unterstellt.
Carsten
—
Ein Schelm, der denkt
Hier soll also versucht werden, den Tatbestand der Gesinnungskriminalität einzuführen. Angesichts bereits formulierter Bestrebungen innerhalb der EU, gewisse Formen der Kritik und einzelne Gesinnungen grundsätzlich zu verbieten, wie dieses Grundlagenpapier zur Toleranz beweist
http://goo.gl/m1Gq75
ist das ein Unterfangen, dass bei mir ein gewisses Unbehagen auslöst. Theoretisch liessen sich damit ja Gesinnungen aller Arten kriminalisieren! Das Gute im Menschen lässt sich nicht staatlich verordnen- genausowenig, wie sich das Böse aus ihm verbannen lässt!
Hier zeigt sich der totalitäre Charakter des Staatsfeminismus/Genderismus par excellence und es zeigt sich, wie vollkommen unbedarf, entweder aufgrund von Dummheit, entweder aufgrund von Verschlagenheit, sich politische Akteure präsentieren …
So eine Art Twist in der Repräsentationsdemokratie: Nicht mehr Bürger werden repräsentiert, sondern Politiker veruschen Personen mit Kompetenz zu repräsentieren oder besser: zu imitieren – mit dem vorhersehbaren Misserfolg.
Genau. Gesinnungen aller Art. Nur der jeweilige Zeitgeist oder der politische Nutzen entscheiden letztlich über “legale” oder “illegale” Gedanken. Sich hier zu äußern kann demnach auch schon bald Gegenstand eines Gesinnungsprozesses werden. Wer Zweifel an den Heilslehren der Gedankenkontrolleure hat, kann sich schon bald gezwungenermaßen in psychiatrischer Behandlung befinden oder halt hinter Gittern. Wobei sich die Frage stellt, was besser ist.
http://karstenmende.wordpress.com/2014/01/25/gender-mainstreaming-was-ist-eine-mannliche-depression/
Coincidence:
April 25, 2014
For Progressives, “Thoughtcrime” is Worse than Mass Murder;
William Norman Grigg
see:
http://www.lewrockwell.com/2014/04/william-norman-grigg/thoughtcrime-is-worse-than-mass-murder/
Bundesjustizminister Heiko Maas will aus einer Tat die angeblich die “NSU” gemacht haben soll und eben noch nicht der NSU einwandfrei bewiesen ist, ein Gesetz verändern oder vielleicht ein neues Gesetz hinzufügen.Wir haben da noch ein Problem, gibt es denn die “NSU” oder gab es den Nationalsozialistischen Untergrund ?
Ist die “NSU” nicht eine Erfindung des Verfassungschutz wie so vieles andere vieleicht auch?
Wenn ein Gesetz auf Grund nicht erwiesener Behauptungen verändert oder erlassen wird macht die Regierung was sie will.Ist unsere Regierung ohne jegliche Kontrolle?
Worum dreht es sich also wirklich? Was ist der wirkliche Beweggrund für eine Gesetzes änderung?
Sollten wir uns nicht lieber vor dem Kanzleramt und den Bundestag und Landtag stellen und ihnen zurufen: “Nazis und Faschisten raus aus dem Kanzleramt und dem Bundestag, so wie Nazis raus aus dem Landtag!”
Es ist doch so, wenn die Politiker das so machen können,hätte ich auch am Bosten Marathonlauf teilnehmen können so fern ich dafür Geld gehabt hätte,denn da wurde ohne das es einen Beweis und eine Rechtskräftige Verurteilung für den Anschlag vom letzten Jahr gibt, diese Jahr einfach wieder an den Start gegangen.Das man da wieder an den Start geht mit vielleicht der Ausrede: “Ja wenn wir nicht diesen Marathonlauf machen, haben die Terroristen gewonnen.”,nur welche Terroristen? Wurde da wegen diesem Terroranschlag vom letzten Jahr beim Boston Marathonlauf, jemand Rechtskräftig verurteilt?
Kurz gesagt: Dieses Gesetz ist nur die Vorstufe zu dem, was in Schweden ab 2015 eingeführt werden soll. Jede Kritik an Zuwanderung wird unter Strafe gestellt. Ziel ist es pro Jahr über ich glaube es waren 1,5 Millionen Zuwanderer vorrangig aus Nordafrika, Vorderasien,.. zu importieren, um eine Umvolkung durchzuführen. Nachzulesen bei Thomas P.M. Barnett, einem Militärstrategen der USA.
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&cad=rja&uact=8&ved=0CD8QFjAA&url=http%3A%2F%2Fwww.lichtland.org%2Flul%2Fdocs%2FDie_4_GlobalisierungsGesetze.pdf&ei=zuVbU6LHKYmDOPOAgcAP&usg=AFQjCNFErnuZWVMJlHm8-QdKqZOM_-LlgQ
Noch kürzer gesagt: Es geht um Globalisierung.
Einen interessanten Aspekt findet man bei Zettel:
“Die zweierlei Maße des Heiko Maas”
http://zettelsraum.blogspot.de/2014/04/die-zweierlei-mae-des-heiko-maas.html
Andreas Döding macht darauf aufmerksam, daß Maas bei der Überarbeitung des Mordparagraphen so argumentiert hat:
„Mord und Totschlag entsprechen so, wie sie in den Paragrafen 211 und 212 definiert sind, nicht der Systematik des Strafgesetzbuches“, sagte Maas der Zeitung. Es seien „täterbezogene Delikte“, das Strafgesetzbuch gehe „ansonsten aber von tatbezogenen Delikten aus“. Der geltende Mordparagraf beschreibe „also nicht, wann eine Tat ein Mord ist“, sondern „einen Menschentypus mit moralisch aufgeladenen Gesinnungsmerkmalen“. Das sei „noch immer die beklemmende Beschreibung eines Mörders, wie ihn sich die Nazis vorgestellt haben“.
Döding bringt es auf den Punkt:
“Eine bemerkenswerte Dialektik des Ministers, die wohl als weiterer Beleg dafür gesehen werden muß, daß im Kampf gegen rechts Methoden erlaubt zu sein scheinen, die man, im nahezu gleichen Atemzug, als Ausdruck nationalsozialistischer Ideologie betrachtet.”
Nun gibt es zum Glück für den Forschungsprozess deutsche Richter, die die Motivation von Angeklagten zweifelsfrei feststellen werden, vermutlich durch Fragen wie:
Haben Sie X verprügelt, weil er……Deutscher …..ist?
Haben Sie Y beleidigt, weil sie….. rotgrün versifft…. ist?
Haben Sie Z verunglimpft, weil es…… ein unsittliches Leben ….. führt?
Haben Sie Politiker verhöhnt, weil deren Wahlkampf ihren Intellekt beleidigt?
Uuups, da ist die heute show aber ganz schnell ganz vorn dabei, oder haben wir hier einen “Hofnarr”-Bonus?
Dieser Artikel ist abgewogen, aber leider etwas zu distanziert, unemotional verwissenschaftlicht. Man kann bei diesem Thema nicht einfach auf Wissenschaftsdistanz gehen, denn es wird, wenn es kommt, jeden betreffen (können). Denn hierdurch wird ein gutes, sinnvolles, wertvolles, individuell schützendes juristisches Paradigma einfach weggewischt, die Unschuldsvermutung. Im Steuerrecht ist sie bereits Geschichte. Für Herrn Schäuble gilt jeder Bürger zunächst als Steuerhinterzieher, bis er das Gegenteil beweisen kann. Was hier als Maas-Anzug der Einfältigkeit daherkommt, ist in Wirklichkeit die Zwangsjacke für alle, in der kommenden BRD-EU-tschland-Irrenhaus-Diktatur für alle.
Es rechnet sich nach folgender Gleichung: Gestapo mal Blockwart dividiert durch Stasi zum Quadrat.
Ergebnis:<>
Dies kann – sollte man sogar, wenn man Horrorfilmen nicht abgeneigt ist – unter folgendem Link zu Ende lesen, bis es einem graust oder einem das blanke Entsetzen packt:
http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/deutschland/peter-boehringer/orwell-lebt-gedankenverbrechen-1984-und-2-14.html
Wenn man einmal davon absieht, dass diese Quelle nicht unumstritten ist, kann man vor den Zeichen der aufkommenden Diktatur nicht einfach die wissenschaftliche Verharmlosungshymne anstimmen. Das macht bereits die merkelsche Regierung der Dark Cloud Politics in vollem Umfang, alles verdunkeln, alle Entscheidungen verhinterzimmern und ‘verjunckern’ – wir machen etwas und wenn nichts passiert, machen wir weiter, bis es kein Zurück mehr gibt.
Noch einmal, weil es so gefährlich ist: Bei diesem geplanten Maas-Anzug kommt es mir vor wie bei A. H., Mein Kampf. Auch damals dachten viele Einfältige: Es wird schon nicht so schlimm kommen, wie er es da schreibt. Wie bitter wurde diese mentale Schlafschafhaltung enttäuscht. Am Ende standen 55,5 Millionen Tote zu Buche, diverse traumatisierte und degenerierte Menschengenerationen sowie der Atombombenabwurf der USA auf Japan.
Also nicht zu vergessen: Wehret den Anfängen, bevor wir alle uns wieder als Gladiatoren der usurpierten EUliten gegenseitig abschlachten dürfen zu deren dekadentem Ergötzen und dem neroesken Gelächter der sie treibenden US-Finanzplutokratie und des dollarsiechen Amerika mit ObamA-llmachtsphantasien, die denen des o. g. Herrn A. H. gefährlichst nahe kommen. Was predigte dieser noch gleich wieder (?): Das Deutsche Volk braucht Lebensraum im Osten. Fällt jemandem da bei der rastlosen Osterweiterung der EU im US-Auftrag und jetzt des Ukrainefeldzuges etwas auf/ein? Nein? Schade.
Ergänzung………Was hinter Ergebnis in Zeile 10 als Zitat zwischen den Pfeilen stand:
“Orwell lebt: Gedankenverbrechen 1984 und 2014
von Peter Boehringer
Noch im Sommer 2014 steht hierzulande ein neuer Anschlag auf die ohnehin schon drastisch eingeschränkte Meinungsfreiheit bevor. Aus diesem gegebenen wichtigen Anlass ein Artikel zu neuen (alten…) Gesinnungsstraftatbeständen; eingeführt bzw. verschärft wieder einmal durch die totalitären Funktions-Eliten dieses Landes bzw. dieses EUropäisch usurpierten Kontinents.”
Deutschland : Das Land der Richter und Henker
Hat dies auf psychosputnik rebloggt.