Der Tag im Bundestag: Partei der Frauenquote, Lebens(z)erfahrene, Gefühlsentscheider
Lesen Sie eigentlich Plenarprotokolle?
Das sollten Sie tun. Es ist unterhaltsam, erschreckend und lehrreich zugleich. Wer jemals Plenarprotokolle und die dort abgedruckten mehr oder weniger erfolgreichen Redeversuche gelesen hat, der hat eine fundierte Grundlage für seine Wahlentscheidung bzw. seine Nichtwahlentscheidung. Denn: Wähler sind für die Abgeordneten verantwortlich – das müsste für viele Wähler eigentlich der Stoff sein, aus dem Alpträume entstehen.
Darin ging es u.a. um die Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes und im Wesentlichen um die Frage, wie Bundesverfassungsrichter in Zukunft gewählt werden. Bislang wurden Verfassungsrichter im Hinterzimmer ausgeknobelt und dann ernannt. Nun werden die Verfassungsrichter, die der Bundestag ernennen kann, zwar weiterhin im Hinterzimmer nach einem Parteienproporz ausgeknobelt, der ausgeknobelte Vorschlag wird aber – und das ist neu – an den Bundestag weitergegeben, dort abgenickt und dann erst werden die Verfassungsrichter ernannt.
Wer also dachte, Verfassungsrichter wie Susanne Baer seien in Zukunft zu verhindern, … dachte das jemand?
Den gemeinsamen Vorschlag aller Fraktionen im Bundestag, die Verfassungsrichter doch mit zwei Drittel Mehrheit im Plenum (mit verdeckten Stimmzetteln) zu wählen, also die Hälfte der Verfassungsrichter, die vom Bundestag bestimmt werden dürfen (die andere Hälfte wird nach wie vor im Bundesrat – wie auch immer – ausgeknobelt), haben die Grünen kurz vor Schluss dadurch zu ergänzen versucht, dass sie eine Frauenquote in die Senate der Verfassungsrichter mogeln wollten, ein Versuch, der an der Mehrheit von CDU/CSU und SPD gescheitert ist.
Warum ist er gescheitert?
Dazu haben wir die Wortbeiträge zum Tagesordnungspunkt 23 im Plenarprotokoll gelesen. Die wichtigsten Ergebnisse sind die folgenden:
Dr. Matthias Bartke, SPD:
“Meine Damen und Herren, die SPD ist die Partei der Quote”. [Manche Leser mögen immer noch dem irrigen Glauben anhängen, die SPD sei eine Arbeiterpartei. Dieser Irrglaube dürfte nunmehr endgültig beseitigt sein.] “Wir haben das Gesetz zur Frauenquote in Führungspositionen durchgesetzt. Aber das Gesetz war auch sorgfältig vorbereitet und wurde vorher intensiv und medial diskutiert [Haben Sie von dieser “Diskussion” etwas bemerkt?]. Genau das ist hier nicht der Fall. “
Die SPD-Fraktion ist also einer Quotenregelung für Bundesverfassungsrichter nicht generell abgeneigt, will nur intensiver und medial darüber diskutieren.
Richard Pitterle, Die Linke:
“Wir wissen: Sichtweisen sind durch Lebenserfahrung geprägt. Wir wissen auch, dass Männer und Frauen unterschiedliche Lebenserfahrungen haben. Ich hätte mir gewünscht, dass diese unterschiedlichen Erfahrungsansätze in diesen Abwägungsprozess Eingang finden.”
So schön und deutlich bringen das in der Regel nur Linke auf den Punkt: Am Bundesverfassungsgericht wird nach Ansicht des Linken, Richard Pitterle, also kein Recht gesprochen, das auf den Artikeln des Grundgesetzes basiert, das aus diesen abgeleitet oder auf Vereinbarkeit mit diesen geprüft wird. Nein. Am Bundesverfassungsgericht werden Lebenserfahrungen ausgetauscht. Deshalb braucht es eine Frauenquote.
Warum die unterschiedliche Lebenserfahrung nicht Individuum X von Individuum Y differenzieren soll, sondern ausschließlich Männer und Frauen, das wird ein essentialistsiches Geheimnis von Richard Pitterle bleiben, aber vielleicht ist es auch einfach nur absoluter Unsinn, der auf dem Glauben basiert, Menschen würden mit Geschlechtsteilen und nicht mit Augen, Ohren, Nasen oder Händen wahrnehmen.
Dennoch muss man fragen: Wie hat man sich die Entscheidung der Bundesverfassungsrichter auf Grundlage von Lebenserfahrung vorzustellen. Nehmen wir z.B. des Verbotsverfahrens gegen die NPD. Richter X: “Also ich musste einmal drei Stunden im Stau stehen, weil ein Aufmarsch der NPD die Innenstadt von Leipzig blockiert hat. Ich bin für ein Verbot der NPD.” Richterin Y: “Der Junge, also der Sohn, der Olli, von der Karin nebenan, also der Olli, das ist ein echt netter Junge. Gut, er läuft in Springerstiefeln durchs Treppenhaus und macht der Karin echt Sorgen, weil er in der NPD ist, aber er ist ein guter Junge. Den will ich nicht kriminalisieren. Ich bin gegen ein Verbot der NPD.”
Renate Künast, Bündnis 90/Die Grünen:
“Ich sage Ihnen: Ich finde, eine Quote mit dem Inhalt: ‘Mindestens drei Männer oder Frauen müssen in einem Senat vertreten sein’, ist nicht zu viel verlangt, nachdem wir eine Quote für Aufsichtsräte börsennotierter mitbestimmungspflichtiger Unternehmen beschlossen haben. … Ich sage Ihnen, ich finde die Aktion des Deutschen Juristinnenbundes richtig, der gefodert hat: Mehr Frauen in die roten Roben!”
Da Renate Künast, der man eine gewisse Ich-Zentriertheit, einen Egozentrismus nicht absprechen kann, die Frauenquote für Verfassungsrichter “nicht zu viel verlangt” “findet”, wer könnte dagegen sein? Und wer wollte dem kindlichen Verlangen, nach mehr Bonbons im Wege stehen, wenn man durch ein Bonbon nun einmal dafür gesorgt hat, dass ein Verlangen nach mehr Bonbons entstanden ist. Ja: und die vom Deutschen Juristinnenbund, die sind schließlich auch dafür. Deshalb: Quote.
Es ist kein Zufall, dass Renate Künast keinerlei Begründung dafür vorbringt, dass eine Frauenquote bei Verfassungsrichtern eingeführt werden soll. Die gesamte Diskussion um Frauenquoten ist bislang ohne Begründung ausgekommen. Der Änderungsantrag der Fraktion der Grünen, mit dem die Verfassungsrichter-Frauenquote bei Nacht und Nebel durchgedrückt werden sollte, er enthält nicht einmal die Spur einer Begrüdung.
An die Stelle einer Begründung treten für grüne Abgeordnete eigene Befindlichkeiten:
“Weiterhin ist nur schwer erträglich, dass das Verfassungsgericht immer noch weit von einer geschlechtergerechten Besetzung entfernt ist [Hier wird wieder – aus Inkompetenz oder Absicht – Lesern Gleichstellung oder Ergebnisgleichheit als Gerechtigkeit untergeschoben; ein zwischenzeitlich üblicher, aber zunehmend vergeblicher Manipulationsversuch, der vertuschen soll, dass Ergebnisgleichheit das Gegenteil von Gerechtigkeit ist.]. Unter den acht Richtern des ersten Senates ist nur eine Frau; auch im zweiten Senat sind nur zwei Frauen vertreten.”
Wer wollte etwas, das den Mitgliedern der Fraktion der Grünen “schwer erträglich” ist, nicht in Windeseile aus der Welt schaffen? Schließlich muss den Wählern das Wohlbefinden ihrer Abgeordneten am Herzen liegen, schon weil die Abgeordneten offensichtlich nicht auf Grundlage von rationaler Überlegung und Argumentation, sondern nach “Erträglichkeit” für sie persönlich entscheiden.
Dr. Volker Ullrich, CDU/CSU:
“Wir wollen die besten Frauen und Männer an diesem Gericht haben. … Es gilt aber auch der Grundsatz: Verfassungsorgane quotiert man nicht, man respektiert sie.
Man fühlt sich unmittelbar an die Farm der Tiere von Orwell erinnert, wo es die Gruppe der Schweine schafft, Regeln, die für alle Tiere gelten, für sich außer Kraft zu setzen. Und so fällt einem Abgeordneten der CDU/CSU ein Equity-Argument ein, wenn es um das Bundesverfassungsgericht geht: Man wolle die besten Männer und Frauen am Gericht haben, also Leistung zum Auswahlkriterium machen.
Im Zusammenhang mit dem Aufsichtsrat von Unternehmen ist den Vertretern der CDU/CSU-Fraktion dieses Argument nicht eingefallen. Entsprechend muss man daraus schließen, dass sie kein Problem damit haben, wenn in börsennotierten Unternehmen nunmehr eine Frauenquote dafür sorgt, dass eben nicht die besten Männer und Frauen im Aufsichtsrat sitzen. Das nennt man dann wohl Bigotterie.
Zusammenfassend kann man aus der Plenardebatte die folgenden allgemeinen Aussagen formulieren:
SPD: Bei der SPD sieht man sich nicht mehr als Arbeiterpartei, sondern als Partei der Quote, eine überfällige Anpassung an die Realität der SPD, in der die Interessen von Arbeitern seit Jahrzehnten nicht mehr vorkommen.
Die Linke: Die Linke ist eine Lebenserfahrungspartei, was die Frage aufwirft, wie die Erfahrungen einer Sozialisation in Sozialismus und in der SED sich auf die heutige Arbeit der Abgeordneten, ihre Lebenserfahrung auswirken.
Grüne/Bündnis90: Renate Künast findet eine Frauenquote nicht zu viel verlangt. Und den Juristinnenbund findet sie gut.
CDU/CSU: Die Union heuchelt je nach öffentlicher Aufmerksamkeit eine Meinung.
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Zu den “Lebenserfahrungen” von Verfassungsrichtern…
Glaubt wirklich noch jemand Richter richten nach Recht? Wo es doch immer einen § und mindestens eine Ausnahme gibt. Evtl. glaubt man sogar Richter seien unabhängig in ihrer Entscheidung… Das ist leider nicht so!
In Frankreich gibt es das Arbeitsgericht, in dem sitzen ein Gewerkschaftsvertreter und ein Vertreter des Arbeitgeberverbandes. Die haben beide ihre eigene Sichtweise, obwohl sie gleich viele Hände, Nasen etc. haben. Das ist sogar so gewollt und ich pers. empfinde es ehrlicher, wie ein Richter der z. B. nur die Sichtweise eines Gewerkschafters, Arbeitnehmers hat… Natürlich wird die „Lebenserfahrung“ einer Frau oftmals anders sein, wie die eines Mannes. Somit auch die Sichtweise auf bestimmte Grundrechte. Nehmen wir doch die Richter die einen Frauenbonus geben, alles beruht auf Vorurteilen… Das gleiche Verfassungsgericht, das erst das Sorgerecht für Väter nicht erforderlich fand, dann aber, nach Belehrung der EU dann doch mal aufgewacht ist…
Aber die Lebenserfahrungen einer Richterin sind nicht unbedingt anders wie die eines Richters, dort gibt es eben keine Menschen die sich 90% der Zeit um Kinder kümmern und auf Karriere verzichten, eher weniger Scheidungsväter die keinen Umgang zu ihren Kindern haben und Väter die bis auf 800 Euro Selbstbehalt runtergeklagt wurden auch nicht (womit z. B. die Düsseldorfer Tabelle mal hinterfragt werden könnte)… Und wie beim Inzesturteil ersichtlich geht es oft auch um eine persönliche Sichtweise. Hier könnte eine vom Volk gewählte Ethikkommission genau so gut oder schlecht Recht sprechen… Anders sieht es bei Rechtsproblemen aus, die wirklich in das Detail gehen, wie z. B. die Frage zum Aussageverweigerungsrecht und der Zwangsbegutachtung, wie sie im Fall Mollath hochkam…
NEIN LESE ICH NICHT MEHR! ICH AKTUELL LESE DERARTIGES:
Den Ernst der Lage in der EU richtig eingeschätzt haben hingegen die Eidgenossen. Schon im September will die Schweizer Armee unter dem passenden Manövernamen „Europa zerfällt“ für den möglichen Ernstfall üben. In diesem Szenario bricht die EU zusammen, erfaßt eine gewaltige Wirtschaftskrise den Kontinent, was aus der Sicht des Schweizer Generalstabes zu Verknappung von Vorräten, zu vermehrter Kriminalität, ethnischen Spannungen und großen innereuropäischen Flüchtlingsströmen führen würde.
Solches wird in Brüssel verständlicherweise ungern gehört. Aber ist es nicht normal, daß die Schweizer ihre Vorräte und auch sich selbst vor dem großen „Crash“ oder einer Invasion Illegaler schützen wollen? In den USA hoffen wenn auch vor allem die politischen und gesellschaftlichen Eliten den Ernstfall in riesigen unterirdischen komfortablen Wohnkomplexen samt Fahrzeugparks, Lebensmittel- und Waffenlagern, aber ohne Volk, aussitzen zu können.
Es ist noch ein Körperverletzung wenn man versucht Abgeordneten mit einer gebundenen Ausgabe des Grundgesetzes Verfassungstreu einzuprügeln, oder fällt das mittlerweile unter rechtfertigender Notstand?
Art 3 GG
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
Art. 33 GG
(2) Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.
” Man wolle die besten Männer und Frauen am Gericht haben, also Leistung zum Auswahlkriterium machen.”
Ist sicher, daß vom Redner unter dem Begriff “besten” Leistung gemeint war?
Ich vermute eher, daß gemeint war: die besten M&F für meine Partei.
Meine Literaturempfehlung bleibt: Brave New World, Animal Farm, 1984 und noch etwas Kafka dazu.
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Zu den “Lebenserfahrungen” von Verfassungsrichtern…
Glaubt wirklich noch jemand Richter richten nach Recht? Wo es doch immer einen § und mindestens eine Ausnahme gibt. Evtl. glaubt man sogar Richter seien unabhängig in ihrer Entscheidung… Das ist leider nicht so!
In Frankreich gibt es das Arbeitsgericht, in dem sitzen ein Gewerkschaftsvertreter und ein Vertreter des Arbeitgeberverbandes. Die haben beide ihre eigene Sichtweise, obwohl sie gleich viele Hände, Nasen etc. haben. Das ist sogar so gewollt und ich pers. empfinde es ehrlicher, wie ein Richter der z. B. nur die Sichtweise eines Gewerkschafters, Arbeitnehmers hat… Natürlich wird die „Lebenserfahrung“ einer Frau oftmals anders sein, wie die eines Mannes. Somit auch die Sichtweise auf bestimmte Grundrechte. Nehmen wir doch die Richter die einen Frauenbonus geben, alles beruht auf Vorurteilen… Das gleiche Verfassungsgericht, das erst das Sorgerecht für Väter nicht erforderlich fand, dann aber, nach Belehrung der EU dann doch mal aufgewacht ist…
Aber die Lebenserfahrungen einer Richterin sind nicht unbedingt anders wie die eines Richters, dort gibt es eben keine Menschen die sich 90% der Zeit um Kinder kümmern und auf Karriere verzichten, eher weniger Scheidungsväter die keinen Umgang zu ihren Kindern haben und Väter die bis auf 800 Euro Selbstbehalt runtergeklagt wurden auch nicht (womit z. B. die Düsseldorfer Tabelle mal hinterfragt werden könnte)… Und wie beim Inzesturteil ersichtlich geht es oft auch um eine persönliche Sichtweise. Hier könnte eine vom Volk gewählte Ethikkommission genau so gut oder schlecht Recht sprechen… Anders sieht es bei Rechtsproblemen aus, die wirklich in das Detail gehen, wie z. B. die Frage zum Aussageverweigerungsrecht und der Zwangsbegutachtung, wie sie im Fall Mollath hochkam…
Sollte dennoch ein Nichtwähler ein schlechtes Gewissen haben, weil er seine Stimme nicht an diese Leute abgibt, … hat das einer?
NEIN LESE ICH NICHT MEHR! ICH AKTUELL LESE DERARTIGES:
Den Ernst der Lage in der EU richtig eingeschätzt haben hingegen die Eidgenossen. Schon im September will die Schweizer Armee unter dem passenden Manövernamen „Europa zerfällt“ für den möglichen Ernstfall üben. In diesem Szenario bricht die EU zusammen, erfaßt eine gewaltige Wirtschaftskrise den Kontinent, was aus der Sicht des Schweizer Generalstabes zu Verknappung von Vorräten, zu vermehrter Kriminalität, ethnischen Spannungen und großen innereuropäischen Flüchtlingsströmen führen würde.
Solches wird in Brüssel verständlicherweise ungern gehört. Aber ist es nicht normal, daß die Schweizer ihre Vorräte und auch sich selbst vor dem großen „Crash“ oder einer Invasion Illegaler schützen wollen? In den USA hoffen wenn auch vor allem die politischen und gesellschaftlichen Eliten den Ernstfall in riesigen unterirdischen komfortablen Wohnkomplexen samt Fahrzeugparks, Lebensmittel- und Waffenlagern, aber ohne Volk, aussitzen zu können.
Quelle: https://helmutmueller.wordpress.com/2015/05/21/tanz-auf-dem-vulkan-oder-wende/
Es ist noch ein Körperverletzung wenn man versucht Abgeordneten mit einer gebundenen Ausgabe des Grundgesetzes Verfassungstreu einzuprügeln, oder fällt das mittlerweile unter rechtfertigender Notstand?
Art 3 GG
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
Art. 33 GG
(2) Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.
” Man wolle die besten Männer und Frauen am Gericht haben, also Leistung zum Auswahlkriterium machen.”
Ist sicher, daß vom Redner unter dem Begriff “besten” Leistung gemeint war?
Ich vermute eher, daß gemeint war: die besten M&F für meine Partei.
Meine Literaturempfehlung bleibt: Brave New World, Animal Farm, 1984 und noch etwas Kafka dazu.
Nur eine Quote für Arbeiter in Parteispitzenpostionen werden sie nie beschliessen.