Rundfunkgebühren: GEZ zerstört Legitimität des Rechtssystems

In der Kriminologie gibt es ein ehernes Gesetz, das man am einfachsten wie folgt zusammenfassen kann: Damit ein pönales System, also z.B. das Strafrecht, funktionieren kann, müssen eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Wer einen Rechtsbruch begeht, muss wissen, dass er einen solchen begeht;
  • Die Ahndung des Rechtsbruches muss also solche über eine Legitimität in der Bevölkerung verfügen, d.h. die Mehrzahl der Bürger muss der Ansicht sein, dass eine Strafe für einen bestimmte Rechtsbruch notwendig ist;
  • Derjenige, der den Rechtsbruch begeht, muss damit rechnen können, überhaupt bestraft zu werden.
  • Die Strafe muss in Höhe, Geschwindigkeit und Wahrscheinlichkeit, mit der sie verhängt wird, abschreckend wirken.
  • Und vor allem: Die Strafe muss im Verhältnis zum verletzten Rechtsgut, zur verletzten Rechtsnorm stehen. Die Todesstrafe für eine Sachbeschädigung würde vermutlich derzeit auf wenig Akzeptanz stoßen.

Wenn diese Kriterien erfüllt sind, dann genießt ein pönales System Legitimität, und man kann davon ausgehen, dass Gesetzestreue die Normalität im Geltungsbereich des pönalen Systems ist.

Wie in so vielen Bereichen, so ist man in Deutschland auch im Bereich des pönalen Systems dabei, die Legitimität desselben zu verspielen, und zwar deshalb, weil sich öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten gebären wie eine Horde Wahnsinniger, die es geschafft hat, aus der Irrenanstalt auszubrechen.

Grund zum öffentlich-rechtlichen Amoklauf sind 17,50 Euro, die derzeit als Rundfunkgebühr von jedem, der ein Zimmer, eine Wohnung oder ein Haus bewohnt, entrichtet werden müssen. 4,5 Millionen Deutsche weigerten  sich nach einem Bericht in der Welt zum 31. Dezember 2014, diese Gebühren zu entrichten. Eine stattliche Anzahl. Bei 40,2 Millionen Privathaushalten kann man davon ausgehen, dass rund 10% der gebührenpflichtigen Deutschen die Zahlung der Zwangsgebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk verweigern.

Wer die Zahlung verweigert, der hat mit der vollen Härte des Gesetzes zu rechnen, wie z.B. Sieglinde Baumert, die derzeit in der JVA Chemnitz einsitzt. 190 Euro beträgt der Rückstand, den sie zu zahlen verweigert. Deshalb ist der Gerichtsvollzieher mit zwei Polizeibeamten am Arbeitsplatz erschienen, hat Baumert festnehmen und in die JVA Chemnitz verbringen lassen. Ihren Arbeitsplatz ist Sieglinde Baumert durch die Aktion auch losgeworden, was zeigt: Die Verantwortlichen bei den öffentlich-rechtlichen Sendern schrecken nicht davor zurück, private Berufsbiographien zu zerstören, wenn es um ihre angeblich doch so geringen Gebühren geht.

Die Erzwingungshaft, mit der Sieglinde Baumert dazu bewegt werden soll, eine eidesstaatliche Versicherung abzugeben und ihre Vermögensverhältnisse offen zu legen, kann sich bis zu 6 Monate in die Länge ziehen. Weigert sich Baumert auch nach diesen 6 Monaten, ihre Vermögensverhältnisse offen zu legen, dann kann sie frühestens in zwei Jahren nach der Haftentlassung wieder ins Gefängnis überstellt werden.

Nicht nur, dass private Biographien wegen 190 Euro Rundfunkgebühr von der GEZ zerstört werden, die Einzugszentrale geht auch mit dem Geld von Steuerzahlern um, als hätte sie eine Geldpresse im Hinterzimmer stehen.

Die Kosten, die für die Inhaftierung von Sieglinde Baumert angefallen sind bzw. noch anfallen werden, sind ungefähr die folgenden:

Um 190 Euro säumige Gebühren einzutreiben, hauen die Herrschaften von der GEZ 17.554 Euro Steuergelder auf den Kopf. Nicht nur, dass man sich fragt, ob die Verantwortlichen noch alle Tassen im Schrank haben, angesichts dieser groben Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (das nannte man früher Augenmaß), auf dem das pönale System basiert. Man fragt sich auch, wie sie dazu kommen, ohne Not ein Rechtssystem lächerlich zu machen und die Legitimität des pönalen Systems zu verspielen.

4,5 Millionen Deutsche zweifeln jetzt schon an der Legitimität öffentlich-rechtlicher Rechtsdurchsetzung. Wie viele werden es wohl sein, wenn die Kosten der aberwitzigen Verfolgung von Gebührensäumigen öffentlich bekannt werden?

Spendel RechtsbeugungEs steht zu befürchten, dass in Deutschland derzeit wieder einmal ein Exempel statuiert wird, das dazu führen wird, dass die Opposition gegen diejenigen, die das Exempel statuieren, um ihre Machtposition zu demonstrieren, noch größer wird.

Es ist also kein Wunder, dass 89,9% der 1.133 ScienceFiles-Leser, die bislang an unserer neuesten und derzeit noch laufenden Befragung teilgenommen haben, den öffentlich-rechtlichen Rundfunkt auflösen wollen, u.a. weil Sie der Ansicht sind, der öffentlich-rechtliche Rundfunk diene der Manipulation, nicht der Information der Zuschauer. Aktionen wie die derzeitige Zerstörung der Legitimität des Rechtssystems durch die GEZ und ihre Häscher, lassen diese Auflösung dringlich erscheinen.

Bleibt noch nachzutragen, dass Sieglinde Baumert zumindest in den ungetrübten Genuss des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Gefängnis kommt. Gefängnisse sind Gemeinschaftsunterkünfte für die Gebührensammler und entsprechend ist der Rundfunkempfang für die jeweiligen Insassen umsonst.

Nachtrag:

Der MDR hat den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls zurückgezogen, so dass das Amtsgericht diesen aufhob”, erklärt Hans-Otto Burschel, Sprecher des Amtsgerichtes Bad Salzungen der “WeltN24”.

Deshalb wurde Sieglinde Baumert aus der Haft entlassen. Was mag den Einstellungswandel beim MDR wohl verursacht haben?

 

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