Gibt es ein Recht auf Krankenversicherung?

Ein Beitrag in einem unserer Lieblingsblogs „LewRockwell.com“ hat zur Folge, dass wir unsere Leser heute mit der Frage konfrontieren, ob es ein Recht auf Krankenversicherung gibt.

Viele sogenannte Errungenschaften werden mit der Zeit zu Selbstverständlichkeiten, die einfach da sind. Sie werden nicht mehr hinterfragt, jedenfalls nicht mehr von denjenigen, für die sie zur festen Randbedingung ihres Handelns geworden sind. Die gesetzliche Krankenversicherung ist einfach da. Die Sozialversicherungspflicht sorgt dafür, dass jeder, der einer Tätigkeit nachgeht, Beiträge an die gesetzliche Krankenversicherung zahlt und damit automatisch krankenversichert ist. Aber: Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind allerdings nicht auf diejenigen beschränkt, die Beiträge entrichten.

Ganz im Gegensatz zu den Anfängen der Krankenversicherung unter Bismarck. Damals war die Krankenversicherung noch eine Versicherung, in die zunächst Arbeiter einbezahlen mussten, die im Jahresverdienst unter 2000 Reichsmark blieben. Dafür wurden 13 Wochen lang die Kosten für Arzt und Arzneimittel übernommen, und es gab 13 Wochen lang die Hälfte des Gehalts, das ein Tagelöhner bezogen hat. Ein Drittel der Beiträge zur Krankenversicherung bezahlten die Arbeitgeber, zwei Drittel die Arbeitnehmer. Das war 1883.

In der Zwischenzeit hat sich die Krankenversicherung von einem Solidarsystem, dessen Nutzen denen zu gute kam, die es finanziell getragen haben, zu einem umfassenden Transfersystem verändert, das zwar immer noch von denen getragen wird, die einer nun sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, aber auch Gesellschaftsmitgliedern zu gute kommt, die nicht in die gesetzliche Krankenversicherung einbezahlen, sei es über die Mitversicherung von Familienmitgliedern, sei es über die freie ärztliche Versorgung von z.B. Migranten.

Aus dem Solidarsystem ist ein Transfersystem geworden, und diejenigen, die unentgeltlich in den Genuss einer von anderen finanzierten Krankenversicherung kommen, sehen die entsprechende Krankenversicherung zwischenzeitlich als ihr gutes Recht an.

Aber hat ein Individuum ein Recht darauf, gegen Krankheit versichert zu sein?

Die Antwort auf diese Frage ist recht einfach. Wir wollen sie mit Andrew P. Napolitano geben, der sie in besagtem Text auf LewRockwell wie folgt gegeben hat:

Government help“Is healthcare a right in America?

In a word, no. Rights are either natural immunities — existing in areas of human behavior that, because of our nature, must be free from government regulation, such as life, liberty and the pursuit of happiness, as well as speech, the press, religion, travel, self-defense and what remains of privacy — or legal claims that we qualify or bargain for, such as the right to vote, which the Constitution presumes, and the right to use your property to the exclusion of all others and the right to purchase a good that you can afford.

But the federal government cannot create a right that the Constitution does not authorize. It can’t constitutionally transfer wealth from taxpayers or employers to others and then claim that the others have a right to the continued receipt of the transfers.”

Was in den USA gilt, gilt auch in Deutschland. Keine Regierung kann Rechte für alle verteilen, deren Finanzierung von nur einem Teil der Bevölkerung geleistet werden muss. Denn wäre dies so, es würde ein Recht zum Nutznießen begründen und damit das Fundament von Gesellschaften beseitigen, denn warum soll ein rationaler Akteur einer Arbeit nachgehen, wenn er ein Recht hat, von der Arbeit anderer zu leben?

Wenn es aber kein Recht zum Nutznießen gibt, wenn es kein Recht gibt, das, was Erwerbstätige erwirtschaften, in Teilen zu enteignen, um nicht-Erwerbstätigen damit eine Krankenversicherung zu gewähren, dann gibt es nur zwei Möglichkeiten, die entsprechende Enteignung und den damit verbundenen Transfer dessen, was Erwerbstätige erarbeitet haben, zu begründen: Zwang oder Altruismus.

“Genau dieser Punkt führt zu der kontroversen Einschätzung, ob ein Zwang zur Krankenversicherung rechtens ist: Für die einen hat er nichts mit gleicher Freiheit zu tun und bevormundet freie Bürger, für die anderen gehört das Gut der Gesundheit zu den Bedingungen sozialer Autonomie, so dass es nötigenfalls mit Zwang für alle bereitgestellt werden darf.“

Ayan rand intellectualsDieses Zitat stammt aus einer Pressemeldung zur Dissertation von Andreas Braune, der sich mit Freiheit und vor allem mit Zwang, also der Abwesenheit von Freiheit auseinandersetzt. Es stellt zwei Alternativen dar, die man als falsche Alternativen bezeichnen kann, denn die Kosten der Entscheidung einer Krankenversicherung für alle tragen nicht alle, sondern nur die Erwerbstätigen. Die Interessen der Nutznießer einer Krankenversicherung haben daher keine Relevanz, wenn es darum geht, die Frage danach, ob es ein Recht auf Krankenversicherung gibt, zu entscheiden.

Das schließt den zweiten Punkt im obigen Zitat aus: Ob Gesundheit zu den Bedingungen sozialer Autonomie gehört, ist eine Frage, die im Hinblick auf das Recht auf auf Krankenversicherung irrelevant ist, denn jeder hat die Möglichkeit durch Arbeit die Beiträge zu erwirtschaften, die seine Mitgliedschaft in einer solidarischen Krankenversicherung ermöglichen. Deshalb ist es ein Übergriff auf die Freiheit von Menschen, sie in eine Krankenversicherung zu zwingen, und es ist ein Übergriff auf die Freiheit von Erwerbstätigen, sie für die Gesundheit derer, die nicht in eine Krankenversicherung einbezahlen, in kollektive Haft zu nehmen.

Aber, so werden viele Aufgebrachte sagen, aber was ist mit den Kindern? Kinder in die Welt zu setzen, ist eine private Entscheidung. Wer sie trifft, hat sicher über die Kosten, die damit einhergehen, nachgedacht, so dass Eltern sicher bereit sind, ihr Gehalt nicht nur für den Kauf eigener Ansprüche auf eine Krankenversicherung einzusetzen, sondern auch dafür, die Ansprüche ihrer Kinder zu finanzieren. Der oben genannte Altruismus trifft hier zu.

Somit steht am Ende dieser kurzen Diskussion die Erkenntnis, dass es

  1. Kein Recht auf Krankenversicherung gibt;
  2. Zwang zur Durchsetzung eines Transfersystems, das Krankenversicherung für alle auf Kosten von wenigen, vorsieht, nicht legitim ist;
  3. Deshalb Krankenversicherung nur für diejenigen gegeben sein kann, die in eine Krankenversicherung einbezahlen und 
  4. niemand an Altruismus gehindert wird, also daran, sein Einkommen dafür einzusetzen, Anteile in Krankenversicherungen für mehrere Personen zu erwerben.

Letzteres erfolgt als freie Entscheidung, nicht unter Zwang!

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