Gibt es ein Recht auf Krankenversicherung?
Ein Beitrag in einem unserer Lieblingsblogs „LewRockwell.com“ hat zur Folge, dass wir unsere Leser heute mit der Frage konfrontieren, ob es ein Recht auf Krankenversicherung gibt.
Viele sogenannte Errungenschaften werden mit der Zeit zu Selbstverständlichkeiten, die einfach da sind. Sie werden nicht mehr hinterfragt, jedenfalls nicht mehr von denjenigen, für die sie zur festen Randbedingung ihres Handelns geworden sind. Die gesetzliche Krankenversicherung ist einfach da. Die Sozialversicherungspflicht sorgt dafür, dass jeder, der einer Tätigkeit nachgeht, Beiträge an die gesetzliche Krankenversicherung zahlt und damit automatisch krankenversichert ist. Aber: Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind allerdings nicht auf diejenigen beschränkt, die Beiträge entrichten.
Ganz im Gegensatz zu den Anfängen der Krankenversicherung unter Bismarck. Damals war die Krankenversicherung noch eine Versicherung, in die zunächst Arbeiter einbezahlen mussten, die im Jahresverdienst unter 2000 Reichsmark blieben. Dafür wurden 13 Wochen lang die Kosten für Arzt und Arzneimittel übernommen, und es gab 13 Wochen lang die Hälfte des Gehalts, das ein Tagelöhner bezogen hat. Ein Drittel der Beiträge zur Krankenversicherung bezahlten die Arbeitgeber, zwei Drittel die Arbeitnehmer. Das war 1883.
In der Zwischenzeit hat sich die Krankenversicherung von einem Solidarsystem, dessen Nutzen denen zu gute kam, die es finanziell getragen haben, zu einem umfassenden Transfersystem verändert, das zwar immer noch von denen getragen wird, die einer nun sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, aber auch Gesellschaftsmitgliedern zu gute kommt, die nicht in die gesetzliche Krankenversicherung einbezahlen, sei es über die Mitversicherung von Familienmitgliedern, sei es über die freie ärztliche Versorgung von z.B. Migranten.
Aus dem Solidarsystem ist ein Transfersystem geworden, und diejenigen, die unentgeltlich in den Genuss einer von anderen finanzierten Krankenversicherung kommen, sehen die entsprechende Krankenversicherung zwischenzeitlich als ihr gutes Recht an.
Aber hat ein Individuum ein Recht darauf, gegen Krankheit versichert zu sein?
Die Antwort auf diese Frage ist recht einfach. Wir wollen sie mit Andrew P. Napolitano geben, der sie in besagtem Text auf LewRockwell wie folgt gegeben hat:
“Is healthcare a right in America?
In a word, no. Rights are either natural immunities — existing in areas of human behavior that, because of our nature, must be free from government regulation, such as life, liberty and the pursuit of happiness, as well as speech, the press, religion, travel, self-defense and what remains of privacy — or legal claims that we qualify or bargain for, such as the right to vote, which the Constitution presumes, and the right to use your property to the exclusion of all others and the right to purchase a good that you can afford.
But the federal government cannot create a right that the Constitution does not authorize. It can’t constitutionally transfer wealth from taxpayers or employers to others and then claim that the others have a right to the continued receipt of the transfers.”
Was in den USA gilt, gilt auch in Deutschland. Keine Regierung kann Rechte für alle verteilen, deren Finanzierung von nur einem Teil der Bevölkerung geleistet werden muss. Denn wäre dies so, es würde ein Recht zum Nutznießen begründen und damit das Fundament von Gesellschaften beseitigen, denn warum soll ein rationaler Akteur einer Arbeit nachgehen, wenn er ein Recht hat, von der Arbeit anderer zu leben?
Wenn es aber kein Recht zum Nutznießen gibt, wenn es kein Recht gibt, das, was Erwerbstätige erwirtschaften, in Teilen zu enteignen, um nicht-Erwerbstätigen damit eine Krankenversicherung zu gewähren, dann gibt es nur zwei Möglichkeiten, die entsprechende Enteignung und den damit verbundenen Transfer dessen, was Erwerbstätige erarbeitet haben, zu begründen: Zwang oder Altruismus.
“Genau dieser Punkt führt zu der kontroversen Einschätzung, ob ein Zwang zur Krankenversicherung rechtens ist: Für die einen hat er nichts mit gleicher Freiheit zu tun und bevormundet freie Bürger, für die anderen gehört das Gut der Gesundheit zu den Bedingungen sozialer Autonomie, so dass es nötigenfalls mit Zwang für alle bereitgestellt werden darf.“
Dieses Zitat stammt aus einer Pressemeldung zur Dissertation von Andreas Braune, der sich mit Freiheit und vor allem mit Zwang, also der Abwesenheit von Freiheit auseinandersetzt. Es stellt zwei Alternativen dar, die man als falsche Alternativen bezeichnen kann, denn die Kosten der Entscheidung einer Krankenversicherung für alle tragen nicht alle, sondern nur die Erwerbstätigen. Die Interessen der Nutznießer einer Krankenversicherung haben daher keine Relevanz, wenn es darum geht, die Frage danach, ob es ein Recht auf Krankenversicherung gibt, zu entscheiden.
Das schließt den zweiten Punkt im obigen Zitat aus: Ob Gesundheit zu den Bedingungen sozialer Autonomie gehört, ist eine Frage, die im Hinblick auf das Recht auf auf Krankenversicherung irrelevant ist, denn jeder hat die Möglichkeit durch Arbeit die Beiträge zu erwirtschaften, die seine Mitgliedschaft in einer solidarischen Krankenversicherung ermöglichen. Deshalb ist es ein Übergriff auf die Freiheit von Menschen, sie in eine Krankenversicherung zu zwingen, und es ist ein Übergriff auf die Freiheit von Erwerbstätigen, sie für die Gesundheit derer, die nicht in eine Krankenversicherung einbezahlen, in kollektive Haft zu nehmen.
Aber, so werden viele Aufgebrachte sagen, aber was ist mit den Kindern? Kinder in die Welt zu setzen, ist eine private Entscheidung. Wer sie trifft, hat sicher über die Kosten, die damit einhergehen, nachgedacht, so dass Eltern sicher bereit sind, ihr Gehalt nicht nur für den Kauf eigener Ansprüche auf eine Krankenversicherung einzusetzen, sondern auch dafür, die Ansprüche ihrer Kinder zu finanzieren. Der oben genannte Altruismus trifft hier zu.
Somit steht am Ende dieser kurzen Diskussion die Erkenntnis, dass es
- Kein Recht auf Krankenversicherung gibt;
- Zwang zur Durchsetzung eines Transfersystems, das Krankenversicherung für alle auf Kosten von wenigen, vorsieht, nicht legitim ist;
- Deshalb Krankenversicherung nur für diejenigen gegeben sein kann, die in eine Krankenversicherung einbezahlen und
- niemand an Altruismus gehindert wird, also daran, sein Einkommen dafür einzusetzen, Anteile in Krankenversicherungen für mehrere Personen zu erwerben.
Letzteres erfolgt als freie Entscheidung, nicht unter Zwang!
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Das deutsche System wird ohnehin über kurz oder lang an Überlastung zusammenbrechen. Was danach kommen wird, weiß niemand. Sollte es zu diesem Zeitpunkt schon eine muslimische Mehrheit geben, ist sowieso Ende der Schicht: Versicherungen aller Art sind nach der Shari’ah “haram.”
Ich gehe mit den Schlußfolgerungen konform.
Falls jemand das mal durchdenken will:
http://thumulla.com/home/der_dritte_weg_ein_solidarpakt.html
englisch:
http://thumulla.com/home/the_third_way_a_solidarity_pact_without_functionaries.html
Carsten
—
“Elf Zehntel aller Deutschen finden, Angela Merkel mache rundweg «alles richtig» – wenn sie nur blöd genug gefragt werden.”
Thomas Gsella
Ich kann Ihnen bedingt folgen. Ich habe das Recht zu reisen. Wenn ich auf Reisen verzichte, öffentliche Straßen durch mich also keine Abnutzung erfahren… glauben Sie dass ich anteilig weniger Steuern zahlen muss ? Doch zurück zur Krankenversicherung. Natürlich hat der Author Recht zu sagen, dass niemand in eine KV gezwungen werden darf. Meine Theorie ist, dass es diesen Zwang auch nicht gibt. Tatsächlich haben die Leute eine Sozialversicherungsnummer beantragt. Ein Antrag ist eine Bitte, der Bitte wurde entsprochen. Damit haben sie die AGB´s in Form des Sozialgesetzbuches akzeptiert, ein lamentieren darüber, dass Gelder zweckentfremdet werden, ist (jedenfalls juristisch) unsinnig.
Was den alten Bismarck betrifft: Ich habe die “Urfassung” des KV-Gesetzes von 1883 grade nicht im Kopf, aber es ist immer eine gute Idee, den damaligen gesellschaftlichen Kontext zu betrachten. Und der ging wohl in die Richtung, dass eine Familienversicherung durchaus sinnvoll war: Kinder sind eh nicht geschäftsfähig, Frauen waren Eigentum des Mannes. Wenn, sagen wir, 90% oder mehr der Gesellschaft so strukturiert ist, entstehen durch die Familienversicherung niemanden wirklich Nachteile.
Es gibt seit 2009 die gesetzliche Verpflichtung eine Krankenversicherung abzuschließen.
@Björn
Und was passiert, wenn jemand sich dazu entschließt, nicht per Antrag um eine
Sozialversicherungsnummer zu “bitten”?
Hat das Ihres Wissens irgendwelche Folgen für seine Handlungsmöglichkeiten und dementsprechend für seine Lebenschancen in Deutschland? Vielleicht mit Bezug auf seine Chancen, seinen Lebensunterhalt zu verdienen?
Seien Sie versichert (excuse the pun!): Es ist tatsächlich so, und diesen Tatsachen gegenüber ignorant zu sein, ist (jedenfalls sozialwissenschaftlich betrachtet) unsinnig, um nicht zu sagen: fahrlässig.
Was den „gesellschaftlichen Kontext“ der Krankenversicherungspflicht betrifft, so ist Ihnen wohl entgangen, dass es in unserem Text um den HEUTIGEN gesellschaftlichen Kontext geht und eben nicht um die Frage, ob die Zwangsverpflichtung zur Krankenversicherung irgendwann einmal angemessen war oder gewesen sein könnte. Dennoch ist Ihre Argumentation mit Bezug auf den „gesellschaftlichen Kontext“ der „Urfassung“ des KV-Gesetzes falsch: Frauen waren nicht „Eigentum des Mannes“ (schon gar nicht in diesem Verhältnis: viele Frauen als Eigentum eines Mannes!) Ich weiß nicht, wie Sie auf solche abstrusen Ideen kommen.
Die abstruseste Ihrer Ideen scheint mir aber zu sein, dass Menschen einer Bürokratie oder dem Staat gegenüber um etwas zu „bitten“ hätten und dieser Bitte dann großzügig entsprochen werden könnte (oder auch nicht). Tatsächlich existieren Bürokratie oder Staat genauso lange wie Menschen bereit sind, so zu tun, als ob sie tatsächlich existierten, oder anders gesagt: Bürokratie oder Staat existieren ALLEIN von Bürgers Gnaden. Wenn z.B. der Staat für etwas Geld vom Bürger haben möchte, muss er darum bitten – und nicht umgekehrt! Es ist z.B. durchaus vorstellbar, dass Menschen einfach die Arbeit einstellen und fordern, erst dann wieder zu arbeiten, wenn sie ihren Lohn/ihr Gehalt in bar und ohne jeden Abzug durch den Staat ausgezahlt bekommen (also zu einer Praxis zurückzukehren, die nicht so weit in der Vergangenheit liegt).
Die Tatsache, dass sich der Staat in vielen westlichen Gesellschaften wie eine Kreuzung zwischen Unternehmer und Absolutherrscher aufspielt bzw. aufspielen kann, weil er über eine große Menge teilweise erwirtschafteten und teilweise vom Bürger enteigneten Geldes verfügt, ist ein Mißstand, für den nicht zuletzt Juristen einen erheblichen Teil von Verantwortung tragen.
P.S. an Björn
“Wenn ich auf Reisen verzichte, öffentliche Straßen durch mich also keine Abnutzung erfahren… glauben Sie dass ich anteilig weniger Steuern zahlen muss ?”
Ja, sicher, das entspricht ja wohl der Logik der Sache.
Dies dürfte in der Praxis allerdings schwierig festzustellen und dementsprechend bei der Steuerlast zu berücksichtigen sein.
Um wie viel einfacher wäre es da, Kinderfreien den Teil der Steuerlast zu ersparen, der für kinderspezifische Infrastruktur und Vergünstigungen ausgegeben wird und den Kinderfreie ja niemals nutzen?!? (Denn die Bürokratie kann bereits derzeit genau angeben, wer kinderfrei ist und wer nicht …)
Auch hier wäre es sicherlich Aufgabe (auch) von Juristen für mehr Verteilungsgerechtigkeit einzutreten….
In diesem Zusammenhang fällt mir immer Ben Shapiro ein. Die Frage, die man sich stellen sollte lautet: wem gegenüber macht man ein solches Recht geltend?
Bei der Transferkrankenversicherung setzt der Staat mit Waffengewalt durch, dass der Einzahlen den Nichteinzahler aushält. Shapiro bringt das in einer Debatte um Obamacare schön so auf den Punkt und die Kollektivisten kochen vor Wut und finden keine Worte… Ein innerer Vorbeimarsch. 🙂
Lieber Björn, in Deutschland beantragt niemand eine Sozialversicherungsnummer, mit der er dann von einer Krankenversicherung profitiert. Seit 2009 gibt es die allgemeine Verpflichtung, sich krankenzuversichern. Auch das mehrbändige Sozialgesetzbuch muss von niemandem ausdrücklich akzeptiert werden, um Gültigkeit zu haben; abseits davon geht es dort nicht nur um Leistungen im Krankheitsfall.
So gut die Grundsatzidee einer KV von Bismarck war, Altruismus lag ihm fern. Im Wesentlichen ging es um die Erhaltung der Arbeitsfähigen und die Reduzierung des Kindersterbens. Hier und da müsste ein Mann wie er auch an den soldatischen Nachwuchs denken. 😉
Viele sogenannte Errungenschaften werden mit der Zeit zu Selbstverständlichkeiten, weil der Staat einen zu Zwangszahlungen und Zwangskonsumationen verdonnert. So zumindest in der Schweiz, wo 1996, als die Prämien noch zahlbar und auf akzeptablem Niveau lagen, die SPS-Bundesrätin Ruth Dreyfuss meinte, die 1.6% „Reichen“ nicht einer Kasse Zugehöriger, sollen aus „Solidarität“ mitbezahlen. Offenbar mutete der Nanny-State den Bürgern nicht zu, selbst entsprechende Rücklagen und Versicherungsabschlüsse zu tätigen; und der typische und gut im Volk verankerte Schweizer Neid-Reflex tat bei der Abstimmung dann sein Übriges, so daß die Bundesvorlage angenommen wurde.
Da die Prämien heute, je nach Kanton, bis zu 10% eines Monatsbudgets betragen können entsteht eine Haltung, dass man für sein Geld auch eine Gegenleistung will und geht bei jedem Schnupfen sofort zum Arzt. Diese, in unserer kommerzialisierten Welt völlig normalisierte Haltung, schulisch und elterlich anerzogen, ist die Konsequenz der inzwischen vielen Tausend staatlichen Bevormundungen, dessen expandierendes Volumen die Freiheit des Bürgers täglich weiter schmälert und reziprok sowohl die offenen als auch versteckten Schutzgeldzahlungen an den Staat in Höhen steigen lassen, die längst kriminell sind, denn schließlich muß dieser zwangsverordnete Luxus einer Planwirtschaft natürlicher Personen (im Gegensatz zu jur. Personen) ja irgendwie bezahlt werden.
Hat ein Individuum ein Recht darauf, gegen Krankheit versichert zu sein? Selbstverständlich! Jedoch in Eigenverantwortung und auf freiwilliger Basis – und somit letztendlich in Freiheit nach freiem Willen, wie es das Handelsrecht (Obligationenrecht CH) vorsieht: «Ein Vertrag ist die gegenseitige, übereinstimmende Willensäußerung zwischen zwei und mehr Parteien.» Sobald sich aber der Staat einmischt, ist diese Maxime gebrochen.
Wir sollten uns fragen, wie wir, trotz Absenz solch fehlgeleiteten „Gutmenschentums“, früher überhaupt überleben konnten und nicht ausgestorben sind.
Und wir sollten uns immer wieder die Frage stellen: Wem nützt es? Die Gesundheitsindustrie hat inzwischen umsatzseitig, mit Hilfe der WHO-Werbeagentur über die anmaßende Expansion sogenannter nichtübertragbarer Krankheiten, die zuvor an erster Stelle stehende Ölindustrie überflügelt. Es geht also bei der Bevormundung keineswegs um die Volksgesundheit – die durchschnittliche Lebenserwartung ist übrigens seit einigen Jahren wieder am Sinken – sondern um die Alimentierung der unzähligen, am Gesundheitstropf hängenden Mitakteure und Profiteure.
Klima- und Gesundheits-Politik sind zur Zeit die lukrativsten Einnahmequellen über zwangsverordneten Konsum durch den Staat und subventioniert vom Bürger der Unter- und Mittelschicht.
Carolus Magnus
Es gibt kein Recht darauf,
Andere zu versklaven, um einem irgendwelche Leistungen zu erarbeiten.
Sklaverei ist niemals OK, egal wie hart die Umstände.
Libertarismus 101
Uns es ist auch keineswegs so, dass es nich auch freiwillig (wirklich) soziale / wohltätige Hilfe gäbe und geben würde, auch und gerade wenn es keinen ‘Sozial’staat gibt.
Die eizigen die sich das nicht vorstellen können, sind die asozialen, diejenigen, die keinerlei Hilfsbereitschaft in sich tragen … also die Empathielosen … also die klinischen Psychopathen. ( Und die dichteste Ansammlung derer findet man imho bei den Politikern, und davon die höchste Dichte bei den linken Politikern. Zufall? Nein.)
Also ich sehe die “Empathielosen … also die klinischen Psychopathen” ja mehr bei den politischen und wirtschaftlichen Machthabern und ihrem blind gehorchenden, reflexionsfreien Gefolge unserer Zeit (bzgl. der westlichen Welt)…viele “Linke” (wer auch immer darunter zu fassen sei) finden sich nicht unter den Autoritaristen und Narzissten à la Trump…und der “Liberalismus”, dessen neoliberale Zwänge heute immer mehr wirken, trägt draran einen immensen Anteil. Bzw. ist er Teil der ganzen …eiße, viele “Linke” fahren nur mit auf diesem Zug, schnallen es aber nicht.