Einer der wichtigsten wissenschaftlichen Artikel, die in den letzten 40 Jahren verfasst wurden, stammt von Paul diMaggio und Walter Powell und trägt den Titel „The Iron Cage Revisited: Institutional Isomorphism and Collective Rationality in Organizational Fields“. Darin stellen DiMaggio und Powell u.a. die These auf, dass moderne Organisationen, Bürokratien, Verwaltungen, Ministerien, nicht mehr, wie dies zu Max Webers Zeiten der Fall war, ihre Legitimation daraus nehmen, dass sie effizient und effektiv Dienstleistungen für Bürger erbringen, sondern daraus, dass sie tätig sind. Je mehr Tätigkeit eine moderne Verwaltung nach außen vorweisen (oder vorgeben) kann, desto legitimer erscheint sie.
Mit dieser These ist es möglich, eine Vielzahl von Phänomenen zu erklären, die man ansonsten nur mit Kopfschütteln goutieren könnte. Etwa das 100 Millionen Euro Programm „Demokratie leben!“, bei dem 100 Millionen Euro in zahllosen Projekten versenkt werden, von denen sich niemand fragt, ob der Nutzen dieser Projekte die Kosten übersteigt bzw. bei denen sich niemand darum kümmert, ob die Mittel effektiv und effizient verwendet wurden. Für das BMFSFJ sind die 100 Millionen Euro ein Tätigkeitsnachweis, der Legitimation und den warm glow, etwas zu tun, was auch immer, verbreitet. Für die Projektnehmer bietet der Geldsegen die Möglichkeit, sich im warm glow aus dem Ministerium zu sonnen und sich ansonsten ein Auskommen ohne Ergebniskontrolle und auf Kosten der Steuerzahler zu verschaffen.
Die These von diMaggio und Powell erlaubt es auch, den Aktivismus aus dem Hause von Heiko Maas zu erklären, der sich zum Beispiel im „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz)“ niedergeschlagen hat. Das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz enthält außer prozeduralen Regelungen nichts, was nicht längst im Strafgesetzbuch stünde, ist entsprechend überflüssig, wird aber dennoch von Heiko Maas, dem Mann für den Überfluss, mit Verve vertreten, um u.a. FakeNews zu bekämpfen. So heißt es bereits im ersten Absatz des Gesetzes und unter der Überschrift „A Problem und Ziel“:
“Gegenwärtig ist eine massive Veränderung des gesellschaftlichen Diskurses im Netz und insbesondere in den sozialen Netzwerken festzustellen. Die Debattenkultur im Netz ist oft aggressiv, verletzend und nicht selten hasserfüllt. Durch Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte kann jede und jeder aufgrund der Meinung, Hautfarbe oder Herkunft, der Religion, des Geschlechts oder der Sexualität diffamiert werden. Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte, die nicht effektiv bekämpft und verfolgt werden können, birgt eine große Gefahr für das friedliche Zusammenleben einer freien, offenen und demokratischen Gesellschaft. Nach den Erfahrungen im US-Wahlkampf hat überdies auch in der Bundesrepublik Deutschland die Bekämpfung von strafbaren Falschnachrichten („Fake News“) in sozialen Netzwerken hohe Priorität gewonnen. Es bedarf daher einer Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken, um objektiv strafbare Inhalte wie etwa Volksverhetzung, Beleidigung, Verleumdung oder Störung des öffentlichen Friedens durch Vortäuschen von Straftaten unverzüglich zu entfernen.“
Ein Gesetzentwurf, bei dem es darum ginge, die Wirklichkeit zu verbessern, würde nicht ausschließlich behaupten, dass A schlimm und B verbreitet und für C gefährlich wäre. Ein Gesetzentwurf, bei dem es darum ginge, die Wirklichkeit zu verbessern, er würde auf dieser Wirklichkeit basieren, gäbe Daten und Zahlen an, die zeigen, wie relevant eine Regelung in einem Bereich ist, Daten, die zeigen, wie sich die Verurteilungen wegen der Delikte, die neuerdings als Hasskriminalität zählen, entwickelt haben, zeigen, dass die entsprechende Kriminalität in sozialen Netzwerken tatsächlich verbreiteter ist als z.B. im Bundesministerium für Justiz und die vor allem zeigen, dass von der in sozialen Netzwerken verbreiteten Hasskriminalität ein bezifferbarer Schaden für die Gesellschaft ausgeht, diesen Schaden also belegt.
Maas‘ Gesetzentwurf enthält nichts dergleichen. Er ist, was empirische Relevanz betrifft, eine Luftnummer, denn weder wird die Notwendigkeit, einer gesetzlichen Regelung mit belastbaren und nachvollziehbaren Daten belegt noch wird gezeigt, dass Hasskriminalität in sozialen Netzwerken verantwortlich für negative Entwicklungen in der Gesellschaft ist.
Es finden sich keinerlei Belege für die Notwendigkeit des Gesetzes. Die einzigen Daten, die sich auf den 31 Seiten des Gesetzentwurfes finden, beziehen sich auf die 3,75 Millionen Euro Mehraufwand an Personal, die durch das Gesetz verursacht werden.
Mit anderen Worten, das Gesetz dient nicht dazu, in der Realität eine Verbesserung in welcher Form auch immer für die Bürger herbeizuführen. Es dient dazu nachzuweisen, dass Maas ein, wie man wohl sagen muss, politischer Aktivist ist, der ohne Sinn und Zweck Steuergelder verprasst um Gesetze durchzusetzen, die einzig dazu dienen, die Verwaltung des Bundesministeriums für Justiz noch mehr aufzublasen und die Tätigkeit von Minister und Behörde mit Legitimation zu versorgen: „Seht her, wir tun etwas. Wenngleich wir weder wissen, warum wir es tun, noch, ob es notwendig ist.“
Tatsächlich hat das Ministerium gegenüber der Seite golem.de zugegegeben, dass nicht ein Fall von FakeNews im Ministerium bekannt ist, in dem Ministerium, das mit einem Gesetzentwurf gegen eben diese FakeNews, von denen man im Bundesministerium für Justiz nicht einmal weiß, ob es sie gibt, vorgehen will. Deutlicher kann man nicht mehr machen, dass es nicht darum geht, das konkrete und tägliche Leben der Bevölkerung positiv zu beeinflussen. Deutlicher kann man nicht mehr machen, dass der Zweck eines Gesetzes einzig darin besteht, ein Ministerium mit weiteren Mitteln und mit weiterem Personal zu versorgen. Deutlicher kann man nicht mehr machen, dass ein Gesetz aus politischem Aktivismus, also aus Populismus erstellt wurde, dessen Ziel darin besteht, Bürgern vorzugaukeln, Minister und Verwaltung wären Macher, die das Wohl der Bevölkerung im Blick haben.
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Es wird „eine Veränderung des Diskurses“ attestiert. Dem kann ich nicht zustimmen. Vielmehr ist es richtig das seit mittlerweile Jahrzehnten eine überbordende Diskursverhinderung stattfindet. Daraus resultieren FOLGERICHTIG Phänomene wie die sogenannte „Hatespeech“. Würde die Politik mit minimalstem Aufwand eine kurze Ursachenforschung betreiben, käme sie schnell an die Wurzel des Übels, nämlich sich selbst. Das die Politik bereits genau das weiß und DESHALB nichts von den Ursachen wissen will ist eine Unterstellung meinerseits. Das der saarländische Wasserkopf eigentlich als Gefühlsminister bezeichnet werden müßte liegt auf der Hand, da er ein Gefühl (Hass) justiziabel macht. Dem steht das deutsche Recht eigentlich entgegen, da es geschaffen wurde um TATEN zu justizieren. Auch das Internet als Interaktionsraum ist und war NIE rechtsfreier Raum. Das ignoriert der saarländische Wasserkopf einfach. Sowenig wie meine üble Nachrede im realen Leben gelöscht werden muß(!) sowenig muß sie das im Internet. Üble Nachrede, Beleidigung, etc. sind KEINE Offizialdelikte,d.h. ich muß mich selbst um eine Strafverfolgung bemühen wenn mir dergleichen widerfährt und ich dessen Gewahr werde. Im Internet wie im „richtigen“ Leben. Ein Aufruf zu Straftaten IST ein Offizialdelikt. Und hier, und NUR hier, ist die Strafverfolgung gefordert anlassunabhängig zu ermitteln. Und das war auch schon immer so, auch im Internet. Dort sind aber im IT-Entwicklungsland Deutschland keine Internetstaatsanwaltschaften unterwegs die in Zusammenarbeit mit Providern STRAFBARE HANDLUNGEN verfolgen. Lieber läßt man sich eine geschmäcklerische Gesinnungsschnüffelei von ehemaligen Stasi-Agenten besorgen. Ich frage mich, wann die Untergrenze der ERBÄRMLICHKEIT für diese Land erreicht sein wird.
Die an Dreistigkeit nicht mehr steigerbare Diskursverhinderung wird schon allein durch die Kluft zwischen dem wahltaktisch hastigen Justiz-Outsourcing und diesem Tweet belegt.
Das ist der pure Hohn, eine Beleidigung für jeden drogenfrei am Leben teilnehmenden Bürger. Die Frage nach dem Erreichen der Untergrenze stellt sich nicht mehr. Sie ist erreicht.
Begründung: Maas ist als Mutlilügner überführt. U. a. als Islamisierungs- und Lügenpresseleugner. Die sogar innerhalb der Blockpartei gestellten Rücktrittsforderungen (Schäuble) werden ignoriert. Nicht weil es Maas (aus sittlich-moralischer, demokratischer Sicht) darf, sondern einfach weil er es kann.
Es gibt unter einem gründlichen Bilanzstrich nichts Unnötiges. Nur überwiegend Nützliches oder überwiegend Schädliches.
Alles was umgangssprachlich zu Recht unnötig beziehungsweise überflüssig genannt wird, verursacht Schäden.
Um dies verstehen zu können, muss man nicht mal den Energieerhaltungssatz und/oder die Entropie bemühen.
Daraus folgt:
Die Einteilung der Menschheit in Nützlinge und Schädlinge ist wie in der sonstigen belebten Natur nicht nur legitim, sondern unbedingt nötig.
Als Beleg eines der bisher schädlichsten Arbeitsergebnisse der neuen Anti-Leistung des Herrn Maas:
Pünktlich zur Beeinflussung einer europa- und weltweit enorm wichtigen Wahl wurden 30.000 Le-Pen-Anhänger gesperrt.
[…] Bei der Gelegenheit habe ich mir die Nutzerzahlen der sog. digitalen Netzwerke angesehen. Es gilt immer noch, dass diese Dienste überschätzt werden. Ihre Reichweite, wie auch immer die gemessen wird, wird überschätzt. Twitter hat in Deutschland ca. 3 Millionen Accounts, als aktive Nutzer gelten ca. 900.000. (Sind darin auch Bots enthalten?) Weil Politiker*innen gerne und viel tweeten, kommt Twitter unaufhörlich in den Medien vor. Journalisten müssen nicht lange recherchieren, sondern drucken Tweets ab oder lesen sie im TV vor. Twitter wird von den Medien zum wichtigen Medium gemacht, ist aber realiter eher ein Nischendienst. Wie zählt Herr Maas? Nutzer? Aktive Nutzer? Nach Reichweite? Sicher dürfte nur eines sein: Im Justizministerium braucht es ein neues Referat mit einem halben Dutzend Mitarbeitern des höheren Dienstes, die die vierteljährlichen Berichte der Dienste anfordern, nachfordern, lesen, rückfragen, auswerten, dem Minister berichten. Nachtrag 28.3.17: Unbekannt scheint dem Justizminister auch das bisherige Bußgeldverfahren zu sein. Denn das Gesetz sieht im Falle der digitalen Hassrede eine „Vorprüfung“ des Vorwurfs der Hassrede durch das Amtsgericht Bonn“ vor. Bisher war die Praxis im Bußgeldverfahren so, dass die Bußgeldstellen ermittelten und gegebenenfalls ein Bußgeld verhängten. Gegen das konnte dann geklagt werden. Nachtrag 5.4.17: Die neueste Nachricht unseres Justizministers lässt ebenfalls Zweifel an seiner juristischen Befähigung aufkommen: Eine gute Sache wäre die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz. Dem Grundgesetz geht es wie der Schule. Ständig wird die Forderung nach neuen Fächern laut. Ständig gibt es Forderung nach der Aufnahme neuer Grundrechte: Tierschutz, demnächst vielleicht Schutz vor Gentechnik, Fracking und ungesunder Ernährung, vor Fake-News und der AfD. Die Pflege und Erziehung der Kinder wird im Grundgesetz den Eltern als Recht und Pflicht auferlegt. Allein der Kinder wegen gibt es das Elternrecht (Art. 6). Daher bedarf es der nochmaligen Berücksichtigung der Kinder neben dem Elternrecht nicht. Dass Menschenrechte (Art. 1) auch für Kinder gelten, muss man auch nicht noch einmal in die Verfassung schreiben. Was also treibt Maas an? Unkenntnis des Grundgesetzes, der Gesetzgebungssystematik? Oder soll das Elternrecht ausgehebelt werden und der Staat der Beschützer der Kinder werden? Kita, am besten ganztags oder gleich Mo-Fr., Ganztagsschule. Da kommen mir dann auch wieder Schulfächer in den Sinn: Die neuen Sexualkunde-Richtlinien mit der Akzeptanz und Einübung sexueller Vielfalt: Der Staat definiert die Kinderrechte. Update 17.4.17: Die Internetzensur trägt Früchte:Facebook löscht den kompletten Account des Islamkritikers Imad Karim (und öffnet ihn nach Protesten wieder). Und die unvermeidliche Studie zur Internetzensur von – natürlich – YouGov Ein NZZ-Kommentar über Deutschlands neuen Sonderweg (via dirk Maxeiner, AchGut): „… Wer mit aller Härte gegen Hasskommentare vorgeht, entfernt zwar vermutlich einigen Unrat aus dem Internet, verursacht aber einen weit grösseren Kollateralschaden: Deutschland, die Zensur-Republik. Schon heute existiert ein Spezialrecht, das die Polizei zwingt, jede Hakenkreuz-Schmiererei zu verfolgen. Es ist fraglich, ob dieser Aufwand den Ertrag rechtfertigt oder ob er am Ende nicht sogar dazu beiträgt, wirklich staatsgefährdende Aktivitäten zu bagatellisieren. Die Deutschen haben die tiefsitzende Neigung, alle politischen Auseinandersetzungen als Rechtsprobleme zu behandeln. Sie sollten sich mehr auf die Stärke ihrer Demokratie und die Selbstreinigungskraft der öffentlichen Meinung verlassen und weniger auf Paragrafen. So viel Vertrauen zu sich selbst dürfen sie inzwischen aufbringen.“ (von Eric Gujer 13.4.2017) Wie so oft unschlagbar pointiert: Michael Klein auf Science Files: Arbeitsbeschaffungsprogramm für das Justizministerium […]
„Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte, die nicht effektiv bekämpft und verfolgt werden können, birgt eine große Gefahr für das friedliche Zusammenleben einer freien, offenen und demokratischen Gesellschaft.“
Bergen! Es heißt bergen!
Haßkriminalität und andere Inhalte BERGEN eine große Gefahr!
Die kriegen nicht mal mehr einen fehlerfreien Satz zu Ende.
Nur zur Ergänzung…
Zitat: hzusetzen, die einzig dazu dienen, die Verwaltung des Bundesministeriums für Justiz noch mehr aufzublasen und die Tätigkeit von Minister und Behörde mit Legitimation zu versorgen: „Seht her, wir tun etwas. Wenngleich wir weder wissen, warum wir es tun, noch, ob es notwendig ist.“ Zitat Ende
Die Argumentation ist nicht so ganz richtig finde ich. Der ganze Wind dient nur dazu unbequemen Kritikern den Mund zu stopfen und den Wege frei zu machen für die illegalen Aktivitäten von Correctiv und Kahane (beide von Soros finanziert!) und dadurch vorauseilenden Gorhorsam zu erreichen bei der Bevölkerung. Ganz nach DDR-Muster und der Stasi! http://www.AktuelleWeltnachrichten.de
[…] Dirk Maxeiner merkte an: „Die Bundesregierung will die Verbreitung strafbarer Falschnachrichten im Internet per Gesetz eindämmen. Auf Nachfrage kann sie aber kein einziges Beispiel für solche Fake-News nennen. Siehe dazu auch hier.“ […]
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Show Comments[…] Quelle: Gesetz ohne Notwendigkeit: Maas-Ministerium räumt ein, Netzwerkdurchsetzungsgesetz hat keine Grundl… […]
Es wird „eine Veränderung des Diskurses“ attestiert. Dem kann ich nicht zustimmen. Vielmehr ist es richtig das seit mittlerweile Jahrzehnten eine überbordende Diskursverhinderung stattfindet. Daraus resultieren FOLGERICHTIG Phänomene wie die sogenannte „Hatespeech“. Würde die Politik mit minimalstem Aufwand eine kurze Ursachenforschung betreiben, käme sie schnell an die Wurzel des Übels, nämlich sich selbst. Das die Politik bereits genau das weiß und DESHALB nichts von den Ursachen wissen will ist eine Unterstellung meinerseits. Das der saarländische Wasserkopf eigentlich als Gefühlsminister bezeichnet werden müßte liegt auf der Hand, da er ein Gefühl (Hass) justiziabel macht. Dem steht das deutsche Recht eigentlich entgegen, da es geschaffen wurde um TATEN zu justizieren. Auch das Internet als Interaktionsraum ist und war NIE rechtsfreier Raum. Das ignoriert der saarländische Wasserkopf einfach. Sowenig wie meine üble Nachrede im realen Leben gelöscht werden muß(!) sowenig muß sie das im Internet. Üble Nachrede, Beleidigung, etc. sind KEINE Offizialdelikte,d.h. ich muß mich selbst um eine Strafverfolgung bemühen wenn mir dergleichen widerfährt und ich dessen Gewahr werde. Im Internet wie im „richtigen“ Leben. Ein Aufruf zu Straftaten IST ein Offizialdelikt. Und hier, und NUR hier, ist die Strafverfolgung gefordert anlassunabhängig zu ermitteln. Und das war auch schon immer so, auch im Internet. Dort sind aber im IT-Entwicklungsland Deutschland keine Internetstaatsanwaltschaften unterwegs die in Zusammenarbeit mit Providern STRAFBARE HANDLUNGEN verfolgen. Lieber läßt man sich eine geschmäcklerische Gesinnungsschnüffelei von ehemaligen Stasi-Agenten besorgen. Ich frage mich, wann die Untergrenze der ERBÄRMLICHKEIT für diese Land erreicht sein wird.
Die an Dreistigkeit nicht mehr steigerbare Diskursverhinderung wird schon allein durch die Kluft zwischen dem wahltaktisch hastigen Justiz-Outsourcing und
diesem Tweet belegt.
Das ist der pure Hohn, eine Beleidigung für jeden drogenfrei am Leben teilnehmenden Bürger. Die Frage nach dem Erreichen der Untergrenze stellt sich nicht mehr. Sie ist erreicht.
Begründung: Maas ist als Mutlilügner überführt. U. a. als Islamisierungs- und Lügenpresseleugner. Die sogar innerhalb der Blockpartei gestellten Rücktrittsforderungen (Schäuble) werden ignoriert. Nicht weil es Maas (aus sittlich-moralischer, demokratischer Sicht) darf, sondern einfach weil er es kann.
Es gibt unter einem gründlichen Bilanzstrich nichts Unnötiges. Nur überwiegend Nützliches oder überwiegend Schädliches.
Alles was umgangssprachlich zu Recht unnötig beziehungsweise überflüssig genannt wird, verursacht Schäden.
Um dies verstehen zu können, muss man nicht mal den Energieerhaltungssatz und/oder die Entropie bemühen.
Daraus folgt:
Die Einteilung der Menschheit in Nützlinge und Schädlinge ist wie in der sonstigen belebten Natur nicht nur legitim, sondern unbedingt nötig.
Als Beleg eines der bisher schädlichsten Arbeitsergebnisse der neuen Anti-Leistung des Herrn Maas:
Pünktlich zur Beeinflussung einer europa- und weltweit enorm wichtigen Wahl wurden 30.000 Le-Pen-Anhänger gesperrt.
[…] Bei der Gelegenheit habe ich mir die Nutzerzahlen der sog. digitalen Netzwerke angesehen. Es gilt immer noch, dass diese Dienste überschätzt werden. Ihre Reichweite, wie auch immer die gemessen wird, wird überschätzt. Twitter hat in Deutschland ca. 3 Millionen Accounts, als aktive Nutzer gelten ca. 900.000. (Sind darin auch Bots enthalten?) Weil Politiker*innen gerne und viel tweeten, kommt Twitter unaufhörlich in den Medien vor. Journalisten müssen nicht lange recherchieren, sondern drucken Tweets ab oder lesen sie im TV vor. Twitter wird von den Medien zum wichtigen Medium gemacht, ist aber realiter eher ein Nischendienst. Wie zählt Herr Maas? Nutzer? Aktive Nutzer? Nach Reichweite? Sicher dürfte nur eines sein: Im Justizministerium braucht es ein neues Referat mit einem halben Dutzend Mitarbeitern des höheren Dienstes, die die vierteljährlichen Berichte der Dienste anfordern, nachfordern, lesen, rückfragen, auswerten, dem Minister berichten. Nachtrag 28.3.17: Unbekannt scheint dem Justizminister auch das bisherige Bußgeldverfahren zu sein. Denn das Gesetz sieht im Falle der digitalen Hassrede eine „Vorprüfung“ des Vorwurfs der Hassrede durch das Amtsgericht Bonn“ vor. Bisher war die Praxis im Bußgeldverfahren so, dass die Bußgeldstellen ermittelten und gegebenenfalls ein Bußgeld verhängten. Gegen das konnte dann geklagt werden. Nachtrag 5.4.17: Die neueste Nachricht unseres Justizministers lässt ebenfalls Zweifel an seiner juristischen Befähigung aufkommen: Eine gute Sache wäre die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz. Dem Grundgesetz geht es wie der Schule. Ständig wird die Forderung nach neuen Fächern laut. Ständig gibt es Forderung nach der Aufnahme neuer Grundrechte: Tierschutz, demnächst vielleicht Schutz vor Gentechnik, Fracking und ungesunder Ernährung, vor Fake-News und der AfD. Die Pflege und Erziehung der Kinder wird im Grundgesetz den Eltern als Recht und Pflicht auferlegt. Allein der Kinder wegen gibt es das Elternrecht (Art. 6). Daher bedarf es der nochmaligen Berücksichtigung der Kinder neben dem Elternrecht nicht. Dass Menschenrechte (Art. 1) auch für Kinder gelten, muss man auch nicht noch einmal in die Verfassung schreiben. Was also treibt Maas an? Unkenntnis des Grundgesetzes, der Gesetzgebungssystematik? Oder soll das Elternrecht ausgehebelt werden und der Staat der Beschützer der Kinder werden? Kita, am besten ganztags oder gleich Mo-Fr., Ganztagsschule. Da kommen mir dann auch wieder Schulfächer in den Sinn: Die neuen Sexualkunde-Richtlinien mit der Akzeptanz und Einübung sexueller Vielfalt: Der Staat definiert die Kinderrechte. Update 17.4.17: Die Internetzensur trägt Früchte:Facebook löscht den kompletten Account des Islamkritikers Imad Karim (und öffnet ihn nach Protesten wieder). Und die unvermeidliche Studie zur Internetzensur von – natürlich – YouGov Ein NZZ-Kommentar über Deutschlands neuen Sonderweg (via dirk Maxeiner, AchGut): „… Wer mit aller Härte gegen Hasskommentare vorgeht, entfernt zwar vermutlich einigen Unrat aus dem Internet, verursacht aber einen weit grösseren Kollateralschaden: Deutschland, die Zensur-Republik. Schon heute existiert ein Spezialrecht, das die Polizei zwingt, jede Hakenkreuz-Schmiererei zu verfolgen. Es ist fraglich, ob dieser Aufwand den Ertrag rechtfertigt oder ob er am Ende nicht sogar dazu beiträgt, wirklich staatsgefährdende Aktivitäten zu bagatellisieren. Die Deutschen haben die tiefsitzende Neigung, alle politischen Auseinandersetzungen als Rechtsprobleme zu behandeln. Sie sollten sich mehr auf die Stärke ihrer Demokratie und die Selbstreinigungskraft der öffentlichen Meinung verlassen und weniger auf Paragrafen. So viel Vertrauen zu sich selbst dürfen sie inzwischen aufbringen.“ (von Eric Gujer 13.4.2017) Wie so oft unschlagbar pointiert: Michael Klein auf Science Files: Arbeitsbeschaffungsprogramm für das Justizministerium […]
„Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte, die nicht effektiv bekämpft und verfolgt werden können, birgt eine große Gefahr für das friedliche Zusammenleben einer freien, offenen und demokratischen Gesellschaft.“
Bergen! Es heißt bergen!
Haßkriminalität und andere Inhalte BERGEN eine große Gefahr!
Die kriegen nicht mal mehr einen fehlerfreien Satz zu Ende.
Nur zur Ergänzung…
Zitat: hzusetzen, die einzig dazu dienen, die Verwaltung des Bundesministeriums für Justiz noch mehr aufzublasen und die Tätigkeit von Minister und Behörde mit Legitimation zu versorgen: „Seht her, wir tun etwas. Wenngleich wir weder wissen, warum wir es tun, noch, ob es notwendig ist.“ Zitat Ende
Die Argumentation ist nicht so ganz richtig finde ich. Der ganze Wind dient nur dazu unbequemen Kritikern den Mund zu stopfen und den Wege frei zu machen für die illegalen Aktivitäten von Correctiv und Kahane (beide von Soros finanziert!) und dadurch vorauseilenden Gorhorsam zu erreichen bei der Bevölkerung. Ganz nach DDR-Muster und der Stasi!
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[…] Dirk Maxeiner merkte an: „Die Bundesregierung will die Verbreitung strafbarer Falschnachrichten im Internet per Gesetz eindämmen. Auf Nachfrage kann sie aber kein einziges Beispiel für solche Fake-News nennen. Siehe dazu auch hier.“ […]