Eine Frage der Ehrlichkeit: ARD belügt Leser (mit FakeNews)

Eine Frage der Gerechtigkeit“, soll es sein, das Gesetz zur Lohngleichheit, von dem in der ARD zu lesen ist. Eine Frage der Ehrlichkeit ist es, den entsprechenden Bericht satzweise zu sezieren, denn der Bericht ist voller Falschaussagen, falscher Behauptungen, Suggestionen, ein wahres Stück Lügenpresse.

„Noch immer verdienen Frauen bei gleichwertiger Arbeit durchschnittlich weniger als Männer“.

ARD FakeNEWS LohngerechtigkeitGleich der erste Satz im ARD-Bericht ist falsch. Es gibt keinerlei empirische Belege dafür, dass Frauen bei gleichwertiger Arbeit durchschnittlich weniger als Männer verdienen. Dass es die empirischen Belege nicht gibt, liegt schon daran, dass die Frage, was denn „gleichwertige Arbeit“ sein soll, nicht „durchschnittlich“, sondern wenn überhaupt nur im Einzelfall beantwortet werden kann.

Die ARD belügt Ihre Leser.

„Künftig haben Frauen einen Anspruch, das Gehalt ihrer männlichen Kollegen zu erfahren“, so heißt es im suggestiv-Lamento der ARD im dritten Satz. Unterschlagen wird der tatsächliche Wortlaut des Gesetzes, der da lautet:

„Zur Überprüfung der Einhaltung des Entgeltgleichheitsgebots im Sinne dieses Gesetzes haben Beschäftigte einen Auskunftsanspruch nach Maßgabe der §§ 11 bis 16“ (§ 11, Absatz 1).

Der Rechtsanspruch differenziert also nicht nach Geschlecht, wie die ARD das suggeriert. Denn:

„(2) Beschäftigte im Sinne dieses Gesetzes sind 1. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, 2. Beamtinnen und Beamten des Bundes sowie der sonstigen der Aufsicht des Bundes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, 3. Richterinnen und Richter des Bundes, 4. Soldatinnen und Soldaten, 5. die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten sowie 6. die in Heimarbeit Beschäftigten sowie die ihnen Gleichgestellt“ (§ 5).

Das war Lüge Nummer 2.

Die ARD will das alte Bild vom weiblichen Dummchen, das Opfer finsterer männlicher Machenschaften wird, in den Köpfen ihrer Leser verankern. 

„Weibliche Beschäftige bekamen für ihre Arbeit im vergangenen Jahr durchschnittlich 21 Prozent weniger Geld als ihre Kollegen.“

Damit soll im Text der ARD belegt werden, dass „Frauen bei gleichwertiger Arbeit durchschnittlich … noch immer … weniger verdienen als Männer“.

Wir verfluchen den Tag, an dem Gary S. Becker den Versuch unternommen hat, Diskriminierung zu messen. Um die Ehre von Becker post-hum zu retten: Er konnte nicht wissen, dass der Ausgangspunkt seiner Methode in die Hände von ideologisch Verblödeten fällt, die ihn freudig und mit vollem Speichelfluss aufnehmen.

Deshalb hier noch einmal für die Begriffstutzigen, die nicht begreifen können:

Die 21% ergeben sich, wenn man die durchschnittlichen Studenlöhne von Männern und Frauen vergleicht.

Kuehl AffenNun kann man Stundenlöhne nur vergleichen, wenn die Basis dieselbe ist. Das ist sie aber nicht. Um es den Tagesschau-Stutzern zu erklären: Es ist als wenn man das Gehalt der Putzfrau im Sender mit dem des Nachrichtensprechers vergleicht. Dabei wird eine Lohnlücke von mindestens 21% auftreten, denn die Putzfrau verdient deutlich weniger als der Nachrichtensprecher. Nur: Niemand findet es notwendig, ein Gesetz zur Lohngerechtigkeit zwischen Nachrichtensprechern und Putzfrauen zu erlassen.

Die 21% Unterschied in der Lohnhöhe von Männern und Frauen, sind das, was es in der Methode von Gary Becker zu ERKLÄREN gilt. Warum, verdienen Frauen weniger als Männer?

  • weil sie weniger arbeiten als Männer,
  • weil sie über weniger Arbeitserfahrung verfügen als Männer,
  • weil sie weniger Überstunden machen als Männer,
  • weil sie nicht so produktiv sind, wie Männer,
  • weil sie mehrheitlich in Branchen arbeiten, in denen die Löhne geringer sind als in den Branchen, in denen Männer arbeiten,
  • weil sie Teilzeit arbeiten,
  • weil sie Familie vor Beruf stellen,
  • weil sie nicht so karriereorientiert sind wie Männer,
  • weil sie ihren Lohn schlechter verhandeln können als Männer,
    und vieles andere mehr

Sammelt man alle diese verschiedenen Faktoren, die die Höhe des Stundenlohnes beeinflussen, dann, so die Annahme von Becker, müsste es möglich sein, die Differenz im Entgelt vollständig zu erklären. Bleibt ein Rest, der nicht erklärt werden kann, dann kann es sein, dass dieser nicht erklärte Rest auf Diskriminierung zurückzuführen ist.

Aber es bleibt kein Rest.

Rechnet man die Variablen, die oben genannt wurden, Produktivität, Arbeitsleistung, Branche, Arbeitszeit, Überstundenzahl, Teilzeittätigkeit und so weiter aus der Lohnlücke heraus, dann ist sie weg, geschlossen, nicht mehr vorhanden, dann zeigt sich, dass Frauen im Durchschnitt deshalb weniger verdienen als Männer, weil sie weniger arbeiten, weniger in produktiven Branchen beschäftigt sind, weniger Überstunden machen, schlechter verhandeln können, mehr Teilzeit arbeiten, weniger Erfahrung mitbringen als Männer usw.

Es gibt schlicht keine Lohnlücke.

Die ARD belügt ihre Leser gleich doppelt. Einmal dadurch, dass behauptet wird, es gebe eine Lohnlücke zwischen Frauen und Männern, was nachweislich nicht wahr ist. Einmal dadurch, dass behauptet wird, die Lohnlücke betrage 21% (immer noch würden Frauen 21% weniger verdienen als Männer), eine Lüge, die nicht einmal das BMFSFJ mehr auftischt.

Die einzigen, die immer noch denken, sie könnten ihre Leser belügen, sind die Journalistendarsteller bei der ARD.

Würden sich bei der ARD Journalisten finden, dann würden sie die entscheidende Frage stellen, die man angesichts dieses Gesetzes zur Transparenz von Entgeltstrukturen stellen MUSS, wenn man Journalist ist, heißt das. Die Frage fällt jedem, der noch denken kann, angesichts der Unterscheidung von gleicher und gleichwertiger Arbeit ein.

Gleich ist die Arbeit von zwei Arbeitern am Fließband. Beide montieren Deckel auf Becher. Gleichwertig ist die gleiche Arbeit dennoch nicht, denn Arbeiter 1 montiert fünf Deckel bis Arbeiter 2 drei Deckel montiert hat. Dennoch müssen beide Arbeiter, geht es nach dem Willen derer, die dieses unglaublich dumme Gesetz verabschiedet haben, gleich entlohnt werden (dazu §4 Absatz 1 dieser Gesetzeskatastrophe). Die Motivationsgurus der Managementlehre, sie stehen in Deutschland vor einem schier unlösbaren Problem: Wie den fünf Deckel Monteur dazu bringen, in Zukunft seine Leistung nicht der des Drei-Deckel-Monteurs mit gleichem Lohn anzupassen? Vielleicht haben die Motivationszerstörer im BMFSFJ ja eine Antwort parat.

Nun ist „gleichwertig“ eine Bewertung, die wir im Beispiel im Hinblick auf den Output operationalisiert haben. Im Gesetz, das der Bundesrat heute durchgewunken hat, wird gleichwertig aber nicht im Hinblick auf den Output definiert, sondern wie folgt:

„(2) Weibliche und männliche Beschäftigte üben eine gleichwertige Arbeit im Sinne dieses Gesetzes aus, wenn sie unter Zugrundelegung einer Gesamtheit von Faktoren als in einer vergleichbaren Situation befindlich angesehen werden können. Zu den zu berücksichtigenden Faktoren gehören unter anderem die Art der Arbeit, die Ausbildungsanforderungen und die Arbeitsbedingungen. Es ist von den tatsächlichen, für die jeweilige Tätigkeit wesentlichen Anforderungen auszugehen, die von den ausübenden Beschäftigten und deren Leistungen unabhängig sind.“

Maslow motivationWir lernen, Entgelt ist an eine Position gebunden, an die Beschreibung der Position in einem Unternehmen, nicht an die Leistung, die der Positionsinhaber erbringt. Wer bislang gedacht hat, in deutschen Ministerien seien rudimentäre Kenntnisse über die Funktionsweise von Menschen und Unternehmen vorhanden, der kann diese Illusion nun beruhigt begraben. Im BMFSFJ ist keinerlei Wissen über Prozesse, die in Unternehmen ablaufen und über Anreize und Motivationen, die Menschen tätig werden lassen, vorhanden. Im BMFSFJ regiert reiner Klienten-Favoritismus, gewürzt mit je einem gehörigen Schuss Zerstörungswut und Idiotie.

Man kann Unternehmen entsprechend nur empfehlen, dieses Gesetz dadurch zu unterlaufen, dass sie Löhne generell in eine fixe und eine flexible Komponente aufspalten. Die fixe Komponente, die einen Mindestlohn beschreibt, kann dann diesem Unsinns-Gesetz angepasst werden, während mit der flexiblen, der Leistungskomponente versucht werden kann, die zerstörende Wirkung, die das so genannte Lohntransparenzgesetz in Unternehmen unweigerlich haben wird, aufzufangen und dafür zu sorgen, dass die tatsächliche Leistung die Höhe des Gehalts bestimmt und nicht das Geschlecht.

Und natürlich ist Unternehmen zu empfehlen, keinerlei Tarifbindung einzugehen, sonst enden sie mit einer Lohngleichschaltung die zu Arbeitnehmerleistungen führt, die sich am Niveau dessen ausrichten, der am wenigsten motiviert ist, am wenigsten leistet, aber dennoch denselben Lohn erhält.

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