Maas gründlich blamiert: Bundestags-Gutachten erklärt Netzwerkdurchsetzungsgesetz für verfassungswidrig
Heiko Maas wird als der Justizminister in die Geschichte eingehen, für den eindeutig belegt ist, dass er und Recht nicht kompatibel sind.
Der Justizminister eines Landes hat eigentlich die Aufgabe, die Einhaltung des Rechtes zu überwachen und darüber hinaus, Gesetzesvorhaben auf ihre Vereinbarkeit mit geltendem Recht zu prüfen.
Deutschland hat einen Justizminister, der nicht nur und offensichtlich keinerlei Ahnung hat, wenn es um deutsches Recht geht, Deutschland hat auch einen Justizminister dessen totalitäre Anwandlungen dazu führen, dass er jedes Maß und jedes Rechtsziel aus dem Auge verliert. Und so haben sich der Maassche Aktivismus und der Maasche Dilettantismus vereint, um jenes unsägliche Gesetz, mit dem Heiko Maas die Meinungsfreiheit aus sozialen Netzwerken verbannen will, zu konzipieren, über das noch Generationen von Jura-Studenten lachen werden, das Netzwerkdurchsetzungsgesetz.
Das Schlimmste, was einem Möchte-Gern-Führer, einem Kämpfer für ein Netz ohne Hass passieren kann ist, dass diejenigen, die in der Diensthierarchie unter ihm angesiedelt sind, sich anschicken, die großspurigen Reden, die Maasches Netzwerkdurschsetzungsgesetz geworden sind, systematisch abzuklopfen und zu demontieren.
Wer nicht weiß, was dass Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist, der kann es hier nachlesen. Letztlich dient das Gesetz dazu, Meinungsfreiheit zu beseitigen und das, was Maas für richtig hält, zur Meinung zu erklären.
Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages, dessen Aufgabe eigentlich darin besteht, den Abgeordneten mit Informationen, Gutachten und Einschätzungen zuzuarbeiten, hat bereits Anfang Juni eine Ausarbeitung vorgelegt, in der das Netzwerkdurchsetzungsgesetz als unvereinbar mit Europarecht ausgewiesen wurde.
Die erste Ohrfeige für den dilettierenden Justizminister Heiko Maas.
Nun, mit Datum vom 12. Juni, hat der wissenschaftliche Dienst nicht nur die zweite Ohrfeige verteilt, ein wahres Trommelfeuer an Ohrfeigen gibt es dieses Mal für den Gesetzentwurf des scheidenden Justizministers, und dass Heiko Maas ein scheidender Justizminister ist, ist das Beste was man über ihn sagen kann.
Die neuerliche Ausarbeitung, in der die Mitarbeiter des wissenschaftlichen Dienstes genüsslich auseinandernehmen, wie dilettantisch der Gesetzentwurf von Maas zusammengebastelt ist, beschäftigt sich mit dem Grundrecht der Meinungsfreiheit, wie es im Grundgesetz fixiert ist und kommt zu dem Schluss, dass das Netzwerkdurchsetzungsgesetz verfassungswidrig ist.
Weil es so schön ist und vieles von dem, was wir regelmäßig auf ScienceFiles schreiben, beinhaltet, hier die Demontage eines Gesetzentwurfes durch den wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages:
„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten […]“, so steht es im Grundgesetz und die Formulierung verlangt unmittelbar nach einer Bestimmung von „Meinung“.
Unter einer Meinung, so belehrt der wissenschaftliche Dienst den Rechtsunkundigen an der Spitze des Justizministeriums,. „versteht man folglich Ansichten, Auffassungen, Überzeugungen, Wertungen, Urteile, Einschätzungen und Stellungnahmen. … Da Meinungen keinem empirischen Beweis zugänglich sind, lässt sich der Wahrheitsgehalt nicht feststellen“, so heißt es weiter. Und: „Auch beleidigende Äußerungen sind durch die Meinungsfreiheit geschützt, da andernfalls die Grundrechtsschranke des Art. 5 Abs. 2 GG (Recht der persönlichen Ehre) überflüssig wäre“.
Ein Eingriff in das Grundrecht der Meinungsfreiheit durch ein Gesetz ist, so geht es weiter in der Unterrichtsstunde für Heiko, nur dann gerechtfertigt, “wenn er einem legitimen Zweck dient und als Mittel zu diesem Zweck geeignet, erforderlich und angemessen ist“.
In ihrer Ausarbeitung gehen die Mitarbeiter des wissenschaftlichen Dienstes davon aus, dass der Zweck des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes zwar legitim sei, aber darunter leide, dass nicht klar sei, was denn Hate Speech oder Fake News sein sollen. Mit einer gewissen Ironie verweisen die Mitarbeiter des wissenschaftlichen Dienstes darauf, dass bereits beim Versuch der Definition von „Hate Speech … “Schwierigkeiten auftreten” und „Fake News … kein Rechtsbegriff“ ist. Da im Gesetzentwurf nicht erläutert werde, was unter Fake News verstanden werden solle, und es keine allgemeingültige Definition von Fake News gebe, lasse “sich deren Wirkung – insbesondere destruktive – kaum nachweisen“.
Ist das nicht eine sehr schöne Art, dem Justizminister zu sagen, dass er nicht behaupten kann, seine Hirngespinste seien Tatbestände und deshalb diese Tatbestände auch nicht unter Strafe stellen kann? Man hätte es auch kürzer machen können und feststellen: Maas spinnt.
Damit nicht genug der Ohrfeigen.
Die Mitarbeiter des wissenschaftlichen Dienstes halten den Gesetzentwurf nämlich weder für erforderlich noch für angemessen. Da Meinungsfreiheit ein im Grundgesetz geschütztes Gut ist und Eingriffe voraussetzen, dass kein anderer Weg vorhanden ist, um einen bestimmten Zweck zu erreichen, ist die Verneinung der Angemessenheit und der Erforderlichkeit der Todesstoß für den Maasschen Versuch, das Netzwerk per Gesetz zu durchsetzen.
Und weil es noch nicht reicht, haben die Mitarbeiter des wissenschaftlichen Dienstes noch eine schallende Ohrfeige übrig: Zudem bestehe die Gefahr, dass als Ergebnis des hohen Bußgeldes vorsorglich gelöscht werde, ein Überlöschen stattfinde, was unvermeidlich dazu führe, dass legitime Meinungsäußerungen gelöscht würden. Das ist überhaupt nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
Ob sich je ein Justizminister derart blamiert hat?
Ob es je einen Justizminister gegeben hat, der seine Missachtung und Unkenntnis der Verfassung so offen zur Schau gestellt hat – also seit den Nazis…
Weil es so schön ist, hier die letzten Absätze der Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes, die bei einem Justizminister, der Würde und Ehre hat, dazu führen müsste, dass er seinen Rücktritt erklärt und einen Volkshochschulkurs über die deutsche Verfassung belegt. Heiko Maas wird keinen Rücktritt erklären und auch keinen Volkshochschulkurs belegen. Den notwendigen Schluss daraus, was Würde und Ehre angeht, kann jeder selbst ziehen.
[Der wissenschaftliche Dienst im Original:]
“Vor diesem Hintergrund erscheint eine Rechtfertigung nicht hinreichend begründbar. Angesichts der Bedeutung der Meinungsfreiheit für ein freiheitlich demokratisches Staatswesen, wird der Eingriff insgesamt als unangemessen und verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt angesehen.
3.2. Ergebnis
Im Ergebnis kann in den Vorgaben des § 3 NetzDG-E ein Eingriff in das Grundrecht der Meinungsfreiheit erkannt werden. Dieser Eingriff erscheint nach Abwägung der erörterten Belange nicht verfassungsrechtlich gerechtfertigt zu sein.4. Fazit
Meinungsfreiheit ist in einem freiheitlichen demokratischen Staatswesen ein essentielles Gut. Sie ist für eine freiheitlich-demokratische Ordnung konstituierend. Nur in besonderen Fällen darf das verfassungsrechtlich verankerte Grundrecht der Meinungsfreiheit beschränkt werden. In Zweifelsfällen hat das Bundesverfassungsgericht regelmäßig zugunsten der Meinungsfreiheit entschieden.Mit den vorgesehenen Regelungen im Entwurf eines Netzwerkdurchsetzungsgesetzes wird in dieses Recht eingegriffen. Bei der Güterabwägung im Rahmen der Rechtfertigungsprüfung ist hervorzuheben, dass es schon bei der begrifflichen Abgrenzung der zu löschenden rechtswidrigen Inhalte und strafbaren falschen Nachrichten („Fake News“) erhebliche Schwierigkeiten gibt. Orientierungshilfen, Beispiele oder Hinweise auf ausgewählte Beispiele für offensichtlich rechtswidrige, rechtswidrige oder strafbare Inhalte werden im Gesetzentwurf nicht angegeben. Es wird lediglich auf ein Monitoring-Bericht des jugendschutz.net zu Löschgeschwindigkeit und -umfang hingewiesen mit dem Ergebnis: Es werde zu langsam und zu wenig gelöscht. Dagegen wären zur ordnungsgemäßen Beurteilung der Gefahr durch die Verbreitung von Hasskriminalität und strafbaren falschen Nachrichten („Fake News“) aber Angaben über Zahl, Entwicklung der Fälle und Studien über die vermuteten destruktiven Wirkungen äußerst hilfreich. Diese werden nicht angegeben. Offenbar lassen auch hier Definitions- und Abgrenzungsschwierigkeiten kaum aussagekräftige Angaben und Wirkungsanalysen zu.
Das bekräftigt das Ergebnis der vorliegenden Ausarbeitung.”
Umfassender kann man einen Justizminister nicht demontieren, umfassender kann man ihm seine Unfähigkeit nicht attestieren.
Es gibt Licht am Ende des Tunnels.
Wissenschaft und Information verständlich und in Klartext.
Unterstützen Sie ScienceFiles
Anregungen, Hinweise, Kontakt? -> Redaktion @ Sciencefiles.org
Wenn Ihnen gefällt, was Sie bei uns lesen, dann bitten wir Sie, uns zu unterstützen.
ScienceFiles lebt weitgehend von Spenden.
Helfen Sie uns, ScienceFiles auf eine solide finanzielle Basis zu stellen:
Entweder direkt über die ScienceFiles-Spendenfunktion spenden [das ist sicher und Sie haben die volle Kontrolle über ihre Daten]:

Oder über unser Spendenkonto bei Halifax:

HALIFAX (Konto-Inhaber: Michael Klein):
- IBAN: GB15 HLFX 1100 3311 0902 67
- BIC: HLFXG1B21B24
Wenn Sie ScienceFiles weiterhin lesen wollen, dann sind Sie jetzt gefordert.
Wow. Nach dieser umfassenden Demütigung würde eigentlich jeder Mensch der Scham empfinden kann, eine umfangreiche Entschuldigung nebst Rücktritt leisten. Wenn es (um es mit Nitzsche zu sagen) ein Zeichen von Wahnsinn, zumindest aber von Realitätsverlust gibt, dann die Abwesenheit von Scham. Eine Schande wie tief das Niveau unserer möchtegern-Sonnenkönige zu Berlin gesunken ist.
Adolf-Heiko Maas-Eichmann – Re-Inkarnation?
http://antiterror-info.org/port/media/Portrelimg/Adolf-Heiko_Maas-Eichmann.jpg
… es wurde der Maas’sche Gesetzesvorschlag vom wissenschaftlichen Dienst des sog. Deutschen Bundestages für grundgesetzwidrig befunden, hingegen:
Richterbund steht hinter Maas‘ umstrittenem Gesetz gegen „Hass und Hetze“ im Internet
http://www.epochtimes.de/politik/deutschland/richterbund-steht-hinter-maas-umstrittenem-gesetz-gegen-hass-und-hetze-im-internet-a2146289.html
“Der Deutsche Richterbund stellt sich hinter das umstrittene Gesetz von Justizminister Heiko Maas. Das Gesetz soll voraussichtlich am 30. Juni im Bundestag verabschiedet werden.”
Richterbund geht Gesetzentwurf von Maas nicht weit genug
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/facebook-richterbund-geht-gesetzentwurf-gegen-hass-nicht-weit-genug-a-1139519.html
“Die Vorschläge des Ministers greifen zu kurz”
Offenkundig treten nun GrundGesetz-Leugner immer deutlicher hervor.
In einer Zeit, welche zunehmend an das 12-jährige tausendjährige Reich erinnert, ja das GrundGesetz für die BRD gar von innen und außen durch die Machenschaften diverser Tätergruppen in seinem Bestand pausenlos bedroht wird – war eine Hommage an die Väter des GG sowie an das GG für die BRD schon lange überfällig – nun ist sie da:
GrundGesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Natürlich darf der Heiko nicht zu hart angepackt werden…
In der preußischen Militaria hat man aus solchen Wichten einst Generale geformt: Ziehten aus dem Busch u.a. und Fritze selbst war eine kleine Wurst:
“Dem Tod bin ich so angegliedert,
Daß er mich nicht im mindsten widert.
Ich küss ihm zärtlich und galant
Tag täglich seine Knochenhand.
Und drückt beim nächsten Rendevouz
Der Waffen, er den Hals mir zu.
So röchel ich nur, brav: mon ami,
Zuletzt gewinnst du die Partie.”
(Friedrich der Große an Voltaire 1757?)
Warten wir mal ab, welches hohe Amt der GAV (größter amtierender Vorgartenzwerg) in der nächsten GroKo nach dem 24. Sept. bekleiden wird. Voraussichtlich wird für ihn die neue BundeStasiEinheitsLinksMeinungsDB (Durchsetzungsbehörde) oder das Bundessicherheitshauptamt geschaffen, dessen Personal die Antifa stellen wird, die neue Links-SS.
Soweit ich gehört habe (ist natürlich nicht wissenschaftlich), hat der Heiko nicht einmal die “Befähigung zum Richteramt”, also das 2. Staatsexamen! Er soll mit viel Glück und “Gottes Hilfe” sein 1. juristisches Staatsexamen bestanden haben, und hat im Referendariat “kläglich” versagt. Das ist mein gegenwärtiger Kenntnisstand, lasse mich aber gerne belehren.
Wikipedia: “1989 begann er [Heiko Maas] ein Studium der Rechtswissenschaft an der Universität des Saarlandes, das er 1993 mit dem Ersten Staatsexamen abschloss. Maas leistete anschließend sein Referendariat am Landgericht Saarbrücken ab und bestand 1996 das Zweite Staatsexamen.”
Scheint also doch Voll-Jurist zu sein; mit Befähigung zum Richteramt!
Wirft allerdings die Frage auf, wie ein Mensch der Jura studiert und beide Staatsexamen bestanden, anscheinend so wenig Ahnung vom eigenen Fach hat? Wobei auch Kauder Voll-Jurist ist, ebenso wie de Maiziere (Dr. jur), Schäuble (Dr. jur.) und etliche andere im BT!
Es fragt sich, wie haben die eigentlich die Prüfungen, Hausarbeiten, Examina bestanden? Selbst wenn Verfassungsrecht nicht ihr Hauptthema war, sollten sie doch so viel Ahnung davon haben zu erkennen das das “Netzwerkdurchfallgesetz” mindestens verfassungsmäßig problematisch ist!
Das es Europarecht widerspricht und auch diversen völkerrechtlichen Abkommen, wie aus der UN verlautete, das zu erkennen erwarte ich ja noch nicht einmal!
Landen im Bundestag (als Abgeordnete) nur die Voll-Juristen die keine Ahnung haben? Ist das evtl. gar Voraussetzung?
Sind Voll-Juristen MdB (wie stehts mit den MdLs?) gar allesamt Voll-Tr……?
Ich erwarte von Ministern inzwischen nicht besonders viel. Nahles und Von der Leyen sind ähnliche Fehlbesetzungen, Was ich allerdings bei gesetzgebenden Vorhaben erwarte, ist eine Prüfung der Gegenstände und Texte oder Beratung durch versierte Fachleute.
wurde mich nicht wundern wenn bereits in den 80ern mit kluengel und vetternwirtschaft so manch eine bildungsniete durchs studium geboxt wurde
Was für Durchblicker schon längst klar war: Maas ist für nichts zu verwenden. Ein typisches SPD-Ziehkind, welches normal nirgends keinen Job bekommen würde und auch nicht bekommen hat.
»Maas gründlich blamiert: Bundestags-Gutachten erklärt Netzwerkdurchsetzungsgesetz für verfassungswidrig«
Dieses Gutachten muß erst konsumiert und dann verdaut werden. Dabei sind eine Maas Bier und zwei, drei klare Pflaumenschnäpschen sicher hilfreich.
Was Recht und Gesetz ist, ist egal. „Es wird durchgesetzt was den EU-Eliten in den Kram passt“ .
Es gilt das Motto:: „Legal, illegal, scheißegal!“
Ich glaube nicht, das die Äußerungen des wissenschaftlichen Dienstes auch nur einen Abgeordneten der ‘CDU oder der SPD davon abhalten werden, dem Gesetzt trotzdem zuzustimmen.
Und wer glaubt, dass deshalb dieses Gesetz nicht doch kommen wird, der zieht die Hose auch mit der Beißzange an. Der wissenschaftliche Dienst macht was GEGEN die Regierung und die Feudalherren?? Sofort austauschen und als Nazis hinstellen. Gibt genug Speichellecker, die in unserem Interesse arbeiten werden. Und weiter geht´s im Takt wie immer schon 🙂
Ganz bestimmt wird es besser, wenn man den Boten erschiesst.
Ich habe schon mehrmals erwähnt, dass der wissenschaftliche Dienst sich als Stimme der Vernunft entpuppte und vor Gesetzesvorhaben warnte.
Die alle trotzdem umgesetzt wurden.
Von Danisch wissen wir, wie die derzeitige Regierungriege mit wissenschaftlicher Kompetenz umgeht, die versucht, zu erklären, warum etwas, was sie sich in den Kopf gesetzt haben, nicht gehen kann. Man schickt den Mann zum Teufel, diskreditierzt ihn, versaut ihm die Karriere und weist das Finanzamt an, ihn mit allen möglichen und unrechten Mitteln zu schwächen und existenziell abzusägen.
Ich will den Kaiser zurück. Demokratie ist schleichende Negativauslese. Ein oder zwei Generationen scheint es zu funktionieren, spätestens nach der dritten kommt nur noch Inkompetenz, Dummheit, Verschlagenheit und rücksichtsloseste Korruption und Vorteilsnahme.
Ausserdem war die kaiserliche Regierung die letzte legale und legitime in Deutschland, da müssen wir erstmal wieder hin zurück um auf den Boden des Rechts zurückzukommen, zweitens war sie durch Subsidaritätsprinzip und Ständeverwaltung auch eine natürlich gewachsene bürgerliche Mitbestimmung.
Und Wissenschaft und Kunst stand hoch im Kurs damals, Industriell waren wir führend , die Steuern betrugen 4-5%. Vergleicht das mal mit heute…..
»Maas gründlich blamiert: Bundestags-Gutachten erklärt Netzwerkdurchsetzungsgesetz für verfassungswidrig«
»Gereon says: Juni 18, 2017 um 12:50 pm Ich will den Kaiser zurück. Demokratie ist schleichende Negativauslese. Ein oder zwei Generationen scheint es zu funktionieren, spätestens nach der dritten kommt nur noch Inkompetenz, Dummheit, Verschlagenheit und rücksichtsloseste Korruption und Vorteilsnahme«.
Monarchie ist vielleicht nicht das Dümmste – da füllt sich nur EINE Clique die Taschen.
Bei der Demokratie ist es ähnlich wie beim Erben:
Die erste Generation baut auf, die zweite baut aus – und die dritte verscherbelt.
Kann man gegen diesen unfähigen Mann kein Amtsenthebungsverfahren einleiten? Das wäre doch wohl langsam überfällig!
http://AktuelleWeltnachrichten.de
Wir haben es doch gelesen-ein Maas reicht nicht.Was ist mit von der Layen,Gröhe,Nahles,Merkel oder Özeguz oder wie die heißt.Da wird einem doch Elend bei all der Inkompetenz.
Muß noch hinzufügen was für NICHTgründe ausreichten in früheren Regierungen um zurückzutreten.Seiters,Möllemann,Hohmann.Finden sich sicher noch ne Menge andere.Nach Schawn war Schluß mit Rücktritten obwohl v.d.Leyen das gleiche Manko wie Schavan hat.
“dass er und Recht nicht kompatibel sind.” Das kann doch einen Heiko nicht erschüttern !
@Brutus : Jetzt weiß ich endlich wieso ich immer an das 3.Reich denken muß wenn ich Heikos Visage sehe.
Wie sollte das auch den Heiko erschüttern,ist er doch nicht allein.Er nimmt sich an seiner Chefin ein Beispiel.Recht und Gesetz ist ihr doch auch völlig piepe.