Das Dritte Reich und die Berliner Republik: Vergangenheit und Gegenwart sind eins?!

Früher:

„Auf Grund des Artikels 48 Abs. 2 der Reichsverfassung wird zur Abwehr kommunistischer staatsgefährdender Gewaltakte folgendes verordnet.“

Heute:

RVO_zum_Schutz_von_Volk_und_Staat_1933Gegenwärtig ist eine massive Veränderung des gesellschaftlichen Diskurses im Netz und insbesondere in den sozialen Netzwerken festzustellen. Die Debattenkultur im Netz ist oft aggressiv, verletzend und nicht selten hasserfüllt. Hassrede und rassistische Hetze können jede und jeden aufgrund der Meinung, Hautfarbe oder Herkunft, der Religion, des Geschlechts oder der Sexualität diffamieren. Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte, die nicht effektiv bekämpft und verfolgt werden können, bergen eine große Gefahr für das friedliche Zusammenleben einer freien, offenen und demokratischen Gesellschaft. Nach den Erfahrungen im US-Wahlkampf hat auch in der Bundesrepublik Deutschland die Bekämpfung von strafbaren Falschnachrichten („Fake News“) in sozialen Netzwerken hohe Priorität gewonnen. Es bedarf daher einer Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken, um objektiv strafbare Inhalte wie etwa Volksverhetzung, Beleidigung, Verleumdung oder Störung des öffentlichen Friedens durch Vortäuschen von Straftaten unverzüglich zu entfernen.“

Früher:

„Die Artikel 114, 115, 117, 118, 123, 124 und 153 der Verfassung des Deutschen Reichs werden bis auf weiteres außer Kraft gesetzt. Es sind daher Beschränkungen der persönlichen Freiheit, des Rechts der freien Meinungsäußerung, einschließlich der Pressefreiheit, des Vereins- und Versammlungsrechts, Eingriffe in das Brief, Post-, Telegraphen- und Fernmeldegeheimnis und von Beschlagnahmen sowie Beschränkungen des Eigentums auch außerhalb der sonst hierfür bestimmten gesetzlichen Grenzen zulässig“.

Heute:

Heiko the Great(1) Der Anbieter eines sozialen Netzwerks muss ein wirksames und transparentes Verfahren nach den Absätzen 2 und 3 für den Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte vorhalten. Der Anbieter muss Nutzern ein leicht erkennbares, unmittelbar erreichbares und ständig verfügbares Verfahren zur Übermittlung von Beschwerden über rechtswidrige Inhalte zur Verfügung stellen.

(2) Das Verfahren muss gewährleisten, dass der Anbieter des sozialen Netzwerks

1. unverzüglich von der Beschwerde Kenntnis nimmt und prüft, ob der Inhalt rechtswidrig und zu entfernen oder der Zugang zu ihm zu sperren ist,

2. einen offensichtlich rechtswidrigen Inhalt innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde entfernt oder den Zugang zu ihm sperrt; dies gilt nicht, wenn das soziale Netzwerk mit der zuständigen Strafverfolgungsbehörde einen längeren Zeitraum für die Löschung oder Sperrung des offensichtlich rechtswidrigen Inhalts vereinbart hat,

3. jeden rechtswidrigen Inhalt innerhalb von sieben Tagen nach Eingang der Beschwerde entfernt oder den Zugang zu ihm sperrt,

4. im Falle der Entfernung den Inhalt zu Beweiszwecken sichert und zu diesem Zweck für die Dauer von zehn Wochen im Inland speichert,

5. den Beschwerdeführer und den Nutzer über jede Entscheidung unverzüglich informiert und seine Entscheidung ihnen gegenüber begründet und 6. sämtliche auf den Plattformen befindlichen Kopien des rechtswidrigen Inhalts ebenfalls unverzüglich entfernt oder sperrt.

(3) Das Verfahren muss vorsehen, dass jede Beschwerde und die zu ihrer Abhilfe getroffene Maßnahme im Inland dokumentiert wird.

(4) Der Umgang mit Beschwerden muss von der Leitung des sozialen Netzwerks durch monatliche Kontrollen überwacht werden. Organisatorische Unzulänglichkeiten im Umgang mit eingegangenen Beschwerden müssen unverzüglich beseitigt werden. Den mit der Bearbeitung von Beschwerden beauftragten Personen müssen von der Leitung des sozialen Netzwerks regelmäßig, mindestens aber halbjährlich deutschsprachige Schulungs- und Betreuungsangebote gemacht werden.

Und:

Gegen heftige Kritik aus der Opposition hat die Große Koalition das Gesetz zur Überwachung von Messenger-Diensten auf Smartphones durch den Bundestag gebracht. Die Neuregelung sieht vor, dass die Kommunikation bei Diensten wie WhatsApp künftig vor der Verschlüsselung abgehört oder mitgelesen werden kann. Dazu dürfen Ermittler auf Grundlage eines richterlichen Beschlusses heimlich eine Schnüffelsoftware auf das Handy des Verdächtigen laden. Außerdem wird mit dem Gesetz die Online-Durchsuchung von Computern ausgeweitet, die bisher nur in begrenztem Umfang zur Terrorbekämpfung zulässig ist.“

Das Gesetz dazuEin Beispiel dafür, wie man heute die Beseitigung von Grundrechten in juristischem Kauderwelsch versteckt.

Früher:

ReichstagsbrandAnlass für die Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat, vom 28. Februar 1933, aus der oben zitiert wurde, war der Reichstagsbrand. Es bedurfte des Vorwands eines brennenden Reichstags, um die Freiheitsrechte der Bürger abzuschaffen. Natürlich diente die Abschaffung der Freiheitsrechte ausschließlich dazu, die Bürger zu schützen, vor kommunistischen Gewaltakten damals.

Heute:

Anlass für die Gesetzesänderung, die das Ausschnüffeln privater Kommunikation durch Staatsvasallen, die sich dafür hergeben, und die Installierung von Staats-Trojanern auf privaten Computern und Smartphones erlaubt, ist es „, eine funktionstüchtige Strafrechtspflege zu gewährleisten“, bzw. Hatespeech und Fake-News, durch die Deutschland in seiner Existenz gefährdet zu sein scheint, zu verhindern.

Früher:

Man benötigte einen handfesten Anlass (Reichstagsbrand), der in der Realität einen Niederschlag gefunden hat, um Freiheitsrechte abzuschaffen.

Heute:

Es reichen erfundene oder phantasierte oder verwaltungstechnische Anlässe, um Freiheitsrechte abzuschaffen.

Was hat sich also geändert?

Diejenigen, die Deutsche manipulieren und um ihre Freiheitsrechte bringen wollen, sind heute unverfrorener als früher.

Was kann man daraus schließen:

Für alle, die schon immer wissen wollten, wie so etwas, wie das Dritte Reich geschehen konnte, wie es sein konnte, dass eine Weimarer Demokratie zu einem totalitären Staat umfunktioniert wurde: So.

So wie es derzeit in kleinen Schritten geschieht, so ist es auch in den Jahren 1933ff erfolgt. Hanebüchene Begründungen wurden erfunden, den Bürgern erzählt, ihre Sicherheit und der Fortbestand des Staates stehe auf dem Spiel. Und dann wurden die Freiheitsrechte beseitigt: Früher wie heute.

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