ARD verharmlost Kriminalität als Kunstprojekt: VoteBuddy und DeTaxBuddy

DeTaxBuddy vermittelt reichen Deutschen einen Fluchtweg vor dem Staat. Das Projekt verbindet Menschen, die hohe Steuern zahlen wollen, mit Menschen, die aus Armut keine Steuern zahlen müssen weltweit. Ziel ist es, deutschen Millionären ihre ultrahohe Steuerlast zu erleichtern und armen Menschen ein kleines Einkommen zu verschaffen. Das Projekt, das über eine gut gemachte Seite im Internet den Eindruck von Authentizität vermittelt, ist ein Fake. Die Künstlergruppe Blemblem steckt hinter dem Hoax und will damit auf die hohe Steuerbelastung von Millionären in Deutschland aufmerksam machen.

Was wüsste Patrick Gensing von der ARD wohl über dieses Projekt zu berichten, wenn es tatsächlich durchgeführt worden wäre. Käme ein Aktivist von Blemblem zu Wort, um das Anliegen, deutsche Millionäre vor dem Fiskus zu schützen, zu erklären? Würde sich Gensing über die linksradikale Seite von Attac! echauffieren, die die Seite für bare Münze genommen hat und gegen die organisierte Steuerhinterziehung zu Felde zieht? Würde Gensing über den Grünen Experten für Drainage Sven Giegold schreiben, dass er ein linker Publizist sei, der sich in einem Blog darüber geärgert hat, dass der Finanzminister nichts tue, um Steueroasen trockenzulegen und Steuerschlupflöcher zu stopfen?

Anyone’s guess!

Fakt ist, dass der angebliche Faktenfinder Gensing, im Zusammenhang mit VoteBuddy, jener Seite, die den Austausch von Wahlstimmen von denen, die nicht wählen wollen, zu denen, die nicht wählen dürfen, propagiert hat,  zum Anlass nimmt, um darauf hinzuweisen, dass diese Aktion von einem „rechtsradikalen Blog“ mit einen Text versehen wurde, dass der “rechte Publizist David Berger” gefragt habe, was Heiko Maas gegen VoteBuddy unternehme und dass er ansonsten einen irrsinnigen Tweet ausgegraben hat, um zu zeigen, dass nur Dumme und Rechte sich über VoteBuddy aufregen.

Obwohl die Grenze des guten Geschmacks bereits hier schon weit außer Sicht geraten ist, legt Gensing noch nach. Einer Aktivistin von Peng! einem angeblichen Künstlerkollektiv wird die Möglichkeit gegeben, den Unsinn mit dem Tausch von Wahlstimmen als Projekt eines „Künstlerkollektivs“ zu verharmlosen, das darauf aufmerksam machen wollte, dass „in Deutschland Millionen Migranten kein Wahlrecht hätten“. Der Faktenfinder „Gensing“ versäumt es an dieser Stelle, darauf hinzuweisen, dass viele dieser Millionen Migranten über ein Wahlrecht z.B. in der Türkei verfügen. Aber zwei Variablen in Zusammenhang zu bringen, das ist nicht unbedingt die Stärke von Faktenfinder Gensing. Er macht sich lieber zum Transporteur von politischem Blödsinn wie der völkerrechtswidrigen Forderung, dass alle Migranten, die ein Jahr in Deutschland leben, in nationalen Wahlen ein Wahlrecht haben sollten und zupft ansonsten das Lied vom Opfer, denn: Oh Schreck, das Künstlerkollektiv habe sich mit Hass konfrontiert gesehen. Beleidigungen und Morddrohungen hätten das Künstlerkollektiv erreicht. Angesichts der Tatsache, dass die Fake-Seite von VoteBuddy über ein ebensolches Fake-Impressum verfügt hat, fragt man sich doch, wie die entsprechenden Morddrohungen und Beleidigungen zum Künstlerkollektiv gelangt sind und wie die entsprechenden Droher es geschafft haben, Personen zu bedrohen, die in aller Anonymität verharrt sind?

Aber kein Blödsinn ist groß genug, als dass ihn Gensing nicht als Faktum verkaufen würde. Darüber vergisst er, dass die strafrechtliche Seite dieser  Aktion, die man nur dann als „Kunstprojekt“ ansehen kann, wenn man bereit ist, Künstlern generell zu attestieren, dass sie nicht alle Tassen im Schrank haben, nicht so einfach vom Tisch zu wischen ist, wie es „Sara Conti von Peng!“ nicht etwa von Blemblem, meint.

Das Wahlrecht ist ein personalisiertes Recht. Es kann nur persönlich ausgeübt werden, und zwar von Personen, die das 18. Lebensjahr erreicht haben. Es ist also nicht übertragbar. Die Übertragung eines Stimmrechts auf eine andere Person ist vielmehr ein Akt der Wahlfälschung nach § 107a des Strafgesetzbuches:

(1) Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer das Ergebnis einer Wahl unrichtig verkündet oder verkünden läßt.

Nun haben die , die „Peng!“ sind, nach eigenen Angaben angeblich keine Stimmen vermittelt. So dass sie denken, sie seien aus dem Schneider. Nun, um sie wieder in den Schneider zu holen, zitieren wir Absatz 3 von § 107a StGB:

(3) Der Versuch ist strafbar.

Wir plädieren dafür, die Frage, wann ein Versuch vorliegt, auf Grundlage des Wettbewerbsrechts zu beantworten. Dort wird ein Versuch regelmäßig dann angenommen, wenn ein Angebot nach seiner Art und Gestaltung gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen könnte. Dasselbe gilt für das Rechtsberatungsgesetz. Wenn ein Angebot gegen das Verbot der Rechtsberatung durch Nicht-Juristen verstößt, spielt es keine Rolle, ob jemals ein entsprechender Akt, eine entsprechende Rechtsberatung stattgefunden hat, es reicht, dass sie hätte stattfinden können. Dass es vielleicht möglich gewesen wäre, reicht aus, um entsprechend belangt zu werden. Es wäre mit der Seite „VoteBuddy“ möglich gewesen, Wahlfälschung zu betreiben. Die Betreiber sind dafür haftbar zu machen.

Und vielleicht gelingt es im gleichen Atemzug, Patrick Gensing loszuwerden. Es ist einfach nicht erträglich, wie offen manche Redakteure ihr politische Anbindung vor sich hertragen. Wenn Journalisten nicht mehr in der Lage sind, zwischen ihrer politischen Orientierung und einer Berichterstattung zu unterscheiden, dann muss man sie aus den Organen, die der Berichterstattung dienen, entfernen.

Noch ein Wort zu der Kategorie „Faktenfinder“, die die ARD eingeführt hat.
Dass man bei der ARD der Ansicht ist, man müsse bestimmte Beiträge als Beiträge zum Finden von Fakten kennzeichnen, ist insofern irritierend als der Beruf des Journalisten, die journalistische Tätigkeit als solche das Finden von Fakten umfasst. Dass dies bei der ARD explizit gekennzeichnet werden muss, führt zu dem Schluss, dass nicht als Faktenfinder gekennzeichnete Beiträge keine Fakten enthalten, woraus man wieder schließen müsste, dass die ARD keine Journalisten oder nur wenige Journalisten beschäftigt, sondern vornehmlich politische Aktivisten, die ihre nicht vorhandenen journalistischen Fähigkeiten täglich aufs Neue zur Schau stellen, in Print, in Fernsehen und wahrscheinlich sogar im Radio.
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