350 Millionen Pfund Behauptung – Die „Halbwahrheit“ der ARD
Es ist schon erstaunlich, wie interessiert die deutschen Medien an einem Prozess gegen Boris Johnson sind, der überhaupt nicht geführt wird, denn der Versuch, Boris Johnson wegen seiner Aussage, das Vereinigte Königreich würde pro Woche 350 Millionen Pfund nach Brüssel überweisen, gerichtlich zu belangen, ist auf ganzer Linie gescheitert. Die beiden zuständigen Richter des High
Court haben dem Anwalt von Boris Johnson, Adrian Darbishire, QC (Queen‘s Counsel – ein Titel der für herausragende Leistungen verliehen wird) einen Erfolg auf der ganzen Linie bestätigt:
“We are persuaded, Mr Darbishire, so you succeed, and the relief that we grant is the quashing of the summonses.”
Der Versuch, Boris Johnson für seine angebliche Falschaussage, das Vereinigte Königreich überweise 350 Millionen Pfund pro Woche nach Brüssel, vor Gericht zu zerren, den, wie es in der ARD heißt, der „private Kläger Marcus Ball“ unternommen hat, ist damit endgültig gescheitert. Ob es sich bei Marcus Ball tatsächlich um einen Privatmann handelt, ist eine andere Frage. Bekannt ist nur, dass es sich Ball angeblich auf Basis einer Crowdfunding-Kampagne, die von wem auch immer unterstützt wurde, leisten konnte, rund drei Jahre an einer Klage gegen Boris Johnson zu arbeiten. Dass diese Klage politisch motiviert ist, wie Adrian Darbishire meint, liegt entsprechend mehr als nahe, es drängt sich geradezu auf.
Davon unbelastet ist die Frage, ob die Behauptung, das Vereinigte Königreich überweise pro Woche 350 Millionen Euro nach Brüssel, überhaupt falsch ist. Dass sie das sein muss, steht für die Tagesschau fest, und es wird den Lesern als Gewissheit verkauft.
Wie man der Aufstellung entnehmen kann, wurden im Jahr 2014 £19,107 Milliarden nach Brüssel überwiesen, davon kamen, worauf sich diejenigen, die von einer Lüge sprechen, immer berufen, £9,235 Milliarden für diverse EU-Projekte, Agrarhilfen oder was auch immer zurück. Die Bilanz des Vereinigten Königreichs weist somit einen Negativsaldo von £9,872 Milliarden auf.
Nimmt man die zuletzt genannt Zahl zum Ausgangspunkt, dann entspricht dies wöchentlichen Überweisungen in Höhe von rund £190 Millionen.
Nimmt man dagegen die Summe zum Ausgangspunkt, die nach Brüssel überwiesen wird, ohne den Rückfluss zu berücksichtigen, dann entspricht dies wöchentlichen Überweisungen in Höhe von £367,4 Millionen Pfund.
Was ist nun richtig?
Davon zu sprechen, dass das Vereinigte Königreich wöchentlich £350 Millionen brutto nach Brüssel überweist, ungeachtet der Tatsache, dass ein Teil davon wieder zurücküberwiesen wird, freilich ohne dem Vereinigten Königreich eine Mitsprache bei der Mittelverwendung einzuräumen oder davon zu sprechen, dass die Höhe der Nettoüberweisungen nach Brüssel 190 Millionen Euro beträgt, ungeachtet der Tatsache, dass rund £367 Millionen überwiesen werden müssen, bevor sozusagen £177 Millionen ihren wöchentlichen Rückweg antreten können.
Die Frage, die hier beantwortet werden soll, ist eine Frage danach, wo man den Schwerpunkt setzt, auf den Ausgaben oder auf dem Rücklauf. Und diese Frage ist politische, keine juristische Frage.
„Es war eine gewaltige Zahl, von der Boris Johnson 2016 sprach: 350 Millionen Pfund gingen wöchentlich an die EU. Das war nur die halbe Wahrheit. Vor Gericht muss er dafür aber nicht geradestehen.“
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Rein handelsjuristisch – also zumindest im “Unternehmersprech” – ist die Aussage völlig korrekt, ja selbst das Finanzamt würde es genau so formulieren, ginge es um eine Zahlung ans Finanzamt, auch wenn das nächste Woche einen Teil “davon” “erstattet” / zurückschiebt…
Aber auch “politisch” ist es korrekt, denn UK kann über die “zweckgebundenen” Zahlungen “zurück” auch nicht frei verfügen (so als hätte es sie erst gar nicht überwiesen). Die Entscheidung darüber obliegt der EU – deren Geld es somit ist (selbst dann, wenn in der Praxis bei der Abwicklung irgendwelche “Verrechnungen” vorgenommen werden. D.h. die gesamte Summe verlässt den Verfügungs- und somit Eigentumsbereich vom UK (ungeachtet irgendwelcher “Gegenleistungen”).
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Es ist in der Tat wichtig auf die Bruttozahlen hinzuweisen . Schaut man sich einmal an, für was das „zurückgekommene“ Geld ausgegeben wird, so kann man schnell sehen, dass es für sehr viel ideologischen Blödsinn ausgegeben wird: https://diehassrede.wordpress.com/2018/11/06/brutto-vs-nettozahlungen-an-die-eu-am-beispiel-des-esf/
Rein handelsjuristisch – also zumindest im “Unternehmersprech” – ist die Aussage völlig korrekt, ja selbst das Finanzamt würde es genau so formulieren, ginge es um eine Zahlung ans Finanzamt, auch wenn das nächste Woche einen Teil “davon” “erstattet” / zurückschiebt…
Aber auch “politisch” ist es korrekt, denn UK kann über die “zweckgebundenen” Zahlungen “zurück” auch nicht frei verfügen (so als hätte es sie erst gar nicht überwiesen). Die Entscheidung darüber obliegt der EU – deren Geld es somit ist (selbst dann, wenn in der Praxis bei der Abwicklung irgendwelche “Verrechnungen” vorgenommen werden. D.h. die gesamte Summe verlässt den Verfügungs- und somit Eigentumsbereich vom UK (ungeachtet irgendwelcher “Gegenleistungen”).
Ich habe mir einige Beiträge nur zu den … nun ja … manipulativen Beiträgen der ARD angesehen. Mir wurde heiß und kalt. Das ist ganz schön unschön.
Danke für die Aufklärung.