Haben potentielle Gewalttäter ein Recht auf Asyl?
Im letzten Post haben wir die Absurdität aufgezeigt, die darin besteht, dass Personen ein Recht auf Asyl oder auf besonderen Schutz zugestanden wird, weil ihnen in ihrem Herkunftsland droht, Opfer von Gewalt zu werden, die ihrerseits als potentielle Gewalttäter angesehen werden müssen und entsprechend als “Gefährder” oder als sogenannte “relevante Person” von den Polizeibehörden eingestuft werden.
Während die einen behaupten, das Recht auf Asyl sei ein prinzipielles Recht, das ohne Ansehen der Person und unter Würdigung der Gefahr, die einer Person in ihrem Herkunftsland droht, vergeben werden müsse, sind die anderen der Ansicht, ein Asylrecht, das den Schutz des Asylbewerbers über den Schutz der eigenen Bevölkerung vor einem Gefährder stellt, führt sich selbst ad absurdum.
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Warum importieren wir nicht alle Verbrecher, denen in ihren Heimatländern Folter oder Todesstrafe droht? Das wäre dann konsequent.
Doch, tun wir doch schon.
Potentielle Gefährder für die deutsche Bevölkerung dürfen natürlich kein Asyl bei uns bekommen. Der deutsche Staat hat die Sicherheit der deutschen Bevölkerung zu garantieren, sonst verliert er seine Legitimation. Wenn der deutsche Staat also nun selbst potentielle Gefährder absichtlich ins Land lässt bzw. hier duldet und zudem zeitgleich noch den Sicherheitsapparat kastriert, muss man laut die Frage stellen, inwiefern der deutsche Staat für dadurch entstehende bzw. entstandene Schäden unter der Zivilbevölkerung haftbar gemacht werden muss und deshalb schadenersatzpflichtig ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Import von potentiellen Gefährdern durch einen offensichtlichen Rechtsbruch der Staatsführung ermöglicht wurde.
Es liegen also drei Probleme vor:
1. Der widerrechtlich angeordnete Wegfall der Grenzkontrollen
2. Die bewusste Kastration des Sicherheitsapparates
3. Die Duldung und Alimentierung von potentiellen Gefährdern
Hält man sich diese drei Punkte vor Augen, kommt man unweigerlich zu dem Schluss, dass hier ein Staatsstreich läuft. Angeordnet von höchster Ebene.
Damit greift eigentlich GG Artikel 20(4).
Ein Blick ins Grundgesetz, nur in die Grundrechte, zeigt schön, wo wir inzwischen angekommen sind : einfach nur lesen !
GG Art. 2/2 (Grundrechte ! )
(2) 1Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. 2Die Freiheit der Person ist unverletzlich. 3In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Die Schutzfunktion für das Recht auf Leben und körperliche Unversehtheit wurde von Frau Merkel und der CDSU für die. welche schon länger hier leben, abgeschafft.
GG Art. 1(1) 1Die Würde des Menschen ist unantastbar. 2Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
Das mit der Würde können wir auch vergessen. Unterwerfung ist heute angesagt.
Und die unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechte haben für die, welche schon länger hier leben, keine Bedeutung mehr.
Und über allem trohnt das baerige Bundesverfassungsgericht…….unfähig, untätig, systemdienlich, wie fast der ganze juristische Apparat.
Aber es gibt ja noch den Art. 20,4GG
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
…..und jetzt versuchen Sie mal, das Ihrem Nachbarn zu erklären !
Mit den anderen Grundrechten in der Verfassung sieht es nicht besser aus. (Lesen !)
Man muss wirklich nur “GG” im Browser eingeben…..
Manchmal kommt mir erschreckend die Erkenntnis, dass ich bei der Bewertung unseres Staatswesens mit der unsäglichen Parlamentspräsidentin (!), Frau Roth, übereinstimme, ….oh du mieses Stück Sch……
Schade, dass bin Laden selber schon tot ist. Er hätte nicht nach Pakistan ausweichen müssen. Mit seiner gesamten Entourage hätte er in der BRD bestimmt Asyl und ausgezeichnete kostenlose medizinische Behandlung bekommen. Er könnte vielleicht noch leben. Seine Familie, das waren doch Bauunternehmer, die hätten evtl. den BER zu Ende bauen können. Die Menschenrechte bin Ladens wurden jedenfalls grob verletzt. Antifa, übernehmen Sie.
Die Antwort auf Ihre Frage findet sich in Paragraf 60 des Aufenthaltsgesetzes: Auch ein als politisch vrfolgt anerkannter Ausländer darf (unter den Voraussetzungen des Abs. 8 dieser Vorschrift) abgeschoben werden, allerdings nicht, wenn ihm konkret ie Gefahr der Folter oder der Todesstrafe droht.
Seltsam, eine konkrete Gefahr der Folter kann man einfach annehmen/behaupten und konkret eine Abschiebung verhindern. Wenn aber die Ex-Frau bei der Polizei eine sehr konkrete Gefahr/Drohung durch den von “Ehre” beseelten Ex-Mann anzeigt, kann man irgendwie immer nichts machen. Dann muß man schön abwarten, bis die Frau am Strick an der Anhängekupplung durch die Straßen gezogen wird oder zerschnitten mit enthauptetem Kind am Jungfernstieg in Hamburg im Blut liegt. Mit diesen Behauptungen der konkreten Gefahr dürfte man nicht einen einzigen Pädophilen in die Gemeinschafts-Dusche im Gefängnis lassen….
“…….,wenn ihm konkret die Gefahr der Folter oder der Todesstrafe droht.”
Und die hätte Bin Laden ja gedroht.
Meiner Ansicht nach gibt es inzwischen weit gefährlichere Leute als Bin Laden.
Auch bei uns.
Er wurde benutzt und er hat sich benutzen lassen. Das wars.
Aus amerikanischer Sicht zu George Bush’s Zeiten war er, nur noch einen Schuss Pulver wert – nach dem Motto:
” Der Mohr hat seine Schuldigkeit getan, der Mohr kann gehen. (Schiller)
Wenn Bin Laden vor dem Internationalen Gerichtshof hätte aussagen können, wäre der ganze Bush Clan dran gewesen.
Wir leben in einer perfiden Gesellschaft. Und kein Licht am Ende des Tunnels.
Bin Laden lebt ja leider nicht mehr, um unseren Flughafen fertig zu stellen. Aber wie wär’s mit Trump? Der hat doch einige imponierende Bauwerke geschaffen.
Lt. UN-Flüchtlingskonvention: 1. (Kapitel I, Artikel 2) “Allgemeine Verpflichtungen Jeder Flüchtling hat gegenüber dem Land, in dem er sich befindet, Pflichten, zu denen insbesondere der Verpflichtung gehört, die Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften sowie die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung getroffenen Maßnahmen zu beachten.”,
2. (Kapitel IV, Artikel 33) “Verbot der Ausweisung und Zurückweisung
– 1. Keiner der vertragschließenden Staaten wird einen Flüchtling auf irgendeine Weise über die Grenzen von Gebieten ausweisen oder zurückweisen, in denen sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht sein würde.”
Aber:
– “2. Auf die Vergünstigung dieser Vorschrift kann sich jedoch ein Flüchtling nicht berufen, der aus schwer wiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit des Landes anzusehen ist, in dem er sich befindet, oder der eine Gefahr für die Allgemeinheit dieses Staates bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder eines besonders schweren Vergehens rechtskräftig verurteilt wurde.”
Art. 16 GG bezieht sich ausdrücklich auf die UN-Flüchtlingskonvention, eigentlich: Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, das vom deutschen Bundestag ratifiziert wurde und damit direkt gültiges deutsches Recht darstellt.
Im Ergebnis kann also ein Asylbegehrender auch in ein Land ausgewiesen werden in dem ihm die Todesstrafe aufgrund begangener Verbrechen droht, wenn er eine Gefahr für die Sicherheit des “Gastlandes” bedeutet! (Zumindest nach UN-Flüchtlingskonvention)
Damit haben potentielle (bei gegründetem Verdacht!) Gewalttäter keinen Anspruch auf Asyl und können abgeschoben werden.
Die Diskussion zeigt, dass die mythische Dimension des Trends noch nicht verstanden ist, die im Übrigen mit der Extremismus-Tradition in Deutschland kompatibel ist. Je monströser die Gewaltraten, desto wertvoller für die Beseitigung des Staates, also die islamische Fortsetzung des alten Wortes “Solche Leute braucht das Land”. Das einzusehen, fällt dem modernen Kurzzeit-Denken natürlich schwer und ist dem Rechtsverfall entsprechend förderlich. .
Die Leute, die wir in den 70ern noch von höchster Stelle bekämpft haben, sitzen nun am Ruder. Und sie setzen das bürokratisch um, was ihnen damals mit Waffengewalt nicht gelungen ist. Die Drecksarbeit überlassen sie dabei den von ihnen importierten Kämpfern.