Asylrecht ad absurdum geführt. Gefährder als anerkannte Asylbewerber
In Deutschland werden Gewalttäter davor geschützt, Opfer von Gewalt zu werden.
„Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“, so lautet Artikel 16 des Grundgesetzes. Die Gründe der politischen Verfolgung werden im Asylgesetz (§ 3b Verfolgungsgründe) minutiös aufgezählt. Sie umfassen die üblichen Verdächtigen vom Rassismus bis zur Verfolgung wegen Homosexualität. § 4 den Asylgesetzes regelt den subsidiären Schutz. Subsidiären Schutz genießen Ausländer, deren Antrag auf Asyl abgelehnt wurde, die aber glaubhaft machen können, dass ihnen in ihrem Heimatland Gefahr für Leib und Leben droht. Schließlich wird in § 3 die Eigenschaft „Flüchtling“ geregelt und mit weitgehend denselben Verfolgungsgründen gefasst, wie es im Paragraphen 3b der Fall ist.
Anerkannte Asylbewerber, Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte sollen somit in Deutschland vor dem Unheil bewahrt werden, das ihnen in ihrem Heimatland, aus dem sie vor politischer Verfolgung, vor Krieg oder vor Sonstigem geflohen sind, droht.
Das ist die eine Seite der Medaille.
Die andere Seite der Medaille wird gerade am Beispiel von Sami A deutlich, der als Gefährder jahrelang in Deutschland gelebt hat und nach seiner Abschiebung nach Tunesien dort vor Gericht gestellt wird, denn Sami A oder al Aidoudi, wie er heißt, ist ein Gefährder. Diesen Status hat er in Deutschland erhalten. Deshalb wurde er überwacht.
Aus den Daten des Bundeskriminalamts:
„Ein “Gefährder” ist eine Person, zu der bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere solche im Sinne des § 100a der Strafprozessordnung, begehen wird.“
[§ 100a StPO enthält eine Liste von Straftaten, die als „schwere Straftaten“ angesehen werden. Gefährder und relevante Personen sind somit durch eine hohe Wahrscheinlichkeit der Begehung schwerer Straftaten vom Mord über den Bandendiebstahl bis zu gemeingefährlichen Straftaten, ausgezeichnet. Das Kompendium der Straftaten kann hier nachgelesen werden.]
„Eine Person ist als relevant anzusehen, wenn sie innerhalb des extremistischen/terroristischen Spektrums die Rolle einer
(a) Führungsperson,
(b) eines Unterstützers/Logistikers,
(c) eines Akteurs
einnimmt und objektive Hinweise vorliegen, die die Prognose zulassen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere solche im Sinne des § 100a der Strafprozessordnung, fördert, unterstützt, begeht oder sich daran beteiligt, oder
(d) es sich um eine Kontakt- oder Begleitperson eines Gefährders, eines Beschuldigten oder eines Verdächtigen einer politisch motivierten Straftat von erheblicher Bedeutung, insbesondere einer solchen im Sinne des § 100a Strafprozessordnung, handelt.“
Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Anfrage der FDP-Fraktion (April 2018) Zahlen zu Gefährdern und relevanten Personen in Deutschland genannt. Demnach gibt es 132 Gefährder und relevante Personen, die dem rechten Spektrum zugeordnet werden, 106, die zum linken Spektrum gezählt werden, 62, die als Anhänger „ausländischer Ideologie“ geführt werden und 1.257, die unter dem Rubrum „religiöse Ideologie“ geführt werden, also Islamisten.
- 362 (28,8 %) der Islamisten haben einen Asylantrag gestellt.
- 5 Islamisten haben Asyl erhalten
- 68 Islamisten sind als Flüchtlinge anerkannt
- 30 Islamisten genießen subsidiären Schutz
- 130 Islamisten sind ausreisepflichtig, weil ihr Asylantrag abgelehnt wurde, darunter sind wiederum
- 16 Islamisten, deren Aufenthalt weiterhin geduldet wird.
Damit wird das Asylrecht in Deutschland ad absurdum geführt. Und damit kommen wir zur anderen Seite der Medaille, denn bei der Frage, ob Asyl gewährt werden kann, ob jemand als Flüchtling anerkannt werden kann, ob jemand subsidiären Schutz erhalten oder geduldet werden soll, sind natürlich auch die Bedürfnisse, vor allem die Sicherheitsbedürfnisse der autochthonen deutsche Bevölkerung zu berücksichtigen.
Die Traumwelt, in der sich viele Linke aufzuhalten scheinen, hat dazu geführt, dass das Recht auf Asyl nur aus Sicht dessen, der es beantragt, betrachtet wird, nicht jedoch in Relation zur Bevölkerung, die dieses Recht letztlich gewährt.

Als Folge stellen sich absurde Situationen wie die folgenden ein:
Personen erhalten in Deutschland Asyl oder werden als Flüchtlinge anerkannt, erhalten subsidiären Schutz, werden geduldet, weil sie in ihrem Heimatland verfolgt werden oder weil ihnen dort Gefahr für Leib und Leben droht, die wiederum von Bundeskriminalamt als Gefährder oder relevante Person eingestuft werden, also als Person, von der Gefahr für die autochthone deutsche Bevölkerung für deren Leib und Leben ausgeht. Wie irre muss man sein, wenn man ein Recht, das Schutz vor Gewalt bieten soll auf Personen ausweitet, von denen Gewalt ausgeht bzw. die bekanntermaßen zur Gewalt bereit sind?
Auf welche Spitzen des Irrsinns kann man sein Gutmenschentum eigentlich treiben? Bis zu welchem Aberwitz kann man seine Weigerung, nicht nur die Interessen dessen, der Asyl beantragt, sondern auch die Interessen der Bevölkerung, die mit ihm leben muss, zu berücksichtigen, treiben?
Die Zeit wird es zeigen.
Wie uns aus gut unterrichteter Quelle zugetragen wurde, ist das Experiment im Haus der grünen Hühner, in dem einem Wolf und einem Fuchs, die vor ihrer Meute geflohen sind, Asyl gewährt wurde, gescheitert. Woran es gescheitert ist, wird derzeit noch untersucht. Die Untersuchung wird durch das Verschwinden aller Hühner im grünen Haus und die Weigerung von Wolf und Fuchs, über deren Verbleib Auskunft zu erteilen, erschwert. Aber ganze Legionen von Staatsanwälten arbeiten daran, schließlich ist Deutschland ein Rechtsstaat.
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Das schlimme ist, dass die Parteien, die diesen Wahnwitz (mit) zu verantworten haben, glauben, sie könnten die unzufriedenen Wähler mit Kreuzpflichten in Behörden oder Ehe für alle zurückgewinnen.
Diese völlige Realitätsverweigerung von Regierungsmitgliedern macht mir Angst. Das ist wie ein Schiffskapitän, der auf offener See eine Willkommenskultur für Meerwasser ausruft, und die besorgten Passagiere als Hydrophob beschimpft.
Nun, es kann nun mal nicht jeder schutzberechtigt sein.
Wenn Personen keine Schutzberechtigten sein können, die als Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland anzusehen sind oder eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeuten, dann hieße das, dass die deutsche Bevölkerung, die mit ihnen leben muss, schutzberechtigt wäre. Dem ist aber nicht so:
“Es gibt kein Grundrecht auf innere Sicherheit.” – Heiko Maas am 16.12.2014
http://www.sueddeutsche.de/politik/kritik-von-heiko-maas-mit-uns-kann-man-nicht-umgehen-wie-mit-der-fdp-1.2266780
„Sicherheit ist kein Supergrundrecht“ – Boris Pistorius am 27.07.2016
https://www.welt.de/politik/deutschland/article157316605/Sicherheit-ist-kein-Supergrundrecht.html
Habe ich das richtig verstanden? Also würde man Adolf Eichmann das gleiche Asyl gewähren wie den verfolgten Juden? Asyl für Bestien und Opfer gleichzeitig? Wie pervers ist denn so eine Moral? Wenn linke Gutmenschen ein Grundrecht auslegen, kann ja nur so eine Perversität rauskommen.
@Fugg Censors
Genau das wollte ich auch gerade schreiben. Alle die, die damals wegen Kriegsverbrechen in Nürnberg zum Tode verurteilt worden sind, hätten bei uns heute Anspruch auf Asyl.
Könnte man allgemein sogar ausweiten auf jeden Massenmörder, dem in seinem Heimatland die Todesstrafe droht. Theoretisch hätte also selbst jeder wegen Mordes zum Tode verurteilte Amerikaner bei uns Anspruch auf Schutz. Selbst dann, wenn er 50 Leute auf dem Gewissen hat. Es ist völlig grotesk.
” Also würde man Adolf Eichmann das gleiche Asyl gewähren wie den verfolgten Juden?”
Ja, warum nicht.
Ein Volk, mein Volk, ist dermaßen saudumm, dass es einem schaudern läßt.
Es nimmt jeden Rechtsbruch widerspruchslos hin.
Rechtsbrüche oder juristisch ausgedrückt Rechtsbeugung in dieser Vielzahl nehmen der Demokratie und dem Recht jede Existenzberechtigung. Sie führen zwingend zu einer Diktatur.
Eine Demokratie, ein Staat, ein Volk, welches sich so verhält, ist an Ende. Aus !
Wer dann auch noch dafür arbeitet und die Täter fürstlich bezahlt, den darf man getrost einen Vollidioten nennen.
Eigentlich nicht meine Sprache, aber tempora mutantur….
P.S.: ich musste vor kurzem € 50,– bezahlen, weil ich auf einem öffentlichen Parkplatz den Platz gewechselt habe, ohne den Sicherheitsgurt angelegt zu haben.
Nächste Mal, wenn so ein Ordnungshüter erscheint, verweisen Sie ihn darauf, dass es bei Ordnungsstrafen eine Kann- keine Mussregelung gibt. Schon gar nicht bei so geringen Vergehen.
Wenn Sie so kleinlaut beigeben, lachen die sich doch ins Fäustchen.
Wehren muss man sich. Hätten eine Anzeige in Kauf nehmen sollen.
Wieder 50,00€ für die Gemeindekasse. die haben dann Mehrfür unserer Gäste.
Am besten, Sie tragen immer den Artikel von Jens Gnisa, der seit 2016 dem Deutschen Richterbund vorsteht, “Ich verzweifle am Rechtssystem (Spiegel 33 2017) bei sich.
Da äußert es sich zu solchen banalen Delikten und verzweifelt am Rechtssystem – als Richter.
@ oprantl
War eben zu schnell.Viel Erfolg beim nächsten Mal.
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=2&ved=0ahUKEwi77JWk9aHcAhUhMewKHfJoDkAQFgguMAE&url=http%3A%2F%2Fwww.spiegel.de%2Fspiegel%2Fjens-gnisa-chef-des-deutschen-richterbunds-ueber-seine-zweifel-am-rechtsstaat-a-1162459.html&usg=AOvVaw1AcVSv1HKy2jJF6fDIdHIC
Dank für den Rat.
Aber Aufwand und Erfolgsaussicht stehen in keinem Verhältnis zum Ertrag.
P.S.: Es war eine Polizistin !
“Demnach gibt es 132 Gefährder und relevante Personen, die dem rechten Spektrum zugeordnet werden, ”
Das glaube ich kaum, denn nur Linke haben das “Gewaltgen”. Rechte sind per se nicht gewalttätig! Jetz bitte nicht mit der NSU kommen, das waren allesamt VS-Agenten!
“15 Banküberfälle, zwei Sprengstoffanschläge und zehn Morde zwischen 2000 und 2006 werden der Terrorgruppe zur Last gelegt. Doch an keinem der 27 Tatorte seien DNA-Spuren von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gesichert worden” sagt der Bundestag. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2016/kw36-pa-3ua-nsu/438380
Angesichts der tiefen Verwicklung der Behörden und dem Wegschließen der Akten für 120 Jahre in Hessen etc. kann man hier sehr wohl von Staatsterrorismus sprechen. Andernfalls würde man ja Spuren der Uwes nachweisen können. Letztlich belasten sich die Behörden so selbst.
Unverschämt finde ich, wie Sie hier kaum verhohlen versuchen, Zweifler an der Regierungsversion als Nazis hinzustellen. Wer an Kritik übt (Wissenschaft!) und auf die Rolle von Verfassungsschutz und Co verweist, der ist doch dadurch nicht automatisch “Nazischützer”. Dieser Spin “Jetz bitte nicht mit der NSU kommen, das waren allesamt VS-Agenten!” -> “Alle Kritiker sind Nazis” wird stärker werden und uns noch lange beschäftigen.