Stochern im Dunkelfeld: Die ahnungslosen Grünen

Zugegeben, wir haben uns köstlich amüsiert.

Machen wir einen Schwenk in die Vergangenheit und erzählen einen Schwank aus dem Leben eines Redaktionsmitglieds, das in den 1990er Jahren mit der Viktimisierungsstudie „Sachsen“ beschäftigt war, die in Chemnitz, Dresden und Leipzig durchgeführt wurde.

Viktimisierungsstudie ist ein hochtrabender Begriff für das Stochern im Dunkeln. Dunkel diesmal bitte wörtlich nehmen.

In den 1980er Jahren hat sich unter Kriminologen Unwohlsein darüber verbreitet, welche Aussagekraft man den Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik zuweisen kann. Die Diskussion reichte von: Arbeitsnachweis der Polizei mit kaum Aussagewert bis zu naja, einen Anhaltspunkt über die Wirklichkeit im Sinne der Doktrin von Hoffmeyer-Zlotnik: „Wir messen zwar seit Jahres etwas Falsches, aber das konstant“, könne man schon aus den Daten gewinnen.

Der Hoffnungsschimmer für die verfahrene Situation, die sich aus der Erkenntnis speiste, dass die PKS nicht alle Straftaten erfasst, die begangen werden, dafür Straftaten erfasst, die sich nachträglich als Irrtum herausstellen, kam wie so oft aus dem angelsächsischen Ausland und trug den Namen Victim Survey. Kurz eingedeutscht in „Viktimisierungssurvey“ oder noch deutscher „Opferstudie“ zogen an etlichen Orten Deutschlands Forscher ins Feld, um Bürger danach zu fragen, ob sie bereits einmal Opfer einer Straftat geworden sind. Und wenn sie einen fanden, der Opfer einer Straftat geworden ist, dann kam die Nachfrage: Haben Sie die Straftat bei der Polizei angezeigt.

Ja! Ab ins Hellfeld.

Nein. Heraus aus dem Dunkelfeld.

Auf derart wackeligen Füßen steht seither das, was man Dunkelfeldforschung nennt. In mittleren Stichproben von vielleicht 5000 Personen finden sich vielleicht 100 Leutchen, die schon einmal Opfer eines Diebstahls geworden sind, darunter 20, die ihn nicht angezeigt haben. Die 20 werden kurzerhand zu 20% der Opfer erklärt und als Dunkelfeld-Zuschlag den Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik ergänzt. Nicht von allen Kriminologen, aber von denen, denen die Schlagzeile wichtiger ist als die wissenschaftliche Lauterkeit.

Von hier hat es die sogenannte Dunkelfeldforschung nun bis in den Bundestag geschafft. Die Innenministerkonferenz hat gar die „Verstetigung eines bundesweiten Viktimisierungssurvey“ beschlossen. In Deutsch: Es soll ein fester Haushaltsposten geschaffen werden.

Und jetzt haben sich die Grünen im Bundestag zu Wort gemeldet, und wir haben uns köstlich amüsiert, nicht nur, weil die Grünen mit der Sprache ringen, ganz so, als wäre ihnen die deutsche Sprache nun wirklich fremd, fremder als fremd, sondern weil die angebliche Partei der überproportional auf ihr Abitur Eingebildeten sich in einer Weise in Ahnungslosigkeit outet, die man nur noch peinlich nennen kann.

Ein paar Kostproben:

Die Grünen fordern, dass die folgenden Grundsätze in die Durchführung von „Dunkelfeld-Opferbefragungen“ einfließen.

Das nun, „Dunkelfeld-Opferbefragung“ ist absoluter Unsinn. Wenn man als Forscher einen Bürger befragt, dann weiß man bevor man ihn gefragt hat, nicht, ob er schon einmal Opfer einer Straftat geworden ist. Entsprechend handelt es sich nicht um eine Dunkelfeld-Opferbefragung, sondern um einen Viktimisierungssurvey, der in der Hoffnung losgetreten wird, möglichst viele Bürger zu finden, die Opfer geworden sind. Die Grünen in ihrer vollkommenen Ahnungslosigkeit, scheinen zu denken, man rekrutiere Opfer vermutlich per Anzeige in der lokalen Bäckerblume.

„Schon einmal eins über die Mütze bekommen? Melden Sie sich bei uns: Wir wollen Sie befragen!“

Oder:

„Hat man Ihnen gerade ihre Geldbörse gestohlen? Rufen Sie uns an. Wir befragen Sie dazu.“

So geht das nicht. Das Dunkelfeld heißt Dunkelfeld, weil wir nichts davon wissen und weil wir nichts davon wissen, können wir es auch nicht befragen. Fragen wir etwas und erfahren etwas aus dem Dunkelfeld, wandert es zwangsläufig ins Hellfeld des Bekannten und was das Dunkelfeld angeht, sind wir keinen Deut heller geworden.

Aber das wissen die Grünen nicht.

Zurück zu den Grundsätzen. Wir zitieren:

„Relevante Häufigkeitsveränderungen bei seltenen oder mittelhäufigen Delikten lassen sich erst bei einer hinreichend großen Strichprobe feststellen. Dunkelfeld-Opferbefragungen sollten aber in der Regel Änderungen der Häufigkeit wenigstens für häufige Delikte, wie persönliche Eigentums- und Vermögensdelikte, auch in der Größenordnung von 10% aufzeigen.“

Da hat man etwas aufgeschnappt, und weil man als Grüner immer gerne klug erscheinen will, auch man keine Ahnung hat, haben es die Grünen wiedergekaut. Ursprünglich verbraten hat diesen Unsinn wohl der Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten und wir vermuten, dass es in einem Kontext geschehen ist, in dem darauf hingewiesen wurde, dass die geringe Häufigkeit von Opfern, die man in Opfersurveys immer zu beklagen hat, dazu führt, dass bestimmte Delikte, die im täglichen Leben kaum bis gar nicht vorkommen, in Opfersurveys überhaupt nur dann erfasst werden können, wenn die Fallzahl sehr groß ist, wenn also bundesweit z.B. 1% der Bevölkerung, wie dies im Mikrozensus der Fall ist, befragt wird. Dass die Fallzahl wiederum überhaupt nichts mit der Frage zu tun hat, ob man Veränderungen zwischen zwei Erhebungszeitpunkten in Prozentwerten angeben kann, ist offenkundig. Dass die Veränderung in Prozent ausgedrückt, mit sinkender Fallzahl eher zu einem sehr sehr groben Klotz auf einem winzigen Keil wird, ist ebenso offenkundig. Nur den Grünen nicht.

Noch ein Grundsatz der Grünen:

„Eine bundesweite Vergleichbarkeit der Ergebnisse durchgeführter Befragungen ist im Sinne deren Auswertung wichtig, erfordert in der Regel aber eine zentral durchgeführte jedenfalls aber einheitliche Stichprobenziehung (einschließlich der Aufbereitung der Adressdaten).“

Sagen wollen die Grünen, dass man die Ergebnisse der Studie vergleichen können muss, womit auch immer. Vergleichbarkeit hat natürlich überhaupt nichts damit zu tun, welche Methode der Datenerhebung benutzt wurde. Abermals outen sich die Grünen als Labersäcke, die klug erscheinen wollen, ohne etwas zu wissen.

Jetzt kommt der amüsanteste Grundsatz:

„Der Modus einer kontinuierlichen Befragung (face to face) über einen längeren Zeitraum, wie er bei dem „Crime Survey“ in England und Wales praktiziert wird, erlaubt gleichzeitig eine hohe Stichprobengröße und die Durchführung mündlicher Befragungen ohne Internet oder Telefon.“

Wir haben selten so einen gelacht. Einmal davon abgesehen, dass die Erhebungsmethode unabhängig von einer kontinuierlichen Erhebungsform ist, man kann Leute wiederholt anrufen, wiederholt per eMail zur Teilnahme auffordern und wiederholt persönlich befragen, ist es schon eine herrlich ahnungslose Verkehrung der Tatsachen, wenn hier behauptet wird, dass man mit kontinuierlicher Erhebungsform persönliche Befragungen ermöglichen könne, denn das meinen die Grünen eigentlich, auch wenn sie face-to-face – wohl ihren mangelhaften Englischkenntnissen geschuldet, der „kontinuierlichen Befragung“ zuordnen. Um aller Götter willen: Nicht einmal der begeistertste Sozialforscher will sein Leben damit verbringen, auch nur einen Grünen kontinuierlich zu befragen.

Diese Illegitimaten der deutschen Sprache sitzen im Bundestag – nebenbei bemerkt.

Die schönste Sprach-Inkontinenz der Grünen:

„Die Befragungen sollten von unabhängiger Seite durchgeführt werden. Stellen, die dem Legalitätsprinzip unterliegen, sollen grundsätzlich nicht die Befragungen durchführen, da dies die Erhebung belastbarer Daten beeinträchtigt und die Auswertungsmöglichkeiten erheblich einschenkt“

Wer eine Befragung durchführt, das mag sich auf die Qualität der Daten auswirken, aber sicher nicht auf die Möglichkeiten der Auswertung, denn die Möglichkeiten der Auswertung bestimmen sich über das Skalenniveau der Daten, nicht über die Qualität derer, die die Daten gesammelt haben. Jetzt haben wir den Grünen so richtig eingeschenkt.

Der Brüller zum Schluss:

„Wiederholungsbefragungen in einem 2-jährigen Turnus sind in vielen europäischen und außereuropäischen Staaten üblich und entsprechen den Forderungen der Wissenschaft. Dabei bietet insbesondere die wiederholte Befragung von Zielpersonen (Panelstudie) wichtige Analysevorteile.“

Es geht hier um eine Viktimisierungsstudie! Zunächst etwas Technisches. Panel kennen Panel-Mortalität: Befragte von ehemals sterben weg, verlieren die Lust, verschwinden ohne Hinterlassung einer Möglichkeit, sie zu erreichen. Rund 30% gehen von Welle zu Welle in einem Panel verloren. Nun etwas Inhaltliches: Wenn man eine Viktimisierungsstudie als longitudinale Studie durchführen will, wie die Grünen das Wollen, dann hat man zum ersten Zeitpunkt, sagen wir 5000 Befragte, von denen 500 Opfer einer Straftat geworden sind. Beim zweiten Zeitpunkt muss man nun hoffen, dass von den 4500 welche Opfer einer Straftat geworden sind, da man kaum erwarten kann, multiple Opfer gezogen zu haben. Die Wahrscheinlichkeit, dass einer der 4500 Befragten (selbst wenn sie alle im Panel verbleiben) Opfer einer Straftat wird, ist aber eine andere als die Wahrscheinlichkeit, dass ein beliebiger Bürger aus der Bevölkerung Opfer einer Straftat wird, einfach deshalb weil es sich bei den 4500 nach der Ziehung um eine selegierte Population handelt, für die eine eigene Wahrscheinlichkeit gilt. Kurz: Wiederholungsbefragungen ausgerechnet bei Opferstudien durchführen zu wollen, dass ist, als wollte man die Tatwahrscheinlichkeit von Kriminellen vor und nach ihrer Inhaftierung bestimmen.

Aber wir hatten Spaß.

Am Rande bemerkt: Empirische Sozialforschung und Sozialwissenschaften sind Fächer, deren Inhalt sich nicht einfach erschließt. Wie man sieht, haben die Grünen keine Ahnung von weder dem einen noch dem anderen. Sie mögen der Ansicht sein, ihr Ringen mit deutscher Sprache und ihre ausschweifende Verwendung von Begriffen, deren Bedeutung sie nicht kennen, denen sie vielmehr ihr ungeeignetes Alltagsverständnis andichten, sei geeignet, um im Bundestag Eindruck zu schinden. Wissenschaftler wie uns macht derart prätentiöses Gehabe letztlich, wenn die Backenschmerzen aufgrund von Lachanfällen verschwunden sind, ärgerlich.

Grüne: Ihr habt keine Ahnung von Sozialforschung. Also lasst gefälligst Eure Finger davon!

Quelle: Bundestags Drucksache 19/5894

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