Ermächtigungsgesetz? Infektionsschutz kennt keine Grundrechte – es ist noch schlimmer als Sie denken
Wir sind amüsiert.
Finden Sie es nicht auch lustig, wie aufgeschreckt diejenigen, die von morgens bis abends das Wort “Nazi” im Mund führen, um Menschen mit anderer Meinung zu denunzieren, wie empört und erzürnt sie reagieren, wenn der Vorwurf “Nazi” an ihre Adresse gerichtet ist. Herr Gensing, der Schreiber vom Dienst, der immer zur Stelle ist, wenn es gilt, der braunen Gefahr entgegen zu treten (die eigentlich eine schwarze Gefahr war, aber was soll’s), hat ein richtiges Opus unter dem Titel “Kampagne mit Nazi-Vergleich” erstellt, in dem er – ziemperlich ist er nicht – alle, die die neue Einfügung in das “Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz)” als Ermächtigungsgesetz bezeichnen, in Bausch und Bogen zu Corona-Leugnern, in Anklang an “Holocaust-Leugner” erklärt.
Mit Gensing echauffiert sich damit einer, dem Nazi in den alltäglichen Wortschatz übergegangen ist, darüber mit Nazi in Verbindung gebracht zu werden. Schon lustig.
Und SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil ist gar “entsetzt über den Vergleich mit dem NS-Ermächtigungsgesetz”. Wie wir alle wissen, hat die SPD damals im Reichstag gegen das Ermächtigungsgesetz gestimmt. Das war mutig von den Mannen um Otto Wels. Aber die SPD 1933 ist in keiner Weise mit dem, was heute aus der SPD geworden ist, vergleichbar. Wollte man die aufrechten Männer von 1933 mit dem vergleichen, was die SPD heute als “Personal” zu bieten hat, man würde ihre Leistung in einem Maße mindern, das ungeheuerlich ist. Die heutige SPD ist die Partei von Helden wie Helge Lindh:
Nachdem er seine Erregung abgeschrieben hat, erklärt Gensing all denen, die nicht im Geschichtsunterricht aufgepasst haben, dass das Ermächtigungsgesetz von 1933, vom 24. März 1933 nicht mit dem Paragraphen 28a vergleichbar sei, der am 18. November 2020 in das Infektionsschutzgesetz eingefügt worden sei, denn mit “dem Ermächtigungsgesetz erlangte die NS-Regierung das Recht, ohne Zustimmung von Reichstag und Reichsrat sowie ohne Gegenzeichnung durch den Reichspräsidenten Gesetze zu erlassen. Das Parlament als demokratische Institution schaffte sich selbst ab”. Damit hat Gensing Recht. Artikel 1 des Ermächtigungsgesetzes von 1933 besagt:
“Reichsgesetze können außer in dem in der Reichsverfassung vorgesehenen Verfahren auch durch die Reichsregierung beschlossen werden. Dies gilt auch für die in den Artikeln 85 Abs. 2 und 87 der Reichsverfassung bezeichneten Gesetze.”
Damit wird der Reichsregierung das Recht eingeräumt, als Legislative zu fungieren, ein Recht, das in Demokratien ausschließlich dem Parlament zusteht. Die beiden genannten Artikel beziehen sich auf Gesetze, die die Finanzhoheit des Reichs betreffen. Wichtiger als Artikel 1 des Ermächtigungsgesetzes ist jedoch Artikel 3. Dort steht:
“Die von der Reichsregierung beschlossenen Reichsgesetze werden vom Reichskanzler ausgefertigt und im Reichsgesetzblatt verkündet. Sie treten, soweit sie nichts anderes bestimmen, mit dem auf die Verkündung folgenden Tage in Kraft. Die Artikel 66 bis 77 der Reichsverfassung finden auf die von der Reichsregierung beschlossenen Gesetze keine Anwendung”.
Wie so oft in Gesetzen, findet sich die Schweinerei im Verweis auf andere Gesetze. Die Artikel 66 bis 77 der Reichsverfassung regeln das Gesetzgebungsrecht, die Reichsgesetzgebung des Reichstags. Ihr Ausschluss aus der Gesetzgebungskompetenz der Reichsregierung macht den Reichstag effektiv obsolet. Nun wird das Ermächtigungsgesetz gemeinhin als die Katastrophe schlechthin angesehen, eine Katastrophe der sich nur die damals noch mannhafte SPD entgegengestemmt hat. Indes: Seit 1930 war der Reichstag nicht mehr an der Gesetzgebung, bestenfalls außergewöhnlicher Weise, beteiligt. Die Regierungen Brüning I und II, von Papen und von Schleicher waren Regierungen die per Dekret regiert haben, ohne dass der Reichstag, dessen Abgeordnete ganz froh waren, sich auf diese Weise der Verantwortung entziehen zu können, daran beteiligt gewesen ist. Die Möglichkeit ohne den Reichstag zu regieren, bietet der Artikel 48 Absatz 2 der Weimarer Verfassung, der als Notverordnungsrecht zuerst von Friedrich Ebert, einem Sozialdemokraten und gegen den Widerstand von Hugo Preuß, der mehr oder weniger die Weimarer Verfassung geschrieben hat, interepretiert wurde:
“Der Reichspräsident kann, wenn im Deutschen Reiche die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich gestört oder gefährdet wird, die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nötigen Maßnahmen treffen, erforderlichenfalls mit Hilfe der bewaffneten Macht einschreiten. Zu diesem Zwecke darf er vorübergehend die in den Artikeln 114, 115, 117, 118, 123, 124 und 153 festgesetzten Grundrechte ganz oder zum Teil außer Kraft setzen. Von allen gemäß Abs. 1 oder Abs. 2 dieses Artikels getroffenen Maßnahmen hat der Reichspräsident unverzüglich dem Reichstag Kenntnis zu geben. Die Maßnahmen sind auf Verlangen des Reichstags außer Kraft zu setzen.”
Die Grundrechte, die hier eingeschränkt werden können, sind übrigens weitgehend mit den Grundrechten identisch, die mit Paragraph 28a Infektionsschutzgesetz eingeschränkt werden können, individuelle Freiheit, Unverletzlichkeit der Wohnung, Meinungsfreiheit, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit. Insofern knüpft § 28a am Notverordnungsrecht des Reichspräsidenten, wie es in der Weimarer Verfassung zu finden ist, an, nicht an das Ermächtigungsgesetz, jedenfalls nicht direkt, wohl aber indirekt.
Nicht nur sind Fakten-Gensings und andere, die sich der Rettung der Wahrheit, wie sie ihnen vorkommt, verschrieben haben, sehr empfindlich, wenn ihnen die sprachlichen Devotionalien genommen werden, mit denen sie so gerne hantieren, sie sind auch geradezu penibel, wenn es darum geht, Vergehen gegen die politische Korrektheit aufzuspüren, legen dann eine Genauigkeit der Schriftauslegung zur Kontrolle anderer an den Tag, die sie nicht einmal zu 5% im Hinblick auf die eigenen Erzeugnisse zum Einsatz bringen.
Selbstverständlich wird mit § 28a der Bundesregierung nicht die Möglichkeit gegeben, ohne Bundestag zu agieren. Vielmehr wird festgelegt, dass “notwendige Schutzmaßnahmen” dann von der Bundesregierung oder wer auch immer sich dazu ermächtigt fühlt (der Verweis auf § 28,1), beschlossen werden können, wenn der Bundestag eine “epidemische Lage von nationaler Tragweite” festgestellt hat (der Verweis auf § 5 Absatz 1 Satz 1) . In der verquasten, kaum verständlichen Form dessen, was nun Gesetz geworden ist, liest sich das wie folgt:
“§ 28a (1) Notwendige Schutzmaßnahmen im Sinne des § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) können für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nach § 5 Absatz 1 Satz 1 durch den Deutschen Bundestag insbesondere sein … [Es folgt die Liste der Einschränkungen, die hiermit ermächtigt sind.]”
Wenn der Bundestag eine “epidemische Lage von nationaler Tragweite” festgestellt hat, dann hat er damit die Bundesregierung oder nachgeordnete Gesundheitsbehörden dazu ERMÄCHTIGT, aus der veritablen Liste der Einschränkungen von Grundrechten, die selbst noch über die umfangreiche Liste von Grundrechtseinschränkungen, die sich in Artikel 48,2 der Weimarer Verfassung findet, hinausgeht, und die Unternehmensfreiheit gleich mit beseitigt, eine oder mehrere Maßnahmen zu ergreifen. Insofern ist § 28a natürlich ein Ermächtigungsgesetz. Jedes Gesetz ist auf seine Weise ein Ermächtigungsgesetz.
Aber die Rechte des Bundestags sind doch gestärkt, weil in § 5 Absatz 2, Infektionsschutzgesetz, explizit festgestellt wird, dass die “Bundesregierung”, den Bundestag, so lange die epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt ist, regelmäßig mündlich “über die Entwicklung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite” unterrichtet. Man hat irgendwie nicht wirklich das Gefühl, die Tatsache, dass der Bundestag unterricht wird, was mit der Ermächtigung, die er, nicht durch § 28a, sondern durch § 5 Infektionsschutzgesetz erteilt hat, eine Form der Kontrolle darstellt. Denn die parlamentarische Kontrolle ist im Falle des Infektionsschutzgesetzes ebenso untergraben wie im Falle des Ermächtigungsgesetz von 1933. Der wesentliche Unterschied besteht wohl darin, dass 1933 der Reichstag – nicht wirklich gegen den Willen der meisten seiner Mitglieder – komplett aus der Gesetzgebung entfernt wurde, während der Bundestag nur solange “eine epidemische Lage von nationaler Tragweite” festgestellt ist, auf Eis gelegt ist. Solange man davon ausgeht, dass die “epidemische Lage von nationaler Tragweite” irgendwann ihr Ende findet, kann man auch davon ausgehen, dass die Ermächtigung zeitlich befristet ist. Noch ein Unterschied zu 1933, denn nach 1933 hat der Reichstag für den Rest des Deutschen Reiches keine Rolle mehr gespielt.
Offenkundig steht und fällt alles mit der “Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite”. Diese Feststellung soll der Bundestag treffen, so heißt es zu Beginn des § 5 Infektionsschutzgesetz, aber diese “Feststellungskompetenz” wird gleich in Satz 1 eingeschränkt. Wir zitieren:
“Die Feststellung und die Aufhebung sind im Bundesgesetzblatt bekannt zu machen. Eine epidemische Lage von nationaler Tragweite liegt vor, wenn eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland besteht, weil
1. die Weltgesundheitsorganisation eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite ausgerufen hat und die Einschleppung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit in die Bundesrepublik Deutschland droht oder…
De facto obliegt es also der Weltgesundheitsorganisation eine “epidemische Lage von internationaler Tragweite” und damit verbunden, eine von nationaler Tragweite festzustellen, nicht dem Deutschen Bundestag. Hier findet sich die eigentliche Schweinerei, nicht in § 28a, der – zugegebener Maßen – eine Vielzahl von Freiheitsrechten zur freien Disposition der Bundesregierung stellt, und zwar OHNE dass der Bundestag auch nur die Möglichkeit hätte, getroffene Maßnahmen außer Kraft zu setzen. Der WHO, der Weltgesundheitsorganisation wird im Infektionsschutzgesetz die Autorität eingeräumt, eine “epidemische Lage von internationaler Tragweite” festzustellen, die wiederum eine entsprechende Feststellung von nationaler Tragweite durch den Bundestag zur Folge haben MUSS, die wiederum dazu führt, dass § 28a der Bundesregierung und wem auch immer, weitreichende Möglichkeiten zur Beschränkung von Grundrechten der Bürger einräumt. Insofern ist das Infektionsschutzgesetz eine Variante des Notverordnungsrechts der Weimarer Republik, das mit ein wenig demokratischer Mimikry angereichert wurde. Die Möglichkeit, Freiheitsrechte, Grundrechte einzuschränken, ist dieselbe. Die Feststellung einer “epidemischen Lage von nationaler Tragweite” ist eine schwammige Formulierung, die auch Influenza-Wellen umfasst und die Tatsache, dass ausgerechnet der chinesisch unterwanderten WHO eine Definitionsgewalt über die epidemische Lage internationaler” und somit verbindlich (§ 5,2 Infektionsschutzgesetz) nationaler Tragweite zugestanden wird, macht dieses Gesetz nicht nur zu einem Ermächtigungsgesetz auf Zuruf, sondern es degradiert den deutschen Bundestag zu einem Rädchen im epidemiologischen Räderwerk.
Ja, ja, die Besorgnnis um die Volksgesundheit, sie war zu allen Zeiten das Einfallstor für den Totalitarismus.
Aber natürlich hat Gensing Recht, das Ermächtigungsgesetz von 1933 ist mit dem Infektionsschutzgesetz nicht vergleichbar. Damals gab es keine WHO und das Potential das Virologie bietet, um Kontrolle über die Bevölkerung auszuüben, das haben die Nazis glatt übersehen.
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Wenn die WHO für ein Parlament verbindlich entscheidet, öffnet das der NWO Tür und Tor!
Auch das ist natürlich so offensichtlicher Blödsinn und verfassungswidrig, da braucht man gar nicht drüber zu diskutieren. Das Problem hier ist allerdings, dass FDP und Linke allein (ohne AfD) keine Normenkontrollklage oder einstweiligen Rechtsschutz per Eilantrag, da unter 25 Prozent, erreichen können. Alle anderen Parteien haben dem ja zugestimmt. Mit anderen Worten, auf diese Art und Weise tun sie vielleicht so, sie hätten ein Problem damit, aber wieder einmal können sie leider, leider nichts dagegen tun, weil dann würden sie ja gemeinsame machen. Das sind die üblichen Verräter der Verfassung eben.
Ja schade auch. Kann man nichts machen. Ich habe volles Verständnis dafür, dass man ein übles Gesetz, das man eigentlich ablehnt, lieber bestehen lässt, wenn auch die AfD dagegen ist. Sehr vernünftig.
Ich werde übrigens im Lauf der nächsten 5 Minuten ersticken, weil ich festgestellt habe, dass AfD-Mitglieder auch atmen. Damit kann ich mich doch nicht gemein machen.
Den Aspekt mit der WHO hatte ich auch noch nicht auf dem Schirm. Das wird ja immer toller. Erst bekommen die Chinesen unsere Industrie, nun auch noch das Parlament.
Ich habe am Mittwoch von einem Bekannten einen anmaßenden Schrottext zu dem Thema von Sascha Lobo aufs Handy geschickt bekommen. Ging in dieselbe Richtung wie bei Gesing, alle Nazis außer Mutti und Sascha, alle Regierungskritiker werden aufs Übelste pathologisiert, ein inhaltsloser Auswurf, den durchzulesen echte Überwindung gekostet hat. Ich habe mir dann die Mühe gemacht, den Text Zeile für Zeile auseinanderzunehmen und das als Replik zurückzuschicken. Mein gutes Werk an dem Abend. Ich bin noch nicht einmal bei der Corona-Polizei dafür gemeldet worden.
Nutzt aber nichts, die Deutschen werden erst durch RICHTIGEN Schaden klug.
Hier drei meist zutreffende und also insoweit Tatsachenbehauptungen:
Geliefert wie bestellt.
Bezahlt wie geliefert.
Geblutet wie gestochen.
Also unser Parlament könne die Chinesen gerne haben. Solange sie das auch bezahlen.
Wer zweifelt noch daran, dass “The Great Reset” bald beginnen wird, wenn er nicht sogar schon vermutlich läuft, mit Trump politisch fast schon kaltgestellt?
.
Jederzeit, wann immer es wieder einen “wichtigen Grund” (Virus?) geben wird, kann es soweit sein. Was soll man sonst der neuen “Ermächtigung” entnehmen? Trudeau Ministerpräsident Kanadas hat es sogar schon im TV begrüßt.
Wenn es kein Ermächtigungsgesetz ist, warum kommt das Wort dann so oft im Gesetzestext vor?
FAZ, heuet, Seite eins, Jasper von altenbockum: “Überfall auf das Parlament”.
Bist Du deppat! – Is ned woah! – – –
Ich meine, dass der Bundestag noch irgendwelche Rechte hat ist doch schon lange wurscht. Es regiert doch eh eine Einheitspartei gegen eine chancenlose Opposition. Ob das jetzt festgeschrieben ist, war doch egal. Die Frage ist also, was hat sich gegenüber der zuvor faktisch bestehenden Diktatur geändert?
Doch lediglich, das die Maßnahmen per Gesetz erlassen werden können statt per Verordnung (also von Gerichten nicht gekippt werden können) was sie nun aber auch formal dazu zwingt mit dem PCR Infektionen nachzuweisen, was der PCR aber nicht kann und nicht darf.
Sie müssen also jetzt willkürlich noch den PCR umdefinieren. Da nutzt ihnen die Ermächtigung aber nichts, das müssen sie unabhängig davon bewerkstelligen, im Rahmen der bereits bestehenden faktischen Diktatur.
Durch Gleichschaltung der Richter oder Verhinderung der Klage. Wenn geklagt wird und es noch Richter gibt nutzt das Ermächtigungsgesetz nichts. Sie müssen noch die Justiz gleich schalten. Hat Hitler ja auch gemacht. nach dem Reichstagsbrand. Wie sich das nannte will ich nicht nennen.
Das andere ist die Sache mit der WHO. Ja nun, der hätten sie ja auch ohne Ermächtigungsgesetz folgen können (ob EU oder WHO, was solls).
Also ich meine es hat sich nichts geändert. Sie haben lediglich das Problem, dass der PCR auffliegen könnte. Aber ich denke mal, dass bewältigen sie irgendwie. Also für mich ist nix passiert, Ich versteh nicht, was das noch sollte. Ich weiß nicht warum sie das gemacht haben. Das beunruhigt mich schon für die nahe Zukunft.
Ich muß das doch an einer Stelle erläutern weil mir die Rolle der WHO dahingehend nicht klar ist. Zunächst mal soll im Gesetz drinstehen, dass Ma0nahmen nur dann ergriffen werden dürfen, wenn es eine bestimmte Anzahl von Infektionen gäbe. Diese Zahl wird aber zur Zeit durch den PCR festgestellt. Der aber kann keine Infektion nachweisen. Das ist sicher, wenn es nicht willkürlich festgesetzt wird, aber das geht dann gegen jede Logik. Also gibt es bei COVID keine Infektionen die Maßnahmen begründen könnten.
Was mir aber jetzt nicht klar ist, ist die Rolle der WHO. Was wenn die WHO sagt es ist Pandemie. Muß die WHO dann die Zahl der Infektionen angeben?
“…zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19)”
Es geht also gar nicht um die Eindämmung von Sars-CoV-2! Man darf also “Corona positiv” aber nicht an Covid-19 erkrankt sein? Davon abgesehen, dass dieses Gesetz Bullshit ist, haben die Verfasser keine Ahnung davon, was sie in ein Gesetz gießen.
Hervorragende Analyse. Insbesondere würde durch die WHO die Definition einer Pandemie ebenfalls geändert. Das haben die auch bereits vor der Schweinegrippe gemacht.
Die SPD / Sozialisten schon von Friedrich Ebert sahen sich persönlich – das zeigt ihr gesamtes Verhalten in der Zeit – als neue Form des Adels, die die Erbmonarchie beerbten und statt per Erbschaft per Wahl an Macht und Privilegien kamen. An die Stelle des “Blutes” (Erbtitel) wurde lediglich die Erzählung der Demokratie gestellt – “der Adel, der sich wirklich fürs untere Volk interessiert”. Ebert pflegte auch durchaus gute Kontakte zum Kaiser.
Die SPD stimmte auch nicht deshalb gegen das spätere Ermächtigungsgesetz, weil sie “Rückgrat” hatten, sondern weil ihnen bewusst war, damit den “Neo-Adelsstatus” an die Nazis zu verlieren, die ja das gleiche Ziel hatten. Die Nazielite spielte dann ja auch selbst neuen Hoch-Adel.
Dieses prätentiöse, selbstherrliche und nach einiger Zeit auch aus der Ferne unübersehbar abhebende Auftreten ist praktisch allen hohen SPDlern / ja Sozen (und vielen weiter unten in der Futterpyramide) bis heute geblieben, was aber oft erst dann richtig auffällt, wenn man persönlich oder gar privat mit ihnen zu tun hat.
Es ist naiv zu glauben, Sozialisten seien an der Rückgabe von Macht an die Bevölkerung jemals wirklich interessiert gewesen, so wie ihre Erzählungen es implizieren. Die historischen Fakten sprechen ihre eigene Sprache. Eberts Notstands-Regularium ist da nur eine erste wesentliche Anekdote…
Sozialisten sind ein Relikt des 19. Jahrhunderts, die schon im 20. eigentlich überholt waren.
Die Chinesen haben die Zeichen der Zeit erkannt. Die Europäer lassen sich „ermächtigen“, die USA zerfleischen sich bald im Bürgerkrieg, ein riesiges asiatisches Handelsabkommen und Afrika gehört sowieso schon ihnen.
Da lohnt es sich doch absichtlich einen Virus freizulassen. Zumal mit den restriktiven Verfolgungsmaßnahmen der Chinesen es schnell eingedämmt werden kann, während wir ins Chaos stürzen.
Wir sind schon längst im 3 Weltkrieg. Am Ende verheerender weil es weder Feind noch Freund, Anfang noch Ende gibt.
Servus, Grüß Gott, Moin und Hallo zusammen,
Ermächtigungsgesetz, Änderung des IfSG, Abschaffungsgesetz der Grundrechte, es kann jeder für sich entscheiden, so wie es ihm beliebt, so wie er, sie, es betiteln möchte.
Was zählt sind die Daten die Fakten und die daraus erfolgten Schlussfolgerungen.
Das Gesetz wurde für den Schutz, die Gesundheit der Bevölkerung, nicht Einstimmig, aber doch verabschiedet.
Schutz und Gesundheit auch bei denen, die uns auf den Berliner-Straßen-Plätzen und Parkanlagen vertraten?
Sind diejenigen nicht auch Bürger der BRD?
Sind es eventuell doch eingeschleuste Bösewichte aus Ländern die uns nichts gutes wünschen?
Aus Ländern, die der Achse des Bösen angehören?
Diese Bilder, sind Meine Daten, sind Meine Fakten, sind meine Schlussfolgerungen.
Die, Diese,Vergangenheit, des 18.11.2020 soll uns gegenwärtig sein und bleiben.
Seid Wachsam, Gebt Acht, bleibt auf der Hut es ist noch nicht zu Ende.
Es hat schon begonnen, wir sind mitten drin und wissen nicht wie es Endet
L.G
RL
„die Weltgesundheitsorganisation eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite ausgerufen hat und die Einschleppung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit in die Bundesrepublik Deutschland droht oder…“
Lass mich raten, Asyl, Familiennachzug und Migration bleiben davon unangetastet?
„Wer die Vergangenheit der Geschichte nicht kennt, kann die Gegenwart nicht verstehen und die Zukunft nicht gestalten und wird Verdammt sein die Geschichte zu wiederholen “ << ( Helmut Kohl Rede im Deutschen Bundestag 1995 )
Ist das Ding eigentlich befristet? Gibt es eine Frist, wann die Notmaßnahmen nicht mehr gelten? Oder ist das dauerhafter Notstand?
Notstand ist eigentlich immer eine befristete Sache, sowohl gesetzlich als auch abgeleitet aus der Natur der Sache: Not dauert nicht ewig und meistens eher nicht so lange. Es sei denn, an der Spitze wird der Notstand zur Regierungsform erhoben … hatten wir ja schonmal.
Das heißt, auch wenn sie sagen, es sei befristet, wird es dann eben ent-fristet, offiziell oder anders.