HomeGesundheitCorona-MaßnahmenImpfpflicht: Wie viele Bürger darf ein Staat ermorden? Italienischer Verwaltungsgerichtshof urteilt gegen Impfpflicht
Mai 3, 2022
Impfpflicht: Wie viele Bürger darf ein Staat ermorden? Italienischer Verwaltungsgerichtshof urteilt gegen Impfpflicht
Der italienische Anwalt Vincenzo Sparti hat schon am 22. März 2022 eine Pressemeldung auf der Seite seiner Sozietät veröffentlicht, in der er auf ein Urteil des Sizilianischen Verwaltungsgerichtshofes hinweist, an dem er direkt als Antragsteller beteiligt ist. Sparti ist der Vorsitzende der Sizilianischen Anwaltsvereinigung und einer, der in der ersten Reihe gegen die COVID-19-Politik der italienischen Regierung streitet, einer Politik, die im Hinblick auf die mit ihr einhergehenden Restriktionen und Zwangsmaßnahmen zu den schlimmsten nicht nur in Europa gehört.
Im Urteil vom 22. März 2022 hat sich der Sizilianische Verwaltungsgerichtshof gegen eine Impfpflicht in Gesundheitsberufen ausgesprochen und die Angelegenheit zur weiteren Behandlung an den Verfassungsgerichtshof Italiens überwiesen.
Im folgenden Video bespricht der italienische Anwalt Marco Mori das Urteil, bewertet es als exzellente Neuigkeit und als ein Urteil, das der Verfassungsgerichtshof in Rom nur durch ein politische Urteil, das nicht mehr auf dem Boden des Rechtssystems steht, aufheben könne.
Das eigentlich Spannende ist die Argumentation des Sizilianischen Gerichts, die zum einen von der immensen Zahl an Nebenwirkungen ausgeht, die für die experimentellen Impfstoffe mittlerweile bei der Europäischen Medicines Agency gemeldet wurden, um festzustellen, dass es sich bei diesen Meldungen zum einen nur um einen Teil der Nebenwirkungen handele, und zum anderen fortzufahren, dass selbst dann, wenn nicht alle Meldungen eine schwere Nebenwirkung betreffen, die sich nicht lebensverändernd auf die Betroffenen ausgewirkt habe, dennoch eine beachtliche Zahl von schweren, lebensverändernden und vor allem “lebensbeendenden” Meldungen unter den Meldungen zu finden sei.
Und ab hier wird die Argumentation des italienischen Gerichts sehr interessant, denn die Richter stellen fest, dass die Frage, ob eine Impfung verpflichtend gemacht werden könne, eine Kosten-Nutzen-Rechnung als quantitatives Kriterium enthalten müsse, wobei der Nutzen natürlich überwiegen müsse. Indes sei diese Kosten-Nutzen-Abwägung auf Nebenwirkungen, die das Leben eines Betroffenen NICHT beenden beschränkt, denn ein Staat habe kein Recht, einen Anteil von Bürgern festzulegen, der verzichtbar, der mit Impfung umgebracht werden könne, egal wie groß oder klein die Anzahl derer, die als Folge der Impfung versterben sei, weil der angebliche Gemein-Nutzen selbst diese individuellen Kosten übersteige. Denn, so die Richter weiter, würden wir das Risiko, an Folgen der Impfung zu versterben akzeptieren und zu einem Bestandteil der Kosten-Nutzen-Rechnung machen, dann würde sich unweigerlich eine Vielzahl ethischer Fragen anschließen:
Wie viele Bürger darf man durch Impfung umbringen?
Wie viele Bürger sind verzichtbar?
Wer bestimmt die Anzahl der verzichtbaren Bürger?
Wo wäre der Unterschied, zwischen denen, die die Anzahl akzeptabler Toter durch Impfung festlegen und denen, die die Anzahl derjenigen, die in den Konzentrationslagern der Nazis ermordet wurden, festgelegt haben?
Es tut regelrecht gut, in dieser politischen Welt der manisch Impfwütenden individualistische Stimmen wie die der Richter aus Palermo (in der Besprechung von Marco Mori) zu hören, die darauf hinweisen, dass es einem Staat nicht ansteht, Bürger zu ermorden, mit der Begründung, die Ermordnung einer gewissen noch zu bestimmenden Zahl von Bürgern sei statthaft, denn sie diene dem Allgemeinwohl.
Vielleicht haben die Richter in Palermo auch den Eindruck, dem Treiben dieser Irren oder Bösartigen, wer weiss, zu lange zugesehen zu haben und nun einen Schlussstrich ziehen zu müssen. Wie auch immer, sie haben ihr Urteil ausführlich begründet. Es umfasst 54 Seiten. Der Gegenstand der Verhandlung ist die Impfpflicht, die die italienische Regierung für Angehörige der Gesundheitsberufe eingeführt hat. Aber natürlich hätte ein bestätigendes Urteil des italienischen Verfassunsgerichtshofes eine umfassende Wirkung, denn ethische Prinzipien sind nicht auf einige zu benennende Bürger beschränkt, sie gelten umfassend, das eben macht sie zu ethischen Prinzipien, etwas, das man im deutschen Ethikrat vermutlich noch nie gehört hat.
Wie dem auch sei, wenn der italienische Verfassungsgerichtshof der Argumentation des Sizilianischen Gerichts folgt, dann ist die Impfpflicht in Italien umfassend beseitigt, folgt der Verfassungsgerichtshof der Argumentation des Sizilianischen Gerichts nicht, dann muss er den Boden von Ethik und Recht verlassen und sich auf den schlüpfrigen Grund der Politik begeben, denn nur dort werden Entscheidungen getroffen und aufrechterhalten, die jeder Ethik und jeder Vernunft widersprechen, denn nur dort herrscht Ideologie, die es ermöglicht, den Tod von Menschen in Kauf zu nehmen, um die eigenen Zielvorstellungen durchzusetzen (nicht etwa zu erreichen).
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Ja, beten wir, dass das italienische Verfassungsgericht dieses Urteil bestätigt.
Ein Harbarth würde jedenfalls rumschwurbeln ist die Argumente einfach mal so umdrehen. So wie es der österreichische VfGH ja auch gemacht hatte.
Es sollten endlich Diejenigen ,die die Menschen zur uneingeschränkten Impfung mit unerforschten Impfstoff genötigt haben vor Gericht gestellt werden.
Die Feststellung wie viele Tote es durch die Impfung gab,sollte für das Maß des Urteils ausschlaggebend sein.
Den Impfstoffherstellern sollten ihre staatlichen Auszeichnungen aberkannt und sie für alle Impfschäden gerichtlich zur Rechenschaft gezogen werden.Eine Entschädigung für Impfschäden müssen die Impfstoffherstellern in unbegrenzter Höhe zahlen
Im Grunde nicht nur die Toten als Strafmaß heranziehen. Auch die vielen Nebenwirkungen, vor allen die mit dauerhaften Folgen und harten Fälle, sowie das Ausmaß an der Schädigung der Gesellschaft durch an diese Pflicht angeschlossenen Verbote, Ausgrenzung, Erpressungen usw. Darunter fällt natürlich auch zerstören der Struktur und inkl. Handel usw.
Und dann auch die Profite bestimmter Kreise auf Kosten der Allgemeinheit, die das alles auch noch bezahlt hat.
Ein Glück, dass es dieses Urteil gibt und das italienische Verfassungsgericht es wohl nicht wagen wird, ausdrücklich zu erklären, dass man Menschen töten dürfe, wenn dies den Interessen des Regimes und der Pharma-Industrie in den Kram passe. Aber ein italienisches Urteil ist nicht für Deutschland oder, allgemeiner gesagt, ein nationales Urteil ist nicht für die ganze EU verpflichtend, auch nicht wenn es ein inhaltlich so schwerwiegendes und wichtiges Urteil ist.
–
Das deutsche Bundesverfassungsgericht kann über eine Reihe von “wenn . . ., dann . . .” hinweg immer noch zum Schluss kommen, erstens müsse ein Mord an einer ganz bestimmten Person beabsichtigt sein, damit überhaupt von einem Mord gesprochen werden könne (steht zwar anders im STGB, aber Juristen werden nicht so schnell verlegen, wenn sie etwas begründen müssen). Eine “Impf”pflicht, die nur in SELTENSTEN Einzelfällen (wie viele genau, brauchen selbst Juristen nicht festzulegen, einfach, weil Regime und Regimepresse es nicht tun) unmittelbar tödliche Folgen habe, sei schon mal gerechtfertigt. Zweitens müsse man ja vor allem anderen bedenken, dass im Herbst 2022 eine “Killer-Mutante” aufkommen werde, wenn man sie nicht mit einer “Impfung” verhindere, die an ein anderes Virus als das der zukünftigen Gruselgrippe angepasst sei. Und drittens seien ja nur total rechte “Schwurbler und Verschwörungsideologen” anderer Meinung, und “Hass ist keine Meinung”, bzw. “Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen”. Das mediale Begleitgebrüll des Regimes ist eben nicht immer nur als Begleiter aktiv; es fördert aktiv kriminelle, behördliche Entscheidungen und Urteile, weil diejenigen, die sie treffen, bzw. fällen, genau wissen, dass die veröffentlichte Meinung sie vor jeder Konsequenz ihres Handelns schützen wird.
–
“Wenn wir nicht eingreifen, wird in Zukunft das und das passieren”, ist seit langem ein beliebtes, mediales Thema. Die Grenzen zwischen begründeten Sorgen und Science-fiction war schon immer sehr fließend. Seit Beginn der politisch missbrauchten Pandemie ist aber schon die kleinste Befürchtung, die noch gar nicht eingetreten ist, ein “rechtmäßiges” Argument für illegale Eingriffe in Angelegenheiten, die Polizei und Regime nichts angehen. Beispiel aus der Realität: ein Mann las vor ein paar Zuhörern aus dem Grundgesetz vor. Von Gutsein nur so strotzende Polizeibeamte schlugen ihn zusammen. Als Nils Melzer, der frühere UN-Sonderbeauftragte für Folter, eine Begründung von der Bundesregierung verlangte, bekam er die Auskunft, die Polizei habe rechtmäßig gehandelt: wenn sie den Mann nicht an seinem subversiven Treiben gehindert hätte, wäre es möglich gewesen, dass sich aus dieser Szene eine spätere Demo entwickelt hätte. Unumstritten legale Handlungen werden also illegal, sobald jemand behauptet aus der Handlung könne sich eine Zusammenrottung im Sinne der DDR-Definition entwickeln. Umgekehrt werden rechtswidrige Vorschriften, z.B. die Verpflichtung der Bevölkerung oder Teile der Bevölkerung (/z.B. Pflegekräfte), sich einer experimentellen Gentherapie zu unterziehen, damit gerechtfertigt, dass es in Zukunft eine Situation geben könnte, in der die vorsorglich beschlossenen Maßnahmen nötig würden.
Sie haben hier :
◾Wer bestimmt die Anzahl der verzichtbaren Bürger?
eine wichtige Frage vergessen :
Wer bestimmt, wer die verzichtbaren Bürger sind ?
Ich beispielsweise würde Politiker, Partei- und Verbandsfunktionäre sowie Juristen und Journalisten da in die erste Reihe stellen !
Wie schnell das Fußvolk seine Meinung ändert, konnte man ja bei der Zwangsspritzenabstimmung sehen – kaum war die Abstimmung namentlich und die Nebenwirkung im Gespräch, haben die Hinterbänkler gekniffen – die wissen genau, daß sie diejenigen sind, die hinterher die Bauernopfer stellen müssen.
Bei anonymer Abstimmung wäre des ein voller Erfolg geworden – aber die vertrauen zu Recht ihren eigenen Spitzen nicht !
Im übrigen hat das Verfassungsgericht schon entschieden, daß der Staat die Bürger zu tödlichen Spritzen zwingen darf – und der sogenannte “wissenschaftliche” Dienst hat vorgegeben, daß man die Widerspenstigen auch erschießen darf – und wenn sie zu8 Aufständischen erklärt werden – wovon man ja schon seit “Geiselhaft” nicht mehr weit weg ist, darf man sie auch nach dem Lissabonner Papier erschießen – die Truppen stehen in Form von EUROGENDFOR schon bereit !
“ein Urteil, das der Verfassungsgerichtshof in Rom nur durch ein politische Urteil, das nicht mehr auf dem Boden des Rechtssystems steht, aufheben könne”
Null problemo, Signore. Machen wir sofort. Un momento…
Deutschland, “Impfpflicht: Verfassungsbeschwerde eingereicht”
Ende April hat die Good Governance Gewerkschaft, gegründet vom ehemaligen Berliner Abgeordnetenhaus-Mitglied Marcel Luthe, Verfassungsbeschwerde gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht eingereicht. https://journalistenwatch.com/2022/05/03/impfpflicht-verfassungsbeschwerde-eingereicht/
Nur weil es grade so wunderbar hier rein oder dazu passt (italienische Justiz)…Deutschlands juristische Auseindersetzung mit Italien in Bezug auf NS-Kriegsverbrechen ,wo man sich doch verwundert die Augen reibt, weil man im Allgemeinen da ja doch anderes gewöhnt ist…
“Um Entschädigungen für NS-Kriegsverbrechen zu verhindern, klagt die Bundesrepublik vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag gegen Italien. Hintergrund ist der jahrzehntealte Streit um Entschädigung für die Angehörigen von NS-Massakern unter anderem in Italien. Deutschland verweigert den Opfern bzw. ihren Nachkommen hartnäckig jegliche Zahlung. Dabei beruft sich die Bundesregierung, auch die gegenwärtige rot-gelb-grüne Koalition, seit je auf die sogenannte Staatenimmunität, der zufolge Bürger fremder Staaten nicht bei der Justiz ihres Landes Klage gegen „hoheitliche Aktivitäten“ Deutschlands einreichen dürfen….”
Und das BVerfG weigert sich, überhaupt tätig zu werden, die nehmen die Klagen einfach nicht an. Die gehören wegen Arbeitsverweigerung eigentlich alle fristlos entlassen.
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Ja, beten wir, dass das italienische Verfassungsgericht dieses Urteil bestätigt.
Ein Harbarth würde jedenfalls rumschwurbeln ist die Argumente einfach mal so umdrehen. So wie es der österreichische VfGH ja auch gemacht hatte.
Es sollten endlich Diejenigen ,die die Menschen zur uneingeschränkten Impfung mit unerforschten Impfstoff genötigt haben vor Gericht gestellt werden.
Die Feststellung wie viele Tote es durch die Impfung gab,sollte für das Maß des Urteils ausschlaggebend sein.
Den Impfstoffherstellern sollten ihre staatlichen Auszeichnungen aberkannt und sie für alle Impfschäden gerichtlich zur Rechenschaft gezogen werden.Eine Entschädigung für Impfschäden müssen die Impfstoffherstellern in unbegrenzter Höhe zahlen
Im Grunde nicht nur die Toten als Strafmaß heranziehen. Auch die vielen Nebenwirkungen, vor allen die mit dauerhaften Folgen und harten Fälle, sowie das Ausmaß an der Schädigung der Gesellschaft durch an diese Pflicht angeschlossenen Verbote, Ausgrenzung, Erpressungen usw. Darunter fällt natürlich auch zerstören der Struktur und inkl. Handel usw.
Und dann auch die Profite bestimmter Kreise auf Kosten der Allgemeinheit, die das alles auch noch bezahlt hat.
Ein Glück, dass es dieses Urteil gibt und das italienische Verfassungsgericht es wohl nicht wagen wird, ausdrücklich zu erklären, dass man Menschen töten dürfe, wenn dies den Interessen des Regimes und der Pharma-Industrie in den Kram passe. Aber ein italienisches Urteil ist nicht für Deutschland oder, allgemeiner gesagt, ein nationales Urteil ist nicht für die ganze EU verpflichtend, auch nicht wenn es ein inhaltlich so schwerwiegendes und wichtiges Urteil ist.
–
Das deutsche Bundesverfassungsgericht kann über eine Reihe von “wenn . . ., dann . . .” hinweg immer noch zum Schluss kommen, erstens müsse ein Mord an einer ganz bestimmten Person beabsichtigt sein, damit überhaupt von einem Mord gesprochen werden könne (steht zwar anders im STGB, aber Juristen werden nicht so schnell verlegen, wenn sie etwas begründen müssen). Eine “Impf”pflicht, die nur in SELTENSTEN Einzelfällen (wie viele genau, brauchen selbst Juristen nicht festzulegen, einfach, weil Regime und Regimepresse es nicht tun) unmittelbar tödliche Folgen habe, sei schon mal gerechtfertigt. Zweitens müsse man ja vor allem anderen bedenken, dass im Herbst 2022 eine “Killer-Mutante” aufkommen werde, wenn man sie nicht mit einer “Impfung” verhindere, die an ein anderes Virus als das der zukünftigen Gruselgrippe angepasst sei. Und drittens seien ja nur total rechte “Schwurbler und Verschwörungsideologen” anderer Meinung, und “Hass ist keine Meinung”, bzw. “Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen”. Das mediale Begleitgebrüll des Regimes ist eben nicht immer nur als Begleiter aktiv; es fördert aktiv kriminelle, behördliche Entscheidungen und Urteile, weil diejenigen, die sie treffen, bzw. fällen, genau wissen, dass die veröffentlichte Meinung sie vor jeder Konsequenz ihres Handelns schützen wird.
–
“Wenn wir nicht eingreifen, wird in Zukunft das und das passieren”, ist seit langem ein beliebtes, mediales Thema. Die Grenzen zwischen begründeten Sorgen und Science-fiction war schon immer sehr fließend. Seit Beginn der politisch missbrauchten Pandemie ist aber schon die kleinste Befürchtung, die noch gar nicht eingetreten ist, ein “rechtmäßiges” Argument für illegale Eingriffe in Angelegenheiten, die Polizei und Regime nichts angehen. Beispiel aus der Realität: ein Mann las vor ein paar Zuhörern aus dem Grundgesetz vor. Von Gutsein nur so strotzende Polizeibeamte schlugen ihn zusammen. Als Nils Melzer, der frühere UN-Sonderbeauftragte für Folter, eine Begründung von der Bundesregierung verlangte, bekam er die Auskunft, die Polizei habe rechtmäßig gehandelt: wenn sie den Mann nicht an seinem subversiven Treiben gehindert hätte, wäre es möglich gewesen, dass sich aus dieser Szene eine spätere Demo entwickelt hätte. Unumstritten legale Handlungen werden also illegal, sobald jemand behauptet aus der Handlung könne sich eine Zusammenrottung im Sinne der DDR-Definition entwickeln. Umgekehrt werden rechtswidrige Vorschriften, z.B. die Verpflichtung der Bevölkerung oder Teile der Bevölkerung (/z.B. Pflegekräfte), sich einer experimentellen Gentherapie zu unterziehen, damit gerechtfertigt, dass es in Zukunft eine Situation geben könnte, in der die vorsorglich beschlossenen Maßnahmen nötig würden.
Sie haben hier :
◾Wer bestimmt die Anzahl der verzichtbaren Bürger?
eine wichtige Frage vergessen :
Wer bestimmt, wer die verzichtbaren Bürger sind ?
Ich beispielsweise würde Politiker, Partei- und Verbandsfunktionäre sowie Juristen und Journalisten da in die erste Reihe stellen !
Wie schnell das Fußvolk seine Meinung ändert, konnte man ja bei der Zwangsspritzenabstimmung sehen – kaum war die Abstimmung namentlich und die Nebenwirkung im Gespräch, haben die Hinterbänkler gekniffen – die wissen genau, daß sie diejenigen sind, die hinterher die Bauernopfer stellen müssen.
Bei anonymer Abstimmung wäre des ein voller Erfolg geworden – aber die vertrauen zu Recht ihren eigenen Spitzen nicht !
Im übrigen hat das Verfassungsgericht schon entschieden, daß der Staat die Bürger zu tödlichen Spritzen zwingen darf – und der sogenannte “wissenschaftliche” Dienst hat vorgegeben, daß man die Widerspenstigen auch erschießen darf – und wenn sie zu8 Aufständischen erklärt werden – wovon man ja schon seit “Geiselhaft” nicht mehr weit weg ist, darf man sie auch nach dem Lissabonner Papier erschießen – die Truppen stehen in Form von EUROGENDFOR schon bereit !
Es ist längst alles vorbereitet !
“ein Urteil, das der Verfassungsgerichtshof in Rom nur durch ein politische Urteil, das nicht mehr auf dem Boden des Rechtssystems steht, aufheben könne”
Null problemo, Signore. Machen wir sofort. Un momento…
Deutschland, “Impfpflicht: Verfassungsbeschwerde eingereicht”
Ende April hat die Good Governance Gewerkschaft, gegründet vom ehemaligen Berliner Abgeordnetenhaus-Mitglied Marcel Luthe, Verfassungsbeschwerde gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht eingereicht.
https://journalistenwatch.com/2022/05/03/impfpflicht-verfassungsbeschwerde-eingereicht/
Lesenswert account:
https://twitter.com/PhdrMsc
Nur weil es grade so wunderbar hier rein oder dazu passt (italienische Justiz)…Deutschlands juristische Auseindersetzung mit Italien in Bezug auf NS-Kriegsverbrechen ,wo man sich doch verwundert die Augen reibt, weil man im Allgemeinen da ja doch anderes gewöhnt ist…
“Um Entschädigungen für NS-Kriegsverbrechen zu verhindern, klagt die Bundesrepublik vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag gegen Italien. Hintergrund ist der jahrzehntealte Streit um Entschädigung für die Angehörigen von NS-Massakern unter anderem in Italien. Deutschland verweigert den Opfern bzw. ihren Nachkommen hartnäckig jegliche Zahlung. Dabei beruft sich die Bundesregierung, auch die gegenwärtige rot-gelb-grüne Koalition, seit je auf die sogenannte Staatenimmunität, der zufolge Bürger fremder Staaten nicht bei der Justiz ihres Landes Klage gegen „hoheitliche Aktivitäten“ Deutschlands einreichen dürfen….”
Guter Artikel.
https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/8909
Und das BVerfG weigert sich, überhaupt tätig zu werden, die nehmen die Klagen einfach nicht an. Die gehören wegen Arbeitsverweigerung eigentlich alle fristlos entlassen.