Machtergreifung per Ermächtigungsgesetz? Vorwand: Infektionsschutz – Ziel: Totalitarismus

Wenn Unnormalität lange genug durchgesetzt wird, wird sie dann zur neuen Normalität?

Eine Frage, die man deskriptiv und normativ beantworten kann. Wenn die Mehrzahl der Deutschen hysterisch sind und ohne Rücksicht auf Verluste ihrer Hysterie frönen, dann ist Hysterie rein deskriptiv die Normalität. Bewertet man diese deskriptive Normalität, dann wird man indes nicht umhin können, sie als nicht normal zu bewerten.

Die derzeitige Normalität in Deutschland ist einer dieser Fälle, in denen die normative von der deskriptiven Normalität abweicht.

Woran sich die deutsche Öffentlichkeit in den letzten Jahren gewöhnt zu haben scheint, das ist schon erstaunlich.

  • Von Gebührenzahlern finanzierte öffentlich-rechtliche Sender sind zu Propaganda-Institutionen umfunktioniert worden, die linksexteme Werte als neue woke Normalität durchsetzen wollen (deskriptiv UND normativ), und die sich ansonsten als Sprachrohr nach links gewanderter Mainstream-Parteien gerieren.
  • Von Steuerzahlern finanzierte Bildungseinrichtungen sind zu Indoktrinationsanstalten und Kaderschmieden umfunktioniert worden, in denen eine neue linksextrem woke Normalität gepredigt wird.
  • Von Steuerzahlern finanzierte Verwaltungen sind zu Stätten geworden, in denen die eigentliche Aufgabenerfüllung zu Gunsten linksidentitärer Themen ausgesetzt wurde. Ob eine Verwaltung der Aufgabe, die sie zu erfüllen hat, noch nachkommt, das ist dann egal, wenn sie die Regenbogenfahne hisst, Teilzeitarbeitsplätze anbietet, Kurse durchführt, in denen die Angestellten für ihr weißes Privileg sensibilisiert werden und sich ansonsten der “Diversität” und natürlich der “Nachhaltigkeit” verschrieben hat.

Das sind nur einige Beispiele einer Gesellschaft im Niedergang, einer Gesellschaft, in der vergessen wurde, dass man das, was man aufteilen will, erst produzieren muss. Der beschriebene Niedergang macht nicht vor dem demokratischen System halt. Warum sollte er? Im Gegenteilt scheint es so, dass der Niedergang gerade im demokratischen System mit hoher Geschwindigkeit erfolgt. Das politische Personal wollen wir an dieser Stelle gar nicht ansprechen. Relevanter erscheinen die Dinge, die man allesamt unte politischer Korruption stellen oder als Aushöhlung des demokratischen Systems bezeichnen kann:

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  • Parteien sind ganz offen dazu übergegangen, politische Gefallen zu verkaufen. Wer bezahlt, der erhält Gesetze, die auf seine Bedürfnisse zugeschnitten sind, Gesetze, die z.B. im Kontext dessen erlassen werden, was von Lobbyisten mit Blick auf vermeintliche Gleichstellung, Diversität oder Nachhaltigkeit propagiert wird. Das, was man früher als Markenzeichen der Effizienz von Regierung und Verwaltung angesehen hat, Entscheidungen, die einen überwiegend positiven Nutzen für die Mehrheit der Gesellschaft versprechen, ist ganz offen durch Entscheidungen ersetzt worden, die überwiegend Kosten für die Mehrheit der Gesellschaft und einen Nutzen für wenige Spetzl der Parteien garantieren. Das beste Beispiel sind die hohen Kosten, die die angeblich notwendige Energiewende Privathaushalten in Deutschland aufbürdet, während eine kleine überschaubare Gruppe von Unternehmen sich mit angeblich nachhaltiger Energiebeschaffung eine goldene Nase verdienen. Rent Seeking hat Höhen erreicht, die Gordon Tullock nicht für möglich gehalten hätte.
  • Das Regime “Merkel” ist ganz offen dazu übergegangen, Privatrechte von Individuen, Freiheitsrechte, die in jeder Form Verteidigungsrechte gegen den Staat darstellen, einzuschränken, von der Meinungsfreiheit über die Bewegungsfreiheit bis zur Pressefreiheit, alles wird in einem Aufwasch unter dem Vorwand “Hate Speech” von Inhalten bereinigt, die das Regime beanstandet, ganz so, wie es in der DDR der Fall war.

Zur Durchsetzung eines zentralistischen Regimes wird auch in das eingegriffen, was die Väter des Grundgesetzes nicht ohne Grund im Grundgesetz verankert haben: DEN FÖDERALISMUS. Bundesländer sind als Gegenpol zur Bundesregierung gedacht, als diverser Einfluss, der verhindert, dass es einer Bundesregierung gelingen kann, eine Machtfülle zu akquirieren, die mit Demokratie nicht vereinbar ist. Der Idee nach sollen Bundesländer politische Gegenentwürfe zur Bundesregierung bereitstellen und auf diese Weise verhindern, dass eintritt, was derzeit vorbereitet wird, eine homogene EInheitsfront gleichgeschalteter Politikebenen, in der jeder nach der Vorgabe aus Berlin tanzt und keinerlei Abweichung mehr vorhanden ist. Es hat mit der Anweisung aus dem Kanzleramt begonnen, die Wahl des Minsterpräsidenten in Thüringen zu wiederholen, weil mit Thomas Kemmerich ein Kandidat in freier Wahl gewählt wurde, der dem Regime Merkel offenkundig nicht so nahe stand, wie Bodo Ramelow, Mitglied der SED-Nachfolgepartei.

Die neueste autoritaristische Scharade aus Berlin sieht nun vor, über eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes den Föderalismus komplett auszuhebeln und die Ministerpräsidenten aus der Entscheidungskette zu eliminieren, die durchlaufen werden muss, wenn Einschränkungen bürgerlicher Rechte, zum Schutz der Bevölkerung, wie es dann heißt, durchgesetzt werden sollen. Damit will sich die Regierung Merkel eine Machtfülle aneignen, wie es sie in Deutschland seit den Kabinetten Brüning I und II, von Papen, von Schleicher und Hitler nicht mehr gegeben hat. Bekanntlich war das Ende der Weimarer Republik vor allem dadurch beschleunigt worden, dass im Reichstag eine Meute von Gewählten saß, die kein Interesse daran hatten, den politischen Entscheidungsprozess konstruktiv zu begleiten, sondern entweder froh darüber waren, keine Entscheidung treffen und verantworten zu müssen oder den Reichstag zum Parkett ihrer ideologischen Aufmärsche und innersozialistischen Grabenkämpfe umfunktioniert haben. Dass der Reichstag 1933 von Hitler entmündig wurde, ist einerseits ein historisches Faktum, dass die Entmündigung von den meisten Abgeordneten freiwillig und freudig mitgetragen wurde, auch [die NSDAP hatte keine Mehrheit im Reichstag]. Wie dem auch sei, das Ermächtigungsgesetz des Jahres 1933 ist über Jahre durch einen Missbrauch des in der Weimarer Verfassung vorgesehenen Rechts auf Notverordnung, das dem Reichspräsidenten eine zentrale Rolle zugewiesen hat, unterlaufen worden:

Die Möglichkeit ohne den Reichstag zu regieren, bot der Artikel 48 Absatz 2 der Weimarer Verfassung, der als Notverordnungsrecht zuerst von Friedrich Ebert, einem Sozialdemokraten und gegen den Widerstand von Hugo Preuß, der mehr oder weniger die Weimarer Verfassung geschrieben hat, interepretiert wurde:

“Der Reichspräsident kann, wenn im Deutschen Reiche die öffentliche Sicherheit und Ordnung erheblich gestört oder gefährdet wird, die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nötigen Maßnahmen treffen, erforderlichenfalls mit Hilfe der bewaffneten Macht einschreiten. Zu diesem Zwecke darf er vorübergehend die in den Artikeln 114, 115, 117, 118, 123, 124 und 153 festgesetzten Grundrechte ganz oder zum Teil außer Kraft setzen. Von allen gemäß Abs. 1 oder Abs. 2 dieses Artikels getroffenen Maßnahmen hat der Reichspräsident unverzüglich dem Reichstag Kenntnis zu geben. Die Maßnahmen sind auf Verlangen des Reichstags außer Kraft zu setzen.”

Die Grundrechte, die hier eingeschränkt werden können, sind übrigens weitgehend mit den Grundrechten identisch, die mit Paragraph 28a Infektionsschutzgesetz eingeschränkt werden können, individuelle Freiheit, Unverletzlichkeit der Wohnung, Meinungsfreiheit, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit. § 28a des Infektionsschutzgesetzes in seiner Änderung aus dem März 2020 knüpft an das Notverordnungsrecht des Reichspräsidenten, wie es in der Weimarer Verfassung zu finden ist, an:

“§ 28a (1) Notwendige Schutzmaßnahmen im Sinne des § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) können für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nach § 5 Absatz 1 Satz 1 durch den Deutschen Bundestag insbesondere sein …

  1. Anordnung eines Abstandsgebots im öffentlichen Raum,
  2. Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Maskenpflicht),
  3. Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen im privaten sowie im öffentlichen Raum,
  4. Verpflichtung zur Erstellung und Anwendung von Hygienekonzepten für Betriebe, Einrichtungen oder Angebote mit Publikumsverkehr,
  5. Untersagung oder Beschränkung von Freizeitveranstaltungen und ähnlichen Veranstaltungen,
  6. Untersagung oder Beschränkung des Betriebs von Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzurechnen sind,
  7. Untersagung oder Beschränkung von Kulturveranstaltungen oder des Betriebs von Kultureinrichtungen,
  8. Untersagung oder Beschränkung von Sportveranstaltungen und der Sportausübung,
  9. umfassendes oder auf bestimmte Zeiten beschränktes Verbot der Alkoholabgabe oder des Alkoholkonsums auf bestimmten öffentlichen Plätzen oder in bestimmten öffentlich zugänglichen Einrichtungen,
  10. Untersagung von oder Erteilung von Auflagen für das Abhalten von Veranstaltungen, Ansammlungen, Aufzügen, Versammlungen sowie religiösen oder weltanschaulichen Zusammenkünften,
  11. Untersagung oder Beschränkung von Reisen; dies gilt insbesondere für touristische Reisen,
  12. Untersagung oder Beschränkung von Übernachtungsangeboten,
  13. Untersagung oder Beschränkung des Betriebs von gastronomischen Einrichtungen,
  14. Schließung oder Beschränkung von Betrieben, Gewerben, Einzel- oder Großhandel,
  15. Untersagung oder Beschränkung des Betretens oder des Besuchs von Einrichtungen des Gesundheits- oder Sozialwesens,
  16. Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne von § 33, Hochschulen, außerschulischen Einrichtungen der Erwachsenenbildung oder ähnlichen Einrichtungen oder Erteilung von Auflagen für die Fortführung ihres Betriebs oder
  17. Anordnung der Verarbeitung der Kontaktdaten von Kunden, Gästen oder Veranstaltungsteilnehmern, um nach Auftreten einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mögliche Infektionsketten nachverfolgen und unterbrechen zu können.”


Tatsächlich gehen die Einschränkungen, die durch §28a des Infektionsschutzgesetzes ermöglicht werden, noch über die Einschränkungen von Grundrechten hinaus, die durch Notverordnung in der Weimarer Republik ermöglich wurden. Indes wird die Machtfülle der Bundesregierung durch eine Regelung im Grundgesetz eingeschränkt, die sich im Artikel 74 findet, der die konkurrierende Gesetzgebung auflistet, also die Bereiche, in denen Bundesländer Gesetzgebungsbefugnis haben, so lange kein Bundesgesetz anderweitiges festlegt. Dort finden sich unter Punkt 19:

“Maßnahmen gegen gemeingefährliche oder übertragbare Krankheiten bei Menschen und Tieren, Zulassung zu ärztlichen und anderen Heilberufen und zum Heilgewerbe, sowie das Recht des Apothekenwesens, der Arzneien, der Medizinprodukte, der Heilmittel, der Betäubungsmittel und der Gifte;”

Das ganze Trauerspiel, das in den letzten Wochen im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz, die es übrigens seit 1954 gibt, stattgefunden hat, hat somit seine Ursache in der Länderzuständigkeit, die im Grundgesetz festgelegt ist, mit gutem Grund, denn die Väter des Grundgesetzes hatten das Dritte Reich und das, was unter dem Diktum der Volks- und Rassenhygiene stand, vor Augen, die Gefahren einer Zentralregierung, der keinerlei Grenzen gesetzt sind und die keinerlei abweichenden Entwurf zulässt, waren ihnen nur zu gut in Erinnerung. Erinnerung wiederum ist ein flüchtiges Gut, und so kommt es, dass die Bundesregierung derzeit das betreibt, was im Grundgesetz verhindert werden sollte: Die Herstellung einer Zentralregierung, die Eingriffe in bürgerliche Freiheiten und Rechte vornehmen kann, ohne dass ihr entsprechende Grenzen gesetz würden.

Der Entwurf einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes ist offenkundig fertig, er wurde ebenso offenkundig an RTL und Fokus geleakt, während andere Medien darüber schreiben, was sie vom Hörensagen kennen. Eine verantwortliche Regierung, der es darum geht, mit dem Einverständnis der Bevölkerung und nicht GEGEN die Bevölkerung zu regieren, veröffentlicht den Entwurf natürlich auf der eigenen Webseite, BEVOR er genehmen Journalisten zugespielt wird. Aber das derzeitige Vorgehen ist ein Musterbeispiel eines eingeübten Versuches, die Öffentlichkeit zu manipulieren, indem über Texte berichtet wird, die kein Bürger kennt, weil sie “exklusiv RTL” vorliegen und bei RTL niemand im Traum auf die Idee käme, den gesamten Text zu veröffentlichen. Nein. Die Öffentlichkeit wird häppchenweise gefüttert und lernt heute bei der ARD-tagesschau, dass die Fraktion der FDP im Bundestag den Gesetzentwurf ablehnt, weil ihr die darin vorgesehenen Ausgangsbeschränkungen zu weit gehen. Wir wollen das an dieser Stelle nur mit dem Hinweis kommentieren, dass es nach unserer Kenntnis nur eine Studie aus Jordanien gibt, die mit eher bedenklicher Methodik den Nachweis versucht, dass eine Ausgangsbeschränkung einen Effekt auf die Verbreitung von SARS-CoV-2 hat. Dass die Bundesregierung sich in ihren Entscheidungen nicht von wissenschaftlichen Befunden, sondern ausschließlich von etwas leiten lässt, das man Machtgeilheit nennen könnte, ist indes hinlänglich bekannt (siehe dazu unseren Beitrag von gestern).



Der Entwurf, das muss man sich einmal vergegenwärtigen, der die Bundesländer entmachten und alle Entscheidungsgewalt bei der Bundesregierung bündeln will, ist deshalb notwendig geworden, weil die Bundesregierung in der Ministerpräsidentenkonferenz ihre Ansicht nicht durchsetzen konnte, weil es Gegenmeinungen gab, weil es Unstimmigkeit, Kritk gab. An Gegenmeinungen, Unstimmigkeiten und Kritik, etwas, das die Väter des Grundgesetzes explizit mit ihrer Verfassung BEFÖRDERN wollten, nimmt nur derjenige Anstoß, der diktatorische Vollmachten anstrebt, derjenige, der z.B. eine Gleichschaltung von Meinung und Bevölkerung vornehmen will, in der kein Platz mehr für Abweichung ist.

Dass die Kritik der FDP eine Nebelkerze ist, die gezündet wurde, um vom Entwurf, der der Bevölkerung bislang vorenthalten wird, abzulenken und auf Nebenschauplätzen zu agieren, das wird deutlich, wenn man die folgende Neufassung, die nun durchgesetzt werden soll, liest:

Was hier steht, ist nicht mehr und nicht weniger als die Ermächtigung der Bundesregierung nach Gusto Regelungen zu erlassen, von denen sie behauptet, dass sie die Verbreitung von SARS-CoV-2 oder nachfolgender Viren, deren Verbreitung zur Pandemie erklärt wird, einschränken, ohne dass eine demokratische Institution oder die Vertreter einer demokratischen Institution das Recht der Intervention hätten, ohne dass eine Kontrolle stattfindet … Eine größere Abweichung zu demokratischen Gepflogenheiten kann man sich kaum vorstellen. Es sei den:

“oder Erleichterungen und Ausnahmen vorsehen sowie besondere Regelungen für Personen, bei denen von einer Immunisierung gegen das Coronavirus … auszugehen ist oder die ein negatives Ergebnis eines Tests auf SARS-CoV-2 vorlegen können.”

De facto wird hier eine Impfpflicht formuliert, denn die Rückgabe der geraubten Freiheitsrechte, ein Raub, der durch das Infektionsschutzgesetz ermöglicht wird, wird nur denjenigen in Aussicht gestellt, “bei denen von einer Immunisierung gegen das Coronavirus … auszugehen ist oder die ein negatives Ergebnis eines Tests auf SARS-CoV-2 vorlegen können”. Eine Ungeheuerlichkeit. Allein die Anmaßung der Bundesregierung, zu denken, Bürgerrechte wären Gegenstand der Gewährung durch einen Haufen von Politschranzen ist schon eine Unverschämtheit. Diese Unverschämtheit dann noch mit der Vergabe von Boni zu verbinden, für Bürger, die sich besonders willig, der Regierung zu Willen zu sein, gezeigt haben, ist Unverschämtheit mit System.

Ein System, das auf

  • Fallzahlen aufbaut, die nicht verlässlich sind, weil RT-PCR-Tests nicht verlässlich sind;
  • Fallzahlen, die genutzt werden, um Panik zu schüren und die mit weiteren Fallzahlen aus Intensivstationen ergänzt werden, um die Panik weiter anzufachen;
  • Die Panik wird genutzt, um private Initiative, die sich in privatem Unternehmertum niederschlägt, weitgehend zu zerstören, um Freiheitsrechte einzuschränken oder vollständig auszusetzen, um demokratische Prozeduren außer Kraft zu setzen, um die Regierung zu ermächtigen, unter Auslassung demokratischer Entscheidungswege und im Stile von Ayatollah Khamenei zu regieren, um eine einst demokratische Gesellschaft in eine Kastengesellschaft zu transformieren, die aus den Bürgern besteht, die sich als gefügig erwiesen haben und deshalb von der Regierung mit Teilen dessen belohnt werden, was man ihnen zuvor gestohlen hat, z.B. einem genehmigten Ausflug nach Mallorca, und den Bürgern, die sich weigern, der Regierung zu Willen zu sein und denen deshalb weiterhin ihre grundlegenden Freiheitsrechte streitig gemacht werden. Und natürlich schwebt über diesen beiden Kasten die Kaste der Oligarchen, wie in jeder sozialistischen Gesellschaft, die Kaste derjenigen, die an den Produktivkräften ihrer Gesellschaft schmarotzen und sich durch Zwang, Gewalt und Korruption in ihrer Position halten können.

Wer hätte gedacht, dass Deutschland innerhalb von 30 Jahren da weitermacht, wo die DDR 1989 aufgehört hat? In nur wenigen Jahren haben die Regierungen von Merkel Deutschland von einem demokratischen Staat zu einem autoritären Staat transformiert, in dem die deskriptive Normalität erheblich von dem abweicht, was man als normative Normalität in demokratischen Staaten bezeichnen muss.

Das Ermächtigungsgesetz der Nationalsozialisten, dem der Deutsche Reichstag 1933 zugestimmt hat, war übrigens überschrieben mit “Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich”.
Das Infektionsschutzgesetz trägt den offiziellen Titel “Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen”.
Die Unterschiede in der Wortwahl sind der Zeit geschuldet.



Seit Ende Januar 2020 besprechen wir Studien zu SARS-CoV-2. Damit gehören wir zu den wenigen, die das neue Coronavirus seit seinem Auftauchen verfolgt und den Niederschlag, den es in wissenschaftlichen Beiträgen gefunden hat, begleitet haben.
Eine Liste aller Texte, die wir zu SARS-CoV-2 veröffentlicht haben, finden Sie hier.

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