HomeGesundheitCorona-VirusUnd bis Du nicht gefügig, dann: Kindesentzug – Die Systematik des totalitären Staates
April 23, 2021
Und bis Du nicht gefügig, dann: Kindesentzug – Die Systematik des totalitären Staates
In Zuckmeyers Hauptmann von Köpenick geht es letztlich um eines der Mittel der Willkür, mit denen in totalitären Staaten Bürger drangsaliert werden: Arbeit bekommt nur, wer eine Aufenthaltsgenehmigung hat, eine Aufenthaltsgenehmigung erhält nur, wer einen Arbeitsplatz nachweisen kann.
Moderne Adaptionen dieser Willkür beginnen mit der Pflicht, sich zweimal pro Woche auf SARS-CoV-2 testen zu lassen, wie sie u.a. in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Hessen besteht. Dass die Tests, die dazu in Sachsen-Anhalt zum Einsatz kommen, nicht nur vollkommen nutzlos sind, sondern darüber hinaus für Kinder gefährlich, selbst nach Angaben des Herstellers,das haben wir hier dargelegt. Bekanntermaßen gibt es in Deutschland neben der Testpflicht auch eine Schulpflicht. In Berlin etwa, ist die Schulpflicht in ein “Beschulungsrecht” für “junge Menschen” in §2 eingepasst:
“(1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf zukunftsfähige, diskriminierungsfreie schulische Bildung und Erziehung ungeachtet insbesondere einer möglichen Behinderung, der ethnischen Herkunft, einer rassistischen Zuschreibung, des Geschlechts, der Geschlechtsidentität, der sexuellen Orientierung, des Glauben, der religiösen oder politischen Anschauungen, der Sprache, der Nationalität, der sozialen und familiären Herkunft seiner selbst und seiner Erziehungsberechtigten oder aus vergleichbaren Gründen.”
Den Rahmen für dieses Recht steckt §41 des Schulgesetzes von Berlin:
“(3) Die Schulpflicht umfasst die allgemeine Schulpflicht und die Berufsschulpflicht. Sie ist durch den Besuch einer öffentlichen Schule oder einer staatlich anerkannten oder staatlich genehmigten Ersatzschule zu erfüllen.” […] §42: (1) Mit Beginn eines Schuljahres (1. August) werden alle Kinder schulpflichtig, die das sechste Lebensjahr vollendet haben oder bis zum folgenden 30. September vollenden werden. […] (4) Die allgemeine Schulpflicht dauert zehn Schulbesuchsjahre und wird durch den Besuch einer Grundschule und einer weiterführenden allgemein bildenden Schule erfüllt.”
Interessant wird das Ganze nun, wenn die Schulpflicht mit der Testpflicht kollidiert. Letzteres ist leicht möglich, denn die Heuchler in den Landesregierungen behaupten, die Testpflicht sei eigentlich gar keine Pflicht, denn niemand werde dazu gezwungen, sein Kind testen zu lassen. Ungetestete Kinder dürften dann eben nur nicht am Unterricht teilnehmen. Dadurch wird offenkundig ein Konflikt mit der Schulpflicht (und dem Beschulunsrecht von “jungen Menschen”) hergestellt, die Eltern / Erziehungsberechtigte verpflichtet, ihre Kinder in eine staatliche oder eine staatlich zugelassene Schule zu schicken, und zwar für 10 Schuljahre. Das Schwänzen von Schulunterricht wird als Ordnungswidrigkeit verfolgt:
Wieder am Beispiel des Berliner Schulgesetzes, das stellvertretend für die Schulgesetze der Länder steht (§45):
“(1) Nimmt eine schulpflichtige Schülerin oder ein schulpflichtiger Schüler ohne berechtigten Grund nicht am Unterricht teil oder lässt sie oder er sich nicht untersuchen (§ 52 Abs. 2), entscheidet die zuständige Schulbehörde im Benehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter oder die mit der Untersuchung beauftragte Stelle über die Zuführung durch unmittelbaren Zwang.”
In Paragraph 52, auf den hier verwiesen wird, ist übrigens die Pflicht von Schülern und Eltern festgelegt, an Schuluntersuchungen, die dem Infektionsschutz dienen, mitzuwirken. Eine Testpflicht wäre demnach leicht durchzusetzen, wenn man das wollte. Aber derzeit sind die Kultusminister darauf erpicht, die Mär der “Freiwilligkeit” zu verbreiten. Und natürlich enthält jedes Schulgesetz die Möglichkeit, Eltern, die die Schulpflicht ihrer Kinder nicht umsetzen, z.B. weil sie einen Test auf SARS-CoV-2 verweigern, entsprechend zu belangen. Im Schulgesetz von Berlin liest sich § 126 wie folgt:
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. als Erziehungsberechtigter oder Ausbildender den Bestimmungen über die Schulpflicht (§ 44) zuwiderhandelt,
Wie löst man dieses widersprüchliche Geflecht aus:
Schulpflicht, die notfalls über Bußgelder und “Zwangszuführung” durchgesetzt wird;
Pflichttests, die zweimal pro Woche durchgeführt werden müssen, um am Unterricht teilnehmen zu können;
Behauptung, die Teilnahme an den Tests sei freiwillig?
Beginnen wir mit der Freiwilligkeit der Tests. Die institutionelle Scheinheiligkeit hat das folgende Aussehen:
Die Gutmenschen zwingen also kein Kind zum Test. Aber wer sich nicht testen lässt, der wird nicht zum Unterricht zugelassen. Schulbesuch wiederum ist verpflichtend. Wer sein Kind dem Unterricht fernhält, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Was passiert, wenn sich Eltern weigern, ihre Kinder testen zu lassen und sich zudem weigern, ihre Kinder aus der Schule abzuholen, weil sie ihrer Schulpflicht nachkommen wollen?
Ein Schreiben des Kultusministers von Hessen an Schulleiter im Main-Kinzig-Kreis gibt darüber Aufschluss, wir zitieren:
“Kommen die Erziehungsberechtigten den ihnen hier obligenden Pflichten nicht nach oder verweigern sie diese, sind sie darauf hinzuweisen, dass in diesem Fall das Jugendamt zwecks Inobhutnahme des Kindes bzw. der/des Jugendlichen verständigt werden muss.”
Die deutliche Drohung im Schreiben des Kultusministers von Hessen, R. Alexander Lorz (CDU), die von Vertretern des Landkreises “Main-Kinzig” als “skurril” bezeichnet wird, sie stammt aus einer Passage, in denen Schulen mitgeteilt wird, wie sie reagieren sollen, wenn “Eltern sich […] weigern, ungeteste Kinder abzuholen, um die Beschulung zu erzwingen”. Man beachte die neuerliche Wende in der Willkür, denn die Institution, die Schulpflicht eingeführt hat und durchsetzen muss, sie ist die Institution, die einem “Erzwingen der Beschulung” durch Eltern entgegen tritt. Die Absurdität ist kaum mehr zu steigern. Wir sind nun soweit, dass Eltern, die der Schulpflicht für ihre Kinder nicht nachkommen, eine Ordnungswidrigkeit begehen und mit Bußgeld bedroht werden, dass dieselben Eltern, aber dann, wenn sie dieser Schulpflicht nachkommen wollen, mit Kindesentzug bedroht werden. Eine typische Konstellatio, wie man sie in totalitären Systemen regelmäßig findet, eine Konstellation, die nur aufgelöst werden kann, wenn Eltern gefügig sind oder weitere Mechanismen eingeführt werden, die gegen Eltern ins Feld geführt werden können, Kinderrechte zum Beispiel.
Geht es nach dem Willen der Bundesregierung, dann wird das Grundgesetz dahingehend geändert, dass Artikel 6 Absatz 2 wie folgt ergänzt wird:
“Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.“
Überlesen Sie das ominöse “Wohl des Kindes” nicht. Kindeswohl ist schon jetzt die Kategorie, unter der alle Kindesentziehungen durch Jugendämter firmieren. Kindeswohl ist ein weitgehend undefinierter Rechtsbegriff, der von Jugendämtern und Familiengerichten sehr erfolgreich gegen Eltern eingesetzt wird. Folgen Sie uns auf einem Ausflug in die Welt des Kindeswohls und seine Instrumentalisierbarkeit im Zusammenhang mit: SCHULPFLICHT!
Dem Staat liegt das Wohl seiner Kinder am Herzen. Deshalb wacht eine ganze Armada, von den Sozial- und Jugendämtern über die Sozialpsychiatrischen Dienste bis hin zu den Amts- und Kinderärzten darüber, dass das Wohl der Kindlein nicht gefährdet wird. Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist mit dem Paragraphen 1666 ein langer Paragraph allein der Sicherung des Kindeswohls und dem Verhindern der Gefährdung desselben gewidmet.
§ 1666 Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls
(1) Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind. (2) In der Regel ist anzunehmen, dass das Vermögen des Kindes gefährdet ist, wenn der Inhaber der Vermögenssorge seine Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind oder seine mit der Vermögenssorge verbundenen Pflichten verletzt oder Anordnungen des Gerichts, die sich auf die Vermögenssorge beziehen, nicht befolgt. (3) Zu den gerichtlichen Maßnahmen nach Absatz 1 gehören insbesondere 1. Gebote, öffentliche Hilfen wie zum Beispiel Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Gesundheitsfürsorge in Anspruch zu nehmen, 2. Gebote, für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen, 3. Verbote, vorübergehend oder auf unbestimmte Zeit die Familienwohnung oder eine andere Wohnung zu nutzen, sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung aufzuhalten oder zu bestimmende andere Orte aufzusuchen, an denen sich das Kind regelmäßig aufhält, 4. Verbote, Verbindung zum Kind aufzunehmen oder ein Zusammentreffen mit dem Kind herbeizuführen, 5. die Ersetzung von Erklärungen des Inhabers der elterlichen Sorge, 6. die teilweise oder vollständige Entziehung der elterlichen Sorge. (4) In Angelegenheiten der Personensorge kann das Gericht auch Maßnahmen mit Wirkung gegen einen Dritten treffen.
Das ist starker Tobak, denn das, was ein Richter aus der Ferne seines zumeist beengten Zimmers an einem Amtsgericht, in dem er wahrscheinlich seinen täglichen Frust darüber, dass er es nur an ein Familiengericht und nicht etwa auf den Vorsitz einer Kammer an einem Landgericht geschafft hat, auslebt, als Kindeswohlgefährdung ansieht, ist eine offene Frage, die in einem erheblichen Missverhältnis zu den dramatischen Folgen der Feststellung einer Kindeswohlgefährdung steht.
Was man als Kindeswohlgefährdung ansehen soll, ist vollkommen ungeklärt: Kindeswohl- und Kindeswohlgefährdung sind Begriffe, die im Bürgerlichen Gesetzbuch nicht definiert werden. Die Frage, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, ist eine Frage der Einzelfallprüfung. Und die Bestimmung von Kindeswohl erfolgt entsprechend über soziale Konventionen, darüber, was gerade als normale Erziehung und normales Aufwachsen von Kindern erachtet wird, als normale Erziehung, die das seelische, geistige und körperliche Wohl der Kinder nicht beeinträchtigt.
Es ist kaum möglich, noch mehr Vagheiten in die Bestimmung eines Rechtsbegriffs zu packen. Aber das ist gewollt, denn was würden all die Juristen machen, wenn sie sich vor Gericht nicht darüber streiten könnten, wie eine bestimmte Vagheit nun tatsächlich „vom Gesetzgeber“ gemeint sein könnte. Die Wahrscheinlichkeit, dass bereits „der Gesetzgeber“ keine Ahnung hatte, was er eigentlich mit „Kindeswohlgefährdung“ meint, ist zwar hoch, aber das ändert nichts daran, dass Richter, Anwälte, Juristen quer durch die Republik eine genaue Vorstellung dessen entwickeln, was „der Gesetzgeber“ gemeint hat.
Anders formuliert: Dem Kindeswohlgefährdungs-Missbrauch sind Tür und Tor geöffnet.
Das glauben Sie nicht? Ein Beispiel.
In Deutschland herrscht Schulpflicht. Das mussten Eltern in Bayern erfahren, die im Mai 2018 vorzeitig und unter Aussparung des ominösen und nutzlosen letzten Schultages in Urlaub fahren wollten. Schulpflicht ist Schulpflicht hieß es damals. Wenn Horden von Schülern die Schule schwänzen, um sich zu ideologischen Bütteln einer PR-Agentur zu machen und gegen den angeblich menschengemachten Klimawandel zu demonstrieren, dann wird die Durchsetzung der Schulpflicht plötzlich ausgesetzt. Nicht einmal in Bayern sammelt die Polizei die Schulschwänzer ein. Anders ist es, wenn Eltern ihre Kinder zuhause beschulen wollen. Dann greift die Schulpflicht plötzlich wieder mit der ganzen Härte des Gesetzes, dann werden Strafverfahren gegen die Eltern angestrengt und von Amts wegen Sorgerechtsverfahren nach § 1666 BGB mit dem Endziel, den Eltern ihre Kinder zu entziehen und in ein Kinderheim zu stecken, angestrengt.
Geht es um die Durchsetzung der Schulpflicht gegenüber Eltern, die die Fähigkeit staatlicher Schulen, eine adäquate Bildung für ihre Kinder bereitzustellen, in Frage stellen, dann sehen sich die mutigen Eltern einer juristischen Einheitsfront gegenüber. Denn: Nur die staatliche Schulpflicht garantiert, dass Kinder zu mündigen Bürgern heranwachsen, die genau wissen, warum Rechtsextremismus schlecht ist, was Transsexualität ist, wie die Umwelt am besten zu schützen ist, dass der Klimawandel Menschen gemacht und Donald Trump böse ist. Die staatliche Schulpflicht garantiert weniger, dass die Schüler am Ende ihrer Schulzeit mathematische Grundkenntnisse besitzen, fehlerfrei schreiben können, sich eigenständig Informationen zu einem Thema besorgen können, sich ein eigenständiges Urteil auf Grundlage unterschiedlicher Quellen bilden können oder in den rudimentären Schlusstechniken der Logik, geschweige denn dem kritischen Denken bewandert sind.
Diese herausragenden Leistungen sprechen zwar nicht für Bildung, aber nach Ansicht von Richter Malkmus vom Amtsgericht Darmstadt für den staatlichen Erziehungsauftrag und vor allem dagegen, dass Kinder per Homeschooling dem staatlichen Zugriff entzogen werden. In seinem Bemühen deutlich zu machen, dass Kinder dem Staat und nicht etwa ihren Eltern zuzurechnen sind, hat sich dieser Amtsrichter zu Sätzen verstiegen, die man sich auf der Zunge zergehen lassen muss:
„Im Hinblick auf die nunmehr vorgetragenen Auswanderungspläne der Kindeseltern ist lediglich zu ergänzen, dass die Kindeseltern zwar grundsätzlich Freizügigkeit nach Art. 11 GG genießen, diese Freizügigkeit aber im Hinblick auf das Kindeswohl immer /pflichtgebunden/ ist. Dies bedeutet konkret, dass auch bei den Auswanderungsplänen der Kindeseltern immer zu überprüfen ist, ob hierdurch das Kindeswohl gefährdet wird, was hier der Fall ist.“
Das sind Sätze, die man heute wieder in Urteile an Amtsgerichten schreiben kann, ohne von seiner Position, für die man offenkundig nicht tauglich ist, entfernt zu werden. Faktisch hat Richter Malkmus mit diesen Zeilen den Eltern, deren einziges Vergehen darin besteht, ihre Kinder selbst unterrichten zu wollen, die Freizügigkeit gestrichen und ihre Auswanderungspläne nach Frankreich durchkreuzt.
Der Ordnung halber sei darauf hingewiesen, dass diese unsäglichen Feststellungen des Darmstädter Amtsrichter Malkmus zwischenzeitlich vom OLG-Frankfurt aufgehoben wurden, denn im Gegensatz zu dem Amtsrichter konnten die dortigen Richter in Plänen, den „Wohnsitz nach Frankreich zu verlegen“, keine Kindeswohlgefährdung erkennen. Daran, dass Richter Malkmus auch Jahre nach diesem Urteil und ganz aktuell versucht, „von Amts wegen“, den genannten Eltern, die ihre Kinder zuhause unterrichten wollen, das Sorgerecht zu entziehen, hat dieses Urteil indes nichts geändert, es zeigt vielmehr, dass man seine Vendetta auch nach Aufhebung durch ein übergeordnetes Gericht unbehindert fortsetzen kann.
Dieses Beispiel macht mehrerlei deutlich:
Zum einen zeigt es, welche Möglichkeiten der unbestimmte Rechtsbegriff „Kindeswohlgefährdung“ bietet, um Eltern de facto die Freizügigkeit und das Sorgerecht zu entziehen, sie auf Linie zu zwingen oder auch nur dafür, dass sie etwas anders machen (wollen), zu bestrafen. Zum anderen zeigt der prozedurale Gang, Urteil beim Amtsgericht, Einspruch gegen das Urteil, Urteil des Oberlandesgerichts, dass es in Deutschland nur denen (noch) möglich ist, ihr Recht gegen den Staat durchzusetzen, die zum einen über genug finanzielle Ressourcen verfügen, um sich einen Anwalt leisten zu können und die Gerichtskosten zu tragen, denn das Urteil des Amtsgerichts ist auch dann vollstreckbar, wenn es angefochten wird, und die zum anderen über die Zeit und die Bildung verfügen, um sich mit dem staatlichen Gewaltapparat anzulegen.
Und nun nach diesem Beispiel die 1.000.000 Euro Frage: Was glauben Sie, wie lange es dauern wird, bis das “Kindeswohl” von Jugendämtern, Kultusministerien und anderen Institutionen instrumentalisiert wird, um gegen Eltern, die den Selbstest auf SARS-CoV-2 für ihre Kinder verweigern, der Pflicht ist, um am Unterricht teilnehmen zu können, vorzugehen, ihnen das Sorgerecht und die Kinder zu entziehen, um das Kindeswohl durchzusetzen, das darin besteht, beschult zu werden?
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Deshalb gibt es momentan z.B. in BaWü keine Präsenzpflicht. Also man kann die Schulpflicht theoretisch auch per Fernunterricht einhalten, wenn alle anderen in der Klasse sitzen. Ob das dann praktisch auch irgendwie klappt und ob man dann notenmässig abgestraft wird, ist dann das Risiko des Schülers bzw. dessen Eltern. Besonders toll in Abschlussklassen, die ja weiterhin präsent sein dürfen bzw. sollten (aber halt ohne Pflicht).
In NRW bekommen Kinder, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, keinen Fernunterricht. An dem Unterricht, der angeboten wird, hat man teilzunehmen, friß oder stirb. Aber das wechselt ja eh ständig, durch die ständigen Umstellung findet defacto kein Unterricht mehr statt, den man als solchen bezeichnen könnte.
Schule in seiner heutigen Ausprägung (und zwar auch schon vor Corona) entspricht im übrigen durchaus einer Kindeswohlgefährdung. Was man da heute lernt, ist oben im Text sehr treffend beschrieben.
Wenn ich mir die unerträgliche und unnötige Härte der gegen friedliche Demonstranten eingesetzten Polizisten anschaue, dann vermute ich, daß auch und gerade beim Thema Kindswohl mit brachialer Gewalt gegen “uneinsichtige”Eltern vorgegangen werden soll.
Wer mit dieser totalitären Logik einmal begonnen hat, der kann nicht irgendwo plötzlich im Eifer nachlassen.
So gesehen finde ich es sehr mutig von den rund 50 Schauspielern, endlich den Mund aufzumachen und die Situation im Lande als das zu benennen, was sie ist: Der Vorabend zum Totalitarismus!
Perfekte Darstellung des Sachverhalts, Herr Klein!
So wie MasedPringle sehe ich das auch. Den Widerspruch zwischen freiwilliger Einwilligung und Schulpflicht gäbe es nur, wenn kein Fernunterricht angeboten würde.
Fernunterricht ist eine nicht geringe Belastung der Eltern, je nach Alter des Kindes.
Momentan lebe ich mit meiner Familie in Frankreich und wir haben jetzt schon etliche Wochen Fernunterricht mitgemacht. Ob das ein adäquater Ersatz für Präsenzunterricht ist, wird man sicherlich in Zukuft sehen.
Ebenso kann man das gegen die Testorgien abwägen.
Nachdem ich einemal einen PCR Test gemacht habe, weiß ich, dass ich weitere Tests soweit wie irgend möglich vermeiden werde und es meinen Kindern ganz sicherlich nicht aufzwingen werde.
Schwierig wird eine Abwägung, wenn die Kinder sich so unter Druck gesetzt fühlen, dass sie den Test in Kauf nehmen wollen, um am sozialen Leben in der Schule teilnehmen zu können.
Davon ausgeschlossen zu werden, weil die Eltern sich gegen die Testorgie entscheiden, wird sicherlich auch Spuren hinterlassen.
Was man tut, es ist verkehrt.
Danke, lieber Bundestag für diese Sch****.
Schön, dass meine Kinder groß sind und diese direkte Konfrontation zwischen Verantwortungsbewusstsein einerseits und Gehorsam gegenüber der Obrigkeit andererseits nicht mehr führen muss.
Über meine Enkel entscheiden den Eltern, meine Kinder. In ihrer Haut möchte ich nicht stecken. Die Freiheits-Jahre (- ich spreche vom Westen) sind vorbei, Deutschland wird wieder dunkel.
meldet eure kinder krank, solange ihr könnt.
stellt euren kindern frei, sich am unterricht zu beteiligen, oder zu schlafen, zu spielen oder zu stören.
meldet euch selber krank, solange ihr könnt.
arbeitet so langsam ihr könnt. erzeugt ausschuss.
es ensteht vor unseren augen ein totalitäres regime, das einen dreck auf grundrechte und freiheit gibt. wer sich nicht wehrt, aktiv oder passiv, wird sich fragen müssen, warum er zugesehen hat.
es ist nicht mehr “vorabend des totalitarismus” – wir sind mitten drin.
wirkung erzielen wir nur, wenn wir gemeinsam handeln: kreist ein mob von polizisten einen friedlichen demonstranten ein, muss der mob von polizisten eingekreist werden.
polizisten, die sich an sowas beteiligen, müssen privat geächtet werden – die kognitive dissonanz zwischen vorgeblichem “staatsdienst für den bürger” und praktischem “prügeln für die merkel-tyrannei” muss diese täter direkt erreichen.
wer noch glaubt, dass wählen etwas ändern würde, dem ist nicht mehr zu helfen.
dieser apparat ist vollständig durchkorrumpiert.
Eljott, nur wie? Wenn 90% mit dem totalitären Kurs mitlaufen? Freiwillig, von Politik und “Qualitätsmedien” überzeugt? Es IST schon wieder finster in Deutschland.
Da gibt es aber keine Kitapflicht. Und nur zur Erinnerung: Eine Ganztagsbetreuung in Kita (und auch Schulen), und das bereits ab 0 Jahren, gibt es noch gar nicht so lange. Das war noch vor max. 10 Jahren reine Vormittagsbetreuung ab 3 Jahren. Wie in DDR und zuvor giert der Staat aber nach den formbaren Kindern.
Nur nicht so, wie man es gerne möchte. Man kann hier auch von gar keinem Einkommen recht gut leben. Doch mit den immer mehr Doppelverdienern will man mithalten, es wird schliesslich immer relativ gerechnet. Und natürlich ziehen die nicht nur das Niveau, sondern auch die Mieten hoch, weil sie es können, so dass je mehr Doppelverdiener es gibt, um so schlechter für die Alleinverdiener wird. Zusätzlich wird natürlich die Spreizung dadurch größer, dass jetzt nicht mehr einem Kleinverdiener ein Gutverdiener gegenüber steht, sondern gleich bis zu 2.
Dann ist ja alles gut. Ess soll Kinder geben, die gehen gern in den Kindergarten. Bin ich uebrigens auch gern in der DDR. Und I beg to differ, was die formbaren Kinder dort betrifft. Ebenfalls tue ich das, was die Doppelverdiener betrifft. Es gibt Leute, die kaemen ohne solche Einrichtungen ueberhaupt nicht um die Runden. Einfach mal ein paar Realitaeten ausserhalb der eigenen Blase wahrnehmen hilft dabei.
Es geht hier um das Problemfeld SchulPFLICHT bei Zwangstests. Dass Kinder gerne in die Kita gehen, soll es trotzdem geben, gibt es auch bei Schülern. In meiner Blase ist das Familieneinkommen unter ALG2, keine Transfers, teure Gegend, geht alles, und das schon sehr lange.
> Es geht hier um das Problemfeld SchulPFLICHT bei Zwangstests.
Fuer Sie mag das so sein, fuer andere geht es um elementare anders bestimmte Zwaenge, die nicht irgendwie niedriger angesiedelt sind als welches Gesetz auch immer.
Ich persönlich bin sowieso gegen die Testung auch der Kitakinder. Richtig spannend wird es aber erst beim Thema Impfung (siehe Masern). In den Schulen schwer
er umzusetzen, da Schulpflicht, aber über den Kitas schwebt schon das Damoklesschwert
Da sind wir uns einig, das ist auch meine groesste Befuerchtung. Und ich bin noch nicht einmal prinzipieller Impfgegner, sondern nur bei dieser Impfung. Wer sich das Thema einmal etwas gruendlicher auf Nichtlaberebene geben will (ab ca. 0:56h):
Dort wird das Prinzip der mRNA-Impfung noch einmal gescheit erklaert, auch die Frage der Toxizitaet der Nanokoerper in denen die mRNA verpackt ist (Schaedigungen bis auf DNA-Ebene, Freisetzung freier Radikale und mehr).
Die Frau ist didaktisch nicht perfekt, wer aber wirklich will erhaelt hier erstes tatsaechlich belastbares Verstaendnis.
Speziell auch der hintere Teil zu Langzeitfolgen (die m.E. noch einmal extra gezielt ausgeblendet werden – wenn diese dann irgendwann nach Jahren eintreten, gibt es kaum noch Kausalitaet nachzuweisen).
Ohne solche Einrichtungen meint: ohne das staatliche Monopol, denn von einem freien Markt der Bildung und/oder Betreuung kann hierzulande ja keine Rede sein.
Ist ungefähr so clever wie: “Ohne die staatliche Müllabfuhr käme XY nicht über die Runden”, weil diese nicht von ungefähr Monopol ist und ein Monopol genau so definiert ist.
Daran ändern auch ein paar sog. “Privatschulen” nichts – oder Versuche der Organisation / des Angebotes privater Kinderbetreuungen, die vom Staat systematisch bekämpft werden.
Interessanter Artikel. Die “furchtbaren Juristen” (zum Begriff siehe Wikipedia) gibt es also auch heute, wie ich nicht nur hier erfahre. Hätte man sich denken können. Es gibt immer und überall Juristen, die ihre Machtposition missbrauchen und sich der Obrigkeit andienen, wie immer sie auch beschaffen sein mag. Das alte Problem einer Gesellschaft: ein mieser Charakter lässt leider nicht messen.
Und was wohl wird das Familiengericht machen wenn die Eltern den Kindern die selbstredend “freiwillige” Impfung nicht angedeihen lassen wenn es erst soweit ist.
Oder auch die Eltern selbst sich nicht impfen lassen und damit ja auch die Kinder gefährden….
In den Staaten wurde wohl vor Jahren einer deutschen Familie erfolgreich politisches Asyl gewährt, die die Schulfplicht in Deutschland als Übergriffigkeit des Staates sahen und in den Staaten ihre Kinder selbst bzw unabhängig von staatlichen Erziehungsmethoden beschulen (lassen) wollten.
Ob man dort allerdings heute noch auf solche Richter trifft – womöglich Glücksache…
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In NRW bekommen Kinder, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, keinen Fernunterricht. An dem Unterricht, der angeboten wird, hat man teilzunehmen, friß oder stirb. Aber das wechselt ja eh ständig, durch die ständigen Umstellung findet defacto kein Unterricht mehr statt, den man als solchen bezeichnen könnte.
Schule in seiner heutigen Ausprägung (und zwar auch schon vor Corona) entspricht im übrigen durchaus einer Kindeswohlgefährdung. Was man da heute lernt, ist oben im Text sehr treffend beschrieben.
Wenn ich mir die unerträgliche und unnötige Härte der gegen friedliche Demonstranten eingesetzten Polizisten anschaue, dann vermute ich, daß auch und gerade beim Thema Kindswohl mit brachialer Gewalt gegen “uneinsichtige”Eltern vorgegangen werden soll.
Wer mit dieser totalitären Logik einmal begonnen hat, der kann nicht irgendwo plötzlich im Eifer nachlassen.
So gesehen finde ich es sehr mutig von den rund 50 Schauspielern, endlich den Mund aufzumachen und die Situation im Lande als das zu benennen, was sie ist: Der Vorabend zum Totalitarismus!
Perfekte Darstellung des Sachverhalts, Herr Klein!
Angesichts dieser Büttel des Obrigkeitsstaates aäre ich “ganz weich in den Knien” (Zitat Udo L. aus “Rudi Ratlos”)
So wie MasedPringle sehe ich das auch. Den Widerspruch zwischen freiwilliger Einwilligung und Schulpflicht gäbe es nur, wenn kein Fernunterricht angeboten würde.
Fernunterricht ist eine nicht geringe Belastung der Eltern, je nach Alter des Kindes.
Momentan lebe ich mit meiner Familie in Frankreich und wir haben jetzt schon etliche Wochen Fernunterricht mitgemacht. Ob das ein adäquater Ersatz für Präsenzunterricht ist, wird man sicherlich in Zukuft sehen.
Ebenso kann man das gegen die Testorgien abwägen.
Nachdem ich einemal einen PCR Test gemacht habe, weiß ich, dass ich weitere Tests soweit wie irgend möglich vermeiden werde und es meinen Kindern ganz sicherlich nicht aufzwingen werde.
Schwierig wird eine Abwägung, wenn die Kinder sich so unter Druck gesetzt fühlen, dass sie den Test in Kauf nehmen wollen, um am sozialen Leben in der Schule teilnehmen zu können.
Davon ausgeschlossen zu werden, weil die Eltern sich gegen die Testorgie entscheiden, wird sicherlich auch Spuren hinterlassen.
Was man tut, es ist verkehrt.
Danke, lieber Bundestag für diese Sch****.
Schön, dass meine Kinder groß sind und diese direkte Konfrontation zwischen Verantwortungsbewusstsein einerseits und Gehorsam gegenüber der Obrigkeit andererseits nicht mehr führen muss.
Über meine Enkel entscheiden den Eltern, meine Kinder. In ihrer Haut möchte ich nicht stecken. Die Freiheits-Jahre (- ich spreche vom Westen) sind vorbei, Deutschland wird wieder dunkel.
meldet eure kinder krank, solange ihr könnt.
stellt euren kindern frei, sich am unterricht zu beteiligen, oder zu schlafen, zu spielen oder zu stören.
meldet euch selber krank, solange ihr könnt.
arbeitet so langsam ihr könnt. erzeugt ausschuss.
es ensteht vor unseren augen ein totalitäres regime, das einen dreck auf grundrechte und freiheit gibt. wer sich nicht wehrt, aktiv oder passiv, wird sich fragen müssen, warum er zugesehen hat.
es ist nicht mehr “vorabend des totalitarismus” – wir sind mitten drin.
wirkung erzielen wir nur, wenn wir gemeinsam handeln: kreist ein mob von polizisten einen friedlichen demonstranten ein, muss der mob von polizisten eingekreist werden.
polizisten, die sich an sowas beteiligen, müssen privat geächtet werden – die kognitive dissonanz zwischen vorgeblichem “staatsdienst für den bürger” und praktischem “prügeln für die merkel-tyrannei” muss diese täter direkt erreichen.
wer noch glaubt, dass wählen etwas ändern würde, dem ist nicht mehr zu helfen.
dieser apparat ist vollständig durchkorrumpiert.
Eljott, nur wie? Wenn 90% mit dem totalitären Kurs mitlaufen? Freiwillig, von Politik und “Qualitätsmedien” überzeugt? Es IST schon wieder finster in Deutschland.
Schulen? Sie sind nicht auf dem Laufenden. Hier
https://www.lrabb.de/start/Aktuelles/nasal-tests+und+lutsch-tests+kommen+zum+einsatz.html
beginnen die Tests Montag in den Kitas. Ansonsten muss das Kind zu Hause bleiben.
Da gibt es aber keine Kitapflicht. Und nur zur Erinnerung: Eine Ganztagsbetreuung in Kita (und auch Schulen), und das bereits ab 0 Jahren, gibt es noch gar nicht so lange. Das war noch vor max. 10 Jahren reine Vormittagsbetreuung ab 3 Jahren. Wie in DDR und zuvor giert der Staat aber nach den formbaren Kindern.
Und die bekommt er auch, da viele Familien schon lange nicht mehr von einem Einkommen leben können.
Nur nicht so, wie man es gerne möchte. Man kann hier auch von gar keinem Einkommen recht gut leben. Doch mit den immer mehr Doppelverdienern will man mithalten, es wird schliesslich immer relativ gerechnet. Und natürlich ziehen die nicht nur das Niveau, sondern auch die Mieten hoch, weil sie es können, so dass je mehr Doppelverdiener es gibt, um so schlechter für die Alleinverdiener wird. Zusätzlich wird natürlich die Spreizung dadurch größer, dass jetzt nicht mehr einem Kleinverdiener ein Gutverdiener gegenüber steht, sondern gleich bis zu 2.
> Da gibt es aber keine Kitapflicht.
Dann ist ja alles gut. Ess soll Kinder geben, die gehen gern in den Kindergarten. Bin ich uebrigens auch gern in der DDR. Und I beg to differ, was die formbaren Kinder dort betrifft. Ebenfalls tue ich das, was die Doppelverdiener betrifft. Es gibt Leute, die kaemen ohne solche Einrichtungen ueberhaupt nicht um die Runden. Einfach mal ein paar Realitaeten ausserhalb der eigenen Blase wahrnehmen hilft dabei.
Es geht hier um das Problemfeld SchulPFLICHT bei Zwangstests. Dass Kinder gerne in die Kita gehen, soll es trotzdem geben, gibt es auch bei Schülern. In meiner Blase ist das Familieneinkommen unter ALG2, keine Transfers, teure Gegend, geht alles, und das schon sehr lange.
> Es geht hier um das Problemfeld SchulPFLICHT bei Zwangstests.
Fuer Sie mag das so sein, fuer andere geht es um elementare anders bestimmte Zwaenge, die nicht irgendwie niedriger angesiedelt sind als welches Gesetz auch immer.
Ich persönlich bin sowieso gegen die Testung auch der Kitakinder. Richtig spannend wird es aber erst beim Thema Impfung (siehe Masern). In den Schulen schwer
er umzusetzen, da Schulpflicht, aber über den Kitas schwebt schon das Damoklesschwert
Da sind wir uns einig, das ist auch meine groesste Befuerchtung. Und ich bin noch nicht einmal prinzipieller Impfgegner, sondern nur bei dieser Impfung. Wer sich das Thema einmal etwas gruendlicher auf Nichtlaberebene geben will (ab ca. 0:56h):
https://www.corona-aufklaerung.tv/2021/02/16/zellbiologin-dr-vanessa-schmidt-krueger-ueber-die-gefahren-der-mrna-impfung/
Dort wird das Prinzip der mRNA-Impfung noch einmal gescheit erklaert, auch die Frage der Toxizitaet der Nanokoerper in denen die mRNA verpackt ist (Schaedigungen bis auf DNA-Ebene, Freisetzung freier Radikale und mehr).
Die Frau ist didaktisch nicht perfekt, wer aber wirklich will erhaelt hier erstes tatsaechlich belastbares Verstaendnis.
Und weil gerade erschienen:
https://www.rubikon.news/artikel/der-impfrausch
Speziell auch der hintere Teil zu Langzeitfolgen (die m.E. noch einmal extra gezielt ausgeblendet werden – wenn diese dann irgendwann nach Jahren eintreten, gibt es kaum noch Kausalitaet nachzuweisen).
Ohne solche Einrichtungen meint: ohne das staatliche Monopol, denn von einem freien Markt der Bildung und/oder Betreuung kann hierzulande ja keine Rede sein.
Ist ungefähr so clever wie: “Ohne die staatliche Müllabfuhr käme XY nicht über die Runden”, weil diese nicht von ungefähr Monopol ist und ein Monopol genau so definiert ist.
Daran ändern auch ein paar sog. “Privatschulen” nichts – oder Versuche der Organisation / des Angebotes privater Kinderbetreuungen, die vom Staat systematisch bekämpft werden.
Interessanter Artikel. Die “furchtbaren Juristen” (zum Begriff siehe Wikipedia) gibt es also auch heute, wie ich nicht nur hier erfahre. Hätte man sich denken können. Es gibt immer und überall Juristen, die ihre Machtposition missbrauchen und sich der Obrigkeit andienen, wie immer sie auch beschaffen sein mag. Das alte Problem einer Gesellschaft: ein mieser Charakter lässt leider nicht messen.
Wer es immer noch nicht begriffen hat : Wir sind in einer Diktatur,und das schon ziemlich lange.
Und was wohl wird das Familiengericht machen wenn die Eltern den Kindern die selbstredend “freiwillige” Impfung nicht angedeihen lassen wenn es erst soweit ist.
Oder auch die Eltern selbst sich nicht impfen lassen und damit ja auch die Kinder gefährden….
In den Staaten wurde wohl vor Jahren einer deutschen Familie erfolgreich politisches Asyl gewährt, die die Schulfplicht in Deutschland als Übergriffigkeit des Staates sahen und in den Staaten ihre Kinder selbst bzw unabhängig von staatlichen Erziehungsmethoden beschulen (lassen) wollten.
Ob man dort allerdings heute noch auf solche Richter trifft – womöglich Glücksache…