„… eine soziale Tyrannei … , fürchterlicher als viele andere Arten politischer Bedrückung“

John Stuart Mill zur Freiheit des Einzelnen in der demokratischen Gesellschaft
von Dr. habil. Heike Diefenbach


John Stuart Mill wurde am 20. Mai 1806 – der kommende 20. Mai ist sein 215ter Geburtstag – geboren. Er war ein bemerkenswert breit und tief gebildeter englischer Philosoph und politischer Ökonom, dessen Ausbildung gänzlich ohne Beschulung auskam und allein von seinem Vater, dem englischen Historiker, Ökonomen und Philosophen James Mill, übernommen wurde.

Bereits im Alter von acht Jahren hatte der junge Mill u.a. Aesops Fabeln im altgriechischen Original gelesen. Im Alter von zwölf Jahren begann er, sich mit der scholastischen Logik auseinanderzusetzen und las den Organon von Aristoteles (d.h. seine Abhandlungen über die Logik) – ebenfalls im altgriechischen Original, wie man seinem Eintrag in der Encyclopedia Britannica entnehmen kann. Mit dreizehn las er Adam Smith und David Ricardo und erarbeitete sich damit die zeitgenössische politische Ökonomie. Mit vierzehn ging Mill für ein Jahr nach Frankreich, wo er sich vor allem der Botanik und der Chemie widmete und quasi nebenbei Französisch lernte. Nach seiner Rückkehr nach England widmete er sich der Psychologie und dem römischen Recht. Mill verkehrte in den „learned societies“ der damaligen Zeit, veröffentlichte eine Vielzahl von Schriften, darunter auch solche, in denen er sich darum bemühte, einen Standard für kausale Erklärungen in den Sozialwissenschaften zu entwickeln. Er wurde sechs Jahre vor seinem Tod im Jahr 1873 (also im Jahr 1867) zum Rektor der University of St. Andrews, der ältesten Universität Schottlands, gegründet im Jahr 1413, gewählt.

Bekannt ist John Stuart Mill vor allem für seine – auf Jeremy Benthams Utilitarismus aufbauende, aber sie in wichtigen Hinsichten verändernde – utilitaristische Philosophie (die in mancher Hinsicht nicht dem entspricht, was Viele mit „Utilitarismus“ assoziieren), und – im Zusammenhang damit – für seine Ausführungen über die Freiheit und das Verhältnis zwischen individueller Freiheit und Staat oder genauer: der Regierung. Seine diesbezüglich bekannteste Schrift dürfte diejenige mit dem Titel „On Liberty“ sein, die im Jahr 1859 veröffentlicht wurde. Sie wurde unter dem Titel „Über die Freiheit“ ins Deutsche übersetzt, zuerst im Jahr 1860 von E. Pickford, und m.W. zuletzt 2017 unter demselben Titel beim Reclam-Verlag, der die Schrift in einer neueren Übersetzung von Bruno Lemke wieder abgedruckt hat. Diese Schrift sei jedem zur eigenen Lektüre empfohlen. (Das ist aber nicht die einzige Schrift, die mit Bezug auf Mills Vorstellungen von individueller Freiheit wichtig ist, wie wir später noch sehen werden.)

Mill hat sein gesamtes Erwerbsleben in den Jahren 1822 bis 1858 als „civil servant“ im India House der East India Company verbracht, also als „Diener für die und an der Öffentlichkeit“, was man nur sehr unzureichend mit „in der öffentlichen Verwaltung Tätiger“ übersetzen kann. Dort wurde er schon nach wenigen Jahren

„… ‚chief conductor of correspondence’ with India in the important Political Department that dealt with the native states, i.e., the independent territories under the rule of native chiefs or princes but in which the British had jurisdiction in some matters. During his career of thirty-five years he drafted over 1,700 dispatches, most of which were sent. Finally, in 1856, on the eve of Parliament’s extinction of the company, he became Chief Examiner” (Harris 1964: 186).

Außerdem war Mill eine zeitlang Parlamentsabgeordneter und hatte deshalb einerseits viel Anschauungsunterricht mit Bezug auf das Funktionieren von Administration und Regierung, andererseits die Möglichkeit, auf diesbezügliche Reformen hinzuwirken – Möglichkeiten, die er nach Kräften nutzte.

Was Mill zur Freiheit und zum Verhältnis zwischen Regierung und Regierten zu sagen hatte, ist auch heute noch oder vielleicht gerade heute wieder wichtig. Insbesondere wichtig ist m.E. vor dem Hintergrund der derzeitigen gesellschaftlichen Verhältnisse in den westlichen Demokratien, die durch Kollektivismus und Inszenierung des „Sozialen“ und – ausgerechnet in Verbindung damit – durch eine „cancel culture“ charakterisiert sind, sein Hinweis darauf, dass die Einschränkung ziviler Freiheiten des Einzelnen sowohl von Seiten einer Regierung droht als auch von Seiten der Gesellschaft selbst:

„Im Laufe der Zeit breitete sich eine demokratische Republik über einen großen Teil der Erdoberfläche aus und machte sich als eines der mächtigsten Mitglieder der Gemeinschaft der Nationen bemerkbar. Wählbare und verantwortliche Regierungen wurden der Beobachtung und der Kritik unterzogen, die sich mit jeder bedeutenden Institution befasst. Dabei wurde bemerkt, dass solche Ausdrücke wie »Selbstregierung« und »die Macht des Volkes über sich selbst« nicht der wahren Lage der Dinge entsprechen. Das Volk, welches die Macht ausübt, ist nicht immer dasselbe Volk wie das, über welches sie ausgeübt wird, und die »Selbstregierung«, von der geredet wird, ist nicht die Regierung jedes Einzelnen über sich selbst, sondern jedes Einzelnen durch alle Übrigen. Überdies bedeutet der Wille des Volkes praktisch den Willen des zahlreichsten oder des aktivsten seiner Teile, nämlich der Mehrheit oder derjenigen, denen es gelingt, sich als die Mehrheit anerkennen zu lassen. Das Volk kann infolgedessen beabsichtigen, einen Teil der Gesamtheit zu bedrücken, und Vorsichtsmaßregeln dagegen sind ebenso geboten wie gegen jeden anderen Missbrauch der Gewalt“ (Mill 2017: 10-11).

Es wirkt erschreckend aktuell, wenn Mill weiter schreibt:

„Die Gesellschaft kann ihre eigenen Erlasse ausführen und tut es auch; und wenn sie unvernünftige Befehle statt richtiger erlässt oder sich überhaupt in Dinge mischt, die sie nichts angehen, dann übt sie eine soziale Tyrannei aus, fürchterlicher als viele andere Arten politischer Bedrückung. Denn obwohl sie gewöhnlich durch so strenge Strafen nicht aufrechterhalten wird, lässt sie doch weniger Möglichkeiten zu entwischen, da sie viel tiefer in das private Leben eindringt und die Seele selbst versklavt. Schutz gegen die Tyrannei der Behörde ist daher nicht genug, es braucht auch Schutz gegen die Tyrannei des vorherrschenden Meinens und Empfindens, gegen die Tendenz der Gesellschaft, durch andere Mittel als zivile Strafen ihre eigenen Ideen und Praktiken als Lebensregeln denen aufzuerlegen, die eine abweichende Meinung haben, die Entwicklung in Fesseln zu schlagen, wenn möglich die Bildung jeder Individualität, die nicht mit ihrem eigenen Kurs harmoniert, zu verhindern und alle Charaktere zu zwingen, sich nach ihrem eigenen Modell zu formen. Es gibt eine Grenze für die rechtmäßige Einmischung öffentlicher Meinung in die persönliche Unabhängigkeit, und diese Grenze zu finden und gegen Übergriffe zu schützen, ist für eine gute Verfassung der menschlichen Angelegenheiten ebenso unerlässlich wie Schutz gegen politische Willkür“ (Mill 2017: 12; Hervorhebung d.d.A.).

Wie im obigen Zitat bereits angedeutet, basiert nach Mill die soziale Tyrannei einer Gesellschaft in ihrer Irrationalität:

„Die Leute sind gewöhnt zu glauben und sind in diesem Glauben durch diejenigen, die nach dem Namen eines Philosophen streben, dazu ermutigt worden, dass ihre Gefühle über Gegenstände dieser Art besser als Gründe sind und Gründe überflüssig machen. Der praktische Grundsatz, der sie in ihren Ansichten über die Regeln des menschlichen Betragens leitet, ist das jedem innewohnende Gefühl, dass jeder so handeln sollte, wie er selbst und die, mit denen er übereinstimmt, ihn gern handeln sehen möchten. In Wirklichkeit gesteht sich niemand ein, dass der Maßstab seines Urteils von seinen eigenen Wünschen abhängt; eine Meinung über eine solche Handlungsweise, die nicht durch Gründe gestützt ist, kann aber nur als die Vorliebe eines Einzelnen gelten, und wenn die angegebenen Gründe einen bloßen Appell an eine ähnliche Vorliebe anderer Leute enthalten, dann setzen sie nur die Vorliebe vieler statt eines“ (Mill 2017: 13-14; Hervorhebung d.d. A.).

Mill bemerkt auch, dass die Wünsche mit Bezug auf die Art und Weise, wie andere sich verhalten sollen, tatsächlich „antisozial…“ (Mill 2017: 14) motiviert sein können,

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„… nämlich [durch] …Neid, … Eifersucht, … Anmaßung oder … Unverschämtheit, in den meisten Fällen aber … Hoffnungen oder ihre Ängste – berechtigte oder unberechtigte Selbstsucht. [Und] [w]o immer eine überlegene Klasse vorhanden ist, rührt ein großer Teil der Moral des Landes von ihren Sonderinteressen her und von den Gefühlen der Klassenüberlegenheit“ (Mill 2017: 14).

„Die Neigungen und Abneigungen der Gesellschaft oder eines machthabenden Teiles derselben [und nicht Vernunftgründe] sind also der Hauptgrund, der die Regeln, deren allgemeine Beachtung unter Androhung von Strafe durch das Gesetz oder die öffentliche Meinung gefordert wird, bestimmt hat“ (Mill 2017: 15).

Insofern ist das, was Mill soziale Tyrannei nennt, nicht nur ein Konflikt zwischen den Vorlieben der Mehrheit und denjenigen einer Minderheit, sondern immer auch ein Konflikt zwischen sozialen Klassen bzw. Schichten, also eine Art Klassenkampf.

Baum (2001) hat zurecht darauf hingewiesen, dass dieser Aspekt von Mills Überlegungen zur Freiheit häufig übersehen wird – vielleicht, weil Mill diesen Aspekt nicht hauptsächlich in seiner bekanntesten Schrift, „On Liberty“ bzw. „Über die Freiheit“, entwickelt hat, sondern in anderen Schriften, besonders in derjenigen mit dem Titel „Considerations on Representative Government“ aus dem Jahr 1861–, obwohl er ein integraler Bestandteil der Überlegungen von Mill zur Freiheit ist, denn

„… freedom of discussion and political will formation are mediated in the public sphere by the distribution of social power in society. He [Mill] shows that how public opinion is formed is linked to who has social power” (Baum 2001: 502).

Und weil das so ist, ist es möglich, dass das, was wie eine Tyrannei der Mehrheit aussieht, wie sie anscheinend z.B. in der Presse erkennbar wird, tatsächlich eine Tyrannei einer Minderheit ist:

„Not only is a greater number often kept down by a less, but the greater number may have a preponderance in property, and individually in intelligence, and may yet be held in subjection, forcibly or otherwise, by a minority in both respects inferior to it. To make these various elements of power [Eigentum, Intelligenz u.a.] politically influential, they must be organized; and the advantage in organization is necessarily with those who are in possession of the government. A much weaker party in all other elements of power, may greatly preponderate when the powers of government are thrown into the scale; and may long retain its predominance through this alone, though, no doubt, a government so situated is in the condition called in mechanics unstable equilibrium, like a thing balanced on its smaller end, which, if once disturbed, tends more and more to depart from, instead of reverting to, its previous state” (Mill 1861: 13).

In diesem Szenario hat die Mehrheit, deren Angehörige in vieler Hinsicht über größere soziale Macht verfügen als die Minderheit in der Regierung Letzterer gegenüber einen Organisationsnachteil. (Obwohl Mill hierauf nicht weiter eingeht, wird vor diesem Hintergrund klar, warum es Minderheiten in Regierungen wichtig ist, die interne Organisation der Mehrheit möglichst zu behindern, z.B. durch Nicht-Genehmigung von ihr initiierter Demonstrationen).

Für all diejenigen, die angesichts dieses Umstands zur Resignation neigen, hat Mill dies zu sagen:

„To think that, because those who wield the power in society wield in the end that of government, therefore it is of no use to attempt to influence the constitution of the government by acting on opinion, is to forget that opinion is itself one of the greatest active social forces. One person with a belief, is a social power equal to ninety-nine who have only interests. They who can succeed in creating a general persuasion that a certain form of government, or social fact of any kind, deserves to be preferred, have made nearly the most important step which can possibly be taken towards ranging the powers of society on its side” (Mill 1861: 14), denn:

“It is what men think, that determines how they act; …” (Mill 1861:15), auch dann, wenn der Ausdruck dessen, was jemand denkt, sozial sanktioniert oder gar gesetzlich verfolgt wird.

Idealerweise kommt es aber nicht soweit, und damit es soweit nicht kommt, ist für Mill nichts wichtiger als die vollumfängliche Meinungs- und Handlungsfreiheit des einzelnen Menschen in der Gesellschaft bzw. die Bewahrung derselben, z.B. durch Abweisung von Ansprüchen Anderer, das eigene Wohlbefinden oder die eigene soziale Situation verbessern zu wollen und zu können, wenn man sie nur als „Anwalt“ der eigenen Sache akzeptieren wolle. Diesbezüglich formuliert Mill einen „… sehr einfachen Grundsatz …“,

„… welcher den Anspruch erhebt, das Verhältnis der Gesellschaft zum Individuum in Bezug auf Zwang oder Bevormundung zu regeln, gleichgültig, ob die dabei gebrauchten Mittel physische Gewalt in der Form von gerichtlichen Strafen oder moralischer Zwang durch öffentliche Meinung sind. Dies Prinzip lautet: dass der einzige Grund, aus dem die Menschheit, einzeln oder vereint, sich in die Handlungsfreiheit eines ihrer Mitglieder einzumengen befugt ist, der ist: sich selbst zu schützen. Dass der einzige Zweck, um dessentwillen man Zwang gegen den Willen eines Mitglieds einer zivilisierten Gemeinschaft rechtmäßig ausüben darf, der ist: die Schädigung anderer zu verhüten. Das eigene Wohl, sei es das physische oder das moralische, ist keine genügende Rechtfertigung. Man kann einen Menschen nicht rechtmäßig zwingen, etwas zu tun oder zu lassen, weil dies besser für ihn wäre, weil es ihn glücklicher machen, weil er nach Meinung anderer klug oder sogar richtig handeln würde. Dies sind wohl gute Gründe, ihm Vorhaltungen zu machen, mit ihm zu rechten, ihn zu überreden oder mit ihm zu unterhandeln, aber keinesfalls um ihn zu zwingen oder ihn mit Unannehmlichkeiten zu bedrohen, wenn er anders handelt (Mill 2017: 19).

Was bedeutet das in der Praxis? Bedienen wir uns zur Annäherung an diese Frage eines aktuellen Beispiels: Es wäre auf der Grundlage dieser Überlegungen inakzeptabel, dass jemand dazu gezwungen wird, sich gegen Covid-19 impfen zu lassen, damit er vor einer Infektion geschützt ist. Ebenso inakzeptabel wäre es, ihn (angeblich oder tatsächlich) zu seinem eigenen Schutz „mit Unannehmlichkeiten zu bedrohen“ wie z.B. mit Reisebeschränkungen.

Aber wie wäre es in dem Fall, in dem jemand für Zwangsimpfungen – oder Quasi-Zwangsimpfungen, dadurch, dass ihm bei Nicht-Impfung die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben verwehrt wird – plädiert, damit keine Übertragung des Virus vom Geimpften auf andere Menschen erfolgt (wobei hier einmal angenommen werden soll, die Übertragung des Virus sei Geimpften tatsächlich nicht möglich)? Liest man weiter bei Mill, so scheint hier zunächst ein Dilemma zu bestehen:

„Nur insoweit sein Verhalten andere in Mitleidenschaft zieht, ist jemand der Gesellschaft verantwortlich. Soweit er dagegen selbst betroffen ist, bleibt seine Unabhängigkeit von Rechts wegen unbeschränkt. Über sich selbst, über seinen eigenen Körper und Geist ist der Einzelne souveräner Herrscher“ (Mill 2017: 19).

Bezogen auf das Impf-Beispiel könnte man – Mill folgend – einerseits darauf bestehen, dass jemand, der sich nicht impfen lassen will, nicht geimpft werden darf, weil er „souveräner Herrscher“ über seinen Körper und Geist ist; andererseits könnte man – ebenfalls Mill folgend – argumentieren, dass sein Verhalten, sein Sicht-Nicht-Impfen-Lassen andere Menschen betrifft und ihnen ggf. Schaden zufügt.

Wir können nicht wissen, was Mill hierzu gesagt hätte, aber wir können aus guten Gründen vermuten, dass Mill dem Prinzip des Einzelnen als Souverän über seinen Geist und seinen Körper Vorzug gegeben hätte, denn Mill hält fest:

„Dies also ist das eigentliche Gebiet der menschlichen Freiheit. Es umfasst als Erstes das innere Feld des Bewusstseins und fordert hier Gewissensfreiheit im weitesten Sinne, ferner Freiheit des Denkens und Fühlens, unbedingte Unabhängigkeit der Meinung und der Gesinnung bei allen Fragen, seien sie praktischer oder philosophischer, wissenschaftlicher [!], moralischer oder theologischer Natur“ (Mill 2017: 22; Hervorhebung d.d.A.).

Und:

„. Die einzige Unabhängigkeit, die diesen Namen verdient, ist die Möglichkeit, unser eigenes Wohl auf unsere eigene Weise zu erreichen, solange wir nicht versuchen, andere ihres Gutes zu berauben oder dessen Erwerb zu vereiteln. Jeder schützt seine eigene Gesundheit, sei sie körperlicher[!], geistiger oder seelischer Art, am besten selbst. Die Menschen gewinnen mehr dadurch, dass sie einander gestatten, so zu leben, wie es ihnen richtig scheint, als wenn sie jeden zwingen, nach dem Belieben der Übrigen zu leben (Mill 2017: 23; Hervorhebung d.d.A.).

In diesem Zitat stellt Mill klar, dass die Einschränkung von Freiheitsrechten zur Verhütung der Schädigung anderer Menschen nur dann gerechtfertigt ist, wenn die Schädigung einen bewussten Versuch involviert, andere Menschen „ihres Gutes zu berauben oder dessen Erwerb zu vereiteln“. Von anderen unterstellte oder vermutete negative Folgen irgendeines Handelns einer Person A für eine andere Person B (oder die Unterstellung einer entsprechenden Motivation zur Schädigung Anderer) sind dagegen kein akzeptabler Grund für eine Einschränkung der Freiheitsrechte von Person A. Wer also der Meinung ist, dass seine eigene Impfung andere Menschen nicht oder in keinem nennenswerten Ausmaß davor schützt, sich (durch Übertragung durch ihn oder auf andere Weise) mit dem SarsCov-2-Virus zu infizieren und insofern mit der eigenen Impfung keine Schutz anderer Menschen verbindet und dementsprechend durch die eigene Nicht-Impfung keine Schädigung Anderer beabsichtigt oder durch das eigene Verhalten in Kauf nimmt, ist frei, die eigene Impfung abzulehnen.

Darüber hinaus bemerkt Mill, dass der Schutz auch der körperlichen Gesundheit einer Person, sagen wir: A, am besten durch sie selbst erfolgen kann und nicht durch andere, die vielleicht versuchen, einer Person B durch den Entzug ihrer Freiheiten zu verunmöglichen, durch ihr Verhalten in irgendeiner Weise auf die Gesundheit von Person A negativ wirken zu können. Eine Person, die – begründete oder unbegründete – Angst davor hat, sich mit dem SarsCov-2-Virus zu infizieren, hat die größtmögliche Chancen sich vor einer Infektion zu schützen, wenn sie sich selbst entsprechend verhält: sie kann eine Maske tragen, sich von Anderen fernhalten, freiwillig darauf verzichten, das Haus unnötigerweise zu verlassen, sich impfen lassen; sie weiß, was sie tut, um sich vor Infektion zu schützen. Sie weiß jedoch nicht sicher, ob jemand, dem sie begegnet, wenn sie das Haus verlässt, tatsächlich geimpft ist, ob er ein- oder zweimal geimpft ist, ob er trotz Impfung das Virus auf sie übertragen kann. Selbst dann, wenn eine Regierung Impfpflicht durchsetzen wollte, könnte sie die eigene Sicherheit nicht zuverlässig aus der Impfung Anderer ableiten, denn sie kann nicht wissen, ob die Person tatsächlich geimpft wurde oder sie sich dem Impfzwang irgendwie entzogen hat, ob die Person mit einem Impfstoff geimpft wurde, der sachkundig gekühlt aufbewahrt werden muss, dies aber in diesem Fall nicht wurde, etc.

Und schließlich verweist er auf das insgesamt größere Wohlergehen aller Menschen, das sich daraus ergibt, dass sie sich gegenseitig möglichst große Freiheit zugestehen, und dadurch minimiert wird, dass sie Andere dazu zwingen wollen, nach ihren Vorstellungen zu handeln bzw. zu leben. Warum sollte das so sein? Die ethische, sozialtheoretische und die praktisch-empirische Begründung hierfür könnte leicht ein ganzes Buch füllen. Es muss hier genügen, darauf hinzuweisen, dass allein die Möglichkeit, die Freiheit einer Person mit Verweis auf das Wohlergehen eines Anderen zu beschränken, über Kurz oder Lang dazu führen wird, dass die Freiheit jedermanns zugunsten irgendeines Anderen, der nicht einmal existieren muss, sondern bloß konstruiert sein kann, beschränkt wird.

Diese Tendenz ist in bestimmten Gesellschaften größer als in anderen. Wie Mill bemerkt, besteht eine bestimmte Verteilung zweier Grundmotive der Menschen, dem des Ausübens von Kontrolle über Andere und dem des Sich-Freihaltens-Von-Kontrolle-Durch-Andere:

„… one is, the desire to exercise power over others; the other is disinclination to have power exercised over themselves. The difference between different portions of mankind in the relative strength of these two dispositions, is one of the most important elements in their history. There are nations in whom the passion for governing others is so much stronger than the desire of personal independence, that for the mere shadow of the one they are found ready to sacrifice the whole of the other. Each one of their number is willing, like the private soldier in an army, to abdicate his personal freedom of action into the hands of his general, provided the army is triumphant and victorious, and he is able to flatter himself that he is one of a conquering host, though the notion that he has himself any share in the domination exercised over the conquered is an illusion. A government strictly limited in its powers and attributions, required to hold its hands form overmeddling, and to let most things go on without its assuming the part of guardian or director, is not to the taste of such a people; … An average individual among them prefers the chance, however distant and improbable, of wielding some share of power over his fellow-citizens, above the certainty, to himself and others, of having no unnecessary power exercised over them. These are the elements of a people of place-hunters; in whom the course of politics is mainly determined by place-hunting; where equality alone is cared for, but not liberty; where the contests of political parties are but struggles to decide whether the power of meddling in everything shall belong to one class or another, perhaps merely to one knot of public men [wie z.B. sogenannten Sachverständigen?!] or another; where the idea entertained of democracy is merely that of opening offices to the competition of all instead of a few; where, the more popular the institutions, the more innumerable are the places created, and the more monstrous the over-government exercised by all over each, and by the executive over all” (Mill 1861: 82-83).

In Gesellschaften, in denen die Illusion der Kontrolle über Andere den Wunsch nach eigener Freiheit überwiegt, und die ich selbst – in etwas unheimlich wirkender Verwandtschaft zu Mills Ausdruck „place hunters“ – als „Positionsgesellschaften“ zu bezeichnen pflege (und dies getan habe, bevor ich den Ausdruck von Mill kannte), herrscht eine bestimmte Form von sozialer Tyrannei: der Staat wird zur Beute, wie Hans Herbert von Arnim (1993) es formuliert hat, und es besteht ständig zunehmender Druck auf weitere Kontrolle weiterer Menschen durch bestehende und weitere Institutionen, die weitere Menschen mit Positionen versorgen, von denen aus sie weitere Mitmenschen kontrollieren können.

Welche Beschreibung der gesellschaftlichen Verhältnisse würde besser als die oben zitierte von Mills auf das aktuelle Deutschland passen?

Gerade deshalb ist es wichtig, dass diejenigen, denen die eigene Freiheit (und die der Anderen) wichtiger ist als die Möglichkeit, Kontrolle über Andere auszuüben, für diese Freiheit einzustehen und für die Bewahrung (oder Wiederherstellung) ihrer Freiheitsrechte einzutreten, statt zu resignieren. Wie hat Mills noch geschrieben?!:

“One person with a belief, is a social power equal to ninety-nine who have only interests”, oder im Deutschen:

“Eine Person mit einer Überzeugung ist eine soziale Macht, die derjenigen von neunundneunzig [Personen] gleicht, die nur Interessen haben.“


Literatur:

Arnim, Hans Herbert von, 1993: Der Staat als Beute: Wie Politiker in eigener Sache Gesetze machen. München: Knaur.

Baum, Bruce, 2001: Freedom, Power and Public Opinion: J. S. Mill on the Public Sphere. History of Political Thought 22(3): 501-524.

Harris, Abram L., 1964: John Stuart Mill: Servant of the East India Company. The Canadian Journal of Economics and Political Science 30(2): 185-202.

Mill, John Stuart, 2017: Über die Freiheit. (Übersetzt von Bruno Lemke.) Stuttgart: Reclam.

Mill, John Stuart, 1861: Considerations on Representative Government. London: Parker, Son, and Bourn.



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