Verbot der AfD: Opposition ist im totalitären System nicht vorgesehen – Eine Junk-Analyse geht durch die Systemmedien

Sie haben es sicher in einem der Systemmedien in dieser oder einer anderen Art gesehen:

Angesichts der Umfragewerte der AfD, die die 20% demnächst wohl überschreiten werden, wird wieder einmal versucht, Bürger durch in Medien vorweggenommene Schauprozesse von der Unterstützung einer “bösen” Partei abzuschrecken. Das zu Grunde liegende Werk, das dazu dienen soll, stammt aus dem Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR), eine von steuerzahlern finanzierte Organisation, die im Meinungskampf “Unabhängigkeit” gaukeln soll, die sie nicht hat. Verantwortlich ist ein einsamer Kreuzritter, der schon seit Jahren in seiner ganz eigenen Art der Don Qichotterie versucht, die AfD zur Strecke zu bringen, ein einsamer Kampf, bei dem ihm nicht einmal ein Sancho Pansa zur Seite steht.

Wir haben uns das Pamphlet aus dem Haus DIMR angesehen und sind zu dem Schluss gekommen, dass ein normaler Verfassungsrichter, der mit diesem Krempel belästigt wird, eigentlich in lautes Lachen ausbrechen müsste, indes, was ist heute schon noch normal, in einer Zeit der politischen Korruption, in der versucht wird, mit allen Mitteln, Bürger zu manipulieren, zu belügen und zu Handlungen zu veranlassen, die ihnen schaden.

Damit sind wir beim Deutschen Institut für Menschenrechte:

Seiner Selbstbeschreibung nach, ist das Institut UNABHÄNGIG.

“Das Deutsche Institut für Menschenrechte wurde im Jahr 2001 aufgrund eines einstimmigen Beschlusses des Deutschen Bundestags als Verein gegründet. Seit 2015 regelt das „Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte“ (DIMRG) die Rechtsstellung, die Aufgaben und die Finanzierung des Instituts. Es ist als gemeinnütziger Verein organisiert, politisch unabhängig und handelt aus eigener Initiative (siehe die Satzung des Vereins). Es wird vom Deutschen Bundestag sowie – für einzelne Projekte – aus Drittmitteln finanziert.”

Aber wie unabhängig kann man sein, wenn man aus den Mitteln des Deutschen Bundestags fast vollständig finanziert wird?

Wie unabhängig kann man sein, wenn man 35 hungrige Mäuler zu stopfen hat, die allesamt auf dem ersten Arbeitsmarkt nur mit Mühe, wenn überhaupt, vermittelbar sind?

Wie unabhängig kann man sein, wenn die Finanzierung ausschließlich über öffentliche Quellen von Bund und Ländern erfolgt?

Das ist die Jahresrechnung für 2020. Das DIMR hat, obschon es 35 Mitarbeiter beschäftigt, es bis heute nicht geschafft, eine Jahresrechnung für 2021 oder 2022 vorzulegen. Transparenz kommt nicht vor. Vermischte Einnahmen enthalten übrigens Verwaltungsausgaben, die im Zusammenhang mit “Einnahmen aus Drittmitteln des Bundes und der Länder” anfallen. Also wieder keine “unabhängige Finanzierung”. Die 6,5 Millionen Euro wurden 2020 übrigens bis auf den letzten Cent ausgegeben.

Wie unabhängig kann man sein, wenn unter den Mitgliedern fast alle politischen Vereine der im Bundestag vertretenen Parteien und einschlägige Organisationen zu finden sind, die allesamt durch eine Ausrichtung, die ideologisch links der Mitte zu finden ist, auffallen? Derzeit hat der Verein “Deutsches Institut für Menschenrechte” 86 Mitglieder, darunter:

  • Aktion Courage e. V.
  • Amadeu-Antonio-Stiftung
  • Volker Beck, Bündnis 90/Die Grünen, ehem. Mitglied des Deutschen Bundestags
  • Rudolf Bindig, Gründungsmitglied, ehemaliger Sprecher für Menschenrechte und humanitäre Hilfe der SPD-Bundestagsfraktion
  • Brot für die Welt Evangelischer Entwicklungsdienst
  • Deutscher Frauenrat e. V.
  • Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Dreilinden gGmbH
  • Friedrich-Ebert-Stiftung
  • Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit
  • Heinrich-Böll-Stiftung e. V.
  • Human Rights Watch, Deutschland-Büro
  • Initiative Schwarze Menschen in Deutschland Bund e. V.
  • Konrad-Adenauer-Stiftung e. V.
  • LSVD, Lesben- und Schwulenverband
  • UN Women Deutschland e.V.
  • Zentralrat Deutscher Sinti & Roma

Um nur einige zu nennen.
Wie unabhängig kann man sein, mit ausgerechnet dem ehemaligen Stasi-Spitzel Anetta Kahane als stimmberechtigtem Mitglied im Kuratorium?

Das ganze Deutsche Institut für Menschenrechte stinkt nach einen Betrieb, der von ideologisch interessierter Seite eingerichtet wurde, um Bürgern die eigene Ideologie in anderer Verpackung und mit dem Siegel der “Menschenrechte” zu verkaufen, eine Art Endlagerstätte für wissenschaftlich gestrandete Existenzen, die es zu keinem Zeitpunkt geschafft haben, einen Fuss auf den ersten Arbeitsmarkt zu bekommen, entsprechend abhängig sind vom Deutschen Institut für Menschenrechte, sich entsprechend als besonders eifrige Arbeiter im Dienste der Menschenrechte vor den stimmberechtigten Mitgliedern des Kuratoriums profilieren müssen. Wobei es natürlich nur ein weiterer Zufall ist, dass mit der Amadeu-Antonio-Stiftung und Kahane zwei weitere Veteranen des Kampfes gegen die AfD mit von der Partie sind. Das Institut ist neutral und nicht nur für gestrandete Wissenschaftler eine Endlagerstätte…

Kommen wir zu Hendrik Cremer, auf den das, was im Institut für Menschenrechte als “Analyse” bezeichnet wird, zurückgeht. Die “Analyse” ist unter dem Titel “Warum die AfD verboten werden könnte . Empfehlungen an Staat und Politik”  mit dem expliziten Zusatz, dass “Die vorliegende Analyse … die Auffassung des Deutschen Instituts für Menschenrechte wieder[gibt]” von eben diesem Institut herausgegeben worden, wie so ziemlich alle anderen Arbeiten von Cremer, die man findet, wenn man nach ihm als Autoren sucht, denn außerhalb der Kunstwelt ideologischer Institute kommt Cremer nicht vor. Es finden sich nicht einmal im Karlsruher Verbundkatalog Einträge, die eine Existenz Cremers außerhalb der ideologischen Blase institutionell finanzierter Auftragsarbeiten zu den link[sextrem]en Modethemen Rassismus und Rechtsextremismus nahelegen.

Das erste Lebenszeichen von Cremer in Form eines publizierten Textes finden wir bei JSTOR. Es stammt aus dem Jahre 2004 (links) und bereits zu diesem Zeitpunkt ist Cremer “wissenschaftlicher Mitarbeiter am Deutschen Institut für Menschenrechte. Offenkundig ist er nie über diese Position hinausgelangt. Er ist eben gestrandet, in Abhängigkeit gestrandet.

Im Jahr 2006 folgt ein letztes Aufbäumen Cremers, mit der Veröffentlichung seiner Dissertation, anschließend versumpft er im Deutschen Institut für Menschenrechte, versumpft in Rassismus und Rechtsextremisms.

Wie so viele, so ist auch Cremer eine artifizielle pseudo-wissenschaftliche Existenz, die sich in Texten zu Rassismus und Rechtsextremismus, die keinerlei wissenschaftlichem Anspruch genügen, aber dennoch als wissenschaftlich verkauft werden, niederschlägt.

Dass die Analyse “Warum die AfD verboten werden könnte”, keinerlei wissenschaftlichen Ansprüchen genügt, das kann man in aller Kürze zusammenfassen: Cremer versucht in seinem Text ausgehend von rechtlichen Anforderungen an die Vereinbarkeit einer Partei mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, die sich seltsamerweise bei Cremer nur in zwei Artikeln des Grundgesetzes, nämlich 1 und ergänzend 3 findet, und seiner höchsteigenen Vorstellung darüber, was Rassismus und Rechtsextremismus sind, aufzuzeigen, dass die AfD nicht auf dem Boden, dem sehr engen zwei Artikel-Boden des Grundgesetzes, den Cremer kennt, steht. Er versucht dies, indem er Wahlprogramme der AfD und Aussagen von AfD-Politikern zusammenträgt.

Und hier ist der Rubikon.

Ein Wissenschaftler verwendet viel Zeit darauf, seinen Lesern zu erklären, wie er vorgegangen ist, um Aussagen von AfD-Politikern, die er in seiner Arbeit als repräsentativ für das verkaufen will, was in der AfD vorgeht, aufzufinden. Welche Methode hat er genutzt, um aus den Legionen von Aussagen, die AfD-Politiker treffen, Aussagen herauszufiltern, die quasi den Nukleus, den durch alle Mitglieder und Funktionsträger geteilten Kern der Marke “AfD” umfassen, die herauszufiltern, die er nutzt? Ein sehr komplexes Unterfangen, wenn man es sich überlegt. Ein komplexes Unterfangen, das auch nicht dadurch einfacher wird, dass Partei- und Wahlprogramme in der Regel mehrere 100 Seiten umfassen, so dass die Auswahl weniger Passagen, wie sie Cremer vornimmt, einer guten Begründung bedarf, einer Begründung, die im Einklang mit der gewählten Methode steht, der Methode, die wiederum unabdingbar ist, wenn man am Ende mit einer Analyse aufwarten will, die mehr als Wortrauschen, mehr als Onanie eines Schreiber ist, der sich seine/n Ärger/Hass/Wut/Missgunst über die AfD vom Leibe schreiben wollte. Man könnte gar auf die Idee kommen, Wahlprogramme und Aussagen von Polit-Darstellern unterschiedlicher Parteien zu berücksichtigen. Aber das stellt natürlich die ideologische Aussage, die am Ende stehen soll, in Frage.

Cremer hat KEINERLEI Methode.
Er schreibt nicht einen Satz zu seinem Vorgehen.
Er beschreibt nicht, wie er aus den Aussagen von AfD-Leuten die Aussagen ausgesucht hat, die er bespricht.
Er sagt nicht, warum er die AfD, deren Wahlprogramme recht umfangreich sind, auf zwei Begriffe “Rassismus und Rechtsextremismus” zu reduzieren können glaubt.
Es sagt nicht, warum er DIE AfD als homogene Masse von gesichtslosen Mitgliedern behandelt, obschon er zu Beginn seines Textes genau dieses Vorgehen, die Homogenisierung einer diversen Anzahl von Menschen als Rassismus beschreibt. Das kommt schon einmal vor, wenn man sich in Rage schreibt, und Cremer schreibt sich in Rage und produzieert damit einen Text ohne Wert, der lediglich die ideologische Meinung eines Beschäftigten bei einem von Steuerzahlern lebenden Institut wiedergibt, das offenkundig davon lebt, politischen Herren zu Willen zu sein.

Nun sollte man denken, ein “wissenschaftlicher Mitarbeiter”, der seit Jahrzehnten nicht viel mehr zu tun hat, als sich über Rassismus und Rechtsextremismus kundig zu machen, wäre mittlerweile ein Lexikon für beides, ein umfassend gebildeter Mitarbeiter, der auf Anfrage beide Konzepte in ihrem Gegenstand und ihrer Entwicklung beschreiben könnte.

Weit gefehlt.
Aber natürlich ist es unfair von uns, wissenschaftliche Ansprüche an einen offenkundig zum ideologischen Kader Ausgebildeten heranzutragen. Und damit sind wir bei dem Machwerk, das von Systemmedien vertrieben wird, weil es gerade so hervorragend in die ideologische Notlage passt, die eine in Umfragen steigende AfD geschaffen hat. Die Kampagne “Abschreckung” ist angelaufen: Fürchtet Euch vor der AfD, die AfD ist nicht verfassungskonform, alles Nazis, vor allem Björn Höcke, Hendrik Cremer hat es gesagt.

Tatsächlich stellt Cremer in seinem Pamphlet drei Behauptungen auf:

Behauptung 1:

“Die AfD hat in ihrer Programmatik als Gesamtpartei eine rassistische national-völkische Ausrichtung fest verankert … Der Programmatik liegt ein nationalvölkisch verstandener Volksbegriff zugrunde, der Menschen nach rassistischen Kategorien in ihrer Wertigkeit unterscheidet und damit vom Volksbegriff des Grundgesetzes abweicht und mit Artikel 1 Absatz 1 GG nicht zu vereinbaren ist.”

Behauptung 2:

“Die AfD erkennt demzufolge nicht alle Deutschen als solche an. Menschen, die trotz deutscher Staatsangehörigkeit aus Sicht der AfD nicht als Deutsche gelten, verfügen nach Ansicht der Partei auch über keine Grund- und Menschenrechte.”

Behauptung 3:

“Die AfD geht nicht nur planvoll vor, um ihr Ziel der Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu erreichen. Es bestehen vielmehr auch konkrete Anhaltspunkte von Gewicht, die es möglich erscheinen lassen, dass die AfD mit der Verbreitung ihres verfassungswidrigen Gedankenguts und den damit verbundenen Zielen Erfolg haben könnte.” Zu Deutsch: Die AfD wird gewählt!

Spätestens bei Behauptung 2 lag uns ein Zitat aus “Pusher, x-Files” auf der Zunge: “Now we know, we are dealing with a madman…” – aber derartige Reminiszenzen gehören nicht hier her.

Wir haben schon einmal über Hendrik Cremers Versuche, die AfD aus der politischen Arena zu schreiben, berichtet. Schon damals hat er eine nicht nachvollziehbare Beziehung zum Begriff “völkisch-national” oder “national-völkisch” hergestellt. Eine eher seltsame Wahl von Begriff, die einer historischen Sonderlichkeit deutscher Politik geschuldet ist, die man nicht wirklich auf die Jetztzeit übertragen kann, wie Cremer wüsste, wenn er wissenschaftlich gebildet wäre. Wen der historische Kontext interessiert, der muss den folgenden Kasten lesen, wen es nicht interessiert, der kann uns gleich zu den zentralen Konzepten Cremers, dem, womit er seit Jahrzehnten sein Dasein fristet, zu Rassismus und Rechtsextremismus folgen.

Völkischer Nationalismus ist ein Konzept, das im Zusammenhang mit der Erforschung der Weimarer Republik aufgekommen ist, einfach deshalb, weil es völkisch-nationale Parteien wie die Deutsch-Nationale Volkspartei gegeben hat, Parteien, die sich als völkisch-national bezeichnet haben. In der Weimarer Republik gab es kein Grundgesetz und keinen Artikel, der die Diskriminierung von Homosexuellen oder von Rassen oder Frauen oder was auch immer ausgeschlossen hat. Ergo hat völkisch-national überhaupt nichts mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu tun, zwischen beidem liegen mehrere Jahrzehnte. Aber das weiß Cremer, wie so vieles, nicht.

Der Vorwurf an die AfD lautet auf Rassismus und Rechstextremismus, wobei Cremer im Zusammenhang mit Rechtsextremismus seine Absonderlichkeit auslebt, den Begriff “national-völkisch” zu verbreiten, den er wohl besonders furchtbar findet, wenn er auch nicht weiß warum, denn definiert wird der Begriff an keiner Stelle

Beginnen wir mit Rassismus, den Cremer dann gegeben sieht, wenn aufgrund eines “physischen Merkmals” Menschen in Kategorien eingeteilt werden, Weiße zum Beispiel, aufgrund ihrer Hautfarbe in Kategorien einzuteilen, das wäre für ihn Rassismus. Aber mit dieser Einteilung ist Cremer nicht zufrieden, sie ist ihm nicht weit genug, weshalb er die Zusammenfassung von Menschen unter dem Begriff der Kultur als ebenfalls Ausdruck von Rassismus wertet, vor allem dann, wenn sich “Formulierungen, in denen Menschen in Anknüpfung an ihre (tatsächliche oder vermeintliche) Herkunft unter Bezugnahme auf „ihre Kultur“ in Gruppen eingeteilt und pauschal abgewertet werden”, finden.

Das alles ist Geschmackssache und hat mit Wissenschaft nichts zu tun, zumal es natürlich einer Grenzziehung bedarf, wenn man den Begriff Kultur sinnvoll verwenden will. Wenn niemand weiß, was die Kultur der Hopi-Indianer von der Kultur des Medellin-Kartells unterscheidet, dann ist jede Unterscheidung am Ende und der Begriff “Kultur” ist wertlos geworden. Aber vielleicht will Cremer das ja. Wer nachlesen will, was er zur Definition von Rassismus schreibt, es steht im nächsten Kasten. Wer es sich sparen will, kann den Kasten überspringen.

“[weist] die Konstruktion von homogenen Menschengruppen als Anknüpfungsmerkmal verbotener Diskriminierung auf, bei der Menschen unter Bezugnahme auf biologistische Begründungsmuster anhand physischer Merkmale in Kategorien eingeteilt werden. […] Solche willkürlichen Kategorisierungen unter Bezugnahme auf biologistische Begründungmuster setzen sich bis heute fort. Rassismus setzt allerdings kein Gedankengut voraus, das auf biologistischen Theorien von Abstammung und Vererbung basiert und auf biologistische Begründungsmuster zurückgreift. So treten häufig, auch beim Antisemitismus, weitere Begründungsmuster hinzu. Oftmals finden sich Formulierungen, in denen Menschen in Anknüpfung an ihre (tatsächliche oder vermeintliche) Herkunft unter Bezugnahme auf „ihre Kultur“ in Gruppen eingeteilt und pauschal abgewertet werden.”

“Kennzeichnend für rechtsextreme Positionen sind rassistische Positionen in einem national-völkischen Sinne, also auf Rassismus basierende Konzeptionen einer Nation”, so schreibt Cremer, was bedeutet, dass Rassissmus Rechtsextremismus ist, jedenfalls dann, wenn er in einem “national-völkischen Sinne” stattfindet, wobei niemand weiß, was das ist, aber es hat etwas mit “Nation” zu tun. Cremer schreibt:

“Sie [die Rechtsextremisten der AfD] gehen davon aus, dass es ein „angestammtes“ und damit vorgegebenes homogenes Volk gebe, dessen Mitglieder als Bestandteil dieses exklusiven Kollektivs unbedingten Vorrang gegenüber Menschen hätten, die prinzipiell nicht dazugehören könnten. Demnach müsse – so die rechtsextreme Vorstellung – das „deutsche Volk“ vor einer „Völkervermischung“ bewahrt werden. Solche Positionen sind mit den Garantien aus Artikel 1 Absatz 1 GG nicht vereinbar. Mit national-völkischen Positionen geht folglich eine Ablehnung der für die freiheitliche demokratische Grundordnung fundamentalen Garantien aus Artikel 1 Absatz 1 GG einher, wonach Menschen, die nicht zum „deutschen Volk“ gehören, als minderwertig betrachtet und dementsprechend abgewertet werden.”

Das ist frei flottierende Phantasie, die darauf basiert, dass Cremer seine Gegner als “homogene Gruppe” beschreibt, obschon er die Beschreibung von anderen als “homogene Gruppe” für rechtsextrem hält. Das ist eines der Markenzeichen dieser Text gewordenen Wirrnis, die Cremer wohl in seinem Kopf beheimatet: Die Ausführungen die Cremer über die AfD macht, fallen unter exakt die Vorwürfe, die er der AfD macht, sie sind rassistisch und rechtsextremistisch in der von ihm definierten Weise. Ergänzt wird dieser Ansatz der Reductio ad absurdum mit viel Phantasie, die sich darin gefällt, Extrempositionen zu konstruieren, die in der realen Welt vielleicht vorkommen, vielleicht auch nicht, die aber, bis zum Beweis des Gegenteils reine Hirngespinste von Cremer sind – oder wo steht im Parteiprogramm der AfD, dass die Partei gegen “Völkervermischung” sei? Nun, diese Frage führt uns zu dem Teil des Pamphlets von Cremer, in dem er versucht, seine abstrusen Behauptungen und Ausführungen am Beispiel zu belegen.

Zuvor noch ein kleiner Ausflug in die Ethnie, weil uns der Stumpfsinn, den Cremer zur Verwendung der Begriffe Ethnie und Kultur schreibt, besonders gerärgert hat. Abermals: Wer den Ausflug nicht mitmachen will, kann den folgenden Kasten überspringen.

Cremer schreibt: “Um rassistische national-völkische Positionen als solche zu verdecken, werden diese heute oftmals anders „verpackt“, biologistische Argumentationsmuster vermieden ebenso wie der Begriff der „Rasse“, für den manche – als Ersatz – den Begriff der „Ethnie“ nutzen. So werden zwar weiterhin Menschengruppen konstruiert, kategorisiert und abgewertet, aber es wird sprachlich verschleiert, dass damit Positionierungen einhergehen, die einen Angriff auf die in Artikel 1 Absatz 1 GG verbrieften Garantien bedeuten. Kennzeichnend für rassistische national-völkische Positionen der Gegenwart ist insbesondere der Gebrauch des Begriffs „Kultur“, der in dem Sinne verwendet wird, dass es sich dabei um ein unveränderliches identitätsstiftendes Wesensmerkmal von Menschen handelt. National-völkische Positionen definieren das „deutsche Volk“ demnach häufig über eine nationale unveränderliche kulturelle Identität, die es zu verteidigen gelte. Daneben finden sich aber weiterhin auch biologistische Argumentationsmuster, auch kombiniert mit kulturalistischen Argumentationsmustern.

Ein erstaunliches Beispiel geistiger Verwirrung. Die Behauptung, dass Menschen durch den Ort, an dem sie geboren wurden, die Umgebung, in der sie aufwachsen, die Sprache, die sie sprechen, die sozialen Regeln, die sie erlernen, geprägt werden, in Frage zu stellen, das hat schon eine besondere Qualität von Dämlichkeit. Man fragt sich, wenn Cremer so ein kulturloses oder kulturveränderliches Individuum ist, wieso ist er dann der deutschen Sprache mächtig, einem Kulturgut, das nur in begrenzten geographischen Gebieten an Kinder vermittelt wird. Wie kommt es, dass Cremer in einem Institut arbeitet, das in einer Weise Ausdruck einer deutschen Unkultur ist, die es nach seiner Ansicht vom vollkommmen kulturfreien Menschen gar nicht geben kann. Diese Idiotien, die Cremer zu Papier gebracht hat, sie sind eigentlich harmlos wenn man bedenkt, was dem ganzen als Prämisse zu grunde liegt.

Cremer spricht Menschen ein Recht auf kulturelle Identität ab. Menschen gibt es für ihn nur in den Gruppen, die das Grundgesetz in seinem Artikel 3 Absatz 3 von Diskriminierung ausgenommen hat, um “Angehörige strukturell diskriminierungsgefährdeter Gruppen vor Benachteiligung zu schützen”. Er, der seitenweise über die furchtbare Harmonisierung individueller Menschen in Gruppen durch Begriffe wie “Kultur” schwadroniert, hat keinerlei Problem damit, Menschen aufgrund so willkürlicher Kategorien, wie sexueller Orientierung, Religion oder Hautfarbe zu “HOMOGENISIEREN”. Er merkt nicht einmal, dass sein ganzes Pamphlet auf den Prämissen aufbaut, die er angeblich in den Programmen der AfD findet, jenen für ihn rassistischen, völkisch-nationalistischen, rechtsextremen Programmen, irgendwas halt….

Im Gegensatz zu den willkürlichen Konzepten der Gruppenhomogenisierung, die Cremer so schätzt, ist Kultur ein breiter Begriff, so breit, dass sich Wissenschaftler schon seit Jahrhunderten damit abgemüht haben, ihn zu definieren. Die wohl umfassendste Definition des Begriffs “Kultur”, findet sich bei Kroeber und Kluckhohn schon im Jahre 1952. Auf Basis von mehr als 200 verschiedenen Definitionen von Kultur, die die Autoren gesammelt haben, haben sie die folgende Definition von Kultur vorgeschlagen:

„Culture consists of patterns, explicit and implicit, of and for behaviour acquired and transmitted by symbols, constituting the distinctive achievements of human groups, including their embodiment in artefacts; the essential core of culture consists of traditional (i.e. historically derived and selected) ideas and especially their attached values; culture systems may, on the one hand, be considered as products of action, on the other, as conditional elements of future action” (Kroeber & Kluckhohn, 1952, S.181).

Diese Definition ist ziemlich breit und man muss nicht sonderlich intelligent sein, um zu sehen, dass bereits zwischen verschiedenen Gruppen innerhalb ein und derselben Gesellschaft unterschiedliche Verständnisse darüber zu finden sind, was unter Kultur zu verstehen sei. So sind Bayern der Ansicht, ein Biergarten gehöre zu ihrer Kultur, während Norddeutsche eher im Küstennebel kulturelle Selbstverwirklichung sehen. Personen aus der Mittelschicht sehen Kultur, wenn sie sich einen Kunstdruck von Júan Miro an die Wand hängen, für Personen aus der Unterschicht mag das Poster von Metallica den selben Zweck erfüllen. Kultur, das zeigen bereits diese wenigen Beispiele, ist immer auch ein Mittel der Differenzierung. Der Mittelschichtler, der über den Rotwein schwadroniert, versucht sich damit zu differenzieren, als besonders kultiviert und kultureller Kollege all der Mittelschichtler zu präsentieren, die ob ihrer Unkenntnis über den Prozess der Weinherstellung im Kauen von Tannin etwas besonders Wertvolles erblicken.

Kultur, so hat Geert Hofstede 30 Jahre nach Kroeber und Kluckhohn definiert, ist ein “programming of the mind”. Kultur besteht daher im Wesentlichen aus Erwartungen an das Verhalten anderer. Wer im Restaurant sitzt, erwartet, dass sein Nachbar nicht in die Serviette schneuzt und seine Füsse nicht auf den Tisch legt. Abermals sind diese Erwartungen auf eine bestimmte Trägergruppe beschränkt. So werden Kunstdrucke an der Wand, eine distinguierte Lebensweise, die mit Symbolen angereichert ist, z.B. einer schrecklich geschmacklosen, aber mit persönlicher Note versehenen Brille oder dem unverzichtbaren Joggen mit hochrotem Kopf zur körperlichen Fitness von manchen als Ausdruck ihrer Kultur angesehen und von anderen, vielleicht sogar deren Nachbarn, mit dem Verweis gutiert, dass X wohl durchgeknallt sei. Kulturelle Inhalte sind nicht nur variabel, sie sind auch umkämpft, wie sich am Minarettstreit in der Schweiz ebenso zeigt wie an den Versuchen, Asylbewerberheime oder Treffs anonymer Alkoholiker im eigenen Wohngebiet zu verhindern.

Wenn man Kultur als Verhaltenserwartungen fasst, die auf Basis einer unterschiedlichen Sozialisation gebildet werden, dann ist, was Cremer in seinem Beitrag schreibt, nicht nur blanker Rassismus, sondern eine Form von Weltunkenntnis, die erstaunlich ist und die Frage provoziert: Welcher Caspar Hauser da beim Institut für Menschenrechte beschäftigt wird. Zudem wird Kultur natürlich zu etwas semi-individuellem, denn jeder, der in einer bestimmten Kultur aufwächst, wird in der Lage sein, bestimmte Verhaltensroutinen auszuführen und sich an bestimmte Konventionen zu halten. Die Individualität kommt da ins Spiel, wo sich jemand nicht an die Konventionen hält.

Aus all dem folgt, was die Migrationsforschung seit Jahrzehnten ausführt, jene Migrationsforschung, die Cremer offenkundig nicht kennt, von der er keine Ahnung hat, sonst würde er nicht einen Schwachsinn schreiben, in dem er behauptet, dass “Ethnie” als Begriff an die Stelle von Rasse getreten sei, um “rassistische Positionen gezielt und auf vielfältige Weise zu verschleiern”. Es gibt eine Wissenschaft, es gibt sie schon lange, sie nennt sich “Ethnologie”. Gegenstand der Ethnologie sind unterschiedliche Völkergruppen, unterschliche kulturelle Praktiken, unterschiedliche Gewohnheiten, die aufgrund unterschiedlicher Praktiken entwickelt wurden. Offenkundig hat Cremer davon noch nie etwas gehört. Von Ethnizität, dem Begriff, der in der Migrationsforschung spätestens seit Anfang der 1950er Jahre Verwendung findet, um die kulturelle Identität, die ein Zuwanderer mitbringt, zu beschreiben, hat er offenkundig auch noch nie etwas gehört. Abermals fragt man sich, wie ein solcher CHauser die Frechheit besitzen kann, sich über Felder auszulassen, von denen er keine Ahnung hat.

Damit sind wir bei den Belegen der rechtsextrem-rasistisch-völkisch-nationalen Verderbtheit der AfD, die Cremer anführt. Wir haben uns willkürlich einige der recht wenigen Belege herausgegriffen. Wir hätten auch andere nehmen können, die Problematik und Idiotie hinter dem Versuch, die AfD zu rechstextremisieren, sie wäre dieselbe:

„Unsere Identität ist geprägt durch unsere deutsche Sprache, unsere Werte, unsere Geschichte und unsere Kultur. Letztere sind eng verbunden mit dem Christentum, der Aufklärung, unseren künstlerischen und wissenschaftlichen Werken.

Unsere Identität bestimmt die grundlegenden Werte, die von Generation zu Generation weitergegeben werden. Die deutsche Leitkultur beschreibt unseren Wertekonsens, der für unser Volk identitätsbildend ist und uns von anderen unterscheidet. Sie sorgt für den Zusammenhalt der Gesellschaft und ist Voraussetzung für das Funktionieren unseres Staates. Die gemeinschaftsstiftende Wirkung der deutschen Kultur ist Fundament unseres Grundgesetzes und kann nicht durch einen Verfassungspatriotismus ersetzt werden. Kulturrelativismus und Multikulturalismus führen zu einem Neben- und Gegeneinander von Parallelgesellschaften, denen es an gemeinsamen Werten für das Zusammenleben fehlt. In einer derart fragmentierten Gesellschaft entstehen Konflikte, die kaum noch beherrschbar sind. Die AfD wird nicht zulassen, dass Deutschland aus falsch verstandener Toleranz vor dem Islam seine tradierte Kultur verliert.“ [AfD- Wahlprogramm]

Das schreibt die AfD in einem ihrer Wahlprogramme und Cremer nimmt daran Anstoß, weil es zeigen soll, “dass die AfD Menschen nicht als Individuen mit gleicher Menschenwürde und gleichen Rechten betrachtet, sondern – unter Bezugnahme auf den Begriff der „Kultur“ – diese vielmehr in Gruppen unterteilt und hierarchisiert.”

Wie kommt dieser Mensch zur Arbeit?
Vermutlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln, was die Fähigkeit voraussetzt, Pendler von Schaffnern zu unterscheidet, eine Tätigkeit, die nicht notwendig mit Hierarchisierung einhergeht, aber in der Regel dann eine Hierarchisierung mit sich bringt, wenn man ohne Fahrschein unterwegs ist und vom Schaffner dabei erwischt wird. Es kommt noch schlimmer, wenn der Schwarzfahrende, in seiner diversitären Devianz vom Fahrgelt entrichtenden Normalfahrer von zwei Polizeibeamten unter Ausnutzung ihrer hierarchisch übergeordneten Position, die es ihnen erlaubt, Freiheitsrechte des Schwarzfahrers für kurze oder längere Zeit außer Kraft zu setzen, in Gewahrsam genommen wird, von zwei Polizeibeamten, die die Menge der Fahrgäste in zahlende und sich Leistung erschleichende Fahrgäste UNTERTEILEN und vermutlich auch in eine Hierarchie bringen, gute zahlende, schlechte erschleichende Fahrgäste.

Was Cremer hier beanstandet, sind Grundlagen menschlichen Zusammenlebens. Der Hinweis auf Caspar Hauser, den wir oben gegeben haben, er drängt sich einmal mehr auf, er ist begründet.

Cremer schreibt weiter:

“So werden Menschen, die als „unser Volk“ bezeichnet werden, als Träger einer „deutschen Kultur“ beschrieben. Dabei wird „unser Volk“ als eine homogene Gruppe konstruiert, in der die „deutsche Kultur“ als identitätsstiftendes Wesensmerkmal für Zusammenhalt wirke, wobei sie als geschlossene und geschlossen bleibende Gruppe konstruiert wird, in der die „deutsche Kultur“ „von Generation zu Generation“ übertragen werde. Die Ausführungen basieren mithin auf der Annahme, dass dem „Uns“ eine Identität innewohne („Unsere Identität“), wobei diese Identität „grundlegende Werte“ bestimme, die wiederum von „Generation zu Generation weitergegeben“ würden. Die „deutsche Leitkultur“ wird dementsprechend so erläutert, dass sie „unseren“ Wertekonsens beschreibe, der für „unser Volk“ identitätsbildend sei und „uns“ von „anderen“ unterscheide.”

Vielleicht sollten Sie doch den Inhalt des letzten roten Kastens lesen, denn darin erklären wir, was es mit Kultur und kultureller Identität auf sich hat, dass Kultur eine prägende und Menschen vereinende Funktion hat, ohne die menschliches Zusammenleben, ohne die das Soziale nicht möglich ist. Dass Cremer hier allen Ernstes die Existenz einer Identität, die sich aus dem Aufwachsen in einem bestimmten Umfeld, dem Lernen einer bestimmten Sprache, dem Ausführung bestimmter legaler Handlungen ergibt, abstreiten will, das hat schon Züge von fortgeschrittenem Wahnsinn. Vielleicht sollte er sich schwarz anmalen und in alten Klamotten in die Bronx setzen. Wenn er Recht hat, gibt es dort keine Kultur und er wird akzeptiert wie er ist. Wenn nicht … ein Problem weniger.

Zwei Beispiele dieses unter Missbrauch von Steuergeldern erstellten BS haben wir noch. Bleiben Sie am Ball, es lohnt sich.

Hey, so haben wir gedacht, kommt doch noch eine Definition von “national-völkisch”.
Indes:

“National-völkisches Verständnis vom Volksbegriff

Dies findet insbesondere durch Äußerungen des Spitzenpersonals der Partei Bestätigung, etwa des gegenwärtigen Bundes- und Fraktionsvorsitzenden Tino Chrupalla. So greift er im März 2018 auf einer Veranstaltung Äußerungen eines Teilnehmers, der darin ausführt, dass er „uns Deutsche“ von einem „Völkermord“ bedroht sehe, wonach nur noch „irgendein Mischvolk“ bliebe, und dabei zugleich die Verbrechen des Nationalsozialismus verherrlicht, dahingehend zustimmend auf, dass es im Land gegenwärtig keine „deutsche“ Familienpolitik gebe, um dann zur Beschreibung der gegenwärtigen Situation das Wort „Umvolkung“ zu empfehlen. Im Rahmen eines Interviews darauf hingewiesen, dass der Begriff Umvolkung konzeptionell und sprachlich im Nationalsozialismus verankert sei, rückt Chrupalla dennoch nicht von seiner Wortwahl ab. Chrupalla propagiert mit diesen Äußerungen, in denen er seine Vorstellung zum Ausdruck bringt, dass Menschen in ihrer Wertigkeit zu unterscheiden seien, unverhohlen national-­völkisches Gedankengut.”

Alles, was Cremer hier in die Aussagen von Chrupalla hineingeheimnist, entstammt seiner eigenen Phantasie und setzt voraus, dass er wie Chrupalla in der Lage ist, eine kulturelle Eigenständigkeit von Deutschen zu sehen, die sie von Nichtdeutschen unterscheidet, etwas, das Cremer über viele Seiten behauptet, dass es nicht gegeben sei. Indes, wäre es nicht gegeben, worüber regte er sich dann auf, denn wäre es nicht gegeben, er wüsste doch überhaupt nicht, wovon Chrupalla spricht. Offenkundig weiß Cremer aber, wovon Chrupalla spricht und will Chrupalla eine Wertung unterschieben, die dieser nie vorgenommen hat, eine, die sich daran festmacht, dass Chrupalla den Begriff “Mischvolk” nicht zurückweist, und den Begriff “Umvolkung”. gar benutzt. Letzterer, so behauptet Cremer, sei Nazi, und damit hat er vermutlich Recht, denn der Begriff wurde 1943 vom Leiter der Nord- und Ostdeutschen Forschungsgemeinschaft (NOFG), einem Vorläufer der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Albert Brackmann, in einem Rundschreiben gebraucht. Vorausgehende Verwendungen sind unbekannt. Indes hat Brackmann den Begriff der Umvolkung in einer durchaus anderen Weise genutzt, als Cremer denkt:

“Gleichzeitig konzentrierte sich die Volkstumspolitik auf die Sondierung der ”Volksdeutschen” und der kulturellen Einordnung der sogenannten ”Zwischenvölker”, also der ”Wenden” in der Lausitz, der Schlonsaken, der Masuren, der Windischen oder der sogenannten ”Wasserpolen” in Oberschlesien zum Zweck ihrer Eingliederung in den ”deutschen Lebensraum”.

Das Ziel des ethnopolitischen Ansatzes bezeichnete der Leiter der NOFG, Albert Brackmann, als ”Umvolkung”.Umvolkung stand als Synonym für die Germanisierung deutschfreundlicher Bevölkerungsgruppen in den eroberten Gebieten und die Zuweisung von bestimmten Völkern in ihnen angemessene Siedlungsräume.”

Das stammt aus einem Vortrag von Michael Fahlbusch und zeigt, dass mit Umvolkung die Germanisierung von Nichtganzariern gemeint ist, nicht der Bevölkerungsaustausch, der heute damit gemeint wird. Denn ein Mischvolk, das hätten Nationalsozialisten nie zugelassen.

aus:
Fahlbusch, Michael (2000). Für Volk, Führer und Reich! Volkstumsforschung und Volkstumspolitik 1931-1945. Vortrag gehalten am 10. Mai 2000. an der Universität Konstanz anlässlich der Ringvorlesung über “Deutsche Historiker im Nationalsozialismus und danach”

Was uns zum Mischvolk bringt, das darin bestehen kann, dass sich Angehörige unterschiedlicher Ethnie oder Kultur, um es für Cremer verständlich zu formulieren, miteinander reproduzieren oder daraus resultieren kann, dass Angehörige unterschiedlicher Ethnie oder Kultur auf dem selben Staatsgebiet nebeneinander leben ohne sich zu vermischen. In beiden Fällen wäre Mischvolk der deskriptive Begriff den man wählen könnte, ohne dass damit irgendeine Form von Wertigkeit verbunden ist. Wenn Cremer denkt, dass die Feststellung, dass es nicht wünschenswert ist, dass Menschen unterschiedlicher Ethnien, sich in welcher Form auch immer vermischen, eine Vorstellung ist, die mit einer Wertigkeit einhergeht, dann ist das sein Problem. In der normalen Welt, die außerhalb ideologischer Verblödungszentren zu finden ist, kann man es bedauern, wenn nationale Eigenheiten oder kulturelle Besonderheiten plattgemacht werden, wie dies mit vielen einst eigenständigen Ethnien weltweit unter dem Einfluss guter Menschen, die McDonalds und Diversität als kulturübergreifende Verständigungsform propagieren, geschehen ist. Die Aussicht auf ein globales Volk kultureller Klone ist für manche eine Schreckensvorstellung. Sie ist es für Cremer offenkundig nicht. Auch das ist sein Problem, nicht das der AfD.

Bleibt noch die Bagatellisierung nationalsozialistischer Verbrechen, die sich wie folgt äußert:

“Als ein Beispiel für Äußerungen, mit denen Führungspersonen der AfD die rechtsextreme Ausrichtung der Partei und ihre damit einhergehende Zielsetzung der Beseitigung der in Art. 1 Abs. 1 GG verankerten Garantien untermauern, lassen sich des Weiteren Aussagen anführen, die die Verbrechen des Nationalsozialismus verharmlosen. Hierzu zählen Aussagen von Alexander Gauland in einer Rede vom September 2017, in der er ausführte: So wie etwa die Briten auf Churchill stolz seien, „haben wir das Recht, stolz zu sein auf die Leistungen deutscher Soldaten in zwei Weltkriegen“. Mit dieser Aussage stellt Gauland die deutsche Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg und Winston Churchill, Galionsfigur des britischen Kampfes gegen das nationalsozialistische Deutschland, auf eine Stufe. Dabei bezieht sich seine positive Würdigung auf den Einsatz deutscher Soldaten für eine politische Führung von Kriegstreibern und Massenmördern einschließlich der von der deutschen Wehrmacht begangenen Kriegsverbrechen.”

Sie sehen einmal mehr diese bemerkenswerte Unfähigkeit zum differenzierten Denken am Werk, diese Homogenisierung der gesamten Wehrmacht in eine Armee der Kriegsverbrecher, was die Misslichkeit mit sich bringt, dass man auf die Stauffenbergs und Tresckows, die am 20. Juli 1944 das Attentat auf Hitler ausgeführt haben, von dem Polit-Darsteller noch heute zehren, die Teil einer in weiten Teilen aus Soldaten der Wehrmacht bestehenden Gruppe von Verschörern waren, darunter 19 Generäle und 26 im Range eines Oberst, nicht stolz sein darf. Das ist erstaunlich und sicher eine Folge seiner eigenen schriftlich niedergelegten Dummheit, die Cremer nicht bedacht hat, wie alle, die sich in umfassenden Urteilen, apodiktischer und die Realität ideologisch einebnender Weise, in den Worten Cremers: in Homogenisierung aus ideologischen Gründen ergehen. Früher oder später scheitern sie an ihrem eigenen Bullshit.
Aber der Bullshit kann nicht groß genug sein, als dass er nicht von Systemmedien vertrieben würde. Die dort Beschäftigten lieben es offenkundig, in sprachlichen Exkrementen zu wühlen.

So.
Das reicht für heute.
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