Selbstverteidigung ist ein natürliches Recht, und Rechte können nicht verliehen werden…

Menschen sind frei geboren – oder?

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“Das natürliche Recht, in der Literatur gewöhnlich ius naturale genannt, ist die Freiheit eines jeden, seine eigene Macht nach seinem Willen zur Erhaltung seiner eigenen Natur, das heiß tseines eigenen Lebens, einzusetzen, und folglich alles zu tun, was er nach eigenem Urteil und eigener Vernunft als das zu diesem Zweck geeignedste Mittel ansieht.

Unter Freiheit versteht man nach der eigentlichen Bedeutung des Wortes die Abwesenheit äußerer Hindernisse. Diese Hindernisse können einem Menschen oftmals einen Teil seiner Macht wegnehmen, das zu tun, was er möchte, aber sie können ihn nicht daran hindern, die ihm verbliebene Macht so anzuwenden, wie es ihm sein Urteil und seine Vernunft gebieten.

Ein Gesetz der Natur, lex naturalis, ist eine von der Vernunft ermittelte Vorschrift oder allgemeine Regel, nach der es einem Menschen verboten ist, das zu tun, was sein Leben vernichten oder ihn der Mittel zu seiner Erhaltung berauben kann, und das zu unterlasen, wodurch es seiner Meinung nach, am besten erhalten werden kann.

[…]

Denn Recht besteht in der Freiheit, etwas zu tun oder zu unterlassen…”

Thomas Hobbes (1984), Der Leviathan, S.99

Dr. habil. Heike Diefenbach hat in einem Kommentar zu unserem Text “Kulturkampf: “Liberale Gutmenschen” und Systemmedien stehen an der Seite von Kriminellen”auf einen wichtigen Punkt aufmerksam gemacht, der in der oben zitierten Stelle aus dem Leviathan von Thomas Hobbes unmissverständlich beschrieben ist: Menschen haben Rechte ab Geburt, entschließen sich zuweilen, einige dieser Rechte abzutreten, weil ihnen dadurch ein Nutzen versprochen wird, behalten sich aber das Recht, die abgetretenen Rechte jederzeit zurückzunehmen, für den Fall vor, dass der Partner, mit dem z.B. ein sozialer Vertrag geschlossen wurde, vertragsbrüchig ist.

Linke und ihresgleichen versuchen schon seit Jahren Bürgern einzureden, sie hätten für sich keine Rechte, alle Rechte müssten ihnen durch “den Staat” verliehen werden. Ein fieser Trick, um darüber hinwegzutäuschen, dass NUR Menschen, aber keine Institutionen Rechte haben können:

“Der „Kulturkampf“, von dem hier die Rede ist, existiert m.E. tatsächlich:

Auf der einen Seite stehen diejenigen, die erkennen, dass dem menschlichen Zusammenleben unweigerlich natürliches Recht zugrunde liegt, wie z.B. das Recht, sich mit allen Mitteln gegen körperliche Angriffe zu wehren oder sein Eigentum (als Ergebnis eigener Arbeit) zu verteidigen, das durch jeden vernünftigen Menschen als solches erkannt wird.

Die Schließung eines sozialen Vertrages samt der Rechtssätze, die aus ihm abgeleitet werden, ist überhaupt nur akzeptabel, wenn sie bzw. solange sie im Einklang mit dem natürlichen Recht steht. Wenn dies nicht (mehr) der Fall ist, taugt ein sozialer Vertrag bzw. ein Rechtssatz nichts. Er führt kein Eigenleben, hat kein irgendwie geartetes Recht auf Existenz aus sich selbst heraus; er kann und muss aufgekündigt werden, wenn er anfängt, sich zu verselbständigen und sich anschickt, sich gegen natürliches Recht zu stellen.

Auf der anderen Seite stehen diejenigen, die meinen, Rechtssätze könnten gegen natürliche Rechte formuliert und ihnen übergeordnet werden, und mit solchen Rechtssätzen sei irgendeine Verpflichtung für Menschen verbunden, sich ihnen unterzuordnen oder sie auch nur ernstzunehmen. Weil sie natürliche Rechte zu minimieren, zu negieren oder vorzuenthalten bereit ist, ist eine solche Auffassung per se zum einen menschenfeindlich, zum anderen totalitär.

Wenn jemand allen Ernstes meint, es sei ein Aufreger, dass jemand darauf hinweist, er könne den sozialen Vertrag jederzeit aufkündigen, weil das, was im sozialen Vertrag vereinbart wurde, u.a. der Schutz von Leib, Leben und Eigentum der Bürger durch staatliche Stellen, einseitig aufgekündigt wurde, dann kündigt er dem Menschen samt seiner Vernunft, seinen natürlichen Rechten und seiner Freiheit, den Kampf an.

„Links-Außen“ betreibt seinen Kampf gegen die menschliche Kultur nun schon seit einer ganzen Weile. Aber inzwischen fühlt sich „Links-Außen“ in diesem Kulturkampf so unterlegen und gefährdet, dass es in eine regelrechte Krise samt Schimpftirade verfällt, wenn jemand in einem Lied auf die Existenz seiner natürlichen Rechte hinweist. Es wird nichts nützen; natürliche Rechte heißen nicht umsonst so; sie können für eine Weile gewalttätig bekämpft, aber niemals zum Verschwinden gebracht werden – solange es auch nur einen einzigen Menschen irgendwo im Universum gibt.

Und überhaupt: Wenn für Propaganda im Rahmen des Kulturkampfes von “Links-Außen” z.B. Disney rekrutiert wird, dann schreibt Sebastian Hesse hierüber nichts, beklagt diese Tatsache nicht. Nun ja, vielleicht meint er, dass sei nicht im nationalen Interesse und daher nicht berichtenswert. Aber ist ein Song von einem Country-Sänger in den USA von nationalem Interesse? Anscheinend meint Hesse das. Auch daran wird erkennbar, wie prekär “Links-Außen” seine Situation im Kulturkampf einschätzt.”


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