Wie oft wird gegen den Islam ins Feld geführt, dass Muslime es angeblich nicht verstehen, wenn man Spaß mit dem Propheten oder sich lustig über Sitten und Gebräuche im Islam macht. Die verstehen keinen Spaß, die Muslime – ganz im Gegensatz zu Christen. Die verstehen Spaß, auch dann, wenn es um Religion geht!
“(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.
Das ist der §166 des Strafgesetzbuches, der Gotteslästerungsparagraph, der Blasphemie nach wie vor unter Strafe stellt, unter eine subjektive und höchst willkürliche Strafe, die an die nebulöse Formulierung “geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören” gekoppelt ist. Juristen mögen derartige Formulierungen.
Sie sind perfekt, um wahre Schlachten zwischen Amts- Land- und Oberlandesgerichten auszutragen, immer auf der Suche nach dem, was denn nun einmal mit etwas, das geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, gemeint sein könnte.
Eine Richterin am Amtsgericht Lüdinghausen ist der Meinung, das Folgende störe den öffentlichen Frieden und stelle eine Beschimpfung dar, die geeignet sei, den öffentlichen Frieden zu stören:
“Wir pilgern mit Martin Luther: Auf nach Rom! Die Papstsau Franz umbringen. Reformation ist geil!” (das ist frei nach Martin Luther);
“Kirche sucht moderne Werbeideen. Ich helfe. Unser Lieblingskünstler: Jesus – 2000 Jahre rumhängen und immer noch kein Krampf!”
Die Sprüche, die nicht unbedingt das sind, was man als geschmachvoll bezeichnen würde, sie standen auf der Heckscheibe des “Spruchtaxis” von Albert Voß. Albert Voß ist ein Mathematiklehrer im Ruhestand, der seit seiner Pensionierung den Kampf gegen den §166 aufgenommen hat. Deshalb hält er seine Verurteilung in erster Instanz auch nicht für sonderlich schlimm und hat schon Berufung angekündigt.
Bis die drei aus der Landgerichtskammer dann über die Sprüche zu Gericht sitzen, können wir uns über Sinn und Unsinn eines Gotteslästerungsparagraphen in einem Land unterhalten, das angeblich säkular ist, in dem also Staat und Kirche getrennt sind und in dem Meinungsfreiheit herrscht. Wem die Sprüche zu derb sind, der kann sich bei der Frage, wie er zur Meinungsfreiheit steht, wenn sie im Hinblick auf Religionen gefordert ist, vorstellen, die Sprüche hätten in Charlie Hebdo gestanden und sich mit “je suis Charlie” seine Meinung bilden.
Dass es die Nachricht vom Urteil wegen Gotteslästerung bis nach Großbritannien geschafft hat, einem Land, in dem Blasphemy seit 2008 nicht mehr strafbar ist, zeigt, wie irritierend die Umwelt Nachrichten aus Deutschland zwischenzeitlich aufnimmt. Dass es eine Richterin war, die den Pensionär aus Lüdinghausen verurteilt hat, ist sicher auch kein Zufall, denn wie bereits die Studien zur Autorität und Familie von Max Horkheimer u.a. zeigen, sind es vornehmlich (Ehe-)Frauen, die sich nicht trauen, vom Status quo abzuweichen, die sich lieber an obsolete Gesetze halten, als dass sie sich eine eigene rechtliche Meinung bilden würden.
Insofern stellt sich die Frage, wer hier mehr den öffentlichen Frieden stört: ein Rentner, der mit Sprüchen auf der Heckscheibe seines Autos durch ein Kaff fährt, das 20 Kilometer von Münster entfernt, niemand mehr kennt oder eine Amtsrichterin, die mit ihrem autoritätsgläubigen Urteil dafür sorgt, dass der Rentner mit seinem Anliegen bundesweite Aufmerksamkeit erlangt?
Und wie sehen das die Leser von ScienceFiles: Ist der §166 des Strafgesetzbuches “Gotteslästerung” obsolet und muss entsprechend gestrichen werden oder nicht?
Leser, wie haltet Ihr es mit der Blasphemie?
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Und ich halte es für Menschenlästerung was die theologischen Schamanen und akademischen Schamanen aus literarischen, unerfüllbaren Erfindungen gemacht haben.
@Chaeremon
Was die “…. aus literarischen, unerfüllbaren … gemacht haben” Dazu kann ich nichts wissenswertes beisteuern, da ich mit “unerfüllbaren Erfindungen”nichts anfangen kann.
Da hätten sie sich schon klarer ausrücken müssen. Nicht nach der hipp hopp Methode.
Siehe oben.
@corvusalbusberlin, ich lese garantiert nichts bei Links nach was Dritte zu sagen hätten, ausser es wird inhaltlich hinreichend vorgestellt so dass Jedermann vorab weiss worum es geht. Werbung können Sie alleine machen, kommt bei mir nicht an.
Zu “hip hop”, literarische Erfindung die nicht erfüllbar sind, ist schon klar, Hinweis muss weggewollt werden?
@Chaeremon Dann halte Dich bitte auch an Deine eigenen Vorgaben.
Wundert mich, dass ein Mensch, der sich selbst Genüge ist, überhaupt ins Internet geht.
War doch ein Link. Ich dachte ich hätte den Artikel bereis auf eine Pageseite gezogen. Werde ich jetzt auch gleich tun, denn Links haben die Eigenschaft, plötzlich zu verschwinden aus welchen Gründen auch immer.
Besagter Paragraph ist fast eine Einladung an Fanatiker ihre Religion mittels Straßenkrawall unangreifbar zu machen. Aus meiner Sicht eine völlig Umkehr des Rechts.
Zudem ist religiöser Friede nur möglich wenn keiner auf die Gefühle des anderen Rücksicht nehmen muss. Sonst befindet man sich immer in einem Kampf um die Grenzen der Meinungsfreiheit und es entscheidet die Macht wer was sagen darf.
Gotteslästerung ist ein Straftatbestand, der ersatzlos gestrichen werden sollte. Dennoch ist es falsch, der Richterin beim Amtsgericht einen Vorwurf zu machen. Sie darf nicht nach ihrer Meinung urteilen, sondern ist an §166 StGB und der dazu vorhandenen höchstrichterlichen Rechtsprechung gebunden.
Als Christ sage ich: abschaffen, aber bitte sofort!!
Wenn Kritikern nichts anderes einfällt als geschmacklose Beleidigungen, sagt das mehr über die “Kritiker” aus als über meinen Glauben. Und reine Beleidigungen haben die Menschen bald über, einen Maas oder Stegner will ja auch keiner hören.
Und bitte auch alle anderen Paragraphen abschaffen, die als Bedingung die “Störung des öffentlichen Friedens” haben, das ist nämlich nichts anderes als messen mit zweierlei Maß. Es wird nämlich z.B. ungestraft über Gender- oder Abtreibungsgegner nahezu nach Belieben hergezogen, z.B. hier: http://www.efk-riedlingen.de/wordpress/?p=480
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Ich halte es für Gotteslästerung , was die etablierten kirchlichen Organisatoren aus Jesus Christus gemacht haben. Das ist Gotteslästerung!
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Und ich halte es für Menschenlästerung was die theologischen Schamanen und akademischen Schamanen aus literarischen, unerfüllbaren Erfindungen gemacht haben.
Und nun? Sie sind ‘dran.
@Chaeremon
Was die “…. aus literarischen, unerfüllbaren … gemacht haben” Dazu kann ich nichts wissenswertes beisteuern, da ich mit “unerfüllbaren Erfindungen”nichts anfangen kann.
Da hätten sie sich schon klarer ausrücken müssen. Nicht nach der hipp hopp Methode.
Siehe oben.
@corvusalbusberlin, ich lese garantiert nichts bei Links nach was Dritte zu sagen hätten, ausser es wird inhaltlich hinreichend vorgestellt so dass Jedermann vorab weiss worum es geht. Werbung können Sie alleine machen, kommt bei mir nicht an.
Zu “hip hop”, literarische Erfindung die nicht erfüllbar sind, ist schon klar, Hinweis muss weggewollt werden?
@Chaeremon Dann halte Dich bitte auch an Deine eigenen Vorgaben.
Wundert mich, dass ein Mensch, der sich selbst Genüge ist, überhaupt ins Internet geht.
@corvusalbusberlin, Tja. War wohl nix mit Werbung. Dann muss halt die Menschenlästerung herhalten.
Genau!
🙂
Entschuldigung. War kein Link sondern ein Artikel in der Frankfurter Rundschau: ” Jesu war wie Che Guevara” von Regisseur Paul Verhoeven . Diese Beschreibung wird der Figur Jesus Christus gerechter.Mal sehen, ob ich die Seite jetzt rübergebracht habe, sonst muss ich mir was anderes ausdenken.
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=5&ved=0CDkQFjAE&url=http%3A%2F%2Fwww.fr-online.de%2Fpanorama%2Fregisseur-paul-verhoeven–jesus-war-wie-che-guevara-%2C1472782%2C3289366.html&ei=eORhVeP8EIG7sQGAu4DoDg&usg=AFQjCNEZyOpfR5Ekn1p8Pq-9izu8CM-o3g&bvm=bv.93990622,d.bGg
War doch ein Link. Ich dachte ich hätte den Artikel bereis auf eine Pageseite gezogen. Werde ich jetzt auch gleich tun, denn Links haben die Eigenschaft, plötzlich zu verschwinden aus welchen Gründen auch immer.
Besagter Paragraph ist fast eine Einladung an Fanatiker ihre Religion mittels Straßenkrawall unangreifbar zu machen. Aus meiner Sicht eine völlig Umkehr des Rechts.
Zudem ist religiöser Friede nur möglich wenn keiner auf die Gefühle des anderen Rücksicht nehmen muss. Sonst befindet man sich immer in einem Kampf um die Grenzen der Meinungsfreiheit und es entscheidet die Macht wer was sagen darf.
Gotteslästerung ist ein Straftatbestand, der ersatzlos gestrichen werden sollte. Dennoch ist es falsch, der Richterin beim Amtsgericht einen Vorwurf zu machen. Sie darf nicht nach ihrer Meinung urteilen, sondern ist an §166 StGB und der dazu vorhandenen höchstrichterlichen Rechtsprechung gebunden.
Als Christ sage ich: abschaffen, aber bitte sofort!!
Wenn Kritikern nichts anderes einfällt als geschmacklose Beleidigungen, sagt das mehr über die “Kritiker” aus als über meinen Glauben. Und reine Beleidigungen haben die Menschen bald über, einen Maas oder Stegner will ja auch keiner hören.
Und bitte auch alle anderen Paragraphen abschaffen, die als Bedingung die “Störung des öffentlichen Friedens” haben, das ist nämlich nichts anderes als messen mit zweierlei Maß. Es wird nämlich z.B. ungestraft über Gender- oder Abtreibungsgegner nahezu nach Belieben hergezogen, z.B. hier:
http://www.efk-riedlingen.de/wordpress/?p=480
Da ich nicht religiös bin und auch nicht viel von Religion halte, bin ich natürlich dafür die Gesetze zu streichen.