Rund 50 Millionen Euro wird das Europäische Parlament im Jahre 2016 an die im Europäischen Parlament vertretenen Parteien und die von den entsprechenden Parteien flugs gegründeten Europäischen Stiftungen verteilen, damit diese die Kosten ihrer politischen Arbeit decken können.
Gemäß dem Modell des Doppelschmarotzens, das es vorsieht, sich zweimal aus Steuergelder zu bedienen, sind die Ausgaben, die Europäische Parteien geltend machen können im Artikel 8 der oben genannten Verordnung genannt. Demnach können europäische Parteien alles von den europäischen Steuerzahlern finanzieren lassen, was mit den Zielen und der Satzung der politischen Parteien zusammenhängt. Wenn im Parteiprogramm also steht, dass die Partei sich auf europäischer Ebene für die Gleichstellung von Frauen einsetzen wird, dann kann die entsprechende Partei das Kaffeekränzchen im Frauencafé Brüssel-Mitte aus Mittel der Steuerzahler finanzieren. Wenn eine Partei sich für den Ausbau der Windenergie auf europäischer Ebene einsetzt und zu diesem Zwecke einen Anteil an einem entsprechenden Unternehmen erwirbt, ist dieser Anteil theoretisch auch absetzbar. Der Phantasie sind, wenn es darum geht, Steuerzahler um ihr hart erarbeitetes Geld zu erleichtern, auch auf europäischer Ebene keine Grenzen gesetzt.
Und so hat man als deutscher Steuerzahler nicht nur die Gewissheit, Parteien über
- die deutsche Parteienfinanzierung mit rund 140 Millionen Euro jährlich auszuhalten und
- die politischen Stiftungen der deutschen Parteien mit rund 600 Millionen Euro jährlich zu finanzieren.
Nein, als Steuerzahler hat mit zudem die Gewissheit, dass man
- europäische Parteien mit rund 31 Millionen Euro pro Jahr,
- und europäische Stiftungen mit rund 19 Millionen Euro pro Jahr finanziert.
Eine Legislaturperiode des deutschen Bundestages kostet die Steuerzahler nur für Parteien und Stiftungen (also ohne Abgeordnetenbezüge und sonstige Ausgaben) rund 2,8 Milliarden Euro, eine Legislaturperiode des Europaparlaments 250 Millionen Euro.
Nun braut sich Ungemach zusammen, denn das Recht, vom Europaparlament finanziell unterstützt zu werden, es steht jeder europäischen Partei und ihrer Stiftung zu, also auch der Allianz für Frieden und Freiheit und ihrer Stiftung „Europa Terra Nostra“. Beide erhalten einmal 400.000 Euro, also 2,1% der Mittel, die das Europaparlament aufwendet, um europäische Parteien zu alimentieren und einmal 197.625 Euro, also 0,64% der Mittel, die das Europaparlament aufwendet, um auch die flugs gegründeten Stiftungen der europäischen Parteien aus Steuerzahlers Taschen zu finanzieren.
Die 2,1% bzw. 0,64% sind, falls es die Leser noch nicht bemerkt haben, eine Katastrophe und Anlass zum Streit, zum Streit nicht darüber, ob es statthaft ist, Steuerzahler zweimal doppel zu schröpfen, einmal national und einmal europäisch, sondern darüber, ob man die geschröpften europäischen Mittel an wirklich jede Partei im Europaparlament und ihre Stiftung vergeben darf oder nur an diejenigen, die sich für besonders legitimiert halten, also z.B. die SPD.
Das ist ein Problem, das derzeit nicht nur den Blick nach Rechts, sondern auch den Tagesspiegel, an dem die SPD ausnahmsweise nur als Stichwortgeber beteiligt ist, beschäftigt. Es ist wohltuend zu wissen, dass es noch Zeitungen wie den Tagesspiegel gibt, die nicht in SPD-Hand sind, sondern nur auf dem Presse-Verteiler von SPD-Unternehmen stehen und die so umfassend und aufopferungsvoll gegen den Missbrauch von Steuergeldern durch europäische Parteien und ihre Stiftungen Stellung beziehen, um ganze 2,1% bzw. 0,64% davon.
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