Strafverfolgungsstatistik: Überproportional viele Ausländer unter den Verurteilten

Sind Ausländer nun häufiger straffällig als Deutsche, oder sind sie es nicht? Viele scheinen mit einer schnellen Antwort auf diese Frage bei der Hand zu sein. Nur wenige können ihre Aussagen auf Daten stützen.

Deshalb zunächst einmal eine Beschreibung der Realität auf Grundlage der gerade vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Daten der Strafverfolgungsstatistik.

Die Strafverfolgungsstatistik enthält u.a. die Zahl der Abgeurteilten und der Verurteilten. Abgeurteilte sind Personen, gegen die eine Anklage erhoben und irgendwie zu einem Ende gebracht wurde, entweder durch Freispruch, Strafbefehl, Einstellung des Verfahrens oder durch Verurteilung usw. Die Zahl der Verurteilten gibt an, wie viele der Anklagen, die vor einem ordentlichen Gericht erhoben wurden, mit einer Verurteilung der Angeklagten geendet haben.

Die Entwicklung der Zahl der Verurteilten ist somit der härteste Indikator, den man nutzen kann, um die Frage zu entscheiden, ob der Anteil straffälliger Ausländer höher ist als der straffälliger Deutscher.

Die folgende Abbildung stellt die Entwicklung der Verurteilten für Ausländer und Deutsche von 1976 bis 2015 dar.

verurteilte-1976-2015

Wie sich zeigt, steigt die Zahl der verurteilten Ausländer bis zum Jahre 1994 kontinuierlich an und geht danach bis zum Jahre 2011 zurück. Seit 2012 steigt die Zahl der verurteilten Ausländer wieder an.

Die Frage, ob Ausländer häufiger unter den Verurteilten zu finden sind als Deutsche, ist eine Frage, die mit Bezug auf Relationen beantwortet werden muss, zunächst auf Basis der Relation ausländischer zu deutscher Bevölkerung. Rund 10,6% der Einwohner Deutschland waren 2015 Ausländer. Der Anteil der Ausländer an den Verurteilten liegt seit 1992 kontinuierlich und zum Teil deutlich über 20% und beträgt 2015 28,3%, wie die nächste Abbildung zeigt. Entsprechend kann man auf Basis der Strafverfolgungsstatistik zweifellos feststellen, dass der Anteil der Ausländer unter den Verurteilten überproportional hoch ist.

anteil-auslaendischer-verurteilte-1976-2015

Folgt daraus, dass Ausländer auch häufiger straftätig sind als deutsche?

Aus der Tatsache, dass Ausländer proportional häufiger verurteilt werden als Deutsche kann man zunächst nur schließen, dass Ausländer überproportional häufig vor einem Richter landen als Deutsche.

Das kann seine Ursache darin haben, dass gegen Ausländer schneller Anklage erhoben wird als gegen Deutsche. Ob das der Fall ist, weiß in Deutschland niemand.

Wenn es keine Verzerrung dahingehend gibt, dass gegen Ausländer schneller Anklage erhoben wird als gegen Deutsche, dann kann es sein, dass ausländische Straftäter leichter zu ermitteln sind als deutsche. Ein Blick auf die Straftaten, die besonders häufig von Ausländern begangen werden und bei denen Ausländer besonders deutlich überrepräsentiert sind, gibt Anhaltspunkte, ob diese Annahme zutrifft:

Die meisten der 209.603 Ausländer, die im Jahr 2015 verurteilt wurden (bzw. im Jahr 2015 in die Strafverfolgungsstatistik eingegangen sind), wurden für Diebstahl (58 775), Einbruchsdiebstahl (46.385) bzw. für Betrug und Untreue (39.754) verurteilt. In den drei Deliktbereichen beträgt ihr Anteil jeweils 42,2% (Diebstahl), 42,7% (Einbruchdiebstahl) und 23,6% (Betrug und Untreue) an allen Verurteilten. Nun handelt es sich bei den genannten Diebstahldelikten um diejenigen, die mit notorisch geringer Aufklärungsquote aufwarten. So wurden im Jahr 2015 15% der registrierten Diebstähle und 18,1% der registrierten Einbruchsdiebstähle aufgeklärt. Dass der Anteil der ausländischen Verurteilten gerade in diesen Deliktgruppen so hoch ist, wie er ist, spricht dafür, dass Ausländer leichter zu ermitteln sind. Dafür spricht auch die Kategorie „Betrug und Untreue“. Hier sind Ausländer ebenfalls zahlenmäßig stark vertreten, ihr Anteil ist mit 23,6% der Verurteilten aber deutlich geringer als in den beiden Diebstahl-Kategorien. Die Aufklärungsquote für Betrug und Untreue liegt im Bereich von 80%, so dass man davon ausgehen kann, dass die 23,6% ungefähr dem tatsächlichen Anteil von Ausländern an den entsprechenden Straftaten entsprechen.

al-capone-wantedEs sei denn, Straftaten, die von Ausländern begangen werden, werden der Polizei eher angezeigt als Straftaten, die von Deutschen begangen werden. Dass dem so ist, insbesondere in Zeiten, in denen das Merkmal „Ausländer“ in der öffentlichen Wahrnehmung eine große Rolle spielt, dafür gibt es einige tentative Belege, z.B. in den Arbeiten von Geißler (2000), Schüler-Springorum (1983) oder Schöch und Gebauer (1991), die in der Regel jedoch keine vollständige Erklärung der höheren Anteile von Ausländern unter Tatverdächtigen und Verurteilten leisten (können). Deshalb bleibt das, was in Deutschland mangels Daten zumeist bleibt: an educated guess.

Stellt man in Rechnung, dass von Ausländern begangene Straftaten eine höhere Wahrscheinlichkeit haben, angezeigt zu werden, Ausländer eine höhere Wahrscheinlichkeit haben, als Tatverdächtiger ermittelt zu werden, eine höhere Wahrscheinlichkeit, angeklagt und verurteilt zu werden und stellt in Rechnung, was Theorien wie der (in Deutschland weitgehend missverstandene) Labeling-Approach, die Anomie-Theorie und die Theorie sozialer Dissoziation zur Erklärung von Kriminalität beitragen, nämlich, dass Kriminalität in bestimmten sozialen Gruppen aufgrund von Divergenzen zwischen den Zielen, die angestrebt werden, und den legalen Mitteln, die vorhanden sind, um diese Ziele zu erreichen, häufiger ist, dass die Mitglieder dieser Gruppen dazu tendieren, delinquentes Verhalten zu normalisieren und entsprechend häufiger auszuführen und dass bestimmte Gruppen von der Mehrheitsgesellschaft als sowieso mit einer höheren Wahrscheinlichkeit, Kriminelle zu enthalten, in Verbindung gebracht werden, dann kommt man zu dem Schluss, dass auf Basis der Zahlen der Strafverfolgungsstatistik eine höhere Straffälligkeit von Ausländern wahrscheinlich ist, wenngleich der zahlenmäßige Wert für die Überproportionalität (28,3:10,6 = 267% häufiger verurteilt) ausländischer Verurteilter in der Strafverfolgungsstatistik vermutlich zu hoch ist. Dass Ausländer sich häufiger delinquent verhalten und häufiger dafür verurteilt werden als Deutsche, daran scheint jedoch kein vernünftiger Zweifel angebracht zu sein. Entsprechend geht es nunmehr darum, nach der Erklärung für diesen empirischen Fakt zu suchen.

Ein Hinweis zum Schluss: Dass Menschen Ausländer sind, ist keine Erklärung, denn Ausländer sind nicht per se krimineller als Deutsche. Daher muss die Erklärung in anderen Variablen, z.B. in der Sozialisation, der sozialen Position, in Werten und Normen gesucht werden.

Geißler, Rainer (2000). „Ausländerkriminalität “–Vorurteile, Mißverständnisse, Fakten. Zeitschrift für Migration und soziale Arbeit 1: 20-27.

Schüler-Springorum, Horst (1983). Ausländerkriminalität. Ursachen, Umfang und Entwicklung.  Neue Zeitschrift für Strafrecht 3(12): 529-536.

Schöch, Heinz & Gebauer, Michael (1991). Ausländerkriminalität in der Bundesrepublik Deutschland. Baden-Baden: Nomos.

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