Nürnberger Rassegesetze: Neuauflage 2017 – Die Entsorgung des Gauland

Die Rassengesetze, die 1935 Nürnberg als Stadt, in der die deutsche Ehre und das deutsche Blut geschützt wurde, berühmt gemacht haben, erleben derzeit eine Neuauflage. Nun wird nicht mehr die deutsche Ehre und das deutsche Blut geschützt, sondern das Ansehen der Stadt Nürnberg. Das Ansehen der Stadt Nürnberg wird auch nicht durch jüdische Bürger und deren Verbindung zu deutschen Bürgern geschädigt, wie dies noch 1935 wohl in entsprechenden Äußerungen der Stadt mitgeteilt worden wäre, sondern durch Alexander Gauland und dessen Meinung. Bekanntlich hat Gauland über die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, die der Ansicht ist, es gebe keine deutsche Kultur, Folgendes zum Besten gegeben:

„Das sagt eine Deutschtürkin. Ladet sie mal ins Eichsfeld ein und sagt ihr dann, was spezifisch deutsche Kultur ist. Danach kommt die nie wieder hierher. Und wir werden sie dann auch, Gott sei Dank, in Anatolien entsorgen können.“

[Das ist natürlich ungeschickt. Gauland hätte sagen sollen: Das sagt eine Integrationsbeauftragte der Bundesregierung. Ladet Sie einmal zur Weiterbildung nach Eichsfeld ein, um ihr deutsche Kulturgüter nahe zu bringen. Die Erfahrung dürfte sich persönlichkeitsbildend auf sie auswirken und könnte, Gott sei Dank, einen längeren Erholungsaufenthalt in Anatolien nach sich ziehen.]

Die Aussage fällt wohl unter das, was das Bundesverfassungsgericht als Meinungsfreiheit in Wahlkampfzeiten auslegt. In ihr wird eine Auffassung in pointierter Form zum Ausdruck gebracht, ob man sie juristisch ahnden kann, klärt gerade der ehemalige Verfassungsrichter Thomas Fischer, um den und dessen Kolumne es bis zur Anzeige gegen Gauland wegen Volksverhetzung ziemlich ruhig geworden war.

Die Stadt Nürnberg, wie immer ein Vorreiter wenn es darum geht, den Deutschen den Weg in die richtige Richtung zu weisen, ist noch vor aller juristischen Klärung tätig geworden: eine nicht zu rechtfertigende, beleidigende und die Menschenwürde verletzende Aussage habe Gauland da gemacht. Und deshalb befürchte man in Nürnberg, dass das Ansehen der Stadt Nürnberg Schaden nehmen werde, wenn Gauland bei der AfD-Wahlkampfveranstaltung in der Meistersingerhalle in Nürnberg spreche [Das ist natürlich ein induktiver Fehlschluss, aber im Wahlkampf gilt keine Logik, sie würde selbst dann nicht gelten, wenn man in der SPD-Fraktion des Stadtparlaments wüsste, was ein induktiver Fehlschluss ist]. Deshalb mache man von einer Klausel im Mietvertrag Gebrauch und kündige an, denselben zu kündigen, wenn die AfD keine Erklärung abgebe, das Gauland in Nürnberg nicht sprechen werde.

Nicht jede Meinung, nicht jede Aussage ist in Nürnberg erlaubt. In der SPD-geführten Stadt gelten neue Sauberkeitsgesetze, die dieses Mal nicht Individuen daran hindern sollen, ihre Präferenzen in Lebensgemeinschaften mit Angehörigen anderer Glaubensgemeinschaften auszuleben, sondern daran, ihre Meinung in politischen Glaubensgemeinschaften ungeschminkt und in aller roher Verbalgewalt zum Ausdruck zu bringen. Kurz: Die Rassengesetze werden als Ausdrucksgesetze neuformuliert. Der formale Eingriff in individuelle Freiheit ist derselbe. 1935 wurden individuelle Handlungen verboten, 2017 sind es individuelle Aussage, die unterbunden werden sollen. Beide Male drohen Verwaltungen mit Strafen bei Zuwiderhandlung. Und während 1935 der Startschuss für eine Entfernung jüdischer Wissenschaftler, Beamten, Richter, ja selbst Bürgermeister aus ihren Ämtern gegeben wurde, wird 2017 zunächst nur in Nürnberg der stellvertretende Vorsitzende der AfD aus der Rednerliste entfernt, nein entsorgt.

Wir empfehlen allen Nürnbergern, die sich nicht von ihrer Stadtverwaltung und ihrem Oberbürgermeister bevormunden lassen wollen und sich im Wahlkampf eine eigene Meinung bilden wollten, aufgrund der ihnen verwehrten Möglichkeit, dieses z.B. dadurch zu tun, dass sie Gauland live erleben, was ja positive oder negative Auswirkungen auf deren Meinungsbildung haben kann, gegen die Stadt Nürnberg vor Gericht zu ziehen, denn die freie Meinungsbildung, die den freien Zugang zu Informationen voraussetzt, ist im Grundgesetz, das bis auf weiteres auch in Nürnberg gilt, auch wenn der Oberbürgermeister der SPD angehört, festgeschrieben.

In jedem Fall hat diese Aktion dem Ansehen von Nürnberg geschadet. 

Folgen Sie uns auf Telegram.
Anregungen, Hinweise, Kontakt? -> Redaktion @ Sciencefiles.org
Wenn Ihnen gefällt, was Sie bei uns lesen, dann bitten wir Sie, uns zu unterstützen. ScienceFiles lebt weitgehend von Spenden. Helfen Sie uns, ScienceFiles auf eine solide finanzielle Basis zu stellen.
Wir haben drei sichere Spendenmöglichkeiten:

Donorbox

Unterstützen Sie ScienceFiles


Unsere eigene ScienceFiles-Spendenfunktion

Zum Spenden einfach klicken

Unser Spendenkonto bei Halifax:

ScienceFiles Spendenkonto: HALIFAX (Konto-Inhaber: Michael Klein):
  • IBAN: GB15 HLFX 1100 3311 0902 67
  • BIC: HLFXGB21B24

Print Friendly, PDF & Email
3 Comments

Bitte keine Beleidigungen, keine wilden Behauptungen und keine strafbaren Inhalte ... Wir glauben noch an die Vernunft!

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Entdecke mehr von SciFi

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen

Entdecke mehr von SciFi

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen