Nürnberger Rassegesetze: Neuauflage 2017 – Die Entsorgung des Gauland
Die Rassengesetze, die 1935 Nürnberg als Stadt, in der die deutsche Ehre und das deutsche Blut geschützt wurde, berühmt gemacht haben, erleben derzeit eine Neuauflage. Nun wird nicht mehr die deutsche Ehre und das deutsche Blut geschützt, sondern das Ansehen der Stadt Nürnberg. Das Ansehen der Stadt Nürnberg wird auch nicht durch jüdische Bürger und deren Verbindung zu deutschen Bürgern geschädigt, wie dies noch 1935 wohl in entsprechenden Äußerungen der Stadt mitgeteilt worden wäre, sondern durch Alexander Gauland und dessen Meinung. Bekanntlich hat Gauland über die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, die der Ansicht ist, es gebe keine deutsche Kultur, Folgendes zum Besten gegeben:
„Das sagt eine Deutschtürkin. Ladet sie mal ins Eichsfeld ein und sagt ihr dann, was spezifisch deutsche Kultur ist. Danach kommt die nie wieder hierher. Und wir werden sie dann auch, Gott sei Dank, in Anatolien entsorgen können.“
[Das ist natürlich ungeschickt. Gauland hätte sagen sollen: Das sagt eine Integrationsbeauftragte der Bundesregierung. Ladet Sie einmal zur Weiterbildung nach Eichsfeld ein, um ihr deutsche Kulturgüter nahe zu bringen. Die Erfahrung dürfte sich persönlichkeitsbildend auf sie auswirken und könnte, Gott sei Dank, einen längeren Erholungsaufenthalt in Anatolien nach sich ziehen.]
Die Aussage fällt wohl unter das, was das Bundesverfassungsgericht als Meinungsfreiheit in Wahlkampfzeiten auslegt. In ihr wird eine Auffassung in pointierter Form zum Ausdruck gebracht, ob man sie juristisch ahnden kann, klärt gerade der ehemalige Verfassungsrichter Thomas Fischer, um den und dessen Kolumne es bis zur Anzeige gegen Gauland wegen Volksverhetzung ziemlich ruhig geworden war.
Die Stadt Nürnberg, wie immer ein Vorreiter wenn es darum geht, den Deutschen den Weg in die richtige Richtung zu weisen, ist noch vor aller juristischen Klärung tätig geworden: eine nicht zu rechtfertigende, beleidigende und die Menschenwürde verletzende Aussage habe Gauland da gemacht. Und deshalb befürchte man in Nürnberg, dass das Ansehen der Stadt Nürnberg Schaden nehmen werde, wenn Gauland bei der AfD-Wahlkampfveranstaltung in der Meistersingerhalle in Nürnberg spreche [Das ist natürlich ein induktiver Fehlschluss, aber im Wahlkampf gilt keine Logik, sie würde selbst dann nicht gelten, wenn man in der SPD-Fraktion des Stadtparlaments wüsste, was ein induktiver Fehlschluss ist]. Deshalb mache man von einer Klausel im Mietvertrag Gebrauch und kündige an, denselben zu kündigen, wenn die AfD keine Erklärung abgebe, das Gauland in Nürnberg nicht sprechen werde.
Nicht jede Meinung, nicht jede Aussage ist in Nürnberg erlaubt. In der SPD-geführten Stadt gelten neue Sauberkeitsgesetze, die dieses Mal nicht Individuen daran hindern sollen, ihre Präferenzen in Lebensgemeinschaften mit Angehörigen anderer Glaubensgemeinschaften auszuleben, sondern daran, ihre Meinung in politischen Glaubensgemeinschaften ungeschminkt und in aller roher Verbalgewalt zum Ausdruck zu bringen. Kurz: Die Rassengesetze werden als Ausdrucksgesetze neuformuliert. Der formale Eingriff in individuelle Freiheit ist derselbe. 1935 wurden individuelle Handlungen verboten, 2017 sind es individuelle Aussage, die unterbunden werden sollen. Beide Male drohen Verwaltungen mit Strafen bei Zuwiderhandlung. Und während 1935 der Startschuss für eine Entfernung jüdischer Wissenschaftler, Beamten, Richter, ja selbst Bürgermeister aus ihren Ämtern gegeben wurde, wird 2017 zunächst nur in Nürnberg der stellvertretende Vorsitzende der AfD aus der Rednerliste entfernt, nein entsorgt.
Wir empfehlen allen Nürnbergern, die sich nicht von ihrer Stadtverwaltung und ihrem Oberbürgermeister bevormunden lassen wollen und sich im Wahlkampf eine eigene Meinung bilden wollten, aufgrund der ihnen verwehrten Möglichkeit, dieses z.B. dadurch zu tun, dass sie Gauland live erleben, was ja positive oder negative Auswirkungen auf deren Meinungsbildung haben kann, gegen die Stadt Nürnberg vor Gericht zu ziehen, denn die freie Meinungsbildung, die den freien Zugang zu Informationen voraussetzt, ist im Grundgesetz, das bis auf weiteres auch in Nürnberg gilt, auch wenn der Oberbürgermeister der SPD angehört, festgeschrieben.
In jedem Fall hat diese Aktion dem Ansehen von Nürnberg geschadet.
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Ich war nach längerer Zeit mal wieder in Nürnberg und wollte wie schon damals innerhalb der historischen Stadtmauern in der historischen Innenstadt lecker Kloß mit Soß oder Schäufele essen und dazu ein gutes Bier trinken. Daraus wurde….NICHTS. Ich war regelrecht erschüttert, wie sich diese Innenstadt verändert hat. Statt kleiner Kneipen mit den regionalen Spezialitäten nur “Bars” mit tanzenden Damen. Direkt an der Stadtmauer herrlich rot beleuchtete Fenster. Es schlichen schwarzhaarige junge Männer mit roten Ohren um diese Etablissements herum, fette Protz-Audis mit ex-jugoslawischen Kennzeichen kündeten vom guten Geschäft mit den geschäftigen Damen. Weder Nürnberger Essen noch Bier habe ich bekommen, das mußte ich mir in der kühl-seelenlosen Hotelbar bestellen. Und genau diese “Stadtväter”, die ihre Stadt verraten und verkauft haben, sollte man mit Schimpf und Schande aus der Stadt jagen! Man könnte auch sagen: Entsorgen!
Zum Redeverbot für Gauland: Man sollte sich genau an die Worte des Briefes der Stadtverwaltung halten! Gauland darf nämlich gleichwohl anwesend sein. Wenn jemand anders eine geschriebene Rede von Gauland vorliest, redet Gauland dort nicht selbst. Und Gauland kann grinsend im Saal sitzen und der Vertreter der Stadt, der darauf wartet, die Veranstaltung endlich abbrechen zu können, sitzt da mit hochrotem Kopf. Till Eulenspiegel kommt zwar nicht aus Nürnberg, gehört aber zur deutschen Kultur 😉 Wer seine Vergangenheit nicht kennt, hat keine Zukunft.
Welch ein Zufall. Mich hat das Thema auch beschäftigt und bin ähnlich verärgert. Nürnberg bezeichnet sich als Stadt der Menschenrechte!! Ob die mal Artikel 19 gelesen haben? Hier mein Text: http://www.altermannblog.de/nuernberg-bleibt-stadt-der-reichsparteitage/