Familiennachzug und Zuwanderung. Die Illusion der Sondierungsgespräche trifft die Wirklichkeit

Alle sprechen vom Familiennachzug, wir haben die Zahlen. Sie stammen aus einer kleinen Anfrage der FDP, in der u.a. nach der Anzahl der Anträge auf Familiennachzug gefragt wird. Die Antwort inklusive subtiler Zurechtweisung der Bundesregierung gibt an dieser Stelle die Anzahl der Anträge auf „Erteilung eines Visums zum Familiennachzug“ an. Demnach wurden 2015 81.052 derartige Anträge gestellt, 2016 waren es 115.095 und in der Zeit vom 1. Januar bis zum 30. September 2017 wurden bereits 103.915 Anträge auf ein Visum zum Familiennachzug gestellt.

Wir haben einmal zusammengesammelt, welche Informationen für einen Antrag auf Familiennachzug nebst zugehörigem Visa notwendig sind. Das Auswärtige Amt bietet auf einer eigens für syrische Flüchtlinge eingerichteten Website die Möglichkeit einer „Express-Application“, also die Möglichkeit, das Antragsverfahren zum Familiennachzug zu beschleunigen. Die nachfolgenden Screenshots zeigen den Online-Antrag in seinen einzelnen Stufen. Der eigentliche Antrag, mit dem ein nachziehendes Familienmitglied ein Visum beantragen muss, haben wir für Interessierte hier verlinkt. Der relevante Teil findet sich unter Punkt 9 und macht ein Kästchen aus.

Doch zurück zur Frage, wie viele Personen im Rahmen des Famliennachzugs in den Jahren 2015, 2016 und 2017 nach Deutschland gekommen sind. Die folgende Tabelle ist aus der Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der FDP entnommen. In der Summe sind vom 1. Januar 2015 bis zum 30. November 2017 289.196 Personen über einen Familiennachzug nach Deutschland gewandert. 177.168 (61,3%) davon waren 18 und mehr Jahre alt.

Bekanntlich haben CDU, CSU und SPD in ihrem Sondierungspapier, dessen Status wohl mit als noch nicht widerrufen angegeben werden muss, Folgendes vereinbart:

„Bezogen auf die durchschnittlichen Zuwanderungszahlen, die Erfahrungen der letzten zwanzig Jahre sowie mit Blick auf die vereinbarten Maßnahmen und den unmittelbar steuerbaren Teil der Zuwanderung – das Grundrecht auf Asyl und die GFK bleiben unangetastet – stellen wir fest , dass die Zuwanderungszahlen (inklusive Kriegsflüchtlinge, vorübergehend Schutzberechtigte, Familiennachzügler, Relocation, Resettlement, abzüglich Rückführungen und freiwilligen Ausreisen künftiger Flüchtlinge und ohne Erwerbsmigration) die Spanne von jährlich 180 000 bis 220 000 nicht übersteigen werden.

Wir haben auf Grundlage der Daten aus der kleinen Anfrage der FDP und auf Grundlage von Daten, die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge regelmäßig veröffentlicht, untersucht, wie realistisch eine Obergrenze von 220.000 Zuwanderern für 2018ff ist. Wie die folgende Abbildung zeigt, ist in die Obergrenze von 220.000 Zuwanderern in keinem Jahr seit 2015 eingehalten worden, wobei die Daten für 2017 nur bis zum 30. November 2017 reichen.

Die Wahrscheinlichkeit, dass im Jahr 2018 eine entsprechende Obergrenze eingehalten werden kann, ist aus mehreren Gründen sehr gering. Zum einen waren zu Beginn des Jahres 2017 noch 385.665 Asylverfahren beim BAMF offen. Zum anderen steigt seit Jahren die Anzahl der abgelehnten Asylbewerber, für die ein Abschiebeverbot erlassen wurde. Schließlich hinkt die Anzahl der Anträge auf Familiennachzug erheblich hinter der Anzahl der anerkannten Asylbewerber hinterher, so dass man annehmen kann, dass deren Anzahl noch steigen wird.

Kurz: Die Sondierungsgespräche wurden offensichtlich dazu genutzt, eine Illusionen von der Zuwanderungs-Situation zu schaffen, die mit der Realität in keinerlei Zusammenhang steht.

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