Parteien genehmigen sich 10,1 MILLIARDEN EURO: Ein beeindruckendes Dokument politischer Korruption
Dass die AfD in den Bundestag eingezogen ist, könnte sich zu einem Glücksfall für die Demokratie entwickeln, jedenfalls dann, wenn die AfD unter anderen ihrer Linie treu bleibt, die Strukturen politischer Korruption aufzudecken, die CDU, CSU, SPD, FDP, Grüne/Bündnis90 und LINKE in den letzten Jahrzehnten geschaffen haben.
Eine dieser Strukturen ist das Füllhorn, das die Bundestagsparteien jedes Jahr über ihre angeblichen Stiftungen ausgießen, die natürlich keine Stiftungen sind, sondern einfache Vereine, die in vollem Umfang (mit Ausnahme der Naumann-Stiftung) mit Steuergeldern unterhalten werden. Die Finanzierung politischer Stiftungen ist das Ergebnis eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts (aus den 1960er Jahren), in dem Letzteres die direkte Parteienfinanzierung verboten hat. Also wird indirekt finanziert und Korruption im großen Stil betrieben, wie selbst GRECO, die Anti-Korruptionseinheit des Europarates festgestellt hat.
Von 1990 bis einschließlich 2017 haben die Bundestagsparteien aus CDU, CSU, FDP, SPD, Grünen/Bündnis90 und LINKE ihre politischen Vereine, also die Konrad-Adenauer-Stiftung, die Hanns-Seidel-Stiftung, die Friedrich-Naumann-Stiftung, die Friedrich-Ebert-Stiftung, die Heinrich-Böll-Stiftung und die Rosa-Luxemburg-Stiftung mit sage und schreibe 10.121.115.000 Euro, also mit 10,1 MILLIARDEN EURO beglückt. Zwischen 1990 und 2017 sind Steuermittel, die in die Taschen der politischen Vereine gelenkt wurden, immer üppiger ausgefallen und von 249.223.000 Euro im Jahr 1990 auf 581.428.000 Euro im Jahr 2017 angestiegen. Das entspricht einer Steigerungsrate von 133%. Gibt es jemanden unter den Lesern, dessen Einkommen sich seit 1990 mehr als verdoppelt hat? Nein? Vielleicht haben Sie den falschen Beruf. Sie hätten sich als Nutznießer von Parteien verdingen und Steuerzahlern auf der Tasche liegen sollen.
Nun gibt es sicherlich manche, die den Begriff der politischen Korruption für unangemessen halten, weil die politischen Stiftungen ja ganz wichtige Arbeit leisten, z.B. in der Finanzierung von Online-Prangern oder von Gender-Trash, wie dies die Friedrich-Ebert-Stiftung und die Heinrich-Böll-Stiftung tun. Ein Merkmal von Korruption besteht darin, dass ein Akteur die Preise, die er für seine Leistungen nimmt, selbst und in beliebiger Höhe festlegen kann. Korruption setzt eine Form von Monopol voraus und in jedem Fall setzt Korruption fehlende Kontrolle voraus.
Wenn sechs Bundestagsparteien darüber befinden können, wie viele finanziellen Mittel sie ihren jeweiligen politischen Vereinen einmal zuschieben und dabei keinerlei Kontrolle oder gar Mäßigung unterliegen, dann sind die Kriterien, anhand derer Korruption festgemacht wird, mehr als erfüllt. Im vorliegenden Fall schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion und ohne jedes Maß an Schuldbewusstsein:
„Die Veranschlagung der Haushaltsmittel an die politischen Stiftungen im Bundeshaushalt erfolgt seit Beginn der Förderung im Haushaltsjahr 1967 stets im parlamentarischen Verfahren als ausschließliche Aufgabe des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages“.
In Deutsch: Die Mitglieder der Bundestagsparteien, die im Haushaltsausschuss sitzen, legen die Höhe der Mittel, die an politische Stiftungen überwiesen werden, nach Ermessen und al gusto fest. Es gibt keinerlei Kontrolle durch die Öffentlichkeit. Die Böcke gärtnern nach Belieben.
Derartige Strukturen würde sich die italienische Mafia wünschen, wenn sie dürfte, schon weil keinerlei Kontrolle über die Verwendung der Mittel erfolgt. Denn wie abermals die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Anfrage der AfD schreibt, hat der „Zuwendungsempfänger … über Zwischen- und Endverwendungsnachweise die dem Zuwendungszweck entsprechende Verwendung … nachzuweisen“. Mit anderen Worten, wenn die Mittel für „Vorhaben Gesellschaftspolitik“ gewährt werden und der Zuwendungsempfänger in seine Bilanz schreibt, dass die Mittel für „Vorhaben Gesellschaftspolitik“ verwendet wurden, dann war das die gesamte Kontrolle. Niemand interessiert sich wofür genau die zwischenzeitlich 10,1 Milliarden Euro ver(sch)wendet wurden, niemand prüft den Nutzen, der den 10,1 Milliarden Euro Kosten für die Steuerzahler gegenübersteht, außer dem Nutzen der Versorgung von Parteisoldaten natürlich.
Zu den Besonderheiten der Finanzierung politischer Vereine der Parteien gehört auch, dass zwar nur die politischen Vereine von im Bundestag vertretenen Parteien finanziert werden, dass aber eine zwischenzeitliche Abwahl aus dem Bundestag, wie sie die FDP getroffen hat, keinerlei Einfluss auf die einmal losgetretene Finanzierung hat. Auch in der Zeit der Abwesenheit der FDP aus dem Bundestag hat die Friedrich-Naumann-Stiftung munter Steuergelder kassiert, ein weiterer Beleg dafür, dass die Finanzierung der politischen Vereine der Parteien politische Korruption darstellt.
Vielleicht sollte man den Bund der Steuerzahler einmal daran erinnern, was seine Aufgabe ist und den Verantwortlichen so lange in den Hintern treten, bis sie eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht einreichen, um dem korrupten Treiben der Bundestagsparteien, die jedes Maß und jeden Anstand verloren haben, ein Ende zu setzen.
Wir werden in den nächsten Tagen die Mittel, die den einzelnen politischen Vereinen der Parteien seit 1990 zugeflossen sind, für jeden der sechs Vereine auf ScienceFiles präsentieren.
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“Wir werden in den nächsten Tagen die Mittel, die den einzelnen politischen Vereinen der Parteien seit 1990 zugeflossen sind, für jeden der sechs Vereine auf ScienceFiles präsentieren.”
Interessanter wäre mit Sicherheit die Mittelverwendung sowie die an Personen zu zahlenden Gelder.
“….bis sie eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht einreichen”
Und dort sitzt dann eine Frau Baer an der Eingangspforte mit ihrem systemkonformen Werdegang und hält den Laden sauber !!
Die wissen schon, wen man wo platzieren muss, damit alles seinen gewohnten Gang geht.
bis sie eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht einreichen
Der Glaube daran daß ein Gericht über allem stünde ist scheinbar schon so eingefleischt daß er auch hier wieder als Hoffnung durchscheint. Es ist ja schon eine Erleichterung daß ein Kommentator das anmerkt.
Wie schreibt schon Augustinuos v. Hippo: nimm das Recht weg – was ist der Staat dann noch anderes als eine große Räuberbande? Monaldi & Sorti: Unschuldige im Gefängnis gibt es vile und Schuldige in Freiheit ebenso, aber bei solchen Sachen muß Ordnung herrschen: normalerweise regeln das die Richter oder die Mächtigen, deren Befehle von den Richtern ohne Wissen des Volkes ausgeführt werden.
Das BVerfG besteht zur Hälfte aus Juristen und zur anderen Hälfte aus politische Ubooten. Ist es nicht an der Zeit, die Juristen bei ihrem Standesdünkel und ihrer Berufsehre zu packen und daran zu erinnern, dass Sie (noch) nicht politische Vasallen der Parteien sind?
Das würde voraussetzen daß da etwas wäre, das man packen könnte. Sie dürfen das wörtlich nehmen: die Richter haben sich seit Einführung der Zivilprozessordnung (im 1900JH) durch Richterrecht der – legislativ immer noch vorhandenen – Fesseln entledigt. [Die Darlegung der Hintergründe würde hier jeden Rahmen sprengen.]
Standesdünkel und Berufsehre unterstellen Sie (wohl) in redlicher Absicht – redlichen gibt es aber nur noch vereinzelt als Randerscheinung. Auf welchem Boden auch soll er gedeihen? Halte gerade ein so interessantes wie vergnügliches Büchlein mit dem provokanten Titel “über den physiologischen Schwachsinn des Weibes” in Händen, in dem um 1900 exakt die Folgen beschrieben werden, die heute die Gesellschaft auszeichnen (!!) – aus denen diese Juristen hervorgehen. Sie sind Produkte ihrer Erziehung, Vasallen ihres Dünkels, von Ehre nicht zu reden.
Nun sind dies sich gesellschaftlich wiederholende Muster, deren zivilisatorisch-wissenschaftliche Glanzleistung darin bestünde die Mechanismen zu erkennen und einzuhegen – gleichsam Öl auf Wasser zu gießen, denn abstellen läßt sich solcher Wellengang naturgegeben nicht.
Was nicht zum Fehlschluß führen sollte man hätte dies in allen Höhen und Tiefen hinzunehmen. Der Mensch lebt nicht fürs Brot allein.
Hans-Dietrich Sander schreibt in seinem Buch “Politik und Polis” (Zitat) “Die stetig wachsende Kritikerschar des Parteiensystems, die die Ordnung der Bundesrepublik als eine Oligarchie beschreibt, denkt noch zu gelinde. Die Bundesrepublik ist eine Ochlokratie geworden, eine Herrschaft der Schlechten, die nach der politischen Philosophie der Antike die Endphase der Demokratie eröffnet. Eine Oligarchie wird zu einer Ochlokratie, wenn nur noch Skrupellose den Fortbestand der Ordnung garantieren können. Es erwächst daraus ein eigenartiges Interesse der besitzenden Schichten, . . . mit den ochlokratischen Elementen zu paktieren. Das Ende der Demokratie wird dadurch hinausgeschoben, umso größer aber der Knall, mit dem sie eines Tages auseinanderfliegt.”
Ich denke, daß wir uns kurz vor dem Auseinanderfliegen befinden, da ja von einem Fortbestand der Ordnung in der heutigen Zeit kaum noch die Rede sein kann.
Ergänzend empfehle ich das Buch “Die Hebel der Macht – und wer sie bedient” von dem Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim, welches Ihren Artikel mit vielen Beispielen untermauert. Die Rechtswidrigkeit und die Skrupellosigkeit der sogenannten politischen Klasse hat sich bereits seit Jahrzehnten fest in die gesellschaftlichen Systeme gekrallt. Eine Gewaltenteilung hat es – glaube ich – nie wirklich gegeben, denn die Parteien haben “gut” gearbeitet. Einfach nur dumme und schlechte Menschen, die ihre Gesellschaft und ihr Land kaputt machen.
…und wohin das führen kann, sieht man sehr schön an den USA.
Statt demokratischer Macht gibt es dann die Macht des Geldes. O du heilige kapitalistische Welt!
“Gibt es jemanden unter den Lesern, dessen Einkommen sich seit 1990 mehr als verdoppelt hat?”
Ja, hier! Aber das ist gar nicht die Frage. Die Steigerung muss man im Vergleich zur Inflation sehen:
Um 133 % gestiegene Zuwendungen
Um 60% gesteiegene Preise.
D. h. die Stiftungen bekommen im Vergleich zu 1990 45 % mehr Steuergeld.
Da wäre es wirklich interessant zu wissen, wofür.
Ein Teil der Aufgaben der Stiftungen dürften unstrittig sein, z. B. die Vergabe von Stipendien.
Auf der anderen Seite…
“An der Finanzmittelverwendung der politischen Stiftungen gibt es immer wieder Kritik des Bundesrechnungshofes. So habe – nach einem Bericht der Welt am Sonntag – die Hanns-Seidel-Stiftung (CSU) die Verluste, die beim Tagungs- und Hotelbetrieb entstanden sind, mit Steuermitteln beglichen.[4] In demselben Bericht wurde festgestellt, dass das zuständige Finanzamt – neben vielen weiteren steuerrechtlichen Beanstandungen der Buchhaltung der FDP-nahen Friedrich-Naumann-Stiftung – von deren Vorstandsvorsitzenden Wolfgang Gerhardt und dem damaligen Geschäftsführenden Vorstandsmitglied Rolf Berndt eine Nachversteuerung von 85.000 Euro verlangt habe, da sie ihre „opulenten“ Dienstwagen in unerlaubter, weil fehlerhaft dokumentierter Weise für private Fahrten genutzt hätten.
Darüber hinaus wird bei politischen Stiftungen auch die Finanzierung von Auslandsreisen und damit verbundene Hotelkosten beanstandet (Carsten Schneider bei der Friedrich-Ebert-Stiftung, SPD; Helmuth Markov (Die Linke) bei der Rosa-Luxemburg-Stiftung). Schließlich steht auch die Subvention von Bildungsstätten in der Kritik. So konnte das Bundesverwaltungsamt einen Missbrauch der Hanns-Seidel-Stiftung für die Tagungsstätten Wildbad Kreuth sowie Kloster Banz nachweisen.” https://de.wikipedia.org/wiki/Parteinahe_Stiftung
Die politischen Stiftungen haben 1999 eine gemeinsame Erklärung zur staatlichen Finanzierung formuliert (mit Ausnahme der Rosa-Luxemburg-Stiftung, die sich später angeschlossen hat). Darin heißt es u.a.:
„In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG 2 BvE 5/83) gehört es zum Selbstverständnis der Politischen Stiftungen, daß sie von den Parteien rechtlich und tatsächlich unabhängig sind und ihre Aufgaben selbständig, eigenverantwortlich und in geistiger Offenheit wahrnehmen. Sie wahren auch in der Praxis die gebotene Distanz zu der jeweiligen Partei. Die Politischen Stiftungen werden (BVerfG 2 BvE 5/83) diesen verfassungsrechtlichen Anforderungen gerecht: Verfassungsrechtliches Leitbild, Selbstverständnis der Politischen Stiftungen und tatsächliche Praxis stimmen überein … Der gebotenen Distanz zu den Parteien tragen sie auch bei der Besetzung der Führungspositionen in folgender Weise Rechnung: Der Vorsitzende des Vorstands, der Vorstandssprecher, der Geschäftsführende Vorsitzende, das geschäftsführende Vorstandsmitglied und der Schatzmeister einer Politischen Stiftung üben in der jeweils nahestehenden Partei keine vergleichbare Funktion aus.“
Die Wahrung der „gebotenen Distanz zu der jeweiligen Partei“ würde auch bedeuten, sich bei Aktivitäten, Projekten, Stipendien nicht (zu) stark von deren Programm und Ideologie beeinflussen zu lassen.
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Es geht ja nicht nur um Ausplünderung der Bürger, sondern auch um Meinungsmanipulation, also um Beschädigung der Demokratie.
Die Politbürokraten haben den Staat erbeutet. Danke für den Artikel zur Klarstellung. “Kapital ist Mehrwert heckender Wert”, sagt Marx. Und Sozialismus ist mehr Staat heckender Staat – zu Nutz und Frommen der Politbürokratie.
“Wir werden in den nächsten Tagen die Mittel, die den einzelnen politischen Vereinen der Parteien seit 1990 zugeflossen sind, für jeden der sechs Vereine auf ScienceFiles präsentieren.”
Interessanter wäre mit Sicherheit die Mittelverwendung sowie die an Personen zu zahlenden Gelder.
“….bis sie eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht einreichen”
Und dort sitzt dann eine Frau Baer an der Eingangspforte mit ihrem systemkonformen Werdegang und hält den Laden sauber !!
Die wissen schon, wen man wo platzieren muss, damit alles seinen gewohnten Gang geht.
bis sie eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht einreichen
Der Glaube daran daß ein Gericht über allem stünde ist scheinbar schon so eingefleischt daß er auch hier wieder als Hoffnung durchscheint. Es ist ja schon eine Erleichterung daß ein Kommentator das anmerkt.
Wenn man wissen will wie es dort zugeht hier (das ist nicht das BVG): http://bundesverfassungsgericht.info/9-justiz-de/__root/6_bvg_fr_main_01.htm (und nicht nur da, aktuell verfolge ich eine ähnlich üble Sache beim BFH).
Wie schreibt schon Augustinuos v. Hippo: nimm das Recht weg – was ist der Staat dann noch anderes als eine große Räuberbande? Monaldi & Sorti: Unschuldige im Gefängnis gibt es vile und Schuldige in Freiheit ebenso, aber bei solchen Sachen muß Ordnung herrschen: normalerweise regeln das die Richter oder die Mächtigen, deren Befehle von den Richtern ohne Wissen des Volkes ausgeführt werden.
Das BVerfG besteht zur Hälfte aus Juristen und zur anderen Hälfte aus politische Ubooten. Ist es nicht an der Zeit, die Juristen bei ihrem Standesdünkel und ihrer Berufsehre zu packen und daran zu erinnern, dass Sie (noch) nicht politische Vasallen der Parteien sind?
Das würde voraussetzen daß da etwas wäre, das man packen könnte. Sie dürfen das wörtlich nehmen: die Richter haben sich seit Einführung der Zivilprozessordnung (im 1900JH) durch Richterrecht der – legislativ immer noch vorhandenen – Fesseln entledigt. [Die Darlegung der Hintergründe würde hier jeden Rahmen sprengen.]
Standesdünkel und Berufsehre unterstellen Sie (wohl) in redlicher Absicht – redlichen gibt es aber nur noch vereinzelt als Randerscheinung. Auf welchem Boden auch soll er gedeihen? Halte gerade ein so interessantes wie vergnügliches Büchlein mit dem provokanten Titel “über den physiologischen Schwachsinn des Weibes” in Händen, in dem um 1900 exakt die Folgen beschrieben werden, die heute die Gesellschaft auszeichnen (!!) – aus denen diese Juristen hervorgehen. Sie sind Produkte ihrer Erziehung, Vasallen ihres Dünkels, von Ehre nicht zu reden.
Nun sind dies sich gesellschaftlich wiederholende Muster, deren zivilisatorisch-wissenschaftliche Glanzleistung darin bestünde die Mechanismen zu erkennen und einzuhegen – gleichsam Öl auf Wasser zu gießen, denn abstellen läßt sich solcher Wellengang naturgegeben nicht.
Was nicht zum Fehlschluß führen sollte man hätte dies in allen Höhen und Tiefen hinzunehmen. Der Mensch lebt nicht fürs Brot allein.
Hans-Dietrich Sander schreibt in seinem Buch “Politik und Polis” (Zitat) “Die stetig wachsende Kritikerschar des Parteiensystems, die die Ordnung der Bundesrepublik als eine Oligarchie beschreibt, denkt noch zu gelinde. Die Bundesrepublik ist eine Ochlokratie geworden, eine Herrschaft der Schlechten, die nach der politischen Philosophie der Antike die Endphase der Demokratie eröffnet. Eine Oligarchie wird zu einer Ochlokratie, wenn nur noch Skrupellose den Fortbestand der Ordnung garantieren können. Es erwächst daraus ein eigenartiges Interesse der besitzenden Schichten, . . . mit den ochlokratischen Elementen zu paktieren. Das Ende der Demokratie wird dadurch hinausgeschoben, umso größer aber der Knall, mit dem sie eines Tages auseinanderfliegt.”
Ich denke, daß wir uns kurz vor dem Auseinanderfliegen befinden, da ja von einem Fortbestand der Ordnung in der heutigen Zeit kaum noch die Rede sein kann.
Ergänzend empfehle ich das Buch “Die Hebel der Macht – und wer sie bedient” von dem Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim, welches Ihren Artikel mit vielen Beispielen untermauert. Die Rechtswidrigkeit und die Skrupellosigkeit der sogenannten politischen Klasse hat sich bereits seit Jahrzehnten fest in die gesellschaftlichen Systeme gekrallt. Eine Gewaltenteilung hat es – glaube ich – nie wirklich gegeben, denn die Parteien haben “gut” gearbeitet. Einfach nur dumme und schlechte Menschen, die ihre Gesellschaft und ihr Land kaputt machen.
…und wohin das führen kann, sieht man sehr schön an den USA.
Statt demokratischer Macht gibt es dann die Macht des Geldes. O du heilige kapitalistische Welt!
“Gibt es jemanden unter den Lesern, dessen Einkommen sich seit 1990 mehr als verdoppelt hat?”
Ja, hier! Aber das ist gar nicht die Frage. Die Steigerung muss man im Vergleich zur Inflation sehen:
Um 133 % gestiegene Zuwendungen
Um 60% gesteiegene Preise.
D. h. die Stiftungen bekommen im Vergleich zu 1990 45 % mehr Steuergeld.
Da wäre es wirklich interessant zu wissen, wofür.
Ein Teil der Aufgaben der Stiftungen dürften unstrittig sein, z. B. die Vergabe von Stipendien.
Auf der anderen Seite…
“An der Finanzmittelverwendung der politischen Stiftungen gibt es immer wieder Kritik des Bundesrechnungshofes. So habe – nach einem Bericht der Welt am Sonntag – die Hanns-Seidel-Stiftung (CSU) die Verluste, die beim Tagungs- und Hotelbetrieb entstanden sind, mit Steuermitteln beglichen.[4] In demselben Bericht wurde festgestellt, dass das zuständige Finanzamt – neben vielen weiteren steuerrechtlichen Beanstandungen der Buchhaltung der FDP-nahen Friedrich-Naumann-Stiftung – von deren Vorstandsvorsitzenden Wolfgang Gerhardt und dem damaligen Geschäftsführenden Vorstandsmitglied Rolf Berndt eine Nachversteuerung von 85.000 Euro verlangt habe, da sie ihre „opulenten“ Dienstwagen in unerlaubter, weil fehlerhaft dokumentierter Weise für private Fahrten genutzt hätten.
Darüber hinaus wird bei politischen Stiftungen auch die Finanzierung von Auslandsreisen und damit verbundene Hotelkosten beanstandet (Carsten Schneider bei der Friedrich-Ebert-Stiftung, SPD; Helmuth Markov (Die Linke) bei der Rosa-Luxemburg-Stiftung). Schließlich steht auch die Subvention von Bildungsstätten in der Kritik. So konnte das Bundesverwaltungsamt einen Missbrauch der Hanns-Seidel-Stiftung für die Tagungsstätten Wildbad Kreuth sowie Kloster Banz nachweisen.”
https://de.wikipedia.org/wiki/Parteinahe_Stiftung
Die politischen Stiftungen haben 1999 eine gemeinsame Erklärung zur staatlichen Finanzierung formuliert (mit Ausnahme der Rosa-Luxemburg-Stiftung, die sich später angeschlossen hat). Darin heißt es u.a.:
„In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG 2 BvE 5/83) gehört es zum Selbstverständnis der Politischen Stiftungen, daß sie von den Parteien rechtlich und tatsächlich unabhängig sind und ihre Aufgaben selbständig, eigenverantwortlich und in geistiger Offenheit wahrnehmen. Sie wahren auch in der Praxis die gebotene Distanz zu der jeweiligen Partei. Die Politischen Stiftungen werden (BVerfG 2 BvE 5/83) diesen verfassungsrechtlichen Anforderungen gerecht: Verfassungsrechtliches Leitbild, Selbstverständnis der Politischen Stiftungen und tatsächliche Praxis stimmen überein … Der gebotenen Distanz zu den Parteien tragen sie auch bei der Besetzung der Führungspositionen in folgender Weise Rechnung: Der Vorsitzende des Vorstands, der Vorstandssprecher, der Geschäftsführende Vorsitzende, das geschäftsführende Vorstandsmitglied und der Schatzmeister einer Politischen Stiftung üben in der jeweils nahestehenden Partei keine vergleichbare Funktion aus.“
Die Wahrung der „gebotenen Distanz zu der jeweiligen Partei“ würde auch bedeuten, sich bei Aktivitäten, Projekten, Stipendien nicht (zu) stark von deren Programm und Ideologie beeinflussen zu lassen.
Ein wichtiger und richtiger Artikel!
Denn das ist ein Thema, das in der gegenwärtigen Realität von den systemmedien nicht angegangen wird.
diese Stiftungen sind einzig dafür da, die verbrechen der Politik zu kaschieren!
Im obigen Diagramm hätte mir eine quadratische oder exponentielle Näherungskurve besser gefallen als eine lineare Regression.