Böse Bayern? Die FaktenERfinder der ARD

Der Fakten(er)finder der ARD läuft heute gegen die Neufassung des Psychisch-Kranken-Hilfegesetzes in Bayern Sturm. Das Gesetz sei in höchstem Maße diskriminierend, so erfährt der Leser in Schriftgrad 14, nachdem ihm schon die Überschrift nahegelegt hat, dass es in Bayern darum gehe, psychisch Kranke „wegzuschließen, statt [ihnen] zu helfen“. Die Brachialvariante versuchter Manipulation im ARD Fakten(er)finder wird nur noch durch ein Originalzitat getoppt, das wir, ob seiner kompetenten Formulierung, im Original wiedergeben. Es lautet:

“Das, was man vorne gut gemacht hat, das hat man hinten mit dem Arsch wieder eingerissen.”

Ein Satz, der wie kein anderer das derzeitige Niveau der ARD zum Ausdruck bringt.

Uns soll es jedoch nicht um das unterirdische Niveau des ARD-Fakten(er)finders gehen, sondern darum, dass wir den begründeten Verdacht haben, dass beim ARD-Fakten(er)finder Daten erfunden werden.

Unter der Überschrift „Bayern hat bundesweit die höchsten Unterbringungszahlen“ ist Folgendes aus einem Beitrag des Bayerischen Rundfunks, den die Fakten(er)finder zu ihrem gemacht haben, zu lesen:

„Zum Vergleich: Im Jahr 2015 landeten im Freistaat etwa 60.000 Menschen gegen ihren Willen in einer Psychiatrie – auf Platz zwei folgt Nordrhein-Westfalen mit knapp 48.000 Unterbringungen. NRW hat allerdings auch fast eineinhalb Mal so viele Einwohner wie Bayern.“

Wie immer, wenn die Fakten(er)finder Daten darbieten, tun sie das ohne Beleg. Das allein diskreditiert sie bereits. Aber das reicht noch nicht, denn es sieht sehr danach aus, als seien die 60.000 Unterbringungen, die die Fakten(er)finder für Bayern gefunden haben wollen, schlicht und einfach erfunden.

Beginnen wir zunächst damit, dass es – wie so oft in Deutschland – keine verlässlichen Daten dazu gibt, wie viele Menschen „untergebracht“ sind, wie es so schön heißt.

Das Problem ist zum einen eines des nicht-transparent-sein-Wollens, zum anderen eines des Föderalismus, denn grundsätzlich kann man in Deutschland nach zwei Arten weggeschlossen werden: Einmal nach § 1906 BGB und einmal nach dem jeweiligen Psychisch-Kranken-Hilfegesetz (PsychKG) der Länder. Die einzigen Daten, die es zu beiden zu finden gibt, stammen aus dem Jahre 2012. Man findet sie in der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der LINKE.

Demnach wurden 2011 in Deutschland 57.116 Personen nach § 1906 BGB untergebracht, davon 16.854 in Bayern und 13.184 in Nordrhein-Westfalen. Nach dem jeweiligen Landes PsychKG wurden nochmals 78.114 Menschen im Jahre 2011 untergebracht. Dieses Mal 11.177 in Bayern und 22.685 in Nordrhein-Westfalen. Demnach wurden in Bayern 28.031 psychisch Kranke im Jahr 2011 weggeschlossen und 35.869 in Nordrhein-Westfalen. Die Größenverhältnisse zwischen beiden Ländern waren noch 2011 demnach gerade anders herum als von den ARD Fakten(er)findern für 2015 behauptet.

Wären die Zahlen des ARD-Fakten(er)finders richtig, also die Zahlen, deren Ursprung die Fakten(er)finder verheimlichen, dann müsste sich die Zahl der in Bayern per Zwang untergebrachten innerhalb von 4 Jahren mehr als verdoppelt haben, ein Anstieg um 31.969 Untergebrachte, während im selben Zeitraum in Nordrhein-Westfalen nur ein Anstieg von 12.131 Untergebrachten zu verzeichnen gewesen sein dürfte, also rund ein Drittel des bayerischen Anstiegs.

Nun ist in Deutschland bekanntlich nichts unmöglich. Deshalb haben wir nach weiteren Daten gesucht. Diese findet man beim Bundesministerium für Justiz. Dort wird zum einen eine Statistik über die Unterbringungen nach § 1906 BGB geführt, und es gibt eine Zugangsstatistik für Amtsgerichte. Beide sind das Beste an Daten, was man finden kann. Und während die Statistik über die Unterbringung nach § 1906 BGB akkurate Daten liefert, weist die Statistik der Amtsgerichte nur anhängige Verfahren aus. Angesichts dieser Datenlage fragt man sich, wo die Fakten(er)finder überhaupt ihre Daten für 2015 gefunden haben wollen.

Die Anzahl der nach § 1906 BGB im Jahr 2015 Untergebrachten beträgt Bundesweit 56.646 Personen und somit bundesweit weniger als die Fakten(er)finder für Bayern gefunden haben wollen. Im selben Jahr haben die Amtsgerichte in Deutschland 133.329 Verfahren über eine Unterbringung nach PsychKG der Länder als anhängig gemeldet. Von den anhängen Verfahren enden ca. 75% mit einer Unterbringung, wenn man die Erledigungsarten der Verfahren nach § 1906 zur Grundlage nimmt. Somit bleiben von den 133.329 Verfahren 100.000 Verfahren, die mit einer Unterbringung enden. Rechnet man die 56.646 Untergebrachte nach § 1906 BGB hinzu, dann wurden 2015 156.646 Menschen in psychiatrischen Kliniken oder Entziehungsanstalten oder in geschlossenen Abteilungen von Pflegeheimen untergebracht. Nach den Zahlen, die die Fakten(er)finder unters Volk bringen wollen, entfallen davon auf Bayern und Nordrhein-Westfalen 108.000 also 69% aller Unterbringungen. Die verbleibenden 14 Bundesländern müssen sich entsprechend die restlichen 31% teilen, wenn die Zahlen der Fakten(er)finder nicht erfunden sind.

Die Wahrscheinlichkeit, dass die Zahlen aber frei erfunden wurden, um zu zeigen, welch‘ üble Menschen die Bayern doch sind, wenn es darum geht, andere Bayern oder besser noch: Preußen wegzuschließen, ist jedoch sehr hoch. Denn: der Anteil der beiden Ländern an den 135.263 Menschen, die 2011 untergebracht wurden, betrug damals 47,2%. Innerhalb von vier Jahren muss der Anteil von Bayern und Nordrhein-Westfalen, wenn die Daten der Fakten(er)finder richtig sein sollen, sprunghaft angestiegen sein, was notwendig bedeutet, dass alle anderen Länder ihre Anstrengungen, einen Teil ihrer Bürger wegzuschließen, heftig reduziert haben müssen. Eine Annahme, die vor allem im Hinblick auf die Länder Bremen, Hamburg, Hessen, das Saarland und Schleswig-Holstein, die Unterbringungsquoten erreichen, die deutlich über denen von Bayern und selbst Nordrhein-Westfalen liegen, mehr als unwahrscheinlich ist.

Wir kommen somit zu dem Schluss, dass die Faktenfinder FaktenERfinder sind. Der Schluss ist einfach zu widerlegen. Es reicht, wenn die FaktenErfinder die Quelle ihrer Daten nennen, um das ER aus dem FaktenERfinder zu löschen.

Falls die Fakten(er)finder einmal Fakten suchen wollen, ein dazu nützlicher Beitrag finden sich in:

Henking, T. & Vollmann, J. (Hrsg)(2015). Zwangsbehandlung psychisch kranker Menschen. Berlin: Springer.

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