Was Linke anfassen, ist zerstört.
Erst wurde der gute Wille, der Geschlechterbeziehungen ermöglicht, systematisch zerstört, u.a. darum, dass GenderProfiteure, die davon leben, anderen das Leben zu verunmöglichen, behaupten, Frauen seien generell Opfer, Männer generell Täter. Dann wurden die Beziehungen zwischen autochthoner und zugewanderter Bevölkerung systematisch dadurch zerstört, dass Letztere generell als Opfer erstere generell als rassistische Täter etikettiert wurden, vor allem dann, wenn Erstere z.B. darauf hingewiesen haben, dass Zugewanderte aus Gründen der Gerechtigkeit nicht dieselben finanziellen Ansprüche an Sozialkassen haben können, wie diejenigen, die seit Jahren in diese Kassen einbezahlt haben. Und derzeit wird der ganz normale tägliche Umgang zerstört, indem Menschen eingeredet wird, ihr Gegenüber sei dann, wenn es keinen Arierausweis Impfpass vorzeigen könne, mit hoher Sicherheit ein Schädling der Volksgesundheit, der nur darauf aus sei, das furchtbarste aller Viren, das alle bisherigen Krankheiten, von Ebola bis zur Pest in den Schatten stellt, SARS-CoV-2 an doppelt Geimpfte Inhaber des staatlichen Ablasses, der gegen Selbstbewusstsein und Selbstwirksamkeit gehandelt wird, zu übertragen.
In unserem heutigen Beispiel gibt es zwei Hauptdarsteller.
L. ist Angestellte einer Behörde, die Einhaltung von abfallrechtlichen Bestimmungen in Betrieben kontrlliert.
F. ist Geschäftsführer eines Betriebes, in dem nur Personen mit Maske geduldet werden.
L. ist aus medizinischen Gründen vom Tragen einer Maske befreit.
L. hat F. mitgeteilt, dass sie aus medizinischen Gründen vom Tragen einer Maske befreit ist.
F. hat L. aus dem eigenen Unternehmen geworfen, weil L keine Maske trägt und nicht geimpft ist.
F. hat den Rauswurf von L. damit begründet, dass sie eine Gefährdung des „gesamten Betriebs“ darstelle.
Entweder F. hat das Bedürfnis, sich als 1000prozentiges Mitglied der Impfpartei, als verlässlicher Impfgenossen zu produzieren, oder F. hat die Gelegenheit genutzt, L loszuwerden, um zu verhindern, dass Verstöße gegen abfallrechtliche Bestimmungen entdeckt werden, oder F. ist schlicht ein Hysteriker, der jede Relation zur Normalität verloren hat.
Urteilen Sie selbst.
Wir haben den eMail-Wechsel zwischen F., dem Geschäftsführer, und dem Vorgesetzten von L. für Sie organisiert. Natürlich hat sich der gesetzestreue F. unmittelbar nach dem Rauswurf von L. an deren Vorgesetzten gewendet, man will ja nicht als jemand auffallen, der Behörden nicht Folge leistet, im Gegenteil, man will sich als jemand inszenieren, der Gesetzen schon Folge leistet, wenn sie in dieser Weise noch gar nicht erlassen sind. Diese Art des vorauseilenden Gehorsams ist aus dem Dritten Reich bestens bekannt. Sie ist so eine Art definierendes Merkmal des Dritten Reiches, das sich auf allen Ebenen findet, von der Reichskanzlei, in der auf diese Weise um die Gunst von Adolf Hitler gebuhlt wurde, bis zu Nachbarn, die bei der Gestapo anschwärzen, weil der Deutsche Gruss nicht in ausreichender Menge gezeigt wurde (siehe das verlinkte Buch rechts). Was im vorliegenden Fall die Gründe für das Verhalten von F. sind, das ist, wie gesagt eine Frage, die wir an unsere Leser weitergeben.
Wer das Urteil, zu dem er gelangt ist, kommunizieren will: Kommentare sind gerne gesehen.
Wer eigene Beispiele beisteuern will, der kann sie an Redaktion @ sciencefiles.org schicken.
Wir veröffentlichen die Beispiele.
„Von: F
Gesendet: Mittwoch, 7. Juli 2021 10:41
An:
Cc: R
Betreff: Besuch von Fr. L.Sehr geehrte …,
wir hatten heute einen Termin mit Ihrer Kollegin Fr. L. zur abfallrechtlichen Überwachung, der nicht zu Stande gekommen ist.
Fr. L. ist ohne Mund / Nasenschutz bei uns im Büro erschienen, obwohl dies überall ersichtlich als verpflichtend in unserer Firma für Externe angeschrieben steht. Nach einer höflichen Nachfrage ob Fr. L. getestet oder geimpft sei, hatte sie dies verneint. Auf meine Bitte darauf hin eine Maske aufzuziehen hat sie dies verweigert. Ich habe ihr dann die Möglichkeit, einen Test bei uns durchzuführen, angeboten, auch dies hat sie verweigert. Daraufhin habe ich Fr. L. der Firma verwiesen. Wir sind ein Unternehmen das in höchstem Maße von der Gesundheit unserer Mitarbeiter abhängig ist und halten uns an selbsterstellte Regeln im Zusammenhang mit der CoVID Pandemie. Wir haben die schwierigen Zeiten sehr gut mit diesen Regeln überstanden. Es haben sich bisher auch alle externen Besucher an diese Regeln gehalten da wir keine besonders strengen Maßstäbe ansetzen, sondern sehr pragmatisch mit den Regeln umgehen. [Wie man am Beispiel von L. erkennen kann!?]
Ich kann niemanden in dem Betrieb dulden, der offensichtlich alle Corona Maßnahmen für sich ausschließt und damit eine Gefährdung für meinen gesamten Betrieb in Kauf nimmt.
Wir haben alle erforderlichen Unterlagen für die Überprüfung vorbereitet und gehen diese gerne mit einer Kolleg*In oder per Fernabfrage durch. Aber bitte sehen Sie mir nach, dass ich die Sicherheit meines Betriebes über die persönlichen Befindlichkeiten Ihrer Mitarbeiter stelle.
Wie weit sie dieses Verhalten ihrer Mitarbeiterin tolerieren, bleibt Ihnen überlassen. Ich würde mir jedoch wünschen dass solch eine offensive Corona Leugnung mit allen damit im Zusammenhang stehenden Themen eine deutliche Ablehnung seitens des Landkreises erfährt.
Mit freundlichen Grüßen / With best regards
F.
Geschäftsführer
Von: K
Gesendet: Freitag, 16. Juli 2021 10:04
An: F
Cc: M
Betreff: AW: Besuch von Fr. L.Sehr geehrter Herr F.,
ich verstehe, dass Sie das Hygienekonzept für Ihren Betrieb konsequent umsetzen und dies auch bei Terminen mit der Behörde durchsetzen. Leider waren Frau L. die Bedingungen, insbesondere die Testpflicht, nicht im Vorfeld bekannt. Die Aufforderung, vor Ort einen Test durchzuführen traf sie daher unerwartet. Frau L. ist aus medizinischen Gründen vom Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes befreit. Sie ist bereit, mit Ihnen einen neuen Überwachungstermin zu vereinbaren, zu dem sie ein bestätigtes Testergebnis vorlegt. Alternativ besteht die Möglichkeit, zunächst ohne einen weiteren Vor-Ort-Termin, die entsprechenden Unterlagen wie die Abfallbilanzen für die Jahre 2018 bis 2020 einzureichen. Sammel- und Trennsysteme müssten dann auch mit Fotos dokumentiert werden.
Bitte teilen Sie bis zum 23.07.2021 mit, ob Sie einen neuen Termin vereinbaren wollen oder zunächst nur eine Dokumentenprüfung erfolgen soll.
Mit freundlichen Grüßen
K.
Von: F
Gesendet: Freitag, 16. Juli 2021 12:47
An: K
Cc:
Betreff: AW: Besuch von Fr. L.Sehr geehrter Herr K,
Wir sind natürlich für beide Varianten offen. Bei einem Besuch erwarten wir entsprechend der allgemein gängigen Regeln: Maskentragen, einen Nachweis per CoV App oder ein aktuelles Testergebnis aus einem Testzentrum.
Ich denke diese Handhabung wird uns auch in Zukunft weiter verfolgen.
Einen frühesten Termin können wir, wegen eines im Urlaub befindlichen Kollegen, in der KW 31 vereinbaren.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen / With best regards
F
Geschäftsführer
Das ist ein Dokument für den täglichen Wahnsinn, der in Deutschland als Normalität durchgesetzt werden soll, um zu verhindern, dass ein Pathogen, das für mindestens 95% der Bevölkerung weitgehend harmlos ist, die Bevölkerung dahinrafft. Uns fällt kein Begriff mehr ein, um diese Art der Pathologie zu beschreiben. Vielleicht hat ja ein Leser einen Vorschlag.
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Seit Ende Januar 2020 besprechen wir Studien zu SARS-CoV-2. Damit gehören wir zu den wenigen, die das neue Coronavirus seit seinem Auftauchen verfolgt und den Niederschlag, den es in wissenschaftlichen Beiträgen gefunden hat, begleitet haben.
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