Nach Pandemie und Massen”impfung”: Das große Fressen für Anwälte?
Wir wissen nicht, wie es Ihnen geht: Wir haben ein schlechtes Gefühl.
Aus mehreren Gründen.
Reden wir über einen davon.
Beim Bayerischen Rundfunk findet sich ein Beitrag darüber, dass Anwälte Impfschäden von Mandanten gegenüber dem Freistaat Bayern geltend machen und Schmerzensgeld und Schadensersatz für ihre Mandaten erstreiten wollen.
Im ersten Fall, der vor dem Landgericht Amberg anhängig ist, geht es um eine 38-jährige Frau, die im Juni 2021 in einem Impfzentrum mit BNT162b2/Comirnaty von Pfizer/BioNTech gespritzt wurde. “In unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung” hat die Frau ein Ekzem an der rechten Hand entwickelt, das auch zwei Jahre später noch vorhanden ist. Sicher ein Makel und ein Problem, Ekzeme sind eher unangenehm, aber nicht unbedingt das, was man angesichts von Herzschäden oder Hirnschlägen als Impfschaden erwartet hätte. Das soll den Impfschaden nicht kleinreden, nur unserer Verwunderung Ausdruck verleihen.
Der Streitwert in diesem Fall beträgt 157.000 Euro.
“Die Mandantin, die wir hier betreuen, erhielt am 06.03.2021 die Corona-Schutzimpfung im Impfzentrum Kaufbeuren verabreicht. Verimpft wurde der Vektorimpfstoff Vaxzevria® von AstraZeneca. Bereits nach der ersten Impfung traten bei der Mandantin sodann fortbestehende Kreislaufprobleme auf. Begleitet werden diese von einer zusätzlichen Abgeschlagenheit und Müdigkeit. Da unsere Mandantin die Symptome zunächst nicht auf die Impfung zurückführte, ließ sie sich sogar noch ein zweites und drittes Mal mit dem mRNA-Impfstoff Comirnaty® von BioNTech impfen. Die Beschwerden, darunter auch Schmerzen im Oberkörper, nahmen weiter zu. Unsere Mandantin vertraute dabei in die Schutzimpfung und machte sich in Ermangelung einer Aufklärung zunächst auch keine Vorstellungen darüber, dass die verabreichten Impfstoffe in einem Zusammenhang mit den neu aufgetretenen Beschwerden stehen könnten. Erst nach mehreren Arztbesuchen fiel der Verdacht schließlich auf unerwünschte Arzneimittelwirkungen der Impfstoffe als Auslöser für die Beschwerden.”
Auch diese Klage richtet sich gegen den Freistaat Bayern und somit gegen Steuerzahler, denn letztlich sind es Steuerzahler, die die Kosten des Verfahrens, sollte der Freistaat verurteilt werden, tragen müssen. Angesichts von Sinusvenenthrombosen und Anaphylaktischen Schocks, die für den Adenovirus-basierten COVID-19 Shot von AstraZeneca zu den häufigen Nebenwirkungen gehören, ist auch in diesem Fall die “Schwere” der Erkrankung, auch dann, wenn die beschriebenen Symptome sicher erheblich in den Tagesablauf und die Arbeitsfähigkeit eingreifen, eher unerwartet. Wie hoch der Streitwert in diesem Fall ist, wird von der Anwaltskanzlei nicht angegeben, aber er dürfte nicht geringer als im vorherigen Fall sein.
Daraus ergibt sich für Anwälte ein sehr lukratives Geschäft:
Das mag erklären, warum die Empfehlung ausgesprochen wird, bei einer vorhandenen Rechtsschutzversicherung in jedem Fall zu klagen.
“Insbesondere wenn zum Zeitpunkt der Impfung eine Rechtsschutzversicherung bestanden hat, sollte man Impfschäden auf jeden Fall nicht auf sich beruhen lassen, sondern unsere spezialisierten Anwälte kontaktieren.”
Wie es um die Erfolgsaussichten einer solchen Klage gestellt ist, ist indes eine ganz andere Frage, die im vorliegenden Fall mit dem Nachweis einer nicht ordnungsgemäßen Aufklärung über den Gegenstand und vor allem die Folgen eines COVID-19 Shots steht und fällt, die nach Ansicht der Anwaltskanzlei, Aufklärung, die in beiden Fällen die Klage verfasst hat, unter 20 Minuten nicht zu bewerkstelligen sei.
“Es ist zunächst über die Rahmenbedingungen der Impfung aufzuklären. Das bedeutet zum Beispiel, dass darüber aufgeklärt werden muss, ob die Impfung generell amtlich empfohlen ist oder ob die Empfehlung Einschränkungen enthält und ob der konkrete Impfling von diesen Einschränkungen erfasst ist.
Sodann ist stets auf die Freiwilligkeit der Impfung hinzuweisen sowie jeglicher Eindruck zu vermeiden, dass es sich um eine Zwangsimpfung handelt.
Die Aufklärung muss weiter den Nutzen der Impfung zutreffend schildern, nicht begründete Dramatisierungen einer unterbliebenen Schutzimpfung sind zu unterlassen.
Darüber hinaus muss auf die möglichen Komplikationen eingegangen werden, die mit der Impfung verbunden sein können. Dabei ist auf sämtliche bekannte[n] Komplikationen einzugehen, vor allem aber auf die schwersten Risiken, denen man sich aussetzt.
Schließlich hätten die Behandler die Impflinge darüber aufklären müssen, dass es sich bei den verwendeten mRNA-Impfstoffen nur um bedingt zugelassene Impfstoffe handelt, für deren Wirksamkeit und Sicherheit nur begrenzte Daten vorliegen, sodass die Impfung gerade keine gewöhnliche und bekannte Routine-Impfung darstellt und damit auch nicht mit anderen, bereits bekannten Impfungen vergleichbar ist, deren Impfstoffe eine unbedingte Zulassung erhalten haben.”
Was wird passieren?
Die Kläger werden behaupten, nicht ordnungsgemäß über die Folgen eines COVID-19 Shots aufgeklärt worden zu sein, der beklagte Freistaat wird durch seine Anwälte behaupten lassen, dass natürlich eine ordnungsgemäße Aufklärung erfolgt sei und zu diesem Zweck die mit Sicherheit vorhandenen Verwaltungsanweisungen zur Durchführung einer “COVID-19 Impfung” in einem Impfzentrum bereitstellen. Das Ganze wird vorhersehbar ausgehen, wie das Hornberger Schießen, im besten Fall mit einem Vergleich weit unter den 157.000 Euro Schmerzensgeld enden, der indes fraglich ist, weil der Freistaat damit einen Präzedensfall geschaffen und die Schleusen für unzählige Folgeklagen geöffnet hätte.
Grundsätzlich ist es wichtig, die Verantwortlichen für das COVID-19 Impfdebakel zur Verantwortung zu ziehen. Indes, die beiden Klagen, die die Würzburger Kanzlei “Steinbock und Partner” für ihre Mandaten erhoben hat, zielen darauf, die Verantwortung zu sozialisieren, alle Steuerzahler des Freistaats Bayern in Haftung zu nehmen, alle Steuerzahler, die bereits zur Ader gelassen wurden, um die nutzlosen COVID-19 Shots zu finanzieren. Man kann den Eindruck gewinnen, dass hier versucht wird, auf dem Rücken von Steuerzahlern und unter Ausnutzung von Impfopfern mit Rechtsschutzversicherung, Kasse zu machen. In jedem Fall werden solche Verfahren, die mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht damit enden, dass Impfopfer Schmerzensgeld in Höhe von 157.000 Euro erhalten werden, dazu führen, das tatsächliche und erhebliche Leid derer zu relativieren, die nach COVID-19 Shot mit lebenslangem Herzschaden oder nach Hirnschlag mit kognitiven oder Einschränkungen in der Mobilität leben müssen, die Nierenversagen erlitten oder nach einer Episode Tranverser Myelitis mit dauerhafter Lähmung, dauerhaften Schmerzen oder mit anhaltender Gliederschwäche leben lernen müssen. Es steht zu befürchten, dass ihnen Klagen wie die beiden beschriebenen eine Bärendienst erweisen.
Was unser schlechtes Gefühl angesichts der beiden Klagen bestärkt hat, findet sich auf einer anderen Seite der Würzburger Kanzlei, die nicht den Opfern von Impfschäden gewidmet ist, sondern mit “Schadensersatz bei Personenschäden / Haftung bei Corona” überschrieben ist. Dabei geht es im Wesentlichen um Schadensersatz und Schmerzensgeld, das Hinterbliebene zustehe, wenn, wie es bei Steinbock und Partner heißt: “”eine ihnen nahestehende Person durch einen Dritten getötet wird”.
Eine solche Tötung durch Dritte liegt nach Ansicht der Anwälte der Kanzlei dann vor, wenn
sich ein an COVID-19 Verstorbener im Krankenhaus mit COVID-19 angesteckt hat;
sich ein an COVID-19 Verstorbener auf einer Veranstaltung oder in einem Laden angesteckt hat, und der Veranstalter bzw. der Ladeninhaber nicht für die notwendige Verkehrssicherheit gesorgt hat. Letztere liegt vor wenn ein Veranstalter oder der Inhaber eines Geschäfts “Maßnahmen nicht ergriffen hat, die ein umsichtiger und verständiger Mensch ergriffen hätte”. Wir finden uns hier offenkundig im Wolkenkuckucksheim derjenigen, die glauben, wenn ein Ladeninhaber mit dem Zollstock seine Kundschaft in 2 Metern Abstand positioniert bzw. Kundschaft nur in geimpftem oder bemaskten Zustand zulässt, dann sei damit eine Ansteckung mit COVID-19 verhinderbar. Das schlechte Gefühl, das wir eingangs hatten, steigert sich langsam zu Brechreiz, angesichts derartiger Versuche, Profit aus Infektionskrankheiten zu schlagen. Was kommt als nächstes: Wollen Eltern die Eltern einen Kindes verklagen, bei dem sich ihr eigenes Kind vermutlich mit Influenza angesteckt hat, die es dann wiederum seinem Vater weitergereicht hat, der als Folge eine Pneumonie entwickelt hat und ins Krankenhaus musste? Der Versuch, Lebensrisiken zu Geld zu machen, ist unverkennbar.
sich ein an COVID-19 Verstorbener bei einem Dritten angesteckt hat oder in den Worten von Steinbock und Partner: “Überträgt man dies auf den[das] Corona-Virus, so haftet derjenige, der von seiner Ansteckung oder zumindest von seiner erheblichen Gefährdung gewusst hat und dann, ohne die Menschen in seiner näheren sozialen Umgebung zu informieren, ungeschützt mit ihnen Kontakt hat.” Wenn Sie also einen positiven PCR-Test hatten, mit einem Dritten in einem Raum verweilt haben, der anschließend an COVID-19 verstorben ist, dann kann man Sie nach Ansicht von Steinbock und Partner haftbar machen, auf Schmerzensgeld und Schadensersatz verklagen. Einmal mehr muss festgestellt werden, dass hier versucht wird, aus den ganz normalen Lebensrisiken, die jeder von uns teilt, Profit zu schlagen. Unser schlechtes Gefühl hat sich zu erheblicher Übelkeit gesteigert.
Letztlich scheint sich einmal mehr ein Trittbrettfahrer-Syndrom Bahn zu brechen. Blogs wie wir haben über Jahre dafür gesorgt, dass Belege über Impfschäden bekannt und gesammelt wurden. Nun, da offenkundig ist, was eigentlich von Anfang an klar war, dass nämlich experimentelle COVID-19 Shots keine saline Lösung sind und wie alle medizinischen Produkte mit Nebenwirkungen einhergehen, in diesem Fall mit erheblichen Nebenwirkungen, finden sich Opportunitätsstrukturen, denen manche in bestimmten Positionen nicht widerstehen können, die sie zum eigenen Vorteil nutzen wollen. Das einzige, was als Ergebnis solcher Prozesse sicher ist, das sind 7.660,81 Euro Anwaltsgebühren, die entweder die Versicherten einer Rechtsschutzversicherung oder die Steuerzahler aufbringen werden. All das ist unabhängig davon, dass Impfopfer einen Anspruch auf Ersatz des Schadens, der ihnen durch die COVID-19 Shots zugefügt wurde, haben, einen Anspruch, der sich gegen die Hersteller dieser Impfbrühen richten muss, die von Anfang an um die Schädlichkeit ihrer Shots wussten. Und, zugegeben, was uns am meisten ärgert, das sind die Anwälte, die nun, nachdem sie jahrelang den Mund nicht aufgebracht haben, aus ihren Löchern kommen, nachdem Rechtsanwälte wie Wilfried Schmitz und Holger Fischer jahrelang ihren Kopf hingehalten haben, um an dem zu profitieren, was andere vorbereitet haben.
Der Nachweis darüber, dass sich ein an COVID-19 Verstorbener bei XY angesteckt hat, ist – soweit wir sehen – in keiner Weise zu führen, sofern nicht jedes SARS-CoV-2 Virus einen Barcode mit sich führt, der den vorherigen Wirt eindeutig identifiziert.
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Die Klagen wegen einer Schädigung durch die sog. Corona-Impfung sind vor allem deshalb riskant, weil die Gerichte nach wie vor nicht vom staatlichen Impf-Narrativ lassen können und eine ergebnisoffene Beweisaufnahme nach Kräften zu vermeiden versuchen. Welcher von den mehrheitlich geimpften Richtern gibt schon gerne zu, dass er selbst einer skrupellosen Propaganda auf den Leim gegeangen ist? Welcher Richter benennt gerne den Dienstherrn als Täter? Der Staat beruft sich inzestuös auf die Alibis durch weisungsgebunde Bundesbehörden wie RKI und PEI. Und die Gerichte lassen bislang überwiegend diesen Bauerntrick gelten. Massenhafte Schadensersatzklagen machen die Schäden sichtbar, sorgen dafür, dass das Narrativ auch vor Gericht Risse bekommt und bröckelt. Unabhängig vom Ergebnis im jeweiligen Einzelfall läge der Erfolg in einer Sachverhaltsaufklärung durch eine (publikumswirksame) Beweisaufnahme. Die Arbeit der Anwälte in solchen Fällen dürfte als überdurchnittlich anspruchsvoll und umfangreich zu beurteilen sein. Das System der streitwertabhängigen Vergütung gibt es ja nicht erst seit Corona. Und bedürftige Impfopfer können Prozesskostenhilfe beantragen…
Wie begründet sich die Zuständigkeit eines Amtsgerichts bei einer Klage (Amtshaftungsklage?) mit einem Streitwert von 157.000 €? Dafür dürfte doch das Landgericht zuständig sein…
Der Streitwert bestimmt die Höhe des Honorars? Dann ist doch klar, dass die deutschen Anwälte für eine Furunkel am Gesäß Summen aufrufen, die sonst in den USA üblich sind. Für einen amputierten Finger werden von deutschen Gerichten zwischen € 1.500.- – 15.000.- zugesprochen, für den Verlust des Kopfes wohl etwas mehr, und für den Verlust der Vernunft muss der Geschädigte selbst aufkommen. Den Rest regelt die WHO mit neuen totalitären Gesetzen, welche im vorauseilenden Gehorsam von beinahe 500 Abgeordneten in Berlin am 12.05.23 genehmigt wurden.
Es gab Entscheidungsträger für das was 3 Jahre hier abging. Und alle sind namentlich bekannt. Aber selbst wenn man alle enteignet und das Geld den Opfern zugute kommen lässt….
Was hat man von 50.000 Euro wenn man den Rest des Lebens für 20 Treppenstufen 5 Minuten braucht oder im Rollstuhl sitzt und nicht mal nen Luftballon halten kann? Und letzten Endes haben die Leute mangels Intellekts doch mit hochgekrempelten Ärmeln freiwillig Schlange gestanden….
Und dafür muss dann der Lastenausgleich herhalten der Ende 2019 vor der Plandemie beschlossen wurde?
Ich weiß nicht, ich weiß nicht. Bei mir als gefährlichem Sozialschädling, der seine geimpften Mitbürger in Geiselhaft hielt, dem man neben dem öffentlichen Leben die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gestrichen hat und Behandlungen selber zahlen lassen und Intensivbehandlung verwehren wollte, kommt es sehr komisch an, mit welcher Selbstverständlichkeit sich jetzt diese Leute, die jede Gemeinheit bedenkenlos mitgemacht haben und sich gegen jede Vernunft haben spritzen lassen, sich auch an meinen Steuergeldern, Krankenkassenbeiträgen und Rechtsschutzversicherungsbeiträgen schadlos halten wollen.
Das einzige, womit ich mich einigermaßen bei der Stange halten kann, ist die Überlegung, dass ich natürlich auch mit umgekehrtem Vorzeichen aufgehetzt worden bin. Die Spaltung der Gesellschaft arbeitet ja in beiden Richtungen. Und wer wegen seiner Gutgläubigkeit seine Gesundheit in diesem Irrsinn verloren hat, ist natürlich auch Opfer, und das mehr als ich, der nur ein paar Gemeinheiten ertragen musste. Und vor allem: Ich wollte und will niemals so sein oder werden wie die, die mir das Leben schwer gemacht haben.
Unsere Regierenden haben einen Krieg gegen die eigene Bevölkerung geführt. Und in jedem Krieg ist der gewöhnliche Mensch grundsätzlich nur Opfer. Ich weiß, wo meine Abscheu am Besten und richtigsten platziert ist.
@Unsere Regierenden haben einen Krieg gegen die eigene Bevölkerung geführt.
Sie führen ihn noch – sie haben nur von Pandemie auf Klima gewechselt !
Obwohl – nach allem, was man so hört, sind sie dabei, einen neuen Pandemie-.Anlauf zu starten!
Oder jedenfalls den Versuch dazu – warte im Herbst !
Die Regierenden führen einen Krieg gegen die eigene Bevölkerung und Corona war nur ein, wenn auch wichtiger Schauplatz davon. Und sie haben auf ganzer Linie gewonnen:
Einigkeit: Die haben sie beseitigt.
Recht: Das haben sie gebeugt.
Freiheit: Haben sie eingesackt.
Der größte Teil der vor Angst vor dem Virus schlotternden Bevölkerung hat dies hingenommen. Und diese Tatsache war m.E. der größte Sieg, nämlich die Abschaffung der Erfordernis von Rationalität, Folgerichtigkeit und Nachvollziehbarkeit im Regierungshandeln. Die G2-Regelung war ja nicht nur ein Despotismus ohnegleichen, sie war ja auch rein logisch ein vollkommener Blödsinn. Ebenso wie die angebliche Gefährdung durch nicht „Geimpfte“.
Die Regierung hat sich völlige Narrenfreiheit verschafft, für jeden noch so absurden Schwachsinn Grundrechte antasten zu können, ohne dafür auch nur Rechenschaft ablegen zu müssen, und der Bürger hat davor kapituliert. Etwas, was die Ampel jetzt weidlich ausnutzt.
Ich will in keinem Land leben, in dem ich die Regierung als Feind sehen muss. Und ich will in keinem Volk leben, das sich das nicht nur gefallen lässt, sondern in weiten Teilen auch noch bejubelt. Ich schreibe nicht mehr von Deutschland aus …
@Und sie haben auf ganzer Linie gewonnen:
Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit abgeschafft und Terror verbreitet !
Wie hat es Warren Buffett im Jahr 2006 noch gesagt :
“Es herrscht Klassenkampf, richtig, aber es ist meine Klasse, die Klasse der Reichen die den Krieg betreibt, und wir gewinnen.”
Und die Politiker und Juristen sind ihre Handlanger !
Und es gibt immer noch eine Mehrheit, die es gut findet und sich ganz toll fühlt, wenn sie von denen ausgeplündert und betrogen zu werden!
Ich freue mich für Sie, dass Sie das Land verlassen haben. Sollte ich auch tun, denn fast noch übler als eine scheiß Regierung ist ein in großen Teilen beschissenes Untertanenvolk. Leider habe aber nicht die finanziellen Möglichkeiten. Aber innere Emigration klappt auch, habe darin Übung, denn ich brauchte leider nicht erst Corona, um von vielen Mitmenschen enttäuscht zu werden.
Keine Sorge, Renten- und Kranken- und Sozialversicherungs- und Steuerkassen sind längst pleite, bevor Impfopfer davon massiv profitieren könnten.
Genau genommen sind die Dinger schon pleite, nur die Druckerpresse läuft noch weiter, daher fällt es noch nicht auf.
Deshalb denke ich auch, dass es auf eine Art Bürgergeld für alle auf Sozialhilfeniveau plus Arbeitszwang hinauslaufen wird.
So bitter das ist, die Triebfeder des Geldverdienens und nur diese wird zu einer Aufarbeitung der Risiken und Nebenwirkung der Impflüge führen. Das könnte so laufen, wie im Dieselskandal. Denn det Rubel rollt erst dann so richtig, wenn eine Prozesslawine ins Rollen kommt. Das passiert nur, wenn die Klagen auch Erfolg haben. Dadurch wird auch der Druck auf die Regierung steigen, Schadenersatzansprüche gegen die Hersteller zu prüfen. Andernfalls wird es meiner Meinung nach, nicht zu einer Aufarbeitzng der Plandemie kommen. Denn wer sonst sollte das leisten?
@Das große Fressen für Anwälte?
Mit Sicherheit !
Und ohne Resultate – die Corona-Verbrecher werden nicht belangt werden ! Da sind sich dann Anwälte und Richter einig !
Es wird vielleicht ein paar demonstrative Bauernopfer geben, aber die Hauptverbrecher werden nicht einmal genannt werden !
Es hätte natürlich schon was – die ganze Blockpartei im Bundestag verhaften und die Rotkittel gleich mit!
Aber wer soll das machen – die Schwarzkittel sind doch als Komplizen mitschuldig – was wäre das für eine Ganovenehre, wenn die sich jetzt gegenseitig verhaften ?
Ich stimme mit den Aussagen des Artikel völlig überein.
Es besteht der Verdacht von bestellten Klagen mit dem voraussehbarem Erfolg des Klageverlustes.
Damit werden sehr viele von weiteren Klagen abgehalten.
Auch die Veröffentlichungspraxis zeigt in diese Richtung.
Das einzig positive an diesen Klagen ist die Begrenzung der Kosten, da der Staat seine Vetretung nicht in Rechnung stellen kann.
Natürlich werden in solchen Fällen Allerweltskanzleien bevorzug.
Taktisch scheint es mir ungleich erfogsversprechender zu sein, in Richtung Schaden aus unerlaubter Handlung zu gehen, was die Beweislast und natürlich die Kostenfrage völlig anders gestaltet.
Auch aus Amtsverstößen, mit Tun und Unterlassen, eröffnet seich ein Weg zu den Strafgerichten.
Strafrechtliche Urteile sind einfach sehr praktikable Anspruchsgrundlagen.
Zielführender und kostengünstiger wären die Wege über Prozeßgemeinschaften und Sammelklagen, auch weil eine Gruppe von spezialisierten Rechtsanwälte einfach effektiver sind, dann auch finanzierbar sind.
Weiter Wege wären Klagen gegen :
Impfärzte > nihil non nocere, erst mal nicht schaden.
Verletzung bzw. Unterlassung der Aufklärung
Hersteller > Gründe dürften bekannt sein
Betreiber von Impfzentren aus > Unternehmerhaftung
Arbeitgeber, auch Staat > Nötigung, Androhung und Vollstreckung von Konsequenzen
Alle Behörden, Ämter und staatliche Suborganisationen wegen Unterlassung von zum Teil zwingend vorgeschriebenen oder aber nur erforderlichen Maßnahmen und natürlich auch wegen zielgerichteter und bewußter (mit Wissen und Wollen !) Falschaussagen.
Erfolgsaussichten werden erst sichtbar, wenn Spahn und Lauterbauch in Untersuchungshaft genommen werden.
……und das betrieben von weisungsgebundenen Staatsanwälten !?!?!
Wer sich von einer Regierung zur einer riskanten Impfung überreden lässt, der lässt sich auch von Anwälten zu einer riskanten Klage überreden.
Die Klagen wegen einer Schädigung durch die sog. Corona-Impfung sind vor allem deshalb riskant, weil die Gerichte nach wie vor nicht vom staatlichen Impf-Narrativ lassen können und eine ergebnisoffene Beweisaufnahme nach Kräften zu vermeiden versuchen. Welcher von den mehrheitlich geimpften Richtern gibt schon gerne zu, dass er selbst einer skrupellosen Propaganda auf den Leim gegeangen ist? Welcher Richter benennt gerne den Dienstherrn als Täter? Der Staat beruft sich inzestuös auf die Alibis durch weisungsgebunde Bundesbehörden wie RKI und PEI. Und die Gerichte lassen bislang überwiegend diesen Bauerntrick gelten. Massenhafte Schadensersatzklagen machen die Schäden sichtbar, sorgen dafür, dass das Narrativ auch vor Gericht Risse bekommt und bröckelt. Unabhängig vom Ergebnis im jeweiligen Einzelfall läge der Erfolg in einer Sachverhaltsaufklärung durch eine (publikumswirksame) Beweisaufnahme. Die Arbeit der Anwälte in solchen Fällen dürfte als überdurchnittlich anspruchsvoll und umfangreich zu beurteilen sein. Das System der streitwertabhängigen Vergütung gibt es ja nicht erst seit Corona. Und bedürftige Impfopfer können Prozesskostenhilfe beantragen…
Wie begründet sich die Zuständigkeit eines Amtsgerichts bei einer Klage (Amtshaftungsklage?) mit einem Streitwert von 157.000 €? Dafür dürfte doch das Landgericht zuständig sein…
Der Streitwert bestimmt die Höhe des Honorars? Dann ist doch klar, dass die deutschen Anwälte für eine Furunkel am Gesäß Summen aufrufen, die sonst in den USA üblich sind. Für einen amputierten Finger werden von deutschen Gerichten zwischen € 1.500.- – 15.000.- zugesprochen, für den Verlust des Kopfes wohl etwas mehr, und für den Verlust der Vernunft muss der Geschädigte selbst aufkommen. Den Rest regelt die WHO mit neuen totalitären Gesetzen, welche im vorauseilenden Gehorsam von beinahe 500 Abgeordneten in Berlin am 12.05.23 genehmigt wurden.
Es gab Entscheidungsträger für das was 3 Jahre hier abging. Und alle sind namentlich bekannt. Aber selbst wenn man alle enteignet und das Geld den Opfern zugute kommen lässt….
Was hat man von 50.000 Euro wenn man den Rest des Lebens für 20 Treppenstufen 5 Minuten braucht oder im Rollstuhl sitzt und nicht mal nen Luftballon halten kann? Und letzten Endes haben die Leute mangels Intellekts doch mit hochgekrempelten Ärmeln freiwillig Schlange gestanden….
Und dafür muss dann der Lastenausgleich herhalten der Ende 2019 vor der Plandemie beschlossen wurde?
Die schlimmste Nachricht haben Sie gerade präsentiert: Ungefähr 500 Abgeordnete haben der WHO eine Generalvollmacht ausgestellt.
Und schlagen Sie ruhig nach, Herr Kugler: Jens der Spahn hat sich der Stimme enthalten. Ein Schelm, wer Übles dabei denkt 🙂
Ich weiß nicht, ich weiß nicht. Bei mir als gefährlichem Sozialschädling, der seine geimpften Mitbürger in Geiselhaft hielt, dem man neben dem öffentlichen Leben die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gestrichen hat und Behandlungen selber zahlen lassen und Intensivbehandlung verwehren wollte, kommt es sehr komisch an, mit welcher Selbstverständlichkeit sich jetzt diese Leute, die jede Gemeinheit bedenkenlos mitgemacht haben und sich gegen jede Vernunft haben spritzen lassen, sich auch an meinen Steuergeldern, Krankenkassenbeiträgen und Rechtsschutzversicherungsbeiträgen schadlos halten wollen.
Das einzige, womit ich mich einigermaßen bei der Stange halten kann, ist die Überlegung, dass ich natürlich auch mit umgekehrtem Vorzeichen aufgehetzt worden bin. Die Spaltung der Gesellschaft arbeitet ja in beiden Richtungen. Und wer wegen seiner Gutgläubigkeit seine Gesundheit in diesem Irrsinn verloren hat, ist natürlich auch Opfer, und das mehr als ich, der nur ein paar Gemeinheiten ertragen musste. Und vor allem: Ich wollte und will niemals so sein oder werden wie die, die mir das Leben schwer gemacht haben.
Unsere Regierenden haben einen Krieg gegen die eigene Bevölkerung geführt. Und in jedem Krieg ist der gewöhnliche Mensch grundsätzlich nur Opfer. Ich weiß, wo meine Abscheu am Besten und richtigsten platziert ist.
@Unsere Regierenden haben einen Krieg gegen die eigene Bevölkerung geführt.
Sie führen ihn noch – sie haben nur von Pandemie auf Klima gewechselt !
Obwohl – nach allem, was man so hört, sind sie dabei, einen neuen Pandemie-.Anlauf zu starten!
Oder jedenfalls den Versuch dazu – warte im Herbst !
Natürlich! Ich hätte schreiben sollen:
Die Regierenden führen einen Krieg gegen die eigene Bevölkerung und Corona war nur ein, wenn auch wichtiger Schauplatz davon. Und sie haben auf ganzer Linie gewonnen:
Einigkeit: Die haben sie beseitigt.
Recht: Das haben sie gebeugt.
Freiheit: Haben sie eingesackt.
Der größte Teil der vor Angst vor dem Virus schlotternden Bevölkerung hat dies hingenommen. Und diese Tatsache war m.E. der größte Sieg, nämlich die Abschaffung der Erfordernis von Rationalität, Folgerichtigkeit und Nachvollziehbarkeit im Regierungshandeln. Die G2-Regelung war ja nicht nur ein Despotismus ohnegleichen, sie war ja auch rein logisch ein vollkommener Blödsinn. Ebenso wie die angebliche Gefährdung durch nicht „Geimpfte“.
Die Regierung hat sich völlige Narrenfreiheit verschafft, für jeden noch so absurden Schwachsinn Grundrechte antasten zu können, ohne dafür auch nur Rechenschaft ablegen zu müssen, und der Bürger hat davor kapituliert. Etwas, was die Ampel jetzt weidlich ausnutzt.
Ich will in keinem Land leben, in dem ich die Regierung als Feind sehen muss. Und ich will in keinem Volk leben, das sich das nicht nur gefallen lässt, sondern in weiten Teilen auch noch bejubelt. Ich schreibe nicht mehr von Deutschland aus …
@Und sie haben auf ganzer Linie gewonnen:
Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit abgeschafft und Terror verbreitet !
Wie hat es Warren Buffett im Jahr 2006 noch gesagt :
“Es herrscht Klassenkampf, richtig, aber es ist meine Klasse, die Klasse der Reichen die den Krieg betreibt, und wir gewinnen.”
Und die Politiker und Juristen sind ihre Handlanger !
Und es gibt immer noch eine Mehrheit, die es gut findet und sich ganz toll fühlt, wenn sie von denen ausgeplündert und betrogen zu werden!
Gut gesprochen, sie haben das Gefüge der Gesellschaft sturmreif geschossen. Ich sehe dem mit großer Sorge entgegen.
Ich freue mich für Sie, dass Sie das Land verlassen haben. Sollte ich auch tun, denn fast noch übler als eine scheiß Regierung ist ein in großen Teilen beschissenes Untertanenvolk. Leider habe aber nicht die finanziellen Möglichkeiten. Aber innere Emigration klappt auch, habe darin Übung, denn ich brauchte leider nicht erst Corona, um von vielen Mitmenschen enttäuscht zu werden.
Keine Sorge, Renten- und Kranken- und Sozialversicherungs- und Steuerkassen sind längst pleite, bevor Impfopfer davon massiv profitieren könnten.
Genau genommen sind die Dinger schon pleite, nur die Druckerpresse läuft noch weiter, daher fällt es noch nicht auf.
Deshalb denke ich auch, dass es auf eine Art Bürgergeld für alle auf Sozialhilfeniveau plus Arbeitszwang hinauslaufen wird.
So bitter das ist, die Triebfeder des Geldverdienens und nur diese wird zu einer Aufarbeitung der Risiken und Nebenwirkung der Impflüge führen. Das könnte so laufen, wie im Dieselskandal. Denn det Rubel rollt erst dann so richtig, wenn eine Prozesslawine ins Rollen kommt. Das passiert nur, wenn die Klagen auch Erfolg haben. Dadurch wird auch der Druck auf die Regierung steigen, Schadenersatzansprüche gegen die Hersteller zu prüfen. Andernfalls wird es meiner Meinung nach, nicht zu einer Aufarbeitzng der Plandemie kommen. Denn wer sonst sollte das leisten?
@Das große Fressen für Anwälte?
Mit Sicherheit !
Und ohne Resultate – die Corona-Verbrecher werden nicht belangt werden ! Da sind sich dann Anwälte und Richter einig !
Es wird vielleicht ein paar demonstrative Bauernopfer geben, aber die Hauptverbrecher werden nicht einmal genannt werden !
Es hätte natürlich schon was – die ganze Blockpartei im Bundestag verhaften und die Rotkittel gleich mit!
Aber wer soll das machen – die Schwarzkittel sind doch als Komplizen mitschuldig – was wäre das für eine Ganovenehre, wenn die sich jetzt gegenseitig verhaften ?
Ich stimme mit den Aussagen des Artikel völlig überein.
Es besteht der Verdacht von bestellten Klagen mit dem voraussehbarem Erfolg des Klageverlustes.
Damit werden sehr viele von weiteren Klagen abgehalten.
Auch die Veröffentlichungspraxis zeigt in diese Richtung.
Das einzig positive an diesen Klagen ist die Begrenzung der Kosten, da der Staat seine Vetretung nicht in Rechnung stellen kann.
Natürlich werden in solchen Fällen Allerweltskanzleien bevorzug.
Taktisch scheint es mir ungleich erfogsversprechender zu sein, in Richtung Schaden aus unerlaubter Handlung zu gehen, was die Beweislast und natürlich die Kostenfrage völlig anders gestaltet.
Auch aus Amtsverstößen, mit Tun und Unterlassen, eröffnet seich ein Weg zu den Strafgerichten.
Strafrechtliche Urteile sind einfach sehr praktikable Anspruchsgrundlagen.
Zielführender und kostengünstiger wären die Wege über Prozeßgemeinschaften und Sammelklagen, auch weil eine Gruppe von spezialisierten Rechtsanwälte einfach effektiver sind, dann auch finanzierbar sind.
Weiter Wege wären Klagen gegen :
Impfärzte > nihil non nocere, erst mal nicht schaden.
Verletzung bzw. Unterlassung der Aufklärung
Hersteller > Gründe dürften bekannt sein
Betreiber von Impfzentren aus > Unternehmerhaftung
Arbeitgeber, auch Staat > Nötigung, Androhung und Vollstreckung von Konsequenzen
Alle Behörden, Ämter und staatliche Suborganisationen wegen Unterlassung von zum Teil zwingend vorgeschriebenen oder aber nur erforderlichen Maßnahmen und natürlich auch wegen zielgerichteter und bewußter (mit Wissen und Wollen !) Falschaussagen.
Erfolgsaussichten werden erst sichtbar, wenn Spahn und Lauterbauch in Untersuchungshaft genommen werden.
……und das betrieben von weisungsgebundenen Staatsanwälten !?!?!
Da fällt mir noch was ein :
Was ist eigentlich mit den Volksanwälten und mit deren Zuständigkeiten ?