Kennen Sie die hehren Grundsätze eines Rechtsstaats?
Ermittlungen müssen grundsätzlich von der UNschuld des Angeklagten ausgehen, sofern seine Schuld nicht bereits durch Tatsachen oder Geständnis erwiesen ist.
Ermittlungsbehörden müssen die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel mit Bedacht einsetzen und in jedem Fall eine Verhältnismäßigkeit wahren.
Ermittelnde Staatsanwälte dürfen sich nicht zum Werkzeug ihrer politischen Herren machen und keine Verfolgungswut an den Tag legen.
Der Einsatz bestimmter Ermittlungsmethoden setzt einen entsprechenden Gerichtsbeschluss voraus, der nur dann ergehen darf, wenn ein dringender Tatverdacht nachgewiesen wurde (es geht dabei um z.B. Hausdurchsuchungen und Beschlagnahme von Privateigentum).
Das ist die Rechtstheorie – ein Teil davon.
Und dann gibt es die Realität, wie sie gerade im Fall von Michael Ballweg deutlich geworden ist.
Wir haben der rechtsstaatlichen Katastrophe, die gegen Michael Ballweg von einem vollkommen überforderten (Ober-)Staatsanwalt und einem noch weniger seinem Amt gewachsenen Haftrichter verursacht wurde, bisher in zwei Beiträgen berichtet.
Der erste Beitrag widmet sich dem Versuch des Staatsanwaltes nachträglich Belege für seine bereits erstellte Anklage zu beschaffen, und zwar dadurch, dass schriftliche Zeugenbefragungen in einer Weise durchgeführt wurden, die man im Kontext von Umfragen als suggestiv beschreiben würde: „Sie sind doch auch der Ansicht, dass Michael Ballweg ein Betrüger ist, oder? Sagen Sie mir warum!“ Ganz so grob war das, was der Staatsanwalt herumgeschickt hat, nicht, aber fast so grob. Die relevanten beiden Seiten, auf denen eine systematische Beeinflussung von Zeugen stattfindet, um das an Angaben herauszukitzeln, was die bereits erstellte Anklage erhärten würde, sind die folgenden:
Trotz all der Suggestion und der Versuche, Zeugen nach dieser Vorverurteilung von Michael Ballweg dazu zu bewegen, gegen den Gründer von Querdenker 711 auszusagen, ist wohl am Ende nichts dabei herausgekommen, denn beim letzten Haftprüfungstermin vor Ballwegs Freilassung, von dem Ballwegs Anwalt Ralf Ludwig in seinem Telegramkanal berichtet hat, ist vom Vorwurf des Betrugs nichts mehr übrig geblieben. Nunmehr wird Ballweg, wie in totalitären Systemen so üblich, eine Art „Gedankenverbrechen“ zur Last gelegt, wie es sich im Begriff des „untaublichen Versuchs“ findet.
Ludwig schreibt:
„Am Dienstag, 29. November 2022 fand in Stuttgart der nächste Haftverkündungstermin gegen Michael Ballweg statt. Dieser neuerliche Haftverkündigungstermin wurde nötig, nachdem das Oberlandesgericht Stuttgart den bisherigen Haftbefehl wegen mutmaßlich vollendeten Betrugs aufgehoben hatte. Jetzt wird Michael Ballweg lediglich noch vorgeworfen, daß sich die Straftat als sogenannter „untauglicher Versuch“ in seinem Kopf abgespielt haben soll.“
Falls Sie all das noch einmal in Gänze nachlesen wollen, so können Sie es hier und hier tun.
Relevant für uns, vom ursprünglichen Tatvorwurf ist nurmehr wenig geblieben, auch die Bettelbriefaktion des Staatsanwalts hat nichts Verwertbares erbracht. Dennoch hat der zuständige Staatsanwalt Anklage wegen Geldwäsche und versuchtem Betrug in 9000+ Fällen und wegen Steuerhinterziehung in vier Fällen erhoben und eine brachiale Bauchlandung hingelegt.
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Das Landgericht Stuttgart hat die Anklage, wie Alexander Wallasch berichtet, auf 56 Seiten auseinander genommen und nicht zur Hauptverhandlung zugelassen. Das ist, schon weil es so offen geschieht, eine klare Aussage, die der zuständige Staatsanwalt, der nun zur Witzfigur seines Amtes geworden ist, am besten zum Anlass nimmt, einen Versetzungsantrag ins Registergericht zu stellen, um erst einmal Gras über die Sache wachsen zu lassen. Ich habe im Verlauf meiner Tätigkeit als Gerichtsreporter des öfteren verzweifelte Amts- und Landrichter erlebt, die Klageschriften am liebsten zerrissen hätten, eben weil diese Klageschriften so schlecht waren, dass sie keinerlei Grundlage für die Eröffnung eines Hauptverfahrens bereitgestellt haben.
Keiner der Richter hat die Hinrichtung des Staatsanwaltes öffentlich vollzogen. Sie alle haben das Telefon in die Hand genommen, und dem Staatsanwalt empfohlen, seine Anklageschrift und die damit einhergehende Erhebung einer Klage zurück zu nehmen und einen Ausweg über Artikel 153 StPO zu suchen, ein Ausweg, der natürlich nur möglich ist, wenn dem Staatsanwalt nicht der Behördenleiter oder der Justizminister des Landes im Nacken sitzt. In Stuttgart scheint das der Fall zu sein, weshalb der zuständige Staatsanwalt nunmehr ins offene Messer des Oberlandesgerichts gejagt und dort geopfert wird.
Leider ist Alexander Wallasch in seinem Beitrag über den Beschluss des Landgerichts Stuttgart, in dem die Nichteröffnung des Hauptverfahrens begründet wird, nicht sonderlich konkret und belässt es bei Hinweisen darauf, dass es sich um eine „umfangreiche Schlechtleistung“ des Staatsanwalts handele. Auf Basis dessen, was Wallasch schreibt, kann man indes vermuten, dass den Landrichtern, die über die Zulassung der Klage zu entscheiden hatten, die Verfolgungswut des Staatsanwaltes negativ aufgestoßen ist, was wohl in Kombination mit der nicht vorhandenen Beweislage, dazu geführt hat, die Anklage im Hinblick auf die 9000+ versuchten Betrüge und die Geldwäsche nicht zuzulassen, was letztlich bedeutet, dass die Landrichter die Wahrscheinlichkeit eines Freispruchs für so hoch ansehen, dass sie keine wertvolle Gerichtszeit für die Inszenierung eines Schauprozesses opfern wollen.
Lediglich vier Fälle der vermeintlichen Steuerhinterziehung sind dem Staatsanwalt geblieben, nichts, was eine Inhaftierung von neun Monaten für Michael Ballweg rechtfertigen kann. Insofern ist es wohl an der Zeit, über eine Strafanzeige wegen Rechtsbeugung gegen den/die zuständigen Staatsanwälte und den Haftrichter nachzudenken. Denn eine Haftprüfung hat stets die erheblichen Konsequenzen für den zu Inhaftierenden mit dem Strafverfolgungsinteresse zu gewichten. Ein Strafverfolgungsinteresse, das hat das Landgericht Stuttgart gerade festgestellt, hat zu keinem Zeitpunkt bestanden.
Die Schau-Ermittlungen gegen Michael Ballweg lassen auch das zuständige Justizministerium in Baden-Württemberg, das in schwarzer Hand ist, in keinem guten Licht erscheinen. Offenkundig war das Bemühen, Opposition zur COVID-19 Hysterie im Keim zu ersticken, so groß, dass der Rechtsstaat über den Rand gekippt wurde. Indes sind politische Einflussnahme und die daraus folgende Instrumentalisierung von Strafverfolgungsbehörden nur eine Ursache dafür, dass der deutsche Rechtsstaat vor die Hunde geht. Eine mindestens ebenso große Rolle spielt die offenkundig schlechte Qualität des Personals, das in Staatsanwaltschaften beschäftigt ist, von dem viele offenkundig übermotiviert und vor allem überfordert sind.
Besonders politische Verfahren zeigen diese Überforderung im Rahmen einer ideologischen Hysterie sehr deutlich, denn nicht nur die Staatsanwaltschaft in Stuttgart hat eine Bauchlandung hingelegt, auch die Staatsanwaltschaften in Lüneburg, Flensburg und Celle mussten einsehen, dass ihre hohen Strafambitionen in der Realität nicht einzulösen sind. Indes hat man in den drei genannten Staatsanwaltschaften VOR Klageerhebung bemerkt, dass die gesammelten Belege keine Grundlage für eine Klageerhebung hergeben.
Dabei ging es in allen Fällen um die Gründung einer kriminellen Vereinigung, die angeblichen Gründer allesamt aus dem als rechtsextrem bezeichneten Lager.
Seit 2019 hat die Staatsanwaltschaft Celle gegen die Calenberger Bande, deren Hauptzeitvertreib im Verteilen von Flugblättern und Anbringen von Grafiti bestanden zu haben scheint, ermittelt. 8 Beschuldigte wurden eingehenden Ermittlungen unterzogen, ihre Wohnungen durchsucht, Datenträger, Computer und Handies sichergestellt. Und am Ende ist NICHTS dabei herausgekommen. Die Ermittlungen wurden eingestellt, so dass man sich fragt auf welcher Grundlage der zuständige Amtsrichter den Hausdurchsuchungsbefehl unterschrieben hat. Ein dringender Anfangsverdacht auf Gründung einer kriminellen Vereinigung wurde sicher behauptet, aber wurde er auch belegt? Letztlich haben Amtsrichter diese Behauptungen zu prüfen. Immerhin geht es um einen Eingriff in ein im Grundgesetz geschütztes Gut.
Aber diese Prüfung scheint immer seltener auch statt zu finden. Vor allem die Behauptung, Rechtsextreme hätten eine kriminelle Vereinigung gegründet, scheint alle Dämme, die gegen den Missbrauch des Rechtssystems für ideologische Zwecke errichtet wurden, zum Einsturz zu bringen, und so ist es wenig verwunderlich, dass auch die Staatsanwaltschaften in Lüneburg und Flensburg in drei weiteren Fällen die Segel streichen mussten, drei weitere Fälle, in denen jahrelange Ermittlungen geführt, Wohnungen durchsucht, Computer, Handies und Datenträger beschlagnahmt wurden, nur um am Ende einzusehen, dass man der eigenen Hysterie aufgesessen und jeweils einen Amtsrichter mit auf seinen Reisen mit der Nachtschar genommen hat.
Nicht einmal das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Flensburg gegen den Aryan Circle [deutsche Niederlassung] konnte zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden. Nicht einmal Neonazis , wie dem „prominenten Neonazi Bernd T.“, wie Julian Feldmann in der ARD schreibt, ohne dabei etwas zu bemerken, ist die Bildung einer kriminellen Vereinigung nachzuweisen. Für diejenigen, die es interessiert, der prominente Neonazi, dessen Nachnamen Feldmann nicht nennen kann, obschon er so prominent ist, ist unter Tödter beim Finanzamt gemeldet.
Vielleicht der schönste Schlag ins Wasser kommt aus Lüneburg. Dort mutmaßte der zuständige Staatsanwalt die Bildung eines rechtsextremen Netzwerkes, das dem Waffenhandel gewidmet sei, nur um festzustellen, dass er an einen Waffennarren, der dieselben sammelt, legal noch dazu, geraten ist. Zum Glück konnte dem Waffennarren eine rechtsextreme Gesinnung zugeschrieben werden, so dass der Staatsanwalt nicht vollständig leer ausgegangen ist.
Alle zusammengetragenen Beispiele zeigen die ideologisch motivierte Instrumentalisierung des Rechtssystems, der – wenn noch etwas gerettet werden soll – zügig ein Ende bereitet werden muss.
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Wir wissen wie Staatsanwaltschaften in totalitären Systemen funktionieren und wer sie befiehlt und lehnen diese deshalb oftmals ab. Das solche Methoden etwa auch im „Besten Deutschland aller Zeiten „vorkommen könnten, dürften nur kranke Hirne, Schwurbler, Nazis und Rassisten in ihren Verschwörungsphantasien glauben.
Momentan haben wir kaum eine Möglichkeit, dagegen anzugehen. Dazu ist das politische System (wieder einmal) zu pervertiert. Ich finde aber, man sollte alle polizeilichen, staatsanwaltlichen und gerichtlichen Unterlagen nebst möglichen Urteilen auf jeden Fall aufbewahren. Denn nur dort stehen die Klarnamen derer, die möglicherweise im Akkord Rechtsbeugungen begangen haben. Nach 1945 sowie nach 1989/90 sind viele Richter und Staatsanwälte nahtlos ins jeweilige neue System übergegangen. Auch ich selbst kenne zwei von denen, die vor der Wende noch dem DDR-Regime willig gedient hatten. Irgendwann muss sowas aufhören. Wenn solche Leute immer wieder davonkommen, wird sich nichts ändern.
„…von einem vollkommen überforderten (Ober-)Staatsanwalt und einem noch weniger seinem Amt gewachsenen Haftrichter verursacht wurde, ..“
Warum so höflich, die sind nicht überfordert, die sind wirklich so, mit Wissen und Wollen und mit voller Absicht erledigen sie gehorsam ihren Auftrag.
Die Juristenschar, ein Heer von Birken, wo doch Eichen gefragt wären.
Meiner Ansicht nach ist das Scheitern eines solchen Verfahrens kein zwingendes Zeichen mangelnder Kompetenz der Juristen noch mangelnder Leistungsfähigkeit eines Rechtssystems.
Die Juristen wissen es sehr gut, sie wissen, wie die Verfahren wirklich einzuschätzen sind, sie wissen, was von ihnen gefordert wird und sie wissen um die Konsequenzen, wenn sie es nicht mal ernsthaft versuchen.
Ich erinnere an meine Verwandte in der DDR: sie wollte, nachdem sie das Rentenalter erreicht hatte, ausreisen, um ihre Kinder im Westen zu besuchen. Sie reichte einen Antrag bei ihrem ehemaligen Chef ein, sie hatte dort als angelernte Buchhalterin in einer Landmaschinen-Firma gearbeitet. Ihr Chef sagte ihr, sie solle auch einen Antrag für ihren Ehemann einreichen, obwohl sie darauf hinwies, dass ihr wenige Monate jüngerer Ehemann noch nicht im Rentenalter sei.
Sie reichte zwei Anträge ein, für sich selbst und für ihren noch arbeitenden Ehemann (angelernter Schlosser).
Sie wurde wegen versuchter Republikflucht angezeigt.
Nun versuchte sie, durch Vermittlung von Verwandten mit Beziehungen zum Gericht zu erreichen, dass das Verfahren eingestellt würde, denn sie und ihr Ehemann waren “ganz kleine Leute”. Die Verwandten weigerten sich, auch nur mal beim Gericht anzufragen. Dies ist ungewöhnlich, denn in der DDR half man sich, wo man nur konnte.
Sie wurde zu 3 Monaten auf Bewährung verurteilt.
Wir haben uns gefragt, warum das passiert ist, und unser Fazit ist wie folgt: Der Chef musste hin und wieder jemanden liefern wegen Geheimnisverrats oder Republikflucht. Denunziantentum war ausdrücklich erwünscht und wurde ermutigt. Der Chef hat also eine Frau “geliefert”, die vermutlich mit einer sehr geringen Strafe davonkommen würde und die keine Kinder mehr in der DDR hatte, denen man die Zukunft verbauen könnte, (Studier-Verbot für Kinder von Republikflüchtlingen usw.). Und deshalb haben sich die Verwandten auch geweigert, über Beziehungen zu helfen: die Frau musste “geliefert” werden.
Anscheinend ist das im Artikel beschriebene ein deutsches Problem? Ich habe erfahren, dass der Europäische Gerichtshof im Mai 2019 entschieden hat, dass deutsche Staatsanwaltschaften keinen europäischen Haftbefehl ausstellen dürfen, eben weil sie abhängig von Ministern sind. Der EuGH wollte wohl verhindern, dass deutsche Politiker den europäischen Haftbefehl ausnutzen, um ihre Gegner auch im Ausland zu bekämpfen. Vielleicht ist das ja ein Hinweis, dass das deutsche Rechtssystem reformiert werden sollte, zumindest die Staatsanwaltschaften unabhängig von Politikern sein sollten. Mir fehlt der nötige Einblick, um die Lage abschließend beurteilen zu können, aber den Nachrichten zufolge scheint es mir, dass Deutschland gerade dabei ist, in den Totalitarismus abzurutschen, bzw. teilweise schon dort angekommen ist, wohingegen in anderen Ländern wie Italien, Frankreich, Niederlande zwar auch eine globale Systempresse und WEF-angehörige Politiker anwesend sind, aber die Politik immer noch um einiges demokratischer und dem Volke nutzenbringend ist als in Deutschland.
Der Grünen-Funktionär Benedikt Lux hat es im August 2020 gegenüber den Genossen des Blattes „Neues Deutschland“ im Interview ausgeplaudert:
„Wir haben die gesamte Führung fast aller Berliner Sicherheitsbehörden ausgetauscht und dort ziemlich gute Leute reingebracht. Bei der Feuerwehr, der Polizei, der Generalstaatsanwaltschaft und auch beim Verfassungsschutz. Ich hoffe sehr, dass sich das in Zukunft bemerkbar macht.”
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Momentan haben wir kaum eine Möglichkeit, dagegen anzugehen. Dazu ist das politische System (wieder einmal) zu pervertiert. Ich finde aber, man sollte alle polizeilichen, staatsanwaltlichen und gerichtlichen Unterlagen nebst möglichen Urteilen auf jeden Fall aufbewahren. Denn nur dort stehen die Klarnamen derer, die möglicherweise im Akkord Rechtsbeugungen begangen haben. Nach 1945 sowie nach 1989/90 sind viele Richter und Staatsanwälte nahtlos ins jeweilige neue System übergegangen. Auch ich selbst kenne zwei von denen, die vor der Wende noch dem DDR-Regime willig gedient hatten. Irgendwann muss sowas aufhören. Wenn solche Leute immer wieder davonkommen, wird sich nichts ändern.
[…] Quelle Link […]
„…von einem vollkommen überforderten (Ober-)Staatsanwalt und einem noch weniger seinem Amt gewachsenen Haftrichter verursacht wurde, ..“
Warum so höflich, die sind nicht überfordert, die sind wirklich so, mit Wissen und Wollen und mit voller Absicht erledigen sie gehorsam ihren Auftrag.
Die Juristenschar, ein Heer von Birken, wo doch Eichen gefragt wären.
Meiner Ansicht nach ist das Scheitern eines solchen Verfahrens kein zwingendes Zeichen mangelnder Kompetenz der Juristen noch mangelnder Leistungsfähigkeit eines Rechtssystems.
Die Juristen wissen es sehr gut, sie wissen, wie die Verfahren wirklich einzuschätzen sind, sie wissen, was von ihnen gefordert wird und sie wissen um die Konsequenzen, wenn sie es nicht mal ernsthaft versuchen.
Ich erinnere an meine Verwandte in der DDR: sie wollte, nachdem sie das Rentenalter erreicht hatte, ausreisen, um ihre Kinder im Westen zu besuchen. Sie reichte einen Antrag bei ihrem ehemaligen Chef ein, sie hatte dort als angelernte Buchhalterin in einer Landmaschinen-Firma gearbeitet. Ihr Chef sagte ihr, sie solle auch einen Antrag für ihren Ehemann einreichen, obwohl sie darauf hinwies, dass ihr wenige Monate jüngerer Ehemann noch nicht im Rentenalter sei.
Sie reichte zwei Anträge ein, für sich selbst und für ihren noch arbeitenden Ehemann (angelernter Schlosser).
Sie wurde wegen versuchter Republikflucht angezeigt.
Nun versuchte sie, durch Vermittlung von Verwandten mit Beziehungen zum Gericht zu erreichen, dass das Verfahren eingestellt würde, denn sie und ihr Ehemann waren “ganz kleine Leute”. Die Verwandten weigerten sich, auch nur mal beim Gericht anzufragen. Dies ist ungewöhnlich, denn in der DDR half man sich, wo man nur konnte.
Sie wurde zu 3 Monaten auf Bewährung verurteilt.
Wir haben uns gefragt, warum das passiert ist, und unser Fazit ist wie folgt: Der Chef musste hin und wieder jemanden liefern wegen Geheimnisverrats oder Republikflucht. Denunziantentum war ausdrücklich erwünscht und wurde ermutigt. Der Chef hat also eine Frau “geliefert”, die vermutlich mit einer sehr geringen Strafe davonkommen würde und die keine Kinder mehr in der DDR hatte, denen man die Zukunft verbauen könnte, (Studier-Verbot für Kinder von Republikflüchtlingen usw.). Und deshalb haben sich die Verwandten auch geweigert, über Beziehungen zu helfen: die Frau musste “geliefert” werden.
Der im Beitrag genanntr Journalist heißt Alexander Wallasch.
Der Begriff „Waffennarr“ ist letztlich selbst eine plumpe, arrogante – ideologisch motivierte – Beleidigung.
Anscheinend ist das im Artikel beschriebene ein deutsches Problem? Ich habe erfahren, dass der Europäische Gerichtshof im Mai 2019 entschieden hat, dass deutsche Staatsanwaltschaften keinen europäischen Haftbefehl ausstellen dürfen, eben weil sie abhängig von Ministern sind. Der EuGH wollte wohl verhindern, dass deutsche Politiker den europäischen Haftbefehl ausnutzen, um ihre Gegner auch im Ausland zu bekämpfen. Vielleicht ist das ja ein Hinweis, dass das deutsche Rechtssystem reformiert werden sollte, zumindest die Staatsanwaltschaften unabhängig von Politikern sein sollten. Mir fehlt der nötige Einblick, um die Lage abschließend beurteilen zu können, aber den Nachrichten zufolge scheint es mir, dass Deutschland gerade dabei ist, in den Totalitarismus abzurutschen, bzw. teilweise schon dort angekommen ist, wohingegen in anderen Ländern wie Italien, Frankreich, Niederlande zwar auch eine globale Systempresse und WEF-angehörige Politiker anwesend sind, aber die Politik immer noch um einiges demokratischer und dem Volke nutzenbringend ist als in Deutschland.
Der Grünen-Funktionär Benedikt Lux hat es im August 2020 gegenüber den Genossen des Blattes „Neues Deutschland“ im Interview ausgeplaudert:
„Wir haben die gesamte Führung fast aller Berliner Sicherheitsbehörden ausgetauscht und dort ziemlich gute Leute reingebracht. Bei der Feuerwehr, der Polizei, der Generalstaatsanwaltschaft und auch beim Verfassungsschutz. Ich hoffe sehr, dass sich das in Zukunft bemerkbar macht.”
Wohl nicht nur in Berlin.