HomeRechtssystemStrafrechtStrafe bestimmt, Anklage und Belege gesucht: Das Verfahren gegen Michael Ballweg hat Merkmale von Bananenrepublik
Oktober 5, 2022
Strafe bestimmt, Anklage und Belege gesucht: Das Verfahren gegen Michael Ballweg hat Merkmale von Bananenrepublik
Gleich vorweg: Wir haben die Sache von “Michael Ballweg” und seiner Querdenken 711 Bewegung nur am Rande verfolgt.
Insofern kann man sagen, wir sind unvoreingenommen, denn auch der Vorwurf, der letztlich zur Inhaftierung von Ballweg geführt hat, war uns bislang unbekannt. Nun hat uns ein Leser Unterlagen geschickt, die für uns Licht in das Dunkel bringen, dass den enemy No. 1 der Landesregierung in Baden-Württemberg umgibt. Nunja, bringen könnte, denn viel heller ist das ganz für uns nicht geworden, denn wir haben nicht nur den Eindruck gewonnen, dass die Staatsanwaltschaft, die die Ermittlungen gegen Ballweg führt, hektisch dabei ist, Belege für das, was sie wohl anklagen wollen, zusammenzuklauben. Die Art und Weise, in der das geschieht, trägt alle Züge der Rechtsbeugung und für den Fall, dass dem Anwalt von Ballweg das, was wir hier berichten, nicht bekannt ist, sollten ihm Leser, die ihn kennen, einen Link zu unserem Text schicken.
Beginnen wird mit dem Anschreiben, das unser Leser erhalten hat:
Mit dem Bankgeheimnis war freilich nichts mehr anzufangen… Sie müssen in Deutschland damit rechnen, dass immer dann, wenn Sie Geld an eine deutsche Bank überweisen, wenn sie eine Unterstützungsleistung von einer deutschen Bank an eine andere deutsche Bank auf den Weg bringen, ihre Daten frei zugänglich und dem inner-institutionellen Informationszugriff ausgeliefert sind. Ein guter Grund, ScienceFiles zu spenden, denn weder unsere Konten noch unser Finanzdienstleister befindet sich in einer Jurisdiktion, die in irgend einem pönal instrumentalisierbaren Verhältnis zu Deutschland steht. Denn man muss heute mit allem rechnen.
Wie wir im weiteren Verlauf zeigen werden, muss man auch damit rechnen, dass ein Staatsanwalt einen, den er einer Sache verdächtigt, über einen Haftrichter, der mehr seiner Phantasie als der Aktenlage verpflichtet zu sein scheint, inhaftieren lässt, um sich anschließend auf den Weg zu machen, in einer Art und Weise, die es offenkundig macht, dass hier eine sehr perfide und subtile Form der Zeugenbeeinflussung stattfindet, seine Anklagepunkte auch zu belegen. Das hat mit der Durchsetzung von Recht, das voraussetzt, dass eine Straftat zweifelsfrei festgestellt wurde, nichts zu tun, nicht einmal am Rande, aber offenkundig ist das im Ländle von (Ex-?)Maoist Kretschmann normal. Immerhin wird unser Leser, obschon er eine verruchte Spende auf den Weg gebracht, nur als Zeuge geladen, nicht als ein des “falschen Spendens” Beschuldigter – wie dies ein Freund Chinas, der in Kanada seine letzten Tage fristet, veranlasst hat.
Die Zeugenvernehmung, die durchgeführt werden soll, umfasst die folgenden Fragen, die unser Leser schriftlich beantworten soll:
Insgesamt vermitteln die Fragen 1 bis 6 den Eindruck, dass hier versucht werden soll, nachträglich die Belege zu beschaffen, die notwendig waren, um die Inhaftierung von Ballweg rechtfertigen zu können. Man muss sich vor allem die Fragen 3 bis 6 auf der Zunge zergehen lassen:
“Was dachten Sie jeweils zum Zeitpunkt der Zahlung des von Ihnen überwiesenen Beitrags, wofür dieser verwendet werden würde?”
Vordergründig wird hier eine offene Frage verwendet, die dem Befragten den Anschein vermitteln soll, er sei in seiner Antwort frei, nicht etwa geframt, subtil geführt, wie das hier der Fall ist [darauf kommen wir gleich]. Tatsächlich wird allein durch die Frage nach dem Verwendungszweck denjenigen, die hier als Zeugen befragt werden, nicht nur suggeriert, dass etwas mit der Verwendung ihrer Spende nicht in Ordnung gewesen sei, in der Hoffnung, dass sie einen Verwendungszweck angeben, der ihnen im Zusammenhang mit Querdenken 711 wichtig ist, für den sich aber keine Verwendung durch Ballweg finden lässt. Faktisch ist die Antwort auf diese Frage auch mit Sicherheit keine, die das wiederspiegelt, was der Spender zum Zeitpunkt der Spende als Motiv und Grund für seine Spende hatte. Es ist eine nachträgliche Rationalisierung, die massiv von der suggestiven Form der Frage und dem Rahmens, in dem sie gestellt wird, beeinflusst wird. Fairness gegenüber Beschuldigten sieht anders aus. Ein Ermittler, der nicht vorverurteilen will, spielt mit einem offenen Visier und fragt: Warum haben Sie an Michael Ballweg gespendet. Denn die meisten Spender haben mit hoher Wahrscheinlichkeit keinen konkreten Zweck mit ihrer Spende verfolgt, darin vielmehr eine Unterstützung der aus ihrer Sicht “guten Sache” gesehen. Das schließt zwangsläufig Michael Ballweg mit ein.
“Wie kamen Sie darauf, dass ihre Zuwendung wie unter Ziff. 3 von ihnen beantwortet, verwendet werden würde?”
Eine Frage, die in dieselbe Kerbe wie die vorausgehende Frage schlägt. Ein Zeuge, der sich im schlimmsten Fall gerade einen Verwendungszweck aus den Fingern gesogen hat, weil er denkt, seine Rolle als Zeuge mache das erforderlich, obschon er keinerlei Erinnerung an einen konkreten Verwendungszweck [Erstellung eines Banners für die Demonstration am 5…] mehr hat, soll nun angeben, wie er auf diese Verwendung gekommen ist. Eine weitere Frage, die voraussetzt, was eigentlich Grundlage der Anklage und somit erwiesen sein soll, dass nämlich Ballweg konkrete Verwendungen behauptet, aber nicht umgesetzt hat. Entsprechend würde ein ehrlicher Ermittler den Zeugen gegenüber ausführen: Michael Ballweg wird vorgeworfen, Spenden veruntreut zu haben. Er soll z.B. behauptet haben, mit den Spendegeldern würde XY finanziert. Haben Sie gespendet, um XY zu finanzieren.
Und jetzt wird es rechtsbeugend:
“Gingen Sie davon aus, dass ihre Zuwendungen auch für private Zwecke von Michael Ballweg verwendet werden würden?”
Eine solche Frage sollte zur Verurteilung des Fragers wegen Rechtsbeugung führen, denn dass Michael Ballweg Spenden für private Zwecke verwendet haben soll, das ist der Vorwurf, der vor Gericht erst belegt werden soll. Dessen ungeachtet wird suggeriert, Ballweg habe Spenden für private Zwecke verwendet und dabei noch ein alter Trick aus der Giftküche der Befragung angewendet: “private Zwecke”. Was sind private Zwecke? Wenn Ballweg mit dem Auto zum Ordnungsamt fährt, um eine Demonstration anzumelden und sein Privatauto mit Benzin füllt, das er über das Spendenkonto von Querdenken711 bezahlt, ist das dann ein privater Zweck? Wer immer diese Fragen zu verantworten hat, sollte wie gesagt, mit einer Anklage wegen Rechtsbeugung belohnt werden, denn offenkundig ist es sein oberstes Bemühen, Ballweg vorzuverurteilen und Zeugen zu finden, die ihn dabei unterstützen.
Und weil das alles noch nicht reicht, wird noch eine Frage nachgeschoben, die einzig dazu dient, Ballweg zu inkriminieren.
“Haben Sie außerdem Schenkungen mittels Bargeld zugunsten von Querdenken 711 getätigt.”
Es ist zwar innovativ, Zeugen dazu zu nudgen, selbst zu bestimmen, wozu sie Zeugnis ablegen wollen, aber es hat nichts mit einer korrekten Rechtspraxis zu tun. Solche Praktiken sind aus der Inquisition bekannt, als Beschuldigte so lange gefoltert wurden, bis sie weitere Beschuldigbare genannt haben. Abermals eine Frage, die schwerlich mit den Prinzipien einer fairen Rechtsprechung vereinbar sind. Abermals der Versuch, etwas zu finden, das sich gegen Ballweg verwenden lässt.
Aber das beste kommt erst noch, denn diese Fragen sind durch zwei Seiten “Rahmengeschichte” geframt, Seiten, die den Fragen vorangestellt sind, die dem Leser suggerieren, was zu beweisen wäre, dass Michael Ballweg von den 1.3 Millionen Euro, die auf dem Spendenkonto von Querdenken 711 eingegangen sind, große Summen an sich selbst gezahlt und das Geld entsprechend veruntreut hat.
Auf diesen beiden Seiten werden die wenigen Fakten, die die Ermittler bislang im Fall “Ballweg” gesammelt haben, in einer Weise präsentiert und zusammengestellt, die jedem, der die beiden Seiten gelesen hat, suggeriert, dass Ballweg nicht nur vorhatte, sich mit dem Spendengeld nach Costa Rica abzusetzen, sondern bereits große Summen davon veruntreut hat.
Diese Suggestion basiert auf den folgenden kümmerlichen Fakten:
Ballweg hat im Zeitraum vom 8. Juli 2020 bis 3. September 2020 viermal Abhebungen getätigt, die sich auf 430.000 Euro summieren.
In der Folge seien Überweisungen, deren Zahl der Ermittler verheimlicht, auf ein Privatkonto von Ballweg, auf das Konto der “Media Access GmbH”, deren Geschäftsführer er ist, und an die Herzmenschenstiftung überwiesen worden. Darunter seien auch Überweisungen im fünfstelligen Bereich gewesen, wie viele wird verschwiegen.
Ballweg habe eine fünfstellige Summe an ein Litauischs BitCoin-Konto überwiesen.
Ballweg habe im März 2022 sein Haus verkauft.
Von März bis April 2022 habe Ballweg Edelmetalle im Wert von 600.000 Euro verkauft.
Nichts von dem, was hier angeführt wird, belegt, dass Ballweg Spenden zweckentfremdet hat, dass er sich mit dem Spendengeld nach Costa Rica absetzen wollte, dass er ein Betrüger ist, der sich mit Spendengeld vom Acker machen will, aber all das, was nicht belegt wird, wird suggeriert, demjenigen suggeriert, der den “Vorhalt zur Sache” liest. Das hat mit Ermittlung auf Basis eines konkreten Tatvorwurfs nichts zu tun. Das ist eine “Finding-Mission” eine Suche nach Belegen für eine Anklage, die man gerne erheben will, für die man aber keine Beweise hat.
Es ist definitiv nicht die Aufgabe von Polizei und Staatsanwaltschaft, Bürger in der Absicht auszuhorchen, Material zu finden, das sich gegen einen anderen Bürger verwenden lässt. Derartige Praktiken sind aus Bananenrepubliken bekannt. Aber, halt, Baden-Württemberg ist ja eine Art, Bananenrepublik, eine Art Soap Opera in Politik, ein Cleverländle:
Wenn Sie selbst von “Furchtbaren Juristen” heimgesucht werden, das sind Juristen, die
auf Basis von Ideologie und/oder im Widerspruch zu Fakten urteilen,
Gruppenrechte nutzen, um Individualrechte zu beseitigen,
oder jemanden kennen, bei dem das der Fall ist, wenn Ihnen ein entsprechender Bericht in den MS-Medien über den Weg läuft, dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung:
Per email an: furchtbare-Juristen @ Sciencefiles.org
Per Nachricht in unserem Telegram Diskussions-Kanal “SciFi: Furchtbare Juristen“.
wir berichten den Fall und erfassen ihn in einer Datenbank der “Furchtbaren Juristen”.
Texte, wie dieser, sind ein Grund dafür, dass versucht wird, ScienceFiles die finanzielle Grundlage zu entziehen. Die Deutsche Bank und Paypal haben uns unsere Konten gekündigt.
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Helfen Sie uns, ScienceFiles auf eine solide finanzielle Basis zu stellen.Wir haben drei sichere Spendenmöglichkeiten:
“Gingen Sie davon aus, dass Ihre Zuwendungen auch für private Zwecke von Michael Ballhaus verwendet würden?”
–
Welche Antwort darauf taktisch und juristisch “richtig” wäre, weiß ich nicht. Meine spontane Antwort in so einem Fall wäre: “An sich nein, aber wenn er schlampig mit seiner Buchführung umgegangen ist oder beim Querdenken-Einkauf mal ein Päckchen Kaffee für sich eingesteckt hat, finde ich das nicht weiter schlimm. Für mich reicht es, wenn das allermeiste Geld in die Organisation von Demos, in Druckaufträge und Ähnliches geflossen ist.”
meine Antwort wäre bei den Winkeladvokaten: weiß ich nicht, habe ich mir keine Gedanken gemacht, isch des verbooda? wois i au net und isch ma auch wurscht weil im Sozialismus gibts doch koin Onderschied zwischa privad o äffentlich. je blöder man sich stellt und sich von dieser Saubande nicht provozieren läßt, um so weniger haben sie Möglichkeiten einen aufs Glatteis zu führen. .
Die 5 Thesen Lehnins ( lt. Gauck bei Lanz frei zitiert !? )
Wenn Du die Macht hast , gebe sie nie wieder her
Um das zu erreichen schaffe die Herrschaft des Rechtes ab
und mache Dir das Recht untertänig
Erlaube keine kritische Öffentlichkeit
Das freie Wort , die freien Medien und Forschung muss einstimmig werden
Verschaffe denjenigen die um ihre Rechte kämpfen
etwa als Arbeitnehmer keine eigenständigen Kampforganisationen
sonders zähme die Gewerkschaftsbewegung mache sie zu einem
Organ der Staatsmacht und den Interessen Staates
Wenn das nicht ausreicht , schaffe ein System das bereit ist
Großflächig Angst zu verbreiten
Dazu brauchst Du einen Angstapparat ein Geheimdienst der
Den Leuten Angst machen kann und so ihre potenziellen
Möglichkeiten runter dimmt
Sind das formalrechtlich überhaupt Spenden (wie man sie einem eingetragenen Verein spenden kann)? Meines Erachtens sind das Schenkungen, deren Verwendungszweck durch die Schenkenden in keiner Weise eingeschränkt wurden. Wenn ich einem Bettler 100 Euro schenke, kann ich daran nicht die Einhaltung der Bedingung einklagen, dass er sich davon keinen Alkohol kaufen dürfe. Vor Allem ist kaum nachzuprüfen, dass es gerade meine 100 Euro waren, mit denen er den Alkohol bezahlt hat. Sollte also bei Ballweg ein Spender ein bestimmtes Verwendungsziel im Auge gehabt haben, müsste die Staatsanwaltschaft nachweisen, dass eine bestimmte Spende in einen anderen Zweck geflossen ist.
Es ist eine Schande, die sich hier abspielt. Kretschmann ist in einer altväterlichen, bedächtigen Attitüde angetreten, er wird wohl als eiskalter, tyrannischer Apparatschik abtreten.
Ein Jurist kratzt sich am Kopf:
“Ja, den Dolus, klar, den hätten wir schon, ist ja klar!
Aber der Tatbestand, mein Gott der Tatbestand! Was schreib ich da bloß rein!?”
Meine Antwort auf die Nutzung der “Spenden” wäre: Ich habe Herrn Ballweg …. Euro geschenkt, weil ich seine immense Arbeit toll finde und sie wie auch immer unterstützen wollte. Was er geleistet hat ist unbezahlbar.
Also gesucht wird: ein Delikt.
Ich füge meinen Spenden jeweils als Verwendungszweck an: “Spende zur freien Verfügung”. Damit erübrigen sich solche Fragen.
Üble Sache das. Gut möglich, daß die bundesrepublikanischen Stasi-Schnüffler darauf hoffen, unter den Spendern welche zu finden, denen es ein Wohlgefühl verschafft, sich bei staatlichen Stellen einzuschleimen und die deshalb auch bereit wären, sich nur allzu gerne in die Stasi-Richtung schubsen zu lassen. Doch hoffentlich geht der Schuß nach hinten los, denn jemand, der an Querdenken gespendet hat, fällt wohl nicht auf derartige Perfiditäten herein.
Vermutlich haben alle Spender diesen Wisch bekommen und wer weiß, vielleicht finden sich sogar rechtlich Versierte darunter, die in ihrer Antwort die Rechtsbeugung in diesem Stasi-Wisch deutlich zur Sprache bringen.
Maßgebend sind hier die Beweismaßvorschriften der StPO. Da Herr Ballweg in U-Haft sitzt, würde ich von dringendem Tatverdacht ausgehen. Hier ist zu beachten, dass in die im Ermittlungsverfahren zu stellende Prognose auch Beweismittel berücksichtigen darf, welche im Augenblick noch nicht vorhanden sind. Es müssen allerdings gewichtige Anhaltspunkte vorliegen, dass ein derartiges – erst künftig vorliegendes – Beweismittel den Tatverdacht verstärkt. Dies nun sehe ich im vorliegenden Fall gerade nicht gegeben. Insbesondere auch deswegen nicht, weil die nächstniedrige Stufe des dringenden Tatverdachts der hinreichende Tatverdacht ist. Nach § 170 Abs. 1 StPO muss die StA Anklage erheben, wenn die Ermittlungen genügend Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage bieten, das heißt, wenn ein hinreichender Tatverdacht gegeben ist. Nach herrschender Meinung liegt ein hinreichender Tatverdacht dann vor, wenn die Beweisfähigkeit den Grad der Wahrscheinlichkeit erreicht. Vorliegend wird jedoch noch ermittelt, sodass sich bereits deswegen ganz formal die Frage stellt, was sich die Kripo dabei denkt. Die Fragetechnik ist schlicht und ergreifend unzulässig, was Herr Klein auch sehr gut herausgearbeitet hat. Siehe dazu auch “Tatsachenfeststellung vor Gericht” von Bender, Nack, Treuer. Da gibts ein ganzes Kapitel Vernehmungslehre und sollten die Anwälte von Herrn Ballweg dieses Buch nicht besitzen, rate ich dringend dazu es sofort zu kaufen.
“Was dachten Sie jeweils zum Zeitpunkt der Zahlung des von Ihnen überwiesenen Beitrags, wofür dieser verwendet werden würde?”
– Für einen guten Zweck.
“Wie kamen Sie darauf, dass ihre Zuwendung wie unter Ziff. 3 von ihnen beantwortet, verwendet werden würde?”
– Gar nicht, da ich diesbezüglich keine Nachforschungen angestellt habe.
“Gingen Sie davon aus, dass ihre Zuwendungen auch für private Zwecke von Michael Ballweg verwendet werden würden?”
– Wurden sie das?
“Haben Sie außerdem Schenkungen mittels Bargeld zugunsten von Querdenken 711 getätigt.”
– Daran habe ich keine Erinnerung.
Zuallererst ist das Anschreiben schon falsch …
„dieses Schreiben ist elektronisch erstellt und bedarf keiner Unterschrift“
Das ist nach BGB schlichtweg falsch weil es keine Massenschreiben sind und dieses Schriftstück personalisiert ist. Dann muss der Verfasser es auch unterschreiben.
Also gleiches Spiel zurück fragen nicht Handschriftlich beantworten und statt Unterschrift den gleichen Text drunter. Als Anhang einen Ausdruck des Paragrafen im BGB und eine Rechnung für die Rechtsbelehrung 😉
HAMMERMELDUNG !!!
.
Vor wenigen Minuten meldet RT:
“Moskau bestätigt: Eine Leitung von Nord Stream 2 ist intakt und einsatzbereit ”
.
Wenn das wahr ist, muß SOFORT gehandelt werden!
1. Die Sanktionen von seiten der brd zurücknehmen! Sind wir souverän oder nicht?
2. Mit Russland verhandeln, ob wir durch die intakte Röhre Gas kriegen können,
3. Die Bundesmarine rückt mit allem was sie hat, in die Ostsee aus, um weitere
Kriegsakte zu verhindern!!!
Meine Zustimmung zu Ihren Punkten! Punkt 3 Ausrücken der Bundesmarine zur Pipeline Sicherung würde ich ergänzen: Hilfeersuchen an Russland zur Unterstützung in der Sache!
( Und ich meine das sehr ernst!)
und das bei einem Regime, dessen Mitglieder vom DeepStateUSA ausgesucht und gelenkt werden – muahahaha – ich setze mich schon einmal bequem hin, um das zu sehen !
Obwohl – der DeepStateUSA ist nicht das Regime Biden – oder POTUS allgemein – sondern ein mehr global agierendes System – das durchaus andere Interessen präferieren kann als der Präsident und die offizielle Regierung.
Da muß man eher and die Think Tanks denken wie Rand Corporation oder Hill & Knowlton als selbst an Fuck-the-EU-Nuland oder Clinton – von Biden ganz zu schweigen!
Mich würde mal interessieren, wann all die Staatsanwaltschaften zu all den “seriösen” Wohltätigkeitsorganisationen ausströmen, deren Geschäftsführer sich mit den Spendengeldern der arglosen Menschen sich eine goldene Nase verdienen? Oder wo ist die Staatsanwaltschaft, wenn Spendengelder anderweitig, sagen wir beispielsweise für den Wahlkampf der SPD, zweckentfremdet werden? Ich könnte eine lange Liste solcher Organisationen zur Verfügung stellen, deren genauere Überprüfung erforderlich ist.
Gibt es eigentlich Schadenersatz für wenn man unschuldig im Gefängnis sitzt? Diejenigen, die Herrn Ballwegs Inhaftierung bewirkt und getätigt haben, könnten ihm und seiner Frau doch 2500 Euro pro Haft-Tag bezahlen. Aber von ihrem privaten Vermögen, nicht etwa vom Steuergeld. Denn unbescholtene Bürger zu inhaftieren, das ist doch sicher eine Straftat, davon kann man doch ausgehen. Wer so etwas tut, sollte dann die gleiche Anzahl Tage ebenfalls hinter Gitter, das wäre sicher sehr heilsam und würde künftig die Plätze im Gefängnis für rechtmäßig Verurteilte frei halten. Ach, jetzt wird mir grade klar, warum für Mädchenmörder und Kinderschänder so wenig Platz im Knast ist….
Eine Entschädigung gibt es bei unrechtmäßigen Haftstrafen, bei Untersuchungshaft gibt es Nüsse, das hat man als Bürger dieses Landes zu tollerieren!
Juristen mögen mich korrigieren!
Gilt auch, wenn man in polizeiliche Ermittlungen gerät oder auch mit der Staatsanwaltschaft, evtl. Nachteile muss man als ordentlicher Bürger in Kauf nehmen.
Beispiel bei mir: Vermutet wurde Handel mit gestohlenen Festplatten. Wegen Gefahr im Verzug (war völliger Schwachsinn) wurde 1 Geschäft von mir aufgebrochen, die Schließanlage zerstört, Schaden rund 1000,–DM, ersetzt wurde 1 Schloß, nicht die Schließanlage.
Beschlagnahmt wurden rund 75 Festplatten, nach umfangreicher Ermittlung wurde das Verfahren eingestellt. War völlig entlastet!
Die Festplatten bekam ich nach rund 1,5Jahren Streit mit der Staatsanwaltschaft zurück, in einem Paket, wo die Platten lose(!) drin lagen, etliche beschädigt!
Allein der Wertverlust in 1,5 Jahren rund 10000,–DM zzgl. rund 4000,–DM defekte Platten.
Schadenersatz von der Staatsanwaltschaft 0,– DM, bzw. knapp 100,–DM für das Schloß.
Okay, hab es steuerlich abgesetzt… aber geärgert habe ich mich ohne Ende, machen konnte ich nichts!
Offenbar reicht der Abgleich der öffentlicher Spendenaufrufe mit der Verwendung der Mittel nicht, um Ballweg Betrug nachzuweisen. Nachdem das nichts hergibt, sucht man nach Belastungszeugen. Die Tathandlung ist übrigens, was Ballweg den Zeugen erzählt hat. Aber das scheint entweder nicht zu interessieren oder man weiß bereits, dass man damit nicht weiter kommt.
Man hat pegida wie auch querdenken aus denselben Gründen frühestmöglich torpediert und diffamiert: sie haben essentielle Kritik als gut organisierte Großdemonstrationen an den mainstreammedien vorbei SICHTBAR gemacht und waren deshalb besonders gefährlich für die je herrschende Ideologie. Gegen Ballweg dasselbe wie gegen Füllmich (coronaausschuss), er soll angeblich auch veruntreut haben. Wäre schon ne dolle Sache, wenn die Kritischen sich untereinander mehr solidarisieren würden, statt aus Gründen der Vermeidung von Kontaktschuldvorwürfen es zu unterlassen und sich zu ignorieren.
Einen Punkt, den man in der “Causa Ballweg” noch wissen sollte:
Ihm wurden vor den besagten Entnahmen private Konten von seinen Banken gekündigt. Alexander Wallasch hat hierüber in seinem Blog im Zuge der Festnahme von Ballweg berichtet.
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“Gingen Sie davon aus, dass Ihre Zuwendungen auch für private Zwecke von Michael Ballhaus verwendet würden?”
–
Welche Antwort darauf taktisch und juristisch “richtig” wäre, weiß ich nicht. Meine spontane Antwort in so einem Fall wäre: “An sich nein, aber wenn er schlampig mit seiner Buchführung umgegangen ist oder beim Querdenken-Einkauf mal ein Päckchen Kaffee für sich eingesteckt hat, finde ich das nicht weiter schlimm. Für mich reicht es, wenn das allermeiste Geld in die Organisation von Demos, in Druckaufträge und Ähnliches geflossen ist.”
meine Antwort wäre bei den Winkeladvokaten: weiß ich nicht, habe ich mir keine Gedanken gemacht, isch des verbooda? wois i au net und isch ma auch wurscht weil im Sozialismus gibts doch koin Onderschied zwischa privad o äffentlich. je blöder man sich stellt und sich von dieser Saubande nicht provozieren läßt, um so weniger haben sie Möglichkeiten einen aufs Glatteis zu führen. .
Die 5 Thesen Lehnins ( lt. Gauck bei Lanz frei zitiert !? )
Wenn Du die Macht hast , gebe sie nie wieder her
Um das zu erreichen schaffe die Herrschaft des Rechtes ab
und mache Dir das Recht untertänig
Erlaube keine kritische Öffentlichkeit
Das freie Wort , die freien Medien und Forschung muss einstimmig werden
Verschaffe denjenigen die um ihre Rechte kämpfen
etwa als Arbeitnehmer keine eigenständigen Kampforganisationen
sonders zähme die Gewerkschaftsbewegung mache sie zu einem
Organ der Staatsmacht und den Interessen Staates
Wenn das nicht ausreicht , schaffe ein System das bereit ist
Großflächig Angst zu verbreiten
Dazu brauchst Du einen Angstapparat ein Geheimdienst der
Den Leuten Angst machen kann und so ihre potenziellen
Möglichkeiten runter dimmt
( geschah alles in der Ära MERKEL und Gauck )
Sind das formalrechtlich überhaupt Spenden (wie man sie einem eingetragenen Verein spenden kann)? Meines Erachtens sind das Schenkungen, deren Verwendungszweck durch die Schenkenden in keiner Weise eingeschränkt wurden. Wenn ich einem Bettler 100 Euro schenke, kann ich daran nicht die Einhaltung der Bedingung einklagen, dass er sich davon keinen Alkohol kaufen dürfe. Vor Allem ist kaum nachzuprüfen, dass es gerade meine 100 Euro waren, mit denen er den Alkohol bezahlt hat. Sollte also bei Ballweg ein Spender ein bestimmtes Verwendungsziel im Auge gehabt haben, müsste die Staatsanwaltschaft nachweisen, dass eine bestimmte Spende in einen anderen Zweck geflossen ist.
Es ist eine Schande, die sich hier abspielt. Kretschmann ist in einer altväterlichen, bedächtigen Attitüde angetreten, er wird wohl als eiskalter, tyrannischer Apparatschik abtreten.
exakt
Ein Jurist kratzt sich am Kopf:
“Ja, den Dolus, klar, den hätten wir schon, ist ja klar!
Aber der Tatbestand, mein Gott der Tatbestand! Was schreib ich da bloß rein!?”
Meine Antwort auf die Nutzung der “Spenden” wäre: Ich habe Herrn Ballweg …. Euro geschenkt, weil ich seine immense Arbeit toll finde und sie wie auch immer unterstützen wollte. Was er geleistet hat ist unbezahlbar.
Also gesucht wird: ein Delikt.
Ich füge meinen Spenden jeweils als Verwendungszweck an: “Spende zur freien Verfügung”. Damit erübrigen sich solche Fragen.
Üble Sache das. Gut möglich, daß die bundesrepublikanischen Stasi-Schnüffler darauf hoffen, unter den Spendern welche zu finden, denen es ein Wohlgefühl verschafft, sich bei staatlichen Stellen einzuschleimen und die deshalb auch bereit wären, sich nur allzu gerne in die Stasi-Richtung schubsen zu lassen. Doch hoffentlich geht der Schuß nach hinten los, denn jemand, der an Querdenken gespendet hat, fällt wohl nicht auf derartige Perfiditäten herein.
Vermutlich haben alle Spender diesen Wisch bekommen und wer weiß, vielleicht finden sich sogar rechtlich Versierte darunter, die in ihrer Antwort die Rechtsbeugung in diesem Stasi-Wisch deutlich zur Sprache bringen.
Maßgebend sind hier die Beweismaßvorschriften der StPO. Da Herr Ballweg in U-Haft sitzt, würde ich von dringendem Tatverdacht ausgehen. Hier ist zu beachten, dass in die im Ermittlungsverfahren zu stellende Prognose auch Beweismittel berücksichtigen darf, welche im Augenblick noch nicht vorhanden sind. Es müssen allerdings gewichtige Anhaltspunkte vorliegen, dass ein derartiges – erst künftig vorliegendes – Beweismittel den Tatverdacht verstärkt. Dies nun sehe ich im vorliegenden Fall gerade nicht gegeben. Insbesondere auch deswegen nicht, weil die nächstniedrige Stufe des dringenden Tatverdachts der hinreichende Tatverdacht ist. Nach § 170 Abs. 1 StPO muss die StA Anklage erheben, wenn die Ermittlungen genügend Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage bieten, das heißt, wenn ein hinreichender Tatverdacht gegeben ist. Nach herrschender Meinung liegt ein hinreichender Tatverdacht dann vor, wenn die Beweisfähigkeit den Grad der Wahrscheinlichkeit erreicht. Vorliegend wird jedoch noch ermittelt, sodass sich bereits deswegen ganz formal die Frage stellt, was sich die Kripo dabei denkt. Die Fragetechnik ist schlicht und ergreifend unzulässig, was Herr Klein auch sehr gut herausgearbeitet hat. Siehe dazu auch “Tatsachenfeststellung vor Gericht” von Bender, Nack, Treuer. Da gibts ein ganzes Kapitel Vernehmungslehre und sollten die Anwälte von Herrn Ballweg dieses Buch nicht besitzen, rate ich dringend dazu es sofort zu kaufen.
Korrektes Antworten:
“Was dachten Sie jeweils zum Zeitpunkt der Zahlung des von Ihnen überwiesenen Beitrags, wofür dieser verwendet werden würde?”
– Für einen guten Zweck.
“Wie kamen Sie darauf, dass ihre Zuwendung wie unter Ziff. 3 von ihnen beantwortet, verwendet werden würde?”
– Gar nicht, da ich diesbezüglich keine Nachforschungen angestellt habe.
“Gingen Sie davon aus, dass ihre Zuwendungen auch für private Zwecke von Michael Ballweg verwendet werden würden?”
– Wurden sie das?
“Haben Sie außerdem Schenkungen mittels Bargeld zugunsten von Querdenken 711 getätigt.”
– Daran habe ich keine Erinnerung.
Zuallererst ist das Anschreiben schon falsch …
„dieses Schreiben ist elektronisch erstellt und bedarf keiner Unterschrift“
Das ist nach BGB schlichtweg falsch weil es keine Massenschreiben sind und dieses Schriftstück personalisiert ist. Dann muss der Verfasser es auch unterschreiben.
Also gleiches Spiel zurück fragen nicht Handschriftlich beantworten und statt Unterschrift den gleichen Text drunter. Als Anhang einen Ausdruck des Paragrafen im BGB und eine Rechnung für die Rechtsbelehrung 😉
Nachtrag
BGB §126 und 126a
Alles richtig, bis auf die Verwndung des Begriffes der “Rechtsbeugung” im Text: das ist wieder schlicht und ergreifend falsch.
Es gibt eine Verwendung neben dem Textbuch in Juristerei.
HAMMERMELDUNG !!!
.
Vor wenigen Minuten meldet RT:
“Moskau bestätigt: Eine Leitung von Nord Stream 2 ist intakt und einsatzbereit ”
.
Wenn das wahr ist, muß SOFORT gehandelt werden!
1. Die Sanktionen von seiten der brd zurücknehmen! Sind wir souverän oder nicht?
2. Mit Russland verhandeln, ob wir durch die intakte Röhre Gas kriegen können,
3. Die Bundesmarine rückt mit allem was sie hat, in die Ostsee aus, um weitere
Kriegsakte zu verhindern!!!
Meine Zustimmung zu Ihren Punkten! Punkt 3 Ausrücken der Bundesmarine zur Pipeline Sicherung würde ich ergänzen: Hilfeersuchen an Russland zur Unterstützung in der Sache!
( Und ich meine das sehr ernst!)
und das bei einem Regime, dessen Mitglieder vom DeepStateUSA ausgesucht und gelenkt werden – muahahaha – ich setze mich schon einmal bequem hin, um das zu sehen !
Obwohl – der DeepStateUSA ist nicht das Regime Biden – oder POTUS allgemein – sondern ein mehr global agierendes System – das durchaus andere Interessen präferieren kann als der Präsident und die offizielle Regierung.
Da muß man eher and die Think Tanks denken wie Rand Corporation oder Hill & Knowlton als selbst an Fuck-the-EU-Nuland oder Clinton – von Biden ganz zu schweigen!
Früher hat man sowas ” politische Prozesse” genannt.
Zu allen Fragen würde ich schreiben “daran kann ich mich nicht erinnern”. Hab ich von einer “politisch exponierten Person” gelernt.
Genau daran hab ich auch gedacht!
Perfekt!
Mich würde mal interessieren, wann all die Staatsanwaltschaften zu all den “seriösen” Wohltätigkeitsorganisationen ausströmen, deren Geschäftsführer sich mit den Spendengeldern der arglosen Menschen sich eine goldene Nase verdienen? Oder wo ist die Staatsanwaltschaft, wenn Spendengelder anderweitig, sagen wir beispielsweise für den Wahlkampf der SPD, zweckentfremdet werden? Ich könnte eine lange Liste solcher Organisationen zur Verfügung stellen, deren genauere Überprüfung erforderlich ist.
Gibt es eigentlich Schadenersatz für wenn man unschuldig im Gefängnis sitzt? Diejenigen, die Herrn Ballwegs Inhaftierung bewirkt und getätigt haben, könnten ihm und seiner Frau doch 2500 Euro pro Haft-Tag bezahlen. Aber von ihrem privaten Vermögen, nicht etwa vom Steuergeld. Denn unbescholtene Bürger zu inhaftieren, das ist doch sicher eine Straftat, davon kann man doch ausgehen. Wer so etwas tut, sollte dann die gleiche Anzahl Tage ebenfalls hinter Gitter, das wäre sicher sehr heilsam und würde künftig die Plätze im Gefängnis für rechtmäßig Verurteilte frei halten. Ach, jetzt wird mir grade klar, warum für Mädchenmörder und Kinderschänder so wenig Platz im Knast ist….
Eine Entschädigung gibt es bei unrechtmäßigen Haftstrafen, bei Untersuchungshaft gibt es Nüsse, das hat man als Bürger dieses Landes zu tollerieren!
Juristen mögen mich korrigieren!
Gilt auch, wenn man in polizeiliche Ermittlungen gerät oder auch mit der Staatsanwaltschaft, evtl. Nachteile muss man als ordentlicher Bürger in Kauf nehmen.
Beispiel bei mir: Vermutet wurde Handel mit gestohlenen Festplatten. Wegen Gefahr im Verzug (war völliger Schwachsinn) wurde 1 Geschäft von mir aufgebrochen, die Schließanlage zerstört, Schaden rund 1000,–DM, ersetzt wurde 1 Schloß, nicht die Schließanlage.
Beschlagnahmt wurden rund 75 Festplatten, nach umfangreicher Ermittlung wurde das Verfahren eingestellt. War völlig entlastet!
Die Festplatten bekam ich nach rund 1,5Jahren Streit mit der Staatsanwaltschaft zurück, in einem Paket, wo die Platten lose(!) drin lagen, etliche beschädigt!
Allein der Wertverlust in 1,5 Jahren rund 10000,–DM zzgl. rund 4000,–DM defekte Platten.
Schadenersatz von der Staatsanwaltschaft 0,– DM, bzw. knapp 100,–DM für das Schloß.
Okay, hab es steuerlich abgesetzt… aber geärgert habe ich mich ohne Ende, machen konnte ich nichts!
Offenbar reicht der Abgleich der öffentlicher Spendenaufrufe mit der Verwendung der Mittel nicht, um Ballweg Betrug nachzuweisen. Nachdem das nichts hergibt, sucht man nach Belastungszeugen. Die Tathandlung ist übrigens, was Ballweg den Zeugen erzählt hat. Aber das scheint entweder nicht zu interessieren oder man weiß bereits, dass man damit nicht weiter kommt.
Man hat pegida wie auch querdenken aus denselben Gründen frühestmöglich torpediert und diffamiert: sie haben essentielle Kritik als gut organisierte Großdemonstrationen an den mainstreammedien vorbei SICHTBAR gemacht und waren deshalb besonders gefährlich für die je herrschende Ideologie. Gegen Ballweg dasselbe wie gegen Füllmich (coronaausschuss), er soll angeblich auch veruntreut haben. Wäre schon ne dolle Sache, wenn die Kritischen sich untereinander mehr solidarisieren würden, statt aus Gründen der Vermeidung von Kontaktschuldvorwürfen es zu unterlassen und sich zu ignorieren.
Einen Punkt, den man in der “Causa Ballweg” noch wissen sollte:
Ihm wurden vor den besagten Entnahmen private Konten von seinen Banken gekündigt. Alexander Wallasch hat hierüber in seinem Blog im Zuge der Festnahme von Ballweg berichtet.