Unsinn der Woche: Arbeitskreis I – Verkehrsgerichtstag Goslar

Kennen Sie auch dieses Gerede von der Monetarisierung menschlicher Beziehungen? Wenn ja, dann sind sie vermutlich in irgend einem Zusammenhang über die verschiedenen Bemühungen diverser Bundesregierungen gestolpert, freiwilliges Engagement zu entgelten bzw. den Stellenwert, den monetäre Zuwendungen im Rahmen freiwilligen Engagements haben kann, zu untersuchen. Entsprechende Versuche gibt es schon seit geraumer Zeit. So  hat sich das Hessische Sozialministerium unter dem originellen  Titel “Ohne Moos nichts los” im Jahre 2007 mit der Frage beschäftigt, wie viel Bezahlung bürgerschaftliches Engagement verträgt. Und das Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement hat im selben Jahr einen Gegensatz von Engagement und Erwerbsarbeit erkannt und auf einer Tagung verarbeitet.

Zu Grunde liegt allen Versuchen, mit monetär vergüteter Freiwilligkeit zu pass zu kommen, ein wahrgenommener Widerspruch, der sich daraus ergibt, dass Menschen, die angeblich freiwillig etwas tun wollen, dafür bezahlt werden sollen. Irgendwie gibt es ein kulturelles Vorurteil, das Freiwilligkeit und Bezahlung in Gegensatz zueinander bringt, und das sich nicht so richtig mit historischen (oder anthropologischen) Erfahrungen vereinbaren lässt, Erfahrungen, die in grauer Vorzeit Mitglieder des Pfälzer Waldvereins Waldwege unentgeltlich und in freiwilligem Engagement in Stand setzen sah. Damals konnte  man auch Angehörige lokaler Vereine dabei beobachten, wie sie (weitgehend) unentgeltlich im Gesangverein ihre Stimme sich und anderen zugemutet haben. Im Fussballverein waren sie zu beobachten, wie sie ihr Können sich und ihren Gegnern demonstriert haben. Und die vielen Versuche, der Kulturverein-Beflissenen, Unwissende von der Bedeutung historischer Wurzeln zu überzeugen, füllen vermutlich ganze Anekdoten-Sammlungen.

All diese Vereine und Vergemeinschaftungen der Vergangenheit sind (weitgehend) ohne monetäre Entlohnung ausgekommen und dass sie das sind, liegt daran, dass Gefallen nicht monetärer Art getauscht wurden, z.B. wenn in der Gesangspause der Bürgermeister und sein Beigeordneter öffentliche Unterstützung der nächsten “Großveranstaltung” des Gesangvereins zusagten, sich während des Verbandsligaspiels der ortsansässige Malermeister und der Vorsitzende des Sportvereins eben einmal über die Kosten des neuen Anstrichs des Vereinsheims einig werden usw. Diese Netzwerke gegenseitiger Gefallensgewährung scheinen in moderner Zeit seltener zu werden oder inexistent zu sein. Vielleicht ist es auch einfach nur so, dass Regierungen und Staaten eben nicht über lokale Netzwerke verfügen können und deshalb für ihre “freiwilligen Vorhaben” andere “Preise” ausloben müssen, monetäre Preise eben. Und weil sie das tun zerstören sie auch noch das letzte freiwillige Engagement, monetarisieren sie auch noch die letzten menschlichen Lebenszusammenhänge (also nicht etwa die Bonzen und Banker monetarisieren das öffentliche Leben, es sind Regierungsmitglieder und öffentlich Bedienstete, die das tun).

mittelloser Baum = Förster Schmerzensgeldpflicht

Dabei erhalten sie willfährige Unterstützung von Juristen, Rechtsanwälten und Rechtswissenschaftlern. Ein Häuflein von ihnen hat sich gerade im Arbeitskreis I auf dem 50. Deutschen  Verkehrsgerichtstag in Goslar getroffen und dieses Treffen mit einem Vorschlag zur Monetarisierung von Trauer beendet: “Eine finanzielle Entschädigung für nächste Angehörige Getöteter kann als Symbol für Mitgefühl mit dem seelischen Leid Genugtuung schaffen und ein Gefühl von Gerechtigkeit vermitteln”. Das ist eine erstaunliche Behauptung, die nur durch die Aussage übertroffen wird, dass die “Bemessung [der Höhe des Schmerzensgeldes] den Gerichten nach den Umständen des Einzelfalls überlassen bleiben” sollte. Im Klartext heißt das, das Herz des Toten wird nicht beim Eintritt in die Unterwelt gewogen, wie das im ägyptischen Buch der Toten beschrieben wird, sondern der Wert eines Getöteten wird durch Richter bestimmt, möglicherweise durch eine Formel, die Körpergewicht, sozialen Status und letztes Verdienst berücksichtigt: Pro Kilo getötetem Lehrer mit einem Nettogehalt von 2.700 Euro gibt es dann z.B. 5.000 Euro Schmerzensgeld, pro Kilo getötetem Hilfsarbeiter auf dem Bau, der ein Nettogehalt von 1.500 Euro erwirtschaftet hat, gibt es 1.500 Euro Schmerzensgeld. Sind Kinder vorhanden, wird das Schmerzensgeld mit dem Faktor 1,7 für weibliche Kinder und 1,3 für männliche Kinder multipliziert und mit dem Alter der Kinder gewichtet. Nicht erwerbstätige Mütter schlagen mit dem Faktor 20 zu Buche. So hat man sich den unsinnigen Vorschlag aus dem Arbeitskreis I dann wohl vorzustellen.

Bleibt abschließend noch zu fragen, welche Begründung die Mitglieder des Arbeitskreises für ihren Vorschlag geben. Es sind der Begründungen zunächst zwei:

  • weil sich Formen menschlichen Zusammenlebens verändern, gewännen Unterhaltsbeziehungen zunehmend an Bedeutung;
  • im angrenzenden Ausland gibt es das schon;

Diese Begründungen sind wirklich erstaunlich, lauten die sie doch im Klartext: wen jemand getötet wird, der andere finanziert, dann haben die finanzierten Anderen nicht etwa eine Verpflichtung, sich nunmehr von selbst zu versorgen, sondern einen Anspruch auf weitere Fremdfinanzierung. Daraus ergibt sich dann logisch, dass mit jedem getöteten Steuerzahler ein Anspruch von Transferempfängern auf Schmerzensgeld einhergeht. Ich glaube nicht, dass die Mitglieder im Arbeitskreis I diese Konsequenz ihres “Vorschlags” bedacht haben.

Dass es in Österreich und Spanien etwas gibt, was es in Deutschland nicht gibt, ist auch keine sonderlich starke Begründung, um die Einführung von Mitleidgeld zu fordern. Mit der gleichen Begründung könnte man fordern, endlich die Lüneburger Heide aufzuschütten, denn schließlich gibt es in Österreich und im Norden von Spanien Berge und in der Lüneburger Heide nicht.

Letztlich das Erschreckendste für mich ist jedoch die gleich zu Anfang gegebene Begründung, nach der eine “finanzielle Entschädigung … dem seelischen Leid [der Angehörigen] Genugtuung” verschaffen können soll. Deutlicher kann man den eigenen Glauben, dass der Wert eines Menschen für seine Angehörigen vornehmlich in seiner Versorgungsleistung besteht, kaum in Worte fassen. Diese Überzeugung der Angehörigen des Arbeitskreises I lässt nicht viel übrig, von der so häufig besungenen “romantischen Liebe” – aber vielleicht ist es ja an der Zeit, für ein wenig “neue Sachlichkeit”. Entsprechend gehe ich davon aus, dass die Mitglieder von Arbeitsgruppe I, Angela Diederichsen, Richter am Bundesgerichtshof, Clemens Reidel, Swiss Europe, Dr. Ansgar Staudinger, Professor für Rechtswissenschaft und Dr. Markus Wentner, Rechstanwalt, sofern sie sich in einer Zugewinngemeinschaft befinden, jederzeit genau in der Lage sind, Auskunft über den finanziellen Schaden zu geben, der ihnen durch das plötzliche Ableben ihres Zugewinnpartners entstehen würde.

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