Manchmal scheint ein Licht am Ende des Tunnels. Selbst im Bereich der (schulischen) Bildung gibt es flackernden Kerzenschein in Deutschland zu beobachten, flackernden Kerzenschein der es ermöglicht einen mit “Bildungspolitik in Brandenburg” überschriebenen Beitrag zu lesen. Kristina Kämpfer hat diesen Beitrag mit dem langweiligen und abschreckenden Titel verfasst und in diesem Beitrag, auf den Seiten 12 bis 19 die Leitlinien liberaler Bildungspolitik versteckt.
Vermutlich muss man Anklänge an Liberalität im Deutschland des Jahres 2014 verstecken, denn Liberale wollen den Staat stutzen, jenen Staat, der in Deutschland immer mehr Anhänger findet, weil immer mehr bei ihm beschäftigt sind oder von ihm abhängig gemacht werden – und wer beißt schon die Hand, die ihn füttert?
Einschub: Das Wachstum des staatlichen Molochs hat mit der Mutation der Dienstleistungsbranche in ein Beraterunwesen zu tun. Die Mutation beginnt in der Regel mit der Schaffung von Studiengängen, wie dem zum Sexologen. Sexologen, werden sie erst einmal auf Menschen losgelassen, schaffen sich ihre eigene Nachfrage, indem sie neue vermeintliche Krankheiten oder Leiden definieren und sie Menschen, die nur allzu willig sind, ihre langweilige Existenz mit mehr oder weniger imaginierten Problemen anzufüllen, aufzuschäwtzen. Letztere fühlen sich existent und wichtig wenn sie leiden: crudito ergo sum. Ist die Nachfrage geschaffen, fehlt noch die Finanzierung, die, angesichts der Nachfrage, die nunmehr zum Indiz für einen Bedarf geworden ist, natürlich über die Krankenkassen erfolgt: Fast ein perfektes perpetuum mobile, mit dem sich die Mittelschicht selbst versorgt, und zwar auf Kosten der Arbeiterschicht, denn es sind Kinder aus der Mittelschicht, die Unsinn wie Sexologie studieren, und es sind eingebildete Kranke aus der Mittelschicht, die auf Kosten der Krankenkassen dieses neue Krankheitsangebot nachfragen.
Doch zurück zur liberalen Bildungspolitik von Kämpfer, deren Leitlinien wie folgt zusammengestellt werden können:
(1) Chancengleichheit im Zugang zu Bildung, d.h. keine Hürden beim Zugang zu Grund- und weiterführenden Bildungsangeboten.
(2) Bildung ist ein Bürgerrecht – Menschen haben entsprechend einen Anspruch auf Bildung. Zudem ist Bildung eine “entscheidende Komponente einer klugen Wirtschaftspolitik” (14).
(3) Bildung schafft Humankapital und ist entsprechend als “eine Investition in die Zukunft” anzusehen.
(4) Dem Staat obliegt es, gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, allgemeine Standards zu definieren und den Zugang zu Bildungseinrichtungen zu sichern.
(5) Bildungseinrichtungen müssen selbständig und frei agieren. Sie müssen im freien Wettbewerb zueinander stehen, d.h. es muss private Bildungseinrichtungen mit denselben Rechten geben wie öffentliche Bildungseinrichtungen, sofern es letztere überhaupt gibt.
(6) Frühkindliche Betreuung soll in ausreichendem Maße vorhanden sein, wobei durch die Ausbildung des pädagogischen Personals für eine gewisse Mindestqualität gesorgt werden soll.
(7) Lehrpläne sollen abgeschafft und durch “Lernziele in Form von Mindesstandards” ersetzt werden (18).
(8) Die Einhaltung der Mindeststandards und die Leistungsabnahme erfolgt durch unabhängige, externe Evaluation, die von entsprechenden Service-Instutionen durchgeführt wird.
(9) Die Finanzierung des Bildungssystems erfolgt über Bildungsgutscheine, die bei Bildungseinrichtungen eingelöst werden können.
(10) Schulämter können aufgelöst werden.
Prinzipiell kann man diesen Leitlinien, die weitgehend auf Eigenverantwortung und Wettbewerb basieren, zustimmen. Die Sicherstellung von Chancengleichheit (1) im Zugang zu Bildung ist grundlegend für eine liberale Bildungspolitik. Allerdings ist es dazu nicht notwendig, Standards durch den Staat (4) formulieren zu lassen. Es reicht, wenn über die Ausgabe von Bildungsgutscheinen (9) gewährleistet wird, dass jeder die Möglichkeit hat, sich die Bildungsinstitution auszusuchen, von der er sich die beste Leistung verspricht. Die Standards der Bildung werden sich über den Wettbewerb von selbst einstellen, ebenso wie die Qualität des Lehrpersonals, denn: Wenn Schüler und Eltern die Schule selbst wählen können, werden sie sich nach der besten Schule umsehen, der Schule mit der besten Reputation und den besten Lernergebnissen.
Damit sie das können, ist es nicht nur notwendig, die Schulen extern von Service-Institutionen evaluieren und die Leistungen der Schüler in zentralen Prüfungen durch diese Service-Institutionen abnehmen zu lassen (8), sondern auch dafür zu sorgen, dass die Ergebnisse, wie dies z.B. im Vereinigten Königreich der Fall ist, veröffentlicht werden. Auf diese Weise können Eltern z.B. auf einen Blick erkennen, welches Leistungsniveau die Schüler einer Schule erzielen.
Dadurch, dass zentrale (Abschluss-)Prüfungen extern abgenommen werden, wird es auch notwendig, Lernziele festzulegen, die den Schülern bis zur Prüfung bekannt sein müssen (7). Die Lehrpläne können entsprechend entfallen. Damit der Nutzen, der mit dem Beseitigen von Lehrplänen erreicht werden kann, nicht vollständig verloren geht, ist es wichtig sicherzustellen, dass staatliche Institutionen keinerlei Zugriff auf die Lehrinhalte haben, die an Schulen vermittelt werden. Die Bestimmung der Standards und Lehrziele erfolgt durch Service-Institutionen und den Wettbewerb unter den freien und selbständig agierenden Schulen (5). Und nur so ist es möglich sicherzustellen, dass Politiker Schulen nicht weiter dazu missbrauchen, ihre Grillen auszuleben und Schüler mit politisch korrektem Unsinn zu traktieren. Insofern ist sicher auch die Abschaffung von Schulämtern (10) ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
Was den angesprochenen Wertekanon angeht, so trägt die Gewährleistung eines gleichen Zugangs zu Bildung, unabhängig von der sozialen Herkunft dazu bei, dass Bildung quasi ein Bürgerrecht ist. Mehr ist nicht erforderlich, schließlich basiert Bildung auf Eigenverantwortung (3). Und wenn man, wie Kämpfer, die Eigenverantwortung von Bildung betont, dann ist es nicht so richtig einsehbar, wieso man “mangelnde Betreuungsmöglichkeiten sowie Teilzeitangebote zulasten von Frauen, … [was] anhand der niedrigeren Erwerbstätigenquote von Frauen gegenüber Männern sowohl in Ost- als auch in Westdeutschland deutlich wird”, (16) beklagen sollte.
Gilt Eigenverantwortung bei der Entscheidung, sich fortzupflanzen nicht? Sollten nicht gerade Liberale die Eigenverantwortung auch in diesem Punkt betonen, anstatt in den politisch korrekten Singsang der Unvereinbarkeit von Familie und Beruf einzustimmen, den Staatsfeministen seit Jahren monoton singen? Wer sich für Kinder entscheidet, dem ist doch wohl zuzumuten, die Konsequenzen seiner eigenen Entscheidung und die Einschränkungen, die sich mit dieser Entscheidung verbinden, selbst zu tragen und die Folgen seiner Entscheidung nicht von der Allgemeinheit bezahlen zu lassen. Schließlich wird niemand gezwungen, sich fortzupflanzen.
Darüber hinaus haben Mütter in Arbeiterhaushalten über Jahrhunderte genau das vereint, was Mütter aus der Mittelschicht plötzlich als Vereinbarkeitsproblem entdeckt haben: Familie und Beruf, so dass man feststellen muss, dass Mütter aus der Arbeiterschicht offensichtlicht leistungsfähiger sind als Mütter aus der Mittelschicht.
Trotz dieser Kritikpunkte sind die Leitlinien liberaler Bildungspolitik ein guter Anfang; ein Schimmer am Ende des Tunnels und sicher geeignet als Diskussionsgrundlage zu dienen.
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Danke, das wäre mir ohne diesen Beitrag entgangen. Es ist sicher illusorisch anzunehmen, daß sich in Deutschland mehr als (oder auch nur) diese Leitlinie umsetzen ließe, ist aber ein sehr guter Anfang.
Das klingt schon mal nicht schlecht. Allerdings habe ich die Befürchtung, dass bei einer konkreten Umsetzung dennoch die Bürokraten jede tatsächliche Änderung irgendwie verhindern werden.
Eine freie Schule die einfach an ihren Ergebnissen gemessen wird. Das wäre ein Traum für Lehrer und Schüler. Z.Z. Ist es so, dass Unterricht an seinen Einzelteilen gemessen wird (Tafelbild, Stundestruktur (bzw. was der Prüfer dafür hält), Ruhe der Klasse usw.), aber nur an einem nicht: Lernerfolg.
Die staatliche Schule ist in obrigkeitsstaatlichen Zeiten entstanden. Der absolutistische Staat übernahm das Schulwesen sukzessive aus der Hand der Kirchen und gestaltete es über verbindliche Lehrpläne und Prüfungen in seinem Sinne aus. Einst vom absolutistischen Staat als Herrschaftsinstrument etabliert, hat es so unterschiedliche Staatsformen wie das Kaiserreich, die Weimarer Republik und die Hitler-Diktatur überdauert. Stets war es ein geeignetes Instrument für die jeweils Herrschenden, die Jugend nach ihren Vorstellungen unterrichten und ausbilden zu lassen.
Ein mit den Grundelementen der Demokratie verbundenes Schulwesen kann nur aus der Selbstbestimmung der Betroffenen, der Lehrer und Eltern, hervorgehen. Das freie Selbstbestimmungsrecht des mündigen Bürgers nach Art. 2 GG verlangt, dass Schulen nur von Staat und Wirtschaft unabhängige, freie Einrichtungen sein können, in denen die Lehrer aus ihrer fachlichen Kompetenz und ihren konkreten Erfahrungen und Erkenntnissen vor Ort die Unterrichtsinhalte, Methoden und Organisationsformen selbst bestimmen. In der entstehenden Vielfalt von Bildungseinrichtungen werden sich die Eltern aus ihrer Erziehungsverantwortung für das ihnen zusagende Schulprofil frei entscheiden können. Dem Staat kann nur eine Rahmen setzende, rechtliche Aufsichtsfunktion zukommen.
Vgl.: http://fassadenkratzer.wordpress.com/2013/12/20/das-staatliche-schulsystem-als-relikt-des-obrigkeitsstaates/
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Danke, das wäre mir ohne diesen Beitrag entgangen. Es ist sicher illusorisch anzunehmen, daß sich in Deutschland mehr als (oder auch nur) diese Leitlinie umsetzen ließe, ist aber ein sehr guter Anfang.
Gute Ideen,so sollte es sein.Leider ist es so:
http://www.wiwo.de/politik/deutschland/bettina-roehl-direkt-experimente-der-bildungsideologen-schaden-den-kindern/10349828.html
Das klingt schon mal nicht schlecht. Allerdings habe ich die Befürchtung, dass bei einer konkreten Umsetzung dennoch die Bürokraten jede tatsächliche Änderung irgendwie verhindern werden.
Eine freie Schule die einfach an ihren Ergebnissen gemessen wird. Das wäre ein Traum für Lehrer und Schüler. Z.Z. Ist es so, dass Unterricht an seinen Einzelteilen gemessen wird (Tafelbild, Stundestruktur (bzw. was der Prüfer dafür hält), Ruhe der Klasse usw.), aber nur an einem nicht: Lernerfolg.
Die staatliche Schule ist in obrigkeitsstaatlichen Zeiten entstanden. Der absolutistische Staat übernahm das Schulwesen sukzessive aus der Hand der Kirchen und gestaltete es über verbindliche Lehrpläne und Prüfungen in seinem Sinne aus. Einst vom absolutistischen Staat als Herrschaftsinstrument etabliert, hat es so unterschiedliche Staatsformen wie das Kaiserreich, die Weimarer Republik und die Hitler-Diktatur überdauert. Stets war es ein geeignetes Instrument für die jeweils Herrschenden, die Jugend nach ihren Vorstellungen unterrichten und ausbilden zu lassen.
Ein mit den Grundelementen der Demokratie verbundenes Schulwesen kann nur aus der Selbstbestimmung der Betroffenen, der Lehrer und Eltern, hervorgehen. Das freie Selbstbestimmungsrecht des mündigen Bürgers nach Art. 2 GG verlangt, dass Schulen nur von Staat und Wirtschaft unabhängige, freie Einrichtungen sein können, in denen die Lehrer aus ihrer fachlichen Kompetenz und ihren konkreten Erfahrungen und Erkenntnissen vor Ort die Unterrichtsinhalte, Methoden und Organisationsformen selbst bestimmen. In der entstehenden Vielfalt von Bildungseinrichtungen werden sich die Eltern aus ihrer Erziehungsverantwortung für das ihnen zusagende Schulprofil frei entscheiden können. Dem Staat kann nur eine Rahmen setzende, rechtliche Aufsichtsfunktion zukommen.
Vgl.:
http://fassadenkratzer.wordpress.com/2013/12/20/das-staatliche-schulsystem-als-relikt-des-obrigkeitsstaates/