Seit mehreren Jahren bemühen sich die Verantwortlichen des Professorinnenprogramms in den Landesministerien, im Bundesministerium für angeblich Bildung und Forschung und bei den jeweiligen Hochschulen darum, einen Ausschreibungstext zur Besetzung wissenschaftlicher Positionen an Hochschulen, vornehmlich von Professuren zu entwerfen, der geeignet ist, männliche Bewerber zu täuschen und gleichzeitig auf die Herkunft der Mittel aus dem Professorinnenprogramm zu verweisen.
Seit mehreren Jahren scheitern die entsprechenden Bemühungen. Täuschen will eben gelernt sein. Nicht jede, die versucht, männliche Bewerber zu täuschen, ist dazu in der Lage.
Wir haben in der Vergangenheit bereits eine Vielzahl von abstrusen Versuchen dokumentiert, den Anschein zu erwecken, die Ausschreibung für eine Stelle, auf die nur weibliche Bewerber berufen werden können, richte sich an männliche und weibliche Bewerber, diskriminiere entsprechend keine männlichen Bewerber und sei mit dem Antidiskriminierungsgesetz konform. Alle Versuche sind mehr oder weniger kläglich gescheitert, was aber nichts daran ändert, dass weiterhin mit mehr als 300 Millionen Euro die Diskriminierung von Männern an Universitäten vorangetrieben wird.
Das liegt zum einen daran, dass mit der Antidiskriminierungsstelle eine Stelle geschaffen wurde, deren Zweck darin besteht, da zu sein, nicht jedoch darin, etwas zu tun, und es liegt daran, dass die politisch Verantwortlichen zum einen nichts daran finden, Männer zu diskriminieren und sich zum anderen um Gesetze wie das Antidiskriminierungsgesetz nur dann scheren, wenn es ihnen in den Kram passt. Kurz: Deutschland ist eine Banananrepublik in der die Willkür der Behörden darüber bestimmt, wann ein Gesetz gerade genehm und anzuwenden ist und wann nicht.
Die beiden neuesten, lächerlichen Versuche, die Männerdiskriminierung, die planmäßig und in voller Verantwortung der zuständigen Kultur- und Bildungsminister betrieben wird, als etwas anderes erscheinen zu lassen, stammen von der Bergischen Universität Wuppertal und der Universität Erfurt.
An der Bergischen Universität Wuppertal soll eine “Univeristätsprofessur für das Lehr- und Forschungsgebiet Erziehungswissenschaften mit dem Schwerpunkt Geschlecht und Diversität” besetzt werden. Die übliche Schulterklopf-Orgie zu Beginn der Ausschreibung lautet wie folgt:
“Die Bergische Universität Wuppertal ist eine moderne, dynamische und forschungsorientierte Campusuniversität mit interdisziplinär ausgerichteten Profillinien in Forschung und Lehre.”
Und weiter:
“im Fachbereich G – Bildungs- und Sozialwissenschaften ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt – vorbehaltlich der Zuweisung der im Rahmen des Professorinnenprogramms II beantragten Mittel – eine Universitätsprofessur” … zu besetzen.
An der Bergischen Universität Wuppertal mag man modern und dynamisch und forschungsorientiert und interdisziplinär ausgerichtet sein, was Ausschreibungstexte betrifft, so ist man jedoch eines nicht: ehrlich.
Wie zwischenzeitlich hinreichend bekannt ist, so dass ein entsprechender Täuschungsversuch eigentlich sinnlos ist, werden aus den Mitteln des Professorinnenprogramms nur und ausschließlich weibliche Bewerber auf Professuren finanziert. Wenn die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle also “vorbehaltlich” an die “Zuweisung der im Rahmen des Professorinnenprogramms II beantragten Mittel” geknüpft ist, dann bedeutet dies: es wird entweder ein weiblicher Bewerber berufen, denn nur dann fließen die Mittel oder keiner.
Das würde eigenlich als Täuschungsversuch reichen. Aber die kriminelle Energie der Verantwortlichen an der Bergischen Universität Wuppertal erschöpft sich nicht in diesem Täuschungsversuch. Vielmehr wird noch ein Versuch drauf gesetzt, um möglichst viele arglose männliche Bewerber an der Nase herumzuführen:
“Frauen werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Die Rechte der Schwerbehinderten, bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt zu werden, bleiben unberührt.”
So als gäbe es zwischen Frauen und Männern, Behinderten und Frauen im Professorinnenprogramm zu wählen, erwecken die Verantwortlichen den Eindruck, als wäre es nicht bereits ausgemachte Sache, dass entweder eine Frau oder eine behinderte Frau, aber niemand sonst, auf die ausgeschriebene Stelle berufen wird. Das verdient eine Auszeichnung, am besten in Form von 91 Tagessätzen wegen versuchten Betrugs.
Die gleiche Masche findet sich bei der Universität Erfurt, so dass man sich fragt, ob das BMBF neue Täuschungsrichtlinien erlassen hat, die bislang in Wuppertal und in Erfurt getestet wurden.
In Erfurt ist ein “Annemarie-Schimmel-Fellowship für eine Postdoktorandin / einen Postdoktoranden (wissenschaftliche Mitarbeiterin / wissenschaftlicher Mitarbeiter)” ausgeschrieben.
Die Ausschreibung erfolgt im “Rahmen des Professorinnenprogramms II des Bundes und der Länder zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen”, und zwar durch Diskriminierung von Männern, die auf die entsprechende Stelle nicht berufen werden.
Abermals findet sich in der Ausschreibung der doppelte Täuschungsversuch, dieses Mal unter der Überschrift “Anmerkungen” und in folgender Formulierung:
“Die Universität Erfurt strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in Forschung und Lehre an. Entsprechend qualifizierte Wissenschaftlerinnen werden um ihre Bewerbung gebeten. Sofern die Voraussetzungen vorliegen, ist eine Finanzierung der Stelle aus den Mitteln für zusätzliche Gleichstellungsmaßnahmen im Rahmen des Professorinnenprogramms II vorgesehen. Schwerbehinderte haben bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Qualifikation Vorrang bei der Einstellung.”
Die geforderten Voraussetzungen bestehen darin, weiblich zu sein, behinderte, weibliche Bewerber haben auch in Erfurt die besten Aussichten berufen zu werden. Männliche Bewerber, egal, ob behindert oder nicht, haben keine Aussicht, berufen zu werden.
Wir haben uns schon des öfteren über die Normalität gewundert, in der an deutschen Hochschulen männliche Bewerber getäuscht, an der Nase herumgeführt und schlicht betrogen werden. Warum männliche Bewerber sich auf die beschriebene Art und Weise arglistig täuschen lassen, ist uns ein Rätsel.
Wozu die Antidiskriminierungsstelle Steuerresourcen aufzehrt, ist hingegen kein Rätsel, die Legitimationsstelle für die Abzocke auf Basis der stereotypen weiblichen Opferrolle hat genau diesen Zweck und erfüllt ihn bislang hervorragend und dem Maß an Integrität der dort Beschäftigten entsprechend.
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Da Sie die Antidiskriminierungsstelle und das AGG erwähnen. §5 erlaubt ausdrücklich diskrimierende Maßnahmen, um nach §1 unzulässige Diskriminierungen auszugleichen. Hierfür genügt es offenbar, die nach §1 unzulässigen Diskrimierungen anzumehmen oder und behaupten, denn es sind gibt nur sehr sehr wenige Fälle, bei denen jemand erfolgreich eine Diskriminierung im Sinne des AGG durchgeklagt hat. Wundersamerweise geht es in §1 um das Verbot einer Benachteiligung, in §5 um die Beseitigung eines Nachteils. Ob der Unterschied zwischen “benachteiligt werden” und einen “Nachteil haben”, den Verfassern des Gesetzes klar war? Ich vermute, ja.
Ich halte es bei den o.e. Beispielen immerhin für nicht ausgeschlossen, dass eine Berufene aus dem Mitteln des Professorinnenprogramms finanziert werden wird, ein Berufener ganz normal auf Kostenstelle. Selbstverständlich wird die UNI lieber eine Frau einstellen. Sollte diese weniger qualifiziert sein, kostet sie jedenfalls nix. Jedenfalls kein (‘eigenes’) Geld. Win-Win wäre eine besser qualifizierte Frau. Die kostet die UNI auch nix.
§1 AGG: Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.”
§5 AGG: Ungeachtet der in den §§ 8 bis 10 sowie in § 20 benannten Gründe ist eine unterschiedliche Behandlung auch zulässig, wenn durch geeignete und angemessene Maßnahmen bestehende Nachteile wegen eines in § 1 genannten Grundes verhindert oder ausgeglichen werden sollen.
Einmal davon abgesehen, dass im AGG Benachteiligung als aktiver Prozess und Nachteile als nicht weiter elaborierter Zustand vermengt wird, verweist §5 auf §1 und damit ist eine bestehende Benachteiligung, die Voraussetzung für angeblich positive Maßnahmen, wobei es natürlich ein geistiger Kurzschluss ist, zu denken, man könne selbst eine nachgewiesene Benachteiligung dadurch ausgleichen, dass man der bestehenden Benachteiligung eine weitere Benachteiligung hinzufügt.
Mit Ihrem zweiten Absatz gehen Sie den Ideologen übrigens völlig auf den Leim, denn die Ausschreibungen sind alle vorbehaltlich der Finanzierung aus dem Professorinnenprogramm. Die logische Konsequenz daraus ist, dass wenn die Finanzierung nicht aus dem Professorinnenprogramm erfolgt, die ausgeschriebene Stelle nicht besetzt wird. Und die logische Konsequenz daraus ist, dass die Stelle nur dann besetzt wird, wenn ein weiblicher Bewerber vorhanden ist.
Da beißt die Maus keinen Faden dran ab. Die Ausschreibungen entsprechen weder dem AGG noch sind sie in irgend einer Weise lauter oder ehrlich, es sich miese Versuche, die Diskriminierung von Männern, die beabsichtigt ist, als etwas anderes darzustellen.
Hallo Herr Klein, ich habe überhaupt kein Problem mit Ihrer Darstellung und schließe mich Ihren Erläuterungen ohne weitere Diskussion an. Vielleicht ist mein Hinweis flasch verstanden worden. In meiner wenig edukierten Denke gibt es einen gravierenden Unterschied zwischen “benachteiligt (aus Gründen, die im §1 abschließend aufgezählt sind) werden” und einen “Nachteil haben”. Ich fand es nur auffällig, dass aus der Benachteiligung nach §1 in §5 eine auszugleichender Nachteil wird, der Benachteiligungen, die in sich den Ausführungen des §1 widersprechen, rechtfertigt. Sogenannte ‘positive Maßnahmen’.
Und sicher wird die Unität im Zweifel lieber eine ‘positiv Diskrimierte’ einstellen, das sich dies positiv auf den Haushalt der Unität auswirken wird, bzw. diesen nicht belastet.
Aber ein wenig Hoffnung wird man doch noch haben dürfen.
auf das, was Sie hier vorbringen, kann ich leider nicht anders als allergisch zu reagieren. Hier die Gründe, weshalb das so ist:
1. Wenn ein Gesetz offensichtlich jeder Logik widerspricht und man an der geistigen Gesundheit derer, die solchen Stuss formulieren zweifeln muss, dann kann man das vermeintliche Gesetz nur als groben Unfug oder Ausdruck von Gehirnkrebs qualifizieren, das keinerlei Anspruch auf Geltung für normal Intelligente haben kann: Es ist logisch unmöglich, Diskriminierung durch diskriminierende Maßnahmen – tja, was eigentlich? Ich weiß es nicht. Also versuchen wir es anders: es ist logisch unmöglich, mit diskriminierenden Maßnahmen vorher beobachteten Phänomenen zu begegnen, die ex-post facto als Diskriminierung interpretiert werden, und zwar
1a weil erst einmal empirisch nachgewiesen werden müsste, dass diese Interpretation zutreffend ist (s. Michael Kleins Kommentar) und
1b weil selbst dann, wenn das gelänge, jemand von vornherein unglaubwürdig ist, der angeblich Diskriminierung so sehr verurteilt, dass er sie ausgleichen – oder sonst irgendwie etwas, was man in ein nebulöses Verb gießen kann – möchte, sich aber keineswegs zu schade ist, just dies, also Diskriminierung, ganz bewußt einzusetzen, wenn es einem gerade in den Kram passt.
Der Kampf gegen Diskriminierung ist damit zur Farce geworden, die niemand ernst nehmen kann; statt dessen lautet die Botschaft: Diskriminierung ist bloß ein Kampfbegriff, der von jedem benutzt werden kann, der für die eigenen Lobby etwas herausschlagen will.
Das ist sehr, sehr bedauerlich, denn Fälle nachweisbarer (!) Diskriminierung als Benachteiligung sind eine ernsthafte Angelegenheit, besonders, wenn sie institutionell und nicht durch irgendeine einzelne Person, erfolgt.
2. Diskriminierung bedeutet Benachteiligung, und diskriminierende Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung (allein dies zu tippen, bereitet mir Kopfschmerzen wegen des logischen Schwachsinns!) zu treffen, bedeutet eine Bevorteilung. Nun ist die Frage, wie sich Benachteilung und Bevorteilung zueinander verhalten, Es gibt gute Gründe anzunehmen, dass mit jeder Bevorteilung bestimmter Personen notwendigerweise eine Benachteiligung bestimmter anderer Personen einhergeht. Genau dies wird von den institutionalisierten Diskriminierern in unserer Gesellschaft aber gewöhnlich bestritten. Möglicherweise gibt es tatsächlich irgendeine Konstellation, in der es sich hier nicht um ein Nullsummenspiel handelt, aber die institutionellen Diskriminierer sind den entsprechenden Nachweis (logisch und empirisch) bislang schuldig geblieben,
Empirisch besehen ist der Fall des Professorinnenprogramms jedenfalls ein Nullsummenspiel, denn wenn die Finanzierung nur für weibliche Bewerber vorgesehen ist, also für sie EXKLUSIV RESERVIERT ist, dann sind männliche Bewerber von der Finanzierung AUSGESCHLOSSEN. Wenn im Grundgesetz (immer noch) steht, dass niemand (u.a.) aufgrund seines Geschlechtes diskriminiert werden darf, dann handelt es sich bei dem Bevorteilungsprogramm weiblicher Bewerber im Rahmen des Professorinnenprogramms also notwendigerweise um einen Verstoß gegen das Grundgesetz, weil die Bevorteilung von Frauen hier eine Benachteiligung von Männern notwendig impliziert.
Das wird nicht dadurch anders, dass man im Zuge eines wirklich unzumutbar primitiven rhetorischen Tricks zulässige und unzulässige Diskriminierung zu trennen versucht: dadurch wird lediglich Diskriminierung als solche zum Verschwinden gebracht (s. Punkt 1b).
Es geht hier auch gar nicht um Diskriminierung, sondern um Nutznießerei durch Herstellung von ERGEBNISGLEICHHEIT. Die GLEICHHEIT, die im Grundgesetz garantiert ist, ist aber eine CHANCENgleichheit und eine PROZEDURALE Gleichheit, KEINE ERGEBNISgleichheit! Eine so umfassende Uminterpretation grundlegender Gesetze und entsprechend der gesellschaflichen Verhältnisse ist in Deutschland zu keinem Zeitpunkt offen diskutiert und demokratisch legitimiert worden.
3. Selbst unter Nicht-Beachtung der Punkte 1 und 2 – und eine solche Nicht-Beachtung ist nur Toten und solchen mit Gehirnkrebs verzeihlich – gilt, dass es logisch nicht möglich ist, Diskriminierungen angeblich und irgendwie wieder gut zu machen, wenn man sie kollektivistisch auffasst:
Wenn einem Kind sein Ball gestohlen wurde, wäre es gut, den Dieb zu identifizieren, ihm den Ball abzunehmen und ihn dem Kind, von dem er gestohlen wurde, zurückzugeben. Das ist Widergutmachung im Sinn des Wortes. Alles andere ist gesellschaftliche Konstruktion, die bis hin zum Betrug gehen kann, wenn er opportun erscheint, so z.B. wenn die Eltern des Kindes Geld von den Eltern des Kindes fordern würden, das den Ball gestohlen hat, sozusagen als Schadensersatz, ohne Betrachtung der Frage, wer durch wen welchen Schaden erlitten hat und wie der Schaden de facto ausgeglichen werden kann. Dies wäre ein Fall von Vorteilsnahme über den Schadensausgleich hinaus.
Wenn nun ganze Gruppe von Menschen – die Hälfte der Bevölkerung! – gegenüber einer anderen schlechtergestellt wird, um vermeintlich Diskriminierung auszugleichen, die die GESAMTE erste Gruppe durch die GESAMTE zweite Gruppe einmal erfahren haben soll, und die beiden Gruppen heute personell so gut wie KEINE SCHNITTMENGE mit den beiden Gruppen von vor 20, 40, 60, 100, 120, … 50.0000, 100.000 Jahren aufweist, dann ist das die verheerendste und dümmste Art von Kollektivstrafe und historischer Gruppenfehde, die ich mir vorstellen kann. Dagegen wirkt das alte Testament wie ein tröstliches Märchen zur Bettzeit.
Die institutionellen Diskriminierer in unserer Gesellschaft sind von uns niemals für diese Art von Volksverhetzung verantwortlich gemacht worden – und das ist für mich ein echtes Unding! Zumindest ist erstaunlich, dass sich nicht VIEL mehr Leute in unserer Gesellschaft fragen, wie man eine solche umfassende Verfolgung im Rahmen eines empirisch völlig unbelegten, angeblichen Geschlechterkampfes rechtfertigen will.
Rechtfertigen kann man ihn überhaupt nicht. Aber die historischen Wurzeln dieser Menschenverachtung und dieses Ausmaßes an Hass lassen sich aufzeigen. Einen kleinen Beitrag hierzu habe ich in meinem Artikel über das Patriarchat zu leisten versucht. In jedem Fall wäre es dringend notwendig, dass wir alle uns um diese Spurensuche bemühen – damit wir endlich klar sehen, mit wem wir es bei unseren institutionellen Diskriminierern zu tun haben!
Hallo Frau Dr. Diefenbach, es trifft mich ganz arg, dass Sie allergisch reagieren. Das war nicht meine Absicht. Echt nicht. 😉 Ich kann auch wirklich nicht anders, als Ihre unter 1, 2, 3 gemachten Ausführungen zu unterschreiben. Damit will ich mich nicht einschmeicheln, ich meine das ganz naiv so.
MIr ging es lediglich um die doch noch bestehende (wenn auch unwahrscheinliche Möglichkeit), dass es neben einer Professur aus dem Professorinnenprogramm, auch eine normale Professur aus den Mitteln der Unität geben könnte, falls, ja falls ein Bewerber auftaucht, den die Berufungskommission wirklich unbedingt haben will.
Wie auch immer, das AGG ist eine Schimäre, weil es Menschen vorgaukelt, sie könnten tatsächlich aufgrund dieses Gesetzes gegen ihre (möglicherweise wirklich erfahrene) Diskriminierung=Benachteiligung gerichtlich vorgehen, oder wenigstens ein wenig Honig in Form einer geldlichen Entschädigung saugen. Das gelingt sehr selten, und wenn es gelingt, dann war der Diskriminierer selten blöd.
Beides, Gesetz und Bundesstelle zur Überwachung der Einhaltung des Gesetzes, sind nichts anderes als Trostpflaster (ja, wir tun was) und Beschäftigungssicherung sowie potentielle Geldquelle für Nutznießerchen. Das ist nicht schön. Sicher. Der eigentliche Sinn und Zweck des Gesetzes liegt denn auch nicht in §1 (so schön der auch klingt), sondern in §5. Dieser legitimiert genau das, was §1 verbietet. Das ist das eigentlich perfide an diesem Gesetz.
Und so, wie ich Sie verstehe, sind wir uns da einig.
Die institutionellen Diskriminierer in unserer (der deutschen?) Gesellschaft sind davon überzeugt, das Richtige zu tun. Insofern ist Ihr Hinweis auf das Alte Testament gar nicht so abwegig. Sie (also jene, nicht Sie) glauben halt. Leider haben sie parlamentarische Mehrheiten. Jedenfalls bei den Abstimmungen. Und nur darauf kommt es an.
Das ist zwar eine eher nebensächliche Kleinigkeit, aber es fällt mir inzwischen fast täglich auf: Die “UNI” in Großbuchstaben. Es handelt sich bei der Uni einfach um eine Verkürzung des Wortes “Universität”. Es scheint aber inzwischen die Einbildung vorzuherrschen, das sei eine Abkürzung für was auch immer; ohne daß irgendjemand wissen könnte, wofür diese 3 Buchstaben stehen (Universell Nefariöse Institution?). Wie gesagt, nur ein unwesentliches Steinchen im Mosaik der allgemeinen Blödheit.
Sauber. Es ist so widerwärtig wie es widerwärtiger nicht sein kann, Vielleicht finde ich noch einen gelben Stoffetzen, den ich mir künftig an die Jacke nähen kann und draufsteht ” Vorsicht, steuerzahlender heterosexueller weißer Mann”
Wie dreist und unverhohlen dieser kaputte Staat Rassendiskriminierung betreibt, verschlägt einem den Atem und gibt es in dieser Unverfrorenheit kein zweites Mal auf der Welt.
Und nein, es tröstet mich nicht, wenn hiermit der Staat hochoffiziell die Grundaussage trifft, das seinen weiblichen Staatsuntertanen der freie Wettbewerb nicht zuzumuten ist, da diese darin mit Sack und Asche untergehen würden. Sexismus pur.
Es ist an der Zeit sich selber zu radikalisieren, sofern man(n) der ethnischen Säuberung nicht freiwillig zum Opfer fallen möchte. Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht..und zu einer Frage der Selbstachtung.
würde man Ihr Alias realiter interpretieren können, dann würde ich Ihnen herzlich gratulieren zu dem, was Sie alles gelernt haben, denn treffender kann man die derzeitigen Formen von hate speech (und entsprechender Verfahren in der Realität) nicht mehr auf den Punkt bringen:
“Vielleicht finde ich noch einen gelben Stoffetzen, den ich mir künftig an die Jacke nähen kann und draufsteht ” Vorsicht, steuerzahlender heterosexueller weißer Mann”.
WER AKTIV etwas gegen diesen Unsinnn tun will, der bewerbe sich als Mann erst recht auf solche Stellen, evtl. mit Begleitschreiben eines (realen oder fingierten) Anwalts, der darauf hinweist, dass auf Wahrung der Chancengleichheit im Verfahren geachtet werden wird. Die Leute sind zwar dummdreist, aber sie fürchten 1. Aufmerksamkeit und 2. rechtliche Auseinandersetzungen.
Im Zweifelsfall werden solche Professuren dann halt nicht besetzt (ein Mann geht ja nicht). Ich warte noch, dass einer mal gegen DIESE Entscheidung klagt.
Hier dokumentiert die Antidiskriminierungsstelle ihre totalitäre Geisteshaltung erneut:
“Die Antidiskriminierungsstelle weist die Vorwürfe zurück, ihre Interpretation der allesamt auch veröffentlichten Zahlen sei legitim, es seien nie negative Ergebnisse gewünscht gewesen.”
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Da Sie die Antidiskriminierungsstelle und das AGG erwähnen. §5 erlaubt ausdrücklich diskrimierende Maßnahmen, um nach §1 unzulässige Diskriminierungen auszugleichen. Hierfür genügt es offenbar, die nach §1 unzulässigen Diskrimierungen anzumehmen oder und behaupten, denn es sind gibt nur sehr sehr wenige Fälle, bei denen jemand erfolgreich eine Diskriminierung im Sinne des AGG durchgeklagt hat. Wundersamerweise geht es in §1 um das Verbot einer Benachteiligung, in §5 um die Beseitigung eines Nachteils. Ob der Unterschied zwischen “benachteiligt werden” und einen “Nachteil haben”, den Verfassern des Gesetzes klar war? Ich vermute, ja.
Ich halte es bei den o.e. Beispielen immerhin für nicht ausgeschlossen, dass eine Berufene aus dem Mitteln des Professorinnenprogramms finanziert werden wird, ein Berufener ganz normal auf Kostenstelle. Selbstverständlich wird die UNI lieber eine Frau einstellen. Sollte diese weniger qualifiziert sein, kostet sie jedenfalls nix. Jedenfalls kein (‘eigenes’) Geld. Win-Win wäre eine besser qualifizierte Frau. Die kostet die UNI auch nix.
kai
Hallo Herr Klein, ich habe überhaupt kein Problem mit Ihrer Darstellung und schließe mich Ihren Erläuterungen ohne weitere Diskussion an. Vielleicht ist mein Hinweis flasch verstanden worden. In meiner wenig edukierten Denke gibt es einen gravierenden Unterschied zwischen “benachteiligt (aus Gründen, die im §1 abschließend aufgezählt sind) werden” und einen “Nachteil haben”. Ich fand es nur auffällig, dass aus der Benachteiligung nach §1 in §5 eine auszugleichender Nachteil wird, der Benachteiligungen, die in sich den Ausführungen des §1 widersprechen, rechtfertigt. Sogenannte ‘positive Maßnahmen’.
Und sicher wird die Unität im Zweifel lieber eine ‘positiv Diskrimierte’ einstellen, das sich dies positiv auf den Haushalt der Unität auswirken wird, bzw. diesen nicht belastet.
Aber ein wenig Hoffnung wird man doch noch haben dürfen.
kai
@kai
auf das, was Sie hier vorbringen, kann ich leider nicht anders als allergisch zu reagieren. Hier die Gründe, weshalb das so ist:
1. Wenn ein Gesetz offensichtlich jeder Logik widerspricht und man an der geistigen Gesundheit derer, die solchen Stuss formulieren zweifeln muss, dann kann man das vermeintliche Gesetz nur als groben Unfug oder Ausdruck von Gehirnkrebs qualifizieren, das keinerlei Anspruch auf Geltung für normal Intelligente haben kann: Es ist logisch unmöglich, Diskriminierung durch diskriminierende Maßnahmen – tja, was eigentlich? Ich weiß es nicht. Also versuchen wir es anders: es ist logisch unmöglich, mit diskriminierenden Maßnahmen vorher beobachteten Phänomenen zu begegnen, die ex-post facto als Diskriminierung interpretiert werden, und zwar
1a weil erst einmal empirisch nachgewiesen werden müsste, dass diese Interpretation zutreffend ist (s. Michael Kleins Kommentar) und
1b weil selbst dann, wenn das gelänge, jemand von vornherein unglaubwürdig ist, der angeblich Diskriminierung so sehr verurteilt, dass er sie ausgleichen – oder sonst irgendwie etwas, was man in ein nebulöses Verb gießen kann – möchte, sich aber keineswegs zu schade ist, just dies, also Diskriminierung, ganz bewußt einzusetzen, wenn es einem gerade in den Kram passt.
Der Kampf gegen Diskriminierung ist damit zur Farce geworden, die niemand ernst nehmen kann; statt dessen lautet die Botschaft: Diskriminierung ist bloß ein Kampfbegriff, der von jedem benutzt werden kann, der für die eigenen Lobby etwas herausschlagen will.
Das ist sehr, sehr bedauerlich, denn Fälle nachweisbarer (!) Diskriminierung als Benachteiligung sind eine ernsthafte Angelegenheit, besonders, wenn sie institutionell und nicht durch irgendeine einzelne Person, erfolgt.
2. Diskriminierung bedeutet Benachteiligung, und diskriminierende Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung (allein dies zu tippen, bereitet mir Kopfschmerzen wegen des logischen Schwachsinns!) zu treffen, bedeutet eine Bevorteilung. Nun ist die Frage, wie sich Benachteilung und Bevorteilung zueinander verhalten, Es gibt gute Gründe anzunehmen, dass mit jeder Bevorteilung bestimmter Personen notwendigerweise eine Benachteiligung bestimmter anderer Personen einhergeht. Genau dies wird von den institutionalisierten Diskriminierern in unserer Gesellschaft aber gewöhnlich bestritten. Möglicherweise gibt es tatsächlich irgendeine Konstellation, in der es sich hier nicht um ein Nullsummenspiel handelt, aber die institutionellen Diskriminierer sind den entsprechenden Nachweis (logisch und empirisch) bislang schuldig geblieben,
Empirisch besehen ist der Fall des Professorinnenprogramms jedenfalls ein Nullsummenspiel, denn wenn die Finanzierung nur für weibliche Bewerber vorgesehen ist, also für sie EXKLUSIV RESERVIERT ist, dann sind männliche Bewerber von der Finanzierung AUSGESCHLOSSEN. Wenn im Grundgesetz (immer noch) steht, dass niemand (u.a.) aufgrund seines Geschlechtes diskriminiert werden darf, dann handelt es sich bei dem Bevorteilungsprogramm weiblicher Bewerber im Rahmen des Professorinnenprogramms also notwendigerweise um einen Verstoß gegen das Grundgesetz, weil die Bevorteilung von Frauen hier eine Benachteiligung von Männern notwendig impliziert.
Das wird nicht dadurch anders, dass man im Zuge eines wirklich unzumutbar primitiven rhetorischen Tricks zulässige und unzulässige Diskriminierung zu trennen versucht: dadurch wird lediglich Diskriminierung als solche zum Verschwinden gebracht (s. Punkt 1b).
Es geht hier auch gar nicht um Diskriminierung, sondern um Nutznießerei durch Herstellung von ERGEBNISGLEICHHEIT. Die GLEICHHEIT, die im Grundgesetz garantiert ist, ist aber eine CHANCENgleichheit und eine PROZEDURALE Gleichheit, KEINE ERGEBNISgleichheit! Eine so umfassende Uminterpretation grundlegender Gesetze und entsprechend der gesellschaflichen Verhältnisse ist in Deutschland zu keinem Zeitpunkt offen diskutiert und demokratisch legitimiert worden.
3. Selbst unter Nicht-Beachtung der Punkte 1 und 2 – und eine solche Nicht-Beachtung ist nur Toten und solchen mit Gehirnkrebs verzeihlich – gilt, dass es logisch nicht möglich ist, Diskriminierungen angeblich und irgendwie wieder gut zu machen, wenn man sie kollektivistisch auffasst:
Wenn einem Kind sein Ball gestohlen wurde, wäre es gut, den Dieb zu identifizieren, ihm den Ball abzunehmen und ihn dem Kind, von dem er gestohlen wurde, zurückzugeben. Das ist Widergutmachung im Sinn des Wortes. Alles andere ist gesellschaftliche Konstruktion, die bis hin zum Betrug gehen kann, wenn er opportun erscheint, so z.B. wenn die Eltern des Kindes Geld von den Eltern des Kindes fordern würden, das den Ball gestohlen hat, sozusagen als Schadensersatz, ohne Betrachtung der Frage, wer durch wen welchen Schaden erlitten hat und wie der Schaden de facto ausgeglichen werden kann. Dies wäre ein Fall von Vorteilsnahme über den Schadensausgleich hinaus.
Wenn nun ganze Gruppe von Menschen – die Hälfte der Bevölkerung! – gegenüber einer anderen schlechtergestellt wird, um vermeintlich Diskriminierung auszugleichen, die die GESAMTE erste Gruppe durch die GESAMTE zweite Gruppe einmal erfahren haben soll, und die beiden Gruppen heute personell so gut wie KEINE SCHNITTMENGE mit den beiden Gruppen von vor 20, 40, 60, 100, 120, … 50.0000, 100.000 Jahren aufweist, dann ist das die verheerendste und dümmste Art von Kollektivstrafe und historischer Gruppenfehde, die ich mir vorstellen kann. Dagegen wirkt das alte Testament wie ein tröstliches Märchen zur Bettzeit.
Die institutionellen Diskriminierer in unserer Gesellschaft sind von uns niemals für diese Art von Volksverhetzung verantwortlich gemacht worden – und das ist für mich ein echtes Unding! Zumindest ist erstaunlich, dass sich nicht VIEL mehr Leute in unserer Gesellschaft fragen, wie man eine solche umfassende Verfolgung im Rahmen eines empirisch völlig unbelegten, angeblichen Geschlechterkampfes rechtfertigen will.
Rechtfertigen kann man ihn überhaupt nicht. Aber die historischen Wurzeln dieser Menschenverachtung und dieses Ausmaßes an Hass lassen sich aufzeigen. Einen kleinen Beitrag hierzu habe ich in meinem Artikel über das Patriarchat zu leisten versucht. In jedem Fall wäre es dringend notwendig, dass wir alle uns um diese Spurensuche bemühen – damit wir endlich klar sehen, mit wem wir es bei unseren institutionellen Diskriminierern zu tun haben!
Hallo Frau Dr. Diefenbach, es trifft mich ganz arg, dass Sie allergisch reagieren. Das war nicht meine Absicht. Echt nicht. 😉 Ich kann auch wirklich nicht anders, als Ihre unter 1, 2, 3 gemachten Ausführungen zu unterschreiben. Damit will ich mich nicht einschmeicheln, ich meine das ganz naiv so.
MIr ging es lediglich um die doch noch bestehende (wenn auch unwahrscheinliche Möglichkeit), dass es neben einer Professur aus dem Professorinnenprogramm, auch eine normale Professur aus den Mitteln der Unität geben könnte, falls, ja falls ein Bewerber auftaucht, den die Berufungskommission wirklich unbedingt haben will.
Wie auch immer, das AGG ist eine Schimäre, weil es Menschen vorgaukelt, sie könnten tatsächlich aufgrund dieses Gesetzes gegen ihre (möglicherweise wirklich erfahrene) Diskriminierung=Benachteiligung gerichtlich vorgehen, oder wenigstens ein wenig Honig in Form einer geldlichen Entschädigung saugen. Das gelingt sehr selten, und wenn es gelingt, dann war der Diskriminierer selten blöd.
Beides, Gesetz und Bundesstelle zur Überwachung der Einhaltung des Gesetzes, sind nichts anderes als Trostpflaster (ja, wir tun was) und Beschäftigungssicherung sowie potentielle Geldquelle für Nutznießerchen. Das ist nicht schön. Sicher. Der eigentliche Sinn und Zweck des Gesetzes liegt denn auch nicht in §1 (so schön der auch klingt), sondern in §5. Dieser legitimiert genau das, was §1 verbietet. Das ist das eigentlich perfide an diesem Gesetz.
Und so, wie ich Sie verstehe, sind wir uns da einig.
Die institutionellen Diskriminierer in unserer (der deutschen?) Gesellschaft sind davon überzeugt, das Richtige zu tun. Insofern ist Ihr Hinweis auf das Alte Testament gar nicht so abwegig. Sie (also jene, nicht Sie) glauben halt. Leider haben sie parlamentarische Mehrheiten. Jedenfalls bei den Abstimmungen. Und nur darauf kommt es an.
kai
Das ist zwar eine eher nebensächliche Kleinigkeit, aber es fällt mir inzwischen fast täglich auf: Die “UNI” in Großbuchstaben. Es handelt sich bei der Uni einfach um eine Verkürzung des Wortes “Universität”. Es scheint aber inzwischen die Einbildung vorzuherrschen, das sei eine Abkürzung für was auch immer; ohne daß irgendjemand wissen könnte, wofür diese 3 Buchstaben stehen (Universell Nefariöse Institution?). Wie gesagt, nur ein unwesentliches Steinchen im Mosaik der allgemeinen Blödheit.
Sauber. Es ist so widerwärtig wie es widerwärtiger nicht sein kann, Vielleicht finde ich noch einen gelben Stoffetzen, den ich mir künftig an die Jacke nähen kann und draufsteht ” Vorsicht, steuerzahlender heterosexueller weißer Mann”
Wie dreist und unverhohlen dieser kaputte Staat Rassendiskriminierung betreibt, verschlägt einem den Atem und gibt es in dieser Unverfrorenheit kein zweites Mal auf der Welt.
Und nein, es tröstet mich nicht, wenn hiermit der Staat hochoffiziell die Grundaussage trifft, das seinen weiblichen Staatsuntertanen der freie Wettbewerb nicht zuzumuten ist, da diese darin mit Sack und Asche untergehen würden. Sexismus pur.
Es ist an der Zeit sich selber zu radikalisieren, sofern man(n) der ethnischen Säuberung nicht freiwillig zum Opfer fallen möchte. Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht..und zu einer Frage der Selbstachtung.
Übrigens, das erste prominente Opfer von Hasskriminalität gibts auch schon
https://www.facebook.com/akif.pirincci/posts/775735769134313:0
@Lernender
würde man Ihr Alias realiter interpretieren können, dann würde ich Ihnen herzlich gratulieren zu dem, was Sie alles gelernt haben, denn treffender kann man die derzeitigen Formen von hate speech (und entsprechender Verfahren in der Realität) nicht mehr auf den Punkt bringen:
“Vielleicht finde ich noch einen gelben Stoffetzen, den ich mir künftig an die Jacke nähen kann und draufsteht ” Vorsicht, steuerzahlender heterosexueller weißer Mann”.
WER AKTIV etwas gegen diesen Unsinnn tun will, der bewerbe sich als Mann erst recht auf solche Stellen, evtl. mit Begleitschreiben eines (realen oder fingierten) Anwalts, der darauf hinweist, dass auf Wahrung der Chancengleichheit im Verfahren geachtet werden wird. Die Leute sind zwar dummdreist, aber sie fürchten 1. Aufmerksamkeit und 2. rechtliche Auseinandersetzungen.
Im Zweifelsfall werden solche Professuren dann halt nicht besetzt (ein Mann geht ja nicht). Ich warte noch, dass einer mal gegen DIESE Entscheidung klagt.
Hier dokumentiert die Antidiskriminierungsstelle ihre totalitäre Geisteshaltung erneut:
“Die Antidiskriminierungsstelle weist die Vorwürfe zurück, ihre Interpretation der allesamt auch veröffentlichten Zahlen sei legitim, es seien nie negative Ergebnisse gewünscht gewesen.”
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/sinti-und-roma-studie-forscher-distanzieren-sich-von-interpretation-a-995295.html