Warum sind Funktionäre so versessen auf Kinderrechte?
Die GEW, deren Funktionäre von sich behaupten, sie hätten etwas mit Bildung zu tun, wären gar Funktionäre einer Bildungsgewerkschaft, hat wieder eine Pressemitteilung veröffentlicht, eine Pressemitteilung, die von dem, was bei der GEW als Bildung gilt, nur so strotzt, z.B. in dem Satz:
“Info: Als Kinderrechte im engeren Sinn werden die Rechte von Kindern und Jugendlichen bezeichnet.”
Man kann diese Form der GEW-Bildung, die diesen Satz ausgespiehen hat, vornehm als Tautologie bezeichnen, denn dass Kinderrechte die Rechte von Kindern bezeichnen, ist dem Wort Kinderrechte schon immanent. Man nennt es auch die Wortbedeutung.
Man kann diese Form der GEW-Bildung auch als Quatsch bezeichnen, denn dass die Einschränkung von Kinderechten, also deren engerer Sinn, eine Bedeutungsausweitung auf Jugendliche und somit Jugendlichenrechte zum Ergebnis hat, ist ein Unsinn, den sich nur GEW-gebildete Funktionäre ausdenken können.
Verantwortlich für diese Form der GEW-Bildung sind die Stammlesern von ScienceFiles bereits bekannte Ilka Hoffmann, die sich als Fach-Hoffmann der Inklusion sieht, und Norbert Hocke, von dem bislang unbekannt ist, welche Bildungsphantasien er teilt.
Und beide streiten für Kinderrechte, und in schöner Geschlechterteilung kümmert sich der weibliche Funktionär um die Behinderten, während der männliche Funktionär das größere Ganze im Blick hat. Als Konsequenz ergibt sich z.B. Folgendes:
„Kinderrechte im Bildungswesen umzusetzen, bedeutet zum Beispiel: Kein Kind darf beschämt werden“, betonte Ilka Hoffmann, GEW-Vorstandsmitglied für den Bereich Schulen am Mittwoch in Frankfurt a.M. „Wenn man diesen Grundsatz ernst nimmt, muss eine Prüfung bei der selektiven Schulstruktur und der Umsetzung der Inklusion beginnen – und wäre bei Tests und Ziffernnoten noch längst nicht beendet.“
Weiß der Fach-Hoffmann eigentlich, was er da sagt?
Beschämend für Kinder sind Noten und Schulüberstellungen, die sie im Status gegenüber anderen Schülern abwerten, so muss man schließen, was in der Konsequenz heißt, dass das gegliederte Bildungswesen abzuschaffen ist und vor allem keine beschämenden “Ziffernnoten” mehr gegeben werden dürfen. Scheinbar hat der Fach-Hoffmann die Vorstellung, wenn man statt einer “1” ein “A”, statt Ziffernnote eine Buchstabennote vergibt, dann habe dies eine weniger beschämende Wirkung – man muss sich das nur lange genug einbilden, so wie der Fach-Hoffmann.
Was ist übrigens schlecht daran, wenn Kinder sich für eine schlechte Note schämen? Was denkt dieser Fach-Hoffmann eigentlich, wo Motivation und Einsatz herkommen, wenn nicht aus dem Antrieb, sich für seine Leistung nicht schämen zu müssen? Aber es ist vielsagend, dass schlechte Leistungen beim Fach-Hoffmann nicht mit Scham verbunden sind oder sein dürfen. Das lässt eine Vielzahl von Rückschlüssen auf das Schampotential oder die Schamlosigkeit des Fach-Hoffmanns zu.
Norbert Hocke hat, wie gesagt, das große Ganze im Auge, und das hat dann folgende Konsequenz:
„Bei allen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Entscheidungen muss die Frage im Mittelpunkt stehen, ob und was sie zum Wohle der Kinder und Jugendlichen beitragen“, unterstrich Norbert Hocke, für Jugendhilfe und Sozialarbeit verantwortliches GEW-Vorstandsmitglied.”
Die gleiche Frage wie oben, die sich hier aufdrängt: Weiß der Mann, wovon er spricht?
Das Wohl der Kinder und Jugendlichen muss bei allen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Enscheidungen also im Mittelpunkt stehen. Nun gut.
In welcher Weise haben GEW Funktionäre bei der Bestimmung ihrer Entlohnung die Kinderrechte in den Mittelpunkt gestellt?
Welche Rücksicht hat die GDL im Rahmen des Lokführerstreiks auf Kinderrechte genommen?
Wie stellt man die Kinderrechte bei der Bestimmung des Leitzinses durch die EZB in Rechnung, wie bei der Abstimmung über einen Bundeswehr-Einsatz in Afghanistan, wie, wenn beschlossen wird, dass Hermesbürgschaften für Exporte nach Kenia zu haben sind?
Die Beispiele sollten reichen, um den Unsinn deutlich zu machen, den Hock hier verbreitet.
Man kann demnach feststellen, dass zwei Funktionäre der selbsternannten Bildungsgewerkschaft, die sich zudem als Fach-(Hoff)männer für Bildung ansehen, Unsinn reden, wenn sie über Bildung sprechen.
Bleibt noch die Eingangs gestellte Frage: Warum sind Funktionäre derzeit so versessen auf Kinderrechte?
Die Antwort drängt sich förmlich auf: Kinder und Jugendliche (also der Gegenstand der “engeren Kinderrechte”) sind unmündig, brauchen jemanden, der stellvertretend für sie ihre “engeren Kinderrechte” erst einmal bestimmt und dann wahrnimmt, Funktionäre zum Beispiel, so fähige Funktionäre wie Hoffmann und Hock zum Beispiel, Funktionäre, die zwar selten wissen, wovon sie reden, wenn sie den Mund aufmachen, die aber eines genau wissen: Wenn Kinderrechte in welcher Form auch immer z.B. im Grundgesetz verankert sind, dann lässt sich daraus hervorragend Kapital schlagen, denn man kann jeden Unsinn mit dem Verweis auf Kinderrechte rechtfertigen und legitimieren.
Kinderrechte sind das El Dorado einer Funktionärskaste, die schamlos bemüht ist, ihren Einfluss zu sichern und auszuweiten, und zwar, entsprechend der eigenen Schamlosigkeit, um den eigenen Nutzen zu mehren und sicherzustellen, dass sie auch morgen noch bedenken- und schamlos Unsinn erzählen können.
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Allein das Wort GEWERKSCHAFT ruft bei mir Brechreiz und Diarrhoe (zu deutsch: Dünnschiß) hervor. Daß der Schwachsinn in der BRiD aber langsam zur Seuche wird, ist bedenklich!
BTW: Sollten Sie mit der Verwendung der Abk. BRiD nicht die in einschlägigen Kreisen beliebte Formulierung »Bundesrepublik in Deutschland« meinen, z.B. als Abrede gegenüber der Geltung des Grundgesetzes, als Behauptung, die BRD sei eine von Alliierten besetzte Firma unter Handelsrecht und Haager Landkriegsordnung, oder als Behauptung der angeblichen Geltung einer beliebigen alten Reichsverfassung, so rate ich dringend von der Verwendung dieser eindeutig rechten Kreisen zuordenbaren Abkürzung ab.
Sollten Sie diese Abk. jedoch in o.a. Kontext verwenden, so sollten Sie darüber nachdenken, ob Sie hier richtig sind. Ich bezweifle, dass die hier veröffentlichten Kritiken im Zusammenhang mit der o.a. Verwendung der Abk. BRiD stehen.
Na soooooowas ‘hier richtig’ hatte ich doch gestern.
http://www.danisch.de/blog/2014/11/17/die-nsa-der-bnd-und-die-kryptologen/#comments
Ach so, es hieß ‘falsch hier’. Wie man sich doch täuschen kann. Und der Herr SteffKo ist auch nicht der Herr Vetter, noch dazu nicht der Ingmar.
Tschuldigung, abba manchmal befällt mich so ein deja, deja-dingsda.
Redundanzen im Internet! Nein! Doch! Oh!
Sehen Sie: Allein die Tatsache, dass weder agnost noch Sie einen Beitrag zum Artikel liefern, sondern über Umwege (BRiD, Ihre Webseite) lediglich altbekannte Abreden des Grundgesetzes einfließen lassen (Häufchen machen), ist bereits ein Indiz für die Richtigkeit meines o.a. Kommentars. Deshalb werden z.B. Ihre Kommentare auf unseren Seiten auch nicht veröffentlicht.
Langsam glaube ich, daß sich die Rot-Grünen der DDR und BRD 1989 vereinigt haben und nun den Bolschewismus/Kommunismus im ganzen Lande verbreiten wollen. Es geht ja immer mehr in Richtung Gehirnwäsche…- Eine Frage stellt sich immer drängender: Wer hatte ein Interesse daran, die nicht übermäßig intelligente märkische Pfarrerstochter, IM Erika (mal abgesehen von Fachidiotie) an die Spitze unserer Regierung zu katapultieren unterstützt von einem evangelischen Pfarrer, der mit der Stasi liebäugelt hat!?
Würden sich die »Kinderrechtler« bequemen, auch nur einen wissenden Blick in das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland zu werfen, so würden sie feststellen (müssen), dass dort das El Dorado ihrer Wünsche bereits seit dem 23. Mai 1949 verwirklicht wurde, denn … oh Wunder! … die dort garantierten Grundrechte gelten auch für Kinder! Auch Kinder sind Grundrechtsträger; man mag es kaum glauben.
Dazu sind diese Grundrechte (auch für Kinder) sogar gemäß Art. 1 Abs. 3 GG »unmittelbar geltendes Recht« (erlaubnisfrei) und binden als solches die Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung. Aus ihrer unmittelbaren Rechtsgeltung ergibt sich ihre Funktion als Freiheitsgrundrechte (status positivus) und aus der Rechtsbindung der öffentlichen Gewalt ihre Funktion als Abwehrrechte (status negativus). Sie dürfen also sogar zum Kampfe gegen ihre Unterdrückung oder Verweigerung eingesetzt werden.
Deshalb muss die Frage gestellt werden: Warum opererien die »Kinderrechtler« nicht mit dem Grundgesetz und den dort zur Genüge garantierten Grundrechten (auch für Kinder)?
Dummheit als »nicht wissen wollen« greift angesichts der offenbar vorhandenen Hochschulausbildung der meisten von ihnen zu kurz. Eine Antwort könnte gegeben werden bei Betrachtung der Tatsache, dass es ungleich effektvoller ist, etwas einzufordern, was angeblich nicht da ist; denn dies enthebt den Kläger von der Tat und Verantwortung und eröffnet ihm die Möglichkeit zu behaupten: »Die da sind schuld!« und mit einer Forderung für eine »arme Unterschicht« hausieren zu gehen, welche im Lichte der Tatsachen betrachtet nicht mehr gefordert, sondern »bloß« noch umgesetzt werden muss. Dies jedoch bedeutet harte Arbeit und oft gegen den eigenen Dienstherren, welcher sich keinen Deut um die im Grundgesetz garantierten Grundrechte schert; weder für Kinder noch deren Eltern. Vor allem bedeutet es die Erkenntnis, dass die eigenen Forderungen Unsinn sind. Aber wer verabschiedet sich schon bereitwillig von feuchten Träumen?
Hierzu kommt, dass die »Kinderrechtler« dann vor allem beginnen müssten, ihren angeblichen Klienten, den Kindern, die Wirkweise und Funktion der Grundrechte beizubringen, um sie zu wappnen für den Kampf gegen das unstrittige Unrecht (nicht nur) gegenüber Kindern.
Man müsste ihnen dann auch sagen, dass ihre Grundrechte faktisch verfassungswidrig hinter der Exekution z.B. nationalsozialistischer Gesetze oder einfach der Willkür der Funktionäre zurückzustehen haben und dass sie lieber als Zöglinge des Gehorsams aufwachsen sollten, anstatt sich zu wehren und ihre garantierten Grundrechte auch einzufordern und gegen den Widerstand der öffentlichen Gewalt zu leben.
Das jedoch hätte gravierende Auswirkungen (nicht nur) auf die (herrschende) Lehre an Schulen aller Art. Aber wer will schon das Glaushaus bewerfen, welches einem selbst ein Dach über dem geleerten Kopf verspricht und als doch so angenehmer Resonanzkörper für die eigenen Klagen herhalten muss?
Sie haben einerseits Recht mit Ihrer Feststellung, das Grundgesetz gelte auch für Kinder. Es gilt auch für Männer und für Frauen. Dennoch werden manche eben nicht müde, für Kinder oder Frauen gesonderte(?) Rechte einzufordern. Warum auch immer.
Das Problem bei den Kinderrechten ist – und da muss ich den Forderern nach Kinderrechten – zustimmen, das diese nur ansatzweise tatsächlich umgesetzt werden. Kinder werden von bundesdeutscher Legislative und Judikative immer noch viel zu sehr als Objekte, nicht als Subjekte verstanden und behandelt.
Sie erkennen dies beispielhaft an den Entscheidungen des BVerfG zur Schulpflicht oder am Bundestagsbeschluss zur Beschneidung (exklusiv an Knaben/Jungen) oder auch an Fragen des Sorgerechts und der Mitsprache der Kinder hierbei. In allen Fällen werden den Kinder entweder gar keine Rechte oder nur verringerte Rechte (gegenüber Eltern oder Staat) eingeräumt. Sorgerecht wird immer von den Eltern her gedacht und geurteilt, nicht von den Kindern. Kinder verheirateter Eltern haben damit andere Rechte als Kinder unverheirateter Eltern, was belegt, dass Kinder als Objekte und nicht als Subjekte behandelt werden.
Leider ist insbesondere bei der GEW nicht die Implementierung von solchen Kinderrechten zu erwarten, die am Ende eine Aufhebung des Schulzwangs (wie es richtigerweise heißen müsste und zudem eine Erfindung der bösen Nazis, die heute noch gilt) bedeuten könnte.
Die Forderung ist wohlfeil, nur geht es eben nicht um eigenständige Rechte von Kindern als Subjekte der Gesetzgebung und Rechtsprechung. Es soll weiterhin über sie entschieden werden, weder mit ihnen noch von ihnen. Und was bei Kindern schützenswert ist, entscheiden weiterhin andere für diese. Alles wie gehabt.
kai
Exakt aus diesen u.a. Gründen ist hier nicht die Aufnahme von Kinderrechten zu fordern, sondern die »gnadenlose Diktatur« der Grundrechte aller Grundrechtsträger gegenüber der den Grundrechten verpflichteten öffentlichen Gewalt.
Dies ist aktuell nicht mehr auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes möglich, sondern muss leider erzwúngen werden durch politische Organisation unter Anwendung des Grundgesetzes und der Grundrechte als Waffen gegen die Politik. Alles andere geht fehl und wird demnächst in der mehr oder weniger offenen Eliminierung des Grundgesetzes und der Grundrechte enden.
Ausschlaggebend ist hier die erkennbare Absicht, den juristischen Schlüssel des Grundgesetzes zu eliminieren, nämlich Art. 1 Abs. 3 GG, wonach die Grundrechte (auch der Kinder) unmittelbar(!) geltendes(!), also erlaubnisfreies(!) Recht darstellen und als solches die öffentliche Gewalt binden(!). Auf diese verfassungsrechtlich weltweit einmalige Wirkweise der Grundrechte kann gar nicht oft genug hingewiesen werden. Es bedarf also keines Gerichtes, um diese Rechte nachträglich zu gewähren.
Allein die konsequente Anwendung des Art. 1 Abs. 3 GG durch die öffentliche Gewalt und auch dessen kompromisslose Einforderung durch die Grundrechtsträger würde viele der aktuellen Zustände gar nicht erst ermöglichen, welche einerseits durch die Machtgier der öffentlichen Gewalt aber auch durch die Faulheit der Grundrechtsträger ermöglicht worden sind.
Als Beispiel: In Deutschland existieren weder der Straftatbestand des Amtsmissbrauchs oder der Folter. Unglaublich, aber wahr.
Als rechtsvergleichende Hinweise kann ich aktuell leider nur auf die diversen Publikationen auf den Webseiten der Grundrechtepartei verweisen, da es derzeit keine andere politische Organisation im Lande gibt, welche sich den Schutz der Grundrechte auf die Fahnen geschrieben hat und in der Lage ist oder sein will, diese Problematiken zu benennen und auszuarbeiten und vor allem Wege aus dem Dilemma aufzuzeigen.
Aktionismus hilft hier nicht, sondern ausschließlich die Bildung am Grundgesetz (bereits für Kinder) und dessen kompromisslose Umsetzung gegen alle Feinde und Vergewaltiger der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.
Ist klar! Seit mir die ersten Forderungen nach “Kinderrechte in das Grundgesetz auffielen, beobachte ich die Sache ein wenig. Gleich die erste gefundene Website zum Thema ( in Kooperation mit/unter Förderung von diversen staatlichen Stellen und derzeit noch mit der hanebüchenen Forderung nach der GG-Einführung der UNkrk – die längst drin ist ) verlangte an zweiter Stelle der Proritätenliste nach einem “Recht auf TV”.
Nachdem besonders Kinder- Familien u. Männerrechtlicher darauf hinwiesen, daß die UNkrk im GG verankert ist, wurde dann der Slogan einfach verkürzt, “Kinderrechte in’s GG” und fertig, das erweitert die Bandbreite.
Man stelle sich das in der heutigen Praxis einfach mal vor.
Klein-Hänschen – ach nee, die tolle Selina muß es natürlich heißen, beklagt sich bei der Erleb*nis päda_gog.I.in, daß sie nach dem Sandmänn… ähh… der Tagesschau.I.n nicht den Tatort sehen durfte, obwohl der Gruppenbezug hatte ( “Mord auf dem Biospielplatz”, oder so ).
Das lässt diese natürlich nicht kalt, zumal sie ja gerade den ISEF-Schein gekauft, Pardon, die Befähigung zur “insofern erfahrenenen Fachkraft” sich erarbeitet hat ( gibt es bspw. über das Weinsberger Forum günstig ).
Ergo dreht sie instant am Rad, nein (!), sie nimmt natürlich nachhaltig und kindgerecht ihre Verantwortung wahr und ruft die Kollegin ( auch ISEF ) im zuständigen Jugendamt ….ähhh. muß natürlich Familienzentrum heißen – an.
Nach kurzer Ereiferung – na! Dingen… ähh… Erörterung, kungelt man – also nee, hust…man kommt zu der Erkenntnis, daß hier ein Teamgespräch vonnöten ist.
Und eine halbe Stunde später geht Amtshilfeanweisung an die Exekutive ( Rollkommando der Polizei ), daß sofert ein Kind zu verschlepp – Quatsch! …. unbedingt zu retten ist ( seit Sept 2009 reicht ein Verdacht, der von 2 ISEF geteilt wird und eine Teambesprechung aus ).
Selina wird in Handschellen aus der Schule geholt.
Wenn das “zufällig” noch Freitags passiert und man über’s WE dichthält – menno! – …seiner unbedingten Schweigepflicht aus personen- u. datenschutzrechtlichen Gründen nachkommt, man muß das Kind ja schützen, gell, kann man die Eltern schön erpressen – räusper – ich meine natürlich nachhaltig helfend auf sie einwirken, in ihrer Panik – ähm, ihrem Hilfebedürfnis – eine Erklärung zur freiwilligen Inobhutnahme zu unterschreiben, womit die Sache auch rechtlich wasserdicht ist und man sich stundenlange Schreibarbeit und jede Menge Heck-Meck bei Gericht einfach spart. Das Kind ist dann längst in einer Bereitschaftspflege zum Clearing verbracht, möglichst weit weg. Sicherlich sehen die Eltern dann auch im Rahmen ihrer Eigenanteile ein, daß es im “Kindeswohl” ist, die Adresse geheimzuhalten und Umgänge erstmal auszusetzen, um den Eingewöhnungsvorgang zu erleichtern. Schließlich tut man ihnen damit ja auch einen großen Gefallen, sie können so leichter “loslassen” lernen.
Ja, logisch brauchen wir Kinderrechte im Grundgesetz!
Ha, da fällt mir doch gleich auf, wie widerwärtig kinderverachtend der Gleichberechtigungsartikel 3 Absatz 2 GG gefasst ist:
“Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.”
Sehr ihr? Kinder sind also nicht gleichberechigt! Ergo: Kindergrundrechte ins Grundgesetz!
Quot erhard demonstrandum!
Ach was! Gleich ein eigenes Kindergrundgesetz!
… eines für Mädchen und Jungen? Oder lieber ein jeweils eigenes?
Jedem das seine? Das gibt nur Ärger!
Und auf die TranssexuellInnen wird gar keine Rücksicht genommen? Schofel!
Die männlichen oder weiblichen?
Kinderquote! Jetzt!
Auch hier zeigen sich mal wieder die gesellschaftlichen Abgünde des Gutmenschentums auf. Ich habe zum Glück keine Kinder und ich werde mir auch keine anschaffen nur weil irgenwelcher “politesoterisch” angehauchten Klickidioten im Internet meinen das es etwas positives wäre. Zudem ändert das ja ohnehin nichts am Endergebnis das Kinder in dieser psychisch Kranken (soziophatischen) Gesellschaft eher als Investition anzusehen sind 🙂
Mit Ihrer Einstellung ist es wohl auch das Beste, womit ich in diesem Falle nicht die politische meine. Und ja, Kinder sind etwas sehr Positives! Ein Leben ohne sie ist keins…
Und weil ich gerade so schön in Fahrt bin: Kinderersziehung ist ohnehin bald Konzernangelegenheit. Immer schöln freundlich belieben, Deutschlandkarte? :-))))
Wäre mal interessant zu erfahren, ob und wenn ja, wie viel eigene Kinder die genannten Funktionäre denn selbst haben.
Wie man gelegentlich liest, sind z. B. die meisten Berliner Minister “ohne”. Diese und solche Funktionäre sollten dann den Mund ganz so voll nehmen, wenn es um Kinderrechte geht …
Ein weiterer Baustein der Familienzerstörungspolitik.
Wenn “Kinderrechte” verankert werden, dann werden “Aufklärer” aufkreuzen und Kinder ermuntern, ihre Eltern zu verklagen.
Die Entziehung des Sorgerechts wird vereinfacht. Kinder können schneller unter Verweis auf “Kinderrechte” den Eltern entzogen und in die staatliche Obhut gebracht werden.
“Kein Kind darf beschämt werden“ Frühsexualisirung durch die Hintertreppe !…?
Kinderrechte? Das ich nicht lache. In einem Land, in dem man nicht mal Studenten mit über 20 das Recht gibt selber zu entscheiden welches Wissen für sie in ihrem Studiengang nutzbar ist, will man Kinderrechte einführen? Ein Land, in dem erwachsene Bürger als so unmündig betrachtet werden, dass der Staat ihnen die richtigen Ernährungsgewohnheiten vorkauen muss und vielleicht sogar vorschreiben will. Ein Land, das Jugendlichen nicht erlaubt selber zu entscheiden wie viel sie ihr Taschengeld durch Arbeit aufbessern wollen, das seine Bürger für zu unreif für Volksentscheide zu wegweisenden Entscheidungen hält.
Wozu Kinderrechte? Rechte und Freiheit hängen immer zusammen. Wer Rechte hat muss auch die Freiheit haben von diesen Gebrauch zu machen oder auch nicht. Sonst sind diese Rechte keine Rechte sondern versteckte Pflichten. Im Fall der Kinderrechte z.B. die Pflicht zur Unmündigkeit, die Pflicht sich auch gegen den individuellen Reifestand als durchschnittlich behandeln zu lassen, die Pflicht sich in eine von Pädagogen herbei geträumte Wunschwelt zu integrieren und nicht an der Erwachsenenwelt teilzunehmen.