Die politisch korrekte Nomenklatur, sie treibt eine große Anzahl von Blüten, wobei jede dieser Blüten erhebliche Zweifel an der geistigen Verfassung der Gehirne weckt, die die Saat ausgebracht haben.
Da ist zum Beispiel die TU-Braunschweig, die derzeit eine „Juniorprofessur (BesGr. W 1) für „Lehr- und Lernforschung am Schülerlabor für Chemie“ zu besetzen versucht. Neben der Stellenbeschreibung und dem üblichen politisch-korrekten Marketing-Text, finden Leser, die es bis zum Ende der Ausschreibung durchhalten, die folgenden Hinweise:
„Die Technische Universität Braunschweig ist bestrebt, den Frauenanteil zu erhöhen und fordert daher Frauen nachdrücklich zur Bewerbung auf.
Frauen werden bei gleichwertiger Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Auf Wunsch kann eine Teilzeitbeschäftigung ermöglicht werden.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt.“
Zunächst fällt auf, dass hier ein Komparativ benutzt wird, ohne dass der Maßstab des Vergleichs benannt wird, denn: „gleicher Qualifikation“ oder „gleichwertiger Qualifikation“ ist ein zweistelliger Funktor, der einen Vergleichsmaßstab verlang. Bei diesem Vergleichsmaßstab handelt es sich um: Männer, um männliche Bewerber.
Jetzt ist es raus, das Wort, das in Ausschreibungen staatlich Abhängiger wie der TU-Braunschweig so peinlich vermieden werden muss: Männer.
Männer sind das non-plus ultra der Ausschreibung, an denen die anderen Bewerberklassen gemessen werden. Es gibt derer zwei, zwei Bewerberklassen, die nicht die Normalität des Qualifikationsniveaus von Männern erreichen:
(1) Frauen und
(2) Behinderte.
Gleich nach Männern in der geistigen Hierarchie der Fähigkeiten kommen an der TU-Braunschweig Behinderte. Von ihnen kann man gleiche Qualifikationen erwarten wie von Männern, wobei männliche Behinderte eine Unterklasse von Männern sind, was die Absurdität der politischen Korrektheit darin Niederschlag finden lässt, dass nunmehr die Hierarchie mit behinderten Männern beginnt, die wiederum vor Männern stehen. Sie alle sind zu gleicher Leistung fähig.
Ja. Und dann gibt es bei Bewerbungen an der TU-Braunschweig noch weibliche Bewerber. Diese Bewerber sind das Problem der Verantwortlichen, denn von ihnen kann nicht die im Vergleich zu männlichen Bewerbern gleiche Leistung wie von Behinderten erwartet werden. Bestenfalls eine gleichwertige Leistung kann von Frauen erwartet werden.
Der Unterschied zwischen „gleiche Leistung“ und „gleichwertige Leistung“ er ist erheblich, denn: Eine gleiche Leistung kann unabhängig festgestellt werden, objektiv, wenn man so will. Zwei Marathonläufer, die zeitgleich durchs Ziel gegangen sind, haben eine gleiche Leistung erbracht. Zwei Schüler, die alle Aufgaben des Mathematiktests richtig gelöst haben, haben ebenfalls eine gleiche Leistung erbracht.
Eine gleichwertige Leistung ist keine gleiche Leistung. Die Feststellung, dass eine Leistung gleichwertig zu einer anderen Leistung ist, bedarf, wie der Begriff „gleichwertig“ schon sagt, einer Bewertung. Die Leistung von A muss von einem Dritten der Leistung von B als gleichwertig bewertet werden.
Damit öffnet sich für die einen eine Schlangengrube, denn wenn man gleichwertig als Maßstab zulässt, dann kann man Debile in den Mensa-Club aufnehmen, denn für einen vollkommen Dementen ist ein IQ von 45 vermutlich eine Leistung, die der 195 des Hochintelligenten gleichwertig sein kann, nimmt man die unterschiedlichen Ausgangspunkte zum Maßstab.
Für diejenigen, die ideologisch unterwegs sind, und ihre Ideologie ohne Rücksicht auf die damit verbundenen Kosten durchsetzen wollen, eröffnet die Bezeichnung „gleichwertig“ gerade die Möglichkeit, die Aufnahme von Debilen in den Mensa-Club einzuklagen.
Übertragen bedeutet dies, dass die bevorzugte Behandlung von weiblichen Bewerbern bei „gleichwertiger Qualifikation“ notwendig davon ausgehen muss, dass (1) weibliche Bewerber grundsätzlich unfähig zu gleicher Qualifikation mit männlichen Bewerbern sind und entsprechend (2) von einem tieferen geistigen Ausgangsniveau starten, so dass geringere Qualifikation gemessen am geringeren Ausgangsniveau eine gleichwertige Leistung zu männlichen Bewerbern mit höherer Qualifikation und mehr IQ darstellen kann.
Kurz: In Braunschweig, an der TU-Braunschweig, da hält man weibliche Bewerber für grundsätzlich dümmer als Männer, weshalb man von ihnen nur gleichwertige, nicht aber gleiche oder gar bessere Qualifikation verlangen kann. Entsprechend stellt sich die politisch-korrekte Hierarchie der Sexisten an der TU-Braunschweig wie folgt dar:
Was uns wundert ist, dass es tatsächlich weibliche Bewerber geben soll, die sich auf Stellen, wie die von der TU-Braunschweig ausgeschriebene, die ihnen eine a-priori schlechtere Qualifikationen im Vergleich zu Männern und Behinderten bescheinigt, bewerben – aber vielleicht stimmt bei den weiblichen Bewerbern, die sich auf solche Stellen bewerben ja die Annahme der TU-Braunschweig, dass diese Bewerber nicht in dem Maße intelligent sind, wie männliche Bewerber. Wie sonst sollte man erklären, dass die entsprechenden weiblichen Bewerber nicht einmal merken, dass sie beleidigt werden?
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Das lächerlichste ist aber die „Teilzeitbeschäftigung“, die ermöglicht werden soll. Zunächst einmal ist es wohl kaum möglich, eine W1 Professur, in deren Rahmen man in max. 6 Jahren einen so hohen Output erreichen muss, dass man hinterher eine Lebenszeitprofessur bekommt, in Teilzeit zu bekleiden. Dazu kommt, dass es im deutschen Beamtenrecht keine Teilzeitstellen gibt – die Beamtenstelle müsste also in jedem Falle Vollzeit angenommen werden (und dann reduziert), oder, was bei Teilzeitprofessuren, die es tatsächlich auch gibt, Usus ist, die Bewerber werden gar nicht erst verbeamtet, sondern als angestellte Professoren in Teilzeit eingestellt, z.B. 50%. Ob eine solche Ausschreibung dann wirklich Frauen nutzt, darf bezweifelt werden, zumal es ja schon gleich einmal ein Vorurteil ist, interessierten Frauen zu unterstellen, dass sie Teilzeit arbeiten möchten und sich nur dann bewerben, wenn das möglich ist.
Also wird die Elite aus teilzeitbeschäftigten behinderten Frauen bestehen. Ob genug da sind für alle Hochschulen? Wenn nicht könnte man ja welche importieren.
Carsten
—
„Wenn eine Frau nicht spricht, sollte man sie auf keinen Fall unterbrechen.“
Clint Eastwood und Otto Roeschke
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Das lächerlichste ist aber die „Teilzeitbeschäftigung“, die ermöglicht werden soll. Zunächst einmal ist es wohl kaum möglich, eine W1 Professur, in deren Rahmen man in max. 6 Jahren einen so hohen Output erreichen muss, dass man hinterher eine Lebenszeitprofessur bekommt, in Teilzeit zu bekleiden. Dazu kommt, dass es im deutschen Beamtenrecht keine Teilzeitstellen gibt – die Beamtenstelle müsste also in jedem Falle Vollzeit angenommen werden (und dann reduziert), oder, was bei Teilzeitprofessuren, die es tatsächlich auch gibt, Usus ist, die Bewerber werden gar nicht erst verbeamtet, sondern als angestellte Professoren in Teilzeit eingestellt, z.B. 50%. Ob eine solche Ausschreibung dann wirklich Frauen nutzt, darf bezweifelt werden, zumal es ja schon gleich einmal ein Vorurteil ist, interessierten Frauen zu unterstellen, dass sie Teilzeit arbeiten möchten und sich nur dann bewerben, wenn das möglich ist.
Der Text ist ganz köstlich und der geschilderte Sachverhalt höchst amüsant.
Also wird die Elite aus teilzeitbeschäftigten behinderten Frauen bestehen. Ob genug da sind für alle Hochschulen? Wenn nicht könnte man ja welche importieren.
Carsten
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„Wenn eine Frau nicht spricht, sollte man sie auf keinen Fall unterbrechen.“
Clint Eastwood und Otto Roeschke
Ein Kurzfilm den ich euch ans Herz legen will: https://youtu.be/bRD2f-mjyNE
Es gibt noch Geisteslandschaften, die von der Logiksonne erleuchtet werden! Danke.