Unterrichtsmaterial – Es ist #NichtEgal, wenn alle Schwulen heterosexuelle Menschen hassen

Die Bundeszentrale für politische Bildung hat einmal mehr eine sinnlose Verwendung von Steuermitteln entdeckt: Sie ist Partner von YouTube bei der infantilen Kampagne #NichtEgal, mit der gegen – na, gegen was? Krieg im Südsudan? Armut in der Sahel-Zone? Prostatakrebs bei Männern über 60 Jahren? Wasserknappheit in Guinea-Bissau? Krieg in Syrien? Überfischung der Weltmeere? Oder gegen Hassrede im Netz vorgegangen werden soll?

Richtig. Das derzeit wichtigste Thema, das so wichtig ist, dass man eine Kampagne nach der nächsten starten muss, um notleidende Aktivisten vor Arbeitsamt und der Gefahr, Weiterbildung und tatsächliche Arbeit erleiden zu müssen, zu retten, das ist natürlich HATE SPEECH.

Hass.
Hass ist überall.
Sie wachen morgens auf uns sehen in den Spiegel. Was sehen Sie? Sich? Nein: Hass!
Sie schalten das Radio an. Was hören Sie? Hate Speech!
Sie fahren in öffentlichen Verkehrsmitteln und lauschen der Hassrede ihrer Mitfahrer. Sie kommen am Arbeitsplatz an und tauschen die Mitfahrer gegen Kollegen. Sie schalten ihren Computer an und was erwartet Sie? Hass. Hass auf allen Seiten. Ständig sind sie nur einen Klick vom Hass entfernt. Hass in Bannerwerbung. Hass auf den Seiten der Bundesregierung, bei WELT; Fokus und BILD, Hass im Computerspiel und natürlich: Hass in sozialen Netzwerken, vor allem, in sozialen Netzwerken. Und das ist natürlich nicht egal. Es ist nicht egal, ob irgendwo auf Youtube irgendwer mit irgendeinem anderen eine Hassrede teilt oder einen Hasskommentar oder einen Hasspost …

nichtegalUnd weil das #NichtEgal ist, deshalb gibt es Unterrichtsmaterialien, mit denen bereits in Schulen dafür geworben werden soll, den Hass zu hassen, also auf Hassreden so mit Hass zu reagieren, dass man die Hassrede löscht, den Hassredner denunziert und … ja, wir kennen das, von der Amadeu-Antonio-Stiftung.

Neu bei #NichtEgal ist, dass die Unterrichtsmaterialien mit einer Definition von Hassrede beginnen, nein mit drei Definitionen.

Die erste Definition stammt von Anatol Stefanowitsch und findet sich in einer Broschüre der Amadeu-Antonio-Stiftung:

“Hassrede .. ist kein sprachwissenschaftlicher, sondern ein politischer Begriff mit mehr oder weniger starken Bezügen zu juristischen Tatbeständen“, so schreibt Stefanowitsch für die AAS-Stiftung und belehrt seine Leser, dass Hassrede nur dann Hassrede ist, wenn Hassrede Volksverhetzung ist, wenn also, wie es in § 130 StGB steht, in einer Weise, die geeignet ist, “den öffentlichen Frieden zu stören, 1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert [wird] oder 2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet“ wird.

Hassrede ist also nur dann relevant, wenn sie geeignet ist den öffentlichen Frieden zu stören. Ob das, was Hubert K Fritz P. in der geschlossenen Facebook-Gruppe anvertraut, den öffentlichen Frieden stört? Hassrede im hier definierten Sinn ist auch eine Leugnung des Holocaust oder die Billigung der Willkürherrschaft der Nationalsozialisten, sofern beide öffentlich erfolgen.

NoHate3
Die Amadeu-Antonio-Stiftung lauert überall!

Die zweite Definition stammt aus einer Broschüre der – na? Richtig: Amadeu-Antonio-Stiftung. Dort lernen wir, dass Hassrede ein Konzept ist, das man „kaum“ katalogisieren oder definieren kann. Hassrede kommt nur vor, wenn es bereits eine „bestehende Diskriminierung von Gruppen aufgrund von Hautfarbe, Gender, Sexualität …“ gibt. Und Hassrede funktioniert nur: „wenn sie eine kollektiv verankerte Abwertung anspricht und im Einklang mit gesellschaftlicher Diskriminierung steht“.

Das ist eine erstaunliche Definition von Hassrede. Ob die Urheber dieser Definition wissen, was sie da schreiben? Tatsächlich binden sie die Existenz von Hassrede an vorhandene Diskriminierung. Um eine Hassrede zu führen, muss entsprechend eine Diskriminierung „kollektiv verankert“ und tatsächlich vorhanden sein. Ohne den Nachweis einer kollektiven Verankerung von Sexismus und ohne den Nachweis einer Diskriminierung nach Geschlecht ist entsprechend keine Hassrede möglich. Das erklärt manches, denn nur wer sich in einer gewissen Paranoia suhlt und überall, wo er geht und steht, Rassisten, Sexisten, Rechtsextremisten sieht und nur wer diesen seinen Einbildungen entsprechende tief sitzende Ressentiments unterstellt, quasi als Projektion der eigenen Ressentiments gegen diejenigen, die er als Rassisten, Sexisten oder Rechtsextremisten katalogisiert, ist fähig zur Hassrede und fähig dazu, überall Hassrede zu lesen und zu hören. Vielleicht hilft den Armen ja ein Hassrede-Entzug in einer geschlossenen Anstalt?

Die dritte Definition stammt von „No-Nazi-Net“, also von der AAS-Stiftung, die das No-Nazi-Net finanziert und lautet, wie folgt:

„Als ‚Hate Speech‘ bezeichnet man [nicht man, wir nämlich nicht] menschenfeindliche Äußerungen, die zu Gewalt, Ausgrenzung oder Benachteiligung gegenüber einer Person oder eine Gruppe von Menschen aufrufen, z.B. Volksverhetzung oder Leugnung des Holocaust“.

Auf den ersten Blick sind wir zurück bei Stefanowitsch und seiner Definition. Auf den zweiten Blick sind wir hier in einem Dilemma, denn nach der Definition von No-Nazi-Net ist die Leugnung des Holocaust keine Hassrede, während Stefanowitsch sie in seiner Definition eingeschlossen hat. Da die Leugnung des Holocausts keine Gewalt, Ausgrenzung oder Benachteiligung einer Person oder Gruppe von Menschen zum Gegenstand hat, sondern einen historischen Fakt bestreitet, kann die entsprechende Leugnung nach den Kriterien der dritten Definition keine Hassrede sein.

Was nun?
Ignorieren wir die dritte Definition, weil sie einen Widerspruch formuliert und die zweite Definition, weil sie so formuliert ist, dass Hassrede nur von Personen wahrgenommen werden kann, die einen psychologischen Schaden erlitten haben, dann sind wir zurück bei Stefanowitsch und seiner Gleichsetzung von Hassrede und Volksverhetzung. Warum man einen neuen Begriff einführen soll, um einen alten Begriff zu ersetzen, wissen wir nicht. Aber scheinbar macht es Stefanowitsch Spaß unnötige Komplexität zu schaffen. Lassen wir ihm seinen Spaß.

Somit liegt Hassrede dann vor, wenn in einer Weise, die den öffentlichen Frieden stören kann, zum Hass aufgestachelt wird, gegen andere, also durch eine andere nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe oder dann, wenn die Menschenwürde anderer dadurch angegriffen wird, dass sie wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden und wenn der Holocaust geleugnet und die Nationalsozialisten verharmlost werden.

Damit haben wir die zweite Aufgabe in den Unterrichtsmaterialien von #NichtEgal, die in Partnerschaft mit der Bundeszentrale für politische Bildung erstellt wurden, gelöst, die auf Basis der drei Definitionen gelöst werden sollte. Dass die drei Definitionen ausnahmslos von der AAS-Stiftung stammen, muss man wohl als Productplacement oder Schleichwerbung seitens der Bundeszentrale bezeichnen.

Nun, nachdem wir herausgearbeitet haben, was Hassrede sein soll und festgestellt haben, dass Hassrede Volksverhetzung ist und nichts anderes, nun können wir uns ans Werk machen, Aufgabe 3 zu lösen. Aufgabe 3 besteht darin, Hassreden zu identifizieren und wie immer, wenn man Schüler nicht in der Weise alleine lassen kann, dass sie zu kritischen Gedanken kommen, werden in den Unterrichtsmaterialien Beispiele gegeben. Folgende Beispiele:

  1. nichtegal2Alle Schwulen hassen heterosexuelle Menschen.
  2. Alle Ausländer sind gleich.
  3. Juden = Israel, Schwarze = Afrika.
  4. Wenn wir denen nicht zeigen, wo sie hingehören, haben wir nichts mehr zu lachen.
  5. Alle Muslime stellen die Scharia über das Grundgesetz.
  6. Wenn Ausländer klauen, ist es viel schlimmer, als würden Deutsche das tun.
  7. Meinungsfreiheit muss es auch mal ertragen können, dass ich Feministinnen scheiße finde.
  8. Diese Gutmenschen mit ihrem Genderwahn und ihrer ach so großen Toleranz können mich mal.
  9. Für ein Deutschland, das christlich bleibt.

Haben Sie bei den Beispielen bemerkt, wie sich langsam aber sicher eine bestimmte Ideologie einschleicht, die für sich in Anspruch nimmt, die einzig gültige Ideologie zu sein, das einzige Heil, das zum Vierten Reich führt?

Fangen wir mit (1), (2) und (5) an. Hierbei handelt es sich zum einen um empirische Aussagen, zum anderen um Allaussagen. Wenn jemand eine Allaussage über die Wirklichkeit aufstellt, macht er damit zweierlei: Er stellt eine Aussage auf, die man prüfen kann. Und er stellt eine Aussage auf, die schon mit einem Gegenbeispiel falsifiziert werden kann. (1), (2) und (5) sind somit keine Hassrede sondern empirische Aussagen, die falsifizierbar sind. Ein Schwuler, der keine heterosexuellen Menschen hasst, reicht zum Beispiel zur Falsifikation von Aussage (1). Aussage (2) ist darüber hinaus Unsinn, weil nicht klar wird, im Hinblick worauf und mit wem Ausländer gleich sein sollen. Ergebnis: Keine Hassrede.

hate_speech1Aussage (3) ist leicht als Unsinn zu erkennen, denn die Gleichsetzungen sind falsch, da außerhalb von Israel Juden leben und außerhalb von Afrika Schwarze. Ergebnis: Keine Hassrede.

Aussage (4) ist ohne Bezug sinnlos. Erst wenn man „denen“ mit Sinn füllt, also z.B. denen als schlechte Clowns oder Spaßverderber operationalisiert, kann man die Aussage sinnvoll interpretieren. Und in der Tat feststellen, dass dann, wenn wir Spaßverderbern nicht zeigen, wo sie hingehören, wir bald nichts mehr zu lachen haben. Ergebnis: Keine Hassrede.

Aussage (6) mangelt ebenfalls eine Bestimmung, denn schlimmer ist nicht nur ein zweistelliger Funktor im Hinblick auf die Vergleichsgruppe, es bedarf auch einer Bestimmung von schlimmer im Hinblick worauf: Schlimmer im Hinblick auf die Straffolge: Landen Ausländern schneller im Gefängnis als Deutsche? Schlimmer im Hinblick auf den Tatanlass: Ist die Not, die Ausländer zum Diebstahl treibt, größer als die deutscher Diebe? Ergebnis: Keine Hassrede.

Aussage (7) ist vollkommen richtig. Wenn Feministinnen nicht damit leben können, dass es Menschen gibt, die sie „scheiße finden“, dann haben sie eine Lebensleistung die den Übergang von der Kindheit ins Erwachsenenalter signalisiert, nicht erbracht. Ergebnis: Keine Hassrede.

Aussage (8) können wir uns nur anschließen. Sie ist eine Aussage, die deutlich macht, dass der Aussagende in Zukunft bitte nicht mehr von Gutmenschen belästigt werden will. Das werden die entsprechenden Gutmenschen doch wohl akzeptieren und tolerieren oder? Ergebnis: Keine Hassrede.

Ob Aussage (9) aus dem Parteiprogramm der CDU oder der CSU stammt, konnten wir nicht klären. Dass es auch im Interesse der Katholischen Kirche ist, dass nicht alle Christen zum Buddhismus übertreten, ist ebenfalls klar, so dass man sich fragt, was die Aussage hier soll, wenn es nicht darum geht, die Offiziellen der Katholische Kirche als Hassprediger hinzustellen? Ergebnis: Keine Hassrede.

free Hate speechDie Frage, was mit den Beispielen und den gesamten #NichtEgal Unterrichtsmaterialien bezweckt werden soll, ist keine triviale Frage, denn unter den neun Beispielen kann nur jemand Hassrede finden, der bereits mit einer entsprechenden Voreinstellung, einem entsprechenden Vorurteil, einem entsprechenden Hass an die Aufgabe geht und mehr liest, als da steht, jemand der eine Ideologie an die Wirklichkeit heranträgt und auf deren Grundlage Aussagen bewertet, so dass eine Ablehnung von Feministinnen zur Häresie wird, also zur Hassrede und die Bezeichung Gutmensch zur böswilligen Verächtlichmachung. Entsprechende Menschen sind leider nicht in der Lage, ihre Bewertung von ihrer Wahrnehmung zu trennen. Sie sehen keine Menschen mehr, sie sehen nur noch Gruppen: Freunde und Feinde. Sie lesen keine Sätze mehr. Sie lesen nur noch Hassrede oder Nicht-Hassrede. Sie können einem Leid tun, diese Ideologen. Ihre Welt muss furchtbar sein. Überall sehen sie, was sie sich in ihren Köpfen zusammenbrauen – nirgends mehr, was ist. Erschreckend.

Was derartige Projektionen geistiger Abgründe allerdings in Schulen verloren haben sollen, und wie es sein kann, dass die Bundeszentrale für Politische Bildung für derartigen Unsinn Steuergelder verschwendet, sind Fragen, die man nicht einfach unbeantwortet lassen kann, zum einen haben Unterrichtsmaterialien ein gewisses Niveau zu erfüllen und dienen dazu, Schülern etwas beizubringen, nicht dazu, sie zu verdummen. Zum anderen hat auch die Bundeszentrale für politische Bildung mit Steuergeldern verantwortlich umzugehen.

Gibt es eigentlich noch den Bund der Steuerzahler oder den Bundesrechnungshof? Wenn ja, was machen die? Denn: Wofür Steuergelder ausgegeben werden, ist #NichtEgal.


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