1933 lässt grüßen: Amadeu Antonio Stiftung und ZEIT publizieren Liste falsch-deutscher Erzeugnisse im Internet

Was halten Sie von dem folgenden Auszug aus einem deutschen Gesetz?

§ 9

(1) Periodische Druckschriften können verboten werden,

oppermann-spd1. wenn durch ihren Inhalt die Strafbarkeit einer der in den §§ 81 bis 86, 92 Nr. 1 des Strafgesetzbuchs oder in den §§ 1 bis 4 des Gesetzes gegen den Verrat militärischer Geheimnisse bezeichneten Handlungen begründet wird;

2. wenn in ihnen zum Ungehorsam gegen Gesetze oder rechtsgültige Verordnungen oder die innerhalb ihrer Zuständigkeit getroffenen Anordnungen der verfassungsmäßigen Regierung oder der Behörden aufgefordert oder angereizt wird;

3. wenn in ihnen zu Gewalttätigkeiten aufgefordert oder angereizt wird oder wenn in ihnen Gewalttätigkeiten, nachdem sie begangen worden sind, verherrlicht werden;

4. wenn in ihnen zu einem Generalstreik oder zu einem Streik in einem lebenswichtigen Betriebe aufgefordert oder angereizt wird;

5. wenn in ihnen Organe, Einrichtungen, Behörden oder leitende Beamte des Staates beschimpft oder böswillig verächtlich gemacht werden;

6. wenn in ihnen eine Religionsgesellschaft des öffentlichen Rechts, ihre Einrichtungen, Gebräuche oder Gegenstände ihrer religiösen Verehrung beschimpft oder böswillig verächtlich gemacht werden;
7. wenn in ihnen offensichtlich unrichtige Nachrichten enthalten sind, deren Verbreitung geeignet ist, lebenswichtige Interessen des Staates zu gefährden;

Bei dem entsprechenden Gesetz handelt es sich um die Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des Deutschen Volkes, vom 4. Februar 1933.

-VO_zum_Schutz_von_Volk_und_Staat_1933_2.JPGDas Gesetz wurde von den Nationalsozialisten nach ihrer Machtergreifung, also nachdem Hitler von Hindenburg zum Reichskanzler ernannt wurde, erfolgreich angewendet, um die deutsche Presselandschaft gleichzuschalten:

“Um die Presse in den Griff zu bekommen, bedienten sich die Nationalsozialisten zunächst des Instruments der Notverordnungen, die der Reichspräsident erlassen konnte. Mit der „Verordnung zum Schutze des deutschen Volkes“ vom 4. Februar 1933 wurden Beschlagnahmung und Verbot von Druckschriften geregelt. Unter der Verantwortung von Reichsinnenminister Frick wurde ein umfangreicher Katalog von Verbotsgründen erarbeitet. Darunter fielen etwa die Verbreitung „unrichtiger Nachrichten“ und der Aufruf zum Streik.

Mit der Verordnung „Zum Schutz von Volk und Staat“ vom 28. Februar 1933, der so genannten Reichstagsbrandverordnung, wurde das Grundrecht auf Meinungs- und Pressefreiheit außer Kraft gesetzt, vorgeblich „zur Abwehr kommunistischer und staatsgefährdender Gewaltakte“. Kommunistische und sozialdemokratische Zeitungen wurden pauschal verboten (Tobias Jaecker)”.

Um die Presse gleichzuschalten und bürgerliche Freiheiten zu beseitigen, hat Wilhelm Frick zunächst einmal eine Bestandsaufnahme der Presseerzeugnisse gemacht, die nicht dem entsprachen, was sich die Nationalsozialisten als Deutsche Presse vorgestellt haben. Auf Grundlage dieser Liste war es problemlos und schnell möglich, die entsprechenden Zeitungen per Notverordnung vom 28. Februar 1933 komplett zu verbieten oder schlicht zu nationalsozialisieren.

Springen wir 83 Jahre nach vorne ins Jahr 2016.

Kommt jemandem die Art und Weise, in der über die sozialen Netzwerke diskutiert wird, über Hasskommentare, über FakeNews oder über rechtspopulistische Zeitungen oder Blogs oder Druckerzeugnisse bekannt vor? Wie ist es mit den Sätzen 5, 6 und 7 des ersten Absatzes des neunten Paragraphen der Verordnung des Reichspräsidenten vom 4. Februar 1933?

Beängstigend – oder?

Wie man sieht, wiederholt sich Geschichte doch. Und wie 1933 so gibt es auch heute wieder diejenigen, die den Weg bereiten, für das, was dann kommt, die Listen zusammenstellen, damit man schneller verbieten kann, die öffentliches Bewusstsein für eine Gefährdung wecken, die es nicht gibt, die die Demokratie dadurch aushöhlen und langfristig vernichten, dass sie bestimmte Meinungen zu Hass umwidmen und diejenigen, die sich das Recht nehmen, eine Meinung zu äußern, die nach Ansicht dieser Wahrer der deutschen Sauberkeit, nicht deutsch ist, wie man es heute definiert, kriminalisiert oder als Rechtsextremisten, Rechtsradikale oder Rechtspopulisten mundtot zu machen versucht.

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Seldte und Hugenberg im Titel des Simplicissimus

Einmal mehr ist die Amadeu Antonio Stiftung (AAS), die eine Art Nachfolgeorganisation des MfS der ehemaligen DDR ist, an vorderster Front dabei, wenn es darum geht, Listen über diejenigen anzulegen, die man liebend gerne mundtot machen, beseitigen oder doch an der Ausübung ihres Rechts auf Meinungsfreiheit hindern würde. Es fehlt derzeit nur noch die Notverordnung oder das Gesetz, das es wie 1933 ermöglicht, bürgerliche Freiheiten komplett zu beseitigen und diejenigen, die die falsche deutsche Meinung haben, zu internieren.

Aber daran arbeitet die AAS vermutlich in ihrer Eigenschaft als Lobbyist im Deutschen Bundestag. Die im folgenden dargestellte Liste stellt alle Webseiten zusammen, von Zeitungen, Blogs, Organisationen, die nach Ansicht der AAS nicht die richtige deutsche Meinung, also eine falsch-deutsche Gesinnung verbreiten und die dann, wenn das Pendant zur Verordnung von 1933 in Kraft ist, wohl verboten werden sollen.

Das Netz gegen Nazis, der AAS-Ableger, der für diese Seite verantwortlich ist, wird pikanterweise von der ZEIT mitfinanziert, also von einem Konkurrenten vieler der Medien, die als falsch-deutsche Medien dargestellt werden sollen. Offensichtlich will man sich bei der ZEIT die Schuhe von Alfred Hugenberg anziehen.

Die folgende Liste des Netzes gegen Nazis wurde von Nils Gerster und Simone Rafael erstellt, von der ZEIT und den deutschen Steuerzahlern finanziert. Die umfrangreiche Liste kann all denen, die sich über falsch-deutsches Gedankengut informieren wollen, als Ausgangspunkt dienen. Lassen Sie sich nicht durch die Überschrift “rechstpopulistische Web-Angebote” beirren. Es handelt sich nach Ansicht von Gerster und Rafael um astreine Hassquellen, die man mit einem entsprechenden Verbot wenn falsch-deutscher Gesinnung belegen muss.

Ranking: Rechtspopulistische Web-Angebote

Gesamtübersicht aller rechtspopulistischen Web-Angebote, die in unserer Serie “Digitale Hass-Quellen” vorkommen, geordnet nach Reichweiten im Web, auf Facebook und Twitter (Stand: Ende 2016).

Nach Web-Reichweite (Daten: Alexa.com) (11/2016)

Nach Facebook-Followerzahl (11/2016)

Nach Twitter-Followerzahl (11/2016)

– Die Liste stellte eine Auswahl dar. Wenn Sie eine Seite vermissen, schreiben Sie an netz@amadeu-antonio-stiftung.de. Es ist allerdings nicht das Ziel, alle Angebote aus diesem Bereich zu erfassen – nur die Wichtigsten. –

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