Indikatoren einer Krankheit: Psychotische Argumentation (Reihe: Politische Korrektheit)
In den nächsten Tagen und Wochen wollen wir in unregelmäßigen Abständen eine kleine Serie zusammenstellen, in der wir die Hauptfehler, Unfähigkeiten und Missverständnisse der politisch Korrekten, die in ihrer Gänze ein psychologisches Syndrom ergeben, das aus unserer Sicht eine Krankheit darstellt, zusammenstellen. Sehr hilfreich dabei ist das kleine Büchlein „The Retreat of Reason. Political Correctness and the Corruption of Public Debate in Modern Britain“ von Anthony Browne, das man nahtlos auf Deutschland übertragen kann.
Bevor wir in den nächsten Tagen die Angriffe auf die Person (ad hominem) und die Sippenhaft (Schuld durch Assoziation) als herausragende logische Fehler politischer Denkversuche darstellen, müssen wir an dieser Stelle den Rahmen, innerhalb dessen diese logischen Fehler begangen werden, abstecken: Den Rahmen der psychotisch Argumentation, wobei Argumentation eigentlich zu viel des Guten ist, denn politisch Korrekte wollen nicht argumentieren, sondern zuweisen, einordnen und rationale Argumentation verweigern. In Ermangelung eines besseren Begriffs bleiben wir aber bei der psychotischen Argumentation.
Die psychotische Argumentation zielt nicht auf den Inhalt, auf das was gesagt wurde, auf das eigentliche Argument ab, wie dies eine rationale Argumentation tut. Die psychotische Argumentation attackiert das, was diejenigen, die psychotisch argumentieren, hinter einer Meinung vermuten, die sie als falsch empfinden (empfinden ist hier wörtlich zu nehmen, denn politisch Korrekte haben in der Regel keinerlei rationale Begründung für ihre Meinung). Psychotisch Argumentierende sind nicht in der Lage, zwischen ihrer Bewertung des Gesagten und dem, der es gesagt hat, zu unterscheidet. Wer etwas sagt, was sie negativ bewerten, muss deshalb ein böser Mensch sein.
Wenn politisch Korrekte eine Meinung als falsch empfinden, dann attackieren sie demnach nicht den Inhalt, das was gesagt wird, sondern denjenigen, der etwas sagt. Er hat etwas Falsches gesagt und gilt ihnen daher als böse. Sie begehen einen genetischen Fehlschluss, der darin besteht, dass derjenige, der etwas sagt, was sie als falsch empfinden, das nur sagen kann, weil er böse ist. Wäre er nicht böse, wäre er wie sie, dann würde er das, was sie als falsch empfinden, nicht sagen. Vielmehr würde er die Meinung vertreten, die die politisch Korrekten als richtig empfinden.
Mit derartigen Fehlschlüssen vermeiden politisch Korrekte, sich mit dem, was Gesagt wurde, dem Argument, auseinandersetzen zu müssen. Statt dessen verlagern sie ihre ganze Aufmerksamkeit auf den, der es gesagt hat, wovon sie sich den Vorteil versprechen, ihre Unfähigkeit zu rationaler Argumentation überspielen zu können.
Die Armseligkeit psychotischer Argumentation wird an Beispielen deutlich, wie man sie in Deutschland zuhauf findet, aber nicht nur in Deutschland. Wer sich als Weißer gegen die Bevorteilung von Schwarzen in Programmen der affirmative action wendet, kann aus politisch korrekter Sicht nur ein Rassist sein, denn politisch Korrekte sind nicht in der Lage, Kritik rational zu verarbeiten. Wer gegen die Bevorzugung von Frauen ist, kann aus Sicht der politisch Korrekten nur ein Sexist sein. Wer sich gegen Almosen an Bettler wendet, kann nur ein Menschenfeind sein, der Bettler leiden lassen will.
Die Argumente, die z.B. gegen affirmativ action vorgebracht werden, gegen die Programme, in denen Frauen bevorzugt werden usw., sie werden von denen, die nur psychotisch auf Informationen reagieren können, die ihrem eigenen Weltbild nicht entsprechen, zu keinem Zeitpunkt zur Kenntnis genommen.
Deshalb sind wir der Ansicht, dass derartig politisch Korrekte geistig krank sind, da sie die Leistung, die Menschen von Tieren unterscheiden soll, nämlich die Verstandesleistung, die man gewöhnlich als Lernen bezeichnet, nicht zu leisten willig oder imstande sind. Um zu lernen ist es notwendig, entweder Neues oder Widersprechendes zur Kenntnis zu nehmen, das es notwendig macht, bislang für richtig gehaltene Positionen zu hinterfragen. Politisch Korrekte verweigern das eine wie das andere und sind somit als Lebewesen anzusehen, die es bislang nicht auf die Stufe geschafft haben, die Philosophen wie Kant oder Hobbes oder Hume als die Stufe betrachtet haben, die den Mensch zum Menschen macht.
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Ich freue mich immer wieder beim Lesen von sciencefiles, daß Dinge/Themen sorgfältig und ausführlich auseinanderklamüsiert werden. Die Argumentationsketten sind sauber ausdifferenziert, die manchmalige Ausschweifung ist der Exaktheit geschuldet. Im obigen Text ist die Pathologisierung provokativ, aber sauber hergeleitet. Mir helfen die Artikel oft, auf den Punkt zu kommen, wo ich vielleicht eher dazu neige, nur mit dem Kopf zu schütteln angesichts des Blödsinns, den Manche von sich geben. Dankeschön für eure unermütliche und engagierte Arbeit.
“Wenn politisch Korrekte eine Meinung als falsch empfinden, dann attackieren sie demnach nicht den Inhalt, das was gesagt wird, sondern denjenigen, der etwas sagt. Er hat etwas Falsches gesagt und gilt ihnen daher als böse. Sie begehen einen genetischen Fehlschluss, der darin besteht, dass derjenige, der etwas sagt, was sie als falsch empfinden, das nur sagen kann, weil er böse ist. Wäre er nicht böse, wäre er wie sie, dann würde er das, was sie als falsch empfinden, nicht sagen. Vielmehr würde er die Meinung vertreten, die die politisch Korrekten als richtig empfinden.”
Ich meine, ich weitesten Sinne, in dieser Form von PC einen engen Verwandten ( wenn nicht gar eine Variation ) des dreckigsten, widerlichsten und dissozialsten Tricks der Juristerei zu erkennen, von dem ich Kenntnis habe.
Nämlich die Konstruktion des fiktiven “objektiven Dritten”.
Dieses Phantasiekonstrukt wird i.d.R. aufgestellt, um Befangenheitsablehnungen gegen arbeitsverweigernde u./o. Unterlagen fälschende, präjudizierende Richter abzuschmettern.
Dazu unterstellt der ablehnende Richter ( der dem abgelehnten im Geschäftsverteilungsplan folgende ), daß es, sofern es einen objektiven Dritten gäbe, dieser zu exakt dem Schluss kommen würde, den der ablehnende Richter sich wünscht und welcher immer genau diametral der Ansicht des Beschwerdeführers entgegengesetzt ist.
Diesem Schluss schließt er sich dann “folgerichtig” an und beschließt im fiktiven “Zweidrittelmodus” gegen die Beschwerde.
Die Unterstellung ad hominem ist dabei zwar nicht, daß der Beschwerdeführer “böse” wäre ( das wäre eine zu weite Interpretation, die keinen juristischen Wert haben könnte ), sondern aber, daß er zu keinerlei Objektivität fähig wäre und somit schlichtweg vor Gericht nicht ernstzunehmen ( wodurch sich dann auch praktisch alle weiteren Einsprüche und Beschwerden quasi von selbst erledigen, da sie als “rein emotionaler Quatsch” eines “dummen Unlogikers” bearbeitet werden ).
Der Umkehrschluss lautet dann: Wäre der Beschwedeführer fähig logisch zu denken und die Realität als solche zu erkennen, hätte er zwangsläufig zu dem selben Schluss kommen müssen, wie die fiktive Sockenpuppe des Richters.
Der Unsinn wird schon v.dh. unabweisbar, daß der Beschwereführer ja ganz objektiv in der bemängelten Anhörung zugegen war, der ablehnende Richter jedoch nicht. Wenn man dann noch bedenkt, daß es dabei sehr oft ( vermutlich im Endeffekt nahezu immer ) um Unkorrektheiten in Beschlussfassung und Protokollführung geht ( also um richterliche Lügen, gezielte Faktenunterschlagungen u.ä. ), von denen der ablehnende Richter ausschließlich die als falsch bemängelte Fassung ( aus dem gefälschten Protokoll o. Beschluss ) kennen kann ( da er dem Beschwerdeführer ja nicht glauben will, sonst würde er ja zumindest dessen Sachdarstellung zunächst folgen müssen ), sollte das Prinzip einigermaßen erkennbar sein.
Kurz zusammengefasst: Einen Kollegen, der betrügt mit faulen Tricks zu herauszuhauen, gilt in der deutschen Rechtsprechung als PC.
Einen unschuldigen Menschen ( oder mehrere ) gnadenlos abzustrafen, um den betrügerisch-dissozialen Kollegen ( eben dadurch ) für sakrosankt ( “mindestens objektiv und vorschriftsmäßig” ) zu erklären, ihm selbst bei notorisch schwerstgestörtem Vorgehen den Rücken freizuhalten, ebenso.
Ich ziehe daraus den Schluss, daß Richter in D. nicht nur gelegentlich extreme psychosoziale Defizite aufweisen, sondern, daß genau diese Defizite im Richteralltag ( auch von den Richtern selbst ) als Grundlage ihrer Arbeit betrachtet, erwartet und selbstverständlich auch in die Rechtspraxis umgesetzt werden.
Anders gesagt: Diese recht eindeutigen psychotischen Symptome deuten also NICHT auf Ausnahmen ( bspw. wg. chronischer Überlastung o.ä. ) hin, sondern man muß offenbar so defizitär sein, um hier Richter relativ stabil spielen zu dürfen und im Kollegenkreise anerkannt zu werden.
Anders ist die Existenz derartig extremen Unfugs im “ganz normalen” Gerichtsalltag m.E. nicht erklärbar.
Eine schöne Beschreibung, zeigt sie doch, dass die “Leichen im Keller” zu stinken beginnen. Ich habe mir Ihre Beschreibung notiert, da sie einen der Aspekte darstellt mit denen ich mich gerade beschäftige (zu finden unter rechtsbruch.Info – wobei ich mich derzeit mit dem mir unbekannten Terrain Apache herumschlage, wann es wird ist noch offen, manpower eben).
Wenn Sie an Beispielen interessiert sind finden Sie diese unter der “Zwillingsseite” bundesverfassungsgericht.info mit dem direkten Links:
http://bundesverfassungsgericht.info/9-justiz-de/__root/2_bgh_fr_main_01.htm
http://bundesverfassungsgericht.info/9-justiz-de/__root/4_fam_fr_main_030_ab.htm
Mit Distanz betrachtet geht nämlich auch obiger Artikel zwar in die richtige Richtung, aber in Teilen knapp am Thema vorbei denn die ganzen Dinge sind ja nur denkbar indem sie stattfinden dürfen – also unter Beteiligung der Behörden die die Korrektur anzubringen hätten, wie die der Justiz. Einfacher gesagt: der ganze Wahnsinn findet nur deshalb Entfaltung weil er Entfaltung finden darf.
Die Politik spielt darin nur das Scharnier. Freilich, ohne das Scharnier keine Bewegung. Bewegung aber jenseits der definierten Grenzen führt zur Zerstörung.
Um zu verstehen, dass hier nicht eine “wissenschaftlich” konzentrierte punktuelle Betrachtung weiterführt muss man die komplexen Zusammenhänge des Systems in Erfahrung bringen, als da sind Besetzung und Beförderung, damit in Zusammenhang stehende Netzwerke, Weisungsgebundenheiten (de facto, nicht auf dem Papier) um einige zu nennen – und die reichen nicht denn man muss tiefer graben etwa in die psychische Motivation derer, die sich als Juristen für Entscheidungen in der Gesellschaft berufen fühlen.
Geht man dem nach so findet man nicht nur in entscheidenden Schlüsselpositionen Juristen sondern diese speziell in den Schaltstellen der Politik.
Es ist dies kein Scherz sondern eine Erfahrung: ein Richter, den man namentlich einer Bevölkerungsgruppe zuordnen würde, wurde während eines Ortstermins von einem hergelaufenen Hund am Bein beschnuppert woraufhin dieser meinte, der wüsste schon, wer hier der Herr sei. Mal abgesehen davon warum sie schnuppern dürften: greift man diese Äußerung auf so fällt ein Schlaglicht auf einige andere Dinge, an die man vorher so nicht gedacht hätte.
Im Bestreben der Korrektur wird gelegentlich übersehen, dass Wissenschaft als solche ein Werkzeug ist das nicht für jede Anwendung taugt. Womit der Artikel hier und da ein wenig Blasen schlägt:
Justiz kann wissenschaftlich nicht geleistet werden, genausowenig, als man etwa das Phänomen Wetter erschöpfend festlegen könnte; im Interesse des Wesentlichen wohl fassbar, in der Komplexität seiner Ursachen ausufernd. Und deshalb meine ich, dass die PC in all ihren Spielarten durchaus auch eine Ausdrucksform genetischer Varianten sein könnte, denn (mal eine Überlegung:) ohne Störung keine Weiterentwicklung. Womit die kulturelle Leistung darin bestünde ein Überborden ebenso zu verhindern wie eine Stagnation.
Freilich: was wird man von Leuten erwarten dürfen, deren Horizont und Handlungsweise ihrer Herkunft entspricht? Letztendlich sind sie das Abbild dessen, was die Handlungsweise des Querschnitts der Bevölkerung ausmacht. Um so mehr müsste man deren Tätigkeit kontrollieren – was aber ausdrücklich (siehe Petition http://bundesverfassungsgericht.info/0-frames/3-pet/fr-01-pet.htm) nicht gewollt wird.
Um auf Ihre Richterablehnung zurückzukommen: derzeit habe ich eine beim Bundesfinanzhof anhängig die mit atemberaubendem Feudalismus beantwortet wird. Was dahintersteckt wäre nicht nur ein Thema für die Schweizer Presse das heißen sollte Flucht vor Steuerbehörden – allerdings ganz anders, als dies die PC intoniert.
die PC im Gedankenexperiment als Krankheit zu klassifizieren ist wohl notwendig und dem Autor wichtig, um in der Überzeichnung, der Überspitzung dem ganzen absurden Projekt PC entgegenzutreten. Aber Vorsicht: in der linken Gedankenwelt ist Krankheit Entschuldigung, Entlastung. Serientäter sind krank, Geflüchtete immer, Delinquenz ist Krankheit an der Gesellschaft, Suchtverhalten und so unendlich fort…
Also für Autoimmunisierung gegen Kritik an der PC ist schon gesorgt. Leiden für das Gute.