“Meinungskampf” statt belastbare wissenschaftliche Erkenntnis: Richterspruch ordnet Reverse-Projekt als unverbindliche Wie-kommt-es-mir-gerade-vor-Übung ein
Dr. habil. Heike Diefenbach
Schlechte Nachrichten für alle Jünger von Foucault und alle Gläubigen an die Unterwanderung von Institutionen als Strategie zur Erringung von „Macht“: Was als Produkt angeblich wissenschaftlicher Betätigung, als Erkenntnis über die reale Beschaffenheit der Welt, dargestellt wird, ist bloß die subjektive Meinung dessen, der mit seinem Namen verantwortlich für das Produkt zeichnet. Es ist keinerlei Definitionen bzw. geklärten Wortbedeutungen, beobachtbaren Tatsachen oder sonst irgendwelchen Kriterien verpflichtet, die dazu geeignet wären, Elemente der idiosynkratischen Vorstellungswelt des Produzenten auf ihre Stimmigkeit mit der Realität hin zu prüfen – und ggf. zu korrigieren.
Das klingt angesichts der Tatsache, dass man sich an öffentlichen Institutionen so gerne und häufig Experten bzw. Expertisen und Gutachtern bzw. Gutachten bedient, um Entscheidungen zu legitimieren, seltsam? Ja, das tut es. Aber ich habe es schriftlich bekommen, denn so hat Richter Pfotenhauer vom Marburger Landgericht befunden.
Pfotenhauer hat nämlich meine Klage gegen die faktisch falsche Tatsachenbehauptung, ich würde rechtsextreme (bzw. „right-wing“) Netzwerke bilden, die Marion Naeser-Lather im Rahmen eines Teilprojektes des von dem Bundesministerium für Bildung und Forschung finanzierten „Reverse“-Projektes schriftlich verbreitet hat, abgewiesen mit der Begründung, dass „rechtsextrem“ eigentlich gar nicht „rechtsextrem“ bedeuten müsste, sondern auch irgendetwas anderes bedeuten könnte, z.B. „konservativ“ – kein Witz! –, und eine „Netzwerkbildung“ schon bestehe, wenn man sich gegenüber anderen Menschen äußert, weil man dann in „geistigen Kontakt“ mit ihnen tritt. Ich dachte, man träte dann in verbalen Kontakt mit ihnen, aber ich bin unverbesserlich, was meinen Glauben an den semantischen Gehalt von Worten betrifft. Aber folgt man dieser Interpretation, die Worte konsequent bis zu ihrer Selbstauflösung hinwegrelativiert, dann kann gegen die Behauptung, ich betreibe Netzwerkbildung, schwerlich argumentiert werden: es stimmt, ich habe sprechen gelernt und richte seitdem das Wort an Menschen, tausche mich mit anderen Menschen aus – und betreibe dadurch nach richterlichem Geschmack Netzwerkbildung.
Und dass diese Bildung eine „rechtsextreme“ ist, naja, das kann man mal so sagen, denn niemand weiß, was es bedeutet; es kann wie gesagt alles mögliche bedeuten, so Pfotenhauer, u.a. wie gesagt „konservativ“. Für mich persönlich macht das keinen Unterschied, denn ich bin einzig und allein eine Liberale, aber ich kann verstehen, dass jemandem, der links außen steht, Liberale „rechts“ vorkommen.
Und das war’s. Wenn also jemand behauptet, dass ich oder irgendjemand anders rechtsextreme Netzwerke bilde, dann darf er das ruhig tun, denn schließlich bedeutet es nichts, und es ist halt irgendwie seine Meinung, und im „Meinungskampf“, wie Pfotenhauer sagt, sei das statthaft, so Pfotenhauer. Im „Meinungskampf“ ist es also nach richterlichem Geschmack statthaft, seine skurrile Meinung in Worten darzustellen, die normalerweise mit einer bestimmten Bedeutung verbunden sind – gerade deshalb eignen sie sich ja als „Kampf“-Mittel im „Meinungskampf“, aber dieser Umstand hat keine richterliche Würdigung gefunden, vielleicht, weil Pfotenhauer dieser Gedanke aus dem einen oder anderen Grund unzugänglich ist.
Damit mag es Pfotenhauer gelungen sein, seinen Sympathien im „Meinungskampf“ Geltung zu verschaffen, aber der Preis dafür ist so hoch, dass sich dieser Sieg der Linksextremen im „Meinungskampf“ als Pyrrhussieg erweist, denn Pfotenhauer vernichtet damit die Strategie im „Meinungskampf“, Vertrauenswürdigkeit und Verlässlichkeit von Aussagen zu suggerieren, weil sie durch wissenschaftliches Arbeiten zustandegekommen seien, d.h. wissenschaftliche Erkenntnisse seien.
Wenn auch Tatsachenaussagen, die so dargestellt werden, als seien sie auf dem Weg wissenschaftlichen Arbeitens gewonnen worden und in sogenannten Forschungsprojekten, für die Millionen von Steuergeldern ausgegeben werden, als Meinungsäußerungen anzusehen sind, dann gibt es keinen Unterschied zwischen Geschmacksäußerungen z.B. meiner Oma, eines Richters, eines Mietmauls, das eine universitäre Anstellung gefunden hat, oder eines Überzeugungstäters. Sie alle befinden sich gleichermaßen im „Meinungskampf“; der „Kampf“ um die Feststellung von Übereinstimmung oder Nicht-Übereinstimmung von Tatsachenaussagen mit der Realität wird damit von Pfotenhauer (auch) für die Wissenschaft aufgegeben. Angeblich wissenschaftliche Erkenntnisse haben keinerlei höhere Verlässlichkeit, keine größere Verbindlichkeit als irgendwelche anderen Aussagen.
Und das unterminiert vollständig die Vorstellung aller Gesellschaftsklempner und Umerzieher, „Macht“ und Legitimation kraft Position, z.B. durch Anstellung an einer Universität, auszuüben bzw. zu erreichen. Wenn „anything goes“, dann gibt es nichts außer dem persönlichen Geschmack dessen, der gerade sinnlos nagend im Weltall taumelt, und die Wahnvorstellungen eines Wahnsinnigen sind genauso gut wie die jedes anderen Wahnsinnigen.
Die Schlussfolgerung aus dem Richterspruch ist daher, dass es sinnlos ist, im „Meinungskampf“ auf vermeintliche Wissenschaftlichkeit zu setzen, um Wahhaftigkeit zu suggerieren und (so) Akzeptanz zu erreichen. Und hierin besteht mein Sieg in der Angelegenheit, der vom richterlichen Geschmack ganz und gar unabhängig ist: Die Berufung auf Wissenschaftlichkeit kraft Anbindung an irgendwelche Institutionen ist durch den Richterspruch als Manipulations- oder Legitimationsmöglichkeit verunmöglicht; nicht überall, auf dem „Wissenschaft“ steht, ist auch „Wissenschaft“ drin, und zu prüfen, ob Aussagen verlässlich, weil hinreichend und vernünftig begründet, sind, steht der Verantwortung und dem Respekt vor sich selbst jedes Einzelnen anheim. Das ist genau das, wofür ich mich persönlich einsetze – und übrigens auch, wofür scienceflles.org steht, das aus unnachvollziehbaren Gründen von Richter Pfotenhauer mit Bezug auf die Frage, ob Marion Naeser-Lather falsche Tatsachenbehauptungen über mich aufstellt oder nicht, relevant gefunden – und als „rechts“ verunglimpft – wurde, während alle anderen Aktivitäten und Beziehungen in meinem Leben keinerlei Rolle gespielt haben.
Darüber hinaus hat der Richterspruch eine nützliche Verteidigungs“waffe“ im „Meinungskampf“ geliefert:
Wen immer man wie betiteln oder einordnen oder beurteilen will, man kann es tun, sei es auch noch so willkürlich oder skurril, denn es ist eben die Meinung, die man gerade hat – und die Worte, die man dabei wählt, bedeuten eben für Sie etwas anderes als das, was jemand anders meint, dass sie bedeuten würden, oder können auch anders verstanden werden – der Willkür sind keine Grenzen gesetzt. Und jeder kann sich im „Meinungskampf“ dieser rhetorischen Figur bedienen, ganz, wie er mag.
Mein Irrtum bestand darin zu meinen, dass die Richtigkeit angeblich wissenschaftlicher Befunde an der Realität gemessen werden müsste, statt zu meinen, dass es sich bloß um irgendwelche Meinungen im „Meinungskampf“ handeln würde.
Aber der Irrtum war kalkuliert, und meine Klage gegen die falschen Tatsachenaussagen über mich eine klassische win-win-Situation:
Wenn der Richter meiner Klage entsprochen hätte, wäre den „Meinungskämpfern“ die Möglichkeit genommen, mir das in Frage Stehende zu unterstellen. Das wäre ein formaler Sieg gewesen, aber kein so weitreichender wie der, den ich bei der zweiten Möglichkeit errungen habe.
Denn die Begründung, mit der allein meine Klage abgewiesen werden konnte, musste die Relativierung auch von Aussagen, die angeblich das Ergebnis wissenschaftlicher Untersuchung sind, erzwingen. Damit sind alle Träume von Definitions“macht“, Träume davon, dass man Aussagen ohne nähere Betrachtung einfach dadurch als zutreffend darstellen und ihnen Geltung verschaffen könne, dass man sie als Ergebnis „wissenschaftlicher Betätigung in „Projekten“ oder an Universitäten ausgibt, beerdigt und dem Versuch, institutionalisierte Wissenschaft als Dienstmagd im „Meinungskampf“ zu instrumentalisieren, ein Riegel vorgeschoben – nicht formal, versteht sich, aber in der Sache: entsprechende Versuche sind nunmehr aufgrund richterlichen Urteils zum Scheitern verurteilt. Selbstverständlich werde ich nicht müde werden, hierauf hinzuweisen.
Welche Folgen dieser Richterspruch für das gesamte Gutachtertum an den Gerichten selbst hat, ist eine Frage, die sicherlich früher oder später ein Anwalt im Interesse seines Mandanten ausloten wird; auch diesbezüglich ist es gut möglich, dass Richter Pfotenhauer seiner Institution einen Bärendienst erwiesen hat.
Was die vermeintlichen Kolleginnen betrifft, die sich weiterhin statt für die Wissenschaft für den „Meinungskampf“ engagieren möchten und deshalb weiterhin Menschen zu verleumden versuchen werden statt sich mit ihren Argumenten in der Sache auseinanderzusetzen, so erwarte ich von ihnen, dass sie ggf. ihre Verleumdungen demnächst mit dem Zusatz „Dies ist nur meine skurrile Meinung, obwohl ich sie in meiner Eigenschaft als Angestellte in einer angeblich wissenschaftlichen Einrichtung tätige und sie als Ergebnis wissenschaftlicher Forschung präsentiere“ versehen. Mehr ist es ja nicht, wie Richter Pfotenhauer klargestellt hat.
Tun sie es nicht – wer weiß, vielleicht habe ich dann wieder Lust, neues Glück in neuem Spiel zu haben und wieder einmal zu klagen; after all: I did have fun!
Ich danke an dieser Stelle allen, die die Klage mit einer Spende finanziell unterstützt haben, sehr herzlich. Ich hoffe, dass Sie alle den strategischen Wert des Urteils von Pfotenhauer zu würdigen wissen, der ohne die Klage nicht hätte erzielt werden können – zugegebenermaßen mit dem Schönheitsfehler, dass ich dem Berliner Anwalt der AA-Stiftung, Christian Löffelmacher, der sich – vermutlich nicht zufällig; ich sage nur: linksextreme Netzwerkbildung! – für die Magdeburger „Meinungskämpferin“ eingesetzt hat, die Anwaltskosten überweisen muss, die meine Klage verursacht hat.
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Prima: ich bilde ein Netzwerk,wenn ich bei einem Bäcker Brütchen kaufe und mich beraten
lasse…..
Dieser Richter ist wirklich eine Klasse für sich!!!!
Wenn ich bei meinen Bienenvölkern bin, spreche ich auch schon mal zu meinen Immen, bilde also ein Netzwerk mit ihnen. Da jede Honigbiene eine potentiell tödliche Waffe ist, bin ich wahrscheinlich dadurch ein (führendes) Mitglied einer Terror-Organisation…Schlußfolgerung richtig, Pfoti?
Glückwunsch mit dieser Entkraftung eventuellen Gegenargumenten gewisser Gegner. Was aber wohl nur in Deutschland einzigartig ist…
Nach einer Definition ist es ja auch eine Verschwörung, wenn sich mindestens zwei absprechen etwas zu tun oder zu lassen, und während der Absprache alle anderen außen vor lassen. Wenn also ein Mann und eine Frau sich absprechen, wie sie mit dem Trotz des Kindes umgehen, das keine Hausaufgaben machen will, dann handelt es sich um eine verschwörerische Netzwerkbildung mit dem Ziel der Willensänderung eines Minderjährigen. Wenn das ma nicht kriminell ist und sofort vom Staat unterbunden werden muß.
Der Streit um Semantik ist immer auch Streit um Deutungshoheit. Nur, “der Klügere gibt nach” macht die Herrschaft der Dummen.
… deshalb lässt man Letztere sich selbst ad absurdum führen ….
Ist aber leider ein Geduldsspiel, wenn auch manchmal amüsant. Und jetzt, wo wir den Klimanotstand haben, bleibt für Geduldsspiele wenig Zeit …
Bitte nochmal für einen ganz langsamen zum mitmeißeln. Wenn ich jetzt z.B. sagte: “Der rechtsextreme Richter P. stellt in seinem rechtsextremen Urteil fest, daß […]” ist das keine Beleidigung, keine wilde Behauptung und kein strafbarer Inhalt, weil niemand weiß, was ich in dem Moment mit “rechtsextrem” meine?
Nein, schließlich handelt es sich hier um Linksextremismus. Hätte man Frau Dr. vorgeworfen, eine Stalinistin zu sein, so wie die Beklagte im linksextremen sogenannten Antifa-Milieu zu Hause ist, wo die Unterschiede bekanntlich nur rein historisch-praktischer Natur sind (die einen würden gerne, die anderen haben schon), dann hätte der Richter ihr ganz sicher recht gegeben. Denn linksextrem ist sie nicht aus der Sicht der Beklagten, die Stasi-stramm links ist. Das Lager ist schon entscheidend. Die geschützte Meinung hierbei ist aber eine Frage des Standpunktes der Person, die die Meinung ausspricht. Alles was rechts der Beklagten ist, darf sie als rechtsextrem bezeichnen, Frau Dr. umgekehrt alles links von ihr, als kommunistische Gulag-Propaganda von SED-Gouvernanten mit Stasi-Gemüt. Ich helfe immer gerne. Nicht dafür.
Ich möchte anmerken: Das Urteil erging im Namen des Volkes. Und Potzblitz – Ich glaube, ich gehöre dazu. Mit Fug und Recht kann ich von einem Richter erwarten, der auch in meinem Namen urteilt, dass das, was er schreibt, auch so gemeint ist, für den Durchschnitt des Volkes nicht nur nachvollziehbar ist, sondern einleuchtend und logisch. Wenn sich hier jemand missverstanden fühlt, dann sollte er sich auch halbwegs deutlich ausdrücken. Wenn er mir unterdurchschnittliche Intelligenz unterstellen möchte, dann kann er sich ja mit mir messen. Wenn ich die Hosen herunter lassen soll, dann er aber auch. Wer dann schlechter abschneidet, kann gerne seine Hut nehmen. (Beinahe hätte ich geschrieben, “wer den kürzeren zieht” – Ohweh… darüber will ich nicht spekulieren … auch das ist nur Satire. Wie alles, heutzutage)
@Böser Wolf
Nach dem Urteil von Pfotenhauer: ja, oder vielleicht eingeschränkt ja, denn im Urteil steht, es könne auch einfach “rechts” oder “konservativ” heißen.
(Das ist derselbe Mann, der hier die angemessene Interpretation von “right wing” vornehmen will, aber “Sciencefiles” nicht richtig schreiben kann, weil er die englischen Worte in dieser Bezeichnung nicht kennt/versteht, und anscheinend meint er, die Tory Party gelte auf der britischen Insel und im Rest der Welt als “right-wing”, obwohl sie seltsamerweise als “conservative” bezeichnet werden – hm, seltsame Welt auf der Insel hier; die Brits wissen wohl mal wieder nicht, wovon sie reden 🙂 )
Aber vermutlich würde selbst Pfotenhauer ausschließen, dass “rechtsextrem” auch “linksextrem” bedeuten könnte – ich weiß es nicht, und ich wage nicht, über das, was in einem Kopf wie Pfotenhauers vorgeht, zu spekulieren. Das ist auch nicht notwendig, denn das, was er im Urteil für die Nachwelt niedergelegt hat, spricht für sich
Und ich finde es trotz seines, sagen wir, anarchischen Charakters durchaus konstruktiv, hält es doch fest, dass Beschimpfungen und Unterstellungen, die angeblich auf wissenschaftlicher Grundlage vorgebracht werden, genauso zu behandeln sind wie andere “Meinungen” – sind sind mit keinerlei höherer Qualität verbunden, erfordern keinen klaren Wortgebrauch, geschweige denn: Definitionen, keine logische Stimmigkeit, keinen Abgleich mit der beobachtbaren Realität; sie sind einfach nur Geschmacksurteile – von Hetzschriften angeblicher Sozialwissenschaftler gegen ihre Kritiker, über psychologischen Gutachten vor Gericht bis him zum angeblichen Konsens unter Wissenschaftlern über einen menschengemachten Klimawandel.
Finden Sie das nicht grandios befreiend!?
Hier sollte wohl „ein Exampel statuiert werden“. Schließlich urteilte der Richter, dass SF rechts ist, obwohl es keine politische, sondern eine wissenschaftliche Seite ist. Herr Richter wird möglicherweise links sein, sodass er „gar nicht anders konnte“, als gegen Sie zu urteilen. Sie sind doch nicht etwa jetzt sowas wie eine „Klassenfeind(in)? Ich bin verwirrt.
@Libkon – und alle anderen, die sich für die Verhandlung interessieren
…. wobei das lustige ist, dass es in der Sache nicht und insbesondere nicht in meiner Klage um SF ging, sondern schlicht darum, dass mir rechtsextreme Netzwerkbildung angedichtet wurde, weil die Beklagte (oder wohl vielmehr ihre Projekt-Leiterin) einfach mal meinte, sie könnte mir die Autorenschaft von drei, vier Texten, der ihr weltanschaulich nicht passten und auf Scienceflles erschienen sind, unterschieben – was sie auf meine Intervention hin sogar korrigiert hat! – und mich außerdem dafür verantwortlich zu machen, dass andere blogs, die ihr ebenfalls weltanschaulich wohl nicht zusagen, was man heutzutage wohl im Adjektiv “rechts” ausdrückt, meine Texte übernommen haben (was in Internet vollkommen normal ist und wovon man normalerweise überhaupt nichts weiss, aber mir ist es ohnehin vollkommen egal, weil ich prinzipiell und immer und überall zu dem stehen kann, was ich publiziere; was soll das damit zu tun haben, wer es auch noch gut findet oder bei sich abdrucken will!?).
Dass in Verhandlung und Urteil das Thema vollkommen verfehlt wurde, scheint der initiative des Anwaltes der AA-Stiftung (und der Labilität des Richters oder ist er selbst ein Gesinnungsrichter?) zu verdanken zu sein, der – wohl aufgrund existierender einschlägiger linksextremer Netzwerke – extra aus Berlin nach Marburg angereist kam, um seinen gesammelten Hass über Sciencefiles zu ergießen, als dessen Hinterfrau ich konstruiert werden sollte, als “Gedankengeberin”, wie Pfotenhauer sich nicht scheute, in einem Urteil mal eben so zu behaupten.
Wir in der Sciencefiles-Redaktion haben sehr herzlich darüber gelacht, wie man dermaßen daneben liegen kann! Vermutlich sind solche Vorstellungen der autoritären “Denke” verbunden, dass es doch jemand geben müsse, der sagt, wo’s lang geht, andere Leute anweist, auf Linie trimmt – und das kann doch nur jemand mit hübschen akademischen Titeln aus Deutschland sein, oder!?
Es ist irgendwo zwischen witzig und tragisch, wie man in diesen Leuten lesen kann wie in einem Buch, das man vor sich hat. Sie können nicht anders als von sich auf andere zu schließen – und dabei, wie ein Kommentator in einem etwas anderen Zusammenhang in diesem thread formuliert hat: “die Hosen herunterzulassen”.
Vermutlich würden diese Leute, kennten sie die Realität der Sciencefiles-Redaktion, eine Nervenkrise bekommen, aus der sie sich nicht mehr erholen würden (naja, wie würden den Unterschied zum jetzigen Zustand vermutlich nicht bemerken können). Aber ich kann ihnen und jedem offiziell versichern: ohne mich wäre Sciencefiles dasselbe, was es ist: Sciencefiles. Ich bin Mitbegründerin von Sciencefiles im Sinn unseres Grundsatzprogramms, ich schreibe hier, und ich freue mich, wenn Leute meine Texte interessant oder informativ finden – and that’s that. Ich bin nicht “Chef” oder Leiterin der nicht-existenten PR-Abteilung, nicht Leiterin der nicht existierenden strategischen Abteilung (obwohl ich große Freude am strategischen Handeln habe; nur interessiert das die Leute in der Sciencefiles-Redaktion gewöhnlich nicht, sofern sie es überhaupt wissen).
Alle in der Sciencefiles-Redaktion können bestens selbst denken, insbesondere: logisch denken, haben gute Ideen und brauchen mich für rein gar nichts (abgesehen davon, dass ich, wenn ich ausnahmsweise einen Text von einem Redaktionsmitglied vorab zu sehen bekommen, manchmal sprachlich mäßigend einwirke).
Aber die, die Kritik nicht aushalten können, müssen eben in ihrer höchst eigenen Konstruktion von Welt leben, und insofern denke ich, dass die Verleumdungen gegen mich zum großen Teil ein Versuch sind, mit Sciencefiles abzurechnen, das in der Vergangenheit in linksextremen Netzwerken anscheinend für sehr viel Ärger gesorgt hat.
Im Urteil von Pfotenhauer wird z.B. thematisiert, dass auf Sciencefiles eine Petition gemeinsam mit Werner Patzelt ins Leben gerufen hat. Wahnsinn! So ‘was aber auch! Und ein nettes deutsches Impressum hat Sciencefiles, das ein britisches blog ist, das in den USA gehostet wird, auch nicht! (oh größte Verfehlung aller Verfehlungen im echt deutschen Geist für Ordnung und Kontrolle!) Das steht ernsthaft in dem Urteil!
Und nicht nur das: da wird auch noch die korrekte Begründung dafür zitiert, die wir bei Sciencefiles selbst gegeben haben, dass es nämlich darum geht, sich mit Argumenten auseinanderzusetzen und nicht darum, WER sie vorbringt – und dabei merkt Pfotenhauer nichts!
Was das alles mit meiner Klage zu tun hat? Niemand weiß es.
Da haben sich in der Verhandlung ein paar weltanschaulich Dominierte in ihrem Hass und ihrer Hysterie in ihre virtuelle Welt verabschiedet, und das Ganze ist in der Folge zu einer Parodie auf eine Gerichtsverhandlung geraten.
Wie schon in meinem Artikel gesagt: I did have fun – watching hysterics go overboard, aber nicht nur deshalb, sondern auch und vor allem, weil ich ziemlich sicher war, was das Ergebnis sein würde:
dass sie, um ihren “rantings” (ich weiß jetzt nicht, was das beste deutsche Äquivalent dafür ist) Lauf lassen zu können, die angeblich höchstwissenschaftlichen “Befunde” der Pseudo-Sozialwissenschaftler als bloße Meinungen bewerten werden müssten, das aber in der Leidenschaft des Hasses von ihnen gar nicht in seiner Tragweite erfasst werden würde – so sind sie halt, die Linksextremen: Schaum vorm Mund verhindert bekanntermaßen die Artikulation sinnvoller Sätze (das ist bloß meine Meinung, versteht sich).
Hier muss ich entschieden widersprechen.
ScienceFiles wäre ohne Dich nicht ScienceFiles, auch kein anderes ScienceFiles!
Lustig ist das nicht, weil das Label”rechtextrem” ruck-zuck in Richtung Verlust der bürgerlichen Reputation oder der Beamtenpension oder der Anstellung als Polizist usw. Vorschub zu leisten vermag. – man könnte die Sche nun rumdrehen, und diese Verwendung des Wortes “rechtsextrem” jeweils als leer und daher rechtsfolgenfrei hinstellen, aber das wäre dann gegen den strom geschwommen,und würde vermutlich durch einfache Winkelzüge abgewehrt. – Es bleibt also bei Ihrer Kritik am Urteil: Rechtsextrem ist ein Etikett, für das man nicht einfach auf die Resonanz hören kann, die ein Satz hat. – Urteile, die in diese Richtung argumentieren, sind bodenlos.
PS
Ähh, bevor ichs vergess’:Besser keine Namenswitze; das ist bewährtes Inventar der bürgerlichen Öffentlichkeit.
Ich pflichte Ihnen vollumfänglich bei, werter Herr Kief. Das ist ganz und gar nicht lustig. Aber Frau Dr. Diefenbach pflichte ich ebenfalls bei: jetzt weiss man, woran man ist. Die Gesinnungsjustiz hält wieder Einzug bei den betr. politischen Organen. Damit verlieren aber ebendiese Organe ihre Unparteilichkeit und damit ihr wichtigstes ethisches Kapital und letztendlich auch ihre Legitimation.
Ich will das natürlich nicht an diesem einen Urteil allein aufhängen; ein anderer Richter hätte da vielleicht auch anders entschieden. Aber dieses parteiische Urteil ist IMHO kein Einzelfall. Die Justiz befindet sich schon seit Jahren in einem Zustand der Erosion. Ich erinnere nur etwa an den im Ruhestand weilenden Richter Vultejus, der seinerzeit ganz offen eingestand, dass er in seiner aktiven Zeit Frauen vor Gericht einen Bonus gegenüber Männern eingeräumt hatte, weil die es im Leben halt schwerer hätten. Ein offensichtlicher Verstoss gegen Artikel 3 GG. Das Pikante dabei war nicht bloss, dass er das so dreist in der Öffentlichkeit vortrug und durchblicken liess, dass etliche Richterkollegen ähnlich verfahren, sondern dass da kein nennenswerter Widerspruch von der Rechtspflege kam. Offensichtlich fehlt da längst die sittliche Kraft noch irgendetwas gegen solche Tendenzen zu tun oder auch nur dagegen zu protestieren. Ich weiss nicht, wieviele Urteile Richter Vultejus in seiner aktiven Zeit fällte, aber eine gewisse gesellschaftliche Auswirkung hatte das zweifellos – insbesondere wenn es anscheinend auch andere Richter gab und gibt, die so verfahren.
Das sind halt Anzeichen einer zunehmend versagenden Justiz und damit auch des Staatsversagens an sich. Es ist ja nicht die Justiz allein davon betroffen sondern auch Legislative und Exekutive, wie man am Beispiel Merkel sieht, die auf gewissen Gebieten (etwa im Asylrecht oder sogar bei internationalen Abkommen wie Dublin III) geltendes Recht nicht mehr vollzieht, gegebene Wahlversprechen bricht (Ausstieg aus der Kernenergie) und an einem Bundestag, welcher dabei tatenlos zusieht.
So fügt sich ein Mosaiksteinchen zum anderen und ergibt allmählich ein hässliches Bild. Wenn aber der Staat seine Aufgaben nicht mehr erfüllt, dann ist auch der von Rousseau postulierte Gesellschaftsvertrag zwischen den politischen Organen und den Bürgern hinfällig. Die Folgen davon sind nicht schön, aber man sollte sich beizeiten darauf einrichten, dass das Staatsversagen auf breiter Front durchbrechen wird. Dann sollte man auf alternative Ordnungsstrukturen setzen können, denn die staatlichen werden entweder gar nicht mehr da sein oder mit brutaler Härte im Sinne einer ganz bestimmten Herrschaftsideologie durchgesetzt werden. Wir leben in spannenden Zeiten.
Das haben Sie nun davon, dass Sie Juristen, die an Universitaeten arbeiten, “anfuehrungsstrichlos” als Wissenschaftler bezeichnen 😀 Wie gesagt, diese Profession hat doch schon elementare Probleme mit der Logik. Aber vielleicht ist Logik nach diesem Richterspruch auch nur ein Wort im Meinungskampf.
Orwell und Kafka wuerden ihrer Buecher heute nicht mehr schreiben, denn das was die aufwendig aufarbeiteten, steht heute taeglich in den Zeitungen. Oder wie wir in den 70ern in der Schule immer sagten: Der ganz normale Wahnsinn.
Logik ist auch nur ein Instrument, das jeder nutzen könnte, wenn er kann… Siehe Wittgenstein.
Der Richter hat insofern recht, als linke Worte keine sachliche Bedeutung haben, sondern eine emotionale Wirkung. Und die soll gut sein, d.h. zugunsten der linken Klientel. Ansonsten ist man nicht links sondern rechts – oder welches Wort auch immer die beabsichtigte emotionale Wirkung hat.
In diesem Fall ist es aber ein Äquivalent zum Missbrauch von Titeln und Kennzeichen, wenn Leute mit Worten, die keine sachliche Bedeutung haben, aufgrund von Wissenschaftsimitation, d.h. angeblich durch “Forschungsprojekte”, die wissenschaftliche Methoden und wissenschaftliche Sprache imitieren, belegt werden.
Dazu hätte dem Richter etwas einfallen MÜSSEN, gründen Richter doch ihre Urteile unablässig auf “Gutachten” von “Experten”, die eine wahre Flut von Worten ohne sachliche Bedeutung wie z.B. “rehabilitiert” jonglieren.