“Meinungskampf” statt belastbare wissenschaftliche Erkenntnis: Richterspruch ordnet Reverse-Projekt als unverbindliche Wie-kommt-es-mir-gerade-vor-Übung ein

Dr. habil. Heike Diefenbach

Schlechte Nachrichten für alle Jünger von Foucault und alle Gläubigen an die Unterwanderung von Institutionen als Strategie zur Erringung von „Macht“: Was als Produkt angeblich wissenschaftlicher Betätigung, als Erkenntnis über die reale Beschaffenheit der Welt, dargestellt wird, ist bloß die subjektive Meinung dessen, der mit seinem Namen verantwortlich für das Produkt zeichnet. Es ist keinerlei Definitionen bzw. geklärten Wortbedeutungen, beobachtbaren Tatsachen oder sonst irgendwelchen Kriterien verpflichtet, die dazu geeignet wären, Elemente der idiosynkratischen Vorstellungswelt des Produzenten auf ihre Stimmigkeit mit der Realität hin zu prüfen  – und ggf. zu korrigieren.

Das klingt angesichts der Tatsache, dass man sich an öffentlichen Institutionen so gerne und häufig Experten bzw. Expertisen und Gutachtern bzw. Gutachten bedient, um Entscheidungen zu legitimieren, seltsam? Ja, das tut es. Aber ich habe es schriftlich bekommen, denn so hat Richter Pfotenhauer vom Marburger Landgericht befunden.

Die Vorgeschichte findet sich hier, hier und hier.

Quelle

Pfotenhauer hat nämlich meine Klage gegen die faktisch falsche Tatsachenbehauptung, ich würde rechtsextreme (bzw. „right-wing“) Netzwerke bilden, die Marion Naeser-Lather im Rahmen eines Teilprojektes des von dem Bundesministerium für Bildung und Forschung finanzierten „Reverse“-Projektes schriftlich verbreitet hat, abgewiesen mit der Begründung, dass „rechtsextrem“ eigentlich gar nicht „rechtsextrem“ bedeuten müsste, sondern auch irgendetwas anderes bedeuten könnte, z.B. „konservativ“ – kein Witz! –, und eine „Netzwerkbildung“ schon bestehe, wenn man sich gegenüber anderen Menschen äußert, weil man dann in „geistigen Kontakt“ mit ihnen tritt. Ich dachte, man träte dann in verbalen Kontakt mit ihnen, aber ich bin unverbesserlich, was meinen Glauben an den semantischen Gehalt von Worten betrifft. Aber folgt man dieser Interpretation, die Worte konsequent bis zu ihrer Selbstauflösung hinwegrelativiert, dann kann gegen die Behauptung, ich betreibe Netzwerkbildung, schwerlich argumentiert werden: es stimmt, ich habe sprechen gelernt und richte seitdem das Wort an Menschen, tausche mich mit anderen Menschen aus – und betreibe dadurch nach richterlichem Geschmack Netzwerkbildung.

Und dass diese Bildung eine „rechtsextreme“ ist, naja, das kann man mal so sagen, denn niemand weiß, was es bedeutet; es kann wie gesagt alles mögliche bedeuten, so Pfotenhauer, u.a. wie gesagt „konservativ“. Für mich persönlich macht das keinen Unterschied, denn ich bin einzig und allein eine Liberale, aber ich kann verstehen, dass jemandem, der links außen steht, Liberale „rechts“ vorkommen.

Und das war’s. Wenn also jemand behauptet, dass ich oder irgendjemand anders rechtsextreme Netzwerke bilde, dann darf er das ruhig tun, denn schließlich bedeutet es nichts, und es ist halt irgendwie seine Meinung, und im „Meinungskampf“, wie Pfotenhauer sagt, sei das statthaft, so Pfotenhauer. Im „Meinungskampf“ ist es also nach richterlichem Geschmack statthaft, seine skurrile Meinung in Worten darzustellen, die normalerweise mit einer bestimmten Bedeutung verbunden sind – gerade deshalb eignen sie sich ja als „Kampf“-Mittel im „Meinungskampf“, aber dieser Umstand hat keine richterliche Würdigung gefunden, vielleicht, weil Pfotenhauer dieser Gedanke aus dem einen oder anderen Grund unzugänglich ist.

Damit mag es Pfotenhauer gelungen sein, seinen Sympathien im „Meinungskampf“ Geltung zu verschaffen, aber der Preis dafür ist so hoch, dass sich dieser Sieg der Linksextremen im „Meinungskampf“ als Pyrrhussieg erweist, denn Pfotenhauer vernichtet damit die Strategie im „Meinungskampf“, Vertrauenswürdigkeit und Verlässlichkeit von Aussagen zu suggerieren, weil sie durch wissenschaftliches Arbeiten zustandegekommen seien, d.h. wissenschaftliche Erkenntnisse seien.

Wenn auch Tatsachenaussagen, die so dargestellt werden, als seien sie auf dem Weg wissenschaftlichen Arbeitens gewonnen worden und in sogenannten Forschungsprojekten, für die Millionen von Steuergeldern ausgegeben werden, als Meinungsäußerungen anzusehen sind, dann gibt es keinen Unterschied zwischen Geschmacksäußerungen z.B. meiner Oma, eines Richters, eines Mietmauls, das eine universitäre Anstellung gefunden hat, oder eines Überzeugungstäters. Sie alle befinden sich gleichermaßen im „Meinungskampf“; der „Kampf“ um die Feststellung von Übereinstimmung oder Nicht-Übereinstimmung von Tatsachenaussagen mit der Realität wird damit von Pfotenhauer (auch) für die Wissenschaft aufgegeben. Angeblich wissenschaftliche Erkenntnisse haben keinerlei höhere Verlässlichkeit, keine größere Verbindlichkeit als irgendwelche anderen Aussagen.

Und das unterminiert vollständig die Vorstellung aller Gesellschaftsklempner und Umerzieher, „Macht“ und Legitimation kraft Position, z.B. durch Anstellung an einer Universität, auszuüben bzw. zu erreichen. Wenn „anything goes“, dann gibt es nichts außer dem persönlichen Geschmack dessen, der gerade sinnlos nagend im Weltall taumelt, und die Wahnvorstellungen eines Wahnsinnigen sind genauso gut wie die jedes anderen Wahnsinnigen.

Die Schlussfolgerung aus dem Richterspruch ist daher, dass es sinnlos ist, im „Meinungskampf“ auf vermeintliche Wissenschaftlichkeit zu setzen, um Wahhaftigkeit zu suggerieren und (so) Akzeptanz zu erreichen. Und hierin besteht mein Sieg in der Angelegenheit, der vom richterlichen Geschmack ganz und gar unabhängig ist: Die Berufung auf Wissenschaftlichkeit kraft Anbindung an irgendwelche Institutionen ist durch den Richterspruch als Manipulations- oder Legitimationsmöglichkeit verunmöglicht; nicht überall, auf dem „Wissenschaft“ steht, ist auch „Wissenschaft“ drin, und zu prüfen, ob Aussagen verlässlich, weil hinreichend und vernünftig begründet, sind, steht der Verantwortung und dem Respekt vor sich selbst jedes Einzelnen anheim. Das ist genau das, wofür ich mich persönlich einsetze – und übrigens auch, wofür scienceflles.org steht, das aus unnachvollziehbaren Gründen von Richter Pfotenhauer mit Bezug auf die Frage, ob Marion Naeser-Lather falsche Tatsachenbehauptungen über mich aufstellt oder nicht, relevant gefunden – und als „rechts“ verunglimpft – wurde, während alle anderen Aktivitäten und Beziehungen in meinem Leben keinerlei Rolle gespielt haben.

Darüber hinaus hat der Richterspruch eine nützliche Verteidigungs“waffe“ im „Meinungskampf“ geliefert:

Wen immer man wie betiteln oder einordnen oder beurteilen will, man kann es tun, sei es auch noch so willkürlich oder skurril, denn es ist eben die Meinung, die man gerade hat  – und die Worte, die man dabei wählt, bedeuten eben für Sie etwas anderes als das, was jemand anders meint, dass sie bedeuten würden, oder können auch anders verstanden werden – der Willkür sind keine Grenzen gesetzt. Und jeder kann sich im „Meinungskampf“ dieser rhetorischen Figur bedienen, ganz, wie er mag.

Mein Irrtum bestand darin zu meinen, dass die Richtigkeit angeblich wissenschaftlicher Befunde an der Realität gemessen werden müsste, statt zu meinen, dass es sich bloß um irgendwelche Meinungen im „Meinungskampf“ handeln würde.

Aber der Irrtum war kalkuliert, und meine Klage gegen die falschen Tatsachenaussagen über mich eine klassische win-win-Situation:

Wenn der Richter meiner Klage entsprochen hätte, wäre den „Meinungskämpfern“ die Möglichkeit genommen, mir das in Frage Stehende zu unterstellen. Das wäre ein formaler Sieg gewesen, aber kein so weitreichender wie der, den ich bei der zweiten Möglichkeit errungen habe.

Denn die Begründung, mit der allein meine Klage abgewiesen werden konnte, musste die Relativierung auch von Aussagen, die angeblich das Ergebnis wissenschaftlicher Untersuchung sind, erzwingen. Damit sind alle Träume von Definitions“macht“, Träume davon, dass man Aussagen ohne nähere Betrachtung einfach dadurch als zutreffend darstellen und ihnen Geltung verschaffen könne, dass man sie als Ergebnis „wissenschaftlicher Betätigung in „Projekten“ oder an Universitäten ausgibt, beerdigt und dem Versuch, institutionalisierte Wissenschaft als Dienstmagd im „Meinungskampf“ zu instrumentalisieren, ein Riegel vorgeschoben – nicht formal, versteht sich, aber in der Sache: entsprechende Versuche sind nunmehr aufgrund richterlichen Urteils zum Scheitern verurteilt. Selbstverständlich werde ich nicht müde werden, hierauf hinzuweisen.

Welche Folgen dieser Richterspruch für das gesamte Gutachtertum an den Gerichten selbst hat, ist eine Frage, die sicherlich früher oder später ein Anwalt im Interesse seines Mandanten ausloten wird; auch diesbezüglich ist es gut möglich, dass Richter Pfotenhauer seiner Institution einen Bärendienst erwiesen hat.

Was die vermeintlichen Kolleginnen betrifft, die sich weiterhin statt für die Wissenschaft für den „Meinungskampf“ engagieren möchten und deshalb weiterhin Menschen zu verleumden versuchen werden statt sich mit ihren Argumenten in der Sache auseinanderzusetzen, so erwarte ich von ihnen, dass sie ggf. ihre Verleumdungen demnächst mit dem Zusatz „Dies ist nur meine skurrile Meinung, obwohl ich sie in meiner Eigenschaft als Angestellte in einer angeblich wissenschaftlichen Einrichtung tätige und sie als Ergebnis wissenschaftlicher Forschung präsentiere“ versehen. Mehr ist es ja nicht, wie Richter Pfotenhauer klargestellt hat.

Tun sie es nicht – wer weiß, vielleicht habe ich dann wieder Lust, neues Glück in neuem Spiel zu haben und wieder einmal zu klagen; after all: I did have fun!

Ich danke an dieser Stelle allen, die die Klage mit einer Spende finanziell unterstützt haben, sehr herzlich. Ich hoffe, dass Sie alle den strategischen Wert des Urteils von Pfotenhauer zu würdigen wissen, der ohne die Klage nicht hätte erzielt werden können – zugegebenermaßen mit dem Schönheitsfehler, dass ich dem Berliner Anwalt der AA-Stiftung, Christian Löffelmacher, der sich – vermutlich nicht zufällig; ich sage nur: linksextreme Netzwerkbildung! – für die Magdeburger „Meinungskämpferin“ eingesetzt hat, die Anwaltskosten überweisen muss, die meine Klage verursacht hat.

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