Positiv getestet und vollkommen rechtlos: Die Amts-Sprache der Entmündigung

Verwaltungen dienendienten, und dienten ist hier wörtlich zu nehmen, den Bürgern. Sie waren dazu gedacht, notwendige staatliche Service-Leistungen zu standardisieren und zu beschleunigen. Max Weber hat die Rationalität der Abläufe in einer Verwaltung als deren größte Errungenschaft angesehen und gleichzeitig als größte Gefahr, nämlich für den Fall, dass sich Verwaltungen verselbständigen und das Verhältnis zu Bürgern umdrehen: Verwaltungen sind nicht mehr für Bürger da, sondern Bürger für die Verwaltung. Mit dieser Umkehr verschiebt sich auch die Bemessung der Qualität amtlicher Leistung, von Rationalität, der schnellen, gleichen und effizienten Bearbeitung der Anliegen von Bürgern, zur Erfindung immer neuer Erbringungsleistungen DURCH Bürger. Die Ausrichtung der Verwaltung auf die Bedürnisse der Bürger und die Messung ihrer Leistungsfähigkeit über ein möglichst genaue, schnelle und gleiche Befriedigung bürgerlicher Anliegen ohne Ansehen der Person verschwindet. An ihre Stelle tritt eine Verwaltung, deren Anliegen die Selbsterhaltung ist, die ihre Legitimität nicht mehr aus dem Service für Bürger, der Befriedigung bürgerlicher Leistungen, sondern aus der Menge der durchgesetzten Regulationen und der Menge der unter dem Verwaltungsdach Beschäftigten nimmt. Für diese Form von Verwaltung ist Gängelung ein Arbeitsnachweis und je mehr neue Formblätter erfunden werden, um Informationen von Bürgern oder Rechenschaft von Bürgern zu fordern, als desto effizienter gilt die Verwaltung. Die Umkehrung ist perfekt: Nicht die Verwaltung ist den Bedürnissen der Bürger unterworfen, die Bürger sind den Bedürfnissen der Verwaltung unterworfen.

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Wie es um das Verhältnis zwischen Bürger und Verwaltung steht, das zeigt sich derzeit im Rahmen des Pandemiechens, das in Deutschland zu einem gesundheitlichen Supergau beschworen wird, beschworen werden muss, weil der Supergau nicht eintreten will. Im Rahmen staatlicher Gängelung von Bürgern sind zunächst die Grundrechte gefallen. Mit einem positiven Test auf SARS-CoV-2 geht eine staatsbürgerliche Entmündigung und ein unverhältnismäßiger Übergriff in die Privatsphäre von Menschen einher, der in keinerlei Verhältnis zu der Gefahr steht, die von einem “positiv Getesteten” ausgeht. Dass die Legitimation staatlicher Übergriffe auf Tests basiert, die weder reliable noch valide, deren Ergebnisse in den meisten Fällen wohl schlicht falsch sind, das setzt dem ganzen noch die Krone auf. Den Grundrechten folgt nun der Gleichheitsgrundsatz, den vor allem linke, sozialistische Parteien so gerne beschwören. Deutsche sind nicht mehr gleich. Sie sind unterschieden nach Impfstatus in Unfreie und ganz Unfreie.

Ein Leser von ScienceFiles ist gerade positiv getestet worden. Das positive Testergebnis stammt aus einem Antigen-Test, im Englischen bekannt als Lateral Flow Test. Mehr als 50% dieser Tests sind falsch. Das ist spätestens bekannt, seit das britische Office of National Statistics entsprechende Daten veröffentlicht hat. Auch bei deutschen Behörden weiß man, dass Antigen-Tests so miserabel sind, dass es erfolgversprechender ist, durch den Wurf einer Münze zu bestimmen, ob eine Infektion mit SARS-CoV-2 vorliegt oder nicht. Deshalb verlangen deutsche Behörden nach dem positiven Antigen-Test einen Pflicht-PCR-Test, um den Antigen-Test, dem nicht zu trauen ist, zu überprüfen. Dass Antigen-Tests nicht verlässlich, regelrechter Junk sind, das hilft denjenigen, für die ein Kästchen in Verwaltungsroutinen angekreuzt wurde, wenig. Sie müssen in Quarantäne, werden in amtlichen Schreiben darüber aufgeklärt, dass sie nunmehr sämtlicher Bürgerrechte verlustig gegangen sind und Übergriffe staatlicher Stellen zulassen müssen.


Alles, was es zu PCR-Tests zu wissen gibt, kann in den folgenden Beiträgen nachgelesen werden:

Wir haben das Schreiben des Landkreises Offenbach, das unserem Leser zugegangen ist, unten dokumentiert. Was uns beim Lesen besonders befremdet hat, ist die Art der Sprache, der apodiktische Duktus, der deutlich macht, dass hier ein Schreiber, der sich zur Obrigkeit der Verwaltung zählt, einem Angehörigen seiner Verfügungsmasse Anweisungen erteilt.

Einige Beispiele:

    • “”Gemäß § 3a Abs. 2 … sind Sie verpflichtet, sich unverzüglich nach Erhalt dieses Testergebnisses auf direktem Weg in Ihre eigene Häuslichkeit … zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen … dort abzusondern.” [Die Formulierung macht unmissverständlich deutlich, dass individuelle Existenz nur im Schatten von Paragraphenzeichen und im durch Paragraphen vorgegebenen Rahmen stattfindet und jederzeit durch einen anderen Paragraphen beendet werden kann. Aber das ist bislang nur eine Drohung … Die Rede von “absondern” und im weiteren Verlauf “Absonderung” macht deutlich, dass hier ein Aussätziger, der dem Volkskörper Schaden zufügen kann, ausgesondert, abgesondert werden muss. Die Formulierung im Dritten Reich wäre nicht anders gewesen.]
    • Auch die Sippenhaft, die in Deutschlands dunkelsten Tagen geblüht hat, sie kommt wieder. In der Formulierung der von Dr. M. Schneider unterschriebenen Anordnung des Landkreises Offenbach: “ACHTUNG: Wenn ihr PCR-Test positiv ist, gilt dieses Schreiben auch automatisch für alle Personen, die mit Ihnen in einem Hausstand leben.”
    • Nicht nur Sippenhaft, auch Inhaftierung bei Zuwiderhandlung wird angedroht: “Sollten Sie den Ihre Absonderung betreffenden Anordnungen nicht nachkommen, so hat die Absonderung zwangsweise durch Unterbringung in einer geeigneten abgeschlossenen Einrichtung zu erfolgen”. Ein Junk-Test, der nachweislich falsche Testergebnisse erbringt, wird somit nicht nur zum Vorwand genutzt, um denjenigen, der dem Volkskörper und der imaginierten Volksgesundheit gefährlich werden kann “abzusondern”, er dient auch dazu, Gefügigkeit und Gehorsam einzufordern und bei Zuwiderhandlung mit der Internierung in einem Lager, in einer Einrichtung, die offenkundig der Konzentration aufsässiger Absonderungsunwilliger dient, zu drohen.

  • Wer denkt, die Übergriffe seien damit am Ende, denn was, außer Freiheitsberaubung kann man Bürgern noch androhen? Nun, man kann die körperliche Integrität der Bürger zerstören, wie das aus Terrorstaaten bekannt ist, die Übergriffe auf dieselbe vornehmen, um Menschen zu brechen, in Verbindung mit Sippenhaft liest sich das Ganze wie folgt: “Für die Zeit der Absonderung unterliegen sowohl Sie selbst als auch die in Ihrem Hausstand lebenden Personen, der Beobachtung durch das Gesundheitsamt gemäß § 29 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Danach haben Sie Untersuchungen und Entnahmen von Untersuchungsmaterial durch die Beauftragten des Gesundheitsamts an sich vornehmen zu lassen … Anordnungen des Gesundheitsamtes haben Sie Folge zu leisten. Ferner sind Sie verpflichtet, den Beauftragten des Gesundheitsamts zum Zwecke der Befragung oder der Untersuchung den Zutritt zu Ihrer Wohnung zu gestatten und auf Verlangen ihnen über alle ihren Gesundheitszustand betreffenden Umstände Auskunft zu geben”. Fehlt Ihnen hier etwas? Zum Beispiel die Begründung für das Verlangen des Gesundheitsamts bzw. dessen Anordnungen. Es gibt keine. Willkürmaßnahmen werden auf diese Art und Weise legitimiert. der Boden für jede Art von Übergriff ist damit gelegt. Aber: Wir leben doch in einem Rechtsstaat und das Gesundheitsamt wird nichts tun, was nicht dem Gesetz entspricht und dem Schutz der Bevölkerung dient … Wird es das? In der Weimarer Republik dachten die Bürger auch, dass sie in einem Rechtsstaat leben und Ämter und Verwaltungen keinerlei Missbrauch iher Befugnisse vornehmen. Ganz nebenbei wird hier die Unverletzlichkeit der Wohnung beseitigt.

Wer durch zwei aufeinanderfolgende Tests, Antigen und PCR, die nicht einmal von der WHO als alleiniges Mittel zur Diagnose von SARS-CoV-2 anerkannt werden, positiv getestet wird, der wird in Deutschland zum Aussätzigen erklärt, hat sich abzusondern, er wird entmündigt, bedroht und dem Willen von “Beauftragten des Gesundheitsamts”, wer auch immer sie sein mögen, unterworfen.

Es gibt viele Wege mit einem Pathogen und der Gefahr, die von ihm ausgeht, umzugehen. Das hier ist keiner davon.



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